Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Die Wahl

4.6.1 Allgemeines Rz. 72 Die Wahlordnung kennt für das reguläre Wahlverfahren 2 Varianten, die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl.[1] 4.6.2 Verhältniswahl 4.6.2.1 Stimmabgabe Rz. 73 Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Umschläge, i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Organisation und Geschäftsführung

2.1 Entsprechend anwendbare Vorschriften des BetrVG Rz. 3 § 65 Abs. 1 erklärt eine ganze Reihe von Vorschriften des BetrVG, die die Organisation und Geschäftsführung des BR betreffen, für anwendbar. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Regelungsbereiche: 2.1.1 Auflösung der JAV und Beendigung der Mitgliedschaft 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 4 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2 Verhältniswahl

4.6.2.1 Stimmabgabe Rz. 73 Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Umschläge, in die die Stimmzettel eingelegt werden, sind, wie sich aus der aktuellen Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 2 WO BetrV 2001 ergibt, nicht mehr erforderlich. § 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammensetzung nach Geschlechtern

3.2.1 Allgemeines Rz. 9 Gem. § 62 Abs. 3 muss das bei den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit befindliche Geschlecht seinem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend in der JAV repräsentiert sein. Diese Regelung, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 vom 23.7.2001[1] eingeführt worden ist, entspricht der Regelung in § 15 Abs. 2 BetrVG und ist im Gegensatz zu der bis d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7 Aufgaben des Wahlvorstands

Rz. 36 Der Wahlvorstand hat die Wahl der JAV vorzubereiten, einzuleiten und durchzuführen. 4.2.7.1 Wahlvorbereitung Rz. 37 Zur Vorbereitung der Wahl gehört u. a. die Aufstellung der Wählerliste und in Betrieben zwischen i. d. R. 101 und 200 zur JAV Wahlberechtigten die Entscheidung darüber, ob eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Wahl im vereinfachten Verfahren getroffen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Antragsrecht der JAV im Betriebsrat

4.1 Allgemeines Rz. 23 Zwar steht der JAV kein Recht zu, eine Sitzung des BR zu beantragen, allerdings kann sie verlangen, dass eine besondere, die Jugendlichen und Auszubildenden betreffende Angelegenheit in die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung aufgenommen wird. Dieses Recht räumt ihr die Regelung in § 67 Abs. 3 BetrVG ein. 4.2 Voraussetzungen Rz. 24 Das Recht gem. § 67 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechtern

3.1 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten Rz. 8 Gem. § 62 Abs. 2, der § 15 Abs. 1 BetrVG nachgebildet ist, soll sich die JAV aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufen zusammensetzen. Ziel dieser Sollvorschrift ist es, die Arbeit der JAV sachkundig zu gestalten und sicherzustellen, dass möglichst alle im Betrieb ausgeübten Beschäftigungsart...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlgrundsätze

2.1 Allgemeines Rz. 2 Die Wahl zur JAV ist geheim und unmittelbar. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Wahlgrundsätze der freien und gleichen Wahl (BAG, Beschluss v. 6.12.2000, 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).[1] 2.2 Verhältniswahl Rz. 3 Grundsätzlich erfolgt die Wahl zur JAV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dies folgt aus § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Die Wählerliste

4.4.1 Allgemeines Rz. 50 Die Aufstellung der Wählerliste ist eine der wichtigsten Wahlvorbereitungshandlungen, weil sie Grundlage für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist.[1] 4.4.2 Inhalt Rz. 51 Die Liste der nach § 61 BetrVG Wahlberechtigten ist getrennt nach Geschlechtern aufzustellen (§§ 38 i. V. m. 2 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Auch, wenn das dritte Geschlecht nach h...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.4 Prüfung und Beanstandung

4.5.4.1 Allgemeines Rz. 64 § 7 WO BetrVG 2001, der gem. § 39 Abs. 1 Satz 2 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV anzuwenden ist, regelt die Prüfung der Vorschlagslisten. Nach Abs. 1 ist der Wahlvorstand verpflichtet, dem Überbringer der Vorschlagsliste bzw. dem Listenvertreter den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich zu bestätigen. Er hat darüber hinaus die eingereichten ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Die Wahlvorschläge

