Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6 Sonderregeln für Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs. 4a EStG)

Rz. 316 § 20 Abs. 4a EStG enthält Sonderregeln für die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen im Privatvermögen. Die Vorschrift wurde durch das JStG 2009[1] nachträglich eingefügt und durch das JStG 2010[2] teilweise neu gefasst. Weitere Änderungen haben sich durch das AmtshilfeRLUmsG[3], das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.2.1 Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften

Rz. 361 § 20 Abs. 6 S. 1 EStG a. F. bestimmte, dass verbleibende positive Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG nach der Verrechnung i. S. d. § 43a Abs. 3 EStG zunächst mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 3 S. 9 und 10 EStG a. F. zu verrechnen waren. Nach § 23 Abs. 3 S. 9 EStG a. F. konnten Verluste aus privaten Veräußerungsgesc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.1 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften (S. 1 Nr. 1)

Rz. 214 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG stellt klar, dass zu den Anteilen an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, den A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.2 Ausübung eines Gestaltungsrechts

Rz. 330 Eine steuerneutrale Behandlung der Ausübung eines Gestaltungsrechts ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG erfüllt sind. Insofern muss zunächst eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vorliegen. Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen. Forderungen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus der Veräußerung ...mehr

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ZErb 05/2024, Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses

Leitsatz 1. Setzen Ehegatten in einem sog. Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sog. Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbin...mehr

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ZErb 05/2024, Jastrowsche K... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte fünf Geschwister. Die Eltern der Klägerin verfassten ein sog. Berliner Testament. Sie setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein, wobei der überlebende Ehegatte über den Nachlass und sein eigenes Vermögen frei verfügen konnte. Als Erben des Überlebenden (sog. Schlusserben) setzten die Eheleute die Klägerin und drei ihrer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 179 Bewertung der unbebauten Grundstücke

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ein Erwerb, aber mehrere Erwerber

Rz. 49 [Autor/Stand] Die Besteuerung einschlägiger Erwerbsvorgänge wird nicht einfach. Rechtsfähige Personengesellschaften haben stets mehrere, mindestens aber zwei Gesellschafter (§ 705 Abs. 1, 712a Abs. 1 Satz 1 BGB). In Anwendung des § 2a Satz 2 ErbStG gelangt man daher zu einer entsprechenden Vielzahl von Besteuerungsfällen, je nach Zahl der Gesellschafter, die der erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erklärungspflicht der Steuerschuldner (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Stand]"Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist" (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG) sind diejenigen, die eine (mögliche) Erbschaft-/Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer schulden (§ 154 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Steuerschuldner der Erbschaftsteuer sind die jeweiligen Erwerber (§ 20 ErbStG). Das sind nicht nur die Erben, sondern auch etw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Beteiligung als Steuerschuldner und Gesamtschuldner (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 [Autor/Stand] Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteiligt, die eine Steuer als Schuldner oder Gesamtschuldner schulden und für deren Festsetzung die Feststellung von Bedeutung ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG). Die Vorschrift gilt erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2011 (§ 205 Abs. 1 BewG).[2] Für frühere Bewertungsstichtage folgt dies aus der R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Spannungsverhältnis §§ 16 und 198 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat mit gl. lt. Erl. v. 9.9.2022[2] die Regelungen zur Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem 31. Dezember 2009 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer aktualisiert. Dabei hat die Finanzverwaltung in Rz.. 38 und 42 auch zu Besonderhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eine Zuwendung, mehrere Erwerbe

Rz. 101 [Autor/Stand] Hat eine rechtsfähige Personengesellschaft eine steuerbare Vermögensverschiebung ausgeführt, wird/wurde der jeweilige Erwerber zwar zivilrechtlich auf ihre Kosten, jedoch nach § 2a Satz 3 ErbStG nicht von ihr, sondern von ihren als Zuwendende geltenden Gesellschaftern bereichert. Schenkungsteuerlich werden so aus einer Schenkung mindestens zwei und somi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) § 13d ErbStG

