Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Betriebsarzt u... / 1.1 Definition

Bereits ab einem Mitarbeiter muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein Betriebsarzt bestellt werden. Deren Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers (§ 1 ASiG). Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der Umfang der Betreuung ist durch die DGUV-V 2 geregelt. Sie legt für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten eine Grundbetreuung fest und fordert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 17 Entgeltumwandlung und Wechsel des Arbeitgebers

Der Beschäftigte kann bei Vereinbarungen bis 31.12.2004 aufgrund § 4 BetrAVG a. F. verlangen, dass der alte Arbeitgeber den Barwert der erworbenen Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versicherer überträgt, wenn diese bereit sind, die entsprechende Zusage zu übernehmen.[1] Diese Möglichkeit besteht in der Regel nicht bei den Durchführungswegen Unterstützungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6 Die Durchführung der Beratung

6.1 Die Beratungsstelle Der Lohnsteuerhilfeverein muss nach § 23 Abs. 2 Satz 1 StBerG in dem Bezirk der Aufsichtsbehörde, in dem er seinen Sitz hat – nicht notwendig am Sitzort oder am Ort der Geschäftsleitung –, mindestens eine Beratungsstelle haben. Die Beratungsstelle ist demnach eine rechtlich unselbstständige Untereinheit des Lohnsteuerhilfevereins. Sie entspricht der be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7 Die Rechtsverhältnisse bei der Beratung

Obwohl für die meisten Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins der Kontakt zum Verein im Wesentlichen über die Beratungsstellen stattfindet, besteht zwischen dem Beratungsstellenleiter und dem Mitglied kein unmittelbares vertragliches Verhältnis.[1] Rechte und Pflichten des Mitglieds bestehen vielmehr ausschließlich gegenüber dem Verein und können auch nur diesem gegenüber d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.2 Verzeichnisse

Lohnsteuerhilfevereine dürfen sich in Verzeichnisse aller Art (z. B. Anschriftenverzeichnisse, Adress- und Fernsprechbücher, Branchenverzeichnisse) aufnehmen lassen.[1] Zulässig ist auch die Teilnahme an einem Suchservice.[2] Auch die Eintragung in Verzeichnisse muss den Grundsätzen zur formalen und inhaltlichen Sachlichkeit entsprechen. Sie ist auf folgende Angaben beschrän...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.2 Hotlines

Lohnsteuerhilfevereine, die sich an einer Telefon-Hotline, auch unter einer kostenpflichtigen 0900-Service-Nummer, beteiligen, und dabei steuerlichen Rechtsrat in konkreten Einzelfällen erteilen, verstoßen gegen das Verbot der Beratung von Nichtmitgliedern des § 13 Abs. 1 StBerG i. V. m. § 4 Nr. 11 StBerG. Sie handeln wettbewerbswidrig.[1] Für die Teilnahme an von Rundfunkan...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.4 Haftung

Der Verein kann die Haftung für das Verschulden seiner Organe und seiner Angestellten bei der Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber den Mitgliedern nicht ausschließen.[1] § 31 BGB sieht hier ebenfalls eine allgemeine Haftung des Vereins für Schäden vor, die durch Vereinsorgane verursacht wurden. Diese Regelung wird durch die §§ 31a und b BGB im Falle einer unentgeltlichen ...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.4 Ein- und Austritt von Mitgliedern

Regelungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern sind nach § 58 Nr. 1 BGB Sollvorschriften, doch empfiehlt es sich für Lohnsteuerhilfevereine, in der Satzung die Bedingungen festzulegen, da die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Beratungsbefugnis ist. Grundsätzlich ist es allerdings nicht erforderlich, dass Beratungsstellenleiter und andere Mitarbeiter in den Beratung...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.2 Rechtsverhältnisse zwischen Verein und Beratungsstellenleitern bzw. Mitarbeitern

Beratungsstellenleiter sind entweder durch Arbeitsvertrag (als Angestellte) oder durch Geschäftsbesorgungsvertrag (als freie Mitarbeiter) verpflichtet, die Beratungsleistungen gegenüber den Mitgliedern zu erbringen. Es handelt sich insoweit um einen Vertrag zugunsten Dritter. In diesem Vertrag muss der Beratungsstellenleiter zur Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßige...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.2 Erfordernis der Mitgliedschaft

