Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zuständigkeit der Sprechstunde

Rz. 8 Die Sprechstunde der JAV ist ausschließlich zuständig für Jugendliche und Auszubildende, nicht aber für sonstige Arbeitnehmer des Betriebs, die nicht zum Kreis der in § 60 BetrVG Genannten gehören. Die Jugendlichen und Auszubildenden können ihre Anliegen und Wünsche allerdings nicht nur in der Sprechstunde der JAV vorbringen, sondern auch in der Sprechstunde des Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben der BR-Vorsitzende oder ein anderes beauftragtes BR-Mitglied das Recht, an allen Sitzungen der JAV teilzunehmen. Zum einen soll dadurch sichergestellt sein, dass der BR über die Belange und Probleme der JAV informiert wird, zum anderen, dass er die JAV in allen sich ihr stellenden Fragen sachkundig beraten kann. Der BR-Vorsitzende b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebszugehörigkeit

Rz. 4 Um eine JAV zu wählen, müssen mindestens 5 Jugendliche unter 18 Jahren oder Auszubildende in einem Betrieb beschäftigt sein. Der Begriff "Betrieb" ist in demselben Sinne zu verstehen wie bei der Bildung des Betriebsrats. Auf die Kommentierung zu §§ 1 und 4 BetrVG, wird verwiesen. Anders als beim Betriebsrat kommt es jedoch für die JAV auf die Dauer der Betriebszugehörig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.3 Wahlniederschrift

Rz. 80 Die Wahlniederschrift ist die schriftliche Feststellung des Wahlergebnisses. Der Inhalt ergibt sich aus §§ 39 Abs. 2 i. V. m. 16 Abs. 1 WO BetrVG 2001. Danach sind festzustellen: die Gesamtzahl der abgegebenen Wahlumschläge und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen; die jeder Liste zugefallenen Stimmenzahlen; die berechneten Höchstzahlen; die Verteilung der berechnete...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 65 Abs. 1 und 2 sind Organisation und Geschäftsführung der JAV geregelt. Gem. Abs. 1 sind eine Reihe von Vorschriften des BetrVG, die für den BR gelten, entsprechend anzuwenden. Nach Abs. 2 hat die JAV das Recht, eigene Sitzungen abzuhalten, allerdings nur in Abstimmung mit dem BR. Rz. 2 Die Regelung ist durch das BetrVerf-ReformG 2001 geändert worden. Insbesondere...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Vereinfachtes Wahlverfahren kraft Gesetzes

Rz. 87 Die Wahl hat stets im vereinfachten Wahlverfahren stattzufinden in Betrieben mit 5 – 100 der zur JAV wahlberechtigten Arbeitnehmer (s. o. Rz. 86). Rz. 88 Gem. § 14a Abs. 3 BetrVG findet – anders als im regulären Wahlverfahren – zwingend nur eine Wahlversammlung statt, auf der die JAV gewählt wird. Bei dieser Wahl gelten die allgemeinen Wahlgrundsätze[1], die Wahl finde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 17 Über Streitigkeiten betreffend die Bildung einer JAV sowie ihre Zuständigkeit haben gem. § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren zu entscheiden. Dies gilt auch für Streitigkeiten zwischen JAV und Betriebsrat, z. B. über die Beteiligungsrechte gem. § 67 BetrVG. Bei der JAV handelt es sich in derartigen Verfahren um eine nach § 10 Halbsatz ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Fortbestand der Mitgliedschaft

Rz. 10 § 64 Abs. 3 regelt, dass ein Mitglied der JAV, das im Laufe der Amtszeit sein 25. Lebensjahr vollendet, nicht wegen Verlustes der Wählbarkeit aus der JAV ausscheiden muss. Es bleibt vielmehr bis zum Ende der Amtszeit im Amt. Gleiches gilt aufgrund der Ergänzung des § 64 Abs. 3 durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz jetzt auch für den Fall der Beendigung der Beruf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 § 67 Abs. 2 BetrVG gewährt den Mitgliedern der JAV dann ein Stimmrecht im BR, wenn die von ihm zu fassenden Beschlüsse "überwiegend" jugendliche oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte betreffen. Dies gilt auch dann, wenn die JAV mehr Mitglieder hat als der BR.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.2.2 Einreichung der Wahlvorschläge und Prüfung