Rz. 77 [Autor/Stand] Zu Wohnzwecken vermietete Immobilien (Abs. 3) sind danach nur mit 90 % ihrer Grundbesitzwerte anzusetzen (Abs. 1), nach § 2a Satz 2 ErbStG mit einheitlicher Wirkung auf die anteilige Besteuerung aller Gesellschafter (s. Rz. 59 f.). Allerdings stellt sich auch hier mit Blick darauf, dass der BFH ihre gegenständliche Bereicherung anders qualifiziert, die F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zu führen. Dadurch wird eine Bindung der Steuerpflichtigen an eine eventuelle Überbewertung vermieden, die sich durch typisierend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / kk) § 18 ErbStG

Rz. 80 [Autor/Stand] Rechtlich nicht geschuldete "Beiträge an Personenvereinigungen" unterliegen grundsätzlich der Schenkungsteuer. Davon geht § 18 ErbStG aus. Zu den genannten Personenvereinigungen zählen nicht nur die in § 14a Abs. 1 AO als solche beschriebenen Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit,[2] sondern nach § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO insb. auch rechtsfähige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zuständigkeiten

Rz. 117 [Autor/Stand] Das Aufkommen der Erbschaft-/Schenkungsteuer steht den Bundesländern zu, soweit sie von ihren Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt werden (Art. 106 Abs. 2 Nr. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 GG). Konsequent enthält das ErbStG eine eigenständige[2] Zuständigkeitsvorschrift: § 35 ErbStG . Sie regelt unmittelbar, welches sog. Besteuerungsfinanzamt im Einzelfall ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anlass und Ziel der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog. Gesamthandsgemeinschaft nach me...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln seitdem die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG die zu gewährenden Verschonungen beim ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Bewertung der Erwerbsgegenstände

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Wertermittlung, vorzunehmen auf den grundsätzlich nach dem Steuerentstehungszeitpunkt fixierbaren Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG), erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des BewG (§ 12 ErbStG).[2] Regelmaßstab ist hierbei der gemeine Wert des jeweiligen Erwerbsgegenstands (§ 9 BewG). Umfasst der steuerbare Erwerb der rechtsfähigen Personengesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / jj) § 16 ErbStG

Rz. 78 [Autor/Stand] Jeder Gesellschafter einer erwerbenden rechtsfähigen Personengesellschaft hat, geltend als Erwerber, Anspruch auf den ihm nach § 16 ErbStG zustehenden persönlichen Freibetrag. Das Besteuerungsfinanzamt hat ihn individuell zu ermitteln und, soweit nicht durch frühere Erwerbe bereits verbraucht (§ 14 ErbStG), bei unbeschränkter Steuerpflicht mindestens in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zum Begriff der Geringwertigkeit

Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dieser mehr oder minder unbestimmte Rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geltung und Wirkung der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 2a ErbStG trat punktgenau am 1.1.2024, zeitgleich mit dem MoPeG (s. Rz. 1), in Kraft; ebenso gilt dies für § 14a AO und § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO n.F. (Art. 36 Abs. 3 KrZwMG). Auf eine ausdrückliche Anwendungsregelung in § 37 ErbStG wurde verzichtet, soll doch damit auch für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts lediglich die "Fortführung des Tran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bewertung des Betriebsvermögens ausländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 217 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 und 2 BewG, der für die Bewertung des Betriebsvermögens die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 BewG anordnet, erfasst nur die inländischen gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen, bei denen der Betriebsinhaber seinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat, sowie inländische Körperschaften, Pers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beteiligung aufgrund Zurechnung des Feststellungsgegenstands (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteiligt, denen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG). Es kommt auf die personelle Zurechnung des jeweiligen Feststellungsgegenstands an. Sie richtet sich grundsätzlich nach den Eigentumsverhältnissen (§ 39 Abs. 1 AO). Es gilt eine zivilrechtliche Betrachtungsweise,[2] d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. § 2a Satz 1 ErbStG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Vorschrift fasst in zwei Fiktionen zusammen, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Mit identischem Wortlaut wird dies für Zwecke der Ertragsbesteuerung in § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO angeordnet[2] sowie, allerdings befristet auf drei Jah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Beginn des Feststellungsverfahrens

