Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.1 Ausbeuten

Tz. 97 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ausbeuten sind gem der RFH-Rspr (s Urt des RFH v 28.11.1933, RStBl 1934, 461) Ausschüttungen aus Kuxen, also aus Anteilen an bergrechtlichen Gewerkschaften oder an bergbautreibenden Vereinigungen in der Rechtsform einer jur Person. Die bergrechtlichen Gewerkschaften wurden zum 01.01.1986 aufgelöst (s §§ 163ff BBergG). Daher wurde der Begriff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Herzig, Die Liquidation von Kap-Ges im kstlichen Anrechnungsverfahren, FR 1979, 289; Herzig, KStliche Zweifachbelastung von Liquidationsraten auf der Gesellschaftsebene, DB 1979, 1007; Dötsch, Kap-Erhöhung und Kap-Herabsetzung – Auswirkungen auf Einkommensermittlung und EK-Gliederung, DB 1981, 1994; Boochs, Stliche Probleme bei der Liquidation inl Kö sowie ausl BetrSt und TG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.2 Pfandgläubiger

Tz. 179 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hier gilt das vorstehend Gesagte (s Tz 174ff) entspr. Da nach § 20 Abs 5 S 1 und 2 EStG Dividendenerträge immer von demjenigen zu besteuern sind, dem in dem Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschl nach § 39 AO das Stammrecht zuzurechnen ist, kann eine Besteuerung der Dividende beim Pfandgläubiger nicht in Betracht kommen. Der S 3 des § 20 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.2 Unechtes Wertpapier-Pensionsgeschäft

Tz. 230 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Beim sog unechten Wertpapier-Pensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer nur berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Pensionsgut zurückzugeben (s § 340b Abs 3 HGB). Sowohl handels- als auch strechtlich gehen die Pensionsgüter auf den Pensionsnehmer über (s § 340b Abs 5 HGB). Dh der Pensionsnehmer, dem die verpensionierten Wertpapiere sowohl ju...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.3 Abgrenzungen

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist abzugrenzen: vom Betriebsvermögen (s. auch R B 158.2 ErbStR 2019 und H B 158.2 ErbStH 2019). Dabei ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vom Betriebsvermögen vorrangig nach den Anweisungen in den R 15.5 EStR abzugrenzen. vom Grundvermögen (s. auch R B 158.3 ErbStR 2019). Zu den Wirtschaftsgütern, die zwischen dem land- u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.4 Options- und Finanztermingeschäfte an der EUREX

Tz. 240 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Probleme iVm Options- und Finanztermingeschäften liegen weitestgehend außerhalb des Themenbereichs dieses Komm. Daher wird auf eine Darstellung verzichtet. Wegen Einzelheiten s Vfg der OFD Ffm v 28.03.2000 (StEd 2000, 450), s Schr des BMF v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85, Rn 9ff); v 27.03.2013 (BStBl I 2013, 403), v 27.11.2001 (BStBl I 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.2 Die institutionalisierte Wertpapierleihe

Tz. 233 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das deutsche Wertpapier- und Börsengeschäft kannte vor 1990, also vor der Wiedereröffnung der Deutschen Terminbörse (DTB) (heute: EUREX), die Wertpapierleihe auf institutionaliserter und organisierter Basis nicht. Lediglich in Einzelfällen kam es zu Individualabsprachen zwischen einzelnen Banken. Auch heute sind die Abwicklung der Wertpapierl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8 Veräußerung nur des Dividendenscheins unter Zurückbehaltung des Stammrechts (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG; Fallgruppe III)

3.1.6.8.1 Grundsätzliches zur Anwendung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG Tz. 319 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.5 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinerwerber

Tz. 351 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Käufer des Dividendenscheins erwirbt mit dem Dividendenschein einen Anspruch gegen den Veräußerer auf die spätere GA. Im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschl wandelt sich der Anspruch gegen den Veräußerer in eine Forderung an die Gesellschaft um. Bei dem Erwerber des Dividendenscheins führt die spätere Vereinnahmung der Dividende nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.2 Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter einer Organgesellschaft

