Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Lettland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 75 Für einen Gesellschafter ist die Einkommensteuer (20 %), die sich in eine beschränkte und eine unbeschränkte Steuerpflicht aufteilt, die entscheidende Steuerpflicht in Lettland. Dabei ist zu beachten, dass beschränkt Steuerpflichtige das vom Ministerkabinett jährlich neu festgelegte Existenzminimum auf ihr Einkommen nicht anrechnen dürfen. Die Besteuerung von Dividend...mehr

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Schweiz / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 197 Gesellschafter an einer schweizerischen GmbH können sowohl natürliche wie auch juristische Personen aus dem In- und Ausland sein. Die Besteuerung der Anteile eines ausländischen Gesellschafters an einer Schweizer GmbH richtet sich nach den anwendbaren ausländischen Steuerordnungen. Wie in Rdn 201 erwähnt, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer (die sog. Verrechnungsste...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Systematik und Höhe der Besteuerung von Dividenden wurde zum 1.4.2020 grundlegend neu geregelt und damit deutlich vereinfacht. Inländische Gesellschafter haben hiernach Dividenden mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ausschüttungen an im Ausland ansässige Empfänger von Dividenden werden mit einer Quellensteuer belegt. Rz. 186 Es bestehen Abkommen zur Ve...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 161 Die Einkünfte der Sp. z o.o. unterliegen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 19 %. Rz. 162 Die Umsätze der Sp. z o.o. sind umsatzsteuerpflichtig. Der VAT-Steuersatz beträgt grundsätzlich 23 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen sind Präferenzsteuersätze vorgesehen; diese betragen 8 %, 5 % oder 0 % (was nicht einer ebenfalls dem pol...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 130 Gemäß dem Einkommensteuergesetz [38] sind Einkünfte aus Dividenden und Gewinnanteile auf Grundlage des Anteils am Kapital Einkommen i.S.d. Einkommensteuergesetzes und somit besteuerbar. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.mehr

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Österreich / I. Besteuerung der Gesellschaft

1. Körperschaftsteuer Rz. 252 Die gesetzliche Regelung findet sich im Körperschaftsteuergesetz (KStG). Subsidiär gilt auch für Kapitalgesellschaften für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns das Einkommensteuergesetz (EStG), wenn das KStG keine speziellen Regelungen vorsieht. Rz. 253 Die Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer, egal ob sie ausgeschüttet oder...mehr

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Belgien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 170 Bezüglich der Einkünfte der Gesellschafter muss zwischen den Kapitalerträgen (Dividenden) einerseits und den Vergütungen für die erbrachten Leistungen anderseits unterschieden werden. 1. Dividenden Rz. 171 Bei Auszahlung einer Dividende ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Quellensteuer ("Mobilienvorabzug") einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe dies...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 129 Auf Dividenden wird eine Kapitalertragsteuer von 15 % erhoben. Jedoch sehen die von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen reduzierte Steuersätze (von 2,5 bis 10 %) vor. Liegt eine Schachtelbeteiligung vor, so entfällt die Quellensteuer auf Ausschüttungen unter denselben Voraussetzungen wie bei den Kapitalerträgen. Weitere Informationen und Materialien,...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 135 Von Ausnahmen abgesehen, treten Steuergesetze frühestens sechs Monate nach Verabschiedung durch das Parlament in Kraft. In Litauen gibt es ein umfassendes Gesetz über die Steuerverwaltung, das grundsätzlich für alle Steuerarten gilt. Darüber hinaus existieren einzelne Gesetze für konkrete Steuerarten. Insgesamt gibt es derzeit über 25 Steuerarten. Die Hauptsteuern fü...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / I. Besteuerung ausländischer Betriebsstätten

Rz. 154 Eine GmbH kann ihre Tätigkeit auch vollständig oder zum Teil durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage (Betriebsstätte, § 12 Satz 1 AO) im Ausland ausüben. Dieses hat einige Besonderheiten bei der steuerlichen Behandlung der aus dieser Betriebsstätte stammenden Einkünfte zur Folge. 1. Positive Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte a) Nicht-Vorliegen eines ...mehr

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Finnland / I. Besteuerung der Gesellschaft

1. Einkommensteuer Rz. 185 In Finnland ist die Aktiengesellschaft selbst Steuersubjekt und unterliegt damit der Einkommensteuer nach TVL 9 §, worunter auch die Gewerbesteuer (EVL) fällt. Die Steuer beträgt 20 %. Rz. 186 Nach EVL 6b.1 sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Anlagevermögen von Aktiengesellschaften gehalten wurden, steuerfrei. Voraussetzun...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 164 Auf Dividenden, welche eine Sp. z o.o. an ihre Gesellschaft ausschüttet, fällt eine Quellensteuer i.H.v. 19 % an. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person ist. Sonderbestimmungen ergeben sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn der Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft, etwa eine deutsche GmbH, ist,...mehr

