Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Änderungsvorschriften der AO

Rz. 35 Die Anwendungsbereiche der Änderungsvorschriften der AO und des § 17 UStG unterscheiden sich grundsätzlich. Die punktuellen Berichtigungsgrundlagen der AO (§§ 129, 172ff. AO), die die bereits ursprünglich unzutreffende Steuerfestsetzung betreffen, sind von der Änderungsgrundlage des § 17 UStG für materiell-rechtlich nachträglich unrichtig werdende Steuerfestsetzungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Besonderheiten bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung (§ 9 Abs. 3 UStG)

Rz. 187 Wie in Rz. 17 und 30 erwähnt, regelt seit dem 1.1.2002 der zu diesem Zeitpunkt an den bisherigen § 9 UStG angefügte Abs. 3 die Frist, bis zu der bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsschuldner von § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht werden kann. Rz. 188 Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit dieser Vorschrift wie folgt ...mehr

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Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 8 der Abgabenordnung (AO) wird auch dann beendet, wenn der Vorläufigkeitsvermerk vom Finanzamt aufgehoben wird. Auf den Wegfall der Ungewissheit und die Kenntnis des Finanzamts von den Tatsachen, wegen derer die Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig erging, kommt es dann für die Beendigung der Ablaufhemmung der F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Zwischenvermietung

Rz. 138 Die zur Vermeidung einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG notwendige Dauer der Anwendung des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Vermietungsumsätze von 10 Jahren führt erfahrungsgemäß nicht dazu, dass die aus den Herstellungskosten eines Mietgebäudes (sofort) abziehbaren Vorsteuern von den in diesen 10 Jahren anfallenden USt auf die Mieten übertro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Vorsteuerabzugsberichtigung

Rz. 32 § 15a Abs. 1 UStG sieht eine regelmäßig zeitanteilige Berichtigung eines zutreffenden und zutreffend bleibenden Vorsteuerabzugs für den Fall vor, dass sich in einem Kj. nach der erstmaligen Verwendung eines Wirtschaftsguts die für den Vorsteuerabzug im Jahr der erstmaligen Verwendung maßgebenden Verhältnisse (tatsächliche Verwendung, Rechtsänderung) verändern. Erfolgt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Vollstreckbarer Verwaltungsakt und Duldungsbescheid

Rz. 5 Nach § 264 AO i. V. m. § 737 Abs. 1 ZPO ist die Vollstreckung in den Nießbrauchsgegenstand zulässig, wenn hierfür ein vollstreckbarer Verwaltungsakt mit Leistungsgebot gegen den Nießbrauchbesteller als Grundlage vorhanden ist und gegen den Nießbraucher ein Duldungsbescheid gem. § 191 Abs. 1 S. 1 AO vorliegt. Als vollstreckbare Verwaltungsakte kommen beispielsweise Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Rechtsfolge der Revisionsrücknahme

Rz. 16 Die Rücknahme der Revision bewirkt nur den Verlust der jeweils eingelegten Revision, nicht des Rechtsmittels überhaupt. Das angefochtene Urteil bleibt bestehen. Das Recht, Revision einzulegen, kann deshalb, sofern die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen ist, erneut (theoretisch mehrfach) wahrgenommen werden.[1] Deshalb wird das FG-Urteil, wenn die fristgerecht eingel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.1 Allgemeines

Rz. 130a Durch die Einführung dieses Tatbestands im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der Digitalis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Revisionsrücknahme – Klagerücknahme

Rz. 2 Die Klage kann in jedem Verfahrensstadium bis zur Rechtskraft, also auch nach Verkündung oder Zustellung des FG-Urteils und noch im Revisionsverfahren – bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung –, zurückgenommen werden.[1] Voraussetzung ist die Statthaftigkeit der Revision, da anderenfalls die Rechtskraft des FG-Urteils bereits mit dem Ablauf der Rechtsmitt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2 Bindungswirkung

Rz. 32 Das FG hat bei seiner erneuten Entscheidung die rechtliche Beurteilung des BFH zugrunde zu legen (Abs. 5; sog. Bindungswirkung). Damit soll ein endloses Hin- und Herschieben der Sache zwischen den Instanzen verhindert werden, wenn FG und BFH an ihren abweichenden Auffassungen festhalten.[1] Die Bindung besteht hinsichtlich der Gründe, die zur Zurückverweisung, und der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 51–62 FGO)

Rz. 5 Der 2. Teil der FGO [1] regelt das Verfahren von der Klage bis zu den Rechtsmitteln und zur Wiederaufnahme. § 121 S. 1 FGO verweist auf die im 2. Abschnitt enthaltenen allgemeinen Verfahrensvorschriften[2], die unmittelbar nicht nur für das FG-Verfahren, sondern auch für das Verfahren vor dem BFH anwendbar sind, soweit sie nicht lediglich das Verfahren vor dem FG betref...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 9. Akzessorietät der Haftung

Grundsätzlich ist die Haftung nach § 69 AO vom Bestehen der Steuerschuld bei Erlass des Haftungsbescheides abhängig (§ 191 Abs. 5 S. 1 AO). Insofern können im Haftungsverfahren Einwendungen gegen die Steuerschuld vorgebracht werden, auch wenn dieser bereits in Bestandskraft erwachsen ist. Dies gilt aber nicht gem. § 166 AO, wenn der Geschäftsführer es verabsäumte, dies im Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4.4 Rechtsfolgen

Rz. 23 Durch den Antrag auf Festsetzung der Zulage tritt kein Devolutiveffekt ein, da – wie im maschinellen Verfahren auch – über den Antrag die zentrale Stelle entscheidet. Ein Suspensiveffekt besteht nur insofern darin, dass die Bestandskraft der Entscheidung über die Gewährung der Zulage gehemmt wird. Bis zum Abschluss des durch den Antrag auf Festsetzung eingeleiteten Ve...mehr

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Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal

Leitsatz 1. Ein "Verklicken" beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal ist kein nach § 173a AO korrigierbarer Schreibfehler. 2. § 173a AO ist nicht bei sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten, die dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung unterlaufen sind, anwendbar (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 27.04.2022 ‐ IX B 57/21). Normenkette §...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.4 Abschn. XXII: Beschäftigte im Rettungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXII Ziffer 1 – Beschäftigte im Rettungsdienst beruhen auf den Tätigkeitsmerkmalen des Teils "Rettungssanitäter, Rettungsassistenten" der Anlage 1a zum BAT. Ergänzt wird diese Regelung durch ein neues Merkmal für den seit dem Jahr 2014 neu geschaffenen Beruf des Notfallsanitäters. Für diese Eingruppierung wurde eine eigene Entgeltgruppe N kre...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.2 Abschn. XIV: Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst

In Ziffer 1 wird die Eingruppierung der Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst geregelt. Die Regelungen beruhen auf dem Teil "Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst" der Anlage 1a zum BAT. Allerdings wird das Eingruppierungsniveau deutlich angehoben. So steigt die Mindesteingruppierung von der Vergütungsgruppe VII BAT entsprechend Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.4 Abschn. XVIII: Beschäftigte in Leitstellen

Die speziellen Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XVIII – Beschäftigte in Leitstellen gelten sowohl für Rettungsleitstellen als auch für integrierte Leitstellen. Das bisherige Eingruppierungsniveau wurde angehoben. Die bisherige Mindesteingruppierung in der Vergütungsgruppe VIb BAT entsprechend Entgeltgruppe 6 wurde auf die Entgeltgruppe 9a angehoben, für Leiter Vergütungsgruppe V...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.6 Abschn. XXIX: Vermessungsingenieure

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXIX beruhen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich wurden die sog. 1/3-Merkmale direkt der jeweils höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Der bisherige zwingende Beginn in der Entgeltgruppe 10 in Stufe 1 (Abschn. I Abs. 2 des Anhangs zu § 16 TVöD[VKA]) wurde aufgehoben. Die bisherige Vergütungsgruppenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.5 Abschn. XXIII: Schulhausmeister

Für die Schulhausmeister wurden die Tätigkeitsmerkmale grundlegend neu strukturiert und neue Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Nunmehr wird anstelle des in dem Teil "Schulhausmeister" der Anlage 1a zum BAT verwendeten Kriteriums der Größe und Anzahl der Unterrichtsräume auf das Vorliegen einer einschlägigen Ausbildung, die Schulart, Unterstellungsverhältnisse, die technischen A...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.7 Bestandskraft des Rentensplittings

Rz. 53 § 120a Abs. 9, angefügt mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 545), regelt den Zeitpunkt des Eintretens der Bestandskraft eines Splittingbescheides (§ 77 SGG) für die am Verfahren beteiligten Ehegatten/Lebenspartner. Danach ist das Rentensplitting (bestandskräftig) durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.2 Keine angemessenen Rentenleistungen aus dem Rentensplitting

Rz. 5 Voraussetzung für die Aussetzung der durch ein Rentensplitting herbeigeführten Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 ist darüber hinaus, dass an den verstorbenen (insgesamt) begünstigten Ehegatten/Lebenspartner nicht länger als 36 Monate Rentenleistungen erbracht worden sind. Abs. 1 Satz 1 bezieht sich somit ausschließlich auf die Dauer des Versichertenrentenbezuges des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.9.2 Probeberechnungen und Splittingbescheid

Rz. 65 Ein Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2, kann sich bei laufendem Bezug von Versichertenrenten nur für einen der Beteiligten positiv auswirken; die Gesamtversorgung der Ehegatten/Lebenspartner wird nach Durchführung eines Rentensplittings – bei identischen Zugangsfaktoren (§ 77) – gleich hoch sein; soweit den Berechnungen der V...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 8.2.2 Steuerbescheid ist erlassen

Die Unwirksamkeit kann sich nur auswirken, wenn der Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch geändert werden kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Einspruchsfrist von 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids noch nicht abgelaufen ist, die Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO steht. Die nach Bestandskraft des Steuerbescheids festgestellte Unwirksamk...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.1 Tod des begünstigten Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 4 Eine Aussetzung der Rentenkürzung aufgrund des Rentensplittings i. S. v. Abs. 1 Satz 1 kommt nur in Betracht, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Ehegatte/Lebenspartner verstorben ist und für die Zeit nach Bestandskraft des Rentensplittings (§ 120a Abs. 9) bis zu seinem Todesmonat keine angemessenen Rentenleistungen in Anspruch genommen hat. Der T...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.3 Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod des (insgesamt) begünstigten Lebenspartners

Rz. 14 Nach Satz 2 gilt die Vorschrift für einen Anspruch auf eine nicht aufgrund des Rentensplittings gekürzten Rente für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Die Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod eines Lebenspartners ist in § 120b geregelt. § 120b ist anzuwenden, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Lebenspartner verstorben i...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.2 Widerruf von Erklärungen zum Rentensplitting

Rz. 18 Erklärungen zum Rentensplitting können nach Abs. 2 Satz 1 von einem oder beiden Ehegatten/Lebenspartnern bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 9, § 77 SGG durchgeführt ist, widerrufen werden; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht der Ehegatten/Lebenspartner. Dritte, wie z. B. Bevollmächtigte (§ 13 SGB X), Erben oder hinte...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1 Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 3 § 120b, der die Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners vor Empfang angemessener Rentenleistungen zum Inhalt hat, ergänzt die für das Rentensplitting in § 120a geregelten Grundsätze. Nach § 120b Abs. 1 besteht Anspruch auf Aussetzung der Rentenkürzung bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen: Tod des Ehegatten/Lebenspartners, der durch d...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.2 Durchführung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 4 Nach Satz 2 HS 1 gelten die in § 120a enthaltenen Grundsätze für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei gelten nach Satz 3 der Vorschrift als Eheschließung die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe eine Lebenspartnerschaft und als Ehegatte ein Lebenspartner. Anspruch auf Durchfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.7 Unanfechtbarkeit der Abänderungsentscheidung

Rz. 18 Die Abänderung des Rentensplittings unter Ehegatten ist nach Abs. 7 durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Abänderung für den Ehegatten/Lebenspartner oder seine Hinterbliebenen unanfechtbar geworden ist (§ 77 SGG). Bei Erteilung mehrerer Abänderungsbescheide ist der Bescheid maßgebnd, der zuletzt unanfechtbar geworden ist. Abs. 7 o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.3 Beginn der Minderung/Erhöhung von Versichertenrenten

Rz. 57 Gemäß § 76c Abs. 1 wird ein durchgeführtes Rentensplitting bei der Berechnung von Versichertenrenten durch Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten berücksichtigt. Ein bestandskräftig durchgeführtes Rentensplitting (§ 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG) wirkt sich somit erhöhend oder mindernd auf den Zahlbetrag der an die Ehegatten/Lebenspartner zu zahlenden Versichertenre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.1 Gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 6 Die gemeinsame Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern zur Durchführung eines Rentensplittings ist an keine gesetzlich bestimmte Form gebunden. Es reicht hierbei vielmehr aus, wenn der übereinstimmende Wille beider Ehegatten/Lebenspartner zum Rentensplitting eindeutig erkennbar ist. Da die Träger der Deutschen Rentenversicherung allerdings auch für Erklärungen i. S. v. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6.2 Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch Verwaltungsakt (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 51 Satz 2 enthält eine eigenständige und notwendige Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Haftungsbescheids gegenüber dem Zessionar. Für den Sozialleistungsberechtigten (Zedenten) ergibt sich die Ermächtigung zum Erlass eines Rückforderungsbescheids aus § 50 Abs. 3 SGB X. Der Haftungsbescheid muss inhaltlich deutlich machen, dass es sich um die gesamtschuldnerische...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschäden: Abwic... / 4.3 Abwälzung eines Selbstbehalts auf den Sondereigentümer

Eine Abweichung hiervon kann durch eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen werden, was allerdings nur im theoretischen Ausnahmefall praktische Bedeutung haben kann. Befindet sich die Ursache für einen Wasserschaden (z. B. Rohrbruch) eindeutig im Sondereigentum, verlangen die Wohnungseigentümer häufig, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Regelmäßiger Beginn der Verjährungsfrist (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Beginn der Verjährungsfrist ist an den Eintritt der erstmaligen Fälligkeit[1] geknüpft. Die Fälligkeit tritt ein: nach den Einzelsteuergesetzen, entweder zu festen Terminen (wie bei den Vorauszahlungen) oder nach einer Steuerfestsetzung; besteht keine gesetzliche Bestimmung, tritt Fälligkeit gleichzeitig mit dem Entstehen des Anspruchs ein; das ist der Fall z. B. bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.5.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 14 Die AdV-Entscheidung wird mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung; ab diesem Zeitpunkt entfaltet sie für die Zukunft ihre Wirkung.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Dauer bei Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Finanzbehörde (Abs. 2 S. 2)

Rz. 90 Die Unterbrechung eines gegen die Finanzbehörde geltend gemachten Anspruchs dauert nach Abs. 2 S. 2 so lange, bis über den Anspruch rechts- oder bestandskräftig entschieden ist. Entscheidet die Finanzbehörde über einen im Zusammenhang mit einem Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid geltend gemachten Anspruch durch die Einspruchsentscheidung inzident auch übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.6 Rechtscharakter, Form, Bekanntgabe der AdV-Entscheidung

Rz. 108 Die Finanzbehörde entscheidet über den AdV-Antrag durch Verwaltungsakt gem. § 118 AO.[1] Die AdV-Entscheidung hat entsprechend § 366 AO aus Gründen der Verfahrenssicherheit in Schriftform zu erfolgen.[2] Die AdV-Entscheidung wird mit der Bekanntgabe wirksam[3], nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft.[4]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 22 Die AdV-Entscheidung wird, sofern kein anderer Beginn in der AdV-Verfügung selbst festgelegt, mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.[1] Die AdV entfaltet gem. § 361 Abs. 2 S. 2 AO von diesem Zeitpunkt an ihre Gestaltungswirkung für die Zukun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.5.3 Verkauf von Gebäuden mit angenommener Geschäftsveräußerung und vorsorglicher Option nach § 9 UStG im Notarvertrag

Vertragsparteien eines notariellen Grundstückskaufvertrags gehen häufig vom Vorliegen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG aus. In derartigen Fällen enthält der Vertrag oft eine Klausel, dass der Veräußerer für den Fall, dass das Finanzamt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen endgültig verneint, nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuerpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / c) Bestandskraft eines dem Wiederholungsantrag vorausgehenden Ablehnungsbescheids

Dem erneuten – identischen – Änderungsantrag kann die Bestandskraft der vorausgehenden Ablehnungsentscheidung entgegengehalten werden. Denn es ist zu beachten, dass der Bescheid, mit dem das FA den ersten Änderungsantrag abgelehnt hat, als Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO ebenfalls Bindungswirkung und Bestandskraft entfaltet. Die materielle Bestandskraft eines Verwaltungsaktes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / b) Ausschluss durch Bestandskraft des Ablehnungsbescheids

Das FA kann den VdN jederzeit aufheben, so dass weitere zukünftige wiederholende Anträge schon deshalb ausgeschlossen sind. Die Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung steht jedoch nach § 164 Abs. 3 S. 2 AO einer Steuerfestsetzung ohne VdN gleich und eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Einspruchs, ohne dass er sich eine Anfechtungsschranke nach § 351 Abs. 1 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / d) Reichweite der entgegenstehenden Bestands- und Rechtskraft

Soll nach einer bestandskräftigen Ablehnungsentscheidung ein erneuter Änderungsantrag gestellt werden, stellen sich mithin die folgenden Fragen: Liegt ein neuer Sachverhalt vor und, falls das nicht der Fall ist, kann der Sachverhalt dennoch zumindest im Rahmen des § 177 AO (Saldierung materieller Fehler) erneut aufgegriffen werden? Ausschluss identischer Änderungsanträge: Da ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / b) Differenzierende Betrachtung

Die Entscheidung des FA dürfte in diesem Fall rechtmäßig sein. Zwar dürfte in Anlehnung an die Entscheidung des BFH zum zulässigen Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO kein wiederholender Änderungsantrag vorliegen. Vielmehr handelt es sich um ein das Vorbringen des identischen Änderungsbegehrens in einem anderen Korrekturverfahren, das nach der gesetzgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / I. Grundlagen des Antragsrechts gem. § 164 Abs. 2 S. 2 AO

Verhinderung der materiellen Bestandskraft: Der Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) gem. § 164 Abs. 1 AO gehört zu den bewährten Werkzeugen des steuerlichen Verfahrensrechts. Er führt dazu, dass der Bescheid, der unter dem VdN ergeht, zwar mit Ablauf der Monatsfrist formell bestandskräftig wird, aber gleichwohl ohne weitere verfahrensrechtliche Hürden geändert werden kann, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / e) Ergebnis

Zwar wirkt der VdN gem. § 164 Abs. 1 AO grundsätzlich inhaltlich umfassend und zeitlich – bis zu seiner Aufhebung – unbeschränkt. Gleichwohl kann aber ein Antragsverbrauch durch Bestandskraft einer bereits vorausgegangenen Ablehnungsentscheidung eintreten, der darüber hinaus auch noch die Gefahr eines materiellen Einwendungsabschnitts in sich birgt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / c) Ergebnis

Wird der VdN gem. § 164 Abs. 1 AO in der Einspruchsentscheidung nicht aufgehoben, muss der wiederholende Änderungsantrag gem. § 164 Abs. 2 S. 2 AO vor Eintritt der Bestandskraft der Einspruchsentscheidung – also vor Ablauf der Klagefrist – gestellt werden.mehr