Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

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Nutzungsüberlassung – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

Im Rahmen einer international ausgerichteten Unternehmenstätigkeit werden Wirtschaftsgüter häufig in anderen Staaten ansässigen Personen grenzüberschreitend zur Nutzung überlassen. Dies ist insbesondere bei Personengesellschaften im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, aber auch bei international tätigen Kapitalgesellschaften der Fall. Zudem besteht diese Mög...mehr

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Schiedskonvention (EU) – AB... / 2 Inhalt

Die Regelungen des EU-Schiedsverfahrens kommen nur zur Anwendung, wenn eine grenzüberschreitende Gewinnkorrektur zwischen international verbundenen Unternehmen ("Verbundene Unternehmen") oder eine Einkunftsanpassung im Verhältnis zwischen einem Stammhaus und einer Betriebsstätte ("Betriebsstätte (Gewinnzuordnung)") erfolgt. Hierbei gelten diese Regelungen nur für grenzübersc...mehr

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Qualifikationskonflikt – AB... / 2.2 Abkommensrechtliche Qualifikationskonflikte

Es lassen sich als unterschiedliche Formen von Qualifikationskonflikten unterscheiden[1]: Positiver Qualifikationskonflikt: Beide Vertragsstaaten beanspruchen das Recht zur Besteuerung eines Sachverhalts. Im Ergebnis kommt es trotz des Vorliegens eines DBA zu einer Doppelbesteuerung. Negativer Qualifikationskonflikt: Jeder der Vertragsstaaten billigt das Besteuerungsrecht dem ...mehr

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Schiedsverfahren (DBA) – AB... / 2 Inhalt

Das Schiedsverfahren der DBA ist kein selbstständiges Verfahren, sondern ist ein unselbstständiger Teil des Verständigungsverfahrens. Folglich muss der Stpfl. ein solches Verfahren zunächst beantragt haben ("Verständigungsverfahren"). Können die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten nicht innerhalb einer Frist von 2 Jahren eine einvernehmliche Lösung nach Art. 25 Abs. 2 O...mehr

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Ständiger Vertreter – ABC I... / 2.1 Ständiger Vertreter (§ 13 AO)

Eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt, ist nach § 13 S. 1 AO dessen ständiger Vertreter. Hierbei kann es sich sowohl um eine juristische als auch um eine natürliche Person oder eine Personenvereinigung handeln. Die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz oder der Sitz dieser Person sind bedeutungslos. Anders ...mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 2.1 Vorliegen einer Betriebsstätte

Das BMF[1] geht von einem Zusammenhang zwischen den deutschen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und der Begründung einer Betriebsstätte aus. Hierbei wird auf die folgenden Fälle ausl. Versicherungsunternehmen abgestellt: Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb eines EU- oder EWR-Staats dürfen nach den §§ 110a, 110d VAG das Direktversicherungsgeschäft im Inland durch eine ...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / 2.1 Vorliegen einer Betriebsstätte

Begründet eine Bank in einem anderen Staat eine Zweigniederlassung, ist diese steuerlich als Betriebsstätte zu qualifizieren.[1] Häufig werden für Kunden Repräsentanzen errichtet, um so eine hohe Erreichbarkeit "vor Ort" zu gewährleisten. Werden hierdurch lediglich Geschäfte angebahnt, ohne dass eine Abschlussvollmacht gegeben ist, liegt keine Betriebsstätte vor, weil ledigl...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Banken verfügen einerseits aus regulatorischen Gründen und andererseits aus der Notwendigkeit der Nähe zum Kunden häufig über Zweigniederlassungen. Dadurch lassen sich viele Vorteile erzielen und die im Vergleich mit Tochterkapitalgesellschaften entstehenden Kosten deutlich senken. Steuerlich handelt es sich bei diesen Zweigniederlassungen um Betrie...mehr

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Betriebsstätte (Versicherungen) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Für Versicherungsunternehmen haben die aufsichtsrechtlichen Regelungen einen großen Einfluss auf die Ausgestaltung der Geschäftsaktivität. Hierbei lassen sich durch den Einsatz von Zweigniederlassungen erhebliche Vorteile erzielen. Diese bestehen z. B. darin, dass ein in einem EU- oder EWR-Staat ansässiges Versicherungsunternehmen die Möglichkeit ha...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / 1 Systematische Einordnung

Banken verfügen einerseits aus regulatorischen Gründen und andererseits aus der Notwendigkeit der Nähe zum Kunden häufig über Zweigniederlassungen. Dadurch lassen sich viele Vorteile erzielen und die im Vergleich mit Tochterkapitalgesellschaften entstehenden Kosten deutlich senken. Steuerlich handelt es sich bei diesen Zweigniederlassungen um Betriebsstätten ("Betriebsstätte...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / 3 Praxisfragen

