Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Rz. 31 Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An die X-GmbH (Firmenbezeichnung, Anschrift) (Ort, Datum) Schulungsteilnahme ge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Mitbestimmungswidriges Verhalten

Rz. 488 Mitbestimmungswidriges Verhalten liegt vor, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen, die von einem Mitbestimmungstatbestand erfasst werden, ergreift, ohne dass hierfür die Zustimmung des Betriebsrats vorliegt. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.[1127] Nicht erforderlich ist, dass der Betriebsrat überhaupt nicht beteiligt wurde. Selbst wenn der Betriebsrat informiert wurde,...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Feststellung der Dringlichkeit einer vorläufigen personellen Maßnahme

Rz. 367 Möchte der Arbeitgeber die personelle Maßnahme schon durchführen, ehe das Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet oder ein laufendes Zustimmungsersetzungsverfahren rechtskräftig entschieden ist, kommt eine vorläufige personelle Maßnahme in Betracht, § 100 BetrVG. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist. Eine solche vor...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Antragstellung des Arbeitgebers und Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 368 Ist unklar oder streitig, ob der Betriebsrat der personellen Maßnahme innerhalb der Wochenfrist ordnungsgemäß widersprochen hat, so sollte dies bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber kann dann die Feststellung beantragen, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt.[868] Hilfsweise beantragt er, erstens die Zustimmung des Betriebsrats...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 413 Als typischer Sachverhalt kann angesehen werden, dass der Arbeitgeber immer wieder Einstellungen von Arbeitnehmern vornimmt, ohne die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats zu beachten, sei es, dass er den Betriebsrat gar nicht informiert, sei es, dass er den Betriebsrat zwar informiert, aber die Einstellung trotz der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats vornimmt. Hie...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 283 In einem Einzelhandelsunternehmen mit ca. 1.000 Arbeitnehmern verlangt der Betriebsrat die Zurverfügungstellung eines betriebsüblichen Kopierers sowie eines Telefaxgerätes zu seiner ausschließlich alleinigen Nutzung. Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Abonnement der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" abgeschlossen und verlangt nun Freistellung von den Kosten. ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 448 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnung zu unterscheiden. Rz. 4...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 619 Die Frage, ob der Betriebsrat mittels einer einstweiligen Verfügung Maßnahmen einer Betriebsänderung, insbesondere den Ausspruch von Kündigungen, untersagen lassen kann, ist eines der umstrittensten Themen im Arbeitsrecht. Da das BAG hierüber nicht entscheiden kann,[1357] müssen sich Arbeitgeber und Betriebsräte darauf einstellen, dass von Gericht zu Gericht untersch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 291 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[834] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, sie werden aber gleichwoh...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens

Rz. 500 Muster 3.38: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens Muster 3.38: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Na...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Erstattung von Schulungskosten gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

Rz. 320 Muster 3.23: Antrag auf Erstattung von Schulungskosten gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Muster 3.23: Antrag auf Erstattung von Schulungskosten gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, Antragsteller,...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen

Rz. 354 Muster 3.26: Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen Muster 3.26: Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name, Anschrift) mit den Beteiligten:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 713 Soll eine Einstellung oder Versetzung erfolgen, zu der keine Zustimmung des Betriebsrats vorliegt, auch nicht im Wege der Zustimmungsfiktion des § 99 Abs. 3 BetrVG, kommt eine vorläufige Maßnahme nach § 100 BetrVG in Betracht. Ansonsten muss der Arbeitgeber bis zum Abschluss des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens warten. Das Verfahren des § 100 BetrVG ist ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 331 § 23 Abs. 3 BetrVG ist ein bekanntes Instrument des Betriebsrats zur Durchsetzung seiner Rechte. Obwohl manchmal von einem "23-III-Verfahren" gesprochen wird, gibt es hierfür keine eigene Verfahrensart. § 23 Abs. 3 BetrVG ist vielmehr nur eine von mehreren Anspruchsgrundlagen, auf die Anträge im Beschlussverfahren gestützt werden können. § 23 Abs. 3 BetrVG schließt an...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Einleitung

Rz. 915 Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in §§ 106–113 BetrVG geregelt. Der erste Unterabschnitt (§§ 106–110 BetrVG) befasst sich mit der Unterrichtung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die in der dort vorgesehenen Form (z.B. Bildung eines Wirtschaftsausschusses) nur dann erfolgen muss, wenn das Unternehmen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Wahl/Bestellung

Rz. 99 Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des SE-Betriebsrats richtet sich gemäß § 3 des Musters nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen, wobei § 3 Abs. 3 einige Mindeststandards für sog. Urwahlen vorsieht. § 3 Abs. 5 regelt den Fall, dass ein Mitgliedstaat keine bzw. nicht die ihm zustehende Anzahl an Mitgliedern in den SE-Betriebsrat wählt/entsendet.[330] Die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Missbrauch des Mitbestimmungsrechts/Koppelungsgeschäft

Rz. 187 Der Betriebsrat entscheidet nach freiem Ermessen, ob er einer Maßnahme zustimmt oder nicht. Er ist aus § 2 Abs. 1 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet, die es ihm verwehrt, seine Zustimmung von Zugeständnissen des Arbeitgebers abhängig zu machen, die er aufgrund seiner Mitbestimmung nicht erwirken kann.[564] Eine unzulässige Rec...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Form der Ausübung

Rz. 178 § 87 Abs. 1 BetrVG trifft keine Aussagen über die Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten. Das Gesetz beschränkt sich auf die Anordnung, dass der Betriebsrat mitzubestimmen hat und regelt, dass die Einigungsstelle entscheidet, wenn keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande kommt (§ 87 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Rz. 179 In de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (i) Jährliche Sitzung

Rz. 105 Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 SEBG muss die Beteiligungsvereinbarung eine Aussage zur Häufigkeit der Sitzungen des SE-Betriebsrats enthalten. Nach der gesetzlichen Auffanglösung steht dem SE-Betriebsrat – oder dem geschäftsführenden Ausschuss – das Recht zu, vor den Sitzungen mit der Leitung der SE in deren Abwesenheit zu tagen, § 24 Abs. 2 S. 1 SEBG. Weitere Sitzungen sin...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Adressat

Rz. 1084 Die Zuleitung hat nach den genannten Vorschriften an den "zuständigen Betriebsrat" zu erfolgen. Die Frage, welcher Betriebsrat jeweils zuständig ist, richtet sich nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts (§§ 50, 58 BetrVG).[2631] Zuleitungsadressat kann demnach entweder der örtliche Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder – sofern vorhanden – der Konzernb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 167 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 168 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Rahmenbetriebsvereinbarung

Rz. 759 Im Folgenden ist ein Muster für eine Rahmenbetriebsvereinbarung[1697] abgedruckt. Muster 1a.40: Rahmenbetriebsvereinbarung Muster 1a.40: Rahmenbetriebsvereinbarung Präambel Die Betriebspartner sind sich einig, dass elektronische Datenverarbeitungs- und Kommunikationssysteme für die Erfüllung dienstlicher und betrieblicher Aufgaben unerlässlich sind. Beim Einsatz solcher...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG

Rz. 618 Muster 3.50: Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht Muster 3.50: Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: _________________________ Einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG der _________________________ GmbH, vert...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Muster

Rz. 529 Muster 2.47: Musteranschreiben BEM Muster 2.47: Musteranschreiben BEM _________________________ (Firmenanschrift) _________________________ (Anschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) (Ort, Datum) Prävention bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr geehrter Herr _...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Vereinbarung zur Trennung des gemeinsamen Betriebs

Rz. 61 Muster 2.16: Vereinbarung zur Trennung des gemeinsamen Betriebs Muster 2.16: Vereinbarung zur Trennung des gemeinsamen Betriebs Zwischen dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH– und dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden Y...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Inhaber des Schulungsanspruchs

