Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeitsversicherung

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§ 15 Private Berufsunfähigkeitsversicherung

A. Allgemeines I. Überblick 1. Historische Entwicklung Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialvers...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Bisherige Lebensstellung

1. Überblick Rz. 198 In der Regel ist in der BUV die Vergleichbarkeit der reinen Differenz des im Beruf erzielten Einkommens nicht Vertragsinhalt, sondern die Gleichwertigkeit der Lebensstellung. Die Verweisungstätigkeit soll insgesamt der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen, damit in Bezug auf die Wertschätzung und die Vergütung ein spürbares Absinken unte...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung

1. Überblick Rz. 446 Anzeigeobliegenheiten [1121] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor e...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Grenzen des Verweisungsrechtes

1. Arbeitsmarktrisiko und Beschäftigungschancen Rz. 216 Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist nicht versichert. Dies leitet der BGH daraus ab, dass lediglich eine Berufsunfähigkeit "infolge" von Gesundheitsstörungen gemäß § 2 Abs. 1 BUZ zu einem entsprechenden Leistungsanspruch führt.[565] Der Versicherungsnehmer muss aber potenziell die Möglichkeit haben, im Vergleichsberuf ei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / VI. Sonderklauseln bei bestimmten Berufsgruppen

1. Sonderbedingungen für Definition der Berufsunfähigkeit und Verweisung Rz. 116 Für einige Berufsgruppen sind besondere Bedingungen auf dem Markt, die unter bestimmten Bedingungen eine Fiktion der Berufsunfähigkeit und eine nur eingeschränkte Verweisbarkeit statuieren. Das hat seinen Grund darin, dass Angehörige dieser Berufsgruppen, die ihren konkreten Beruf nicht mehr ausü...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Mitwirkungs- und Mitteilungsobliegenheiten

1. Folgen von Obliegenheitsverletzungen Rz. 355 Obliegenheiten müssen in den AVB als solche geregelt werden, sie ergeben sich für die BUV/BUZ nicht aus dem Gesetz.[859] Rz. 356 Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung wird regelmäßig in den AVB sanktioniert, so gemäß § 10 MB BUV 22 bzw. § 7 MB BUZ 22 bei Vorsatz mit völliger Leistungsfreiheit und bei gr...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Überblick

1. Historische Entwicklung Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / F. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

I. Allgemeines Rz. 378 Die geläufige Bezeichnung "Anzeigepflicht" bzw. "Anzeigepflichtverletzung" ist irreführend, da es sich nicht um echte Rechtspflichten handelt, sondern der Sache nach um Obliegenheiten, die bei Nichtbefolgung negative Folgen für den Versicherten nach sich ziehen, jedoch nicht einklagbar sind.[910] 1. Übergangsrecht Rz. 379 Die Vorschriften über die vorvert...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Prozessuale Geltendmachung

1. Klagweise Durchsetzung Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageant...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Zumutbarkeit der Berufsausübung

1. Raubbauarbeit Rz. 88 Sofern der Versicherte seine Tätigkeit trotz eingetretener gesundheitlicher Beeinträchtigung fortsetzt, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass eine leistungsauslösende Berufsunfähigkeit nicht vorliegt.[209] Grundsätzlich gilt allerdings, dass sich der Versicherte nicht gesundheitlich überfordern oder Raubbau an seiner Gesundheit betreiben muss. Alle übe...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / A. Allgemeines

I. Überblick 1. Historische Entwicklung Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzus...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / VII. Risikoausschlüsse

1. Allgemeines Rz. 135 Grundsätzlich ist bei allen Risikoausschlüssen zu prüfen, ob mit einer solchen Klausel eine Risikoabgrenzung oder eine verhüllte Obliegenheit vereinbart wurde. Auf den Wortlaut der Bestimmung kommt es nicht an.[340] Zu fragen ist, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, das der Versicherer nur in den besc...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Arbeitsbedingungen

Rz. 228 Sind Versicherte auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Pkw fahren dürfen, kann die Wegefähigkeit von Bedeutung sein, also die Fähigkeit, Fußwege von der Wohnung zur Haltestelle sowie vom Zielpunkt des öffentlichen Verkehrsmittels zum Betrieb und zurück bewerkstelligen zu können. Im Sozialrecht setzt eine (volle) Erwer...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Kenntnisse bzw. Ausbildung und Fähigkeiten

1. Überblick Rz. 175 Ein Vergleichsberuf, auf den durch den Versicherer verwiesen werden darf, liegt grundsätzlich dann vor, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt.[423] Die Lebensstellung des...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Änderungsmitteilung des Versicherers

1. Formanforderungen Rz. 362 In § 9 Abs. 4 MB BUV 22/§ 6 Abs. 4 BUZ, wie auch in § 174 Abs. 1 VVG ist geregelt, dass die Leistungspflicht des Versicherers nachträglich nur entfallen kann, sofern er eine rechtwirksame schriftliche Änderungsmitteilung abgibt. Eine formell ordnungsgemäße Änderungsmitteilung ist für ein Erlöschen der Leistungspflicht des Versicherers in der Beruf...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Inhalt der Leistungspflicht

1. Dauer von Versicherungsschutz und Leistungspflicht Rz. 233 Die BUV leistet gemäß § 172 Abs. 1 VVG für eine nach Versicherungsbeginn und während der vereinbarten Versicherungszeit eingetretene Berufsunfähigkeit.[617] Demgemäß ist der Versicherer grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet, wenn schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. vor der vereinbarten Versicheru...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Entscheidung des Versicherers über die Leistungspflicht

1. Anerkenntnis des Versicherers Rz. 263 Durch § 173 Abs. 1 VVG wird seit dem 1.1.2008 bestimmt, dass der Versicherer verpflichtet ist, sich nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit (vgl. Rdn 249). in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Erstmalig ist das Anerkenntnis bei der BUV/BUZ damit gesetzlich geregelt worden. Gemäß § 8 Abs. 1 MB BUV 22 bzw. §...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Rechtsgrundlagen

1. Gesetzliche Regelung Rz. 9 Die Regelungen über die BUV in §§ 172 ff. VVG wurden zum 1.1.2008 neu eingeführt und damit erstmals kodifiziert. Das Gesetz orientiert sich dabei an den Musterbedingungen (MB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV).[15] Aufgrund der wachsenden praktischen Bedeutung der BUV verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, einen Mindeststandard zu s...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Gefahrerheblichkeit

a) Gefahrerheblichkeit und Antragsfragen Rz. 386 Nach § 16 Abs. 1 VVG a.F. waren alle Umstände gefahrerheblich, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Auch nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG n.F. sind bekannte Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers erheb...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Allgemeines

1. Regelungen zur Verweisung Rz. 164 Nach § 172 Abs. 3 VVG kann als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.[395] Das Recht d...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Zurechnung von Kenntnissen und Handeln Dritter

Rz. 420 Unter Umständen sind dem Versicherungsnehmer und/oder dem Versicherer die Kenntnis von gefahrerheblichen Umständen und auch das Verhalten von Dritten zuzurechnen. a) Grundsätze der Zurechnung Rz. 421 Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, bestimmt § 20 S. 1 VVG, dass bei Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 VVG und § 21 Abs. 2 S. 2 VVG so...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Überblick

1. Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens Rz. 323 Es handelt sich bei Berufsunfähigkeit nicht um einen Versicherungsfall, der trotz der zu stellenden Prognose stets und immer auf Dauer besteht. Daher geht es im Kern bei der Nachprüfung um die Fragestellung, ob der (gedehnte) Versicherungsfall noch immer vorliegt.[788] Gemäß § 174 VVG wird der Versicherer leistungsfrei, wenn ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Gerichtlicher Vortrag und Nachweis der Berufsunfähigkeit

1. Darlegungs- und Beweislast Rz. 70 Der Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist im Streitfall vom Versicherungsnehmer gemäß § 286 ZPO zu beweisen, also mit dem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet.[169] Die Vorlage eines Rentenbescheides der BfA reicht zum Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht aus.[170] Auch haben ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Medizinisches Sachverständigengutachten

a) Gerichtsgutachten Rz. 76 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebe...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / D. Leistungsgegenstand

I. Inhalt der Leistungspflicht 1. Dauer von Versicherungsschutz und Leistungspflicht Rz. 233 Die BUV leistet gemäß § 172 Abs. 1 VVG für eine nach Versicherungsbeginn und während der vereinbarten Versicherungszeit eingetretene Berufsunfähigkeit.[617] Demgemäß ist der Versicherer grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet, wenn schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. v...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Geltendmachung der Gestaltungsrechte

Rz. 486 Die Geltendmachung der Gestaltungsrechte aus § 19 VVG sind an bestimmte Voraussetzungen formeller und materieller Natur gebunden. 1. Belehrung über Folgen der Anzeigepflichtverletzung Rz. 487 Die Belehrung über die vorvertraglichen Anzeigepflichten muss sowohl formell als auch inhaltlich ordnungsgemäß sein, damit der Versicherer Rechtsfolgen aus einer Verletzung der An...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Inhalt der Anzeigeobliegenheit