In der Praxis ergibt sich häufig ein schleichender Übergang von einer Repräsentanz zu einer Betriebsstätte. In solchen Fällen lässt sich oft nicht klar abgrenzen, wann die Schwelle zur Betriebsstätte überschritten wird. Dies sollte genau beobachtet werden, um diesen Wechsel auch bei der Einkunftsabgrenzung zu vollziehen und zu dokumentieren.mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 2.2 Besonderheiten bei der Einkünfteabgrenzung

Im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung sind die §§ 341ff. HGB zu beachten. Das BMF geht davon aus, dass diese Grundsätze auch steuerlich zu übernehmen sind.[1] Außerdem werden in den Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätzen spezielle Regelungen zur Einkünfteabgrenzung getroffen. Danach sollen vom ausl. Stammhaus aufgewendete Rückversicherungsbeiträge nur dann der deu...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / 2.3 Ergebnisabgrenzung

In den Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätzen werden für das traditionelle Kreditgeschäft und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten Grundsätze für die Ergebnisabgrenzung aufgestellt.[1] Danach müssen zunächst die Hauptfunktionen im Rahmen der Kreditausreichung identifiziert und dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugewiesen werden. Routinefunktionen sind dabei re...mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 2 Inhalt

2.1 Vorliegen einer Betriebsstätte Das BMF[1] geht von einem Zusammenhang zwischen den deutschen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und der Begründung einer Betriebsstätte aus. Hierbei wird auf die folgenden Fälle ausl. Versicherungsunternehmen abgestellt: Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb eines EU- oder EWR-Staats dürfen nach den §§ 110a, 110d VAG das Direktversicher...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / 2 Inhalt

2.1 Vorliegen einer Betriebsstätte Begründet eine Bank in einem anderen Staat eine Zweigniederlassung, ist diese steuerlich als Betriebsstätte zu qualifizieren.[1] Häufig werden für Kunden Repräsentanzen errichtet, um so eine hohe Erreichbarkeit "vor Ort" zu gewährleisten. Werden hierdurch lediglich Geschäfte angebahnt, ohne dass eine Abschlussvollmacht gegeben ist, liegt kei...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / Literaturtipps

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Betriebsstätte (Versicherun... / Literaturtipps

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Betriebsstätte (Banken) – A... / 2.2 Zuordnung von Vermögen

Die Zuordnung von Vermögen richtet sich auch bei Banken grundsätzlich nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Besondere Schwierigkeiten resultieren jedoch daraus, dass die Wirtschaftsgüter häufig immateriell sind und sowohl das Stammhaus als auch die Betriebsstätte wesentliche Beiträge zur Schaffung der Wirtschaftsgüter leisten. Hierbei kann die Buchführung eine...mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 1 Systematische Einordnung

Für Versicherungsunternehmen haben die aufsichtsrechtlichen Regelungen einen großen Einfluss auf die Ausgestaltung der Geschäftsaktivität. Hierbei lassen sich durch den Einsatz von Zweigniederlassungen erhebliche Vorteile erzielen. Diese bestehen z. B. darin, dass ein in einem EU- oder EWR-Staat ansässiges Versicherungsunternehmen die Möglichkeit hat, im Inland ein Versicher...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / 4 Beratungshinweise

Es sollte sehr sorgfältig auf die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen im Ausland geachtet werden. Anderenfalls droht die Gefahr, dass die bankenrechtlichen Aufsichtseinrichtungen gegen die Zweigniederlassung vorgehen und ihr u. U. die Ausübung der Geschäftsaktivität untersagen. Ferner besteht ein besonderes Risiko darin, dass mögliche Verstöße in der Öffentlichkeit b...mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 3 Praxisfragen

Die Regelungen des BMF zur Zuordnung von Kapitalanlagen stehen teilweise im Widerspruch zur internationalen Praxis. Hiermit ist die Gefahr der Doppelbesteuerung verbunden. Gleichwohl hat der BFH diese Praxis gebilligt.[1]mehr

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Dokumentationspflichten – A... / 1 Systematische Einordnung

Um eine Abgrenzung der Besteuerungsansprüche der jeweiligen Staaten zu ermöglichen, hat bei international verbundenen Unternehmen eine Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätten zu erfolgen. Dies geschieht durch die Bestimmung von Verrechnungspreisen ("Verrechnungspreise") oder die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätten ("Betriebsstätte (Gewinnz...mehr

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Aktivitätsklausel (DBA) – A... / 2.1 Anwendungsbereich

