Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeitsversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmacht / 3.3 Missbrauch der Vertretungsmacht

Häufig bestehen zwischen dem rechtlichen Dürfen im Innenverhältnis und dem rechtlichen Können im Außenverhältnis Diskrepanzen. Das Risiko eines Missbrauchs der Vertretungsmacht trägt insoweit grundsätzlich der Vertretene, d. h. überschreitet der Vertreter seine Pflichten aus dem Innenverhältnis, ist die Vertretung gleichwohl grundsätzlich wirksam; zu denken ist hier insbeson...mehr

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Haftung und Versicherung se... / 2.5 Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn der Chef in der Firma wegen Berufsunfähigkeit ausfällt, birgt dies ein elementares Risiko. Das Bestehen des Betriebs ist gefährdet. Und privat kann die Familie vor dem Nichts stehen. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung elementar wichtig. Normalerweise wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, wenn der Versicherte länger als sechs Monate durch Krankheit oder U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 3 Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Diese Frage wird anhand des Alters festgemacht, denn bei den Personenversicherungen (hier die Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung) ist das Eintrittsalter für Beitragskalkulation maßgeblich. Weitere Anmerkungen zu den Bedinungen und Voraussetzungen finden Sie am Ende dieses Kapitels Beispiel für eine/n 30-jährige/n Bilanzbuchhalter/in, Dipl. Betriebswirt/inmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.6 Dread-Disease Versicherung

Eine solche Versicherung leistet sobald eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. Sie realisiert im Leistungsfall keine monatliche Rente wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Einmalzahlung einer Versicherungssumme. Dadurch erhält man trotz der ggf. schweren gesundheitlichen Einschränkungen ausreichende finanzielle Freiheit, um sich zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.3.2 Pädagogen und Computerfachkräfte

Bisher gehen nur wenige Berufszweige das Thema Burnout offensiv an, evaluieren und dokumentieren Krankheitsfälle. So etwa der Bildungsbereich bzw. die IT-Branche. 2014 kommt der Aktionsrat Bildung bei einer Studie im Auftrag der bayerischen Wirtschaft zum Ergebnis, dass 30 % der Beschäftigten im Bildungswesen unter psychischen Problemen leiden.[1] Der Anteil krankheitsbedingte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 9.2 Unfallversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Unfallversicherung reguliert mit einer Geldentschädigung (Kapital und/oder Invaliditätsrente), wenn Versicherte bedingt durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Der Unfallbegriff im Versicherungssinn umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Versicherte ausüben. Ganz gleich, ob Versicherte einen Schaden bei der Arbeit, beim Sport oder im Haushalt erl...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Gegenstand der Berufsunfähigkeitsversicherung

a) Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung Rz. 598 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Personenversicherung, die mit der die wirtschaftlichen Risiken des Versicherten abgedeckt werden, welche durch eine Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen entstehen. Bezugspunkt ist nicht der Verlust des individuellen bisherigen Berufs oder des innegehab...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Abgrenzung zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 642 Die gesetzliche und die private Berufsunfähigkeitsvorsorge sind heute grundlegend verschieden.[358] Insbesondere besteht seit dem Jahr 2000 in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch ein ganz eingeschränkter Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich besteht über die gesetzliche Rentenversicherung nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen von Erwe...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 598 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Personenversicherung, die mit der die wirtschaftlichen Risiken des Versicherten abgedeckt werden, welche durch eine Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen entstehen. Bezugspunkt ist nicht der Verlust des individuellen bisherigen Berufs oder des innegehabten Arbeitsplatzes, sondern die gesundheitsbedin...mehr

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§ 6 Personenversicherung / I. Berufsunfähigkeitsversicherung