Lohnsteuerhilfevereine erbringen ihre Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Laut § 4 Abs. 1 Nr. 11 StBerG besteht die satzungsmäßige Aufgabe des Vereins in der Hilfeleistung für die ­Mitglieder. Die Beratung darf nur durchgeführt werden, wenn ein Mitgliedschaftsverhältnis begründet wurde. Auf diese Beschränkung muss in der Werbung hingewiesen werden. Es darf nicht der i...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1.1 Zuordnung von Mitarbeitern zu einer Beratungsstelle

Hingegen müssen Personen, die für den Verein Hilfe in Steuersachen leisten, einer Beratungsstelle zugeordnet werden.[1] Damit geschieht die Hilfeleistung unter der Aufsicht des Beratungsstellenleiters, der allein die gesetzlichen Qualifikationserfordernisse erfüllen muss.[2] Allerdings bestimmt das Gesetz nicht, dass alle Beratungsmaßnahmen in der Beratungsstelle ausgeführt ...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.12 Arbeitnehmerbereich

Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen beschränkt sich grundsätzlich auf den Arbeitnehmerbereich. Praxis-Beispiel Beispiel 19 Umsatzsteuer-Voranmeldung[1] Ein Arbeitnehmer lässt in die von ihm vermietete Wohnung von einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmer neue Fenster einbauen. Der Arbeitnehmer bittet seinen Lohnsteuerhilfeverein, ihn bei der Umsatzsteuer-Vora...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.13.1 Steuerklassenwahl

Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern kann sich eine geschickte Kombination der Lohnsteuerklassen positiv auf Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld auswirken. Seit 2018 werden Frischvermählte automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert. Ehegatten können jedoch verschiedene Kombinationen von Lohnsteuerklassen wählen. Durch eine günstige Zus...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1 Rechtsverhältnis zwischen Mitglied und Verein

7.1.1 Mitgliedschaftsverhältnis Durch Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein erwirbt das Mitglied Rechte und Pflichten. Die aus der Mitgliedschaft herrührende Pflicht umfasst in erster Linie die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. Sein wesentliches Recht ist es, die Hilfeleistung des Lohnsteuerhilfevereins in Steuersachen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass ...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.5 Andere wirtschaftliche Tätigkeit in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Vorschrift des § 26 Abs. 2 StBerG, die es untersagt, in Verbindung mit der Hilfe in Steuersachen anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, wird oft mit dem Verbot anderer wirtschaftlicher Zwecksetzung des Vereins in Verbindung gebracht. Das Verbot des § 26 Abs. 2 StBerG ist jedoch weiter als die Einschränkung des Vereinszwecks, da sie nicht nur den Verein, sonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.14 Sparförderung

Die Beratung in Fragen der Sparförderung ist zulässig, soweit diese mit den Lohneinkünften des Mitglieds im Zusammenhang stehen, z. B. mit den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz.mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.3 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Die Bestellung und Abberufung der Beratungsstellenleiter sind der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1]mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.3 Werbeslogans und Mottos

Die Verwendung eines Werbeslogans und eines Mottos gehört zu den inhaltlich zulässigen Sachinformationen. Es darf das Gebot der Sachlichkeit nicht verletzt und eine Irreführung muss vermieden werden. Weiter darf keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung aufgestellt werden und die Sachinformationen dürfen wegen des reklamehaften Werbemittels nicht völlig in den Hintergrund ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.4 Beachtung der Regelungen über die Werbung

Bei werberechtlichen Maßnahmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Regeln beachtet werden, damit die Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins erlaubt ist.[1]mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.2 Begünstigte Maßnahmen

Steuerlich gefördert werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme bestimmte – abschließend aufgezählte – Einzelmaßnahmen, die auch von den bestehenden Programmen der Gebäudeförderung – und zukünftig durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – als förderwürdig eingestuft sind.[1] Förderfähig sind die Aufwendungen, die der steuerpflichtigen Perso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.13.3 Lohnersatzleistungen

Anders sieht es bei den Lohnersatzleistungen, wie z. B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Insolvenzgeld oder Elterngeld aus. Diese Leistungen ersetzen regelmäßig die wegfallenden Arbeitnehmereinkünfte. Aus diesem Grund besteht ein sachlicher Zusammenhang zur steuerlichen Beratung. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale wirken sich unmittelbar auf die Höhe dieser Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 1.1 Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"

