Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Fortentwicklung der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Tz. 226 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, I R 77/06 (BStBl II 2009, 464; Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671); v 28.10.2009, I R 99/08 (IStR 2010, 98) und v 28.10.2009, I R 28/08 (IStR 2010, 103), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie (s Tz 2) "aufgegeben". Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Rückführung des Wirtschaftsguts (§ 4g Abs 3 EStG)

Tz. 627 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 3 EStG enthält eine Sonderregelung – die § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG derogiert (s Tz 609) – für den Fall der Rückführung eines WG innerhalb der tats Nutzungsdauer, spätestens jedoch vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Überführung. Die Regelung setzt somit die vorherige Bildung eines AP bei Überführung eines WG ins A...mehr

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Unentgeltliche Leistung ode... / 3.2 Fragestellung

B möchte wissen, in welcher Höhe er die Leistungen gegenüber seinem Personal der Besteuerung unterwerfen muss.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Fortschreibungen und Anwendung Bundesrecht (Abs. 3 und 4)

Rz. 226 [Autor/Stand] § 6 Abs. 3 HmbGrStG regelt abweichend von § 222 BewG die Wert- und Flächenfortschreibung. Rz. 227 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 werden der Grundsteuerwert und die Flächen von Grund und Boden sowie des Gebäudes neu festgestellt, wenn sie von der zuletzt getroffenen Feststellung abweichen und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Eine Abweichung...mehr

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Unentgeltliche Leistung ode... / 2.3 Lösung

Unentgeltliche Wertabgabe Überlässt V seiner Tochter T die Maschinen ohne gesondert berechnetes Entgelt, liegt eine Entnahme der Gegenstände aus dem Unternehmen vor. Die Gegenstände werden endgültig für unternehmensfremde Zwecke entnommen. Umsatzsteuerlich handelt es sich dabei um einen einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellten Vorgang.[1] Der Ort der Lieferung ist dort,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 412 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Anwendung des § 12 Abs 2 S 2 KStG korrespondiert im Grundsatz mit § 12 Abs 2 S 1 KStG, dh sie gilt für Verschmelzungen ausl Kö desselben ausl Staats. Ausweislich der Begr im Bericht des Fin-Aussch des BT (s BT-Drs 16/3369, 8) soll es jedoch für die Anwendung des S 2 nicht darauf ankommen, ob eine Verschmelzung zwischen Kö desselben ausl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Materieller Kern der Regelung des durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2872, berichtigt BGBl I 2007, 68; BStBl I 2007, 4) neugefassten § 12 KStG ist die Sicherstellung des St-Aufkommens bei Ausschluss oder Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 611 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein AP nach § 4g EStG kann von unbeschr und beschr stpfl natürlichen Pers oder Kö gebildet werden.Dies gilt für diese Stpfl auch dann, wenn sie MU einer Pers-Ges sind. Stpfl, die in anderen als den in § 36 Abs 5 S 1 EStG genannten Staaten (Drittstaaten), ansässig sind, sind uE vom pers Anwendungsbereich von vornherein ausgeschlossen. Dies er...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 5.3 Lösung

N ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Wo ihre Leistungen nach umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften als ausgeführt gelten, hat keinen Einfluss auf die Unternehmereigenschaft. Der Rahmen des Unternehmens umfasst alle Leistungen im Zusammenhang mit ihrer Autorentätigkeit, hier auch den Eigenvertri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 90 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem und ggf. mit welchem Anteil die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung berü...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 3.3 Lösung

Sowohl D als auch F sind Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört jeweils die Lieferung von Lebensmitteln. D betreibt durch seine Online-Plattform eine elektronische Schnittstelle i. S. d. § 3 Abs. 3a Satz 3 UStG. Da die Versendung der Süßwaren im Gemeinschaftsgebiet beg...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 4.3 Lösung

B ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Lieferung der Elektroartikel. Die Überlassung der Elektroartikel an A in das Zentrallager in Köln führt zu keinem umsatzsteuerrelevanten Vorgang, da keine Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft wird. Mit der Umlag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Entstrickung als allgemeiner Rechtsgrundsatz

Tz. 200 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bis zur Einführung eines ges geregelten allg Entstrickungskonzepts in § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG durch das SEStEG waren die Tatbestände für eine St-Entstrickung nur vereinzelt geregelt (s auch Tz 01ff). Der Anwendungsbereich des § 12 KStG aF beschr sich zB auf die St-Entstrickung bei Ausscheiden eines unbeschr KStpfl aus der dt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.1 AEUV/EWR-Abkommen