Rz. 100 Für das vereinfachte Wahlverfahren enthält die Wahlordnung eine andere, kürzere Einreichungsfrist als für das reguläre Verfahren. Während im regulären Verfahren die Wahlvorschläge vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen sind, reicht es im vereinfachten Verfahren aus, wenn die Wahlvorschläge beim Wahlvorstand bis 1 Woch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 ebenso wie durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz geändert worden ist, regelt die Grundsätze der Wahl zur JAV sowie der Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstandes. Ergänzt wird sie durch §§ 38 ff. WO BetrVG 2001. Die Regelung ist zwingendes Recht; sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Stimmenbewertung

Rz. 21 Nur, soweit es darum geht festzustellen, ob ein Beschluss des BR bzw. eines Ausschusses die erforderliche Mehrheit bekommen hat, sind die Stimmen der JAV zu berücksichtigen. Für die Frage, ob der BR bzw. der Ausschuss beschlussfähig war, kommt es auf die Stimmen der JAV nicht an. Sind die Voraussetzungen für die Stimmberechtigung der JAV im Betriebsrat gem. § 67 Abs. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Folgen

Rz. 26 Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss der BR-Vorsitzende den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung setzen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur, sofern der Antrag so rechtzeitig bei ihm eingeht, dass seine Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Sitzung noch möglich und zumutbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Ber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Das Wahlausschreiben

4.3.1 Allgemeines Rz. 45 Der Wahlvorstand muss das Wahlausschreiben spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlassen. Dieses Wahlausschreiben muss vom Vorsitzenden des Wahlvorstands und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben sein (§§ 38 i. V. m. 3 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Mit dem Erlass des Wahlausschreib...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahren

2.1 Aussetzungsantrag Rz. 3 Voraussetzung für die Aussetzung eines BR-Beschlusses ist ein entsprechender Antrag. Antragsberechtigt ist die JAV. Rz. 4 Dem Aussetzungsantrag der JAV vorausgehen muss ein entsprechender Beschluss dieses Gremiums, einen Aussetzungsantrag zu stellen. Dieser Beschluss muss mit absoluter Mehrheit der Stimmen der JAV gefasst werden.[1] Rz. 5 Im Aussetzu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren

Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2024 sein 18. Lebensjahr. Die Wahl zur JAV findet am 10.10.2024 sta...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.1 Stimmabgabe

Rz. 73 Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Umschläge, in die die Stimmzettel eingelegt werden, sind, wie sich aus der aktuellen Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 2 WO BetrV 2001 ergibt, nicht mehr erforderlich. § 11 ist durch die Ver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Gem. § 62 Abs. 3 muss das bei den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit befindliche Geschlecht seinem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend in der JAV repräsentiert sein. Diese Regelung, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 vom 23.7.2001[1] eingeführt worden ist, entspricht der Regelung in § 15 Abs. 2 BetrVG und ist im Gegensatz zu der bis dahin geltenden Re...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 Wahlausschreiben

Rz. 94 Besondere Bedeutung kommt im vereinfachten Verfahren dem Erlass des Wahlausschreibens zu. Mit ihm gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Aufgrund der Verkürzung der Fristen gem. § 63 Abs. 4 ist der Zeitdruck im vereinfachten Verfahren viel höher als im regulären Verfahren. Das Wahlausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 45 Der Wahlvorstand muss das Wahlausschreiben spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlassen. Dieses Wahlausschreiben muss vom Vorsitzenden des Wahlvorstands und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben sein (§§ 38 i. V. m. 3 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Mit dem Erlass des Wahlausschreibens gilt die Wahl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.2.3 Antrag auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

Rz. 101 Im vereinfachten Wahlverfahren findet zwingend – anders als im regulären Wahlverfahren – nur eine Wahlversammlung statt. Es kann daher sein, dass einzelne wahlberechtigte Arbeitnehmer an der Teilnahme an dieser Wahlversammlung verhindert sind. Um zu gewährleisten, dass auch sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, hat der Gesetzgeber für das vereinfachte Wahlv...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschluss der JAV