Tz. 100 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch die Az (Dividendengarantie) einer OG iSd § 304 AktG an außenstehende Minderheitsgesellschafter ist bei dem Empfänger nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG als Kap-Ertrag stpfl (sonstiger Bezug, s Tz 98), sofern die Az nicht aus dem stlichen Einlagekonto finanziert wird (s § 16 KStG Tz 63ff). Zur stlichen Behandlung von Az des OT s § 16 KStG Tz 70ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.6 Belastungswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 122 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Aufdecken einer vGA bedeutet für die Kö sowohl im Halb-/Teil-Eink- als auch im früheren Vollanrechnungsverfahren stets eine stliche Mehrbelastung. Ob das auch für den AE oder bei einer Gesamtbetrachtung von Kö und AE so ist, hängt zum einen von dem im betr VZ geltenden Recht als auch vom Einzelfall ab. Im Halb-/Teil-Eink-Verfahren ist di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen auf der Aktivseite der Bil können in der Form von materiellen oder immateriellen WG erbracht werden. Die Mehrung des Aktivvermögens kann dabei darin bestehen (dazu zB s Urt des BFH v 26.07.1967, BStBl 1967 III, 733, v. 12.02.1980, BStBl II 1980, 495), dass der Gesellschafter auf "seine" Kö WG überträgt und hierfür kein oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Zurechnung von Dividenden beim Anteilseigner (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 361 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Dazu s Tz 302ff. Tz. 362–369 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 vorläufig freimehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Sachverhalt

Rz. 110 Der Kläger Hugh de Lasteyrie du Saillant emigrierte im September 1998 von Frankreich nach Belgien, um dort eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Zum Zeitpunkt des Wegzugs hielt er Anteile an einer gesellschaftsteuerpflichtigen Gesellschaft mit Sitz in Frankreich, die ihn zum Bezug von mehr als 25 % der Gewinne der Gesellschaft berechtigten. Aufgrund des Wegzugs wurden d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.3 Besteuerung von Kapitalerträgen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Tz. 65 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden die Eink aus KapV von einer beschr stpfl Kap-Ges (s § 2 KStG) erzielt, werden sie in D nur besteuert, wenn sie zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 Nr 5 EStG gehören. Dies ist bei Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG dann der Fall, wenn der Vergütungsschuldner der Kap-Erträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat (s § 49 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Littmann, Zur stlichen Behandlung der Gratisaktie, Wpg 1952, 207; Mittelbach, Freianteile ausl Kap-Ges, FR 1960, 267; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, Stbg 1967, 76; Gondert/Schimmelschmidt, Die Besteuerung von Kauf- und Halteanreizen iRd Börsengangs am Beispiel der Gewährung von Treueaktien der Deutschen Telekom AG durch den Bund, DB 1999, 1570; Altfelder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.6.1 Grundsatz

Tz. 243 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zivilrechtlich entstehen Dividendenansprüche eines Gesellschafters erst in dem Zeitpunkt des wirksam gefassten Gewinnverwendungsbeschl der Kap-Ges (s Urt des BGH v 14.09.1998, GmbHR 1998, 1177). Grds kann ein Dividendenanspruch nicht vor seiner zivilrechtlichen Entstehung aktiviert werden, dh eine Aktivierung ist erst ab dem Zeitpunkt des Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2.2 Der Kapitalnutzungsgedanke als allgemeingültige Zuordnungsregel?

