Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 106 Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Stille Beteiligung

Beteiligt sich ein Arbeitnehmer als stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe seines Arbeitgebers, wird der spätere wirtschaftliche Verlust seiner Einlageforderung – anders als der Verlust einer Darlehensforderung – nicht als Werbungskosten anerkannt.[1] Gleiches gilt bei einer typisch stillen Beteiligung eines Arbeitnehmers am Besitzunternehmen seines Arbeitgebers.[2] Hiervon...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Beteiligungsverlust

Der Verlust einer Beteiligung an der Arbeitgeber-GmbH ist selbst dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Beteiligung Voraussetzung für die Einstellung und Beschäftigung als leitender Angestellter war und die Möglichkeit einer weiteren Wertsteigerung der Beteiligung von vornherein nicht bestanden hat.[1] Gleiches gilt für Verluste, die dem Arbeitnehmer im Zusammenha...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Sachausschüttung

Auch Sachausschüttungen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (s. "Aktien"). Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG (Hapimag[1] AG).[2] Viele ausländische Kapitalgesellschaften (z. B. in den Niederlanden) gewähren dem Gesellschafter hinsichtlich der Auszahlung der Dividende ein Wahlrecht. Sie könn...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.1 Antragsberechtigte

Mieter/Pächter Das Förderprogramm können natürliche und juristische Personen nutzen. Im Einzelnen: Privatpersonen Wohnungseigentümergesellschaften Contractoren Freiberufler Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Organisationen Unternehmen der privaten Wirtschaft Kommunale Unternehmen Wohnungsbaugenossenschaften. Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grund...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bürgschaft

Leistungen des Arbeitnehmers aus einer Bürgschaftsverpflichtung können bei nachweislich beruflicher Veranlassung Werbungskosten sein. Werbungskosten liegen erst vor, wenn der Arbeitnehmer als Bürge aus der von ihm eingegangenen Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Abziehbar sind sowohl Zinsen als auch Tilgungsleistungen auf die verbürgte Schuld. Zum Werbun...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sowie andere Finanzierungskosten, z. B. das Damnum, sind Werbungskosten, soweit sie mit Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen. Maßgebend für die Beurteilung sind der Zweck der Schuldaufnahme und die entsprechende Verwendung der Darlehensmittel.[1] Praxis-Beispiel Finanzierungskosten für Pkw-Anschaffung können Werbungskosten sein Schuldzinsen für einen Kredit zu...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.1 Überblick

Inländische Banken, Versicherungsunternehmen und andere abzugspflichtige Institutionen bzw. Personen müssen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. All diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, sind auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das Abzugsverfahren gilt damit nicht nur für inländische Banken, son...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.1 Allgemeines

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags [1] auf Grundlage eines amtlichen Musters[2] erteilt und geändert[3] werden. Er berechtigt die auszahlende Stelle, für abzugspflichtige Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Freistellungsaufträge können gegenüber inländischen Kreditinstituten, Versicherungsgesellsc...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Eine abschließende Aufzählung der vom Steuerabzug betroffenen Kapitalerträge enthält § 43 EStG. Die jeweiligen Steuersätze hierzu nennt § 43a EStG. Im Wesentlichen unterliegen für das Jahr 2024 folgende Kapitalerträge dem Steuerabzug:mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 2 Änderungen im Investmentsteuergesetz

Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds Um für die Zukunft Rechtsicherheit für Investitionen von Investmentfonds insbesondere in erneuerbare Energien und in sonstige Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, soll in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt werden, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht schädlich für den Status als Investmentfonds ist. Körperschaftsteuerpfl...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Aktienüberlassung

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien, Genussscheinen und sonstigen Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, der aber teilweise steuerfrei bleibt. Nach § 3 Nr. 39 EStG wird im Jahr 2024 ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag i. H. v. 2.000 EUR (bis 2023: 1.440 EUR) für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alleinarbeit: Gefährdungen ... / 2 Gefährdungsbeurteilung

Alleinarbeit kann in vielfältiger Form auftreten. Pauschallösungen für jeden Anwendungsfall gibt es nicht. Eine Gefährdung, ein Risiko, eine Eintrittswahrscheinlichkeit kann nicht haargenau quantifiziert und qualifiziert werden. Die möglichen Schutzmaßnahmen sind zudem nicht nur auf einen bestimmten Gefährdungsgrad abgestellt, sondern können für verschiedene Szenarien Anwend...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 5 Arbeitnehmer-Sparzulage

Das 5. Vermögensbeteiligungsgesetz unterscheidet zwischen vermögenswirksamen Anlagen zum Wohnungsbau und solchen Anlagen in sog. Produktivkapital (betriebliche oder außerbetriebliche Beteiligungen). Während die Sparzulagenförderung beim Wohnungsbau 9 % beträgt, ­beläuft sich der Zulagensatz für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in betriebliche oder außerbetriebliche B...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 6 Sperrfristen