Lohnsteuerhilfevereine sind verpflichtet, die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" im Vereinsnamen zu führen[1], und zwar in ausgeschriebener Form. Unter dieser Bezeichnung tritt der Lohnsteuerhilfeverein auch gegenüber anderen (Mitgliedern, Behörden oder Gerichten) im Geschäftsverkehr auf. Geplant ist, die Möglichkeit der Abkürzung "LStHV" zu schaffen.[2] Die Bezeichnung "Loh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 1.3 Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Beratungsbefugnis

Das Steuerberatungsgesetz verwendet für die steuerberatende Tätigkeit durchweg den Begriff "Hilfeleistung in Steuersachen".[1] Neben der Un­terstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen ­(Deklarationsberatung) und der Einlegung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen (Rechtsdurchsetzungsberatung) umfasst die Hilfeleistung in Steuersachen auch die Berat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1 Die Beratungsstelle

Der Lohnsteuerhilfeverein muss nach § 23 Abs. 2 Satz 1 StBerG in dem Bezirk der Aufsichtsbehörde, in dem er seinen Sitz hat – nicht notwendig am Sitzort oder am Ort der Geschäftsleitung –, mindestens eine Beratungsstelle haben. Die Beratungsstelle ist demnach eine rechtlich unselbstständige Untereinheit des Lohnsteuerhilfevereins. Sie entspricht der beruflichen Niederlassung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.5 Internetauktionen

"Die Versteigerung von anwaltlichen Beratungsleistungen auf einer Internetplattform ist nicht berufsrechtswidrig." Dieser Leitsatz des Beschlusses des BVerfG[1] lässt die Frage zu, wie es denn mit der Zulässigkeit der Versteigerung der Beratungsleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins aussieht. Denn: Eine auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtete und damit nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.15 Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Die wie auch immer geartete Mitwirkung bei der sog. Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen ist nach § 26 Abs. 2 StBerG unzulässig und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR bedroht.[1] Eine unzulässige Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Lohnsteuerhilfeverein von sich aus auf die Möglichkeit einer Vorfinanzierung hinweist bzw. einzelne Firmen oder Banke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1.2 Eröffnung, Umzug und Schließung

Die Eröffnung, der Umzug bzw. Sitzverlegung und die Schließung einer Beratungsstelle sind der für den Sitz der Beratungsstelle zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1] Liegt die Beratungsstelle außerhalb des Bezirks der Aufsichtsbehörde, in dem der Verein seinen Sitz hat, ist dieser ebenfalls eine Mitteilung zu übersenden.[2] Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.13 Beratungsbefugnis bei Nebenleistungen/nicht steuerlichen Rechtsgebieten

Im Zusammenhang mit einer befugt erbrachten Hilfeleistung in Steuersachen kann in bestimmten Fällen auch auf anderen nicht steuerlichen Rechtsgebieten eine Beratung als Nebenleistung i. S. d. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbracht werden (Annexberatung). [1] 5.13.1 Steuerklassenwahl Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern kann...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.1 Qualifikationsanforderungen an den Beratungsstellenleiter

a) Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stets als geeignet für die Funktion als Beratungsstellenleiter gilt eine zur unbeschränkten Hilfeleistung nach § 3 Nr. 1 StBerG befugte natürliche Person.[1] Hat jemand die für diesen Beruf erforderlichen staatlichen Prüfungen abgelegt, besitzt aber nicht die erforderliche Zulassung oder Bestellung, kann von einer anderen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.2 Persönliche Zuverlässigkeit

Gegen die persönliche Zuverlässigkeit eines Beratungsstellenleiters, der die Qualifikationsanforderungen erfüllt, sprechen folgende Gründe: Der Bewerber ist aufgrund körperlicher und geistiger Gebrechen nicht in der Lage, den Beruf auszuüben. Dem Bewerber ist aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung die Ausübung einer entsprechenden Berufstätigkeit untersagt. Der Bewerber ist w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.4 Darstellung gegenüber Ratsuchenden