Tz. 159 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach der früheren Rspr des VIII. Senats des BFH (insbes s Urt des BFH v 09.03.1982, BStBl II 1982, 540; v 29.11.1982, BStBl II 1983, 272, 274; v 22.05.1984, BStBl II 1984, 746; v 10.12.1985; BStBl II 1986, 342, 343; v 18.12.1986, BStBl II 1988, 521, 524; v 13.10.1987, BStBl II 1988, 252, 255; v 31.10.1989, BStBl II 1990, 532; v 24.04.1990, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.5 Die steuerliche Behandlung beim Wertpapier-Entleiher

Tz. 238 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Entleiher wird rechtlicher und wirtsch Eigentümer der entliehenen Aktien. Fallen in die Zeit einer Wertpapierleihe Dividendentermine, erzielt er demnach originär Dividendenerträge, die nach Inkrafttreten des StSenkG dem Halb-/Teil-Eink-Verfahren unterliegen (s § 8b KStG Tz 33). Tz. 239 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Wertpapier-Entleiher s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2.1 Allgemeines

Tz. 580 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ist für die Sanierungserträge die StBefreiung zu gewähren. Der Stpfl hat insoweit kein Wahlrecht. Allerdings kann in dem Umstand, dass der Stpfl das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nachzuweisen hat, ein faktisches Wahlrecht gesehen werden. In diesem Zusammenhang ist auch auf das neu gere...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 2 Aus den Gründen:

[19] II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat sie größtenteils Erfolg. [20] 1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im tenorierten Umfang gem. §§ 7 Abs. 1; 17 Abs. 1, 4 StVG; § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 Sat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.1 Die gesetzlichen Regelungen

Tz. 111 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Dieser (klarstellende) Satz wurde durch das StRefG 1990 v 25.07.1988 (BGBl I 1988, 1093) in das EStG eingefügt. Damit wurde bezweckt, den erweiterten vGA-Begriff, wie er sich aus (dem bereits damals vorgesehenen) § 8a KStG aF ergibt (der aber erst durch das StandOG mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.1 Echtes Wertpapier-Pensionsgeschäft

Tz. 180 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Beim sog echten Wertpapier-Pensionsgeschäft werden zB Wertpapiere (hier: Aktien) schuldrechtlich und dinglich auf den Pensionsnehmer übertragen. Dieser zahlt hierfür ein Entgelt und verpflichtet sich gleichzeitig, die übertragenen Aktien zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber noch zu bestimmenden Zeitpunkt zu einem im Vorhinein festgele...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.3 Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis

Tz. 116 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruht (s R 8.5 Abs 1 KStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.3 Keine Mitveräußerung des Stammrechts

Tz. 332 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zu der Frage, wann das Stammrecht mit dem Dividendenschein mitveräußert ist und § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG daher keine Anwendung findet, bestehen unterschiedliche Auff. Die weitestgehende Auff dazu findet sich wohl in dem Grünen Brief Nr 235 des Instituts FSt (Abschn II 1, 2). Dort vertritt Voß die Meinung, die Vorschrift des § 20...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 3. Investitionsbegünstigungen

Rz. 7 Eine Besonderheit des österreichischen Steuerrechts stellen die Investitionsbegünstigungen dar, die im Rahmen der sog. betrieblichen Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb) gewährt werden. Rz. 8 So besteht die Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gemäß § 12 Abs. 1 ÖstEStG. Hiernach können bei einer V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.1 Grundsätzliches zur Anwendung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 319 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. Diese Besteuerung tritt an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.6.2 Die ältere BGH- und BFH-Rechtsprechung

Tz. 244 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach der Rspr des BGH (s Urt des BGH v 03.11.1975, BGHZ 65, 230) durfte eine Obergesellschaft den auf sie entfallenden Dividendenanspruch bereits vor dem Gewinnverwendungsbeschl der Untergesellschaft in ihrem Jahresabschluss ausweisen, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Bil der Obergesellschaft die Entstehung der Dividendenforderung tat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.3 Keine Bindungswirkung durch die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und die Steuerbescheinigung

Tz. 141 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ob ein bestimmter Kap-Ertrag aus einer Ausschüttung stammt, für die das stliche Einlagekonto als verwendet gilt, entscheidet sich grds in der Differenzrechnung nach § 27 Abs 1 S 3 KStG der ausschüttenden Kö. Der BFH (s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362) sieht – uE zutr – in der gesonderten Feststellung des Einlagekontos der Kö fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.6.3 Die jüngere BFH-Rechtsprechung und ihre Bewertung