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Belgien / I. Besteuerung der Gesellschaft

1. Grundlagen Rz. 152 Die Einkünfte der steuerpflichtigen Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer ("impôts des sociétés/vennootschapsbelasting"). Eine Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:mehr

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Griechenland / I. Besteuerung der Gesellschaft

1. Rechtsgrundlagen Rz. 154 Das wichtigste Regelungswerk für die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen ist das Gesetz 4172/2013 ("Kodex für die Besteuerung des Einkommens"). Die Modalitäten der Buchführungspflicht sind im Gesetz 4174/2013 ("Kodex für das steuerliche Verfahren) enthalten. Relevant sind auch die Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen und die ...mehr

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Österreich / II. Besteuerung der Gesellschafter

1. Einkommensteuer Rz. 259 Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Gewinnausschüttungen der GmbH an die Gesellschafter unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer, wenn es sich beim Empfänger um eine natürliche Person handelt (§ 27 EStG; ist der Empfänger eine Gesellschaft, so gilt die Beteiligungsertragsbefreiung, siehe Rd...mehr

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Norwegen / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Wenn es sich bei dem Gesellschafter der AS um eine norwegische Kapitalgesellschaft, also um eine AS oder eine ASA, handelt, unterliegen die Gelder, welche die AS an den Gesellschafter zahlt, bei dem Gesellschafter grundsätzlich nicht der norwegischen Körperschaftsteuer. Wenn es sich bei dem Gesellschafter hingegen um eine natürliche Person handelt, unterliegen die Zah...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

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Schweiz / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 190 Die GmbH ist eine juristische Person und wird als solche selbstständig besteuert. Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz werden die Steuern nicht nur vom Bund, sondern auch von den Kantonen und, gestützt auf deren Gesetzgebungen, eventuell auch von den Gemeinden erhoben. Im Resultat bestehen insbesondere bei den Steuersätzen beträchtliche Unterschiede zwi...mehr

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Singapur / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 187 Die Steuersituation auf der Ebene der Gesellschafter ist beispielhaft. Der allgemeine Einkommensteuersatz beträgt derzeit maximal 22 %. Dividendeneinkünfte von in Singapur steuerpflichtigen Gesellschaften sind steuerfrei. Gleiches gilt grundsätzlich auch für ausländische Einkünfte, welche nach Singapur fließen. Die Steuerfreiheit von Dividenden setzt sich in der Steu...mehr

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Ungarn / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 274 Die Auszahlung von Dividenden an natürliche Personen unterliegt einer Besteuerung nach Abzug der Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt pauschal 15 %. Des Weiteren ist eine Sozialabgabe i.H.v. 15,5 % der Dividende zu zahlen, wobei die Bemessungsgrundlage in diesem Fall bei dem Vierundzwanzigfachen des ungarischen Mindestlohnes gedeckelt ist. Die Gesellschaft ist ...mehr

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Bulgarien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 123 Die Besteuerung der durch Körperschaften erzielten Gewinne ist im Körperschaftsteuergesetz (Закон за корпоративното подоходно облагане) geregelt. OOD unterliegen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %. Bemessungsgrundlage ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Finanzergebnis (Gewinn oder Verlust vor Steuern), angepasst entspr...mehr

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Pakistan / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 134 Die Besteuerung einer Gesellschaft in Pakistan ist von ihrem Sitz abhängig. Der Sitz der Gesellschaft wird als in Pakistan bestehend angenommen, wenn die Gesellschaft nach pakistanischem Recht gegründet wurde. Gesellschaften, die nach einem anderen Recht gegründet werden, sind in Pakistan steuerpflichtig, wenn die Kontrolle des Unternehmens und das Management in Paki...mehr

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Bulgarien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 125 Eine Kapitalsteuer im Sinne einer Besteuerung des Stammkapitals (bei Gründung der OOD und Übertragung von Geschäftsanteilen) besteht nicht. Rz. 126 Das Körperschaftsteuergesetz regelt weiter die Erhebung von Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte (z.B. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mietentgelte), die von in Bulgarien tätigen Körperschaften an inländische oder aus...mehr

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Dänemark / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 160 Zahlt eine Gesellschaft einen Teil ihres Gewinns (nach erfolgter Unternehmensbesteuerung) an die Gesellschafter aus, so wird gem. § 8 lit. a Abs. 1 des Personeneinkommensteuergesetzes (lov om indkomstskat for personer m.v. – [personskatteloven] – PSL) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 799 vom 7.8.2019 (mit späteren Änderungen) i.V.m. § 4 lit. a Abs. 1 Nr. 1 PSL und § 16 ...mehr