Wesentliches Unterschiedsmerkmal einer Bürogemeinschaft gegenüber der Sozietät ist, dass die Ratsuchenden ein Beratungsverhältnis mit jeweils einem bestimmten Partner der Bürogemeinschaft eingehen und nicht mit der Gemeinschaft als solche.[1] Bei Bürogemeinschaften von Steuerberatern mit Lohnsteuerhilfevereinen, ist es daher dringend erforderlich zu ­dokumentieren, mit wem d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.3 Weitere Mitarbeiter in den Beratungsstellen

Andere Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereins müssen einer Beratungsstelle zugeordnet werden, wenn sie Hilfe in Steuersachen leisten.[1] Das gilt nicht für Mitarbeiter, die lediglich Hilfsdienste (Schreibarbeiten, Aktenablage) durchführen oder für zentrale Dienste (Schulung, EDV-Fragen, Dokumentation) eingesetzt werden und sich nicht unmittelbar mit Einzelfällen beschäftigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.2 Auftrag

Aus der Mitgliedschaft allein erwächst für den Verein weder die Pflicht noch das Recht, für das Mitglied steuerlich tätig zu werden. Der Verein ist vielmehr erst dann zur Tätigkeit verpflichtet, wenn ihm hierfür ein konkreter Auftrag erteilt wird. Einen Anspruch auf Erfüllung dieses Auftrags erlangt das Mitglied aus der Mitgliedschaft. Unabhängig von der Erteilung des Auftra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.3 Verschwiegenheit

Die Einkommensteuer als Personensteuer erfordert Angaben, die weit in den familiären und persönlichen Bereich hineingehen, etwa über die Familienverhältnisse, über soziale Bindungen und über Krankheiten. Daher besteht ein erhebliches Interesse an vertraulicher Behandlung dieser Daten. Die im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen bekannt gewordenen Daten sind daher gegenüb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.1 Sachgemäße Hilfeleistung

Was sachgemäß ist, richtet sich in erster Linie danach, gegenüber wem gehandelt wird. Gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten sind die für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen vollständig und zutreffend vorzubringen. Gegenüber dem beratenen Mitglied sind aber umfassende Kenntnisse des die Beratungsbefugnis umfassenden Steuerrechts unerlässlich, damit entsprechend den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.5 Haftpflichtversicherung

Der Lohnsteuerhilfeverein muss sich angemessen gegen Haftpflichtschäden versichern.[1] Die Versicherung ist während der Dauer der Anerkennung aufrechtzuerhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt für den einzelnen Versicherungsfall 50.000 EUR, wobei eine Selbstbeteiligung von 300 EUR zulässig ist. Eine ggf. vereinbarte Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.13.2 Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, BAFöG, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag)

Die Beantragung reiner Sozialleistungen stellt keine Annexberatung dar, weil kein sachlicher Zusammenhang zwischen der Hauptleistung, der steuerlichen Beratung, und der Nebenleistung, der Beantragung der Sozialleistungen, besteht. Auch die zur Erlangung der Sozialleistung erforderlichen steuerlichen Angaben (Einkommen, Einkünfte etc.) führen nicht dazu, dass ein ausreichende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.4 Mündliche Verhandlung

Zur mündlichen Verhandlung sind der Kläger und die beklagte Behörde (ggf. auch die Beigeladenen) mit einer Ladungsfrist von mindestens 2 Wochen zu laden.[1] Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt und entschieden werden.[2] Ein Beteiligter kann auch die Verlegung des Termins aus wichtigem Grund beantragen. Nach der Eröffnung der mündlichen Verhandlung trägt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.6 Verletzung der Pflichten bei der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Verletzung der Pflichten bei der Hilfeleistung in Steuersachen kann nach § 28 Abs. 5 StBerG ebenfalls zur Schließung der Beratungsstelle führen. Vor der Schließung der Beratungsstelle ist der Lohnsteuerhilfeverein und der Beratungsstellenleiter zu hören und ihnen ist innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Behebung der Mängel zu geben.[1] Eine solche Maßna...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 7 Rechtliche Bedeutung der Zertifizierung

Die Zertifizierung nach DIN 77700 ersetzt nicht die Anforderungen des Steuerberatungsgesetzes. Das gilt jedenfalls, solange der Gesetzgeber keine entsprechende Regelung trifft.[1] DIN 77700 beschreibt detailliert die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beratung und trägt zur Vermeidung von Vermögensschäden und Schadensersatzforderungen bei. Die Einhaltung der Norm kann au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 2.2 Qualitätssicherung