I. Allgemeines 1. Rechtsgrundlage a) Gesetzliche Regelungen Rz. 595 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend durch die ihr zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Rechtsprechung bestimmt. Das liegt unter anderem daran, dass bis zur VVG Reform 2008 eine eigene gesetzliche Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung fehlte. Inhalt und Ausgestaltung ergaben ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 595 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend durch die ihr zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Rechtsprechung bestimmt. Das liegt unter anderem daran, dass bis zur VVG Reform 2008 eine eigene gesetzliche Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung fehlte. Inhalt und Ausgestaltung ergaben sich ausschließlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedi...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Allgemeiner Versicherungsrahmen

Rz. 599 Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird seit vielen Jahrzehnten als fester Bestandteil der Versicherungslandschaft in zwei unterschiedlichen Formen angeboten. Zum einen als selbstständige Versicherung, mit der eine Rentenzahlung vereinbart wird. Hier ist der Vertrag selbstständig und losgelöst von anderen Verträgen zu betrachten. Zum anderen wird die Berufsunfähigkeit...mehr

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§ 6 Personenversicherung / gg) ABC-Waffen oder -Stoffe als Mittel gegen Vielzahl von Personen, § 5 g

Rz. 623 Mit § 5 g Muster-BU besteht ein besonderer Ausschlusstatbestand für das Kumulrisiko durch ABC-Waffen.mehr

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§ 6 Personenversicherung / e) Versicherte Leistungen

Rz. 625 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist regelmäßig auf die Zahlung einer monatlichen Rente gerichtet. Zusätzlich wird regelmäßig eine Befreiung von der Beitragspflicht vereinbart. Diese Beitragsbefreiung ist im Bereich der Zusatzversicherungen teilweise auch die einzige vereinbarte Leistung. Möglich ist auch eine sog. Überschussbeteiligung, § 3 Abs. 1 Muster-BU. Hierfür...mehr

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§ 6 Personenversicherung / hh) Weitere Ausschlüsse außerhalb der Musterbedingungen

Rz. 624 In manchen Verträgen wird das Luftfahrtrisiko ausgeschlossen. Teilweise nur ist der Ausschluss begrenzt auf ein berufliches Risiko, wenn also die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall als Luftfahrzeugführer oder Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs oder bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuübenden beruflichen Tätigkeit oder bei der Benutzung eines Raumfahrze...mehr

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§ 6 Personenversicherung / f) Konkreter Leistungsumfang

Rz. 626 Grundsätzlich gilt in der Berufsunfähigkeitsversicherung das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Entweder besteht eine Berufsunfähigkeit, dann bezahlt der VR die vereinbarten Leistungen, oder er bezahlt Nichts. Rz. 627 Die Höhe der monatlichen Rente ist vertraglich festgeschrieben. Teilweise wird zum Ausgleich der Inflation auch eine Dynamik vereinbart. Dann steigt der monatli...mehr

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§ 6 Personenversicherung / cc) Herbeiführung des Versicherungsfalls, § 5 c

Rz. 615 Der Versicherungsschutz ist nach § 5 c Muster-BU ausgeschlossen, wenn der Versicherte Hier wird die eigenmotivierte Selbstschädigung zur Leistungsgewinnung vom Ver...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Verjährung

Rz. 641 Wie alle Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag verjähren auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung in den von §§ 195 ff. BGB vorgesehenen Fristen, regelmäßig also in drei Jahren. Abzustellen ist auf den Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 661 Im gerichtlichen Verfahren sind die außergerichtlich bereits erforderlichen Fragestellungen zum Vertrag, zum Schadenfall und zur Anspruchslage vorab zu prüfen. Üblicherweise hat sich der VR bereits positioniert, bevor ein Anwalt aufgesucht wird. Die entsprechenden Begründungen des VR sind genau zu prüfen. Ggf. müssen weitere Nachweise beigebracht werden. Ein besonder...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Widerrechtliche Handlungen des VN an der VP, § 5 d

