Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Kosten

2.1 Allgemeine Grundsätze 2.1.1 Anwendungsbereich Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

3.1.1 Beschaffungspflicht Rz. 55 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Hier ist er – anders als bei § 40 Abs. 1 BetrVG – zur Naturalleistung verpflichtet. Der Gesetzgeber wollte damit unangemessene Eigenanschaffungen des Betriebsrats ausschließen. Nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Einzelfälle

2.2.1 Geschäftsführungskosten Rz. 17 Unter Geschäftsführungskosten sind die Kosten zu verstehen, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Zum Aufwand für die Heranziehung sachkundiger Personen, siehe für Rechtsanwälte unter Rz 26 ff. und für Sachverständige bzw. Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Grundsätze

2.1.1 Anwendungsbereich Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Sachaufwand

3.1 Allgemeine Grundsätze 3.1.1 Beschaffungspflicht Rz. 55 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Hier ist er – anders als bei § 40 Abs. 1 BetrVG – zur Naturalleistung verpflichtet. Der Gesetzgeber wollte damit unangemessene Eigenanschaffungen des Betriebsrats ausschließen. Nicht der Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 34 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte.[1] Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Büropersonal

Rz. 65 Der personelle und zeitliche Umfang der Überlassung von Büropersonal hängt von den jeweiligen Verhältnissen im Betrieb ab. Das überlassene Personal – in der Regel Schreibkräfte – wird vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Hat der Betriebsrat allerdings zu dem Personal aus nachvollziehbaren Gründen kein Vertrauen, mangelt es an der Geeignetheit; in diesem Fall ist anderes Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Informations- und Kommunikationstechnik

Rz. 62 Grundsätzlich kann der Betriebsrat einen Telefonanschluss verlangen.[1] In einem Betrieb mit mehreren voneinander entfernt liegenden Betriebsstätten kann der Anspruch bestehen, eine vorhandene Telefonanlage telefontechnisch so einrichten zu lassen, dass jedes einzelne Betriebsratsmitglied an seinem Arbeitsplatz von den Arbeitnehmern des Betriebs angerufen werden kann....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Büroräume/Mobiliar

Rz. 58 Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Betriebsrat geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die so beschaffen sein müssen, dass der Betriebsrat in ihnen seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Insbesondere muss möglich sein, Betriebsratssitzungen und Besprechungen durchzuführen, Sprechstunden abzuhalten, Schreibarbeiten auszuführen so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Rz. 6 Die Kosten sind nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Betriebsratsarbeit notwendig waren. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. der Betriebsrat hat zu prüfen, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist. Er darf si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4 Schwarzes Brett/Veröffentlichungen/Intranet/Internet

Rz. 68 Für Bekanntmachungen des Betriebsrats muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat ein oder je nach Größe des Betriebs mehrere "Schwarze Bretter" zur Verfügung stellen. Der Betriebsrat entscheidet über den Inhalt der Bekanntmachungen. Nicht statthaft auf dem Schwarzen Brett des Betriebsrats sind parteipolitische Propaganda, die Werbung für eine Gewerkschaft oder andere mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Geschäftsführungskosten

Rz. 17 Unter Geschäftsführungskosten sind die Kosten zu verstehen, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Zum Aufwand für die Heranziehung sachkundiger Personen, siehe für Rechtsanwälte unter Rz 26 ff. und für Sachverständige bzw. Berater unter Rz 34 ff.. Rz. 18...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5 Betriebsinterne Bekanntgabe

Rz. 16 Der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall gehindert, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats verursachten Kosten betriebsintern, z. B. in einer Betriebsversammlung oder am "Schwarzen Brett" bekanntzugeben. Allerdings hat er dabei das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu beachten.[1] Insbesondere hat er es zu unterlassen, den Betriebsrat durch nicht sachgerechte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Fristen