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Lettland / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 73 Ein Unternehmen unterliegt in Lettland diversen Steuerpflichten, wie der Körperschaft- und Quellensteuer. Weiterhin können Abgaben beispielsweise aufgrund des Gesetzes über Sozialabgaben erhoben werden. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Unternehmensgewinne sind ausschließlich die ausgeschütteten Gewinne sowie die bedingt ausgeschütteten Gewinne. Bei verbunde...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 129 Gem. Art. 2 Körperschaftsteuergesetz [36] ist jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in Kroatien, die selbstständig und dauerhaft eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit ausübt, körperschaftsteuerpflichtig, so auch die d.o.o. Der Steuersatz beträgt 10 %, wenn im Steuerzeitraum Einnahmen von bis zu 7.500.000 HRK (ca. 995.800 EUR) erzielt wurden, oder 18 %, wenn ...mehr

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Weißrussland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 71 Natürliche Person, die von belarussischen und ausländischen Organisation (unter anderem auch solche, die Tätigkeiten in der Republik Belarus durch eine dauerhafte Niederlassung ausüben) Dividenden oder Zinserträge erhalten, zahlen hierauf Einkommensteuer für natürliche Personen. Der Einkommensteuersatz beträgt 13 % (§§ 195, 214 Steuerkodex). Rz. 72 Die Republik Belarus...mehr

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China / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 184 FIEs unterliegen der chinesischen Körperschaftsteuer, soweit sie in der Form von juristischen Personen errichtet sind. Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % des festgestellten Jahresgewinns. Allerdings besteht eine Reihe von Steuervergünstigungen für produktive Gesellschaften, die teilweise vom Inhalt der Tätigkeit und teilweise vom Sitz der Gesellschaft abhängig sind....mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Laufende Besteuerung

Rz. 181 Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens für natürliche Personen und Kapitalgesellschaften erfolgt nach denselben Regeln. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens richtet sich ausschließlich nach den US-amerikanischen Steuergesetzen. Die amerikanischen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, die bei der Erstellung von US-Jahresabschlüssen zu beachten si...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 140 Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es für gezahlte Dividenden ein Anrechnungsverfahren, bei dem die von einer in Australien ansässigen Kapitalgesellschaft gezahlte Einkommensteuer zu 100 % auf die Einkommensteuerschuld des Dividendenempfängers angerechnet werden kann.[161] Gewinnausschüttungen aus derart versteuerten Dividenden heißen nach den gestempelten ...mehr

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China / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Ausschüttung von Dividenden an Gesellschafter eines FIE unterliegt keiner chinesischen Quellensteuer. Bei den steuerlichen Auswirkungen in Deutschland ist das zwischen Deutschland und China geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen vom 28.3.2014 zu berücksichtigen. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadresse...mehr

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Slowenien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 126 Die Gewinne des Gesellschafters unterliegen der Einkommensteuer,[18] da einkommensteuerpflichtig grundsätzlich jede inländische und ausländische natürliche Person ist, die ein Einkommen in Slowenien bezieht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der jeweiligen Progressionsrate. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Inte...mehr

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Liechtenstein / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 103 Hier muss zwischen den in- und ausländischen Gesellschaftern unterschieden werden. Die ausländischen Gesellschafter können nur eingeschränkt Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen, da Liechtenstein bisher nur 23DBA abgeschlossen hat.[40] Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Dow...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 137 Die proprietary company unterliegt der australischen Einkommensteuer mit ihren gesamten Einkünften, unabhängig davon, ob diese in Australien oder im Ausland erzielt wurden. Berechnungsgrundlage ist i.d.R. der Nettogewinn.[159] Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 30 %, jedoch für kleinere Gesellschaften (sog. base rate companies) liegt der Steuersatz ...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 179 Der Steuersatz der Körperschaftssteuer richtet sich nach der Größe und Art der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Es kommt regelmäßig zu Änderungen des Steuersatzes; in der Vergangenheit wurden hierbei vor allem Vergünstigungen für Produktionsunternehmen eingeführt. Zum Redaktionsschluss dieses Beitrages finden die folgenden Steuersätze Anwendung:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 376 Nur in Spanien ansässige natürliche Personen unterliegen der spanischen Einkommensteuer. Das Welteinkommen wird in Spanien besteuert. Die Ansässigkeit in Spanien wird bejaht, wenn Rz. 377 Ferner besteh...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 192 Das französische Steuerrecht unterscheidet zwischen gewöhnlichen Ausschüttungen, d.h. solchen, die auf einem förmlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung beruhen, und sog. steuerlichen Ausschüttungen, d.h. solchen Vorgängen, die lediglich steuerlich als Ausschüttungen qualifiziert werden (z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen). Rz. 193 Bei einer körperschaftsteuer...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 136 Die Pflicht, die Steuer auf Dividenden zu berechnen, zu deklarieren und abzuführen, obliegt der Gesellschaft, die Dividenden ausschüttet. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, werden sie nach dem Gesetz über die Einkommensteuer besteuert. Der Steuersatz für die Dividendenbesteuerung für inländische natürliche Personen beträgt i.d.R. 15 %. Sind die Gesellschaft...mehr

