Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Wahlvorschläge

Rz. 13 Wahlvorschläge können von wahlberechtigten Arbeitnehmer und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften aufgestellt werden (§ 14 Abs. 3 BetrVG). Eine Betriebsratswahl, die ohne Wahlvorschläge stattfindet, ist nichtig.[1] Unter Wahlvorschlag im Sinne des § 14 BetrVG ist die Benennung einer oder mehrerer Personen für die Wahl zum Betriebsrat zu verstehen, die schriftlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Einköpfiger Betriebsrat

Rz. 12 Bei der Wahl eines einköpfigen Betriebsrates (5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb (§ 9 BetrVG) findet grundsätzlich die Mehrheitswahl in gleicher Weise statt wie für die Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder.[1] Nach der geltenden Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz sind auch bei der Wahl nur eines Betriebsratsmitgliedes Betriebsrat und Ersatzmitglie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 14 BetrVG regelt die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl und die Grundlinien für Wahlvorschläge, soweit beides nicht speziell für das vereinfachte Wahlverfahren in § 14a BetrVG normiert ist. Die Vorschrift gilt auch für die Wahl der Bordvertretung und mit den Abweichungen des § 116 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG auch für den Seebetriebsrat. Auf die Bildung des Gesamtbetrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14 a BetrVG sieht seit 2001 für kleinere Betriebe mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren vor. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] sind der verpflichtende (5 bis 100 Arbeitnehmer, zuvor 5 bis 50 Arbeitnehmer) und der durch Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber mögliche Anwendungsbereich des v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Verhältniswahl

Rz. 7 Mit Abschaffung der Unterteilung der Arbeitnehmer in die Gruppe der Arbeiter und die der Angestellten durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes[1] finden Betriebsratswahlen stets gemeinsam und nicht unterteilt nach jenen Gruppen statt. Das Gesetz sieht vor, dass die gewählten Betriebsratsmitglieder im Normalfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 14 Wahlvorschriften

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 14 BetrVG regelt die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl und die Grundlinien für Wahlvorschläge, soweit beides nicht speziell für das vereinfachte Wahlverfahren in § 14a BetrVG normiert ist. Die Vorschrift gilt auch für die Wahl der Bordvertretung und mit den Abweichungen des § 116 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG auch für den Seebetriebsrat. Auf die Bildung des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 14 a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

1 Allgemeines Rz. 1 § 14 a BetrVG sieht seit 2001 für kleinere Betriebe mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren vor. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] sind der verpflichtende (5 bis 100 Arbeitnehmer, zuvor 5 bis 50 Arbeitnehmer) und der durch Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber mögliche Anwendungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Mehrheitswahl

Rz. 9 Wurde für die Betriebsratswahl lediglich eine Vorschlagliste eingereicht oder haben Arbeitgeber und Wahlvorstand in einem Betrieb mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer die Anwendung des einfachen Wahlverfahrens vereinbart (§ 14a Abs. 5 BetrVG), so findet die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Es gilt folgende Regelung (§ 20 WO BetrVG, § 34 WO Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Erste Wahlversammlung bei Einleitung der Wahl durch Initiative der Belegschaft

Rz. 10 Wird der Wahlvorstand auf Initiative aus dem Betrieb oder einer Gewerkschaft gewählt[1], wird der Wahlvorstand in einer ersten Wahlversammlung gewählt.[2] Rz. 11 Eine Woche nach der ersten Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes findet die Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats statt. Die Wochenfrist errechnet sich nach § 187 Abs. 1 BGB und § 188 Abs. 2 BGB. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wahl in Kleinbetrieben

Rz. 10 Die Wahl in Kleinbetrieben mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern (oder nach entsprechender Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber auch in Betrieben mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern) ist im Detail in § 14a BetrVG geregelt. Die Wahl findet nach der in § 14 Abs. 2 Satz 2 BetrVG vorgeschriebenen Mehrheitswahl statt. 4.1 Wahl von 3 Betriebsra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Wahlvorschläge der Arbeitnehmer

Rz. 14 Wahlvorschläge aus dem Kreis der Arbeitnehmer des Betriebs können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer (vgl. § 7 BetrVG) unterbreiten. Rz. 15 Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss durch sogenannte Stützunterschriften getragen werden. Es muss dafür die vorgegebene Anzahl an wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs gewonnen werden, die sich durch Unterschrift für den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Einleitung der Wahl durch Betriebsrat, Gesamt/Konzernbetriebsrat