Rz. 14 Ansprüche auf Kostenerstattung unterliegen nicht den tariflichen Ausschlussfristen, die sich auf die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, denn hier handelt es sich nicht um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sondern um Ansprüche, die das Betriebsratsmitglied kraft seines Amtes geltend machen kann. Rz. 15 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Jedoch kommt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 3.2 Unterrichtung und Anhörung

Ein kraft Gesetzes geschaffener Europäischer Betriebsrat ist nach § 29 EBRG einmal im Kalenderjahr über die Entwicklung der Geschäftslage und die Perspektiven des gemeinschaftsweit tätigen Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe zu unterrichten und anzuhören. Dazu gehören etwa Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, die Entwicklung der B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 1.2 Auskunftsanspruch für die Verhandlungsaufnahme

Im EBRG finden sich verschiedene Informationsrechte zu den Tatsachen, die Voraussetzung für die Bildung eines Europäischen Betriebsrats sind. Die zentrale Leitung ist nicht nur zur Erteilung von Auskünften, sondern vielmehr dazu verpflichtet, die für die Aufnahme von Verhandlungen zur Bildung eines Europäischen Betriebsrats erforderlichen Informationen zu erheben und an die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 1.1 Sitz und Schwellenwerte

Unter das EBRG fallen unionsweit tätige Unternehmen[1] mit Sitz in Deutschland sowie unionsweit tätige Unternehmensgruppen, deren herrschendes Unternehmen in Deutschland ansässig ist.[2] Als herrschendes Unternehmen gilt dabei die Konzerneinheit, die auf die anderen Unternehmen über von ihr bestellte Mitglieder in den Unternehmensorganen, die Mehrheit der Stimmrechte oder di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsplatzgestaltung

Begriff Schaffung der bestmöglichen Voraussetzungen und Bedingungen für das Zusammenwirken von Menschen (Aufgaben), Sachmitteln und Informationen. Ansatzpunkte sind also die Arbeitsplätze, die Arbeitsmittel- und verfahren, die Abläufe sowie die Umgebung. Änderungen basieren meist auf Arbeitsstudien und neuen Erkenntnissen der Arbeitswissenschaft. Wichtig: der Betriebsrat ha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2 Betriebliche Einführung (§ 18 Abs. 2)

Im VKA-Bereich ist in § 18 Abs. 6 TVöD-VKA die Verpflichtungsklausel für betriebliche Vereinbarungen geschaffen worden. Ohne Dienst-/Betriebsvereinbarung lassen sich keine individualrechtlichen Zahlungsansprüche ableiten, denn es fehlt dann an der notwendigen Anspruchsgrundlage für die Auszahlung.[1] Durch Nr. 2 der Protokollerklärung zu Abs. 6 des § 18 TVöD-VKA ist jedoch r...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.3 Einzelne Sachbereiche

Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung sowie die Betriebssicherheitsverordnung. All diese gesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.1 Allgemeines

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich auf Regelungen, die gesetzliche Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften ausfüllen sollen. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz sowie die PSA-Benutzungsverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung sowie weitere Verordnungen, die der Umsetzung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.2 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Die Betriebspartner sind zur gemeinsamen Ausfüllung der gesetzlichen Rahmenvorschriften aufgerufen. Dabei haben sie sich auf eine technisch definierte Lösung zu einigen. Nicht mitbestimmungspflichtig sind die für den Arbeitsschutz unerheblichen Aspekte, z. B. Hersteller, Bezugsquelle, Lieferungsbedingungen und unter Umständen Designfragen. Der Betriebsrat kann also grundsätz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber diese aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. Weiter gefasste und auf den Arbeitsschutz allgemein bezogene Mitwirkungsrechte finden sich in § 89 Betr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / 1.1 Wirksamer Arbeitsvertrag