Vermögenswirksame Leistungen, die in Vermögensbeteiligungen angelegt werden, werden nur dann mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert, wenn eine Sperrfrist eingehalten worden ist. Die Sperrfrist beginnt am 1.1. des Kalenderjahres, in dem der Anlagevertrag abgeschlossen wurde. Sie beträgt 6 Jahre für Vermögensbeteiligungen in Form von Wertpapier-Kaufverträgen[1], Beteiligun...mehr

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Sachbezüge / 2.5.5 Bewirtungsleistungen des Arbeitgebers bei Reisetätigkeiten

Übliche Mahlzeiten, die der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit zur Verfügung stellt und deren Preis 60 EUR nicht übersteigt, sind mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert nach der SvEV anzusetzen.[1] Der Arbeitgeber kann diesen Sachbezugswert auch mit 25 % pauschalieren.[2] Er ist hierzu jedoch – w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / 2.5.7 Abgabe von Essen aus besonderem Anlass – Arbeitsessen

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gehören als sog. Aufmerksamkeiten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Mahlzeiten, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ­anlässlich oder während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer betrieblichen Besprechung ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6 Kosten einer Qualifizierungsmaßnahme

Eine Regelung betreffend die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme enthält Abs. 5 des § 5 TVöD. Danach trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Kosten einschließlich der Reisekosten, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Wichtiges Detail der tarifvertraglichen Regelung ist, dass der Beschäftigte angemessen an den Kosten einer Qualifizierun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögenswirksame Leistunge... / 2.3 Angabepflichten des Arbeitnehmers

Unabhängig davon, ob die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich oder als Teil des Arbeitslohns erbracht werden, ist es zur Durchführung der arbeitsrechtlichen Vereinbarung über die vermögenswirksame Anlage erforderlich, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber folgende Mindestangaben macht: Name des Anlageinhabers (regelmäßig der Arbeitnehmer), Umfang der einmaligen oder laufen...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 4 Einkommensgrenzen

Die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist einkommensabhängig. Bis 2023 war hinsichtlich der Einkommensgrenze zwischen der vermögenswirksamen Anlage im Wohnungsbau und in Vermögensbeteiligungen zu unterscheiden. Ab 2024 wird die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage vereinheitlicht. Für sämtliche vermögenswirksame Leistungen, die ab 1.1.2024 angelegt werden, be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögenswirksame Leistunge... / 3 Begünstigte Anlageformen

Erfüllen die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen die genannten Anforderungen, die für die Annahme vermögenswirksamer Geldleistungen zu stellen sind, werden diese nur dann mit einer staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert, wenn es sich um eine nach dem Vermögensbildungsgesetz begünstigte Anlageform handelt. Diese Anlagearten sind im Gesetz a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.3 Beteiligung am Ergebnis

Das Gesetz sieht für den stillen Gesellschafter "einen den Umständen nach angemessenen Anteil" vor.[1] Da diese Regelung sehr vage ist, sollte die Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis unbedingt im Gesellschaftsvertrag konkret geregelt werden. 1.3.1 Laufendes Ergebnis Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesell...mehr

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Zebragesellschaft / 2.2 Gesellschafter

Vielmehr kann sich die Problematik des richtigen Ansatzes von Betriebsvermögen nur bei einem Gesellschafter stellen, der Einkünfte i. S. d. §§ 13 - 18 EStG erzielt bzw. welcher kraft Rechtsform nur gewerbliche Einkünfte haben kann. Bei ihm rechnet auch die Beteiligung an einer Zebragesellschaft zu seinem Betriebsvermögen. Hierbei ist zunächst zu differenzieren nach: Handelsrec...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.4 Stille Familiengesellschaft

Wie oben bereits erwähnt, findet die stille Gesellschaft für familiäre Zusammenschlüsse gerne Verwendung. Das ist auch steuerlich gerechtfertigt. So kann diese Rechtsform unkompliziert für eine gewünschte Einkünfteverlagerung genutzt werden. Durch die Verlagerung von Gewinnen auf Angehörige mit einem geringen persönlichen Steuersatz lässt sich insgesamt die Einkommensteuerla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 1.1 Definition

Grundlage einer Zebragesellschaft ist zunächst eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft. Dies kann z. B. eine GbR sein, deren Betätigung sich auf eine Vermögensverwaltung, z. B. durch die Vermietung eines Wohngebäudes, erstreckt. Damit erzielt die GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG; das Wohngebäude ist dem Privatvermögen zuzurechnen. Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.2.1 Privatvermögen