Tz. 251 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 In dem Urt des BFH v 26.11.1998 (BStBl II 1999, 547) deutete sich bereits eine Änderung der Rspr des BFH an. Danach ist die Besitzgesellschaft nicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtet, wenn in der Satzung der Betriebsgesellschaft bei Stimmengleichheit Gewinnthesaurierung vorgesehen ist und der Jahresabschluss d...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Rz. 38 Nach § 121a BAO wurde ab dem 1.8.2008 allerdings eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende Wirtschaftsgüter eingeführt: Bargeldmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.10 Zusammenfassende Übersicht über die denkbaren Fallgestaltungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.2 Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung

Tz. 279 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch die Auflösung bzw Liquidation einer (bis VZ 2006: unbeschr stpfl, ab VZ 2007: auch einer beschr stpfl) Kap-Ges (s §§ 262ff, 278 AktG, s §§ 60ff GmbHG) ändert sich der gesellschaftsrechtliche Zweck vom satzungsmäßigen Zweck hin zur Abwicklung. Wegen der stlichen Behandlung von während des Abwicklungszeitraums vorgenommenen (vorher besch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG gehören neben den Gewinnanteilen und Ausbeuten auch die sonstigen Bezüge aus Anteilen an einer in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG genannten Kö. Hierbei handelt es sich um Beträge, die die AE einer noch nicht aufgelösten Kö ohne Herabsetzung des Kap erhalten, soweit es sich hierbei nicht um Gewinnanteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.5 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (ab VZ 2006)

Tz. 107 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der VIII. Senat des BFH überträgt die vorstehenden Rspr-Grundsätze für die Zeiträume vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG (ab VZ 2006) demgegenüber auch auf die danach gültige Rechtslage (s Urt des BFH v 13.07.2016, BFH/NV 2016, 1831). Ebenso s Urt des FG München v 19.12.2019 (EFG 2020, 656; Rev-Az: VIII R 6/20). Hierzu s Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2.3 Das Rechtsverhältnis, das der Kapitalüberlassung zu Grunde liegt, als Besteuerungsgegenstand

Tz. 160 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In zwei Urt (s Urt des BFH v 21.05.1986, BStBl II 1986, 794 und v 21.05.1986, BStBl II 1986, 815) hat der I. Senat des BFH entschieden, dass bei dem Erwerb eines GmbH-Anteils vor dem Gewinnverteilungsbeschl die AK nicht auf das Stammrecht und ein daneben bestehendes WG "Gewinnbezugsrecht" aufgeteilt werden können. Im Urt-Fall war – abw von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Systembedingte Abweichungen vom Einkommensbegriff des EStG

Tz. 6 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Hinweis in § 8 Abs 1 S 1 KStG auf die Vorschriften des KStG trägt den systembedingten Unterschieden zwischen Kö und natürlichen Personen Rechnung. Das KStG enthält dazu folgende Sondervorschriften: Regelungen über vGA (s § 8 Abs 3 S 2 KStG; hierzu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1ff sowie s § 8 Abs 3 KStG Anh ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Ringling, Die stliche Beurteilung der Pensionsgeschäfte, StBp 1966, 210; Bennat, Wertpapierpensionsgeschäfte in stlicher Sicht, WM 1969, 1434; van der Velde, Stliche Behandlung von Pensionsgeschäften mit Wertpapieren und stfreien Zinsen, StuW 1972, 270; Merkert, Die ertragstliche Behandlung sicherungsübereigneter Wertpapiere, DB 1973, 1614; Brehmer, Das Pensionsgeschäfts-Urt des...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 1. Einführung

Rz. 1 Die steuerlichen Rahmenbedingungen Österreichs sind mit denen Deutschlands grundsätzlich vergleichbar. Rz. 2 Der österreichischen Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen; nach dem Transparenzprinzip auch Gesellschafter von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.[1] Wie im deutschen Einkommensteuerrecht sind nach § 1 Abs. 2 ÖstEStG natürliche Pers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.6 Veräußerung des Dividendenscheins zusammen mit dem Stammrecht (Fallgruppe I)