Zunächst muss ein wirksames Arbeitsverhältnis vorliegen.[1] Wirksam ist ein Arbeitsvertrag individualrechtlich auch, wenn der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers nach § 99 BetrVG verweigert. Der Arbeitgeber darf dann den Arbeitnehmer vorbehaltlich der §§ 100 ff. BetrVG nicht im Betrieb einsetzen und hat deshalb Annahmeverzugslohn zu zahlen. Bei Beeint...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. Bei der Ausgestaltung der "Klärung von Möglichkeiten" eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach der Rahmenvorschrift des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX durch generelle Verfahrensregelungen steht dem Betr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.5.2 Mitbestimmungsfreie Tatbestände

Keine Mitbestimmungspflicht besteht Bei der Feststellung des Gesamtbudgets, beim Abschluss von Zielvereinbarungen (dies gilt auch für Zielvereinbarungen mit Gruppen von Beschäftigten), bei der systematischen Leistungsbewertung, bei der Feststellung, ob ein Beschäftigter die vereinbarte ZV/SLB erreicht hat, da nicht das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2.2 Folgen bei verspätetem Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung

Mit der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA haben die Tarifvertragsparteien betont, dass die zeitgerechte Einführung der Leistungsentgelte sinnvoll notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie haben die Betriebsparteien daher aufgefordert, sich rechtzeitig vor dem 1.1.2007, dem Zeitpunkt, zu dem gemäß § 18 Abs. 2 TVöD-VKA die leistungsorientierte Bezahlung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 8 Besonderheiten bei Betriebsratsmitgliedern

Auch bei Betriebsratsmitgliedern können arbeitsvertragliche Pflichtverstöße abgemahnt werden, denn auch ein Betriebsratsmitglied hat seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten zu erfüllen.[1] Dem Betriebsrat als Gremium steht kein Anspruch zu, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte eines seiner Mitglieder zu verlangen.[2] Verletzen Betriebsratsmitglieder dagege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 9.1 Kein Beteiligungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat muss bei Ausspruch der Abmahnung nicht angehört oder beteiligt, nicht einmal vom Ausspruch informiert werden [1], allerdings bei einer evtl. später beabsichtigten Kündigung.[2] Da die Abmahnung ein Produkt der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht ist, gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keine Regelung, die sich mit der Abmahnung direkt befasst. Achtung Ev...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 9.2 Tätigwerden des Betriebsrats bei Beschwerden

Der abgemahnte Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren, wenn er sich durch die Abmahnung benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.[1] In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Betriebsrats, zunächst zu prüfen, ob er die Beschwerde für berechtigt erachtet oder nicht. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für berechtigt, muss er gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tari...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 2.2 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Ein Anhörungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 82 Abs. 1 BetrVG. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Gemäß § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alternative Mitarbeitervert... / 2 Verhältnis zum BetrVG

Ein Betriebsrat nach dem BetrVG kann auch dann gegründet werden, wenn bereits ein alternatives Modell der Arbeitnehmermitbestimmung besteht oder im Entstehen ist. Das BetrVG sieht vor, dass in Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden kann, unabhängig davon, ob andere Formen der Mitbestimmung existieren. Das bedeutet, beide Arte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alternative Mitarbeitervert... / 1 Einordnung

Alternative Modelle der Arbeitnehmerbeteiligung kommen in der Praxis in verschiedenen Formen vor, die freiwillig und nicht gesetzlich geregelt sind. Sie dienen als Alternative zu einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können in Form von Mitarbeitervertretungen, Arbeitsgruppen oder anderen partizipativen Projekten umgesetzt werden und bieten flexib...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 6 Mitbestimmung

Während das BetrVG kein Beteiligungsrecht vorsieht[1], besteht für den Bereich des BPersVG hinsichtlich Versagung bzw. Widerruf einer genehmigten Nebentätigkeit ein Mitbestimmungsrecht (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG). Die Länder enthalten vergleichbare Bestimmungen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2.5 Ausschluss- und Verjährungsfristen

