Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.1 Allgemeine Zuordnungsgrundsätze

Rz. 384 Bei § 20 Abs. 8 S. 1 EStG handelt es sich um eine Konkurrenznorm, die keinen eigenen Besteuerungstatbestand enthält, sondern lediglich das Verhältnis der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG, aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG, aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG und aus Vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 5.1 Auszahlung bei existenzbedrohender Notlage

Eine Vereinbarung wird steuerlich auch dann noch als Zeitwertkonto anerkannt, sofern die Möglichkeit der Auszahlung des Guthabens bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis neben der Freistellung von der Arbeitsleistung auf Fälle einer existenzbedrohenden Notlage des Arbeitnehmers begrenzt wird. Verhalten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegen ihrer eigenen Vereinbarung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.1 Überblick

Rz. 201 § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG enthält zwei Tatbestände: Buchst. a erfasst Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit. Buchst. b besteuert Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.2 Durchführung eines Anteilstauschs

Rz. 319 Eine steuerneutrale Behandlung eines Anteilstauschs nach § 20 Abs. 4a S. 1 EStG ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.[1] Insofern ist zunächst erforderlich, dass der Stpfl. Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse taus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.4.1 Allgemeines Verlustverrechnungsverbot

Rz. 46 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist die Beschränkung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Gesetzgeber einen Verlustausgleich mit den Einkünften der anderen Einkunftsarten künftig ausschließt (§ 20 Abs. 6 S. 1 EStG), während Verluste, die bei den Einkünften der anderen Eink...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.6 Veräußerung von Renten- und Kapitalversicherungen (S. 1 Nr. 6)

Rz. 252 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 2 EStG verpflichtet die Versicherungsunternehmen nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich das Wohnsitz-FA des Stpfl. zu unterricht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.4 Steuerliches Einlagekonto (S. 3)

Rz. 119 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG bestimmt, dass Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG nicht zu den steuerbaren Einnahmen gehören, wenn sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG als verwendet gelten. Die Regelung soll gewährleisten, dass Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto ebens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.6 Gewinnermittlung bei der Veräußerung unentgeltlich erworbener Kapitalanlagen (S. 6)

Rz. 309 § 20 Abs. 4 S. 6 EStG bestimmt, dass bei einem unentgeltlichen Erwerb dem Einzelrechtsnachfolger für die Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Anschaffung, die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen, der Erwerb eines Rechts aus einem Termingeschäft und die Beiträge zu Renten- und Kapitalversicherungen zuzurechnen sind. Für den Gesamtrechtsn...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.3 Verlustanteil an Personengesellschaften

Maßgebend für die Hinzurechnung ist der aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugerechnete Verlustanteil. Der Grund für die Hinzurechnung liegt in der selbstständigen Besteuerung der Personengesellschaften für die Gewerbesteuer (Objektcharakter der Gewerbesteuer). Ein Verzicht auf die Hinzurechnung würde zu einer doppelten Erfassung der Verluste für die Gewerbesteuer führen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.5 Vermögensverwaltende Versicherungsverträge (S. 5)

Rz. 176 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 5 EStG bestimmt, dass bei vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen keine Besteuerung des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 bis 4 EStG erfolgt. Vielmehr sind die vom Versicherungsunternehmen erzielten Erträge im Rahmen einer transparenten Beste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.2 Zweifelhafte Einzelfälle steuerpflichtiger Bezüge

Rz. 111 Als Vorabausschüttungen werden Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den erwarteten, aber noch nicht endgültig festgestellten Gewinn eines Wirtschaftsjahrs bezeichnet. Bei der AG sind Vorabausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr grundsätzlich unzulässig und als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.[1] Dagegen werden bei der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.5 Künstliche Dividenden (S. 4)

Rz. 123 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch Einnahmen gehören, die anstelle von Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG von einem anderen als dem Anteilseigner i. S. d. § 20 Abs. 5 EStG bezogen werden, wenn Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.1 Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 66 Zivilrechtlicher Eigentümer einer Kapitalanlage ist diejenige Person, der die infrage stehende Kapitalanlage nach Maßgabe des Zivilrechts zuzurechnen ist. Bei zivilrechtlichen Fragestellungen wird es häufig darauf ankommen, ob das der betreffenden Kapitalanlage zugrunde liegende materielle Recht in einem Wertpapier verbrieft ist. Für Zwecke der Besteuerung hat die Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen (S. 2)

Rz. 116 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch verdeckte Gewinnausschüttungen gehören. Die Regelung soll sicherstellen, dass offene und verdeckte Gewinnausschüttungen gleich behandelt werden. Rz. 117 Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG liegt vor, wenn eine Körperschaft ih...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.2.3 Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen

Rz. 393 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG ferner Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Gewinn der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Unmittelbar ist der Veräußerer beteiligt, wenn er selbst zivilrechtlicher Inhaber der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.3 Sonderfall eigenkapitalähnliche Genussrechte

