Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 5.2 Umsatzgrenze 61.356 EUR

Der Umsatz darf im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 61.356 EUR betragen haben (§ 63 Abs. 3 UStDV). Ist dieser Grenzwert überschritten, muss die Vorsteuer nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelt werden. Bei dem Grenzwert von 61.356 EUR ist auf den Umsatz abzustellen, der im jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweig erzielt worden ist. Umsätze, die außerhalb dieses Rahmens li...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 7 Umsatzsteuer und Rechnungsabgrenzung

In die Bemessung eines transitorischen Rechnungsabgrenzungspostens sind nur Ausgaben und Einnahmen einzubeziehen, die zugleich auch Aufwand und Ertrag darstellen. Daher ist die Umsatzsteuer i. d. R. nicht einzubeziehen, da diese erfolgsneutral ist. Etwas anderes kann für nicht abziehbare Vorsteuer (§ 15 Abs. 2 UstG) gelten. Diese ist ggf. mit dem Hauptbetrag abzugrenzen. Sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Bisherige Vorstellungen der EU-Kommission zu einer Steuersatzharmonisierung

Rz. 106a Im Mittelpunkt der Strategie der EU-Kommission seit Beginn der 2000er-Jahre standen Vereinfachung, Modernisierung, einheitlichere Anwendung der geltenden Regelungen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.[1] Die EU-Kommission konzentrierte ihre Kräfte darauf, die Besteuerung nach dem derzeitigen MwSt-System (der "Übergangsregelung") möglichst p...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.1 Steuersätze bei Einführung der MwSt

Rz. 21 Nach dem UStG (Mehrwertsteuer) v. 29.5.1967[1] betrug der allgemeine Steuersatz bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 10 % und der ermäßigte Steuersatz 5 %. Die Höhe der Steuersätze im Vergleich zu den Steuersätzen des § 7 UStG 1951 (4 %, 3 %, 1,5 % und 1 %) war dadurch bedingt, dass die Steuer bis 31.12.1967 bei jedem Umsatz endgültig und unabhängig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 5.1 Keine Buchführungspflicht

Die Vorsteuer darf nur dann nach Durchschnittswerten pauschaliert werden, wenn der Unternehmer/Freiberufler nicht buchführungspflichtig ist. Freiberufler sind nie buchführungspflichtig. Bei Gewerbetreibenden gelten die Grenzwerte des § 141 AO (Gewinngrenze von 60.000 EUR und Umsatzgrenze von 600.000 EUR). Aber: Auch wenn Sie einen der Grenzwerte überschritten haben, sind Sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 87 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise den allgemeinen Steuersatz angewendet haben, schulden lediglich die USt zum ermäßigten Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwerb...mehr

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Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte schon im März 2022[1] umsatzsteuerrechtliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht. Diese bis zum 31.12.2023 (vorerst) befristeten Maßnahmen werden jetzt noch ergänzt um Hilfeleistungen, die zur Beseitigung von Schäden an der kriegsbeschädigten Infrastruktur dienen: Bei unentgeltlichen Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Weitere Informationen über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 116 Eine umfangreiche Zusammenstellung der EU-Kommission enthält zahlreiche Informationen und Tabellen über die Anwendungen der MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten.[1] Dort sind – neben den aktuellen MwSt-Sätzen in den EU-Mitgliedstaaten – folgende Aufstellungen abrufbar: Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang III der MwStSystRL in de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 79 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Bis 5.4.2022 geltendes Unionsrecht bezüglich der Steuersätze

Rz. 96 Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben des Unionsrechts hinsichtlich der Höhe und der Anwendung der MwSt-Sätze zu beachten. Diese Vorgaben ergeben sich aus Art. 96 bis 129 MwStSystRL und des Anhangs III der MwStSystRL i. d. F. ab 1.6.2009. Die dort aufgeführten Regelungen galten bis 5.4.2022. MWv 6.4.2022 sind die Regelungen der Art. 96 bis 129 MwStSys...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wirkungsweise des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 5 Für die Höhe der Endbelastung einer Ware oder sonstigen Leistung mit USt ist allein die Höhe des Steuersatzes auf der Endstufe maßgebend (§ 12 UStG Rz. 8). Deshalb wirkt sich eine Steuerermäßigung auch stets nur bei solchen Endstufenumsätzen aus, d. h. bei Umsätzen an Leistungsempfänger, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Rz. 6 Bei Umsätzen, die dem ermäßigte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Bericht des BMF v. 30.10.2007 an den BT-Finanzausschuss

