Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ermittlung des Gewerbeertrags

1. Gewerbeertrag Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Gewerbeertrag ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung der nach körperschaftsteuerlichen (einkommensteuerlichen) Vorschriften ermittelte Gewinn aus dem einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b), der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum des entsprec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Im Wesentlichen sind Krankenhausapotheken folgende Fallgruppen eigen: Die krankenhausinterne Versorgung im Rahmen der Krankenhausbehandlung für stationär und teilstationär aufgenommene Patienten. Die Abgabe an ambulante Patienten. Die Belieferung anderer Krankenhäuser und externer Apotheken oder Arztpraxen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Vereinfachter Zuwendungs-/Spendennachweis

5.1 Katastrophenfälle Tz. 101 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 In Katastrophenfällen können Zuwendungen/Spenden auch ohne die Vorlage formeller Zuwendungsbestätigungen geltend gemacht werden, wenn der vereinfachte Zuwendungsabzug durch ein Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder in Abstimmung mit dem BMF (sog. "Katastrophenerlass") zugelassen wird. Weitere Voraussetzungen f...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Zuwendungsnachweis/Zuwendungsbestätigung

1. Bedeutung des Zuwendungsnachweises bzw. der Zuwendungsbestätigung Tz. 87 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen i. S. d. §§ 10b, 34g EStG (Anhang 10) dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger (Verein) unter Berücksichtigung des § 63 Abs. 5 AO (Anhang 1b) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

2.1 Grundsatz Tz. 15 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Neben den Spenden sind grundsätzlich auch die lt. Satzung, Gebührenordnung oder Beschluss der Mitgliederversammlung geschuldeten Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren oder Umlagen der Mitglieder i. R.d. § 10b EStG (Anhang 10) abziehbar. Nicht begünstigt sind allerdings Umlagen und Aufnahmegebühren, die dem Ausgleich von Verlusten i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Behindertenfahrtdienste

1. Ertragsteuerliche Behandlung Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beförderungen von behinderten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 AO (Anhang 1b) dann, wenn eigens hierfür Spezialfahrzeuge mit Hebe-, Halte- oder Schutzvorrichtungen eingesetzt werden und die Beförderung dieses Personenkreises mit anderen Verkehrsmitteln unzumutbar ist. Allerdings ist die Beför...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Krankenhausinterne Abgabe

1. Ertragsteuerliche Behandlung Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei der krankenhausinternen Belieferung im Rahmen der Krankenhausbehandlung liegt insoweit eine Verwendung im Krankenhauszweckbetrieb vor und mithin eine ertragsteuerfreie Leistung. So regelt auch der AEAO zu § 67 AO, dass die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Umsatzsteuerlich liegt eine eng verbundene Leistung i. S. d. A 4.16.6 Abs. 2 Nr. 3 UStAE vor.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)

1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 Rz. 1 [Autor/Stand] III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts beendet worden ist, greift die Steuerpflicht für ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / Zusammenfassung

Die folgenden Ausführungen dienen als Schnellübersicht bzw. Checkliste zu den Wirkungen der wichtigsten Steuerbescheide im Gemeinnützigkeitsrecht.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zuwendungs-/Spendenempfänger

1. Allgemeines Tz. 49 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die möglichen Zuwendungsempfänger unterteilen sich nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) auf folgende Gruppen: 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen Tz. 50 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beteiligung an Gesellschaften

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Grundsatz Die Beteiligung einer steuerbegünstigten Körperschaft an einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b), so AEAO zu § 64 TZ 3 (Anhang 2), BFH vom 27.03.2001, BStBl II 2001, 449). Sie ist aber dann einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) zuzuor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsgenossenschaft

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Verbände/Vereine, die Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigen oder Personen wie Arbeitnehmer ohne Entgelt beschäftigen, müssen Meldungen (Entgeltnachweise) an die Berufsgenossenschaft einreichen (Versicherte kraft Gesetzes). Für Verbände und Vereine ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) mit Sitz in Hamburg zuständig. Die Beträge, die an di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beschäftigungsgesellschaften

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Unter Beschäftigungsgesellschaften sind Körperschaften zu verstehen, die – ggf. unter Nutzung arbeitsförderungsrechtlicher Instrumente und sonstiger Förderungsmöglichkeiten – die Hilfe für früher arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen insbesondere durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Arbeitslohnspende

Tz. 41 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Häufig verzichten – insbesondere bei Katastrophen oder aktuell im Rahmen der Hilfe im Ukraine-Krieg – Arbeitnehmer eines Unternehmens auf Teile ihres Arbeitslohns, der dann von dem Unternehmen einer steuerbegünstigten Einrichtung zugeführt wird. Der Verzicht auf Arbeitslohn zugunsten einer steuerbegünstigten Einrichtung ist grundsätzlich ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kürzungen

