Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses

1 Vorbemerkung Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses, die Bestellung und Abberufung der Mitglieder sowie deren Amtszeit und die Frage, welche persönlichen Voraussetzungen diese für ihre Tätigkeit besitzen müssen. § 107 Abs. 3 BetrVG lässt die Übertragung der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses auf einen Ausschuss des Gesamtbetriebsrats ode...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 106 Wirtschaftsausschuss

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bestimmt, dass in allen Unternehmen mit i. d. R. mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Die Bildung eines Wirtschaftsausschusses setzt das Bestehen eines Betriebsrats voraus. Aufgabe und Funktion des Wirtschaftsausschusses ist es, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehm...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Produktions- und Investitionsprogramm (§ 106 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG)

Rz. 29 Das Produktionsprogramm legt fest, welche Produkte, Waren oder Dienstleistungen künftig erzeugt werden sollen. Damit wird gleichzeitig die zu erbringende arbeitstechnische Leistung der Betriebe festgelegt. Durch das Investitionsprogramm – das in der Regel bereits ein Teil der Produktionsplanung sein dürfte – wird festgelegt, welche Investitionsprojekte oder Einzelinves...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 19 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden (§ 78 Satz 2 BetrVG), sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet (§ 79 Abs. 2 BetrVG). Ansonsten enthält das BetrVG keine weiteren Regelungen zur Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, insbesondere besteht allein aufgrund der Mitgliedschaft im Wirtschaftsa...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 9 Bilden mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, so ist, wenn insgesamt in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt werden, selbst bei rechtlicher Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen, ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Das BAG geht bei dieser Konstellation von einer Gesetzeslücke aus, was im Hinblick auf d...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3 Bestellung

Rz. 13 In einem Unternehmen mit einem Betrieb bestellt der Betriebsrat, ansonsten der Gesamtbetriebsrat durch Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder (§ 33 Abs. 1 BetrVG) den Wirtschaftsausschuss (§ 107 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG). Jedes Mitglied ist einzeln zu wählen. Der Beschluss muss sowohl die Größe des Wirtschaftsausschusses festlegen als auch ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5 Wirtschaftliche Angelegenheiten

Rz. 25 § 106 Abs. 3 BetrVG enthält eine beispielhafte, nicht erschöpfende Aufzählung der wirtschaftlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere: 5.1 Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens (§ 106 Abs. 3 Nr. 1) Rz. 26 Hierzu gehören alle auf das Unternehmen einwirkenden Gegebenheiten, die für die unternehmerische Planung von Bedeutung sind. Erfasst werden vo...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.5 Unternehmensübernahmen

Rz. 22a Bei der Übernahme des Unternehmens sind die erforderlichen Unterlagen nach § 106 Abs. 2 Satz 2 BetrVG näher bezeichnet. Demnach zählen zu den erforderlichen Unterlagen nach der durch das Risikobegrenzungsgesetz[1] neu eingefügten Vorschrift insbesondere die Angabe über den potenziellen Erwerber und dessen Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Persönliche und fachliche Eignung

Rz. 9 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sollen gem. § 107 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die persönliche und fachliche Eignung für dieses Amt besitzen. Rz. 10 Persönliche Eignung, d. h. gesunder Menschenverstand, Zuverlässigkeit, Loyalität und Diskretion[1], liegt in der Regel vor. Nur wenn sich Anhaltspunkte etwa für Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht ergeben, kann sie f...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6 Übertragung der Aufgaben auf einen Ausschuss

Rz. 23 Nach § 107 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließen, die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses einem Ausschuss des Betriebsrats zu übertragen. Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses darf die Zahl der Mitglieder des Betriebsausschusses nicht überschreiten. Daher kommt die Übertragung auf einen Ausschuss nur ab einer B...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.4 Ausnahmen

Rz. 22 Nach § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann der Unternehmer Auskünfte verweigern, soweit hierdurch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (zum Begriff vgl. die Anmerkungen zu § 79) gefährdet werden. Dies liegt wegen der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses ohnehin obliegenden Geheimhaltungspflicht gem. § 79 BetrVG nur in Ausnahmefällen vor. Der Unternehmer muss objektiv b...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3 Aufgaben

Rz. 11 Der Wirtschaftsausschuss hat nach § 106 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Aufgabe, die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Sinn und Zweck des Wirtschaftsausschusses ist die Förderung der Zusammenarbeit und Information zwischen Unternehmer und Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Unternehmer hat de...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

Rz. 2 Nach § 107 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht der Wirtschaftsausschuss aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Eine Staffelung nach Betriebsgröße ist gesetzlich nicht vorgesehen. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet das Betriebsratsgremium nach eigenem Ermessen über die Besetz...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Unternehmensgröße

Rz. 6 Ein Wirtschaftsausschuss ist in den Unternehmen zu errichten, in denen regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt werden. Der Gesetzgeber hat hier bewusst den Begriff des Unternehmens gewählt und stellt damit auf die Gesamtorganisation des Rechtsträgers ab. Auf die Größe der einzelnen Betriebe kommt es nicht an, es muss jedoch mindestens ein Betriebsrat g...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.1 Gegenstand und Form

Rz. 13 Nach § 106 Abs. 2 BetrVG hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Insoweit hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss unaufgefordert über die wirtschaftlichen Angelegenheiten[1] des Unternehmens zu unterrichten. Eines ausdrücklichen Verlangens des Wirtschaftsausschusses – wie ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4 Beendigung der Mitgliedschaft, Amtszeit

Rz. 15 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden für die Dauer der Amtszeit des Betriebsrats, also im Regelfall für vier Jahre bestellt (§§ 107 Abs. 2 Satz 1, 21 BetrVG). Tritt der Betriebsrat vorzeitig zurück, endet damit auch die Amtszeit des Wirtschaftsausschusses. Werden die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nach § 107 Abs. 2 Satz 2 BetrVG vom Gesamtbetriebsra...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.12 Übernahme von Unternehmen (§ 106 Abs. 3 Nr. 9a)

Rz. 37 Ein Informationsanspruch des Wirtschaftsausschusses besteht nach § 106 Abs. 3 Nr. 9 a BetrVG im Falle der Unternehmensübernahme, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist. Die durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008[1] eingefügte Vorschrift erweitert den Katalog des § 106 Abs. 3 BetrVG. Damit wird nach der Gesetzesbegründung[2] ausdrücklich klargeste...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.2 Zeitpunkt und Umfang

Rz. 18 Die Unterrichtung muss rechtzeitig erfolgen, d. h. so frühzeitig, dass die Angelegenheit noch mit dem Wirtschaftsausschuss beraten und der Betriebsrat unterrichtet werden kann. Der Betriebsrat muss seine Beteiligungsrechte noch wahrnehmen und die Willensbildung des Unternehmers beeinflussen können.[1] Hintergrund ist, dass Sinn und Zweck des § 106 BetrVG ist, dass der...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.2 Produktions- und Absatzlage (§ 106 Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Die Darstellung der Produktionslage ist die weitgehend von der Absatzlage ausgehende Analyse des Kapazitätsbestands bzw. der Auslastung der Betriebe, der Höhe der Lagerbestände sowie des Bedarfs an Personal, Betriebsmitteln, Roh- und Hilfsstoffen. Gemeint ist das Verhältnis der Gütermenge und -art, die erzeugt werden könnte, zur tatsächlichen Erzeugung; die Hemmnisse,...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6 Streitigkeiten/Ordnungswidrigkeiten

Rz. 41 Über Streitigkeiten bzgl. der Bildung eines Wirtschaftsausschusses und ob bestimmte Angelegenheiten zu dessen Zuständigkeitsbereich gehören, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren. Antragsbefugt im Beschlussverfahren ist jede natürliche oder juristische Person oder jede nach § 10 ArbGG beteiligtenfähige Stelle, die ausweislich ihres Antrags ein eigenes Re...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1 Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens (§ 106 Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 Hierzu gehören alle auf das Unternehmen einwirkenden Gegebenheiten, die für die unternehmerische Planung von Bedeutung sind. Erfasst werden vor allem die Vermögens- und die Kreditlage des Unternehmens, aber auch dessen Entwicklungsaussichten, wie sie sich aus den Unternehmensdaten ergeben. Dabei steht fest, dass sich die Unterrichtungspflicht ausschließlich auf die La...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses, die Bestellung und Abberufung der Mitglieder sowie deren Amtszeit und die Frage, welche persönlichen Voraussetzungen diese für ihre Tätigkeit besitzen müssen. § 107 Abs. 3 BetrVG lässt die Übertragung der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses auf einen Ausschuss des Gesamtbetriebsrats oder des Betriebs...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2 Zusammensetzung

2.1 Mitglieder des Wirtschaftsausschusses Rz. 2 Nach § 107 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht der Wirtschaftsausschuss aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Eine Staffelung nach Betriebsgröße ist gesetzlich nicht vorgesehen. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet das Betriebsratsgrem...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4 Unterrichtung durch den Unternehmer

4.1 Gegenstand und Form Rz. 13 Nach § 106 Abs. 2 BetrVG hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Insoweit hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss unaufgefordert über die wirtschaftlichen Angelegenheiten[1] des Unternehmens zu unterrichten. Eines ausdrücklichen Verlangens des Wirtsc...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2 Voraussetzungen für die Errichtung

2.1 Unternehmensgröße Rz. 6 Ein Wirtschaftsausschuss ist in den Unternehmen zu errichten, in denen regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt werden. Der Gesetzgeber hat hier bewusst den Begriff des Unternehmens gewählt und stellt damit auf die Gesamtorganisation des Rechtsträgers ab. Auf die Größe der einzelnen Betriebe kommt es nicht an, es muss jedoch mindest...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.3 Vorlage von Unterlagen

Rz. 20 Der Unternehmer hat dem Wirtschaftsausschuss die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert vorzulegen. Was erforderlich ist, bestimmt der Unternehmer nach pflichtgemäßem Ermessen. Praxis-Beispiel Beispiele für vorzulegende Unterlagen: Jahresabschluss mit Wirtschaftsprüfungsbericht[1], Erfolgsberechnungen, Betriebsstatistiken, Produktions- und Investitio...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6 Wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten

Rz. 24a Das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG) verpflichtet sogenannte CRR-Kreditinstitute und CRR-Wertpapierfirmen dazu, bereits vor einem möglichen Krisenfall vorausschauend Maßnahmen für eine eventuell notwendige Sanierung des Instituts zu planen, um besser auf eine Krise vorbereitet zu sein. Die ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 7 Streitigkeiten

Rz. 25 Sämtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über z. B. Errichtung, Tätigkeit, Amtszeit, Zusammensetzung entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG). Das gilt auch für Streitigkeiten über die Pflicht zum Tragen der Kosten des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer. Rz. 26 Der Wirtschaftsausschuss ist in diesem Verfahren wede...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3 Unternehmen mit Auslandsbetrieben

Rz. 10 Liegt ein Teil der Betriebe des Unternehmers im Ausland, zählen die dortigen Arbeitnehmer bei der zu ermittelnden Arbeitnehmeranzahl nicht mit.[1] Ein Wirtschaftsausschuss ist aber auch dann zu bilden, wenn sich die Unternehmensspitze im Ausland befindet und in den in Deutschland liegenden Betrieben insgesamt mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt werden.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 7 Kündigung und Kündigungsschutz

Das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet auf Heimarbeiter keine Anwendung. Die Unwirksamkeit einer Kündigung kann sich deshalb nur den Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (insbesondere das AGG) oder den Maßstab der Sittenwidrigkeit[1] stützen. Anwendbar sind die arbeitsrechtlichen Spezialregelungen nach § 7 ArbPlSchG, § 210 SGB IX, § 17 Abs. 1 MuSchG, §§...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 8 Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze

Soweit nicht das HAG selbst bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze oder einzelne Vorschriften daraus für anwendbar erklärt, enthalten einige arbeitsrechtliche Gesetze ausdrückliche Regelungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Betriebsverfassungsrechts auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / Zusammenfassung

Überblick Die Heimarbeit ist ökonomisch angesiedelt zwischen der Selbstständigkeit eines Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflers und der weisungsgebundenen Abhängigkeit eines Arbeitnehmers. Für Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Gleichgestellte ist charakteristisch, dass sie als Selbstständige tätig sind und nicht im Betrieb des Auftraggebers tätig werden, ihre Leistung nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Restrukturierungsrückstellu... / Zusammenfassung

Überblick Eine Restrukturierung umfasst alle Formen von Prozessen, die auf eine – unter Umständen – tiefgreifende Veränderung im Unternehmen abzielen. Neben einer Reorganisation und Neustrukturierung führt dies auch zu einer Produktänderung und einer Neuorientierung am Markt. Restrukturierungskosten entstehen beim Verkauf oder bei der Aufgabe eines Geschäftszweigs, bei Stillleg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Restrukturierungsrückstellu... / 5 Leistungen aufgrund eines Sozialplans – Rückstellung möglich

Rückstellungen für Leistungen aufgrund eines Sozialplans[1] sind ab dem Zeitpunkt zulässig, in dem der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung unterrichtet hat.[2] Leistungen aufgrund eines Sozialplans spielen bei Restrukturierungsrückstellungen immer eine Rolle. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann auch schon gebildet werden, wenn der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Restrukturierungsrückstellu... / 1 Betriebsänderung: Sozialplan ist erforderlich

Kommt es zwischen den zuständigen Organen des Unternehmens (gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung) und dem Betriebsrat zu einer Einigung über geplante Betriebsänderungen, muss diese Vereinbarung schriftlich fixiert sowie vom Unternehmer und Betriebsrat unterschrieben werden. Das Gleiche gilt für eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Restrukturierungsrückstellu... / 3.2 Bei einem Sozialplan ist der Betriebsrat gefordert

Die Restrukturierungsrückstellung muss im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung gebildet werden, d. h., wenn die Verpflichtung aus dem Sozialplan gegenüber den Arbeitnehmern bekannt wird. Bei einem Sozialplan[1] ist dies ist der Fall, sobald der Betriebsrat über die zum Stichtag bereits beschlossenen Maßnahmen vor der Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prokurist / 4 Betriebsverfassung und Kündigungsschutz

