Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.1 Photovoltaikanlagen

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes aufgesetzt, wird diese regelmäßig als Betriebsvorrichtung angesehen. Hierbei handelt es sich um eine auf einer Trägerkonstruktion montierte Photovoltaikanlage. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Wird die Photovoltaikanlage in das Dach integriert, zählen die Aufwendungen für die Anschaffung und Install...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.3 Wärmepumpen und Heizungen

Wärmepumpen, Sammelheizungsanlagen,[1] Be- und Entlüftungsanlagen[2] oder Klimaanlagen gehören zum Bestandteil des Gebäudes und sind somit keine Betriebsvorrichtungen. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die überwiegend oder ganz dem Betriebsvorgang dienen. Dies sind bspw. Klimaanlagen in der Chemie- oder Tabakindustrie.mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.2 Blockheizkraftwerk

Ein Blockheizkraftwerk gilt grundsätzlich als Gebäudebestandteil, wenn es das Unternehmen bzw. Gebäude mit Strom versorgt.[1] § 7g EStG ist daher hier nicht anwendbar.mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.10 Die Sonder-AfA parallel zur Regelabschreibung

Die Sonder-AfA wird parallel zur Regelabschreibung nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG von der Bemessungsgrundlage gewährt. Ist die Sonder-Afa innerhalb des 5-jährigen Abschreibungszeitraums vollständig beansprucht worden, erfolgt die weitere Berechnung der Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG nach dem Restbuchwert und der Restnutzungsdauer (§ 7a Abs. 9 EStG). Praxis-Beispiel Son...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.8 Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

Wer die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 und 2 EStG erfüllt (siehe vorstehende Kapitel), kann auch die 20 %-ige Sonderabschreibung[1] des § 7g Abs. 5 EStG nutzen. Diese Sonderabschreibung ist nicht davon abhängig, dass ein Investitionsabzugsbetrag für das Wirtschaftsgut gebildet wurde. Nur die Anspruchsvoraussetzungen sind gleich. Praxis-Beis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.3 Gebäude

Rz. 51 Einkommensteuerrechtlich können Grund und Boden und aufstehende Gebäude als jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter ein getrenntes Schicksal erleiden.[1] Davon geht auch § 6b EStG aus, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Gebäuden wegen deren kürzerer Nutzungsdauer nicht aufgrund und Boden übertragen werden dürfen.[2] Für den Begriff des Gebäudes sind die Abgrenzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.5 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 90 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter kommen als Reinvestitionsobjekte nur bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.12.2001 für den dabei anfallenden Gewinn bis zu einem Betrag von 500.000 EUR in Betracht (Rz. 152ff.). Hierzu gehören nur Sachen i. S. d. § 90 BGB, also nur körperliche Gegenstände, sowie Betriebsvorrichtungen, wenn sie gem. §...mehr

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Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder PV-Anlagen auf Freiflächen

Kommentar Die Finanzverwaltungen der Bundesländer haben in einem abgestimmten Erlass zu Bewertungsfragen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen bzw. PV-Anlagen auf Freiflächen Stellung genommen. Es geht dabei auch um die Bestimmung des maßgebenden Bodenwerts. Flächen mit einer Windkraftanlage oder einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage stellen gleichwohl Grundvermögen dar. Die Win...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.11 Gemeinsam genutzte wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 110 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nicht selten werden WG – insbes Grundstücke, Maschinen oder Betriebsvorrichtungen – für mehrere Betriebsbereiche gemeinschaftlich genutzt (in Frage kommen aber auch immaterielle WG: zB Patente, Erfindungen, Marken, technische Entwicklungen, Produktionsverfahren). Dies resultiert häufig aus der historischen Entwicklung eines Unternehmens, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.3 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Tz. 80 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Teilbetrieb in einem landwirtsch Gesamtbetrieb beurteilt sich grds nach denselben Grundsätzen wie auch der gew Teilbetrieb. Der Landwirt betätigt sich – wie der Gewerbetreibende – nachhaltig und mit Gewinnerzielung unter Einsatz der dafür erforderlichen Betriebsmittel. Grundlage der Einkünfteerzielung in der Landwirtschaft ist die Erzeugu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter als wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bewegliche WG sind funktional wes Betriebsgrundlagen, wenn sie für die Betriebsführung ein wirtsch Gewicht besitzen und nicht jederzeit ersetzbar sind. Hier kommen insbes WG des AV in Betracht, die für den Betriebsablauf unerlässlich sind, so dass ein Erwerber des Betriebs diesen nur mit ihrer Hilfe in der bisherigen Form fortführen könnte (...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Zurechnung

Rz. 14 Der Begriff des Wirtschaftsguts selbst wird von der AO weder in § 39 AO noch an anderer Stelle definiert. In Übereinstimmung mit dem Bewertungsrecht[1] und dem Einkommensteuerrecht[2] umfasst er neben Sachen und Rechten (z. B. Forderungen, Immaterialgüterrechte, Anteile an Kapitalgesellschaften) wirtschaftliche Werte aller Art, die einer selbstständigen Bewertung zugä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück / 1 Allgemeines

Ein wesentlicher Grund für die Unterscheidung zwischen Grund und Boden und Gebäude im Steuerrecht sind die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Weil der Grund und Boden regelmäßig keiner Abnutzung im Sinne des Steuerrechts unterliegt, darf er im Allgemeinen auch nicht abgeschrieben werden.[1] Lediglich im betrieblichen Bereich ist für den Grund und Boden eine Teilwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung von Gebäuden und Außenanlagen (§ 23 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 67 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 S 1 und Nr 2 und 3 EStG erfasst nur den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die zuvor vom StPfl angeschafft worden sind. Da bis zum In-Kraft-Treten des StEntlG 1999/2000/2002 zudem Grund und Boden und Gebäude im Einklang mit den übrigen einkommensteuerlichen Vorschriften – insb §§ 4 und 5 EStG – als selbstständige WG behandelt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Vermögensgegenstand

Rz. 131 Das HGB legt in den §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2, 252 Abs. 1 HGB den Begriff des Vermögensgegenstandes zugrunde und zeigt damit, dass grds. nur gegenständlich verdichtete Positionen aktivierbar sind. Im Mittelpunkt der handelsrechtlichen Aktivierung steht dem Grunde nach damit die Definition des Vermögensgegenstandes. Hier haben entwicklungsgeschichtlich die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 51 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 2 Alt. 2 BewG kann auch ein Sonderabschlag vom Gebäudesachwert wegen eines unorganischen Aufbaus erfolgen. Durch einen Abschlag wegen unorganischen Aufbaues soll der Minderwert berücksichtigt werden, den das Grundstück wegen seiner unwirtschaftlichen Gebäudegestaltung und der dadurch verursachten Kostensteigerung bei den dort hergestellten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begriff des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 28 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (§ 70 Abs. 3, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 157 Abs. 3 Satz 2, § 180 Abs. 2 BewG). Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft sind verschiedene Entscheidungen ergangen. Zur Frage der Eingliederung einer Personengesellschaft in einen einheitlichen Organkreis hat der BFH[1] jetzt entsprechend den Vorgaben des EuGH[2] entschiede...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeiner Fahrzeugbegriff

Rz. 23 Der Erwerb von Fahrzeugen in anderen EU-Mitgliedstaaten führt nur dann zur Erwerbsbesteuerung in Deutschland, wenn das erworbene Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Nur in diesen Fällen handelt es sich um ein Fahrzeug i. S. d. UStG, insbesondere i. S. d. § 1b UStG. Fahrzeuge i. S. d. § 1b UStG sind zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / IV. Bewertungsgegenstand

Rz. 37 Wie eingangs angedeutet (siehe Rdn 4), sind zuvörderst das zu bewertende dingliche Recht, das Grundstück, an dem dieses Recht besteht, und der Umfang des für die Wertermittlung relevanten Grundvermögens (Bestandteile, Zubehör) festzustellen. Denn strenggenommen ist das Wertermittlungsobjekt gerade kein physisches Objekt – (Grundstück(steil), Bestandteil oder Zubehör – ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Rz. 831 Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, (Eigentums-)Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von ...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 1. Urteil vom 4.5.2023 (C-516/21) zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH auf Vorlage des BFH noch einmal seine ständige Rechtsprechung bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] Vermietung eines G...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von einheitlichen Leistungen: Kein "Aufteilungsgebot" – Konsequenzen für die Praxis (USTB 2023, Heft 11, S. 351)

Anmerkungen zu den Urteilen des EuGH v. 4.5.2023 und des BFH v. 17.8.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Der EuGH hat mit seiner Entscheidung C-516/21 Klarheit geschaffen, dass das Institut der einheitlichen Leistung Vorrang vor etwaigen "Aufteilungsgeboten" hat. Das hat der EuGH – u...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2.1 Zugang von Anlagegütern

Achten Sie bei der Überprüfung der Anlagekonten zum einen auf die Eröffnungsbilanz und eventuelle nachträgliche Vortragsbuchungen. Zum anderen sollten die Zugänge auf den einzelnen Konten des Anlagevermögens unter die Lupe genommen werden.mehr

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Bilanzsteuerliche Behandlung von Contracting-Anlagen

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat zu Fragen im Zusammenhang mit der bilanzsteuerlichen Behandlung von sog. Contracting-Anlagen Stellung genommen. Im Fall von sog. Contracting Modellen kann die Zurechnung von Anlagen, die ein sog. Contractor auf einem Grundstück des Auftraggebers (sog. Contracting-Nehmer) errichtet und betreibt durchaus fraglich sein. Nahe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Besondere Verwaltungsregelungen für einzelne Grundstücksarten