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Feststellungsverfahren beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung. Diese Aufforderung ist ein Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO. Sie konkretisiert – bei rechtswirksamer Bekanntgabe (§§ 122 ff. AO) – die abstrakte Erklärungspflicht in der Person des jeweiligen Adressaten (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).[2] Rz. 12 [Autor/Stand] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einheitliche und gesonderte Feststellung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegenüber mehreren Beteiligten nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BewG erfolgt nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BewG eine gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Nimmt man diese Vorschrift wörtlich, ist – für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 (§ 205 Abs. 9 BewG[2]) – jede für Zwecke des ErbStG oder GrEStG bedeutsame Bedarfsbewertung e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Es bedarf keiner Begründung, dass der Aktenkenntnis auch im Strafprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt nicht nur für den Verteidiger, dessen Tätigkeit für den Beschuldigten eine möglichst umfassende Kenntnis des Verfahrensstandes voraussetzt (§ 147 StPO; s. dazu § 385 Rz. 157 f.; § 392 Rz. 391 ff.; § 399 Rz. 272), sondern auch für andere am ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Personengesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Personengesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BewG) sowie als Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG, deren Gesellschaftsanteile zu bewerten sind (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG). Für Grunderwerbsteuerzwecke können Personengesellschaften selbst Steuerschuldner sein. Dann ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / hh) §§ 13a–13c ErbStG

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften kann begünstigungsfähiges Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Beteiligungen an mitunternehmerischen Gesellschaften, Kpl.-Anteile an KGaA sowie Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers) in erheblichem Umfang erbschaft-...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fortgeltung der Unschuldsvermutung und der steuerrechtlichen Beweislastregeln

Rz. 52 [Autor/Stand] Wird das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 170 Abs. 2 StPO, sondern nach § 398 AO oder §§ 153 ff. StPO eingestellt, ist damit kein Nachweis des Tatverdachts und keine Feststellung der Schuld verbunden.[2] Dies gilt auch, wenn der Betroffene im Fall des § 153a StPO einer Verfahrenseinstellung zustimmt und die Auflagen erfüllt.[3] Die Einstell...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 7.1 Aufgabe der Gesamtplanbetrachtung bei gleichzeitiger Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG und § 6 Abs. 5 EStG

Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 EStG regelt u. a. die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen ("betriebliche Sachgesamtheiten"). Prinzipiell setzt das Buchwertfortführungsgebot des § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStG voraus, dass die gesamte Betriebseinheit übertragen wird, d. h. die Übertragung muss sämtliche wesentlichen Betriebsgrund...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 1.2 2-stufige Gewinnermittlung

Zu den gewerblichen Einkünften eines Gesellschafters einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören der Gewinnanteil [1] und bestimmte Sondervergütungen.[2] Darüber hinaus zählen zu den Einkünften aus der Beteiligung an der Gesellschaft auch die Ergebnisse aus der Veränderung von Sonderbetriebsvermögen in der Hand des Gesellschafters.[3] Der Gesamtgewinn einer Mituntern...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.2 Wirtschaftsjahr

Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer, weshalb sich die Steuerlast für ein Kalenderjahr ermittelt.[1] Da eine GmbH aber buchführungspflichtig ist, wird auch für die Besteuerung auf das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft abgestellt.[2] Bei einer GmbH mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs maßgebend, das im jeweiligen K...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4 Anstellungsvertrag des Geschäftsführers

Wohl bei jeder GmbH wird mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Anstellungsvertrag abgeschlossen werden. Die steuerliche Anerkennung der vertraglichen Vereinbarungen ist damit sicherlich ein Schwerpunkt in der laufenden Besteuerung der GmbH. Jedoch kann im Rahmen dieses Beitrags nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden. Es werden lediglich die Grundsätze und einige...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung einer GmbH bringt eine Reihe von Besonderheiten mit sich. Werden diese nicht oder nicht rechtzeitig beachtet, sind oftmals steuerlich nachteilige Folgen nicht mehr zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), durch welchen ein vorhergehender Betriebsausgabenabzug im Rahmen der steuerlichen Einkommenser...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 3.2 Besonderes Besteuerungsverfahren