Die wesentlichen Anwendungsbereiche der Aktivitätsklauseln lassen sich wie folgt zusammenfassen[1]: Einkünfte aus einer ausl. Betriebsstätte, Einkünfte aus einer ausl. Personengesellschaft, Dividenden aus ausl. Schachtelbeteiligungen, Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem ausl. Betriebsstättenvermögen, Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermöge...mehr

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Anzeigepflichten, internati... / 3 Praxisfragen

Der Tatbestand der Gründung ist nach tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen zu beurteilen. Hierbei ist auf den jeweils früheren Zeitpunkt abzustellen. Spätestens mit Bestehen einer dauerhaften Verfügungsgewalt über eine ausl. feste Geschäftseinrichtung liegt eine Betriebsstätte vor. Hierbei kommt es auf die Form der Entstehung nicht an. Das Vorliegen einer ausl. Betrieb...mehr

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Dokumentationspflichten – A... / 2 Inhalt

§ 90 Abs. 3 AO schreibt sowohl Auskünfte über verwirklichte Sachverhalte als auch eine Darstellung, warum die vereinbarten Preise aus Sicht des Stpfl. dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, vor.[1] Gemäß § 90 Abs. 3 S. 2 AO umfasst die Aufzeichnungspflicht "auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine den Grundsatz des Fremdvergleichs beachtende Vereinbar...mehr

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Ausgleichsposten i. S. d. §... / 1 Systematische Einordnung

Der Gesetzgeber fingiert bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus einer inl. in eine ausl. Betriebsstätte entweder eine Entnahme nach § 4 Abs. 1 S. 3f. EStG oder einen Veräußerungstatbestand nach § 12 KStG. Die Vorschriften des UmwStG sind vorrangig.[1] Dies soll zur Aufdeckung und Versteuerung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven führen. Die Regelu...mehr

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Dokumentationspflichten – A... / 3 Praxisfragen

Zu Einzelheiten der Dokumentationsanforderungen wird auf die GAufzV [1] und die Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (VerwG-Verfahren)[2] verwiesen. Wie alle Verwaltungshandlungen stehen auch die Anforderungen an eine Verrechnungspreisdokumentation unter dem Vorbehalt der Geeignetheit, der Zumutbarkeit und der Verhältnismäßigkeit. Die Aufzeichnungspflichten werden auf die Geschäft...mehr

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Aktivitätsklausel (DBA) – A... / 4 Beratungshinweise

Es sollte darauf geachtet werden, dass die erforderliche aktive Tätigkeit nachgewiesen werden kann. Andernfalls drohen ggf. nicht nur materielle Nachteile, etwa in Form des Verlusts der Freistellung nach DBA, sondern auch verfahrensrechtliche Sanktionen, wenn (erweiterte) Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden können. Unklar ist, ob die Verweise in den Abkommen statisch od...mehr

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Anzeigepflichten, internati... / 2 Inhalt

Anzeigepflichtig sind Stpfl., die ihren Wohnsitz[1], ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2], den Ort ihrer Geschäftsleitung[3] oder ihren Sitz[4] im Inland unterhalten. Die Meldepflicht kann in den Fällen des § 138 Abs. 2 Nr. 2 AO auch von der ausl. Personengesellschaft oder einem Treuhänder wahrgenommen werden.[5] Die Anzeige hat beim nach den §§ 18ff. AO zuständigen FA zu erfolg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dokumentationspflichten (Sa... / 1 Systematische Einordnung

Der Gesetzgeber hat in § 90 Abs. 3 AO eine grundsätzliche Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise zwischen nahe stehenden Personen bzw. für die Zurechnung der Einkünfte zu Stammhaus und Betriebsstätten normiert ("Dokumentationspflichten"). Diese Vorgaben werden um die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung [1] und die Verwaltungsgrundsätze-Verfahren[2] ergänzt. Die umf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Katalogleistung / 2.1 Der Leistungsempfänger ist ein Unternehmer

Wird eine in § 3a Abs. 4 UStG aufgeführte sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht, ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt [1], eine Ortsbestimmung nach § 3a Abs. 4 UStG scheidet aus. Wird eine in § 3a Abs. 4 UStG aufgeführte Leistung an eine Betriebsstätte eines die Leistung empfangenen Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Katalogleistung / 2.3 Der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer und hat seinen Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet

Wird eine in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführte sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer erbracht, der seinen Sitz oder seinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet hat, ergibt sich aus § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG für diese sonstige Leistung keine Rechtsfolge. Regelmäßig ist der Ort der sonstigen Leistung dann dort, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt.[1] Wird d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenfassende Meldung: E... / 2.3 Lösung