Das Betriebsverfassungsgesetz findet, soweit in seinen §§ 75, 105, 107 und 108 nichts anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist ein Prokurist dann, wenn er auch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber Aufgaben wahrnimmt, die den in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG umschriebenen Leitungsfunktionen entsprechen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafe / 5 Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsgesetz stellt die Durchsetzung und Herstellung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung in das pflichtgemäße Ermessen des Betriebsrats. Der Betriebsrat hat hier aber keine unbeschränkten Möglichkeiten, dies beispielsweise durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe abzusichern. Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minderjährige Arbeitnehmer / 4 Betriebsverfassungsrecht

Minderjährige Arbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.[1] Wählbar sind Minderjährige hingegen nicht. Das BetrVG setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres für die Wählbarkeit voraus.[2] In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.[3] In Betrieben...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten vor der Einfü... / 1.2 Hintergrund

Die PSA-Benutzungsverordnung fordert, dass die PSA, die der Arbeitgeber den Mitarbeitern zur Verfügung stellt, Folgendes erfüllt: Schutz vor den zu verhütenden Risiken; Eignung für die am Arbeitsplatz bestehenden Bedingungen; Erfüllung ergonomischer Anforderungen und gesundheitlicher Erfordernisse der Mitarbeiter; sie muss den Mitarbeitern individuell passen; Abstimmung beim glei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten vor der Einfü... / 2 FAQs

1) Müssen Mitarbeiter bei der Auswahl von PSA beteiligt werden? Ja. Diese Forderung ergibt sich aus der DGUV-V 1 und indirekt aus dem Betriebsverfassungsgesetz. 2) Welche Vorteile haben Trageversuche und die Beteiligung der Mitarbeiter bei der Auswahl von PSA? Trageversuche helfen, einen Abgleich zwischen Herstellerangaben und Tragekomfort aus Sicht der Mitarbeiter zu machen. PS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minderjährige Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Minderjährig ist, wer noch nicht volljährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Bezüglich der Geschäftsfähigkeit ist § 107 BGB zu beachten. Für die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Minderjährigen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Kollektivrechtliche Normen finden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.3 Bedingte Aufhebungsverträge

Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass auch bedingte Aufhebungsverträge abgeschlossen werden können. Einschränkungen ergeben sich dabei jedoch aus dem arbeitsrechtlichen Schutzprinzip. Die Vereinbarung der Bedingung darf also nicht dazu führen, dass zwingende Arbeitnehmerschutznormen umgangen werden. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Kündigungsschutzgesetz, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 9 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zuletzt stellt sich die Frage, inwieweit der Betriebsrat bei der Gewährung von Sonderzahlungen mitzubestimmen hat. Bei tarifvertraglichen Sonderzahlungen kann der Betriebsrat wegen § 87 Abs. 1 BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG nicht mitbestimmen, sofern der Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthält. Im Übrigen greift für Sonderzahlungen, die auf anderen Anspruchsgrundlagen beru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 3 Aufhebungsverträge mit besonderen Personengruppen

Minderjährige können Aufhebungsverträge grundsätzlich nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen.[1] Hatte der gesetzliche Vertreter jedoch den Minderjährigen ermächtigt, das Arbeitsverhältnis zu begründen, kann er auch einen Aufhebungsvertrag ohne Zustimmung abschließen.[2] Nach allgemeiner Meinung umfasst die wirksame Ermächtigun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.4 Aufhebungsvertrag während Probezeit

Sieht der Arbeitgeber die Probezeit als nicht bestanden an, will dem Arbeitnehmer aber eine weitere Bewährungschance einräumen, lässt sich eine faktische Verlängerung der Probezeit dadurch erreichen, dass der Arbeitsvertrag mit einer überschaubaren, längeren Frist einvernehmlich aufgehoben und dem Mitarbeiter für den Fall der Bewährung in der "Nachspielzeit" eine bedingte Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 5.7 Stichtagsregelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung

Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich Stichtagsregelungen. Der Anwendungsbereich für Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen ist wegen des Tarifvorrangs (§ 77 Abs. 3 BetrVG) gering. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten nicht die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB wegen § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Tarifverträge dürfen Ansprüche auf Sonderzah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 6 Betriebliche Altersversorgung

Geht es um die betriebliche Altersversorgung, so sind die Regelungen des BetrAVG für die Abfindung von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu beachten. Liegt noch keine unverfallbare Anwartschaft vor, geht der Arbeitnehmer grundsätzlich leer aus; eine anderweitige Vereinbarung (Abfindung) ist aber möglich. Zu beachten ist, dass trotz generellen Abfindungsverbots ein Tat...mehr