Das Steuerrecht sieht für die Abwicklungsphase einer GmbH ein in § 11 KStG geregeltes besonderes Besteuerungsverfahren vor. Kern dieser Regelung ist, dass der im gesamten Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn der Besteuerung unterworfen werden muss. Dadurch ist gewährleistet, dass alle im Betriebsvermögen ruhenden Gewinne – die stillen Reserven – besteuert werden. Um hierbei zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 1.3 Gewinnanteile i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Zu den gewerblichen Einkünften eines Gesellschafters einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören der Anteil am Gesellschaftsgewinn [1] und bestimmte Sondervergütungen.[2] Darüber hinaus zählen zu den Einkünften aus der Beteiligung an der Gesellschaft auch die Ergebnisse aus der Veränderung von Sonderbetriebsvermögen in der Hand des Gesellschafters.[3] Hinweis Keine g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 7.1.2 Fünfjährige Behaltefrist für den übernommenen Teilgesellschaftsanteil

Die Buchwertübertragung des Teilgesellschaftsanteils ist jedoch nur zulässig und geboten, "sofern der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht veräußert oder aufgibt".[1] Durch diese Regelung sollen die stillen Reserven für eine bestimmte Zeit subjektverhaftet sein. Der Gesetzgeber will ausschließen, dass der Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswert / 3.4.1 Gesetzliche Nutzungsdauer

Nach Einkommensteuerrecht gilt der Geschäftswert als abnutzbares Wirtschaftsgut mit einer gesetzlich festgelegten Nutzungsdauer von 15 Jahren.[1] Bei dem 15-Jahreszeitraum handelt es sich um eine fiktive Nutzungsdauer. Deshalb kann die AfA weder nach einem kürzeren noch nach einem längeren Zeitraum bemessen werden. Branchenspezifische Besonderheiten sind für die Nutzungsdaue...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verkürzung der Beteiligungskette nach § 1 Abs. 2b GrEStG

Leitsatz Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kap...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 6.4 Unentgeltliche Übertragung des gesamten Anteils und zeitgleicher Buchwerttransfer des funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens

Wenn im zeitlichen Zusammenhang (auch zeitgleich, d. h. in derselben juristischen Sekunde) funktional wesentliche Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragen oder nach § 6 Abs. 5 Satz 1 oder 2 EStG in ein anderes Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen des Steuerpflichtigen überführt werden, steht dies der Buchwertfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 2 Bilanzierungsregeln für Sonderbilanzen

In der Handelsbilanz darf Sonderbetriebsvermögen nicht ausgewiesen werden, weil es kein Gesellschaftsvermögen, sondern gesellschaftsfremdes Vermögen ist. Es wird deshalb regelmäßig in einer Sonderbilanz des Gesellschafters ausgewiesen und geht insoweit in die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft ein.[1] Für das Sonderbetriebsvermögen ist die Personengesellschaft gem. § 141 A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Besteuerung nach den ELStAM

1.1 Laufender Abzug Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Besteuerung von Lohneinkünften eines Staatsorchester-Mitglieds nach DBA Luxemburg 2012

Auf Löhne eines Staatsorchester-Mitglieds findet Art. 18 Abs. 3 DBA Luxemburg 2012 Anwendung, da trotz vorrangiger Kulturförderung ohne angestrebte Gewinnerzielung das Staatsorchester einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit – und damit einer Geschäftstätigkeit – nachgeht. Das Besteuerungsrecht Deutschlands folgt aus Art. 16 Abs. 1 DBA Luxemburg 2012, wonach – ungeachtet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen und ihre Bewertung / 9 Rechtliches Sonderproblem: Entstrickungstatbestände

Unter Entstrickung versteht man einen Sachverhalt, der zur Folge hat, dass stille Reserven eigentlich nicht mehr in Deutschland besteuert werden können. Früher hat der BFH in der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einer inländischen Betriebsstätte in eine ausländische Betriebsstätte stets eine gewinnverwirklichende Entnahme i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesehen (s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.1 Laufender Abzug

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.mehr