Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Billigkeitsmaßnahmen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steuerzahlungen (Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen, ggf. zuzüglich Zinsen und anderer steuerlicher Nebenleistungen) können für Steuerpflichtige, somit auch für partiell steuerpflichtige steuerbefreite Körperschaften, im Einzelfall eine erhebliche Härte darstellen. Beispielsweise können gelegentlich Zahlungen nur unter ersch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bauabzugsteuer

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Behindertenbetriebe

I. Beschäftigung von Behinderten Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Zweckbetriebsnorm des § 68 Nr. 3 AO (Anhang 1b) umfasst im Einzelnen folgende Zweckbetriebe: Werkstätten für Behinderte, § 68 Nr. 3 AO, Anhang 1b, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie für behinderte Menschen, § 68 Nr. 3 Buchst. b AO, Anhang 1b, Inklusionsbetriebe, § 68 Nr. 3 Buchst. c AO, Anhang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

Schrifttum allgemein zu § 2 EStG (ab 2000): Marx, Der Verlustabzug im Erbfall und die "Rspr der ruhigen Hand", DB 2001, 2364; Beiser, die Gleichheit in der Pensionsbesteuerung, DB 2002, 703; Fischer, Gleichheitsgerechte Besteuerung von Pensionen und Renten, NWB F 3, 11 985; Höreth/Schiegl/Zipfel, Was wird aus der Rentenbesteuerung?, BB 2002, 1565; Stein, Praxisfragen zur Überschu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sponsoring

I. Begriff des Sponsoring Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zur ertragsteuerlichen Behandlung aus Sicht der Finanzverwaltung siehe den Sponsoringerlass, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 1998, 212. Sponsoring ist gegeben, wenn Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, ökologischen, sozialen, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenheime

I. Zweckbetriebseigenschaft Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 1 AO (Anhang 1b) nominiert Alten-, Wohn-, Pflege-, Erholungsheime und Mahlzeitendienste als Zweckbetriebe, wenn diese in besonderem Maße den in § 53 AO (Anhang 1b) genannten Personen dienen. Zunächst wäre zwischen Altenpflegeheimen und Altenheimen zu unterscheiden. Altenpflegeheime sind Einrichtungen, in de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verlustrücktrag/-vortrag

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amateursportler

I. Anwendung des § 67a Abs. 1 AO Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sportliche Veranstaltungen sind nach der Vorschrift des § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) dann ein Zweckbetrieb, wenn die Bruttoeinnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen 45 000 EUR im Jahr nicht übersteigen. Welche Einnahmen für die Zweckbetriebsfreigrenze "Sport" relevant sind, ergibt sich aus AEAO zu §...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blas- und Volksmusikverbände

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Blas- und Volksmusikverbände können gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Förderung von Kunst und Kultur, Anhang 1b) als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit gegeben sind. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb von Orchestern und Jugendarbeit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Inklusionsbetriebe

1. Zweckbetriebseigenschaft Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 3 Buchst. c AO (Anhang 1b) gibt vor, dass als Zweckbetriebe auch Inklusionsbetriebe (bis 2018: Integrationsbetriebe) i. S. d. § 132 SGB IX gelten, wenn mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen sind. Die Zweckbetriebszuordnung erfolgt angeknüpft an die sozialrechtlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verlustausgleich

1. Horizontaler Verlustausgleich Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bei Verlusten einer Einkunftsquelle ist als erstes ein horizontaler Verslustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart vorzunehmen. D.h., es kann ein Ausgleich von positiven und negativen Einkünften innerhalb derselben Einkunftsart vorgenommen werden. Das wird bei steuerbegünstigten Vereinen bereits über § 64 A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einrichtungen für Beschäftigung und Arbeitstherapie (§ 68 Nr. 3 Buchst. b AO)

1. Zweckbetriebseigenschaft Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 AEAO zu § 68 AO TZ 8 (Anhang 2) definiert Einrichtungen für Beschäftigung und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen, als besondere Einrichtungen in denen eine Behandlung von behinderten Menschen aufgrund ärztlicher Indikation erfolgt. Hierbei zielt die Beschäftigungstherapie darauf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Tatsächliche Besteuerung der Einkünfte

a) Allgemeines Rn. 47 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Art 3 Abs 1 GG verlangt, dass die StPfl durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden (BVerfG 2 BvR 2392/97, NJW 2008, 3205). Die Gleichheit der Besteuerung setzt sich somit nach BVerfG BStBl II 1991, 654 (ebenso BVerfG 2 BvR 2392/97, NJW 2008, 3205) aus zwei Komponenten zusammen: Gleichheit der normati...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerliche Behandlung der Sponsoringeinnahmen

1. Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Einnahmen des steuerbegünstigten Empfängers können bei ihm: nicht steuerbare Einnahmen im ideellen Bereich, z. B. Spenden (Zuwendungen); ertragsteuerfreie Einnahmen im Bereich Zweckbetrieb; ertragsteuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein, wenn der Verein/Verband (aktiv) bei der Werbung mitwirkt; ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung beim Sponsor

1. Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die beim "Sponsoring" erfolgten Aufwendungen können beim Zuwendenden Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10), oder steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung bei natürlichen Personen (s. § 12 Nr. 1 EStG, Anhang 10), bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (s. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Werkstätten für Behinderte (§ 68 Nr. 3 Buchst. a AO)

1. Zweckbetriebseigenschaft Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Begriffsdefinition des Begriffes Werkstatt für Behinderte ist im AEAO zu § 68 Nr. 3 AO TZ 5 (Anhang 2) ausführlich niedergelegt: "Der Begriff Werkstatt für behinderte Menschen bestimmt sich nach § 219 SGB IX. Werkstätten für behinderte Menschen bedürfen der förmlichen Anerkennung einer Behörde. Anerkennungsbehörd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufwendungen des Sponsors

1. Aufwendungen als Betriebsausgaben Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10) sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, beispielsweise die Sicherung seines unternehmerischen Ansehens erstrebt. S. hierzu auch Hess. FG vom 23.11.19...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Behindertensportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 67a AO (Anhang 1b) findet Anwendung auf Vereine, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) fördern und betreiben (Wallenhorst/Halaczinsky, 2017, G Tz. 103). Teilweise wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass Behindertensportvereine nicht unter § 67a AO (Anhang 1b) fallen. Dies...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesundheitsvereine, biochemische

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sogenannte "Biochemische Gesundheitsvereine", die die Mineralsalztherapie nach Dr. Schüssler fördern, können nicht wegen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, Anhang 1b) als gemeinnützig anerkannt werden. Bei der Mineralsalztherapie nach Dr. Schüssler handelt es sich nicht um eine medizinisch anerkannte Therapiemeth...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V.

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Der "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V." fördert nach seiner Satzung sowohl die Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b) als auch mildtätige Zwecke (§ 53 AO, Anhang 1b). Hauptschwerpunkt der Tätigkeiten des Vereins sind die Unterhaltung und die Restaurierung des Bayreuther Festspielhauses sowie die finanzielle Unterstützu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blindenfürsorge

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung der Fürsorge für Blinde ist als Unterfall der Wohlfahrtspflege ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO (s. Anhang 1b). Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannt gem. § 23 UStDV. Vereine, die die Fürsorge Blinder betreiben, sind unmittelbar (direkt) zum...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenpflege

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Altenpflege ist ein Bestandteil der Altenhilfe. Allerdings kann unter Altenpflege auch die häusliche Altenpflege und die Kurzzeitpflege gefasst werden, die nicht als Zweckbetriebe i. S. d. § 68 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sondern als Zweckbetriebe nach § 66 AO (Anhang 1b) anzusehen sind. Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die steuerbegünstigte Zwecke ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amateursportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Amateursportvereine sind wegen der Förderung des "Sports" gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften und können daher in den Genuss der Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit kommen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Zur Abgeltung der Aufwendungen des Sportlers kann eine monatliche Aufwandspauschale gezahlt werden. S. "Amateursportler" un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tanzkurse

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tanzkurse, die ein gemeinnützigen Zwecken dienender Tanzsportverein durchführt, sind im Grundsatz nicht nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht Aus- und Fortbildungszwecken, sondern der Freizeitgestaltung der Teilnehmer dienen. Die Erteilung von Sportunterricht scheidet ebenfalls aus, weil die Teiln...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauchsport

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steht bei einem Tauchsportverein die sportliche Übung und Leistung im Vordergrund und wird die Allgemeinheit durch Ausübung und Pflege des Tauchens selbstlos gefördert, ist die Steuerbegünstigung wegen Förderung des Sports i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) gegeben. Ein Indiz für die Anerkennung der Steuerbegünstigung der Tauchsportvereine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verlustvortrag

Tz. 13 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste), die im Jahr ihres Entstehens nicht nach § 10d Abs. 1 EStG (Anhang 10) mit anderen (positiven) Einkünften verrechnet werden konnten (vertikaler Verlustausgleich) und auch nicht durch einen Verlustrücktrag ausgeglichen wurden, sind gesondert festzustellen und in den folgenden Veranlagungszeitr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenbegegnungsstätten

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Unter Altenhilfe werden grundsätzlich Tätigkeiten i. S. d. § 71 Abs. 1 SGB VII verstanden, die dazu beitragen, altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden und zu mildern und um alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen (s. Augsten, 2015, Tz. 2.1.4; Stichwort "Altenhilfe"). U.E. fallen deshal...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenhilfe

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung der Altenhilfe ist gemeinnützig i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (s. Anhang 1b). Unter dem Begriff Altenhilfe sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden, und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben innerhalb der Gemeinschaft teilzunehmen. Als Maßnahmen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Abrechnung des Leistungsempfängers mit dem Leistungsgeber (Leistenden)

Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Abrechnung, die der Leistungsempfänger mit dem Leistenden vorzunehmen hat, ist in § 48a Abs. 2 EStG geregelt. S. hierzu BMF vom 01.11.2001, BStBl I 2001, 804 Tz. 47, 48.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesundheitswesen

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung des Gesundheitswesens ist ein gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Unter dem Begriff des Gesundheitswesens fallen Tätigkeiten, die der Gesundheit der Bürger dienen, insbesondere durch Verhinderung und Bekämpfung von Seuchen und Krankheiten. Die Tätigkeiten müssen jedoch eine von der individuellen Hilfe g...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufteilung von Sponsoringeinnahmen

Tz. 26 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Erbringt ein Verein bzw. eine steuerbegünstigte Körperschaft sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Leistungen gegenüber dem Sponsor, sind diese Leistungen wie nachfolgend dargestellt zuzuordnen: Beispiel 1: Der Sponsor weist auf einem Plakat des Vereins auf seine Produkte hin, wofür der Verein 2 000 EUR erhält. Der Sponsor wirbt außerd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 32 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zahlungen des Sponsors sind grundsätzlich Entgelte für steuerpflichtige Leistungen, die die steuerbegünstigte Einrichtung/der Verein gegenüber dem Sponsor erbringt (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Die Finanzverwaltung nimmt die folgende Unterscheidung vor: Liegen konkrete Werbeleistungen (z. B. Banden- oder Trikotwerbung, Anzeigenwerbung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zahlungen an Amateursportler und Lohnsteuer

Tz. 17 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Amateursportler, die als Vereinsmitglieder auf vereinsrechtlicher Basis sportliche Leistungen erbringen, sind keine Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte, da sie lediglich ihrem Hobby nachgehen und dafür einen Aufwendungsersatz erhalten, der ihre tatsächlichen Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen darf. Amateursportler, die ohne gesonderte Vert...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Anwendung des § 67a Abs. 1 AO

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sportliche Veranstaltungen sind nach der Vorschrift des § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) dann ein Zweckbetrieb, wenn die Bruttoeinnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen 45 000 EUR im Jahr nicht übersteigen. Welche Einnahmen für die Zweckbetriebsfreigrenze "Sport" relevant sind, ergibt sich aus AEAO zu § 67a Abs. 1 AO TZ 17 (Anhang 2)....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 AEAO zu § 68 AO TZ 8 (Anhang 2) definiert Einrichtungen für Beschäftigung und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen, als besondere Einrichtungen in denen eine Behandlung von behinderten Menschen aufgrund ärztlicher Indikation erfolgt. Hierbei zielt die Beschäftigungstherapie darauf ab, körperliche oder psychi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freigrenzen (Bagatellgrenzen)

Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung, den Steuerabzug vorzunehmen, entfällt für den Auftraggeber, wenn die Gegenleistung (das Bruttoentgelt) je Jahr nachfolgende Beträge nicht übersteigt: 15 000 EUR, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Anhang 5) ausführt (hier: Umsätze, die aus der Vermietung und Verpachtung erzie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erlass

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ist die Einziehung von zu zahlenden Steuerbeträgen mit einer erheblichen Härte verbunden, kann u. U., und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, ein Erlass im Billigkeitswege (entweder aus sachlichen Billigkeitsgründen oder aus persönlichen [wirtschaftlichen] Billigkeitsgründen) von dem zuständigen Finanzamt ausgesprochen werden (s. § 227...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufwendungen des Sponsors als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung oder verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sind die Sponsoringaufwendungen weder als Betriebsausgabe noch als Zuwendung einzuordnen, so stellen sie nichtabziehbare Kosten der privaten Lebensführung dar. Wenn eine Kapitalgesellschaft einem Verein Sponsorengelder zuwendet, können diese als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sein, wenn der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Betriebsprüfungsrisiko

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Bauabzugsteuer kann ein Risiko auch im Rahmen von Betriebsprüfungen darstellen. So ist es möglich, dass das Finanzamt gezielt die Einbehaltung der Bauabzugsteuer überprüft. In der Praxis sind die Vorschriften über die Bauabzugsteuer häufig nicht bekannt. Ihre Bedeutung nimmt aber aufgrund des gegenwärtigen Baubooms und des Fachkräftemang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Haftung

Tz. 17 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wurde der Steuerabzug nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so haftet der Leistungsempfänger für den nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag, § 48a Abs. 3 EStG. Haftung bedeutet im steuerlichen Sinn das Einstehen für eine fremde Schuld. Der Auftraggeber hat für eine Steuerschuld des Auftragnehmers einzustehen. Über die Inanspruchnahme des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuer

Tz. 10 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Voraussetzung für die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung ist in § 4 Nr. 16 UStG (Anhang 5) nicht die Gemeinnützigkeit der betreibenden Einrichtungen, da das Umsatzsteuerrecht keine allgemeine Befreiung wegen Gemeinnützigkeit kennt. § 4 Nr. 16 UStG (Anhang 5) befreit Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch H...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mannschaftssportler und Einnahmen aus Werbetätigkeit

Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach dem BMF-Schreiben vom 25.08.1995, DB 1995, 1935 gilt Folgendes: Gliedert ein Sportverein seine gesamte Werbetätigkeit auf eine rechtlich selbständige Vermarktungsgesellschaft aus, sind die Sportler Arbeitnehmer des Vereins (der Vermarktungsgesellschaft), wenn die Werbeeinnahmen noch zum Arbeitslohn des Sportlers gehören. Dies ist dann de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuerabzugs

Tz. 11 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Der Steuerabzug beträgt 15 % der Gegenleistung, wenn die Freigrenzen überschritten werden oder die Freistellungsbescheinigung bzw. -erklärung nicht vorgelegt wird. Zur Gegenleistung gehört das Entgelt für die Bauleistung zuzüglich der Umsatzsteuer abzüglich etwaiger Skonti. Ein Solidaritätszuschlag wird auf den Abzugsbetrag nicht erhoben. Wi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Umsatzsteuerliche Behandlung von Sachleistungen des Sponsors

Tz. 33 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Handelt es sich um Sach- und Dienstleistungen im Rahmen des Sponsorings, ist Bemessungsgrundlage für die von der steuerbegünstigten Körperschaft erbrachte Leistung an den Sponsor der gemeine Wert der Sach- oder Dienstleistung des Sponsors (s. § 3 Abs. 12 und § 10 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Dieser ist auch dann anzusetzen, wenn er den Wert der W...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf § 67a Abs. 1 AO durch § 67a Abs. 2 AO und Anwendung des § 67a Abs. 3 AO

Tz. 2 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wird von den sporttreibenden Vereinen das Wahlrecht zugunsten des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) ausgeübt, muss auch eine Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler erfolgen. Tz. 3 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Der Gesetzgeber stellt nachfolgende Abgrenzungskriterien auf: Teilnahme von Sportlern des Vereins, (s. § 67a Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b und s....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Zeitlich unbegrenzter Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bis 2007 verfiel ein die Höchstbeträge übersteigender Spendenabzug (Ausnahme: Großspendenabzug). Für Zuwendungen/Spenden ab dem 01.01.2008 können Zuwendungen/Spenden, die die Höchstbeträge (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 1b) überschreiten zeitlich unbegrenzt in die nachfolgenden Veranlagungszeiträume übertragen werden. Über den verbleibende...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Beschäftigung von Behinderten

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Zweckbetriebsnorm des § 68 Nr. 3 AO (Anhang 1b) umfasst im Einzelnen folgende Zweckbetriebe: Werkstätten für Behinderte, § 68 Nr. 3 AO, Anhang 1b, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie für behinderte Menschen, § 68 Nr. 3 Buchst. b AO, Anhang 1b, Inklusionsbetriebe, § 68 Nr. 3 Buchst. c AO, Anhang 1b. Tz. 2 Stand: EL 128 – ET: 08...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Freistellungsbescheinigung/Freistellungserklärung

Tz. 9 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung die Bauabzugsteuer einzubehalten, wenn die Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung/Freistellungserklärung nach § 48 EStG vorlegen. Derartige Freistellungsbescheinigungen/Freistellungserklärungen erhalten die ausführenden Firmen von ihrem Betriebsstättenfinanzamt auf entsprechenden Antr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die beim "Sponsoring" erfolgten Aufwendungen können beim Zuwendenden Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10), oder steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung bei natürlichen Personen (s. § 12 Nr. 1 EStG, Anhang 10), bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (s. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, Anhang 3; s. auch B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Andere Sportler

Tz. 13 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Pauschalzahlungen von entstandenen Aufwendungen (450 EUR im Durchschnitt pro Monat bzw. höchstens 5 400 EUR jährlich) können nicht an einen teilnehmenden anderen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 1b) geleistet werden. Derartige Pauschalzahlungen führen dazu, dass der andere Sportler ohne weitere Bedingungen anlässlich der betreffend...mehr