Rz. 618 Der Ausschluss nach § 5 d Muster-BU ist vom Grundgedanken her der Selbstschädigung des Versicherten ähnlich. Er schließt eine Leistung aus, wenn der VN durch seine widerrechtliche Handlung vorsätzlich die Berufsunfähigkeit des Versicherten herbeiführt. Mitursächlichkeit reicht aus. Der VR ist für die Voraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet, die Widerrechtlichk...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Beratungsbedarf bei Bestehen von Rentenversicherungen

Rz. 317 Soweit erkennbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger bestehen wird, sollte umgehend abgeklärt werden, ob neben der Krankentagegeldversicherung auch eine Rentenabsicherung (gesetzlich oder privat) besteht. Rz. 318 Sehen die Versicherungsbedingungen, wie inzwischen meistens, die Beendigung des Krankentagegeldvertrages bei Bezug von Berufsunfähigkeits...mehr

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§ 6 Personenversicherung / III. Gerichtliches Mandat

1. Allgemeines Rz. 661 Im gerichtlichen Verfahren sind die außergerichtlich bereits erforderlichen Fragestellungen zum Vertrag, zum Schadenfall und zur Anspruchslage vorab zu prüfen. Üblicherweise hat sich der VR bereits positioniert, bevor ein Anwalt aufgesucht wird. Die entsprechenden Begründungen des VR sind genau zu prüfen. Ggf. müssen weitere Nachweise beigebracht werden...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Musterklage

a) Ausgangsfall Rz. 666 Ein Stuckateur kann seine Tätigkeit wegen zunehmender Rückenbeschwerden nicht mehr ausüben. Medizinisch sind Lumbalsyndrome, ein Bandscheibenvorfall und eine Spondylarthrose belegt. Der VR sieht keine Beeinträchtigung zu 50 %. Es geht um die monatliche Rentenzahlung und die Beitragsbefreiung. Der Fall geht von keiner vereinbarten Verweisungsmöglichkeit...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Klageschrift

Rz. 669 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.89: Klage Berufsunfähigkeitsversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Name, Anschrift des Klägers) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die _________________________, vertreten durch ihren Vorstand, _________________________, – Beklagt...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 596 Für die Berufsunfähigkeit gibt es keine Legaldefinition. Genaue Regelungen finden sich im vereinbarten Bedingungswerk. Dort sind auch die Vereinbarungen zu finden, ab welchem Grad der Beeinträchtigung eine Leistung fällig wird, ob und unter welchen Voraussetzungen eine andere Tätigkeit durch den Versicherten bei der Leistung zu berücksichtigen sind und ob (ausnahmswe...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Versichertes Ereignis (Leistungsfall)

Rz. 600 Versichertes Ereignis, der Leistungsfall, ist die Berufsunfähigkeit des Versicherten. Was unter Berufsunfähigkeit zu verstehen ist, definieren mangels entsprechender gesetzlicher Regelung die konkret vereinbarten Bedingungen. § 172 VVG ist abdingbar und besitzt lediglich eine Leitbildfunktion. Weit überwiegend dürfte die Definition derjenigen des § 2 Abs. 1 Muster-BU...mehr

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§ 6 Personenversicherung / ee) Strahlen infolge Kernenergie, § 5 e

Rz. 620 § 5 e Muster-BU schließt eine Berufsunfähigkeit durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde, vom Versicherungsschutz aus. Durch die Voraussetzung, dass eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Be...mehr

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§ 6 Personenversicherung / II. Außergerichtliches Mandat

1. Sachstand bei Mandatsbeginn Rz. 644 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Prüfung bzw. Regulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Die Bandbreite der u...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anmeldung von Ansprüchen beim Versicherer

Rz. 654 Die Geltendmachung von Ansprüchen beim VR sollte dem jeweiligen Stadium entsprechend angepasst werden. Es sollte dabei Wert darauf gelegt werden, dass die erforderlichen Nachweise dem VR eingereicht werden, sofern beim VR nicht bereits die Nachweise bzw. Informationen vorliegen. Zunächst ist daher an eine Anmeldung von Ansprüchen vor einer Entscheidung des VR zu denke...mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Begrenzung der Leistung