Tz. 37 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Häufig wurde in den dt Entstrickungstatbeständen und damit auch in § 12 Abs 1 KStG ein Verstoß gegen Unionsrecht, im betrieblichen Bereich vorrangig gegen die Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV gesehen (zu früher vertretenen Ansichten s zB Schaumburg/Häck, in Schaumburg, Internationales StR, 4. Aufl, Rn 20.23 mwNachw). Hintergrund ist ins...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Auftraggebern ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. Durch die seit 2021 ausgeführten Reparaturarbeiten hat B den Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung erweitert. In 2021 war B noch nich...mehr

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Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Folgen der neuen BFH-Rechtsprechung für die SEStEG-Entstrickungsregelungen

Tz. 229 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die in Tz 226 genannte Rspr des I. Senats beschäftigt sich mit der Rechtslage vor der Kodifizierung allg Entstrickungsregelungen durch das SEStEG. Der BFH hatte die Frage nach Konsequenzen dieser Rspr für die neuen Entstrickungsregelungen ausdrücklich offen gelassen. Es ist daher fraglich, welche Folgen sich daraus für die Entstrickungstatb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Entstrickung einzelner WG (§ 4g EStG)

6.1.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung Tz. 600 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP nach § 4g EStG wurde auf Initiative des BR iRd SEStEG (s Tz 24) in das EStG neu eingefügt; durch das JStG 2008 wurde § 12 Abs 1 zweiter Hs KStG um einen Verweis auf § 4g EStG ergänzt (s Tz 25). Der Grund der Regelung ist in dem durch das SEStEG eingeführten allg Entstrickungskonzept zu sehe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Entstrickung von Betrieben und Teilbetrieben (§ 16 Abs 3a, § 36 Abs 5 EStG)

6.2.1 Fiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs 3a EStG Tz. 639 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 (Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie "aufgegeben" (s Tz 226ff). Die dort aufgestellten Grundsätze hat er anschließend auf die finale...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.4 Verhältnis zum AEUV und zur ATAD-RL

Tz. 610a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu den europarechtlichen Aspekten hinsichtlich der Entstrickungsbesteuerung insges s Tz 37ff und 46bff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.2 ATAD-RL

Tz. 46b Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Art 5 ATAD-RL sieht eine im Ergebnis der dt Rechtslage sehr ähnliche Entstrickungbesteuerung für KStpfl vor. Anders als die im dt Recht vorgesehenen Entstrickungstatbestände bedient sich die ATAD-RL verschiedener in Art 5 Abs 1 Buchst a bis d ATAD-RL angeführter einzelfallbezogener Anknüpfungspunkte. So sollen bestimmte grenzüberschreitende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 § 12 Abs 1 KStG (Art 7 OECD-MA)

Tz. 52 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei § 12 Abs 1 KStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift, die innerhalb der St-Bil (1. Stufe der Gewinnermittlung) zur Anwendung gelangt (s Tz 29). Im Zusammenhang mit dem eigentlichen Regelungsziel – Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven – stellt sich daher im grenzüberschreitenden...mehr

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Differenzbesteuerung – die ... / 2.2 Fragestellung

A möchte wissen, wie er die Besteuerung der Verkäufe vornehmen soll und wie er in diesem Fall die Rechnungen auszustellen hat.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.5 Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte des inländischen Stammhauses

Tz. 352 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Frage, ob die Überführung eines WG aus einem inl Stammhaus in eine ausl Freistellungs-BetrSt einen Ausschluss oder eine Beschränkung des dt Besteuerungsrechts darstellt, wird uneinheitlich beantwortet. Der BFH setzte bisher die Überführung in eine Freistellungs-BetrSt offenbar mit dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts gleich (zur fina...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.2 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Ereignissen iSd § 36 Abs 5 Satz 4 EStG (§ 4g Abs 2 S 2 erste Alternative EStG)

Tz. 620 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abw von der Regel in § 4g Abs 2 S 1 EStG sieht § 4g Abs 2 S 2 erste Alt EStG eine sofortige vollständige Auflösung des AP vor, wenn ein Ereignis iSd § 36 Abs 5 S 4 EStG eintritt (s hierzu Tz 649ff). Tz. 621 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ausscheiden des WG aus dem BV des Stpfl oder Verlagerung des WG in Drittstaaten (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG): Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Gewinn aus der Nutzung

Tz. 325 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines WG bestehen gewisse Unklarheiten. Nach Auff von Wassermeyer (IStR 2008, 176, 179) ist auf das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich eines Entgelts für die Nutzungsüberlassung abzustellen, welches abkommensrechtlich im Grds nicht beschr werden könne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Scha...mehr

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Kleinunternehmer mit grenzü... / 1 Problematik

Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer umfangreiche Rechte und Pflichten vor. Dabei ist die Unternehmereigenschaft grundsätzlich nicht von der Höhe der Umsätze abhängig. Um Unternehmern, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung zu gewähren, sind für sog. Kleinunternehmer Vereinfachungen im Umsatzsteuerrecht enthalten. Kleinunternehmer müssen kei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.10 Verhältnis zu § 17 EStG und § 20 Abs 2 EStG

Tz. 91 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als die fiktive Entnahme nach § 4 Abs 1 S 3 EStG ist die Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG begrifflich nicht auf im BV befindliche WG beschr (erweiterter Anwendungsbereich, s Tz 30, 68). Ausgehend vom Sinn und Zweck der Regelung – Sicherstellung dt Besteuerungsrechte – ist die Anwendung des § 12 Abs 1 KStG nur auf WG beschr, deren Wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.3 Art 12 bis 14 FRL

Tz. 47 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die unter den Anwendungsbereich der FRL (Art 1 Buchst b FRL) fallende Verlegung des statutarischen Sitzes einer SE oder einer SCE unterliegt ebenfalls dem Regelungsbereich des § 12 Abs 1 KStG. Für das Verhältnis des § 12 Abs 1 KStG zur FRL ist zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschafterebene zu unterscheiden. Tz. 48 Stand: EL 105 – ET:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 411 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 2 S 2 KStG gilt für sämtliche AE der übertragenden Kö. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um KStpfl oder EStpfl handelt. Der Anwendungsbereich wird jedoch durch die in den Einzel-St-Gesetzen geregelten inl StPflichten (zB § 1 EStG oder §§ 1, 2 KStG) begrenzt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.3 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Tz. 610 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Bildung eines AP ist nur in den von § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG erfassten Fällen möglich. Nicht möglich ist daher die Bildung eines AP in den vom UmwStG erfassten Fällen des Rechtsträgerwechsels (s § 4g Abs 1 S 4 EStG) sowie bei Entnahme nach § 4 Abs 1 S 2 EStG.mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / b) Eintritt des Nachvermächtnisfalles anders als durch Tod des Zwischenerwerbers

Bei Eintritt der Nacherbfolge bzw. des Nachvermächtnisfalls durch ein anderes Ereignis als den Tod des ersten Erwerbers wird die von ihm gezahlte Steuer auf die vom zweiten Erwerber zu zahlende Steuer angerechnet (§ 6 Abs. 3 ErbStG), abzüglich eines Betrags, der der tatsächlichen Bereicherung des Zwischenerwerbers -nach Art eines Nießbrauchs ermittelt[7] – entspricht. Eine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Anzeigepflicht (Abs. 7)

Rz. 256 [Autor/Stand] Der Erwerber ist verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist das Unterschreiten der Lohnsummengrenze anzuzeigen, § 13a Abs. 7 Satz 1 ErbStG. Rz. 257 [Autor/Stand] In den Fällen des § 13a Abs. 6 ErbStG ist der Erwerber verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.1 Verhältnis zu § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG

Tz. 608 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g EStG ergänzt die Vorschrift des § 4 Abs 1 S 3 EStG. Durch die rückwirkende Erweiterung der Aufzählung in § 12 Abs 1 zweiter Hs KStG wurde sichergestellt, dass die Regelung auch für KStpfl entspr Anwendung findet (s Tz 7 und 25).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 642a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 JStG 2010 v 08.12.2009 (BGBl I 2009, 1768; BStBl I 2009, 218): !!! Bitte Fundstellen prüfen § 36 Abs 5 wurde durch das durch das JStG 2010 v 08.12.2009 (BGBl I 2009, 1768) zusammen mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639ff) eingeführt. Tz. 642b Stand: EL 105 – ET: 03/2022 ATADUmsG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2035; BStBl I 2021, 874): Durch das ATADUmsG ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit bei Überschreiten der Landesgrenzen (Abs. 5)

Rz. 103 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 5 Satz 1 HmbGrStG ist die Grundsteuer nur für das im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegende Grundvermögen nach den Vorschriften des HmbGrStG zu ermitteln und zu erheben ist. Erstreckt sich der Steuergegenstand auch auf ein anderes Land oder das Ausland, bildet der in der Freien und Hansestadt Hamburg liegende Teil des Grundstück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.4 Ermittlung des Verlegungs-Gewinns