Rz. 6 Wird die Betriebsratswahl durch den amtierenden Betriebsrat (§ 16 Abs. 1 BetrVG), durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (§ 17 Abs. 1 BetrVG, § 16 Abs. 3 BetrVG) oder auf Beschluss des Arbeitsgerichtes (§ 16 Abs. 2 BetrVG) durch Bestellung des Wahlvorstandes eingeleitet, so wird der Betriebsrat auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Schriftliche Stimmabgabe

Rz. 17 Wahlberechtigten Arbeitnehmern, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates nicht teilnehmen können, muss der Wahlvorstand Gelegenheit geben, schriftlich abzustimmen.[1] Der Arbeitnehmer hat sein Verlangen nach schriftlicher Stimmabgabe spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates dem Wahlvorstand mitzuteilen.[2] Im Übrigen en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Wahl von 3 Betriebsratsmitgliedern

Rz. 11 Die Wahl von 3 Betriebsratsmitgliedern in Kleinbetrieben (bei 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern, § 9 BetrVG) findet nach den Regeln der Mehrheitswahl wie in größeren Betrieben statt.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahlvorschläge

Rz. 13 Im vereinfachten Wahlverfahren wird stets nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Dies bedeutet für die Wahlvorschläge, dass zwar jeder Wahlvorschlag auch mehrere Arbeitnehmer enthalten kann. Auf dem Stimmzettel werden jedoch alle Wahlbewerber einzeln und nicht etwa mit ihren Listen zur Abstimmung gestellt. Sie werden unabhängig von der Reihenfolge in den Wahl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine und gleiche Wahl

Rz. 6 § 14 Abs. 1 BetrVG schreibt die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl nicht fest. Dennoch ergeben sich diese beiden Grundsätze aus den allgemeinen Grundregeln für demokratische Wahlen (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG). Diese Grundsätze besagen zunächst, dass jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer sein Wahlrecht formal in gleicher Weise ausüben können muss. Sie besagen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 (Zweite) Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats

Rz. 16 Zu der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats lädt der Wahlvorstand ein. Wurde der Wahlvorstand selbst auf einer (ersten) Wahlversammlung gewählt, findet die zweite Wahlversammlung eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes statt. Die Wochenfrist berechnet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB. Wurde der Wahlvorstand in anderer Weise bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Geheime Wahl

Rz. 4 Die Betriebsratswahl hat geheim stattzufinden. Damit ist eine öffentliche Abstimmung ebenso unzulässig wie die Wahl ohne vorgedruckte Stimmzettel, die zu individuellen Stimmabgaben zwingt. Der Wahlvorstand hat ferner geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung der eigentlichen Wahl und insbesondere das unbeobachtete Kennzeichnen des Stimmzettels zu ermöglich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geheime und unmittelbare Wahl

Rz. 3 Der Betriebsrat wird durch Wahl gebildet. Diese Wahl folgt den grundlegenden demokratischen Regeln. Es besteht deshalb keine Wahlpflicht. Die Teilnahme aller Arbeitnehmer ist freiwillig. Die zwei wichtigsten Wahlrechtsgrundsätze sind in § 14 Abs. 1 BetrVG festgeschrieben, die Grundsätze der geheimen und der unmittelbaren Wahl. 2.1 Geheime Wahl Rz. 4 Die Betriebsratswahl ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Unmittelbare Wahl

Rz. 5 Die Betriebsratswahl ist als unmittelbare Wahl eine persönliche Wahl. Das heißt, jeder Wahlberechtigte muss seine Stimme selbst abgeben. Eine Vertretung bei der Abstimmung ist unzulässig.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahl in Betrieben mit über 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern

3.1 Verhältniswahl Rz. 7 Mit Abschaffung der Unterteilung der Arbeitnehmer in die Gruppe der Arbeiter und die der Angestellten durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes[1] finden Betriebsratswahlen stets gemeinsam und nicht unterteilt nach jenen Gruppen statt. Das Gesetz sieht vor, dass die gewählten Betriebsratsmitglieder im Normalfall nach den Grundsätzen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Wahlvorschläge der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

Rz. 19 § 14 Abs. 3 und Abs. 5 BetrVG sehen ferner Wahlvorschläge von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vor. Für die Gewerkschaft gilt der allgemeine Gewerkschaftsbegriff.[1] Im Betrieb vertreten ist eine Gewerkschaft, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs als Mitglied angehört. Nicht erforderlich ist, dass dieser Arbeitnehmer wahlberechtigt ist. Die Gewer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Einleitung der Wahl