Rz. 610 Die jeweiligen Bedingungswerke enthalten verschiedene Ausschlusstatbestände, die abweichend von den Musterbedingungen des GdV sein können. Die Ausschlüsse finden sich in § 5 Muster-BU. Manche Verträge beinhalten aber auch andere oder weitere Ausschlusstatbestände. Dies ist genau zu prüfen. Die Klauseln dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Beacht...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Ausübung einer Straftat, § 5 a

Rz. 613 Es sind solche Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht, § 5 a Muster-BU. Umfasst sind alle Straftaten ( § 12 StGB , Verbrechen und Vergehen),[348] auch die der strafrechtlichen Nebengesetze, wie z.B. SprengG oder WaffenG. Ordnungswidrigkeiten fallen nicht unter den Ri...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Teilnahme an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter, § 5 b

Rz. 614 § 5 b Muster-BU schließt Berufsunfähigkeiten vom Versicherungsschutz aus, die aus einer Teilnahme des Versicherten an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter resultieren. Solche Handlungen sind regelmäßig bereits über den Ausschluss von Straftaten nach § 5 a Muster-BU erfasst. Streiks und Demonstrationen sind grundsätzlich keine inneren Unruhen, selbst dann, wen...mehr

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§ 6 Personenversicherung / ff) Durch Kriegsereignisse, § 5 f

Rz. 621 Berufsunfähigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz, § 5 f Muster-BU. Rz. 622 Der Ausschluss greift nicht, wenn der Versicherte in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen er während eines Aufenthalt...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 644 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Prüfung bzw. Regulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Die Bandbreite der unterschiedlichen Berufsunfähig...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Rechtsgrundlage

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 595 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend durch die ihr zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Rechtsprechung bestimmt. Das liegt unter anderem daran, dass bis zur VVG Reform 2008 eine eigene gesetzliche Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung fehlte. Inhalt und Ausgestaltung ergaben sich ausschließlich aus den Allg...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 649 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei der Anspruchsprüfung sind die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen. Hinweis Checkliste: Berufsunfähigkeitsversicherungmehr

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§ 6 Personenversicherung / g) Nachprüfungsverfahren

Rz. 630 Die Berufsunfähigkeit ist kein Versicherungsfall, dessen Eintritt erwiesenermaßen von endgültiger Dauer ist. Die mögliche Änderung des Gesundheitszustandes rechtfertigt, dass § 174 VVG dem VR eine Nachprüfung erlaubt, ob die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht entfallen sind. Ist sie entfallen bzw. ist der Grad unter den vereinbarten Schwellenwert gesunken, so da...mehr

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zfs 12/2024, Leistungseinst... / Leitsatz

1. Das Anerkenntnis der Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch hinsichtlich der bei der Beurteilung zugrunde gelegten maßgeblichen bisherigen Berufstätigkeit des Versicherten bindend. Bei einer späteren Leistungseinstellung wegen konkreter Verweisung ist der VR gehindert, der Vergleichsbetrachtung einen abweichenden Bezugsberuf zugrunde zu legen. 2. W...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Ausgangsfall

Rz. 666 Ein Stuckateur kann seine Tätigkeit wegen zunehmender Rückenbeschwerden nicht mehr ausüben. Medizinisch sind Lumbalsyndrome, ein Bandscheibenvorfall und eine Spondylarthrose belegt. Der VR sieht keine Beeinträchtigung zu 50 %. Es geht um die monatliche Rentenzahlung und die Beitragsbefreiung. Der Fall geht von keiner vereinbarten Verweisungsmöglichkeit aus.mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Klageerwiderung

Rz. 670 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.90: Klageerwiderung Berufsunfähigkeitsversicherung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ Versicherungs AG Az. _________________________ werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt v...mehr

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§ 6 Personenversicherung / I. Allgemeines