Rz. 105 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Bezüge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung, wenn mit dem Genussrecht kumulativ das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist.[1] Bei einem Genussrecht handelt es sich um eine Kapitalüberlassung an eine Gesellschaft auf ausschließlich schuldrechtl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.2 Eigenständiges steuerliches Verständnis des Termingeschäfts

Rz. 233 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG enthält keine Definition des Begriffs "Termingeschäft". Auch andere Vorschriften des EStG, die den Begriff verwenden, erläutern ihn nicht. Bereits im Rahmen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. war umstritten, wie der Begriff zu verstehen ist. Zur Auslegung des Begriffs existieren im Wesentlichen drei Meinungen. Nach einer erste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 143 Zu den Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und keine Einlagenrückgewähr darstellen. Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Gesellschafter zugewiesenen Anteile am G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.1 Überblick

Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, der den Gewinn au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3.1 Voraussetzungen eines partiarischen Darlehens

Rz. 147 Bei einem partiarischen Darlehen i. S. d. §§ 488ff. BGB handelt es sich um ein Darlehensverhältnis, bei dem der Darlehensgeber anstelle oder neben einer festen oder variablen Verzinsung einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, dem das Darlehen dient.[1] Eine Verlustbeteiligung ist bei einem partiarischen Darlehen nicht möglich.[2] Rz. 148 Im Unterschied zur sti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3.3 Sonstige Einkünfte § 22 EStG

Rz. 405 Bei den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 EStG handelt es sich entgegen ihrer Bezeichnung um keinen Auffangtatbestand für sämtliche Einkünfte, die sich nicht den Einkünften der anderen Einkunftsarten zuordnen lassen. Vielmehr sind die Tatbestände, die zu sonstigen Einkünften führen, in § 22 Nr. 1 bis 5 EStG abschließend aufgeführt. Die sonstigen Einkünfte i. S. d. §...mehr

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Istversteuerung / Zusammenfassung

Begriff Für den Unternehmer ist es wichtig zu wissen, wann er seine steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Das Umsatzsteuerrecht kennt zwei Besteuerungsarten, die Sollversteuerung und die Istversteuerung. Während der Sollversteuerung jeder Unternehmer kraft Gesetzes unterliegt, ist die Istversteuerung nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.4 Erweiterung des Anwendungsbereichs (S. 4)

Rz. 175 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 4 EStG legt fest, dass § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 bis 3 EStG auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge aus Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht im Erlebensfall, soweit keine lebenslange Rentenzahlung vereinbart und erbracht wird, und auf Erträge bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht ent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6.3 Renten aus Rentenschulden (S. 1 Alt. 2)

Rz. 160 Unter Renten sind regelmäßig wiederkehrende gleichmäßige Leistungen in Geld oder Geldeswert zu verstehen, die für eine bestimmte Zeit (Zeitrenten) oder für die Lebensdauer einer Person (Leibrenten) oder für eine unbestimmte Zeit aufgrund eines einheitlichen Stammrechts gewährt werden, als dessen Früchte sich die einzelnen Leistungen darstellen.[1] Rz. 161 Bei Rentensc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.4 Sparer-Pauschbetrag und Verlustausgleich (S. 4)

Rz. 417 § 20 Abs. 9 S. 4 EStG sieht vor, dass der Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 2.000 EUR nicht höher sein dürfen als die nach Maßgabe des § 20 Abs. 6 EStG verrechneten Kapitalerträge. Die Vorschrift hat zur Folge, dass der Sparer-Pauschbetrag erst nach Durchführung der Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapital...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertrag beruht. Auf d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 318 § 20 Abs. 4a S. 1 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen es zum Tausch von Anteilen an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung kommt. Hintergrund eines Anteilstauschs können die unterschiedlichsten gesellschafts- und wertpapierrechtlichen Vorgänge sein....mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.5 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags

Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird um den Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens gekürzt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt.[1] Dass sowohl positive wie negative Beträgeauszuscheiden sind, die auf eine ausländische Betriebsstätte entfallen, ergibt sich unmittelbar aus § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG. Diese Regelung hat da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6.1 Überblick

Rz. 152 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden der Besteuerung unterwirft.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6.1 Steuerabzugsverfahren

Rz. 91 Nach der Konzeption der Abgeltungsteuer sollen die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG grundsätzlich einer abschließenden Besteuerung im Steuerabzugsverfahren unterworfen werden. Zu diesem Zweck sind die Kreditinstitute verpflichtet, KapESt einzubehalten und an das FA abzuführen, falls die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht ausnahmsweise keinem KapESt-Ab...mehr

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Arbeitszeitkonto / 5.2 Beendigung des Dienstverhältnisses vor oder während der Freistellungsphase