Rz. 51 [Autor/Stand] Durch Verwaltungsanweisung sind für einzelne besondere Grundstücke besondere Regelungen – insb. hinsichtlich der Zuordnung zu den einzelnen Gebäudearten – getroffen worden: Bahngebäude: Die besonderen Verhältnisse der Betriebe von Bahnen haben zusätzliche spezielle Differenzierungen hinsichtlich der beiden Aspekte gewöhnliche Lebensdauer sowie jährliche W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.3 Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Sachinbegriffen

Rz. 121 Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus[1] und führt somit grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (§ 22 EStG Rz. 169) bzw., wenn der Gegenstand in ein öffentliches Register eingetragen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Letzteres b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.7.3 Vermietung von Sportanlagen

Bei der Vermietung von Sportanlagen zur stundenweisen Nutzung für sportliche Zwecke liegt eine insgesamt steuerpflichtige Leistung des Vermieters vor. Eine Aufteilung in eine zum Teil steuerfreie Grundstücksvermietung und eine teilweise steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] nicht gegeben. Lediglich bei der Verpachtung ein...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.2 Steuersatz

Grundsätzlich ist bei der steuerpflichtigen Vermietung der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzusetzen (derzeit 19 %, in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 16 %). Da Vermietung regelmäßig in monatlichen Teilleistungen ausgeführt wird, unterlagen die Mieteinnahmen für Juli bis Dezember 2020 (unabhängig vom Zahlungseingang) dem abgesenkten Regelsteuersatz von 16 %. Eine Besond...mehr

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Baugewerbe / 5.3 Leistungen an bauleistende Unternehmer

Führt ein Unternehmer Werklieferungen und sonstige Leistungen aus, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen nachhaltig ausführt.[1] Darüber hinaus ist gesetzlich klargestellt, dass als Grundstücke insbes...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.4 Sachanlagen

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG: Fahrzeuggruben als Betriebsvorrichtungen einer Kfz-Prüfstelle?

Streitig ist, ob eine Fahrzeug- und Werkstattgrube sowie der besondere Belag für das Außengelände Betriebsvorrichtungen darstellen. Keine Betriebsvorrichtung: Bei der Neuerrichtung einer für den Betrieb einer Kfz-Prüfstelle vorgesehenen Halle angelegte Vertiefungen des Hallenbodens für die Inspektion von Fahrzeugen und den Einbau einer Hebebühne sind als Gestaltungs- und Funk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigter Steuersatz bei kurzfristiger Vermietung (zu § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.16 UStAE . Bei der steuerbaren Vermietung von Grundstücken oder Grundstücksteilen (auch von Gebäuden und Gebäudeteilen) ergibt sich grundsätzlich nach § 4 Nr. 12 UStG eine Steuerbefreiung. Von dieser Steuerbefreiung sind die folgenden Umsätze erfasst: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf ...mehr

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Rückstellungen: ABC / Nachsorgeverpflichtungen Deponiebetreiber

Der BFH verweigert die Bildung einer Rückstellung für künftige Ausgaben eines Deponiebetreibers, soweit diese zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Anlagen und Betriebsvorrichtungen führen.[1] Der Deponiebetreiber entsorgte gegen Entgelt Abfälle auf von ihm unterhaltenen Deponien. Nach der Stillegung war er verpflichtet, die Oberflächen abzudichten und zukünftig austr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.2 Rücklage nach § 3 ForstSchAusglG

Rz. 566 Stpfl., die Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG beziehen und bei denen der nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, können nach § 3 Abs. 1 ForstSchAusglG eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden. Entsprechendes gilt für natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermöge...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 7 Persönliche Zurechnung

Rz. 53 Der Steuerpflichtige muss in seiner Steuerbilanz die Wirtschaftsgüter ausweisen, die ihm als Betriebsvermögen zuzurechnen sind.[1] Auf der Basis des § 39 AO bzw. des § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und somit des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers, ausna...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 4.2 Grundstücke und Gebäude

Rz. 40 Zivilrechtlich gehört das Gebäude als wesentlicher Bestandteil zu einem einheitlichen Vermögensgegenstand, dem Grundstück, mit dem es verbunden ist (§§ 93, 94 BGB). Einkommensteuerrechtlich sind Grundstücke und Gebäude selbstständige Wirtschaftsgüter. Dennoch können das Grundstück und das Gebäude nur einheitlich dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.2 Grundstücke, Gebäude, Betriebsvorrichtungen

Rz. 23 In Grundstücken und Gebäuden sind regelmäßig erhebliche stille Reserven enthalten. Schon deshalb gehören sie regelmäßig zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. Das ist insbesondere der Fall bei einem Produktionsunternehmen. Bei diesem rechnen auch die Betriebsvorrichtungen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.[1] Praxis-Beispiel Bei einem Produktionsunternehmen sind ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages sind, ist vielmehr nach den Grundsätzen für die ertragsteuerl...mehr