Anspruch auf Karenzentschädigung verjährt nach 3 Jahren Die Karenzentschädigung ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Deshalb unterliegt sie der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Ansprüche entstanden sind.[2] Ausschlussfristen nicht immer anwendbar Einzelvertraglich oder auch aufgrund von Tarifver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alternative Mitarbeitervert... / 3 Satzung als Grundlage der Mitbestimmung

In alternativen Modellen können zwar verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, es fehlt jedoch die gesetzliche Verankerung, die dem Betriebsrat nach dem BetrVG zugrunde liegt. Deshalb muss eine entsprechende Satzung im Unternehmen erlassen werden, welche die Grundlage für das Mitbestimmungsmodell darstellt. Die Durchsetzung der Rechte einer solchen Satzung kann daher sch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

1 Allgemeines Rz. 1 In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern können durch den Betriebsrat Ausschüsse gebildet werden, denen bestimmte Aufgaben übertragen werden. Hat der Betrieb mehr als 200 Arbeitnehmer, können den Ausschüssen auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden.[1] Die letztgenannte Übertragungsmöglichkeit besteht auch, wenn Arbeitgeber und Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geschäftsführung des Ausschusses

Rz. 10 Zur Geschäftsführung des Ausschusses gilt das unter § 27 BetrVG, Rz. 49 ff. Gesagte entsprechend. Allerdings sind Betriebsratsvorsitzender/Stellvertreter nicht automatisch Vorsitzender bzw. Stellvertreter des Ausschusses, da sie nicht notwendigerweise Mitglieder im Ausschuss sind. Der Ausschuss wählt daher in seiner konstituierenden Sitzung einen Vorsitzenden und eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zusammensetzung der Ausschüsse

Rz. 6 Die Zahl der Mitglieder setzt der Betriebsrat nach Ermessen per Beschluss fest.[1] Als Mitglieder des Ausschusses kommen nur Betriebsratsmitglieder in Betracht. Der Betriebsrat entscheidet auch, ob der Ausschuss nur für bestimmte Zeit oder für die gesamte Amtsperiode gebildet wird.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Aufgaben zur selbstständigen Erledigung

Rz. 12 Hat der Betriebsrat einen Betriebsausschuss gebildet, können den Ausschüssen nach § 28 Abs. 1 BetrVG Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Ein Betriebsausschuss muss von Betriebsräten mit 9 oder mehr Mitgliedern zwingend gebildet werden. Diese Betriebsräte können daher auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen. Rz. 13 Die Übertragung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Gemeinsame Ausschüsse von Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 23 Unabhängig von der Größe der Betriebe können Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsame Ausschüsse bilden. Der gemeinsame Ausschuss ist ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Gremium und kein Organ des Betriebsrats.[1] Rz. 24 Sinnvoll ist ein gemeinsamer Ausschuss, wenn komplexe Themen in einem kleineren Kreis von Fachleuten vonseiten des Betriebsrats wie auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 19 Ist kein Betriebsausschuss gebildet, können den Ausschüssen keine Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Sonstige Aufgaben, die dagegen übertragen werden können, beinhalten bloße Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen. Werden bestimmte Fachausschüsse gebildet, könnten diese die Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen aus ihrem Fachressort vorber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wahl der Ausschussmitglieder

Rz. 7 Für die Wahl der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 und 4 BetrVG. Es wird daher grundsätzlich eine Verhältniswahl durchgeführt; bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags erfolgt eine Mehrheitswahl.[1] Eine spätere Nachnominierung von Mitgliedern ist nicht möglich; eine Neuwahl ist erforderlich.[2] Auch der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter bedürfen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzung für die Bildung von Ausschüssen

Rz. 4 Einzige Voraussetzung für die Bildung von Ausschüssen ist, dass der Betrieb regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer (= mindestens 7 Betriebsratsmitglieder) beschäftigt. Gezählt wird dabei nach Köpfen und nicht nach der Arbeitszeit (keine "Full Time Equivalents")[1]. Da es auf die "regelmäßig" Beschäftigten ankommt, ist ein kurzfristiges Über- oder Unterschreiten der 100er...mehr