4.5.1 Allgemeines Rz. 57 Die Wahl der JAV erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen (vgl. § 39 WO BetrVG 2001). 4.5.2 Vorschlagsberechtigung Rz. 58 Gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 3 BetrVG sind vorschlagsberechtigt nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausübung beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Darüber hinaus sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vorschl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Vereinfachtes Wahlverfahren

5.1 Allgemeines Rz. 86 Gem. § 63 Abs. 4 in der Fassung, die diese Regelung durch Art. 1 Nr. 12 a) BRModG erhalten hat, ist in Betrieben mit 5 – 100 (bisher: 5 – 50) der gem. § 61 zur JAV Wahlberechtigten die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren gem. § 14a BetrVG durchzuführen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Bildung einer Interessenvertretung für die jugendlic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Vorbemerkung

Rz. 15 Das zentrale Gremium bei der Wahl der JAV ist der Wahlvorstand. Ihm obliegen nahezu alle Aufgaben bei der Durchführung der Wahl. Deshalb steht seine Bestellung am Anfang jeder Wahl zur JAV.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

2.2.1 Personelle Voraussetzung Rz. 9 Voraussetzung für die Wahl der JAV ist, dass i. d. R. mindestens 5 jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer beschäftigt werden. Jugendlicher Arbeitnehmer ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer "Arbeitnehmer" ist, bestimmt sich nach der allgemeinen Regelung des § 5 BetrVG. Darüber hinaus sind alle zu ihrer Berufsausbildu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.1 Allgemeines

Rz. 72 Die Wahlordnung kennt für das reguläre Wahlverfahren 2 Varianten, die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung

3.5.1 Allgemeines Rz. 62 Im Hinblick auf Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der JAV gilt § 33 Abs. 1 und 2 BetrVG entsprechend. Nur die Mitglieder der JAV sind stimmberechtigt, nicht das teilnehmende BR-Mitglied oder der teilnehmende Vertreter einer Gewerkschaft. Das gilt auch für Sitzungen, die als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. 3.5.2 Beschlussfähigkei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 12 Über Streitigkeiten betreffend den Zeitpunkt der Wahlen zur JAV, vorzeitige Neuwahlen sowie die Amtszeit der JAV entscheidet das Arbeitsgericht gem. § 2a, §§ 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Errichtung

2.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 5 Gem. § 60 Abs. 1 BetrVG n. F. (= neue Fassung seit dem 18.6.2021 mit Inkrafttreten des BRModG, s. o. 1.) ist eine JAV zu wählen, wenn in einem Betrieb i. d. R. mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Entscheidend ist, dass im Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Streitigkeiten

Rz. 17 Die Entscheidung darüber, ob jemand gem. § 61 wahlberechtigt oder wählbar zur JAV ist, obliegt dem Wahlvorstand. Zuständig für Streitigkeiten über die Entscheidung des Wahlvorstands ist das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Zuständigkeit für die Bestellung

4.2.3.1 Bestellung durch den Betriebsrat Rz. 17 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 1 obliegt die Bestellung des Wahlvorstands grundsätzlich dem Betriebsrat des Betriebs, in dem die JAV zu wählen ist (s. dazu die Kommentierung zu § 60 BetrVG). Weder die noch amtierende JAV noch die JugAzubi-Versammlung können den Wahlvorstand bestellen.[1] Allerdings hat die JAV bei der Bestellung des Wahl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Beschlussfähigkeit

Rz. 63 Die JAV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Wahlberechtigung

2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2024 sein 18. Lebensjahr. Die Wah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zeitpunkt der Wahlen

