Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Grundstückserwerb durch Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 803 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 4 GrEStG, der den Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers von der Besteuerung ausnimmt.[1241] Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung wirksam besteht.[1242] Grundstücksübertragungen zwischen Verlobten ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / f) Sonstige Steuern

Rz. 271 Bei der Übertragung inländischer Immobilien auf eine Stiftung kann ggf. Grunderwerbsteuer anfallen. Da sich die Stiftungserrichtung jedoch grundsätzlich unentgeltlich vollzieht, greift die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 GrEStG. Dies gilt jedoch nicht, soweit eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Leistungsauflage vorliegt.[410]mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Steuerklassenprivileg bei Erstausstattung einer Familienstiftung

(1) Privilegierung der Familienstiftung Rz. 261 Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthält für die Bestimmung der Steuerklasse bei inländischen Familienstiftungen eine Sonderregelung. Für Vermögenszuwendungen an eine Familienstiftung wäre mangels Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Stifter und Stiftung an sich stets die ungünstige Steuerklasse III[391] anzuwende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur verfahrensmäßigen Durchführung der Besteuerung (zum Umfang dieses Begriffs s Tz 4) einschl der Anrechnung, Entrichtung und Vergütung der KSt sowie zur Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (Zuschlagst), enthält das KStG nur insoweit Vorschriften, als dies aufgr der Besonderheiten bei Kö, Pers-Verein...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Körperschaftsteuer

aa) Grundsätze Rz. 273 Das Einkommen einer Stiftung unterliegt dem vollen Körperschaftsteuersatz i.H.v. 15 Prozent (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 23 Abs. 1 KStG) sowie der Belastung durch den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 Prozent auf den Körperschaftsteuerbetrag (§§ 2 Nr. 3, 3 Nr. 1 und 4 SolZG). Rz. 274 Die Stiftung kann grundsätzlich steuerbare Einkünfte in allen sieben Einkunftsarte...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ff) Offene Fonds

Rz. 187 Soweit für einen Fonds eine Kursnotierung vorliegt, richtet sich die Bewertung allein hiernach.[261] Fehlt es an einer Kursnotierung, kann gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 11 Abs. 4 BewG anstelle eines nicht vorhandenen Börsenkurses der Rücknahmepreis zum Bewertungsstichtag zugrunde gelegt werden.[262] Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Zweck ein Fonds verfolgt. ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Steuerabzug

Rz. 276 Die satzungsgemäße Verwendung des Einkommens der Stiftung für Geld- oder Sachzuwendungen an die Begünstigten mindert das steuerpflichtige Einkommen der Stiftung nicht, vgl. § 10 Nr. 1 KStG. Ebenso wenig ist bei Familienstiftungen ein Abzug der Erbersatzsteuer von der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage zulässig.[414]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung

Tz. 128 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Dieser ist der Schuldner der KapSt (s § 44 Abs 1 S 1 EStG), denn es handelt sich bei der KapSt um eine Erhebungsform der ESt bzw KSt. Die KapSt ist vom Schuldner der Kap-Erträge und bei Zinsen und Stückzinsen aus Tafelgeschäften von ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Überblick

Rz. 281 Inländische Stiftungen, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet sind, unterliegen in 30-jährigem Turnus der Erbersatzsteuer, die einen Übergang des gesamten Stiftungsvermögens von Todes wegen fingiert, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Hierdurch soll verhindert werden, dass das in den Familienstiftungen gebundene Vermögen auf Generati...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Semmler/Zimmermann, Ausgewählte Fragen zur Führung des Einlagekto bei BgA, DB 2005, 2153; Ott, Direktzugriff auf das stliche Einlagekto bei Kap-Herabsetzung und Rückzahlung der Kap-Rücklage, StuB 2015, 363; Richard/Wennmacher, KapSt und stliches Einlagekto – Praxisbsp und Fallstricke im Lichte des BMF-Schr v 09.01.2005, KÖSDI 12/2016, 20 098; Meyer, KapSt und Verwendungsfestsch...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Grundstückgewinnsteuer

Die vom Veräußerer zu tragende Grundstückgewinnsteuer (GstGSt) und die i.d.R. vom Erwerber zu leistende Handänderungssteuer fallen grundsätzlich parallel auf Veräußerungstatbestände im Hinblick auf Immobilien an. Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Grundstücken[26] des Privatvermögens sind auf Bundesebene steuerfrei. Sie werden aber in sämtlichen Kantonen mit der GstGSt er...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / hh) REITs