Rz. 30 Der Finanzausschuss des Bundestags hatte das BMF gebeten, einen Bericht zum Thema "Ermäßigter Umsatzsteuersatz" vorzulegen. Dem ist das BMF durch seinen Bericht v. 30.10.2007[1] nachgekommen. Es weist darauf hin, dass im Regierungsentwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes[2] die Aufhebung einiger Steuerermäßigungen (z. B. für lebende Tiere, Pflanzen und Pflanzen...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 9 Zur teilweisen Pauschalierung der Vorsteuer sind bis 31.12.2022 folgende Berufsgruppen berechtigt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Gründe für die Steuerermäßigungen

Rz. 9 Aus dem Grundgedanken, der der Steuerermäßigung bei der Einführung des MwSt-Systems in Deutschland zum 1.1.1968 zugrunde lag, ergab sich, dass der ermäßigte Steuersatz immer nur im Hinblick auf ein begünstigungswürdiges Interesse des privaten Letztverbrauchers gerechtfertigt war. Die Frage, welche Bereiche des Allgemeinbedarfs im Interesse des privaten Verbrauchers als...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / II. Auflösung der bisherigen Ausgleichsposten

Bestehende Ausgleichsposten sind in dem Wirtschaftsjahr aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet (vgl. § 34 Abs. 6e S. 5–7 KStG), d.h. zum 31.12.2022, wenn OG und OT keine abweichenden Wirtschaftsjahre haben. Zudem sind die Ausgleichsposten zum 31.12.2022 auch dann aufzulösen, wenn die Organschaft schon vor diesem Stichtag beendet wurde.[10] Soweit der passive Ausgleichspos...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 1. Teleologische Reduktion des § 14 Abs. 4 KStG

Nach der BFH-Rechtsprechung ist von einer organschaftlichen Mehr- oder Minderabführung auszugehen, soweit dies erforderlich ist, um eine Einmalbesteuerung organschaftlicher Erträge sicherzustellen.[18] Ausführungen zum o.a. Beispiel Bei der hier vorliegenden Verschmelzungskonstellation werden die Erträge der T-GmbH und der A-GmbH auch ohne § 14 Abs. 4 KStG auf Ebene der Z-Gmb...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.5 Datenweitergabe an Steuerbehörden

Teilweise fordern Finanzkassen der Gemeinden oder Finanzämter von Wohnungsunternehmen Auskunft über Bankverbindungen oder das Bestehen von Kautionen von Mietern an, um dann Steuerfestsetzungen oder Vollstreckungen vornehmen zu können. Begründet werden diese Auskunftsbegehren mit den §§ 93, 249 AO und den einschlägigen Paragrafen der Landesvollstreckungsgesetze. § 93 AO betrif...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Versicherungsumsätzen: Lieferung von Unfallfahrzeugwracks durch ein Versicherungsunternehmen

Sachverhalt Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. a und c der 6. EG-Richtlinie sowie von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a und Art. 136 Buchst. a MwStSystRL, die die erstgenannten Bestimmungen ersetzt haben, in Bezug auf die Frage, ob der Begriff "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze" als Haupttätigkeit eines Ve...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.4 Antrag an das Gewerbeamt zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis

Das Gewerbeuntersagungsverfahren dient primär dem Schutz des Geschäftsverkehrs und nur mittelbar der Besteuerung.[1] Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftig...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14 a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, ni...mehr

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Kindergeldanspruch bei einjährigem Work & Travel-Jahr und anschließendem Studium des volljährigen Kindes in Australien

Leitsatz Ein volljähriges Kind ist für ein Work & Travel-Jahr nach Australien gereist und hat sich im Laufe dieses Jahres entschlossen, im Zeitraum Juli 2020 bis März 2022 in Australien ein Studium zu absolvieren. Da das Kind im gesamten Zeitraum aufgrund der nur kurzen Dauer der ausbildungsfreien Zeiten, der coronabedingten Reiserestriktionen sowie fehlender Geldmittel nich...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Arbeitnehmersparzulage

Rz. 40 Die Arbeitnehmersparzulage ist kein Bestandteil des Lohns bzw. Einkommens. Nach der Neufassung des 5. VermBG [43] v. 4.3.1994 entsteht der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind (§ 13 Abs. 4 des 5. VermBG). Sie wird auf Antrag durch das für die Besteuerung des Arbeitnehmer...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Wohnungsbauprämie