Rz. 5 Einleitung und Ablauf des vereinfachten Wahlverfahrens unterscheiden sich danach, wer die Wahl einleitet. Entstammt die Initiative aus dem Kreis der Arbeitnehmer, so findet ein zweistufiges Wahlverfahren mit zwei Wahlversammlungen statt.[1] Wird die Wahl hingegen vom (amtierenden) Betriebsrat, durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder durch Beschluss des Arbeitsg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal des Alters / 1.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters (§ 10 AGG)

Mit § 10 AGG existiert ein spezieller Rechtfertigungsgrund dafür, Arbeitnehmer oder Bewerber wegen des Alters unterschiedlich zu behandeln. Hinweis § 10 AGG Zitat […] eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters [ist] auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 6 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat eine Woche vor jeder geplanten personellen Maßnahme unterrichten. Handelt es sich um Bewerbungen, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen, auch die von Bewerbern, an denen der Arbeitgeber nicht interessiert ist.[1] Wird der Bewerbungsprozess digi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / Zusammenfassung

Begriff Die Bewerbung bzw. das Bewerbungsverfahren zielt auf die Besetzung eines Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber zur Deckung eines bestehenden Personalbedarfs. Regelmäßig erfolgt die Bewerbung als Reaktion auf eine Stellenausschreibung; möglich ist aber auch eine Initiativbewerbung. Mit Einleitung des Bewerbungsverfahrens entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 7.3 Betriebliche Mitbestimmung

Die im Rahmen betrieblicher Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit enthaltenen Vorgaben zur Verteilung der Arbeitszeit unterliegen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates (z. B. täglicher/wöchentlicher Arbeitszeitrahmen, Vorgaben zu Service- und Funktionszeiten, Pausen etc.). Dem Betriebsrat steht im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.2 Fehlende Mitbestimmung

Als Störung im weitesten Sinne ist daher auch der Fall zu verstehen, dass der Arbeitgeber nicht befugt ist, die Arbeitsleistung zu fordern, soweit es an einer notwendigen Mitbestimmung durch den Betriebs-/Personalrat mangelt. Praxis-Beispiel Eine tarifvertragliche Verlängerung der Arbeitszeit kann infolge einer Verkürzung bezahlter Pausenzeiten wegen Beachtung des Mitbestimmu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / Zusammenfassung

Überblick Angesichts der neueren europäischen und deutschen Rechtsprechung zur arbeitszeitschutzrechtlichen Dokumentationspflicht geleisteter Arbeitszeiten stellt sich verstärkt die Frage, wie Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten erfolgreich und rechtssicher umgesetzt werden kann. Die Sinnhaftigkeit einer betriebsseitigen Arbeitszeiterfass...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.6.2 Transfergesellschaft

Besteht keine Möglichkeit mehr, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehender Natur ist, kann auch die Kurzarbeit keine Lösung für den Arbeitgeber sein. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber auch im Sinne seiner Beschäftigten versuchen, einen sozialverträglichen Abbau der Beschäftigtenzahlen zu erreichen. Sozialverträglich bedeutet in diesem Sinne, dass versucht wird, die Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 3 Rechtsgrundlage

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell bedarf keiner besonderen Rechtsgrundlage. In der betrieblichen Praxis wird Vertrauensarbeitszeit häufig als Arbeitszeitmodell bereits im Arbeitsvertrag vereinbart. Soweit im Arbeitsvertrag aber kein bestimmtes Arbeitszeitmodell genannt wird, kommt die Einführung von Vertrauensarbeitszeit auch auf der Grundlage ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 5 Festlegung von Service- und Funktionszeiten

Soweit im Betrieb Service- oder Funktionszeiten als bereichsbezogene Vorgaben für die Erreichbarkeit bzw. Leistungserbringung festgelegt werden, können auch Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit in derartige Modelle eingebunden werden. Die Festlegung der Arbeitszeit muss dann durch den Arbeitnehmer so erfolgen, dass in Abstimmung mit den Arbeitskollegen eine ausreichende Prä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 10 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis der Vertrauensarbeitszeit kommt der Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit sowie der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht besondere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber muss deshalb im Rahmen seiner Verantwortung dafür sorgen, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit die gesetzlichen Bestimmungen beachten und die gebotenen Aufzeichnungen vornehmen. Nach dem Wor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.4 Vereinbarung in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Ausschlussklauseln in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen gelten ebenfalls unmittelbar für alle Arbeitnehmer, die unter deren Geltungsbereich fallen. In allen anderen Fällen bedarf es einer zusätzlichen Regelung im Arbeitsvertrag. Grundsätzlich kann eine Ausschlussfrist auch über eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des BA...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 1 Einleitung

