Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3 Schätzung des geschuldeten Arbeitsentgelts bei fehlenden oder unvollständigen Aufzeichnungen

Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird anhand der vorliegenden Aufzeichnungen das geschuldete Arbeitsentgelt festgestellt und es werden ggf. Sozialversicherungsbeiträge nacherhoben. Die Berechnung der nachzuentrichtenden Sozialversicherungsbeiträge kann dabei nach folgenden Möglichkeiten vorgenommen werden: 3.1 Summenbeitragsbescheid Der prüfende Rentenversicherungsträger kann d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / 1. Nachweispflichten des § 22 Abs. 3 UmwStG

Für die mitverstrickten Anteile gelten – ebenso wie für die Altanteile – die Nachweispflichten des § 22 Abs. 3 UmwStG auf den 31. Mai eines jeden Jahres, welche nach Auffassung der Finanzverwaltung (auch) durch die neuen Gesellschafter zu erfüllen sind.[5] Dies kann in Streitfällen zu erheblichen Problemen führen. Kommt es später – z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung – zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 4 Ausweis in der Bilanz

Die Bilanzpositionen für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften enthalten nach § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB den Posten "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" unter § 266 Abs. 2 A I. Ziffer 1 HGB. Vereinfachungen gelten für die kleine Kapitalgesellschaft[1] und die Kleinstkapitalgesellschaft.[2] Bei selbst erstellten Anlagen, die im Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.1 Summenbeitragsbescheid

Der prüfende Rentenversicherungsträger kann die Höhe der Arbeitsentgelte schätzen, wenn der Arbeitgeber über keine vollständigen Aufzeichnungen verfügt, die es ermöglichen, im Rahmen von Betriebsprüfungen das geschuldete Arbeitsentgelt einschließlich der Entgeltfortzahlung personen- und zeitraumbezogen festzustellen und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht bzw. die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 3.2 Rechtsprechung

Eine geschlossene Kassenführung ist beim Einnahmen-Überschussrechner nicht erforderlich. Erfasst der Einnahmen-Überschussrechner jedoch seine Tageseinnahmen in einer Summe, muss er das Zustandekommen der Summe – bspw. durch einen Kassenbericht – nachweisen. Das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-) Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege genügt den Anforderungen an e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.6 Zwangsmittel

Sofern im Rahmen einer Außenprüfung die Mitwirkungspflicht zur Einräumung des Datenzugriffs,[1] Erteilung von Auskünften[2] oder Vorlage angeforderter Unterlagen[3] nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt wird, kann ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 EUR und 250.000 EUR festgesetzt werden.[4] Hinweis Künftig Mitwirkungsverzögerungsgeld möglich Im Rahmen der Änderung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 3.2 Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands

In der Handelsbilanz gelten Besonderheiten bezüglich der Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens. Diese bestehen aus den bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen.[1] Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weitere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.4 Systemwechsel/Auslagerung

Im Fall eines Systemwechsels (Neuerwerb, Leasing) ist der Datenzugriff der Finanzbehörde wie folgt eingeschränkt: Sofern noch nicht mit der Außenprüfung begonnen wurde, muss nach Ablauf des 5. Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, nur noch der Zugriff durch Datenträgerüberlassung (sog. "Z3-Zugriff") zur Verfügung gestellt werden.[1] Dasselbe gilt in den Fällen der Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5 Datenzugriff

Bei Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen hat das Finanzamt das Recht, die aufbewahrungspflichtigen digitalen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] 5.1 Welche Prüfungsarten als Außenprüfung zählen Außenprüfungen sind: Betriebsprüfung von Betrieben mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit[1] Betriebsprüfung von Personen mit po...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.3.2 Berufsgeheimnisträger

Ärzte, Anwälte oder Journalisten haben ein berufsbezogenes Auskunftsverweigerungsrecht.[1] Sind in den gespeicherten Datenbeständen personenbezogene bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegende Daten vorhanden, muss der Datenbestand so angepasst werden, dass der Prüfer nur auf die restlichen steuerrelevanten Daten des Steuerpflichtigen zugreifen kann. Dies kann z. B. durch geeigne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.2 Formen des Datenzugriffs