Rz. 313 Inhaber des Schulungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich der Betriebsrat als Kollek­tivorgan. Erst wenn der Betriebsrat im Rahmen des Entsendebeschlusses ein bestimmtes Mitglied für eine Schulungsteilnahme bestimmt hat, erwirbt dieses einen abgeleiteten Individualanspruch auf die Schulungsteilnahme.[734] Schulungsberechtigt sind grundsätzlich die orde...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 701 Muster 2.58: Antwort des Betriebsrats zum Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Einstellung/Eingruppierung oder Versetzung/Umgruppierung Muster 2.58: Antwort des Betriebsrats zum Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Einstellung/Eingruppierung oder Versetzung/Umgruppierung An: Personalabteilung Zu Händen der Personalleiterin – im Hause – Von: Betriebsrat Datum: _____...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 497 Der Betriebsrat hat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht dient sowohl dem Schutz der Gesundheit als auch des Lebens am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten sollen im Betrieb keinerl...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Einverständnis des Arbeitnehmers

Rz. 419 Bei einer Versetzung von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers steht die Mitwirkung nach § 99 BetrVG sowohl dem Betriebsrat des abgebenden als auch dem Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes zu. Grundsätzlich schließt das Einverständnis des versetzten Arbeitnehmers das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats nicht aus. Nach dem BAG ist der Betriebsr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 681 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Versetzung anzuhören. Bei der Versetzung leitender Angestellter muss der Betriebsrat dagegen nur informiert werden, § 105 BetrVG. Versetzung i.S.v. § 99 BetrVG ist unabhängig von dem arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff und der arbeitsvertraglichen Möglichkeit ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 422 Wenn der Arbeitgeber das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren und ggf. schon das einwöchige Anhörungsverfahren beim Betriebsrat nicht abwarten will, kann er die personelle Maßnahme nach Maßgabe des § 100 BetrVG vorläufig durchführen. Voraussetzung hierfür ist:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[348] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[349] Auch eine Vertretungsberechti...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Verfahren beim "Versuch" des Interessenausgleichs

Rz. 958 Kommt ein Interessenausgleich zustande, kann der Unternehmer im Anschluss daran mit der Umsetzung der Betriebsänderung beginnen, also z.B. Kündigungen aussprechen. Rz. 959 Einigen sich die Betriebsparteien über die geplante Betriebsänderung nicht, genügt es dem Unternehmer, wenn er einen Interessenausgleich lediglich "versucht" hat. Der Betriebsrat kann den Abschluss ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren

Rz. 357 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Umgruppierung, so kann der Arbeitgeber von der Maßnahme Abstand nehmen. Anderes gilt nur, wenn er dem betreffenden Mitarbeiter gegenüber ausnahmsweise verpflichtet ist, ein Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten.[827] Der Arbeitgeber kann aber auch von sich aus ein g...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Wirkung der Anfechtung

Rz. 279 Ist die Anfechtung begründet und eine nachträgliche Berichtigung des Wahlfehlers möglich, muss das Gericht diese Korrektur im Beschluss vornehmen. Nur bei fehlender Behebbarkeit des Wahlmangels darf es die Wahl für unwirksam erklären. Insoweit geht die gerichtliche Korrektur der Kassation des Wahlergebnisses vor.[598] Erklärt das Gericht die Wahl für unwirksam, wird ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 712 Muster 2.59: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers Muster 2.59: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _____________________...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 427 Es kommt häufig vor, dass der Arbeitgeber zur Eingruppierung untätig bleibt. Das hat auch damit zu tun, dass er den Betriebsrat im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG "verklagen" muss und hierbei die Richtigkeit der von ihm vorgenommenen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen hat. Unterbleibt dieses, ist es Sache des Betriebsrats, tätig zu werde...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Grundsatz für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsratstätigkeit

Rz. 284 Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Gegenüber dieser allgemeinen Kostentragungspflicht fordert § 40 Abs. 2 BetrVG den Arbeitgeber dazu auf, dem Betriebsrat für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 680 Muster 2.56: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung Muster 2.56: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr....mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Antragsgestaltung

Rz. 395 Die Eingruppierung durch den Arbeitgeber ist kein rechtsgestaltender Akt, ebenso wenig die entsprechende Entscheidung des Betriebsrats. Es geht lediglich um eine Mitbeurteilung der Rechtslage zum Zweck der Richtigkeitskontrolle. Da die Eingruppierung keine nach außen wirksame Maßnahme des Arbeitgebers ist, sondern nur ein Akt der Rechtsanwendung,[917] kann der Betrie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Amtszeit

Rz. 100 § 5 des Musters sieht eine einheitliche Amtszeit der SE-Betriebsratsmitglieder von vier Jahren vor, die jeweils bis zur konstituierenden Sitzung des nächsten Betriebsrats reicht. Dies soll verhindern, dass es zu einer Übergangszeit ohne SE-Betriebsrat kommt in Fällen, in denen die Wahlen nicht rechtzeitig bis zum Ablauf des Vier-Jahres-Zeitraums abgeschlossen sind. E...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (f) Beschlussfassung

Rz. 102 Die Regelungen zur Beschlussfähigkeit und -fassung in § 7 des Musters orientieren sich im Ausgangspunkt an der gesetzlichen Auffanglösung (§ 24 Abs. 3 SEBG). Danach ist der SE-Betriebsrat beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist; Beschlüsse werden grundsätzlich mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Optional kann ein dopp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (l) Information der Arbeitnehmervertreter

Rz. 108 Die Weitergabe der Informationen aus den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren nach §§ 11 und 12 der Vereinbarung ist ebenfalls Teil des Unterrichtungsprozesses. Nach § 30 SEBG hat der SE-Betriebsrat sämtliche Arbeitnehmervertretungen über die Ergebnisse der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zu informieren. Sind keine Arbeitnehmervertretungen vorhanden, sind di...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Fachliteratur

Rz. 302 Zu den zur Verfügung zu stellenden Sachmitteln gehört weiterhin die Fachliteratur. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat arbeits- und sozialrechtliche Gesetzessammlungen, die wichtigsten einschlägigen Gesetzestexte, Kommentare, Unfallverhütungsvorschriften, einschlägige Tarifverträge, Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen zur Verfügung zu stellen.[679] Ob dem B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Arbeit des Betriebsrats ist geprägt durch die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Kooperationsmaxime, die Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs verpflichtet. Dies wird in § 74 BetrVG durch Grundsätze der Zusammenarbeit konkretisiert: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Sonderfälle

Rz. 933 Bei sog. Tendenzunternehmen – also Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen – sind die Beteiligungsrechte der §§ 111–113 BetrVG eingeschränkt (vgl. § 118 Abs. 1 S. 2 B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 432 Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der ________________...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Fallgestaltungen

Rz. 383 Der Antrag des Betriebsrats an das Arbeitsgericht mit dem Ziel der Aufhebung der Einstellung oder Versetzung kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 384mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Rechtsnatur des Interessenausgleichs

Rz. 955 Beim Interessenausgleich handelt es sich um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art, nicht um eine Betriebsvereinbarung. Er entfaltet daher auch keine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer.[2215] Die umstrittenste Frage im Zusammenhang mit der Rechtsnatur des Interessenausgleichs ist, inwieweit der Betriebsrat einen gerichtlich durchsetzb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsvereinbarung zur Verlängerung des Übergangsmandats gemäß § 21a Abs. 1 S. 4 BetrVG

Rz. 64 Muster 2.17: Betriebsvereinbarung zur Verlängerung des Übergangsmandats Muster 2.17: Betriebsvereinbarung zur Verlängerung des Übergangsmandats Zwischen dem Betriebsrat am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und 1. der A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer ___________...mehr