Eine planwidrige Verwendung liegt im Übrigen vor, wenn das Dienstverhältnis vor Beginn oder während der Freistellungsphase beendet wird (z. B. durch Erreichen der Altersgrenze, Tod des Arbeitnehmers, Eintritt der Invalidität, Kündigung) und der Wert des Guthabens an den Arbeitnehmer oder seine Erben ausgezahlt wird. Lohnsteuerlich gelten dann die allgemeinen Grundsätze, d. h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.3 Bezüge aus eigenkapitalähnlichen Genussrechten

Rz. 115 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Bezüge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung, wenn mit dem Genussrecht das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist. Zu den Bezügen aus Genussrechten gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die ein Genussrechtsinhaber von einer Kapitalge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.3 Übertragung des Sparer-Pauschbetrags (S. 3)

Rz. 416 Nach § 20 Abs. 9 S. 3 EStG ist der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 2.000 EUR bei der Ermittlung der Einkünfte bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen. Sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 1.000 EUR, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuzieh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitkonto ist eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu steuern. Auf einem Arbeitszeitkonto wird (i. d. R. elektronisch) die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert. Daraus entstehen bei Überschreitung der ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.7 Fortführung der Anschaffungskosten bei Abspaltungen (S. 7)

Rz. 342 § 20 Abs. 4a S. 7 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen Vermögen einer Körperschaft durch Abspaltung auf eine andere Körperschaft übergeht. Die Vorschrift wurde durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] neu eingefügt. Nach § 52a Abs. 10 S. 12 EStG a. F. ist die Vorschrift erstmals auf Abspaltungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.3 Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach Entnahme und Betriebsaufgabe (S. 3)

Rz. 301 § 20 Abs. 4 S. 3 EStG sieht vor, dass in den Fällen der Überführung eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe an die Stelle der Anschaffungskosten der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder § 16 Abs. 3 EStG angesetzte Wert tritt. Rz. 302 Eine Entnahme i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 3 EStG liegt vor, wenn der Stpfl. sei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1.1 Rechtsentwicklung und Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG

Rz. 377 § 20 Abs. 7 S. 1 EStG bestimmt, dass die Regelungen über Steuerstundungsmodelle i. S. d. § 15b EStG bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG sinngemäß anzuwenden sind. § 15b EStG geht auf § 2b EStG a. F. zurück, der mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] eingeführt worden war und eine Verlustverrechnungsbeschränkung für ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2.1 Auskehrung von Gewinnrücklagen und Abwicklungsgewinnen (S. 1)

Rz. 127 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die nach der Auflösung einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen, nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen und keine Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG darstellen. Rz. 128 § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG erfasst ausschließ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.5.1 Einkünfteermittlung

Rz. 81 Im Hinblick auf die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte ist zwischen der Ermittlung der laufenden Erträge des Kapitalvermögens i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG (z. B. Zinserträge) und der Ermittlung der Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG (z. B. Aktiengewinne) zu differenzieren. Für beide Arten der Einkünfteermittlung gelten im Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.2 Betriebe gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (Buchst. a)

Rz. 202 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu mit Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbaren Einnahmen führen. Zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.7 Beschränkung des Verlustausgleichs bei Kapitalverlusten (S. 6)

Rz. 374d Nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.9 Fondsgebundene Lebensversicherungen (S. 9)

Rz. 186f § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG regelt, dass bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei sind oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6.2 Veranlagungsverfahren

Rz. 92 In Ausnahmefällen erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG aber auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer im Veranlagungsverfahren. Sofern die Kreditinstitute in diesen Fällen KapESt einbehalten und an das FA abgeführt haben, stellt die KapESt wie bisher eine Vorauszahlung auf die ESt dar, die im Veranlagungsverfahren auf die ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.2 Genereller Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs (S. 1)

Rz. 369 § 20 Abs. 6 S. 1 EStG bestimmt, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber rechtfertigt das Verbot des vertikalen Verlustausgleichs für Verluste aus Kapitalvermögen in § 20 Abs. 6 S. 1 EStG damit, dass für die Einkünfte aus Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.2 Begünstigung bestimmter Versicherungen (S. 2)

Rz. 169 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG bestimmt, dass lediglich die Hälfte des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG der Besteuerung unterliegt, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Stpfl. und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Bei Versicherungsverträgen, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.4 Anordnung der Steuerpflicht von Erstattungs- und Prozesszinsen (S. 3)

Rz. 195 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG gehören auch die vom FA an den Stpfl. gezahlten Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO zu den steuerpflichtigen Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. Der BFH hatte zwar entschieden, dass Zinsen, die das FA an den Stpfl. aufgrund von Steuererstattungen zu zahlen hat, nicht der ESt unter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft

Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewinn erhält, den das Handelsgewerbe abwirft (§ 230 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.6 Mindeststandards für den Todesfallschutz (S. 6)

Rz. 183 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 6 EStG sieht vor, dass die Steuerbegünstigung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG bei Kapitallebensversicherungen, die beim Todesfallschutz nicht bestimmte Mindeststandards erfüllen, keine Anwendung findet. Die Möglichkeit einer lediglich hälftigen Besteuerung des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie e...mehr