Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Körperschaftsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Organisation und die Durchführung einer Blutspendeaktion sowie das Bewerben derselben sind ebenso wie die Betreuung der Spender die Voraussetzungen für die Verfolgung des satzungsmäßigen Zweckes eines gemeinnützigen Blutspendedienstes. Das gilt selbst dann, wenn der eigentliche Vorgang der Blutgewinnung, dessen Bearbeitung bis hin zur Lie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dirigent

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vermitteln Dirigenten im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten, ist ihre Tätigkeit unter dem Begriff "Übungsleiter" einzuordnen. Dirigenten können bezüglich ihrer nebenberuflichen Tätigkeit einen steuerfreien Betrag (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10) i. H. v. 3 000 EUR erhalten. Voraussetzung ist, dass die nebenberufliche Tät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Drogenmissbrauch

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vereine, die den Drogenmissbrauch und die Suchtgefahren bekämpfen, können beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften wegen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens anerkannt werden. Das öffentliche Gesundheitswesen ist ein besonders förderungswürdiger Zweck. Seit dem Ver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Drachenfliegerclubs/-vereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Drachenfliegerclubs (so genannte Fesseldrachen) konnten in der Vergangenheit wegen der Förderung von Freizeitbetätigungen nicht als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. S. BFH-Urteil vom 14.09.1994, BStBl II 1995, 499. Nach dem BMF-Schreiben vom 08.01.1996, BStBl I 1996, 74 ist der Drachenflug mit Modellen ein gemeinn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Maßgebende Vorschriften für die Buchführungspflicht nach Steuerrecht sind die §§ 140 und 141 AO (Anhang 1b). § 140 AO (Anhang 1b) regelt, falls jemand nach anderen Gesetzen Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten zu erfüllen hat, dass dies auch für die Besteuerung verpflichtend ist. Währenddessen regelt § 141 AO (Anhang 1b), dass gewerblich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage für die AfA

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bemessungsgrundlage für die Höhe der AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Anhang 10).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Anleitung zu den Anlagen Ergänzungsrechnung (Anlage ER), Sonderberechnung (Anlage SE) und Anlageverzeichnis zur Anlage SE (Anlage AVSE)

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abgaben an Dach- und Spitzenverbände

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Abgaben, die von steuerbegünstigten Körperschaften an ihre Dach- und Spitzenverbände zu zahlen sind, stellen bei ihnen Ausgaben des ideellen Bereichs dar. Diese Ausgaben können ertragsteuerlich weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben in anderen Tätigkeitsbereichen steuermindernd zum Abzug gelangen. Eine umsatzsteuerliche Würdigu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftmals viele Jahre vor dem Zufluss der vGA beim AE erfolgt. Diese Zeitdifferenzen schließen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuersätze

Tz. 16 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Steuersatz für Wertabgaben beträgt nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5 und s. Abschn. 12.9 Abs. 1 Satz 6 UStAE) 7 % der Bemessungsgrundlage. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Wertabgaben aus den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltungen Zweckbetrieben wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit Steuerpflicht getätigt wurden.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abschreibungsregeln

Tz. 41 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Es gibt steuerlich eine Vielzahl von AfA-Regeln. Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Gebäude oder ein anderes bewegliches und unbewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, da sich die AfA-Methoden für Gebäude von denen der anderen WG grundlegend unterscheidet. 1. AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (oh...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemäß Art. 30 DSGVO hat jeder Verantwortliche ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, das auf Anfrage der Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen ist. Nähere Informationen enthält das Kurzpapier Nr. 1 der Datenschutzkonferenz. Ein Muster für Vereine bietet das LDA Bayern an unter: www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein_v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Parteien, Wählervereinigungen

Tz. 7 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die nach § 34g EStG begünstigten Parteien und unabhängige Wählervereinigungen werden ebenfalls in das Zuwendungsempfängerregister aufgenommen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Buchführungspflicht nach § 140 AO

Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Unterhält ein als gemeinnützig anerkannter Verein Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die für sich betrachtet die Kaufmannseigenschaft besitzen, besteht in Bezug auf diese Geschäftsbetriebe Buchführungspflicht. Diese Buchführungspflicht ist dann auch für das Steuerrecht maßgebend.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Zuschüsse

Tz. 7 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse, die von Dach- und Spitzenverbänden an die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften fließen und nicht für einen bestimmten Zweck bestimmt sind, sind im ideellen Bereich zu erfassen. Erfolgt eine Zweckbestimmung (z. B. für eine sportliche oder kulturelle Veranstaltung), ist eine Einordnung der Zuschüsse in den jeweiligen T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.1 Grundsätze (Entstrickung und Besteuerung)

Tz. 143 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Eine Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen erfolgt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, wenn "der AE dies beantragt". Es treten gem § 21 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 UmwStG die Rechtsfolgen ein, als wenn der AE die Anteile mit Wirksamkeit des Antrags (s Tz 200–201) zum gW veräußert hätte. Im Unterschied zur entgeltlichen Ü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geleitwort

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zwischenzeitlich sind seit dem leider viel zu frühen Tod des Begründers dieses Werkes, Herrn Hans-Georg Reuber, einige Jahre verstrichen. Das noch von Herrn Reuber ausgewählte Autorenteam hat die Herausforderung angenommen, den Kommentar im Sinne Herrn Reubers fortzuführen und die Besonderheiten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und damit zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Tätigkeitsbereich der Vermögensverwaltungen

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dem Bereich der Vermögensverwaltung sind die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG zuzuordnen; § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG, Anhang 10). Die Einkünfte (der Überschuss) werden durch Gegenüberstellung der Einnahmen (§ 8 EStG, Anhang 10) und der Werbungskosten (§§ 9, 9a EStG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuwendungen, für die die Mitglieder kein Entgelt zu entrichten haben, werden nach Wegfall der gesetzlichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. durch § 3 Abs. 1b UStG (Anhang 5) bzw. § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) erfasst. Zu erfassen sind alle Geschäftsvorfälle, in denen steuerbegünstigte Körperschaften aus ihrem unternehmerischen Bereich unentg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wie ausgeführt, muss die die Buchführung einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Unternehmens (hier: des Verbandes, Vereins) vermitteln. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Oberster Grundsatz für eine ordnungsgemäße Buchführung ist somit also die Klarheit und...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gewinn i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ist bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit der Überschuss, der sich durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr ergibt. Dieser Grundsatz wird aber durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die in den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 4. Niedrige Besteuerung

Rz. 99 [Autor/Stand] Niedrigbesteuerungsschwelle von 25 % bis 31.12.2023. Als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung definierte § 8 Abs. 5 AStG i.d.F. ATADUmsG[2] die Voraussetzung einer niedrigen Besteuerung. Eine solche wurde bis 31.12.2023 (§ 21 Abs. 6) angenommen, wenn die Einkünfte, für welche die ausländische Gesellschaft Zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Elektronische Übermittlung

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vordruck "Anlage EÜR" ist (ab dem VZ 2011) in elektronischer Form an das für den Verein zuständige Finanzamt zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV, Anhang 11). Früher (d. h. bis einschl. VZ 2016) hat die Finanzverwaltung bei kleineren Unternehmen nicht beanstandet, wenn diese bei Betriebseinnahmen von weniger als 17 500 EUR keine elektronisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Widerruf (Art. 7 DSGVO)

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der allgemeine Widerspruch richtet sich gegen eine rechtmäßige Datenverarbeitung auf Basis einer gesetzlichen Erlaubnisnorm (öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse). Der Betroffene muss den Widerspruch mit seiner besonderen Situation anhand des Einzelfalls begründen. Ein Anwendungsfall ist der Werbewiderspruch gegen eine Datennutz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Lineare Abschreibung

Tz. 43 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei der linearen AfA verteilen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in gleiche Jahresbeträge (gleichmäßige Verteilung auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) bzw. es werden gleich bleibende Prozent-Abschreibungssätze angewendet. Die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird dadurch erreich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Untergliederungen