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Argentinien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 92 Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Argentinien besteht für alle Gesellschaften, die nach argentinischem Recht gegründet wurden oder soweit sich deren satzungsmäßiger Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Argentinien befindet. Rz. 93 Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind grundsätzlich die weltweit erzielten Einkünfte der Gesellschaft (unter zusätzlicher Beachtun...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Italien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 215 Nach der Steuerreform erfolgt eine unterschiedliche Besteuerung von durch Kapitalgesellschaften ausgeschütteten Dividenden, je nachdem, ob diese aus sogenannten qualifizierten oder nicht qualifizierten Beteiligungen stammen. Qualifizierte Beteiligungen liegen dann vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt wird (Art. 67):mehr

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Slowenien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 125 Gemäß Art. 3 Körperschaftsteuergesetz [17] ist jede juristische Person mit Sitz in Slowenien, die selbstständig und dauerhaft eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit ausübt, körperschaftsteuerpflichtig, so auch die d.o.o. Der Steuersatz beträgt 19 %. Weiter muss jeder Unternehmer und Gewerbetreibende, der steuerpflichtige Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt, ein...mehr

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Russland / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 153 Bei der Dividendenbesteuerung der Gesellschafter ist Folgendes zu beachten:mehr

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Brasilien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 133 Ausländische Gesellschafter einer Limitada müssen einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in Brasilien haben, der u.a. zur Entgegennahme von behördlichen und gerichtlichen Zustellungen legitimiert ist. Überdies müssen sich die Gesellschafter unter einer Bundes-Steuernummer registrieren lassen, und zwar juristische Personen per CNPJ und natürliche Personen per CPF. Rz. 13...mehr

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Finnland / II. Besteuerung der Aktionäre

Rz. 189 Die Dividenden, die von privaten Aktiengesellschaften[46] an die Aktionäre bezahlt werden, werden gem. TVL 33b §[47] nach folgendem, etwas komplizierten Verfahren besteuert:mehr

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Norwegen / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 183 Die AS ist körperschaftsteuerpflichtig, nicht aber vermögensteuerpflichtig, weil die Vermögensteuer nur von natürlichen Personen erhoben wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 22 %. Eine Gewerbesteuer wird in Norwegen nicht erhoben. Wenn die AS in Norwegen Umsätze von mehr als 50.000 NOK in einem Zeitraum von zwölf Monaten tätigt, unterliegen die Umsätze der...mehr

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Griechenland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 163 Nach Genehmigung des Jahresabschlusses fasst die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit den Beschluss über die Verteilung des Nettogewinns (Art. 14 Abs. 2 lit. c G. 3190/1955). Mindestens 1/20 des Nettogewinns muss in die Bildung einer gesetzlichen Rücklage eingestellt werden, bis diese ⅓ des Stammkapitals erreicht hat (Art. 24 G. 3190/1955). Der restliche ...mehr

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Italien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 213 Mit Beginn des Steuerjahres 2004 wurde die zuvor geltende IRPEG (Imposta sul reddito delle persone giuridiche = Steuer auf Einkünfte juristischer Personen) durch die IRES (Imposta sul reddito delle società = Steuer auf Einkünfte von Gesellschaften, Art. 72 f.) ersetzt und ein neues Steuersystem eingeführt. Der derzeitige Einheitssteuersatz beträgt 24 % (Art. 77 TUIR)...mehr

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Deutschland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 250 Werden Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, unterliegen diese auf der Gesellschafterebene der Einkommensbesteuerung nach dem EStG. Dies gilt dann nicht, wenn der Gesellschafter selbst eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ist. Nach dem mittlerweile geltenden Halbeinkünfteverfahren wird – wegen der bereits von der Gesellschaft gezahlten Körper...mehr

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Liechtenstein / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 101 Neben dem Qualitätsmerkmal als absolutes Niedrigsteuerland zeichnete sich Liechtenstein bis ins Jahr 2009 durch ein absolutes Steuergeheimnis aus. Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen wurden gegenüber dem Ausland nicht gewährt, ausländische Steuern und andere öffentliche Abgaben und Kosten durften grundsätzlich in Liechtenstein nicht eingetrieben werden.[32] Hier ha...mehr