Abgabefrist der Zusammenfassenden Meldung Regelfall ist, dass der leistende Unternehmer monatliche Zusammenfassende Meldungen abgeben muss.[1] Allerdings kann U im Rahmen einer Vereinfachungsregelung quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgeben, wenn er in den letzten 4 Quartalen innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte von jeweils n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Katalogleistung / 1 Die einzelnen Katalogleistungen

In § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG werden in insgesamt noch 11 anwendbaren Nummern einzelne sonstige Leistungen aufgeführt, deren Ort sich bei dem Leistungsempfänger befindet, wenn dieser kein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der keine USt-IdNr. erteilt wurde und der Leistungsempfänger sein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lieferung die Voraussetzungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Katalogleistung / 2.5 Verlagerung des Orts nach § 3a Abs. 6 UStG

In bestimmten Fällen kann sich der Ort einer sonstigen Leistung, die ansonsten nach § 3a Abs. 1 UStG an dem Ort ausgeführt wäre, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen oder seine Betriebsstätte unterhält, noch nach § 3a Abs. 6 UStG verlagern. Im Zusammenhang mit den Katalogleistungen des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1–10 UStG kommt eine solche Verlagerung dann infrage, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenfassende Meldung: E... / 2.1 Sachverhalt

Der deutsche Unternehmer U hat im Voranmeldungszeitraum Januar 2022 Leistungen an verschiedene Kunden in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbracht. Unter anderem hat er die folgenden Leistungen ausgeführt: An den Abnehmer A aus Österreich lieferte er Handelsware im Wert von netto 60.000 EUR. An den Abnehmer B aus Belgien lieferte er Elektrogeräte für ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstvertrag / 2 "Freier" Dienstvertrag und Arbeitsvertrag: Abgrenzung

Der Arbeitsvertrag ist der in der Praxis wichtigste Unterfall des Dienstvertrags [1]; deshalb ist jeder Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag i. S. d. § 611 BGB, aber nicht jeder Dienstvertrag ist ein Arbeitsvertrag. Beiden Vertragsarten gemeinsam ist die Verpflichtung zu höchstpersönlicher Tätigkeit (vgl. § 613 BGB). Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Verträgen besteht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.3 Schwer zu bewertende immaterielle Werte

Rz. 162 Nr. 4 Buchst. b) erfasst die Übertragung von immateriellen Werten oder Rechten, die schwer zu bewerten sind. Als Werte oder Rechte werden Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) erfasst, wie Patente, Warenzeichen und der Firmenwert, aber auch bloße vermögenswerte Positionen, wie Know-How. Es muss sich um eine Übertragung der immateriellen Werte oder Rechte handeln, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.4 Funktionsverlagerung und ähnliche Übertragungen und Überführungen

Rz. 165 Nach Nr. 4 Buchst. c) führt eine Funktionsverlagerung zu einem Kennzeichen. Definiert ist dies als grenzüberschreitende Übertragung oder Verlagerung von Funktionen, Risiken, Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen innerhalb von verbundenen Unternehmen. Zum Begriff der verbundenen Unternehmen Rz. 170. Auffällig ist, dass in Anhang IV Teil II E 3 der Richtlinie v. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.1 Allgemeines

Rz. 98 § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO enthält zwei Tatbestände, die Gestaltungen zum Gegenstand haben, die Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen betreffen und an die Ansässigkeit bzw. fehlende Ansässigkeit des Empfängers der Zahlungen anknüpfen.[1] Die Ansässigkeit des Zahlenden ist ohne Bedeutung. Er kann in einem Hoch- oder Niedrigsteuerland ansässig sein oder keine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.1 Mehrfache Abschreibung

Rz. 109 Abs. 2 N. 1 Buchst. b erfasst Gestaltungen, die zu einer mehrfachen Abzugsfähigkeit oder Steuerbefreiungen führen (sog. "double dips"). Nach Doppelbuchst. aa) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet Absetzungen für Abnutzung für denselben Vermögenswert in Anspruch genommen werden. Zum Begriff des Hoheitsgebiets vgl. Rz. 43, zu Absetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.2 Safe-Harbour-Regeln

Rz. 159 Der Tatbestand der Nr. 4 Buchst. a) betrifft die Nutzung von sog. Safe-Harbour-Regeln durch Verrechnungspreisgestaltungen.[1] Da die Vorschrift sich nur auf Verrechnungspreise bezieht, sind die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ausgenommen. Verrechnungspreise können nur zwischen verschiedenen Rechtsträgern vereinbart werden. Ein Verweis auf Betriebsst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.7 Angaben zu Eigentümer(n) und Beteiligten

Eigentumsverhältnisse Zunächst sind die Eigentumsverhältnisse anzugeben, d. h. welche Rechtsform der Eigentümer vorweist. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Bei einem Erbbaurecht ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten anzugeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, die Erbengeme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr