Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 69 In der Lit. wird teilweise vertreten, dass § 12 AStG durch die fehlende Möglichkeit der Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen könne, wenn keine vollständige Anrechnung bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl. erfolgt und hierdurch Anrechnungsüberhänge entste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Die Vorschrift normiert für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer den Ansatz eines einkünfte- bzw. einkommensmindernden Kürzungsbetrages, sofern der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG erhält bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt und bei diesem Steuerpflichtigen Hinzurechnungsbeträge von derselben ausländischen...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.2 Gemeinsame Erklärung/Anzeige von unbeschränkt/beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 1050 Eine gemeinsame Feststellungserklärung bzw. Anzeige von unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl. ist nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG zulässig, wenn eindeutig erkennbar ist, welche Art der Steuerpflicht für den jeweiligen Beteiligten besteht. [1] Sie muss alle für den jeweiligen Beteiligten steuerlich relevanten Angaben v.a. welche Einkünfte be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Anrufungsauskunft

Rz. 160 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das > Betriebsstätten-Finanzamt hat nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung iR einer Anrufungsauskunft (> Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 5 ff; > Anh 2 Anrufungsauskunft ) den vom ArbG nicht besteuerten Vorteil zu bestätigen (vgl § 19a Abs 5 EStG). Dadurch soll Rechtssicherheit geschaffen werden für den Zeitpunkt der Besteuer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Rückkauf durch den Arbeitgeber

Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Werden die Vermögensbeteiligungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses vom ArbG zurückgekauft, ist die Vermögensbeteiligung nicht mit dem gemeinen Wert, sondern mit der erhaltenen Vergütung anzusetzen. Das gilt auch, wenn die Vermögensbeteiligung von einem Gesellschafter des ArbG oder einem (Konzern-)Unternehmen iSd § 18 AktG erworben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Ausnahmen von der Abgeltungswirkung außerhalb des § 32 Abs 2 KStG

Tz. 47 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Abgesehen von den bereits an anderer Stelle behandelten Ausnahmen (§ 48ff EStG, inl Betrieb bzw BgA von beschr Stpfl, s Tz 13, s Tz 20, s Tz 27; § 50a Abs 3 EStG, dazu s Tz 36c; § 50a Abs 7 EStG, dazu s § 2 KStG Tz 142, 148) sowie innerhalb des § 32 die Abs 5 (s Tz 49) und 6 (s Tz 60) bestand mit § 50 Abs 5 S 2 Nr 3 EStG aF bis 2008 eine wei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.1 Anrechnungsmethode

Rz. 78 Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 AStG suspendiert die Freistellungsmethode. Damit unterliegen die Einkünfte der Besteuerung im Inland. Die Anrechnung ausländischer Einkommen- (bzw. Körperschaft-)steuer erfolgt in diesem Fall nicht nach § 34 c Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 2 ff. EStG (bzw. nach § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG), sondern unmittelbar nach 34 c Abs. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.5 Kein Substanznachweis

Rz. 75 Der Gesetzgeber schloss den Substanznachweis durch "ungeachtet des § 8 Abs. 2 AStG" aus. Damit bewegt sich der Gesetzgeber innerhalb seines Gestaltungsspielraums unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben. Der EuGH konnte keinen Eingriff in die Niederlassungsfreizügigkeit erkennen, da der Stpfl. so gestellt werde, als habe er im Inland die Investition getätigt (Eu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsatz der Gesamtbewertung als Regelfall

..., ist der Einigungsbereich auf der Grundlage des Transferpakets zu bestimmen. ... Rz. 1253 [Autor/Stand] Gesamtbewertung des Transferpakets als gesetzlicher Grundtatbestand. Wie sich aus § 1 Abs. 3b Satz 1 ergibt, ist bei einer Funktionsverlagerung grundsätzlich eine Gesamtbewertung des übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Transferpakets vorzunehmen. Eine Einzelbewer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.9 Verhältnis zum Abkommensrecht (§ 1 Abs. 5 S. 8 AStG)