Rz. 189 Bei einer Beteiligung an REITs, bei denen es sich um börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften handelt, sind Gegenstand einer Übertragung (unter Lebenden oder von Todes wegen) grundsätzlich Aktien mit einer stichtagsbezogenen Börsennotierung. Die Bewertung richtet sich daher nach § 11 Abs. 1 BewG. Besonderheiten gegenüber anderen Kapitalgesellschaften bestehen g...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (4) Auswirkung des Steuerklassenprivilegs

Rz. 267 Nach der Rechtsprechung ist das Steuerklassenprivileg nur für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse, nicht jedoch für die Freibeträge oder andere Regelungen des ErbStG, die nach dem persönlichen Verhältnis unterscheiden, relevant.[403] Wird die Begünstigung eines weiten Personenkreises beabsichtigt, kann die Errichtung mehrerer Familienstiftungen im Ergebnis gü...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Sonstige Steuern

Rz. 291 Die Stiftung ist gewerbesteuerpflichtig, wenn sie einen inländischen Gewerbebetrieb unterhält.[436] Stiftungen erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR, vgl. § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG. Rz. 292 Ebenso gelten die allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes , sofern die Stiftung als Unternehmerin i.S.d. Umsatzsteuergesetzes tätig wird. Die satzungsgemäßen Zuwendu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Überblick

Rz. 345 Soweit kein DBA eingreift, kann eine mehrfache Besteuerung dadurch abgemildert werden, dass die ausländische Erbschaftsteuer auf Auslandsvermögen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet wird (§ 21 ErbStG).[458] Die Vorschrift gilt über § 1 Abs. 2 ErbStG auch für eine ausländische Schenkungsteuer. Ausländische Erbschaftsteuer, die nicht anrechenbar ist, kann im A...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Erblasser hat Kosten noch nicht bezahlt

Rz. 244 Hat der Erblasser seine Bestattung bereits zu Lebzeiten verbindlich geregelt, aber noch nicht bezahlt, dann ist die Vergütungsforderung des Beerdigungsunternehmens Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG. Es fallen bei den Erben dann Grabpflegekosten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG an. Die Erben können daher über den Pauschbetrag von 10.300 EUR lie...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Aufhebung einer Familienstiftung

Rz. 297 Die vollständige Aufhebung der Familienstiftung gilt als Schenkung unter Lebenden und ist als solche steuerpflichtig, vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG. Als Schenker gilt nicht die Stiftung, sondern der Stifter, vgl. § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG. Für die Bestimmung der Steuerklasse des Anfallsberechtigten ist daher auf das Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter abzustellen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.1 Wirkung des Steuerabzugs

Tz. 159 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit keiner der Ausnahmetatbestände des § 32 Abs 2 KStG erfüllt ist, werden die dem Abzug zugrunde liegenden Eink nicht veranlagt, da die KSt bereits mit dem St-Abzug abgegolten ist. Dies gilt auch dann, wenn der beschr Stpfl wegen anderer Eink zu veranlagen ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die (inl) KSt iHd St-Abzugs – vorbehaltlich ...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / VI. Aufsichtsrats- und Geschäftsführervergütungen

Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland hält als Grundregel fest, dass Arbeitseinkünfte aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nur im Ansässigkeitsstaat des unselbstständig Erwerbstätigen besteuert werden können. Davon ausgenommen sind Einkünfte von Personen, die als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Ka...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Nach Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Entsprechende Einkünfte gem. § 21 EStG, welche im Zusammenhang mit einer sich in Deutschland befindlichen Immobilie erwirtschaftet werden, besteuert der deutsche Fiskus dabei nach §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG im Rahme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Grundlagenfunktion (§ 27 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 112 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 2 S 2 KStG ist der Bescheid über die gesonderte Feststellung des stlichen Einlagekto Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum jeweils nachfolgenden Feststellungszeitpunkt. Die Bindungswirkung greift auch bei einem der Höhe nach unzutr festgestellten Bestand des stlichen Einlagekto. Der festgeste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anrechnung von Vorauszahlungen

Tz. 73 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 1 EStG sind auf die veranlagte KSt auch die für den VZ entrichteten Vorauszahlungen (s § 37 EStG) anzurechnen. Für die Anrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die Vorauszahlungen fristgerecht gezahlt worden sind. Die Vorauszahlungen müssen auch nicht innerhalb des VZ geleistet worden sein, auf dessen St-Schuld sie angerechnet...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Prüfung der Wertgrenze

Rz. 421 Maßgeblich für die Beurteilung der Wertgrenze ist das "Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2". Das ist das um das schädliche Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 4 bis 9 ErbStG) geminderte begünstigungsfähige Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG. Allerdings regelt § 13a Abs. 9 ErbStG einen zusätzlichen Wertabschlag für (typische) Familienunternehmen, der noch vor Anwendung vo...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Aufhebung einer steuerpflichtigen Stiftung