1. Gefahrerheblichkeit a) Gefahrerheblichkeit und Antragsfragen Rz. 386 Nach § 16 Abs. 1 VVG a.F. waren alle Umstände gefahrerheblich, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Auch nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG n.F. sind bekannte Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Gesundheitsbeeinträchtigung

a) Grundsätzliches Rz. 30 Gemäß § 172 Abs. 2 VVG sowie § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 und den meisten auf dem deutschen Markt befindlichen Bedingungswerken muss die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sein, ganz oder teilweise den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, um einen L...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / C. Verweisungsrecht des Versicherers

I. Allgemeines 1. Regelungen zur Verweisung Rz. 164 Nach § 172 Abs. 3 VVG kann als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.[3...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Allgemeines

Rz. 378 Die geläufige Bezeichnung "Anzeigepflicht" bzw. "Anzeigepflichtverletzung" ist irreführend, da es sich nicht um echte Rechtspflichten handelt, sondern der Sache nach um Obliegenheiten, die bei Nichtbefolgung negative Folgen für den Versicherten nach sich ziehen, jedoch nicht einklagbar sind.[910] 1. Übergangsrecht Rz. 379 Die Vorschriften über die vorvertraglichen Anze...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Anspruchsberechtigung

Rz. 288 Inhaber des Anspruches auf die Versicherungsleistungen ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer, unerheblich, ob die Leistung bei Berufsunfähigkeit einer anderen Person erfolgen soll. Allerdings sind Fälle der Drittbeteiligung am Versicherungsverhältnis möglich, die zu einer anderen Beurteilung führen können.[721] 1. Versicherung für fremde Rechnung Rz. 289 Zunächst i...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / E. Nachprüfungsverfahren

I. Überblick 1. Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens Rz. 323 Es handelt sich bei Berufsunfähigkeit nicht um einen Versicherungsfall, der trotz der zu stellenden Prognose stets und immer auf Dauer besteht. Daher geht es im Kern bei der Nachprüfung um die Fragestellung, ob der (gedehnte) Versicherungsfall noch immer vorliegt.[788] Gemäß § 174 VVG wird der Versicherer leistung...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Erwerbsunfähigkeitsklausel

Rz. 124 Bei besonders risikoreichen Berufen oder auch bei schwer bestimmbaren beruflichen Anforderungen wurden in der Vergangenheit teilweise sog. Erwerbsunfähigkeitsklauseln vereinbart.[303] Diese lautet beispielsweise: Zitat "Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird durch folgende Vereinbarung ersetzt: Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Beitragsfreih...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 249 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 187 Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung von Ausbildung und Erfahrung bzw. Kenntnissen und Fähigkeiten ist immer der Versicherungsfall und zwar selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer wegen verspäteter Antragstellung Leistungen nicht schon seit Eintritt der Berufsunfähigkeit verlangen kann.[465] Maßgeblich als Vergleichsmaßstab der Verweisung ist grundsätzlich die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Streitwertbemessung

Rz. 315 Für die Leistungsklage auf regelmäßige Rentenzahlungen bestimmt § 9 ZPO grundsätzlich den 3,5-fachen Wert der jährlichen Rente zum Streitwert.[770] Ein zusätzlicher Feststellungsantrag erhöht grundsätzlich den Streitwert. Liegt jedoch eine teilweise wirtschaftliche Identität der Begehren vor, erfolgt insoweit keine Streitwerterhöhung.[771] Rz. 316 Überschussanteile od...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 70 Der Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist im Streitfall vom Versicherungsnehmer gemäß § 286 ZPO zu beweisen, also mit dem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet.[169] Die Vorlage eines Rentenbescheides der BfA reicht zum Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht aus.[170] Auch haben Feststellungen in einem Verfa...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Beamtenklausel

Rz. 125 Für Beamte stellen die Versicherer in der BUV gelegentlich die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleich, sofern sie zur Entlassung oder zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand führt. Diese früher häufig verwendete Klausel ist mittlerweile zur Ausnahme geworden.[307] Eine solche Klausel lautet etwa: Zitat "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzu...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Allgemeines

Rz. 135 Grundsätzlich ist bei allen Risikoausschlüssen zu prüfen, ob mit einer solchen Klausel eine Risikoabgrenzung oder eine verhüllte Obliegenheit vereinbart wurde. Auf den Wortlaut der Bestimmung kommt es nicht an.[340] Zu fragen ist, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, das der Versicherer nur in den beschriebenen Gren...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Neue berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse

Rz. 347 Der Versicherer hat Verweisungsmöglichkeiten, die ihm schon bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses zur Verfügung standen und die er nicht genutzt hat, auch für die Zukunft verloren.[837] Die Regelung des § 9 Abs. 1 MB BUV 22/§ 6 Abs. 1 MB BUZ 22 eröffnet dem Versicherer bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherten deshalb nur dann den Weg zu einer Einstellu...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Bezugsberechtigung

Rz. 294 Sollen die Leistungen im Versicherungsfall an einen vom Versicherungsnehmer benannten Dritten erfolgen, so kann dieser dem Begünstigten eine Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 176, 159, 160 VVG, entsprechend den Vorschriften zur Lebensversicherung, einräumen.[730] Beispiel Ein Alleinverdiener will seinen Ehepartner für den Fall seiner Berufsunfähigkeit absichern u...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Verletzung der Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer

Rz. 442 Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht des Versicherers, die Richtigkeit jeglicher bei Vertragsanbahnung erteilten Auskünfte des Versicherungsnehmers – sofern sie nicht ersichtlich unklar sind – bereits vor Vertragsschluss zu überprüfen.[1103] Den Versicherer trifft nach § 242 BGB allerdings eine Nachfrageobliegenheit, wenn er aus Antworten des Versicherungs...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sonderbedingungen für Definition der Berufsunfähigkeit und Verweisung

Rz. 116 Für einige Berufsgruppen sind besondere Bedingungen auf dem Markt, die unter bestimmten Bedingungen eine Fiktion der Berufsunfähigkeit und eine nur eingeschränkte Verweisbarkeit statuieren. Das hat seinen Grund darin, dass Angehörige dieser Berufsgruppen, die ihren konkreten Beruf nicht mehr ausüben können, kaum die Möglichkeit haben, eine andere Tätigkeit auszuüben,...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 10. Individualvertraglicher Ausschluss wegen Vorerkrankungen

Rz. 159 Mitunter werden die Ausschlusstatbestände einzelvertraglich erweitert, wenn sich der Versicherer außerstande sieht, bestimmte erkannte Krankheitsrisiken des Versicherungsnehmers und deren Folgen zu tragen. Solche individualvertraglich vereinbarten Risikoausschlüsse sind grundsätzlich zulässig,[383] jedoch in der Regel auslegungsbedürftig. Maßgebend ist der Sinn und Z...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Krankheiten

Rz. 405 Regelmäßig wird nach Krankheiten, Beschwerden und gesundheitlichen Störungen gefragt. Hierbei ist eine Abgrenzung nicht immer exakt möglich, insoweit aber auch nicht erforderlich. Krankheit ist ein Gesundheitszustand, der vom Normalmaß ernsthaft abweicht und behandlungsbedürftig ist und regelmäßig auch die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Erforderlich ist also eine ü...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rücktritt des Versicherers

Rz. 456 Die vorsätzliche Anzeigepflichtverletzung berechtigt den Versicherer gemäß §§ 19 Abs. 2, 21 Abs. 1 VVG binnen Monatsfrist zum Rücktritt und führt nach § 21 Abs. 2 S. 1 VVG zur Leistungsfreiheit.[1131] Ausgeschlossen ist der Rücktritt allerdings, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Aufklärungsverpflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 7. Ärztlicher Nachweis

Rz. 69 Die Bedingungen sehen regelmäßig vor, dass die Berufsunfähigkeit ärztlich nachzuweisen ist (§ 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22). Der ärztliche Nachweis ist aber nicht Voraussetzung für eine Beweiserhebung durch das Gericht, sondern nur für die begehrte Leistung.[167] Der Versicherte hat regelmäßig Arztberichte nicht in der Hand, so dass er sie auch nicht einreichen kann.[168] Ü...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Begriff der Kenntnisse bzw. Ausbildung und Fähigkeiten

Rz. 176 Die am Markt befindlichen Bedingungswerke arbeiten mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die jedoch im Grunde den gleichen Erklärungsgehalt haben. Einige Bedingungswerke sehen vor, dass der Verweisungsberuf den Kenntnissen und Fähigkeiten der versicherten Person entsprechen muss.[428] Der Begriff "Kenntnis" spricht das Wissen der versicherten Person an. Unter dem ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kündigung des Versicherers

Rz. 466 Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat oder nimmt der Versicherer dies von sich aus an, ist der Rücktritt gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat das Institut der Kündigung für diese Fallgestaltung durch das VVG 2008 neu eingeführt. Bei einfach fahrlässiger (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) wie au...mehr