Rz. 9 Viele Schuldner zahlen die ihnen zustehenden vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag ein. Diese Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz zulässig (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 des 5. VermBG). Der Schuldner als Bausparer hatte hinsichtlich der Bausparkassenbeiträge bis zum Veranlagungszeitraum 1995 ein Wahlrecht, ob er für se...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 31 Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Materiell-rechtliche Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Vorschrift § 4a UStG ist es, dass ins Drittlandsgebiet ausgeführte Güter, die dort zu bestimmten Hilfsleistungen, vor allem in Katastrophenfällen, verwendet werden, von der inländischen USt entlastet werden. Die Entlastung wird durch eine Vergütung der USt herbeigeführt, die gesondert beantragt werden muss. Vergütungsberechtigt sind nur die Körperschaften, Pe...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 1. Gesetzliche Regelung und Entwicklung der erweiterten Grundstückskürzung

Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG existiert bereits seit Einführung des GewStG im Jahr 1936 (vgl. Burbaum/Wessels, NWB MAAAH-50170 [Stand: 1.12.2022] Rz. 6 m.w.N.). Zweck der Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist nach wie vor die Vermeidung der doppelten Besteuerung von betrieblichem Grundbesitz mit Grundsteuer und Gewerbesteuer. Zweck der Kürzungsvor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.1 Grundsätzliches zur Besteuerung von Kap-Erträgen bei Körperschaften; Rechtsentwicklung

Tz. 59 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 sowie Abs 2 S 1 Nr 1, Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 des EStG regeln "die andere Seite" der Besteuerung des von einer Kö erwirtschafteten und an die AE ausgekehrten Gewinns. Gem § 8 Abs 1 KStG gelten diese Regelungen auch für Kö als Empfänger von Kap-Erträgen. Tz. 60 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im zeitlichen Geltungsbe...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / VI. Besteuerung bestimmter Einkünfte nach § 50i EStG

Rz. 130 Auch diese zum 1.1.2017 neu gefasste Vorschrift betrifft die gegenständliche Entstrickung. Die Vorschrift erfasst die Fallgestaltungen, in denen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder – zur Vermeidung der Anwendbarkeit von § 6 AStG – Kapitalgesellschaftsanteile in gewerblich geprägte Personengesellschaften eingelegt wurden. Grund für die Einführung des § 50i ESt...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Besteuerung des Vermögenszuwachses an inländischen Kapitalgesellschaften, § 6 AStG

Rz. 56 § 6 Abs. 1 Ziff. 1 AStG sieht vor, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, mithin also der Wegzug in die Schweiz, einer Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EstG gleichkommt.[75] Die dadurch ausgelöste Besteuerung kann durch das DBA Schweiz/Deutschland nicht reduziert werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.7 Besteuerung von REIT-Ausschüttungen

Rz. 70 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ausschüttungen von REIT Ausgewählte Literaturhinweise Ebner, Das neue REITG – Folgen der Beteiligung aus G-REIT auf AE-Ebene, NWB 24/2007, F 3, 14 547; Wagner, Die Besteuerung des G-REIT und seiner Anleger, StBp 2008, 100 und 136; Bron, Das JStG 2009 als kleiner Fortschritt für die REIT-Besteuerung, BB 2009, 84. Das Gesetz zur Schaffung deutscher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Besteuerung von Sanierungsgewinnen

Ausgewählte Literaturhinweise: Seer, Der sog Sanierungs-Erl v 27.03.2003 als Rechtsgrundlage für Maßnahmen aus sachlichen Billigkeitsgründen, FR 2010, 306; Gragert, Besteuerung von Sanierungsgewinnen, NWB 2011, 1438; Braun/Geist, Forderungsverzichte im "Bermudadreieck" von Sanierungsgewinn, Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung, BB 2013, 351; Gänsler, Unternehmenssanierung –...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / IV. Besteuerung des Vermögenszuwachses an Kapitalgesellschaften, § 6 AStG n.F.

1. Allgemeines Rz. 67 Bis Ende 2006 war die Steuer auf die stillen Reserven nach § 6 AStG a.F. unmittelbar bei Wegzug fällig. Nachdem der EuGH in dem nachstehend besprochenen Urteil in Sachen de Lasteyrie die dem § 6 AStG a.F. in etwa entsprechende französische Regelung zur Wegzugsbesteuerung für europarechtswidrig erklärt hat, wurde im Rahmen des SEStEG die Vorschrift des § ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Besteuerung von Kapitalgewinnen aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen

Rz. 55 Das DBA Schweiz/Deutschland folgt in Art. 13 Abs. 3 zunächst dem Grundsatz der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Wohnsitzstaat des Veräußerers. Jedoch bestimmt Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland, dass die bei einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung wesentlicher Beteiligungen[73] erzielten Gewinne auch im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.3 Besteuerung von Kapitalerträgen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Tz. 65 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden die Eink aus KapV von einer beschr stpfl Kap-Ges (s § 2 KStG) erzielt, werden sie in D nur besteuert, wenn sie zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 Nr 5 EStG gehören. Dies ist bei Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG dann der Fall, wenn der Vergütungsschuldner der Kap-Erträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat (s § 49 Ab...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 4. Progressive Besteuerung