Tz. 523 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Es gelten die allg Grundsätze über die Einkommensermittlung. Nabzb Aufwendungen sind daher dem Verlegungsgewinn wieder hinzuzurechnen (s § 11 KStG Tz 36). Zur schematischen Darstellung der Ermittlung des Verlegungsgewinns s § 11 KStG Tz 37. Tz. 524 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Da die Schlussbesteuerung durch eine Betriebsverlegung ins Ausl ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Gewinn aus der Veräußerung

Tz. 324 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG besteht weitestgehend Klarheit. Ein Besteuerungsrecht liegt vor, wenn ein VG – würde das WG tats veräußert werden – der dt Besteuerung unterläge. Beispiel: Eine inl Baufirma ist weltweit im Bereich des Hoch- und Tiefbaus tätig. Dem inl St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 645 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In pers Hinsicht kann ein Antrag auf Stundung von ESt kann sowohl von unbeschr als auch beschr stpfl natürlichen Pers gestellt werden. Nach § 31 Abs 1 KStG iVm § 36 Abs 5 KStG gilt dies auch bei Kö, da § 16 Abs 3a EStG lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG ist (s hierzu Tz 87). Für unbeschr und beschr Stpfl gilt dies gleichermaßen, wenn sie MU e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Systematik und Teleologie

Rz. 9 [Autor/Stand] Überblick. Besonderes Gewicht für das Verständnis und die Auslegung des § 50d Abs. 3 EStG kommt der Systematik und Teleologie zu, in welche die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG eingebettet ist. Dies betrifft zunächst die Stellung innerhalb der Gesetzesordnung des EStG (vgl. Rz. 10) sowie die systematische Einordnung in das weitere Normumfeld (vgl. Rz. 11). ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Rückgriff auf Bundesrecht (Abs. 1)

Rz. 303 [Autor/Stand] Das HmbGrStG wird auf die neue[2] Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG gestützt. Von dieser wird für den Bereich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens weitreichend, und für den Bereich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft punktuell Gebrauch gemacht. Das HmbGrStG ist kein i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb iSd § 4h EStG

Tz. 45 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4h Abs 1 S 1 EStG regelt die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen eines Betriebs, ohne den Begriff "Betrieb" näher zu definieren (s Heintges/Kamphaus/Loitz, DB 2007, 1261). Dabei kommt der Abgrenzung des Begriffs grundlegende Bedeutung zu, da damit einerseits bestimmt wird, welche Zinsaufwendungen und -erträge in die Ermittlung der Nettozins...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen (Abs. 11)

Rz. 315 [Autor/Stand] Das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, unterliegt in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Zeitpunkt der Erb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Rechtsfolgen des § 12 Abs 2 S 2 KStG

Tz. 414 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 2 S 2 KStG ordnet als Rechtsfolge die entspr Anwendung des § 13 UmwStG 2006 an. Hierzu im Einzelnen s § 13 UmwStG Tz 21ff.mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. ErbStG

Eine Besonderheit besteht zunächst im ErbStG bei Vor- und Nacherbschaften und Vor- und Nachvermächtnissen. Abweichend vom Zivilrecht, wo nach § 2100 BGB z.B. der Vorerbe als auflösend bedingter Erbe und der Nacherbe als aufschiebend bedingter Erbe gilt,[2] gilt z.B. ein Vorerbe dauerhaft als Vollerbe und führt der Eintritt des Nacherb- oder Nachvermächtnisfalls zu einer erne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anlagen 27 bis 43 zum BewG (Abs. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 263 Abs. 1 BewG ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen 27 bis 43 zum BewG an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes, an die Erhebungen der Finanzverwaltung oder an geänderte wirtschaftliche oder technische Entwicklungen anzupassen. Die Ermächtigung soll so eine realitäts- und re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 21 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Sowohl im nationalen wie im internationalen Zivil- und HR bestehen grds keine Vorgaben, in welcher Höhe ein betriebliches Engagement mit EK oder FK auszustatten ist. Verbindliche Regeln sind nur insoweit beachtlich, als rechtsformspezifisch ein Mindest-EK vorausgesetzt wird (zB in D bei der GmbH [Ausnahme: Unternehmergesellschaft iSd § 5a Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.8 Stundung und Brexit

Tz. 658 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als bei § 4g EStG (s Tz 638a) und § 12 Abs 3 S 4 KStG aF (s Tz 507a) hatte der Ges-Geber bei § 36 Abs 5 EStG aF keinen Handlungsbedarf für erforderlich gehalten. Dies war aufgr der bisherigen Ges-Fassung insofern nachvollziehbar als der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nicht zur Beendigung der Stundu...mehr