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz gliedert sich neben dem Hauptverband in mehrere Landesverbände, Kreisverbände und Ortsvereine, die überwiegend in der Rechtsform des eingetragenen Vereins geführt werden. Manche der Ortsvereine werden jedoch auch in der Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins geführt. Entscheidend, ob diese Organisationen selbst ste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Kfz-Steuer

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zur Kfz-Steuerbefreiung von Behelfskrankenwagen wurde durch BFH-Urteil vom 07.11.1989, BStBl II 1990, 251 entschieden, dass es nach Wortlaut und Zweck der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 5 KraftStG bei Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der äußerlichen Kenntlichmachung eines Krankentransportfahrzeugs (Behelfskrankenwagen, Pkw) nicht auf deren...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Datenschutzbeauftragter (Art. 37–39 DSGVO, § 38 BDSG-neu)

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Sind mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung betraut, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt, seine Kontaktdaten – E-Mail-Adresse auf der Homepage ohne Namensnennung genügt – veröffentlicht und der zuständigen Landesdatenschutzbehörde – hier sind Online-Formulare verfügbar – gemeldet werden. Weiterhin ben...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Anschaffungsnaher Aufwand

Tz. 19 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Nicht hi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 800 EUR (bis einschließlich 2017: 410 EUR), kann der für das Wirtschaftsgut aufgewendete Betrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in vollem Umfang als Betriebsausgabe abgesetzt werden u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verpflegungsmehraufwendungen

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Für einen Zeitraum von drei Monaten nach Bezug der Wohnung am neuen Beschäftigungsort können für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seinem Mittelpunktwohnort abwesend ist, die Pauschbeträge, die für eine auswärtige berufliche Tätigkeit gelten, angesetzt werden (§ 9 Abs. 4a Sätze 12–13 EStG, Anhang 10). Ist der Tätigkeit am Beschä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.6 Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG)

Tz. 95 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Neben der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG (Anhang 10) kann zusätzlich eine Sonderabschreibung i. H. v. 20 % bzw. bei einer Anschaffung/Herstellung ab dem 1.1.2024 i. H. v. 40 % geltend gemacht werden (§ 7g Abs. 5 EStG). Der Betrag der Sonderabschreibung kann entweder im Jahr der durchgeführten Investition in voller Höhe angesetzt oder alte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Landesverbände und die Ortsvereinigungen veranstalten regelmäßig Blutspendetermine. Das Spenden von Blut stellt keine Sachzuwendung/Sachspende i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (s. Anhang 10) dar, weil der Spender nach durchgeführter Blutentnahme kein Recht mehr an dem entnommenen Blut hat. Durch den Blutspendediens...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. AfA in Sanierungsgebieten (§ 7h EStG)

Tz. 78 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei einem im Inland belegenem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichem Entwicklungsgebiet kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG (Anhang 10) im Jahr der Herstellung oder Anschaffung und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandse...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verarbeitung von Daten

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Oberbegriff "Verarbeitung" wird sehr weit gefasst und meint jeden irgendwie gearteten Umgang mit Daten und umfasst automatisierte Verarbeitung wie nicht automatisierte Verarbeitung von Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden können. In Betracht kommt jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Absetzungen für Abnutzungen können für ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nur einheitlich vorgenommen werden. Daher wird für nachträglich entstehende Anschaffungs-/Herstellungskosten keine gesonderte Abschreibung vorgenommen. Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten erhöhen bei einem Gebäude die bisherige...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erhebungsverfahren

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wie Kleinbeträge im Erhebungsverfahren zu behandeln sind, hat das BMF mit Schreiben vom 22.03.2001, BStBl I 2001, 242 klargestellt. Beträge von weniger als 3 EUR brauchen von den Körperschaften erst zusammen mit der nächsten Zahlung entrichtet werden. Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Säumniszuschläge von insgesamt weniger als 5 EUR sollen von ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Vereinen