1. Rechtsgrundlage a) Gesetzliche Regelungen Rz. 595 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend durch die ihr zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Rechtsprechung bestimmt. Das liegt unter anderem daran, dass bis zur VVG Reform 2008 eine eigene gesetzliche Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung fehlte. Inhalt und Ausgestaltung ergaben sich ausschlie...mehr

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zfs 12/2024, Leistungseinst... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Kl. kann weiterhin Leistung aus der beim Bekl. bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen. Die Leistungspflicht des Bekl. ergibt sich aus § 1 Abs. 1a) B-SBU i.V.m. dem Anerkenntnis vom 22.4.2016. Der Bekl. konnte sich nicht wirksam von seinem Anerkenntnis lösen, § 14 Abs. 1, 4 B-SBU. a) Insofern kann zunächst dahinstehen, ob die Einstellungsmitteilung des Bek...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Einordnung und Hinweise

Rz. 667 Der Fall stellt auf eine Klage um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente sowie um die Beitragsbefreiung ab. Erforderlich sind hier die entsprechenden Klageanträge sowohl auf Zahlung der in der Vergangenheit nicht erbrachten Zahlungen, als auch Anträge für die zukünftigen Zahlungen und Beitragsfreistellungen. Grundsätzlich zu beachten ist, dass die konkrete Tätigkei...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / a) Aufbau des VVG

Rz. 12 Der Aufbau des neuen VVG weist eine ähnliche Struktur auf wie das VVG 1908:mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Übersicht zum Vertrag

Rz. 647 Für das Vorgehen im Mandat ist die genaue Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich. Unterlagen, die der Mandant nicht direkt vorlegt, sollten nachgereicht oder beim VR angefordert werden. Rz. 648 Hinweis Checkliste: Vertragliche Vereinbarungenmehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Beendigung gemäß § 15 Abs. 1 MB/KT durch Versicherer

Rz. 336 Spätestens nach drei Jahren ist eine ordentliche Kündigung des Versicherers ausgeschlossen. Sinn und Zweck der Krankentagegeldversicherung ist jedoch nur die Abdeckung eines vorübergehenden Verdienstausfalles. Um dem Versicherer ein Instrumentarium an die Hand zu geben, sich von der Leistungsverpflichtung unter gewissen Voraussetzungen dennoch lösen zu können, enthält...mehr

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zfs 12/2024, Leistungseinst... / 1 Sachverhalt

Der Kl macht Ansprüche aus einer bei der Bekl gehaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung geltend. Er ist ausgebildeter Kaufmann im Groß- und Außenhandel und war als solcher zunächst (ab 1.7.2008) als kaufmännischer Trainee bei der Fa. PnR tätig. Dieses Arbeitsverhältnis mit einem Bruttoverdienst von 14.375 EUR im Jahr 2010 beendete er am 31.8.2010. Nach einem daraufhin aufgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 3. Obliegenheiten

Rz. 635 In Personenversicherungen ist die Mitwirkung von VN und Versichertem unerlässlich. Daher sind manche Mitwirkungshandlungen als Obliegenheit ausgestaltet, die bei Nichtbeachtung zu einer eigenständigen Sanktion führen können. Vorrangig ist aber zu beachten, dass bei fehlender Mitwirkung der Leistungsanspruch vielfach gar nicht erst entsteht bzw. fällig wird. Rz. 636 H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.15 [Versicherungsbeiträge → Zeile 49]

Versicherungsbeiträge können nur als Betriebsausgaben den Gewinn mindern, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Das ist der Fall bei Versicherungen für betriebliche Kfz, Haftpflichtversicherungen, die das Betriebsrisiko absichern, Feuerversicherungen für das Betriebsgebäude etc. Auch die Beiträge für Versicherungen zur Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (Lebensversicherung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.1 Überblick

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden in Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für eine Grundvorsorge (Basisabsicherung) und andere sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt.mehr