Das Finanzamt kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten des Datenzugriffs wählen.[1] Es kann diese Möglichkeiten auch kumulativ in Anspruch nehmen. Folgende Zugriffsmöglichkeiten bestehen: Unmittelbarer Datenzugriff (sog. "Z1-Zugriff"):[2] Nur Lesezugriff des Prüfers am betriebseigenen EDV-System Zugriff auf verknüpfte Tabellen und Datenbanken Auswertungen mit den Möglichkeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 1 Gegenstand des Steuergeheimnisses

Durch das Steuergeheimnis werden alle Informationen geschützt, die einem Amtsträger oder einer ihm gleichgestellten Person in einem der in § 30 Abs. 2 Nr. 1a-c AO genannten Verfahren über identifizierte oder identifizierbare (lebende oder verstorbene) natürliche Personen sowie Körperschaften, rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Personenereinigungen oder Vermögensmassen be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.1 Vorräte, unfertige Arbeiten und Erzeugnisse, erhaltene Anzahlungen

Der tatsächliche Bestand an Vorräten wird über die Inventur zum Ende des Geschäftsjahres ermittelt; hieraus ergeben sich die Bestandsveränderungen zur Vorjahresbilanz. Daher sind bei der Abstimmung der Buchhaltung die Bestands- und Bestandsveränderungskonten nur auf Fehlbuchungen zu prüfen. In der Praxis finden sich auf den Warenbestandskonten oder Bestandsveränderungskonten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 3 Entstehungszeitpunkt

Die Passivierung kann nur erfolgen, wenn die Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag rechtlich bzw. wirtschaftlich verursacht ist. Eine Verbindlichkeit bzw. der Anspruch auf Gegenleistung entsteht, soweit die Vertragspartner ihre vertraglichen Leistungen wie Übergabe der Ware[1] oder des Werks[2] usw. erfüllt haben. Wichtig Fälligkeitszeitpunkt ist nicht Entstehungszeitpunkt Der En...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 1.3 Schätzung als Beweiswürdigung

Schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, ist dies keine Ermessensentscheidung, sondern eine Beweiswürdigung aufgrund unzureichender Beweismittel.[1] § 162 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Finanzbehörde zur Schätzung, soweit sie die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Hinweis Tatsächliche Verständigung Durch das abgesenkte Wahrscheinlichkeitsma...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 5 Schätzungsmethoden

Zunächst ist grundsätzlich zwischen Schätzung und Verprobung zu unterscheiden. Die Verprobung wird durchgeführt, um Besteuerungsgrundlagen, anders als dies der Steuerpflichtige getan hat, zu errechnen und dadurch die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen zu überprüfen. Ergibt die durch die Verprobung durchgeführte Kontrolle der vom Steuerpflichtigen ermittelten Besteuerun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 2 Anwendungsbereich

§ 162 AO kommt insbesondere bei der Steuerfestsetzung sowie bei der gesonderten bzw. gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Anwendung. Dabei sind sowohl der veranlagende Steuerbezirk als auch die Außenprüfung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Im Haftungsverfahren können die Besteuerungsgrundlagen des Steueranspruchs gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 7 Steuerzuschlag

Werden Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 AO nicht oder im unverwertbaren Zustand vorgelegt, wird dies durch Festsetzung eines Zuschlags von mindestens 5.000 EUR sanktioniert (§ 162 Abs. 4 AO). Er beträgt, sofern er 5.000 EUR übersteigt, mindestens 5 % und höchstens 10 % des Mehrbetrags der Einkünfte, der sich aufgrund einer Schätzung nach § 162 Abs. 3 AO ergibt. Bei verspä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 6 Verletzung der Dokumentationspflichten bei Auslandssachverhalten

Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO, sanktioniert § 162 Abs. 3 AO dies durch eine für den Steuerpflichtigen nachteilige, aber widerlegbare gesetzliche Vermutung. § 90 Abs. 3 AO verpflichtet den Steuerpflichtigen bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug betreffen, über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen mit nahe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.1 Hinzurechnung in Höhe des vorgenommenen Investitionsabzugs im Wirtschaftsjahr der Investition (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 60 Erfolgt eine Investition in ein Wirtschaftsgut, das die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt, kann der Stpfl. einen – in einem Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag – auflösen. Dazu muss der laufende Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Investition erfolgt ist, außerbilanziell erhöht werden. Die Hinzurechnung kann bis zu 50 % (ab 2020) bzw. 40 %...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.1 Grundsätze und Verwaltungsauffassung für bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre

Rz. 25a Ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal festgeschrieben wurde durch § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG[1], der für bis zum 31.12.2015 geltende Wirtschaftsjahre gilt (§ 52 Abs. 16 EStG), die Investitionsabsicht durch die Formulierung "beabsichtigt" und "voraussichtlich". Hieraus ergab sich die Notwendigkeit einer Prognoseentscheidung, die auch bisher schon von der Rspr. zur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Grundsatz der Gesamtverantwortung

Rz. 8 Bei mehrköpfigen Leitungsorgangen gilt auch hier der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Grundsätzlich besteht für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten eine Gesamtverantwortung aller Leitungsmitglieder (sog. Generalzuständigkeit). Durch eine Ressortaufteilung kann die Aufgabe jedoch einzelnen Organmitgliedern zugewiesen werden, die diese Aufgabe dann kraft ihrer Res...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.3 Nachträgliche Geltendmachung eines Abzugsbetrags (Konkretisierung und Finanzierungszusammenhang)

Rz. 29b Problematisch ist auch ab 2016 insbesondere die nachträgliche Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen. In den Gesetzesmaterialien wird die Auffassung vertreten, dass die zur bis 2015 geltenden Rechtslage vorgesehenen Einschränkungen im Fall einer nachträglichen Geltendmachung auch für ab dem 1.1.2016 endende Wirtschaftsjahre zur Anwendung kommen.[1] Dieser Ansi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.9 Nachträgliche Erhöhung eines Investitionsabzugsbetrags

Rz. 56 Da die ab 1.1.2016 gebildeten Investitionsabzugsbeträge keiner konkret bezeichneten Einzelinvestition mehr zugeordnet werden, ist eine nachträgliche Erhöhung eines Investitionsabzugsbetrags unproblematisch. Erfolgt diese nicht im Jahr der ursprünglichen Bildung, handelt es sich dabei jedoch nicht um eine Erhöhung, sondern um die Neubildung. Diese hat den Vorteil, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4.7 Verzeichnisse (§ 13b Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 30 Nach § 13b Abs. 1 S. 3 EStG sind die Voraussetzungen des § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. d) EStG und des § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a) und b) EStG nachzuweisen. Der Nachweis muss durch besondere, laufend und zeitnah zu führende Verzeichnisse erfolgen. Zeitnah bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das entsprechende Verzeichnis spätestens mit dem Jahresabschluss er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.5 Bildung der Rücklage

Rz. 35 Entsteht ein Übernahmefolgegewinn, räumt § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG dem übernehmenden Rechtsträger ein Wahlrecht ein, entweder den Übernahmefolgegewinn im Wirtschaftsjahr seiner Entstehung zu versteuern oder in diesem Jahr eine den Gewinn mindernde Rücklage zu bilden. Die Bildung der Rücklage erfolgt unabhängig von der Handelsbilanz.[1] Nicht erforderlich ist die Aufnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 9 Aufsichtspflichten des BZSt (Abs. 10)

Rz. 19 Die Mitgliedstaaten haben nach Art. 8ac Abs. 1 Satz 2 und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. C der Amtshilferichtlinie die Einhaltung der Melde- und Sorgfaltspflichten durch meldende Plattformbetreiber sicherzustellen. Diese Aufgabe fällt nach Abs. 10 dem BZSt zu. Die Regelungen über die Außenprüfung und den Datenzugriff nach § 147 Abs. 5 und 6 AO gelten entsprechend....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 4.1.1 Ausführung der Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG

Die Umsatzsteuer entsteht bei der Sollbesteuerung grds. mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums (VAZ), in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Bei einer Werklieferung ist die Leistung im Regelfall dann ausgeführt, wenn die Übergabe und Abnahme des fertiggestellten Werks erfolgt und der Auftraggeber die Verfügungsmacht mit der Übergabe des fertiggestellten Werks erhält.[1] Di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Betriebsprüfung

Rz. 95 Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung, wie sie insbesondere die steuerliche Betriebsprüfung zum Inhalt hat (Rz. 13), sie kann zwar nach § 27b Abs. 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergehen; ein Übergang zur Betriebsprüfung ist aber ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer-Nachschau und die Betriebsprüfung unterscheiden si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.2 Einleitung durch Einzugsstelle und Betriebsprüfung

Ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle ist darüber hinaus nicht möglich, wenn bereits durch eine Einzugsstelle ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde. Für eine solche Einleitung reicht die Übersendung des Fragebogens seitens der Einzugsstelle bereits aus. Ebenso ist ein optionales Statusfeststellungsverfahren nicht möglich, wenn dies Gegenstand einer Betriebs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Der Übergang zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG)