Rz. 344 § 1 Abs. 5 S. 8 AStG klärt das Verhältnis zu den DBA. § 1 Abs. 5 S. 8 AStG ordnet an, dass § 1 Abs. 5 S. 1–7 AStG grundsätzlich dem Abkommen vorgeht und sich das Abkommen nur unter den genannten Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 S. 8 (und auch nur "insoweit") durchsetzt. Rz. 345 Wenn ein Steuerpflichtiger geltend macht, dass ein anwendbares DBA den nationalen Regelungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers-Vereinigungen sind im ZivR alle Pers-Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks. Diese sind (nur) tw rechtsfähig. Die mit dem Kreditzweitmarktförderungsges v 22.12.2023 (BGBl I 2023 Nr 411) geschaffene Legaldefinition der "Personenvereinigung" in § 14a AO schränkt den Anwendungsbereich für stliche Zwecke – abw vom ZivR –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auf den nach § 1a Abs 2 S 1 KStG fingierten Formwechsel finden nach § 1a Abs 2 S 2 KStG die §§ 1 und 25 des UmwStG entspr Anwendung. Dh für den fiktiven Formwechsel gelten alle Vorschriften, die auch bei einem "echten" Formwechsel zu beachten sind. Die Option führt somit zu einer Einbringung iSd §§ 20ff UmwStG . Tz. 62 Stand: EL 115 – ET: 09/2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1.7 Zustimmungserfordernis des Arbeitnehmers (§ 19a Absatz 2 EStG)

Rz. 41 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die vorläufige Nichtbesteuerung nach § 19a Absatz 1 Satz 1 EStG mit Zustimmung des Arbeitnehmers (§ 19a Absatz 2 EStG) ist bis zum Abschluss des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig (siehe § 41c Absatz 3 Satz 1 EStG). Eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 130 Der Aktivkatalog nennt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ohne an deren Aktivität irgendwelche weiteren Voraussetzungen zu knüpfen. Auch Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor.[1] Einkünfte i. S. v. §§ 13ff. EStG können somit niemals passiv sein und unterliegen ungeachtet ihrer Besteuerung im Ausland nie der Hinzurechnungsbesteuerung.[2] Rz. 131–134 einstweilen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.6 Ständiger Vertreter (§ 1 Abs. 5 S. 5 AStG)

Rz. 331 § 1 Abs. 5 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Anordnung von § 1 Abs. 5 S. 1–4 AStG (auch) auf ständige Vertreter an. Für die Regelungen der BsGaV findet sich eine vergleichbare Vorschrift in § 39 Abs. 1 BsGaV , wonach die BsGaV sinngemäß auf ständige Vertreter i. S. d. § 13 AO anzuwenden ist. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der ständige Vertreter (§ 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.4 § 90 Abs. 4 AO

Rz. 401 Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 ist gemäß § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO die vollständige Vorlage aller Verrechnungspreisdokumentationen innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorgesehen. Diese Neuregelung ist Teil der Reformen des sog. DAC-7-Gesetzes [1], durch das eine Modernisierung (insbes. Beschleunigung) der deutschen Betriebsprüfungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach HR und StR, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW 1991, 565; Thönnes, Identitätsw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Minderung der Erwerbsfähigkeit

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Begriff aus dem SGB VII, dh aus dem Bereich der gesetzlichen > Unfallversicherung. Er ist nicht gleichbedeutend mit dem Grad der Behinderung (GdB) für > Menschen mit Behinderungen. Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit durch einen > Berufsunfall über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 % ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Die Tatbestandsmerkmale

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) und dem Hinausschieben der Besteuerung nach § 19a EStG (> Rz 90 ff) werden ähnliche Ziele verfolgt und sie betreffen denselben Katalog von Vermögensbeteiligungen (> Rz 16); auch können die Vergünstigungen nur bei einem aktiven Dienstverhältnis (> Rz 22 ff) in Anspruch genommen werden. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Rechtsfolge

Tz. 711 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die von § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erfassten negativen Eink werden bei der Besteuerung im Inl nicht berücksichtigt. Negative Eink der OG werden dem OT bereits nicht mehr zugerechnet. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 456) und s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 526). AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 494), der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Tz. 29 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die KGaA ist eine Sonderform der AG, die in §§ 278ff AktG geregelt ist. Im Gegensatz zur AG haftet bei ihr mind ein Gesellschafter (Kpl) pers uneingeschr für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während die übrigen Gesellschafter – wie bei der AG – ohne Haftungsverpflichtung nur in Höhe ihres Aktienanteils am Grundkap der KGaA beteiligt sind....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / j) Verhältnis zu den Vorschriften der AO