Rz. 6 Die Einrichtung einer eigenen Sprechstunde bedarf der vorherigen entsprechenden Beschlussfassung der JAV. Zu einem solchen Beschluss, der mit einfacher Mehrheit zu fassen ist, ist die JAV nicht verpflichtet. Sie kann, muss aber keine eigenen Sprechstunden einrichten.[1] Rz. 7 Hat die JAV einen entsprechenden Beschluss gefasst und liegen auch ansonsten die Voraussetzunge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 17 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren gem. § 2a, §§ 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten, die sich aus Aussetzungsanträgen oder aus der Aussetzung ergeben, zu entscheiden. Ggf. kommt auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht, z. B. um die Aussetzung des Beschlusses zu sichern oder eine rechtzeitige neue Beschlussfassung zu gewährleisten.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.2 Ladung

Rz. 61 Nimmt ein Gewerkschaftsvertreter an den Sitzungen teil, hat der Vorsitzende der JAV der betreffenden Gewerkschaft Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzung rechtzeitig mitzuteilen. Die Teilnahmerechte des Beauftragten einer Gewerkschaft bleiben von § 129 BetrVG grundsätzlich unberührt, allerdings muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Personelle Voraussetzung

Rz. 9 Voraussetzung für die Wahl der JAV ist, dass i. d. R. mindestens 5 jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer beschäftigt werden. Jugendlicher Arbeitnehmer ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer "Arbeitnehmer" ist, bestimmt sich nach der allgemeinen Regelung des § 5 BetrVG. Darüber hinaus sind alle zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb Beschäftigten zu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 62 Im Hinblick auf Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der JAV gilt § 33 Abs. 1 und 2 BetrVG entsprechend. Nur die Mitglieder der JAV sind stimmberechtigt, nicht das teilnehmende BR-Mitglied oder der teilnehmende Vertreter einer Gewerkschaft. Das gilt auch für Sitzungen, die als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grundsätze

Rz. 4 § 64 Abs. 1 BetrVG schreibt für den Zeitpunkt der Wahlen einen festen, regelmäßigen Zeitraum vor. Insoweit gilt für die JAV nichts anderes als für den Betriebsrat. Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt gem. Abs. 2 2 Jahre, mithin sind die Wahlen auch alle 2 Jahre durchzuführen. Rz. 5 Die Wahl der JAV ist während des gesetzlich festgelegten Zeitraums vom 1.10. bis 30....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4.1 Ausschluss infolge strafrechtlicher Verurteilung

Rz. 14 Ebenso wie zum Betriebsrat ist die Wählbarkeit zur JAV ausgeschlossen, wenn der Wahlbewerber aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verloren hat.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.2.1 Kandidatur auf mehreren Vorschlägen

Rz. 99 Anders als im regulären Wahlverfahren (vgl. oben Rz. 59) ist im vereinfachten Wahlverfahren eine Mehrfachkandidatur zulässig, denn §§ 40, 36 Abs. 5 Satz 2 WO BetrVG 2001 verweisen nicht auf die entsprechende Verbotsnorm des § 6 Abs. 7 WOBetrVG 2001. Es hat daher keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahlvorschläge, wenn ein Kandidat auf mehreren Wahlvorschläge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 13 Der Minderheitenschutz greift nach der gesetzlichen Regelung erst bei der Verteilung der Sitze, mithin bei der Wahl, nicht bereits bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Wahlvorschläge ein. Es ist damit nach wie vor zulässig, reine Frauen- ebenso wie reine Männerlisten oder gemischte Listen einzureichen.[1] Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Vorschlagsl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.4 Streitigkeiten

Rz. 41 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen hat das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren zu entscheiden. Der BR ist in einem solchen Verfahren antrags- und beteiligungsbefugt, sofern die Rechtmäßigkeit des von ihm gefassten Beschlusses im Streit ist.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.2 Wahleinleitung