2.1 Grundsätze Rz. 4 § 64 Abs. 1 BetrVG schreibt für den Zeitpunkt der Wahlen einen festen, regelmäßigen Zeitraum vor. Insoweit gilt für die JAV nichts anderes als für den Betriebsrat. Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt gem. Abs. 2 2 Jahre, mithin sind die Wahlen auch alle 2 Jahre durchzuführen. Rz. 5 Die Wahl der JAV ist während des gesetzlich festgelegten Zeitraums vom...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4 Größe und Zusammensetzung des Wahlvorstands

4.2.4.1 Größe Rz. 26 Die Größe des Wahlvorstands für die Wahl zur JAV ist gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr bestimmt der Betriebsrat die Anzahl der Mitglieder nach pflichtgemäßem Ermessen.[1] In jedem Fall muss der Wahlvorstand aber aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern, mindestens jedoch 3 bestehen (vgl. § 63 Abs. 2 Satz 1). Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4 Wahlvorschläge

5.4.4.1 Allgemeines Rz. 98 Auch im vereinfachten Verfahren wird die JAV – ebenso wie im regulären Verfahren[1] – aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt (§§ 40, 36 Abs. 5, 33 Abs. 1 Satz 1 WOBetrVG 2001). § 36 Abs. 5 WOBetrVG 2001 verweist weithin auf die Regeln für das reguläre Wahlverfahren und legt nur die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens fest. Nachfolgend werd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Ausschluss der Wählbarkeit

2.2.4.1 Ausschluss infolge strafrechtlicher Verurteilung Rz. 14 Ebenso wie zum Betriebsrat ist die Wählbarkeit zur JAV ausgeschlossen, wenn der Wahlbewerber aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verloren hat.[1] 2.2.4.2 Ausschluss infolge Mitgliedschaft im Betriebsrat Rz. 15 Gem. § 61 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ist in ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigung und Wählbarkeit im Einzelnen

2.1 Wahlberechtigung 2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2024 sein 18....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Verfahren

3.2.3.1 Allgemeines Rz. 13 Der Minderheitenschutz greift nach der gesetzlichen Regelung erst bei der Verteilung der Sitze, mithin bei der Wahl, nicht bereits bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Wahlvorschläge ein. Es ist damit nach wie vor zulässig, reine Frauen- ebenso wie reine Männerlisten oder gemischte Listen einzureichen.[1] Zu berücksichtigen ist allerding...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.2 Besonderheiten im vereinfachten Wahlverfahren

5.4.4.2.1 Kandidatur auf mehreren Vorschlägen Rz. 99 Anders als im regulären Wahlverfahren (vgl. oben Rz. 59) ist im vereinfachten Wahlverfahren eine Mehrfachkandidatur zulässig, denn §§ 40, 36 Abs. 5 Satz 2 WO BetrVG 2001 verweisen nicht auf die entsprechende Verbotsnorm des § 6 Abs. 7 WOBetrVG 2001. Es hat daher keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahlvorschläge, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Recht auf Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats

2.1 Allgemeines Rz. 3 Nicht die JAV, sondern ausschließlich der BR ist zur Ausübung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten befugt.[1] Damit die JAV in Angelegenheiten, die sie betreffen, die Möglichkeit hat, auf Entscheidungen des BR Einfluss zu nehmen, nimmt sie mit abgestuften Beteiligungsrechten an den BR-Entscheidungen teil. § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gibt der JAV das ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Die Größe der Jugend- und Auszubildendenvertretung

2.1 Allgemeines Rz. 3 Dem Gesetzestext in Abs. 1 ist die Zahl der Mitglieder der JAV unmittelbar zu entnehmen. Sie hängt ab von der Zahl der Beschäftigten eines Betriebs, wobei nur jugendliche Arbeitnehmer, also solche unter 18 Jahren, und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Sofern sich nicht genügend Arbeitnehmer zur Übernahme des Amtes eines...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Streitigkeiten

Rz. 115 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wahl ebenso wie mit der Bestellung und der Zusammensetzung des Wahlvorstands hat das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG zu entscheiden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5 Durchführung der Wahl