Rz. 38 [Autor/Stand] Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. § 1 ist eine materielle Einkünfteberichtigungsvorschrift. Berührungspunkte ergeben sich zwischen § 1 und den erweiterten Mitwirkungspflichten im Kontext der Verrechnungspreisermittlung und -dokumentation. Im Ausgangspunkt ermittelt die Finanzbehörde gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 AO den Sachverhalt von Amts wegen. Tatsäc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Verhältnis zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Rz. 30 [Autor/Stand] Bedeutung für die Kapitalertragsteuer. § 1 setzt eine Minderung von Einkünften voraus, die zu korrigieren die Rechtsfolge der Vorschrift ist. Außerdem müssen die geminderten Einkünfte solche aus Geschäftsbeziehungen zum Ausland sein. Einem Gesellschaftsverhältnis fehlt jedoch die Eignung, eine solche Geschäftsbeziehung zu sein.[2] Die vGA fließt im Übrig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Vorteilsausgleich

Werden Einkünfte [...] dadurch gemindert, dass... a) Rechtsgrundlage und Begriff Rz. 209 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage für einen Vorteilsausgleich kommt zunächst § 1 in Betracht, der als einzige Einkünftekorrekturvorschrift den Fremdvergleichsgrundsatz ausdrücklich erwähnt und konkretisiert. Allerdings ist in § 1 vom Vorteilsausgleich unmittelbar keine Red...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.2 Für die optierende Gesellschaft erfolgt keine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO (§ 1a Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO, und hat die Pers-Ges ihren Sitz im Ausl ist nach § 1a Abs 1 S 3 iVm S 5 KStG der Antrag bei dem für die KSt oder ESt des Gesellschafters zuständigen FA, dh bei dem FA des Gesellschafters einzureichen. Dieses bestimmt sich nach §§ 19 bzw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1024 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 KStG idF des JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP zu bilden. Praktiziert wurde die Bildung organschaftlicher AP jedoch bereits seit länger als einem halben Jahrhundert vor ihrer ges Kodifizierung. Vor der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Ausländische Familienstiftungen und Trusts

Tz. 100 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ausl Familienstiftungen (Stiftungen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausl) idS sind Stiftungen, bei denen der inl Stifter seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu Bezugs- oder Anfallsberechtigten macht. Beträgt diese Bezugs- oder Anfallsberechtigung mehr als die Hälfte, sind das Vermögen und die Eink der Stiftung dem unbeschr stpfl inl St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter bis 2021

a) Überblick Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Beantragt ein Steuerpflichtiger unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einer ausländischen Gesellschaft, die sowohl im Staat ihrer Geschäftsleitung als auch im Staat ihres Sitzesmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.3 Gewerbesteuer

Rz. 82 Der § 20 Abs. 2 S 1 Halbs. 1 führt zur Versagung der Freistellung der entsprechenden Betriebsstätteneinkünfte. Für Zwecke der Gewerbesteuer ist entscheidend, ob im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO besteht. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an. Ist dies der Fall, führt § 9 Nr. 3 S. 1 Halbs. 2 bzw. § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 7 S. 8 GewStG zur Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Partielle Steuerpflicht, wenn die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten bis zu 10 % bzw 20 % der Gesamteinnahmen betragen

Tz. 27 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Betragen die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten bis zu 10 % der Gesamteinnahmen, so tritt hinsichtlich dieser anderen Tätigkeiten partielle StPflicht ein (ebenso s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 31). Zur Erhöhung der Grenze auf 20 % der Einnahmen nach Satz 3 und 4 der Vorschrift, s Tz 20 und 21. Die Auff der Fin-Verw wurde mittlerweile v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung der Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für st-begünstigte Zwecke unterliegen stetigen Änderungen, insbes zur Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements usw). Allein seit dem Jahr 2010 ist es zu folgenden Rechtsänderungen im Bereich des Abzugs von Zuwendungen für st-begünstigte Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.4 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die geänderte Fassung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 5 S 4 KStG erstmals für den VZ 2018 anzuwenden. Nach § 8b Abs 4 S 8 KStG werden für die Berechnung der Beteilungsquote iRd Beurteilung, ob ein unter die StBefreiung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.1 Überblick