Rz. 86 Zu beachten ist, dass eine laufende Umsatzsteuer-Nachschau im Einzelfall in eine Außenprüfung übergeleitet werden kann. Gemäß § 27b Abs. 3 UStG besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausdehnung (Fortführung) einer konkreten Umsatzsteuer-Nachschau in eine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO, sofern die im Rahmen der Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.3 Entscheidungshilfe zum optionalen Statusfeststellungsverfahren

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und praktische Umsetzung

Rz. 7 Der Zweck zur Schaffung einer Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG erschließt sich bereits aus dem Namen des der Vorschrift zugrunde liegenden Gesetzes, des "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes". Er besteht in erster Linie in der Vermeidung und Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung. Aus der Sichtweise zum Zeitpunkt der Einfügung der Vorschrift galt dies wohl insbes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Rz. 98 Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist eine auf umsatzsteuerliche Sachverhalte beschränkte Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, die i. d. R. nicht durch Betriebsprüfer, sondern durch spezielle Umsatzsteuer-Sonderprüfer vorgenommen wird. Abgesehen von der Möglichkeit des Übergangs einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b Abs. 3 UStG in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung, gilt z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Rechtsfolgen einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 106 Die wesentlichen Rechtsfolgen einer abgeschlossenen Umsatzsteuer-Nachschau ergeben sich bereits daraus, dass die Nachschau keine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO ist. Die Nachschau kann folglich auch nicht die Rechtsfolgen einer derartigen Außenprüfung auslösen[1], solange sie nicht nach § 27b Abs. 3 UStG in eine solche übergegangen ist. Die Umsatzsteuer-Nachschau ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.4 Gruppenfeststellung

Liegt für ein Auftragsverhältnis eine Statusentscheidung vor, kann der Auftraggeber eine Gruppenentscheidung beantragen.[1] Die Gruppenfeststellung hat eine Wirkung von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser 2 Jahre durch die Clearingstelle, im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch eine Krankenkasse eine Beschäftigung festgestellt, so tritt Versicherungspflicht in dieser Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.1 Annahme der Selbstständigkeit

Ein großer Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist, dass unter Umständen gar keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vermeintliche Arbeitgeber/Auftraggeber davon überzeugt ist, dass der Geschäftsführer oder Ehegatte selbstständig tätig ist. Ohne Anmeldung wird in der Regel auch kein obligatorisches Statu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.3 Beitragsnachforderung bei fehlendem Statuskennzeichen

Wurde es in der Vergangenheit bei der Meldung versäumt, das Statuskennzeichen anzugeben oder sind die Vertragsparteien fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen, so werden diese Fälle eventuell erst bei einer späteren Betriebsprüfung aufgegriffen. Hierbei können dann erhebliche Beitragsnachforderungen für den Arbeitgeber fällig werden. Es sollte bei g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 27b Abs. 1 UStG räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, zur Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte unangekündigt und ohne die Beachtung der Formalien einer steuerlichen Außenprüfung – also vor allem ohne vorhergehende Prüfungsanordnung – die betrieblichen Räume und Grundstücke eines Unternehmers zu betreten und sich die Buchführungs- und andere Geschäftsunterl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kassen-Nachschau

Rz. 105a Die mWv 1.1.2018 neu in § 146b AO eingefügte Möglichkeit der Durchführung einer unangekündigten Kassen-Nachschau [1] ist im Verhältnis zu § 27b UStG eine für die Finanzbehörden interessante Möglichkeit der Erweiterung ihrer Prüfungsrechte, denn beide "Nachschauen" lassen sich m. E. miteinander kombinieren.[2] Damit kann sich die Finanzbehörde in der Tat unangekündigt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Betriebsnahe Veranlagung und Sachverhaltsermittlung

Rz. 93 Prüfungshandlungen durch die sogenannte Betriebsnahe Veranlagung (BNV) oder die (seltenen) Sachverhaltsermittlungen durch einen Veranlagungsbeamten stellen Ermittlungen eines steuerlich relevanten Sachverhalts nach den §§ 85ff. der Abgabenordnung dar, sofern denn die BNV nicht durch Prüfungsanordnung angeordnet wurde.[1] Zu beachten ist, dass auch im Rahmen solcher Ma...mehr