Das Arbeitsrecht zeichnet sich zum einen durch eine große Regelungsdichte und zum anderen durch das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aus.[1] Es hat sowohl in wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht große Bedeutung für die Beteiligten. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber, aber vor allem für den Arbeitnehmer. Traditionell sind diese Vertragsverhältnisse ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2 Geltungsbereich nach Ansprüchen

Grundsätzlich können alle Ansprüche ausgeschlossen werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und die Anwendung der Ausschlussfrist nicht einem anderen, vorrangigen Schutzzweck zuwiderläuft. Der Wortlaut der Ausschlussklausel kann jedoch den Geltungsbereich weiter einschränken.[1] Entscheidend für die Einbeziehung ist die enge Verknüpfung e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.1 Keine Regelungen zur Verteilung

Anders als § 18 TVöD-VKA enthält § 18a Abs. 2 TVöD keine Vorgaben dazu, ob und welche Beschäftigten von dem alternativen Entgeltanreiz-System profitieren. Ebenfalls ist unklar, ob ein gleichberechtigter Anspruch aller Beschäftigten besteht und ob eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Beschäftigtengruppen möglich sein kann. Weiterhin enthält der Absatz keine Aussage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.1 Geltungsbereich nach Rechtsgrundlage

Eine Ausschlussklausel kann sowohl individualrechtlich als auch kollektivrechtlich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Grundsätzlich erfassen Klauseln, die aufgrund eines Tarifvertrags unmittelbar gelten, so wie § 37 TVöD, oder auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird[1], den gesamten Bereich der arbeitsrechtlichen Ansprüche, unabhängig davon, auf welcher Recht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.3 Inhalt der Erklärung

An den Inhalt des Schreibens dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Es genügt, wenn ein verständiger Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch geltend gemacht wird und auf welche Tatsachen sich die Forderung stützt.[1] Die Angabe der richtigen Anspruchsgrundlage ist daher nicht erforderlich.[2] Ebenso wenig gilt dies für die Darlegung der rechtlichen Vora...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 77 ist die zentrale Vorschrift für die Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In Abs. 1 wird klargestellt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die alleinige Zuständigkeit für die Durchführung von Betriebsvereinbarungen hat und der Betriebsrat nicht in die Führung des Betriebs eingreifen darf. In den Abs. 2 bis 6 werden nähere Regelungen über das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Regelungsgegenstand

Rz. 15 Regelungsgegenstand von Betriebsvereinbarungen können nur solche Fragen sein, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören, und zwar sowohl im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung als auch bei freiwilligen Vereinbarungen. Grundsätzlich können somit sämtliche Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Man unterscheidet zwisch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.10 Die Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen (Abs. 6)

Rz. 43 Ebenso wie bei Tarifverträgen bedeutet der Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht, dass die Betriebsvereinbarung ohne jede Wirkung wäre. Vielmehr ordnet § 77 Abs. 6 BetrVG an, dass Betriebsvereinbarungen eine Nachwirkung entfalten. Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung abgeschlossen wurden bzw. durch den Spruch der Einigungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 77 ist die zentrale Vorschrift für die Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In Abs. 1 wird klargestellt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die alleinige Zuständigkeit für die Durchführung von Betriebsvereinbarungen hat und der Betriebsrat nicht in die Führung des Betriebs eingreifen darf. In den Abs. 2 bis 6 werden nähere Regelungen über das Zustandekomm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Bekanntgabe

Rz. 13 Der Arbeitgeber hat Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle auszulegen. Zweck der Vorschrift ist es, jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, von den für ihn geltenden Vereinbarungen Kenntnis zu erlangen. In welcher Weise dies geschieht, ist unerheblich, solange nur dieser Zweck gewahrt ist. Der Aushang am Schwarzen Brett ist die typische Form, jedoch reicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Der Vorrang des Tarifvertrags

Rz. 19 Die grundsätzlich sehr weite Regelungskompetenz der Betriebspartner wird durch § 77 Abs. 3 BetrVG eingeschränkt. Danach können Arbeitsentgelt und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Damit soll der Vorrang der Tarifvertragsparteien vor einer konkurrierend...mehr