Tz. 30 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für die Ermittlung des Gewerbeertrags sind nach den Hinzurechnungen noch Kürzungen nach § 9 GewStG (Anhang 7) vorzunehmen. 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken Tz. 31 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen zu kürzen um 1,2 % des Einheitswertes (bis einschl. 2024) des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 13 GewStG (Anhang 7) befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht erforderlich ist, dass diese Einrichtungen auch als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt sind.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuerbescheid

Tz. 56 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Auf der Grundlage des vom Finanzamt festgestellten und festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages setzt die zuständige Gemeinde die Gewerbesteuer fest und erteilt den Gewerbesteuerbescheid. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich dabei nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde (§ 16 Abs. 1 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Hinzurechnungen

Tz. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Von dem nach § 7 GewStG (Anhang 7) ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb sind Hinzurechnungen für bestimmte, im Rahmen der Gewinnermittlung abgezogene Betriebsausgaben nach § 8 GewStG (Anhang 7) vorzunehmen. 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei der krankenhausinternen Belieferung im Rahmen der Krankenhausbehandlung liegt insoweit eine Verwendung im Krankenhauszweckbetrieb vor und mithin eine ertragsteuerfreie Leistung. So regelt auch der AEAO zu § 67 AO, dass die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, zum Zweckbetrie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Soweit ausschließlich die Wäscherei für den eigenen Bedarf tätig wird, liegen nicht steuerbare Innenumsätze vor. Soweit Wäsche für einen Dritten gewaschen wird, liegt kein eng verbundener Umsatz vor, sondern je nachdem, ob es sich um die Leistung eines Selbstversorgungsbetriebs handelt, eine Leistung mit 7 % und soweit es sich um einen steuerp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Entstehung und Einbehaltung

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 50a Abs. 5 Satz 1 EStG (Anhang 10) ist die Abzugsteuer mit Zufließen, in der Regel bei Auszahlung der Vergütungen, abzuführen. Der Zeitpunkt des Zuflusses ist in § 73c EStDV (Anhang 11) geregelt. In diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug vorzunehmen. Als Zahlung gilt auch eine Verrechnung mit Gegenansprüchen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 49 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die möglichen Zuwendungsempfänger unterteilen sich nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) auf folgende Gruppen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewerbesteuer

Tz. 16 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Krankenhäuser, auch in gemeinnütziger Körperschaft, können grundsätzlich zwei Befreiungsvorschriften Relevanz haben, nämlich die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GewStG als auch die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 GewStG. 1. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GewStG Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) bef...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgese...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Körperschaftsteuer

Tz. 15 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Krankenhäuser in gemeinnütziger Trägerschaft können, soweit sie keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhalten, von der Körperschaftsteuerbefreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) Gebrauch machen. Darüber hinaus gilt bei unterhaltenen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Steuerbescheinigung des Schuldners der Vergütung im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 6 EStG für Anträge auf Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Kürzung von Beteiligungseinkünften

Tz. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft sind nach § 9 Nr. 2 GewStG (Anhang 7) zu kürzen, soweit diese einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. Auf die Ausführungen zu der Hinzurechnung von Beteiligungseinkünften (TZ 26ff.) wird ergänzend hingewiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zuwendungen

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Unter den Begriff Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen der Mitglieder (R 10b.1 Abs. 1 EStR, Anhang 12). 1. Spenden Tz. 3 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldner

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer (§ 5 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 Abs. 1 Satz 2 GewStG, Anhang 7). Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Gewerbesteuererklärung abzugeben. Diese muss elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Haftungshöhe

Tz. 146 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Haftungssatz für die entgangene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beträgt jeweils pauschal 30 % des in der Zuwendungsbestätigung ausgewiesenen Betrags und für die entgangene Gewerbesteuer pauschal 15 % (§ 10b Abs. 4 EStG, Anhang 10; § 9 Abs. 3 KStG, Anhang 3 und § 9 Nr. 5 Satz 14 GewStG, Anhang 7).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Vorbemerkung

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Krankenhäuser werden heute in öffentlich-rechtlicher, kirchlicher, privater aber vor allem auch in freigemeinnütziger Trägerschaft geführt. Nachfolgend gehen wir von der Vielzahl der Krankenhäuser in freigemeinnütziger Trägerschaft aus, für die die AO als zentrale Vorschrift § 67 AO (Anhang 1b) vorsieht.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GewStG

Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) befreit ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften von der Gewerbesteuer mit Ausnahme etwaig unterhaltener steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe. Die Anwendung der Vorschrift des § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) hat zur Folge, dass alle steuerpflichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tätigkeiten außerhalb des Zweckbetriebs nach § 67 AO