Rz. 294 Bei Aufhebung oder Auflösung einer Stiftung fällt das Stiftungsvermögen den in der Satzung bestimmten Personen zu, vgl. § 87c Abs. 1 BGB (bis 30.6.2023: § 88 BGB). Da die Anfallsberechtigten einen Anspruch auf den Vermögensanfall haben, kann dieser Vorgang nicht als freigebige Zuwendung gewertet werden. So bliebe der Vermögensübergang schenkungsteuerfrei, obgleich er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw Erstattung von Kapitalertragsteuer

Tz. 80 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bzw zur Erstattung der KapSt (s §§ 44a und 44b EStG) bei Kö s Schr des BMF v 19.05.2022 (BStBl I 2022, 742). Die Erstattung der KapSt wurde mit Wirkung zum 01.01.2019 an die Voraussetzungen des § 36a EStG geknüpft (§ 44b Abs 2 EStG idF des Ges zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel im Internet u...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Rz. 122 Gemäß § 53 AO verfolgt eine Körperschaft mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen.[203] Zu unterscheiden ist dabei zwischen persönlicher und wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit. Hilfsbedürftig ist, wer auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Die Hilfe muss erforderlich sein, nicht nur zweckmäßig. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.11 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Tz. 94a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ab 2009 neu eingefügte Nr 10 des § 49 EStG soll die Besteuerung bestimmter Ansprüche aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sicherstellen, soweit diese durch stfreie Beiträge erlangt wurden. Dies kann für Kö allenfalls dann Bedeutung erlangen, wenn solche Ansprüche von natürlichen Pers erworben wurden, was kaum denkb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.2 Ausschluss der Anrechnung und Vergütung von Körperschaftsteuer (§ 51 KStG 1999)

Tz. 160 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 51 KStG 1999 galt bis zu den Änderungen des StSenkG (s § 51 KStG 1999 Tz 1) Folgendes: Handelte es sich bei den dem St-Abzug unterliegenden Kap-Erträgen um mit KSt vorbelastete Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1–3 oder Abs 2 Buchst a EStG 1999 und war die KSt für diese Eink durch den St-Abzug abgegolten, war damit nach § 51, 2. Alt KStG 19...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Erbvergleich

Rz. 43 Auch sog. Erbvergleiche, also Einigungen unter den (tatsächlichen oder präsumtiven) Rechtsnachfolgern können der Besteuerung zugrunde zu legen sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Erbvergleich eine Ungewissheit über die tatsächlich bestehende Erbrechtslage beseitigt wird.[56] Dient der Vergleich demgegenüber lediglich einer einvernehmlichen Abänd...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 17 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Geltung von § 51a Abs 1–5 EStG für die KiSt nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften (§ 51a Abs 6 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 6 EStG bestimmt, dass für die KiSt § 51a Abs 1- Abs 5 EStG nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften gelten und wahrt damit die Gesetzgebungskompetenz der Länder, Ettlich in Brandis/Heuermann, § 51a EStG Rz 125 (Juni 2020). Die Länder haben in ihren jeweiligen KiStG § 51a Abs 2b-e EStG für die Besteuerung der KapErtr durch einen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung durch ein DBA

Rz. 358 Neben der innerstaatlichen Regelung des § 21 ErbStG existieren im Verhältnis zu einigen (wenigen) Staaten auch bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), die § 21 ErbStG regelmäßig vorgehen. DBA sind völkerrechtliche Verträge, die für Deutschland durch ein Zustimmungsgesetz in Kraft gesetzt werden (Art. 59 Abs. 2 GG). Derzeit bestehen zwischen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerabzug nach § 50a Abs 1 EStG

Tz. 130 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a EStG erweitert das St-Abzugsverfahren bei beschr StPflicht. Die Vorschrift dient der Sicherstellung des St-Anspruchs bei bestimmten inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG. Der St-Abzug ist nicht selten die einzige Möglichkeit, einen objektiv bestehenden St-Anspruch durchzusetzen. Der BFH hält daher den Quellen-St-Abzug als solchen für verfassun...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 134 Eine weitere Voraussetzung der Gemeinnützigkeit ist, dass die Körperschaft ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke ausschließlich verfolgt, vgl. § 56 AO.[229] Allein die Förderung von zwar steuerbegünstigten, aber nicht satzungsmäßigen Zwecken ist nicht ausreichend bzw. sogar steuerschädlich. Sollen daher weitere oder andere steuerbegünstigte Zwecke gefördert ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Besonderheiten beim Erwerb von Todes wegen