5.4.5.1 Allgemeines Rz. 103 Die Wahl der JAV findet nach dem einstufigen vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung statt. Der Begriff wurde eigens für das vereinfachte Wahlverfahren neu in das Betriebsverfassungsgesetz eingeführt (vgl. §§ 14a, 17a BetrVG). Über die Wahlversammlung selbst enthalten Gesetz und Wahlordnung nur wenige Bestimmungen. 5.4.5.2 Zeitpunkt, Ort, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 50 Die Aufstellung der Wählerliste ist eine der wichtigsten Wahlvorbereitungshandlungen, weil sie Grundlage für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Durchführung von eigenen Sitzungen

3.1 Allgemeines Rz. 51 § 65 Abs. 2 BetrVG gibt der JAV das Recht, eigene Sitzungen durchzuführen, und zwar nach Verständigung mit dem BR. Nicht erforderlich ist, dass der BR den Sitzungen zustimmt, die JAV hat ihn lediglich über die Sitzung vorab zu verständigen. Zweck der Regelung ist es, dem BR als dem maßgebenden betriebsverfassungsrechtlichen Organ Kenntnis von den Sitzun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 18 Der Wahlvorstand stellt die Zahl der zu wählenden JAV ebenso fest wie die Anzahl der auf das Minderheitsgeschlecht entfallenden Sitze. Darüber hinaus ist er für die Verteilung der Sitze zuständig. Meinungsverschiedenheiten über seine Entscheidung sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu klären (§ 2a, §§ 80 ff. ArbGG). Wird gegen die Regelungen des Abs. 1 ode...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Maßgeblicher Stichtag

Rz. 5 Für die Größe einer JAV ist maßgeblich, wie viele Jugendliche und Auszubildende der Betrieb in der Regel am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens beschäftigt. Ändert sich in der Zeit zwischen Erlass des Wahlausschreibens und Wahl die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer, bleibt es hinsichtlich der Größe der JAV bei der Zahl, die am Tag des Erlasses des Wahlausschrei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Vereinfachtes Wahlverfahren kraft Vereinbarung

Rz. 89 Das vereinfachte Wahlverfahren findet darüber hinaus in Betrieben, in denen bis zu 200 zur JAV Wahlberechtigte beschäftigt werden, Anwendung, sofern Wahlvorstand und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben. Fehlt eine solche, richtet sich die Wahl nach den Grundsätzen des regulären Wahlverfahrens.[1] Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.1 Allgemeines

Rz. 98 Auch im vereinfachten Verfahren wird die JAV – ebenso wie im regulären Verfahren[1] – aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt (§§ 40, 36 Abs. 5, 33 Abs. 1 Satz 1 WOBetrVG 2001). § 36 Abs. 5 WOBetrVG 2001 verweist weithin auf die Regeln für das reguläre Wahlverfahren und legt nur die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens fest. Nachfolgend werden daher auch nur d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.3 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

Rz. 97 Grundsätzlich gelten für den Einspruch gegen die Wählerliste im vereinfachten Wahlverfahren die gleichen Regelungen wie für das reguläre Wahlverfahren.[1] Zu beachten ist allerdings, dass Einsprüche im vereinfachten Wahlverfahren nur vor Ablauf von 3 Tagen ab Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden können (§§ 40, 36 Abs. 1 Satz 3, 3...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Rechtsfolge bei Nichtbeteiligung an der Beschlussfassung

Rz. 22 Wird die JAV an der Beschlussfassung des BR nicht beteiligt, obwohl ihr ein Stimmrecht gem. § 67 Abs. 2 zusteht, ist der Beschluss grundsätzlich unwirksam. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die unterbliebene Beteiligung der Mitglieder der JAV keinen Einfluss auf das Stimmergebnis gehabt hat. Dies ist z. B. der Fall, wenn der gefasste Beschluss einem Antrag der JAV ent...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5.3 Wahl