Als "anerkannt überragendes Gemeinschaftsgut", das auch Einschränkungen der Berufszulassung nach sich ziehen kann, wird die Sicherung des gesetzmäßigen Steueraufkommens und der Steuermoral[1] sowie die Hilfeleistung in Steuersachen[2] angesehen. Daraus werden insbesondere Mindestanforderungen an die Vorkehrungen zur Beratung der Mitglieder[3] sowie an die Sachkunde der berat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2 Der Beratungsstellenleiter

Ebenso wenig wie die Beratungsstelle ist die Funktion des Beratungsstellenleiters gesetzlich definiert. Sie lässt sich nur aus dem verwendeten Begriff selbst erschließen und bezeichnet denjenigen, der für die von einer Beratungsstelle ausgeübte Hilfeleistung verantwortlich ist. Das Gesetz lässt offen, in welchem Rechtsverhältnis der Beratungsstellenleiter zum Verein steht.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.1 Der Zweckbetrieb

Der vom Gesetzgeber für den Lohnsteuerhilfeverein vorgegebene Zweck, qualifizierte Hilfeleistung in Steuersachen für Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, hat keine wirtschaftliche Natur. Zur Erfüllung des Zwecks sind wirtschaftliche Betätigungsformen aber unvermeidlich, da die Vorgaben für Lohnsteuerhilfevereine eine qualifizierte Beratung nur durch angemessen bezahltes Fa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.3 Vollmacht

Um gegenüber Finanzbehörden und Gerichten tätig werden zu können, benötigt der Verein eine Vollmacht des Mitglieds[1], die schriftlich zu erteilen ist. Die Vollmacht ist dem Verein zu erteilen, da dieser die Mitglieder vertritt, nicht dem Beratungsstellenleiter. Das BMF hat ein amtliches Vollmachtsmuster zusammen mit einem Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster veröff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3 Pflichten bei der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Hilfeleistung ist gem. § 26 Abs. 1 StBerG sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen zur Werbung auszuüben. Zudem ist dem Verein in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen eine andere wirtschaftliche Betätigung untersagt.[1] Verstöße gegen diese Pflichten können Haftungsansprüche der beratenen Mitglieder, aber auch die Schließung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 3.1 Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Beraters

Unter Beratern versteht die Norm natürliche Personen, derer sich der Lohnsteuerhilfeverein gesetzmäßig zur Durchführung der Hilfe in Steuersachen für seine Mitglieder (Beratung) bedient. Beratungsstellenleiter sind Berater, die vom Verein als Leiter einer Beratungsstelle bestellt und von der zuständigen Behörde als solche im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine eingetragen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / Zusammenfassung

Überblick Ein Beratungsunternehmen und eine auf die Bedürfnisse einer Gruppe von Menschen zugeschnittene Bürgerbewegung. Professionelle Dienstleistungen in einem deutschen Verein, der eher auf amateurhafte Betätigung abgestellt ist. Irgendwie passt das nicht zueinander. Warum nicht? Die modern anmutenden Strukturen wurden schon vor etwa 60 Jahren entwickelt. Lohnsteuerhilfev...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.2 Zivilrechtliche Formen der Bürogemeinschaft

Die so nach dem tatsächlichen Erscheinungsbild bestimmte Bürogemeinschaft kann aus sehr unterschiedlichen Rechtsbeziehungen der in einer solchen Gemeinschaft vereinigten Personen herrühren. Mit der bürgerlich-rechtlichen Gemeinschaft[1] verbindet sie nur, dass die faktischen Verhältnisse, nicht ein Rechtsgeschäft zur Entstehung erforderlich sind. Aber die Voraussetzung, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.1 Arbeitnehmertypische Einkünfte

Als arbeitnehmertypische Einkünfte dem Grunde nach von der Beratungsbefugnis umfasst sind lt. § 4 Nr. 11 Satz 1 Buchst. a StBerG Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit [1] sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen [2] Einkünfte aus Unterhaltsleistungen [3] und Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG, im Wesentlichen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie aus Dir...mehr