Rz. 54 Das italienische Einkommensteuerrecht sieht eine progressive Besteuerung vor. Je nach Einkommenshöhe wird das Einkommen mit einem variablen Steuersatz besteuert.[33] Bis 2021 galten gemäß Art. 11 TUIR folgende Steuersätze:mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 4. Besteuerung von Berufssportlern

Rz. 86 Berufssportlern können bei der Besteuerung ihrer Einkünfte für eine Pauschalbesteuerung optieren. In diesem Fall sind die Einkünfte für die Dauer von fünf Jahren zu 50 % steuerfrei, sofern sie einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 0,5 % ihres steuerpflichtigen Einkommens für die Jugendarbeit abführen. Rz. 87 Die Pauschalbesteuerung kann um weitere fünf Jahre verlängert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.4 Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an Investmentfonds

Rz. 66 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Kap-Erträge iSd § 20 EStG können auch bei einer mittelbaren Beteiligung an Kap-Ges zB über einen Investmentfonds anfallen. Bis zum VZ 2003 galten mit dem KAGG für inl Investmenterträge und dem AuslInvestmG für ausl Investmenterträge unterschiedliche Spezialgesetze. Mit dem InvStG hat der Gesetzgeber mit Geltung grds ab dem VZ 2004 die stlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.6 Besteuerung offener Rücklagen iSd § 7 UmwStG

Rz. 69 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Umwandlung einer Kö auf eine Pers-Ges werden nach § 7 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Kö (EK abz des Bestands des stlichen Einlagekontos nach Anwendung des § 29 KStG) allen ihren AE prozentual entspr ihrer Beteiligung am Nenn-Kap als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet, und zwar unabhängig davon, ob...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 6. Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften

Rz. 16 Eine weitere Besonderheit des österreichischen Steuerrechts im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht besteht in der Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften. Diese Besonderheit zeitigt Auswirkungen für Zuzügler, die auch nach ihrem Zuzug nach Österreich Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind, wobei es im Hinblick auf die Steuerpflicht des Gesc...mehr

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Anhang / II. BMF-Schreiben betr. Besteuerung von Schenkungen im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 6 (BMF-Schreiben IV C 6 – S 1301 – Schz – 103/89 vom 7. Februar 1990.) Die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen haben der Deutsche Industrie- und Handelstag sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie in einer gemeinsamen Eingabe zum Anlaß genommen, sich für eine allgemeine Verständigungsregelung mit der Schweiz zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 74 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei Kap-Ges als Empfänger einer GA gilt das Zuflussprinzip des § 11 EStG nicht, da die Kap-Anlage regelmäßig zu deren BV gehört, die Kap-Erträge iR ihrer gewerblichen Eink anfallen (s § 20 Abs 8 EStG) und der Gewinn nach Bilanzierungsgrundsätzen ermittelt wird. GA sind auf der Ebene des Gesellschafters idR erst (zeitversetzt) bil zu berücksi...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / IV. Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen

Rz. 26 Die Steuerbelastung, verstanden als das Verhältnis der Steuereinnahmen zum Gesamtvermögen des Landes (gemessen am BIP), lag in Italien im Jahr 2019 bei 42,4 %. Die Steuerbelastung in Deutschland lag im selben Bemessungszeitraum bei 41,7 %. Beide Länder lagen so über dem Wert der durchschnittlichen Steuerbelastung der 27 EU-Länder, welcher bei 41,1 % lag. Nichtsdestotr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harenberg, Besteuerung von Investmenterträgen: Änderungen durch die St-Reform, GStB 1999, 267; Lohr/Graetz, Die Besteuerung von Erträgen aus ausl Investmentanteilen bei privaten Kap-Anlegern nach dem StEntlG 1999/2000/2002, DB 1999, 1341; Altfelder, Investmentfonds – endlich verständlich? – Plädoyer für ein prinzipiengeleitetes St-Recht, FR 2000, 299; Lübbehusen/Schmitt, Geplan...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.4 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinveräußerer

Tz. 334 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG regelt die stlichen Folgen für den AE, der seinen (noch nicht entstandenen) Gewinnanspruch aus Aktien, GmbH-Anteilen oder aus Genossenschaftsanteilen ohne das Stammrecht veräußert. Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188) steht in diesen Fällen die Vereinnahmung des Veräußerungs...mehr