Einnahmen Besteht eine typisch stille Beteiligung, nimmt der Stille wirtschaftlich die Funktion eines Geldgebers ein. Dementsprechend ist auch seine steuerrechtliche Stellung. Der Stille bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Die Besteuerung erfolgt im Jahr des Zuflusses.[2] Die Einnahmen des Stillen umfassen seinen Gewinnanteil, der sich anhand der Zahlen aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.1.2 Gesellschaftsvertrag

Wie bei jeder Personengesellschaft erfolgt die Gründung durch Abschluss eines Vertrags – dem Gesellschaftsvertrag. Dessen wesentlicher Inhalt ist die Verpflichtung des stillen Gesellschafters, sich am Handelsgewerbe zu beteiligen, indem er eine bestimmte Vermögenseinlage in das Vermögen des Inhabers zu leisten hat. Als Einlage kommt neben einem Geldbetrag auch eine Sacheinla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.3.1 Laufendes Ergebnis

Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesellschaftsvertrag. Darin wird vereinbart, ob der Stille nur am Gewinn beteiligt ist, oder ob er auch in Verlustjahren einen Anteil am Ergebnis zu tragen hat. Beides ist möglich und kann frei vereinbart werden, jedoch ist die Verlustbeteiligung auf die Höhe der Einlage begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 7.1 Grundfälle

In den folgenden steuerrechtlichen Konstellationen kann eine Zebragesellschaft in der Praxis anzutreffen sein: Ein Gesellschafter hält den Anteil an der Zebragesellschaft im Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens, seines gewerblichen Einzelbetriebs oder seiner selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit. Gesellschafter einer Zebragesellschaft i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.3.2 Gesellschaftsvermögen

Für die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Betriebsvermögen ist zu unterscheiden: Ist eine typisch stille Gesellschaft gegeben, hat der Stille kein Anrecht auf einen Anteil am Gesellschaftsvermögen. Dies ist die gesetzlich vorgesehene Grundform. Mangels Unternehmerrisiko ist der typisch Stille kein Mitunternehmer. Es kann aber auch eine atypisch stille Gesellschaft ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.2.2 Betriebsvermögen

Ist ein stiller Gesellschafter selbst unternehmerisch tätig, kann (oder ggf. muss) er die stille Beteiligung als gewillkürtes oder notwendiges Betriebsvermögen in seinem eigenen Betrieb ausweisen. In diesem Fall sind seine Einkünfte daraus keine Kapitalerträge mehr, sondern stellen gewerbliche oder selbstständige Einkünfte dar. Die anteiligen Einkünfte aus der stillen Beteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 4 Verfahrensrechtliche Handhabung

Erzielen mehrere Personen zusammen einkommensteuerpflichtige Einkünfte, sei es in der Form einer Gesamthands- oder einer Bruchteilsgemeinschaft, werden die Einkünfte im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ermittelt und festgestellt.[1] Erforderlich hierzu ist nur, dass die Einkünfte aus einer einheitlichen Einkunftsquelle result...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.8.2 Kein Handelsgewerbe

Eine Beteiligung als stiller Gesellschafter erfolgt an einem handelsrechtlichen, sprich kaufmännischen Betrieb. Erfüllt das Unternehmen des Inhabers diese Voraussetzung nicht, liegt auch keine stille Gesellschaft vor, sondern eine BGB-Innengesellschaft. Auf diese sind jedoch die Regelungen der §§ 230 ff. HBG analog anzuwenden.[1]mehr

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Zebragesellschaft / 7.3 Negative Abgrenzungen

Daneben gibt es aber auch Fallkonstellationen, die nur auf den ersten Blick vergleichbar sind, bei näherem Hinsehen aber gerade nicht unter eine Zebragesellschaft zu subsumieren sind. In der Praxis sind dies vor allem die folgenden Fallgruppen: Gemischte Tätigkeit Übt eine Personengesellschaft verschiedene Tätigkeiten aus und erfüllt mindestens eine Tätigkeit die Voraussetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.7.2 Nachteile

Hingegen sind die Nachteile der stillen Gesellschaft oft unerheblich; diese sind: gewisse Abhängigkeit des Inhabers vom Stillen als Geldgeber; diese ist aber auch nicht bedeutender als bei einer Darlehensaufnahme, im Regelfall wenig Einfluss bzw. geringe Mitspracherechte des Stillen, Gefahr des Kapitalverlustes für den Stillen. Die Nachteile betreffen vorwiegend den Stillen. Jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 3.2 Steuerrechtliche Einkünfteermittlung

Bei einer Zebragesellschaft bzw. einem betrieblichen Gesellschafter können folgende Besonderheiten zu beachten sein: Die mitunternehmerische Sonderregelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist bei einer Zebragesellschaft nicht anzuwenden, sodass z. B. keine Hinzurechnung für eine Tätigkeitsvergütung erfolgt. Im Betrieb des Gesellschafters können hingegen noch Mieterträge aus ...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.2 Typisch stille Gesellschaft

