Kommentierung 28.02.2024 BFH

Setzen Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. Das Kind hat den Erwerb des Vermächtnisses bei dem Tod des überlebenden Ehegatten als von diesem stammend zu versteuern. Ist es zugleich Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten, kann es das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen.

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News 27.11.2020 Einsetzung des gemeinsamen Kindes als Schlusserbe

Die Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament, dass der überlebende Ehegatte die Einsetzung des gemeinsamen Kindes als Schlusserben bei familiärer Zuwiderhandlungen ändern kann, ist nicht einschlägig, wenn das Kind den Kontakt zu dem überlebenden Elternteil nur wegen dessen jahrelangen Ehebruchs abgebrochen hat.

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News 12.12.2018 Nacherbschaft

Oft ist eine gründliche Auslegung des letzten Willens nötig, um festzustellen, was der Verstorbene wirklich wollte. Gibt es deutliche Hinweise, dass die Nacherbschaft nicht gemeinschaftlich, sondern für die jeweiligen Vermögen der Ehepartner separat angetreten werden soll, ist die Bezeichnung als „Berliner Testament“ irreführend und auch unbeachtlich. 

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News 22.10.2018 Berliner Testament

Das sog. Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel wird zur gegenseitigen Absicherung von Eheleuten mit Kindern verwendet. Abkömmlinge sollten nach dem Tode des Erstversterbenden vorsichtig agieren, um die Strafklausel nicht auszulösen. Das OLG Köln befand, um seine Rechtsstellung zu verlieren, reicht es schon aus, wenn Auskunft über den Wert des Nachlasses verlangt und in diesem Zusammenhang eine Geldforderung geltend gemacht wird.

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News 02.11.2017 Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftlich errichtetes Testament ist verbindlich. Der von den Eheleuten bestimmte Schlusserbe soll sich auf sein Erbe verlassen können. Für den zuletzt noch lebenden Ehepartner bedeutet dies, dass er das Vermögen nicht durch unangemessen großzügige Geschenke an andere, z.B. an einen neuen Partner, schmälern darf.

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News 09.03.2016 Berliner Testament

Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte können sich laut BFH auch daraus ergeben, dass im Berliner Testament die Verzinsung des Vermächtnisanspruchs angeordnet wurde.

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News 09.03.2016 BFH Pressemitteilung

Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte können sich lt. BFH bei einem Berliner Testament auch aus einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs ergeben.

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News 02.02.2016 Ehegattentestament

Die gemeinsame testamentarische Formulierung der Ehegatten „Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten“ bedeutet nicht zwingend, dass die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt werden.

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News 03.02.2015 Berliner Testament

Beim Berliner Testament wird der jeweils andere  Ehegatten zum Vollerben eingesetzt und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Stirbt ein Schlusserbe vor dem letzten Elternteil, also vor Eintritt des Schlusserbfalls, wird der überlebende Ehepartner für den frei werdenden Anteil am Erbe von der Bindungswirkung des Berliner Testaments frei.

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News 26.09.2014 Falsches Berliner Testament

Wird in einem Einzeltestament die Erbeinsetzung gemäß „Berliner Testament“ einschließlich „Wiederverheiratungsklausel“ verfügt und kann nicht festgestellt werden, welche inhaltliche Vorstellungen der Erblasser damit verbunden hatte, besteht keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten.

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News 22.05.2012 Gemeinsame letztwillige Verfügung

Will ein Paar eine gemeinschaftliche Erbschaftsregelung vornehmen, stellt sich die Frage, welche Form oder Variante der Verfügung von Todes wegen sich dafür anbietet.

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