Rz. 261 § 7 Abs. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen in zusammengefasster Form sowie die Rechtsfolge. S. 2 nimmt mittelbare Beteiligungen aus dem Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung heraus, soweit diesbezüglich eine Hinzurechnungsbesteuerung bereits stattgefunden hat. S. 3 legt fest, dass für die Steuerpflicht der Einkünfte die Gewinnverteilung her...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.4 Anpassung des § 1 AStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Rz. 12 Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 führte eine Erweiterung des § 1 Abs. 1 AStG durch Hinzufügung von zwei Sätzen ein, welche den Grundsatz des Fremdvergleichs gesetzlich konkretisieren. Diese gesetzliche Verankerung des Fremdvergleichsgrundsatzes war eine Reaktion des Gesetzgebers auf das Bestreben, eine klare rechtliche Regelung für diesen Gr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.3 Zweck

Rz. 17 § 12 AStG bezweckt die Vermeidung einer Mehrfachbelastung und damit einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Zwischeneinkünfte einerseits durch deren Besteuerung bei der ausländischen Gesellschaft und im Inland bei deren Beteiligten sowie andererseits durch eine vorgeschaltete Hinzurechnungsbesteuerung bei einer vermittel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.1 Ausländische Steuersysteme

Tz. 1615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Im ausl StR ist bei Vorhandensein einer bestimmten Mindestbeteiligung (zB 75 %) eine konsolidierte Besteuerung vergleichbar den dt Organschaftsregeln häufig bereits durch eine schlichte Option zu erreichen (group taxation, group relief; s Höppner, JbFStR 1993/94, 165). Seitdem A sein KSt-Recht reformiert hat, ist D der einzige Staat, der d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.5 Verhältnis zu anderen ertragsteuerlichen Vorschriften

Rz. 90 § 10 Abs. 2 S. 1 AStG bestimmt zwar die Zugehörigkeit des Hinzurechnungsbetrags zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der BFH ordnete den Hinzurechnungsbetrag aber als "Einkünfteerhöhungsbetrag eigener Art" ein.[1] Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt weder dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der Freistellung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.2 Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 72 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der Kommanditaktionär gleichzeitig als phG an der KGaA beteiligt, so ist bei der Prüfung der Beteiligungshöhe gem § 17 EStG nur auf den Anteil am Grundkap abzustellen, eine daneben bestehende Einlage als phG ist dagegen nicht einzubeziehen, da sie nicht auf das Grundkap geleistet worden ist (zust s Janssen, NWB, F 18, 3811, 3819).mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 17 AStG

Rz. 20 Die Norm des § 17 AStG enthält für die Sachverhaltsaufklärung zur Anwendung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG), zur Zurechnungsbesteuerung bei zwischengeschalteten Gesellschaften (§ 5 AStG) und bei ausländischen Familienstiftungen (§ 15 AStG) spezielle Regelungen.[1] Aus der Verbindung einer Erkenntnis des FA von einer nicht oder unwesentli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.12 Der REIT

Tz. 67a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlage für sog Real Estate Investment Trusts (REIT) ist das Ges zur Schaffung dt Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007 (BGBl I 2007, 914). Es handelt sich hierbei zivilrechtlich um börsennotierte AG mit einem Mindestgrundkap von 15 Mio EUR, deren Hauptgeschäftsfeld darin besteht, Immobilien zu besitzen und...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.8 Anpassung des § 1 AStG durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntModG)

Rz. 16 Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntModG) erfolgte eine der umfangreichsten Reformen des § 1 AStG seit seiner Einführung im Jahr 1972[1], wodurch die deutschen Verrechnungspreisregeln in § 1 AStG überarbeitet und zugleich neu strukturiert wurden. Im Zuge dessen wurde insbesondere der bisherige § 1 Abs. 3 AStG a. F. in mehrere Absätze aufgegliede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 25 Die Vorschriften in §§ 2, 4 und 5 AStG sind allesamt nicht abkommensüberschreibend (kein Treaty Override) und stehen damit grundsätzlich unter dem Vorbehalt sich aus einem DBA ergebender Schranken. Für Zwecke des § 4 AStG ist allerdings zwischen DBA im Bereich der Ertragsteuern und solchen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu differenzieren. Rz. 26 DBA im B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wennmehr