Kern einer typisch stillen Gesellschaft ist, dass der Stille am Gewinn und ggf. auch am Verlust beteiligt ist, jedoch nicht am Gesellschaftsvermögen. Dies zeigt sich an der getroffenen Vereinbarung zum Ausscheiden des Stillen bzw. zur Beendigung der stillen Gesellschaft. Liegt die typisch stille Variante vor, steht dem Stillen kein Anteil am Wertzuwachs – den stillen Reserve...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.8.4 GmbH und Still

Besonders beliebt und in der Praxis damit häufig anzutreffen ist die Beteiligung als stiller Gesellschafter an einer GmbH – die GmbH & Still. Inhaber des Handelsgeschäfts ist die GmbH, an deren Betrieb sich ein stiller Gesellschafter beteiligt.[1] Der Stille kann dabei durchaus auch ein Gesellschafter der GmbH oder deren Geschäftsführer sein.mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.1 Besteuerung der Einkünfte

Einkommensteuerlich ist eine KG nicht rechtsfähig; Träger des Gesellschaftsvermögens und des Betriebs sind die Gesellschafter.[1] Daran ändert sich auch ab 2024 nichts. Die durch das MoPeG für das Gesellschaftsrecht aufgehobene gesamthänderische Bindung[2] des Gesellschaftsvermögens wurde für steuerliche Zwecke ausdrücklich weiterhin festgeschrieben.[3] Damit werden Wirtschaf...mehr

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Zebragesellschaft / 5.2 Lösung

Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird. Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt. An...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.7.1 Vorteile

Die wesentlichen Vorteile der stillen Gesellschaft sind: einfache, formfreie und kostengünstige Gründung, alternative Möglichkeit, einen Kapitalbedarf abzudecken, bessere Einbindung des Stillen gegenüber einem reinen Darlehensgeber, Möglichkeit, die Quelle der Kapitalherkunft geheim (still) zu halten, flexibel verhandelbare Ergebnisbeteiligung, ggf. mit Verlustbeteiligung, "Zinsbe...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.7.3 Die KG in der Praxis

Vor allem mittelständische Unternehmen greifen gerne auf die Rechtsform der KG zurück. Doch auch für alle anderen Handelsbetriebe ist die KG zu empfehlen, besonders wenn für einen Teil der Gesellschafter eine Einschränkung der Haftung gewünscht oder erforderlich ist. Eine beschränkte Haftung wirkt sich im Regelfall negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Dieser Nachteil tritt b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.7.3 Einsatzbereiche

Auf die stille Gesellschaft wird vor allem bei einem bestehenden Kapitalbedarf eines Unternehmens zurückgegriffen. Hier kann diese Form der sog. mezzaninen Finanzierung eine echte Alternative zu einer Darlehensaufnahme oder der Beteiligung weiterer Gesellschafter oder Aktionäre sein. Einen besonderen Charme hat dabei die mögliche Geheimhaltung des Kapitalgebers, der grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.8.1 Typische oder atypische Variante

Die stille Gesellschaft gibt es in 2 Varianten – der typisch stillen und der atypisch stillen Gesellschaft. Die Grundform ist die typisch stille Gesellschaft als faktische Kapitalüberlassung im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses. Anstelle einer Verzinsung der Einlage tritt eine Beteiligung am Gewinn und ggf. auch am Verlust des Betriebs. Entscheidend ist, dass der Stille...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.2.3 Behandlung beim Inhaber

Für die steuerliche Würdigung beim Inhaber des Handelsgeschäfts ist es unerheblich, ob die typisch stille Beteiligung zum Privat- oder zum Betriebsvermögen des Stillen rechnet. Die vom Stillen geleistete Einlage wird in der Handelsbilanz des Geschäftsinhabers als Verbindlichkeit passiviert. Der Inhaber erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Aufwendungen für die Ergebnisbet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.3.2 Gewinnfeststellung

Verfahrensrechtlich erfolgt die Gewinnermittlung in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen.[1] Darin wird der Gewinn der atypisch stillen Gesellschaft ermittelt und den beiden Gesellschaftern – dem Inhaber und dem Stillen – jeweils deren steuerlicher Gewinnanteil zugerechnet. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Stillen bzw. des In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.5 Partiarisches Darlehen

Eine gewisse Ähnlichkeit mit einer typisch stillen Gesellschaft hat ein partiarisches Darlehen. Auch dort wird als Gegenleistung für das überlassene Kapital eine gewinnabhängige Verzinsung vereinbart. Das eigentliche Unterscheidungsmerkmal ist der für eine stille Gesellschaft erforderliche gemeinsame Zweck. In der Praxis macht dies eine gegenseitige Abgrenzung nicht einfach. I...mehr

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Zebragesellschaft / 5.1 Sachverhalt

Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung. Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 2...mehr