Rz. 280 Erlangt die Stiftung die Erstausstattung oder spätere Zustiftungen durch Erwerb von Todes wegen, sind folgende ertragsteuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Die als Erbe eingesetzte Stiftung kann Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen entstehen, grundsätzlich nicht als Werbungskosten/Betriebsausga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.6 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Körperschaftsteuer

Tz. 180 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Soweit eine nach § 2 Nr 1 KStG beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse mit inl Eink iSd § 49 EStG zu veranlagen ist (also keine Abgeltungswirkung besteht, s Tz 158, 159), die dem St-Abzug vom Kap-Ertrag (s § 43 EStG) oder dem St-Abzug nach § 50a Abs 1 EStG unterlegen haben oder für die der St-Abzug nach § 50 Abs 7 EStG angeordnet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG

Tz. 72 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Obwohl in R 7.2 KStR 2022 nicht ausdrücklich genannt, ist auf die festzusetzende KSt auch die durch St­Abzug nach § 50a EStG erhobene KSt anzurechnen. Ein St-Abzug ist bei Kö nach § 50a Abs 1 Nr 1 und Nr 2 und Abs 7 EStG möglich. Soweit nach § 32 Abs 1 Nr 2 KStG (ggf iVm § 50 Abs 2 S 1 EStG) bei beschr Stpfl die KSt für Eink, die dem St-Abzu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Die persönliche Steuerpflicht ist in § 2 ErbStG geregelt. Hier wird die Frage beantwortet, welche der in § 1 ErbStG bezeichneten Vorgänge der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Ähnlich wie bei anderen Steuerarten wird auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Beschränktheit der Steuerpflich...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Ausnahmen zur zeitnahen Mittelverwendung

Rz. 156 Folgende Zuwendungen unterliegen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und können steuerunschädlich dem Vermögen zugeführt werden:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Anrechnung einer fiktiven Steuer

Rz. 313 Von der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre (§ 14 Abs. 1 S. 2 ErbStG).[426] Angerechnet wird nicht unbedingt die Steuer, die auf den Vorerwerb gezahlt worden ist, sonder...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / V. Zinseinkünfte

Zinseinkünfte, welche fremdvergleichskonform sind, werden gem. Art. 11 DBA Schweiz/Deutschland grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers zur Besteuerung zugewiesen. Das Besteuerungsrecht Deutschlands als Auswanderungsland wird dagegen vollständig ausgeschlossen. Hält eine Zinszahlung aufgrund einer besonderen Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner oder zwischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.1 Zusammenveranlagung von Ehegatten

Die Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] führt häufig zu einer niedrigeren Besteuerung, da insbesondere der Splittingtarif anzuwenden ist.[2] Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Ist dies beim Ehegatten des Arbeitnehmers nicht der Fall, kann der Ehegatte aber als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Arbeitnehmer sel...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Zustiftung von Todes wegen

Rz. 249 Zustiftung ist eine Zuwendung in das Grundstockvermögen einer bereits bestehenden Stiftung. Die Steuerpflicht für Zustiftungen von Todes wegen ergibt sich im Fall der Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Zeitpunkt der Steuerentstehung ist der Todestag des Erblassers, vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 250 Beruht die Zustiftung auf einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Treuhandverhältnisse

Tz. 155 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 39 Abs 2 Nr 8 AO ist bei Treuhandverhältnissen der Treugeber der stliche AE. An ihn ist grds die St-Besch auszustellen. Das setzt allerdings voraus, dass der ausschüttenden Kö das Treuhandverhältnis und der Name des Treugebers bekannt sind oder bekannt wird. Es liegt aber gerade im Wesen der Treuhandbeteiligungen, dass der ausschüttend...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 92 Die mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen ist wie in Rdn 86 dargestellt grundsätzlich ebenfalls nicht mehr zu empfehlen. Soll dennoch mit Mitteln aus dem Vermögen des Schenkers für den Beschenkten ein Gesellschaftsanteil erworben werden, kann die Wahl zwischen der ungünstigen direkten Besteuerung des Kaufpreises als Zuwendungsgegenstand oder der Inkaufnahme de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Andere Zuwendungsarten

Rz. 124 Abgesehen von Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden regelt das Erbschaftsteuergesetz auch so genannte Zweckzuwendungen, also Vermögensübergänge, die unter einer Auflage oder Bedingung (= rechtliche Verpflichtung) stehen, das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks zu verwenden (§ 8 ErbS...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Anwartschaftsrecht des Nacherben

Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb löst keine Steuer aus. Veräußert der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht entgeltlich, muss er aber das Entgelt versteuern (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG). Erwerber kann auch der Vorerbe sein.[159] Die Steuer entsteht mit der Übertragung der Anwartschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 1i) ErbStG). Rz. 129 St...mehr