Rz. 43 Der Wahlvorstand hat gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Wahl unverzüglich einzuleiten. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB). Hierzu gehört zum einen der Erlass des Wahlausschreibens[1], zum anderen die Korrektur der Wählerliste, sofern erforderlich[2], sowie die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge.[3]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2.2 Verhältniswahl oder Mehrheitswahl

Rz. 17 Bei der Frage, wer als Ersatzmitglied nachrückt, ist zu unterscheiden, ob die Wahl der JAV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oder der Mehrheitswahl stattgefunden hat.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3 Nichtigkeit der Wahl

Rz. 111 Die Wahl der JAV kann – ebenso wie auch die Wahl des BR – nichtig sein, wenn gegen allgemeine Grundsätze einer jeden Wahl in einem solchen Maße verstoßen wurde, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (BAG, Beschluss v. 19.11.2003, 7 ABR 25/03 [1]).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.5 Bekanntmachung

Rz. 70 Nach Ablauf der Fristen für die Einreichung der Vorschlagslisten und nach Abschluss des Prüfungsverfahrens ermittelt der Wahlvorstand durch Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden (Liste 1, 2 etc.). Dieser Losentscheid hat in einer Sitzung des Wahlvorstands zu erfolgen, das Ergebnis ist in der Sitzungsniederschr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten

Rz. 8 Gem. § 62 Abs. 2, der § 15 Abs. 1 BetrVG nachgebildet ist, soll sich die JAV aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufen zusammensetzen. Ziel dieser Sollvorschrift ist es, die Arbeit der JAV sachkundig zu gestalten und sicherzustellen, dass möglichst alle im Betrieb ausgeübten Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe mit ihrem jeweilige...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Aussetzung

Rz. 9 Wurde ein ordnungs- und fristgemäßer Aussetzungsantrag gestellt, ist der entsprechende Beschluss auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass der Beschluss für die angegebene Dauer nicht durchzuführen ist; der Beschluss wird also lediglich suspendiert, nicht aufgehoben. Rz. 10 Die Aussetzung hat für die Dauer von einer Woche, gerechnet ab der BR-Sitzung, in der der Beschlus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.2 Entscheidung über vereinfachtes Verfahren und Vereinbarung mit Arbeitgeber

Rz. 42 In der ersten Sitzung des Wahlvorstands muss mit der Aufstellung der Wählerliste auch ermittelt werden, ob der Betrieb i. d. R. 101 – 200 zur JAV wahlberechtigte Arbeitnehmer hat. Ist dies der Fall, ist es gem. § 14a Abs. 5 BetrVG möglich, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass die JAV statt im allgemeinen Verfahren im sog. vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 31 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend das Recht zur Teilnahme der JAV an den Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse, betreffend das Stimmrecht und auch betreffend die Wirksamkeit von gefassten Beschlüssen zu entscheiden. Gleiches gilt für Streitigkeiten über die Aufnahme von Angelegenheiten in die Tagesord...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Stimmrecht im Betriebsrat

3.1 Allgemeines Rz. 16 § 67 Abs. 2 BetrVG gewährt den Mitgliedern der JAV dann ein Stimmrecht im BR, wenn die von ihm zu fassenden Beschlüsse "überwiegend" jugendliche oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte betreffen. Dies gilt auch dann, wenn die JAV mehr Mitglieder hat als der BR.[1] 3.2 Überwiegende Betroffenheit Rz. 17 Eine "überwiegende Betroffenheit" der jugendlichen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Wahlanfechtung

6.1 Allgemeines Rz. 109 Ebenso wie die Wahl des BR kann auch die Wahl der JAV angefochten werden. Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 19 BetrVG ist Voraussetzung, dass gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts, der Wählbarkeit und des Wahlverfahrens verstoßen worden ist. Insoweit gelten die Regelungen des § 19 BetrVG n. F. entsprechend, der ebenfalls durch das Betriebsräte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einberufung der Sitzung