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Übt ein Krankenhaus auch andere wirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb des Rahmens des § 67 AO (Anhang 1b) aus, so ist gesondert zu überprüfen, ob und inwieweit ein anderer Zweckbetrieb oder ein eigenständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. 1. Zweckbetriebe Tz. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als andere Zweckbetrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Konsequenzen für die Besteuerung

Rn. 40 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die schädliche Verwendung führt nicht nur zur Rückforderung der ermittelten und ausgezahlten Altersvorsorgezulagen und festgestellten Steuerermäßigungen, sondern auch zur Besteuerung der Wertzuwächse des Altersvorsorgevermögens nach § 22 Nr 5 S 3 EStG. Über das Rentenbezugsmitteilungsverfahren nach § 22a EStG ist das für den StPfl zuständige FA...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auslagerung auf Servicegesellschaften

Tz. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Besonderheit besteht, wenn die Wäschereien auf eine Servicegesellschaft (z. B. eine eigenständige Kapitalgesellschaft) ausgegliedert sind, diese können mangels gemeinnütziger Tätigkeit dieser Bereiche von vornherein nicht von Befreiungsvorschriften wegen Gemeinnützigkeit partizipieren. Es liegen vielmehr steuerpflichtige Gebilde vor. Im R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel 1 Der Tanzsportvereins "Rot-Weiß" erzielt nach Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) im Jahr 01 einen Gewinn von 5 660 EUR. Die Bruttoeinnahmen für 01 betragen mehr als 45 000 EUR. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzunge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsverband

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnehmen. Es müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufes. Dieser Zwec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuerbescheid

Tz. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Ausführungen zum Körperschaftsteuerbescheid gelten für die Gewerbesteuer entsprechend. Eine Freistellung von der Gewerbesteuer ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Verein wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (d. h. Zweckbetriebe oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) unterhält. Verfolgt ein Verein lediglich ideelle Tä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Schaubild für die Berechnung der Gewerbesteuer

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 152 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Peter Punker spendet dem TSV Grün Weiß e. V., Grüne Str. 7, 36 251 Bad Hersfeld, am 20.01.2020 für die E-Jugend 20 Trikots, die er am Tag zuvor erworben hat. Den Wert der Trikots konnte Peter Punker dem Verein durch Vorlage einer Rechnung nachweisen. Der Rechnungsbetrag lautet über einen Betrag i. H. v. 2 000 EUR zzgl. 19 % Umsatz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerbefreiungen

Tz. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Neben der Befreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) nach § 3 Nr. 6 GewStG gibt es auch Befreiungen für andere Betätigungen, die zwar dem Grunde nach steuerbegünstigte Tätigkeitsfelder darstellen, bei denen jedoch nicht die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erforderlich ist. Dazu zählen beispie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Inhalt der Zuwendungsbestätigung

Tz. 89 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Durch das BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I 2013, 1333) mit Ergänzung durch das BMF-Schreiben vom 26.03.2014 (BStBl I 2014, 791) wurden die ab dem 01.01.2014 zu verwendenden verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht (Anhang 13). Soweit eine steuerbegünstigte Einrichtung ihre Zuwendungsbestätigungen nicht selber anfer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Zuwendungs-/Spendenbestätigungen in der Form von Sammelbestätigungen

Tz. 95 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 An Stelle von Einzelzuwendungsbestätigungen können auch Sammelbestätigungen für Geldzuwendungen/-spenden (Mitgliedsbeiträgen, Geldzuwendungen/-spenden) ausgestellt werden. In der Sammelbestätigung werden mehrere Zuwendungen/Spenden einer Person in einem Kalenderjahr in einer Zuwendungs-/Spendenbestätigung zusammengefasst. Das bietet sich ins...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (§ 20 Abs. 8 EStG, Anhang 10) zugeordnet. Erfolgt bei diesen Körpersc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft eine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sammelzuwendungsbestätigung

Tz. 156 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Der Verein Herzblut e. V., Herzerstr. 7, 36 251 Bad Hersfeld, wurde wegen Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, s. Anhang 1b) zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.11.2019 für die Jahre 2015–2017 vom Finanzamt als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt. Das Vereinsmitglied Heiner Herzig hat in 2020 neben seinen Mitgliedsbeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG

Tz. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) gilt zwar als lex specialis gegenüber § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7; Sarrazin in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuer, § 3 Anm. 214, Stand November 2018). § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) hat aber vor allem Bedeutung für Krankenhäuser, Altenwohnheime und Pflegeheime, wenn diese nicht von gemeinnützigen Einrichtungen betriebe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuersatz

Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Insoweit keine Steuerbefreiung vorliegt, bemisst sich (auch im Reverse-Charge-) Fall der Steuersatz nach allgemeinen Grundsätzen. Die Steuerermäßigung für ausübende Künstler (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG) hängt nicht davon ab, ob von Zuschauern oder Zuhörern eine "Eintrittsberechtigung" verlangt wird, greift also auch bei Leistungserbrin...mehr