Tz. 311 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aus § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG folgt im Umkehrschluss, dass Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen beim Veräußerer dann nicht als Kap-Ertrag stpfl sind, wenn die dazugehörigen Anteile mitveräußert werden und noch kein Beschl über die Gewinnverwendung gefasst worden ist. Die Veräußerung des (künft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite

Tz. 231 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BGB, sondern um ein Sachdarlehen iSd §§ 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.4 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und nachfolgende Kapitalherabsetzung innerhalb von fünf Jahren bei ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 7 KapErhStG)

Tz. 285 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 7 Abs 1 KapErhStG ist dessen § 1 auf den Wert neuer Anteilsrechte an ausl Gesellschaften anzuwenden, dh der Wert der neuen Anteile gehört bei den AE nicht zu den Eink iSd § 2 Abs 1 EStG, wenn die ausl Gesellschaft einer AG, KGaA oder einer GmbH vergleichbar ist, die neuen Anteilsrechte auf Maßnahmen beruhen, die einer Kap-Erhöhung aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 353 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 329). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.2 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst nur die Veräußerung noch nicht entstandener Gewinnansprüche

Tz. 329 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wortlaut des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG unterscheidet nicht danach, ob der Gewinnanspruch des AE im Zeitpunkt der Veräußerung bereits entstanden ist oder erst künftig entsteht. Nach uE zutr Auff von Littmann (DStR 1981, 588) sind im Veräußerungszeitpunkt bereits entstandene Ansprüche in jedem Fall nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.6 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auch in den Fällen des § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 und des § 14 Abs 3 KStG?

Tz. 124 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 stellen Vergütungen für die Überlassung von FK durch den wes beteiligten AE, durch eine diesem nahe stehende Person bzw durch rückgriffsberechtigte Dritte an die Kap-Ges unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine vGA dar. Nach § 14 Abs 3 S 1 KStG idF des EURLUmsG gelten in vororganschaftlicher Zeit ...mehr

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ZErb 03/2023, Eintragung we... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des Amtsgericht R., Bl. 115, ist der Beteiligte zu 2) als Eigentümer eingetragen. Im Grundbuch des Amtsgerichts R., Bl. 174, ist der Beteiligte zu 2) als Miteigentümer zu ½-Anteil eingetragen. Im Grundbuch des Amtsgerichts R., Bl. 524, sind der Beteiligte zu 2) und Frau W. als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. Das beteiligte Landwirtschaftsgericht ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.1 Grundsätzliches zur Besteuerung von Kap-Erträgen bei Körperschaften; Rechtsentwicklung

Tz. 59 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 sowie Abs 2 S 1 Nr 1, Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 des EStG regeln "die andere Seite" der Besteuerung des von einer Kö erwirtschafteten und an die AE ausgekehrten Gewinns. Gem § 8 Abs 1 KStG gelten diese Regelungen auch für Kö als Empfänger von Kap-Erträgen. Tz. 60 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im zeitlichen Geltungsbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.4 Anwendung des § 20 Abs 5 EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen und auf Ausgleichszahlungen iSd § 304 AktG?

Tz. 308 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wichmann (GmbHR 1995, 426) weist auf ein Problem hin, das sich bei der Anwendung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG in den Fällen der vGA ergibt. § 20 Abs 5 EStG enthält die Legaldefinition des AE und regelt, wem die Eink aus KapV stlich zuzurechnen sind. Die AE-Definition des § 20 Abs 5 S 2 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Kap-Ertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.1 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als nicht steuerbare Einnahme

Tz. 133 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören die Bezüge insoweit nicht zu den Einnahmen iSd Vorschrift, als sie aus Ausschüttungen einer Kö stammen, für die das stliche Einlagekonto iSd § 27 KStG (nicht auf das Nenn-Kap geleistete Einlagen sowie diesen gleichgestellte Beträge) als verwendet gilt. Die Rückzahlung von Gesellschaftereinlagen wird seit...mehr