Rz. 105 Die Wahl findet in der Wahlversammlung geheim und schriftlich statt. Die eigentliche Stimmabgabe entspricht der der regulären Wahl.[1] Auf den Stimmzetteln kann jeder Wahlberechtigte maximal so viele Bewerber ankreuzen, wie Mitglieder der JAV zu wählen sind. Gewählt werden kann grundsätzlich nur während der Wahlversammlung. Mit deren Ende ist die Wahl beendet, es sei ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.6 Beginn und Beendigung des Wahlvorstandsamtes

Rz. 34 Das Amt des Wahlvorstandsmitglieds beginnt nach seiner Bestellung mit der Annahme des Amtes. Lehnt der Arbeitnehmer das Amt ab – eine Begründung für die Ablehnung muss er nicht geben –, liegt eine Amtsübernahme von vornherein nicht vor. Das jeweilige Bestellungsorgan (i. d. R. der Betriebsrat) muss dann auf einen anderen Arbeitnehmer zurückgreifen. Rz. 35 Das Amt des W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1 Wahlvorbereitung

Rz. 37 Zur Vorbereitung der Wahl gehört u. a. die Aufstellung der Wählerliste und in Betrieben zwischen i. d. R. 101 und 200 zur JAV Wahlberechtigten die Entscheidung darüber, ob eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Wahl im vereinfachten Verfahren getroffen werden soll. In Betrieben mit 5 – 100 jugendlichen Arbeitnehmern oder Auszubildenden ist zwingend das vereinfachte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.3 Wahldurchführung

Rz. 44 Rechtzeitig vor dem Tag der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die eigentliche Wahlhandlung vorzubereiten. Hierzu gehört u. a. das Anfertigen der Stimmzettel und der Wahlumschläge, die Versendung der Briefwahlunterlagen, die Beschaffung der Wahlurnen etc. Darüber hinaus hat er die Stimmabgabe zu kontrollieren[1], die Stimmen auszuzählen[2], die Wahlniederschrift anzufer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.3 Berichtigung oder Ergänzung

Rz. 49 Eine Berichtigung oder Ergänzung des Wahlausschreibens – z. B. weil die Zahl der zu wählenden Mitglieder der JAV oder die Mindestsitze des Minderheitengeschlechts falsch berechnet worden sind – kommt nur dann in Betracht, wenn der Wählerwille nicht über eine Einschränkung des Wahlrechts der Wahlberechtigten beeinflusst wird und das Wahlverfahren noch ordnungsgemäß abl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5.4 Stimmenauszählung und weiteres Verfahren

Rz. 106 Findet keine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe statt, hat der Wahlvorstand unverzüglich nach Abschluss der Wahl die Wahlurne(n) zu öffnen und die Stimmen öffentlich auszuzählen. Wenn keine besonderen Gründe auftreten, muss der Wahlvorstand also unmittelbar am Ende der Wahlversammlung überleiten zu der Stimmenauszählung, ohne dass die Teilnehmer der Wahlversammlu...mehr

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Internal Investigations: Re... / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber im Rahmen einer internen Ermittlung keine vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Aber Achtung: einige spezifische Ermittlungshandlungen und Maßnahmen, sind nur nach der Beteiligung des zuständigen Betriebsrats erlaubt. Als Beispiel dient die Auswertung elektronisch gespeicherter Aufzeichnungen von Arbeitnehmern, bei dem der Arbeitgeber ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2.2 Zeitpunkt des Nachweises

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG als Regelfall vor, dass der Arbeitnehmer den papierenen Nachweis an dem Arbeitstag erbringt, der auf die ersten 3 Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit folgt. Die Berechnung dieser Frist kann im Einzelfall problematisch werden. Praxis-Beispiel Beschäftigung nur an einzelnen Arbeitstagen Der Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Brandschutzb... / 7 Schriftliche Bestellung und Aufgabenübertragung

Die Brandschutzbeauftragten werden vom Unternehmer schriftlich bestellt. Hierbei ist das Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz zu beachten. In der Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen. Zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten gehört auch die notwendige Einweisung in die betriebli...mehr