3.2.1 Zuständigkeit Rz. 52 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 2 auf § 29 BetrVG hat die konstituierende Sitzung der JAV der Wahlvorstand einzuberufen. Bis zur Wahl eines Wahlleiters aus der Mitte der JAV wird diese Sitzung vom Vorsitzenden des Wahlvorstands geleitet. Alle weiteren Sitzungen beruft grundsätzlich der Vorsitzende der JAV ein, vgl. § 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Fr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Einrichtung eigener Sprechstunden

2.1 Erreichen des Schwellenwerts Rz. 4 Die Einrichtung eigener Sprechstunden der JAV gem. § 69 BetrVG setzt voraus, dass im Betrieb mehr als 50 Jugendliche oder Auszubildende i. S. d. § 60 BetrVG beschäftigt werden (Schwellenwert). Rz. 5 Wird dieser Schwellenwert vorübergehend unterschritten, schadet dies dann nicht, wenn er in absehbarer Zeit wieder erreicht wird. Ist dies ni...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Vorschlagsrecht

3.1 Allgemeines Rz. 10 Die Wahl zur JAV erfolgt gem. § 39 WO BetrVG 2001 aufgrund von Wahlvorschlägen. In der Vorschlagsliste sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung sowie der Ausbildungsberuf anzugeben (§ 39 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 3 Satz 1 WO BetrVG 2001). Rz. 11 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 4 Sätze 1, 2 BetrVG a. F. musste jeder Wahlvor...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wahlverfahren

4.1 Allgemeines Rz. 14 Für die Wahl zur JAV sind grundsätzlich dieselben Regelungen einschlägig wie für die Wahl zum Betriebsrat. Insbesondere gilt § 14 BetrVG n. F. i. V. m. den entsprechenden Regelungen in der Wahlordnung. 4.2 Der Wahlvorstand 4.2.1 Vorbemerkung Rz. 15 Das zentrale Gremium bei der Wahl der JAV ist der Wahlvorstand. Ihm obliegen nahezu alle Aufgaben bei der Dur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Kosten der Wahl und Wahlschutz

7.1 Allgemeines Rz. 112 Gem. § 63 Abs. 2 gilt für den Schutz und die Kosten der Wahl der JAV die Vorschrift des § 20 BetrVG über den Schutz und die Kosten der BR-Wahl entsprechend. 7.2 Kosten Rz. 113 Die Kosten der Wahl hat der Arbeitgeber zu tragen. Er ist nicht berechtigt, das Arbeitsentgelt zu mindern, wenn die Arbeitnehmer zur Ausübung des Wahlrechts oder zur Betätigung im ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Teilnahmerecht des Betriebsrats

3.3.1 Allgemeines Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben der BR-Vorsitzende oder ein anderes beauftragtes BR-Mitglied das Recht, an allen Sitzungen der JAV teilzunehmen. Zum einen soll dadurch sichergestellt sein, dass der BR über die Belange und Probleme der JAV informiert wird, zum anderen, dass er die JAV in allen sich ihr stellenden Fragen sachkundig beraten kann. Der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Teilnahmerecht eines Beauftragten einer Gewerkschaft

3.4.1 Allgemeines Rz. 59 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 60 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Der Wahlvorstand

4.2.1 Vorbemerkung Rz. 15 Das zentrale Gremium bei der Wahl der JAV ist der Wahlvorstand. Ihm obliegen nahezu alle Aufgaben bei der Durchführung der Wahl. Deshalb steht seine Bestellung am Anfang jeder Wahl zur JAV. 4.2.2 Zeitpunkt der Bestellung Rz. 16 Gem. § 63 Abs. 2 BetrVG ist der Wahlvorstand spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV vom Betriebsrat zu bestellen....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Pflicht zur Teilnahme

Rz. 57 Der BR-Vorsitzende oder das beauftragte BR-Mitglied ist nicht verpflichtet, an den Sitzungen der JAV einschließlich denen, die virtuell stattfinden, auch tatsächlich teilzunehmen. Allerdings kann es einen Verstoß gegen das Gebot der Zusammenarbeit zwischen BR und JAV darstellen, wenn der BR-Vorsitzende bzw. das beauftragte BR-Mitglied ständig den Sitzungen der JAV fer...mehr