Tz. 101 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Auch die steuerbegünstigten Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen – wie alle anderen Steuerpflichtige auch – verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Rahmen der Absetzungen für Abnutzun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Beginn der AfA

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die AfA beginnt mit der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts. Die tatsächliche Ingebrauchnahme des Wirtschaftsguts ist hierfür keine zwingende Voraussetzung. Für den Beginn der AfA ist es auch unerheblich, ob das Wirtschaftsgut bereits bezahlt ist. Entscheidende Kriterien sind bei: einer Anschaffung (Lieferung = Verschaffung der Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispielsfall

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel: Ein Sportverein nimmt die Reklame für ein von einem Vorstandsmitglied hergestelltes Produkt in seine Bandenwerbung auf. Der Verein verlangt von dem Vorstandsmitglied kein Entgelt. Ergebnis: Es liegt eine sonstige Leistung vor, die in den unternehmerischen Bereich einzuordnen ist (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber und Werbungskostenabzug

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG steuerfrei erstatten, soweit keine höheren Beträge erstattet werden als die Beträge, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten hätte abziehen können. Für den steuerfreien Arbeitgeberersatz kann der Arbeitgeber bei Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Im Register gespeicherte Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zuwendungsempfängerregister enthält die Daten von folgenden Körperschaften/Einrichtungen: Körperschaften die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen steuerbegünstigte beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts ausländische EU/EWR-Körperschaften Körperschaften, die die Vorausset...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Doppelte Buchführung

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies bewirkt: alle Geschäftsvorfälle werden in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018. Sie ist eine EU-Verordnung (s. Verordnung (EU) 2016/679), die nicht wie Richtlinien in nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Sie ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), auf der auch das Bundesdatenschutzgesetz basiert. Mit Geltung der DSGVO wurde gleichz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verantwortlicher

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Adressat ist derjenige, der allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (s. Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Dies können natürliche und juristische Personen sein. Verarbeitet ein Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen, ist er Verantwortlicher. Unerheb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Historie

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Seit 01.04.1999 ist die Eigenverbrauchsbesteuerung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt enthält das Umsatzsteuergesetz keinen eigenständigen Steuertatbestand "Eigenverbrauch" mehr. Durch das Steuerentlastungsgesetz wurden § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG a. F. aufgehoben, welches der Konzeption der 6. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuersatz

Tz. 23 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Sind die Leistungen, die an die Mitglieder abgegeben wurden, steuerpflichtig, kommt der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) von derzeit 7 % in Betracht. S. hierzu auch die Auffassung der Verwaltung in Abschn. 12.9 Abs. 1 Satz 6 UStAE. Danach kommt der ermäßigte Steuersatz nicht nur für Leistungen der begünst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einfache Buchführung

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Wesen der einfachen Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass nur diejenigen Geschäftsvorfälle buchmäßig festzuhalten sind, die aus Kontroll- und Inventargründen unbedingt benötigt werden. Es werden lediglich Bestandskonten und keine Erfolgskonten geführt. Die einfache Buchführung sieht für die zeitliche Reihenfolge der Geschäftsvorfä...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Datenübermittlung

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das für die Körperschaft zuständige Finanzamt ist verpflichtet, dem BZSt die entsprechenden Daten sowie jede Änderung der Daten mitzuteilen (§ 60b Abs. 3 AO, Anhang 1b). Werden Änderungsanträge von bereits im Register geführten inländischen Organisationen unmittelbar an das BZSt gerichtet, werden diese an die zuständige Landesfinanzbehörde wei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Übergangsgewinn

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Aus diesem Grund ist der laufende Gewinn durch Zu- und Abrechnungen zu ermitteln. Gesetzlich sind hierzu keine ausdrücklichen Regelungen vorgesehen, jedoch sieht R 4.6 EStR entsprechende Anweisungen vor, da die Gewinnermittlungen nach §§ 4 Abs. 1 bzw. 5 EStG (Anhang 10) und nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) (Einnahmen-Überschussrechnung) zu u...mehr