Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
O / Online-Durchsuchung [Rdn 3261]

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V / V-Mann in der Hauptverhandlung [Rdn 3930]

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H / Haftfragen [Rdn 2030]

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K / Körperliche Untersuchungen des Beschuldigten [Rdn 2896]

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T / Terminsverlegung [Rdn 4411]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tätigkeitsmerkmale

Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten – mehr...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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E / Erklärungen des Verteidigers, Opening Statement [Rdn 1778]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5026]

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E / Einlassung des Beschuldigten [Rdn 2017]

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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V / Verdeckter Ermittler, Beweisverwertungsverbote [Rdn 4604]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 97]

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E / Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 1827]

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B / Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 756]

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 809]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1488]

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V / Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4660]

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Z / Zeuge, Belehrung [Rdn 4080]

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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V / Videovernehmung im Ermittlungsverfahren [Rdn 5131]

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A / Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten, Allgemeines

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G / Gegenüberstellung [Rdn 2437]

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B / Beschlagnahme, Allgemeines [Rdn 891]

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A / Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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D / Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1768]

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A / Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3758]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 3832]

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U / Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4534]

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E / Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2287]

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V / Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 3944]

Rdn 3945 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Bechtel, Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsgu...mehr

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T / Terminsbestimmung/Terminsverlegung [Rdn 3070]

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P / Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3593]

Rdn 3594 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3304. Rdn 3595 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128) zum 13.12.2019 nicht mehr mit der "einfac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG Einführung / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie kann man Unternehmern d... / 1 Psychische Belastungen im Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.[1] Wie das geschehen soll, wird in § 5 ArbSchG "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" präzisiert: Zitat (1) Der Arbeitgeber hat durch eine ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie kann man Unternehmern d... / 8 Argumentationshilfen

In der Handlungsanleitung LV 31 für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur "Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention" sind mögliche betriebliche Vorbehalte aufgeführt sowie Argumentationsansätze zum Umgang mit derartigen Vorbehalten (Tab. 2). Diese können hilfreich für die Überzeugungsarbeit sein.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Ziel: Bürokratieabbau

Die im BMF-Schreiben vom 29.10.2021 neugefassten Regelungen zur Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaikanlagen und BHKW sollen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens dienen. So sollen bei der Inanspruchnahme des Wahlrechts durch den Stpfl. aufwendige und streitanfällige Ergebnisprognosen zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht entfallen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Antragsvoraussetzungen

Einheitlicher Betrieb: Alle Photovoltaikanlagen und BHKW, die vom Antragsteller betrieben werden, bilden einen einzigen Betrieb. In die Berechnung der 10,0 kW/kWp-Grenze sind alle deshalb sämtliche Anlagen einzubeziehen – auch wenn diese an unterschiedlichen Standorten oder technisch voneinander getrennt betrieben werden.[13] Infektionsgefahr! In die Berechnung einzubeziehen si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Zerlegung

Rz. 24 Für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags oder des Zerlegungsanteils bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte nennt § 30 GewStG keinen bestimmten Maßstab, sondern lediglich Grundsätze, die bei der Zerlegung berücksichtigt werden müssen.[1] § 30 GewStG schreibt vor, dass sich die Zerlegung nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der Lasten zu r...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79a BetrVG wurde durch das am 18.6.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BGBl. 2021 I Nr. 31, 1614-1648) eingefügt. Durch die europäische Datenschutzgrundverordnung und die dadurch notwendig gewordene Änderung des BDSG war die bisherige Rechtslage zweifelhaft geworden, wonach der Arbeitgeber die für den Datenschutz verantwortliche Stelle war und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / 2. Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Gestaltungen

a) Paradigmenwechsel durch das BMF-Schreiben (neu) Das nunmehr aktualisierte BMF-Schreiben enthält im Abschnitt "Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Gestaltungen" einen folgenreichen Paradigmenwechsel. Ursprünglich sollten gem. BMF-Schreiben (alt) Cum/Cum-Transaktionen im Einzelfall lediglich im Hinblick auf einen möglichen steuerlichen Gestaltungsmis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff des Wiederverkäufers

Rz. 10 Für die Bestimmung des Lieferorts bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze ist zu unterscheiden, ob der Empfänger der Lieferung ein sog. Wiederverkäufer (§ 3g Abs. 1 UStG) oder ein anderer Abnehmer (§ 3g Abs. 2 UStG) ist. § 3g Abs. 1 UStG umschreibt den Wiederverkäufer als einen Unternehmer, dessen Hauptt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / a) Paradigmenwechsel durch das BMF-Schreiben (neu)

Das nunmehr aktualisierte BMF-Schreiben enthält im Abschnitt "Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Gestaltungen" einen folgenreichen Paradigmenwechsel. Ursprünglich sollten gem. BMF-Schreiben (alt) Cum/Cum-Transaktionen im Einzelfall lediglich im Hinblick auf einen möglichen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO einer Prüfung durch die Finan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / 1. Allgemeines

Das BMF-Schreiben (neu) knüpft sowohl in seiner Struktur als auch in seinem Inhalt an das BMF-Schreiben (alt) aus dem Jahr 2017 zur Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen an. Seine maßgeblichen und folgenschweren Änderungen bzw. Anpassungen finden sich unter den beiden folgenden Gliederungspunkten: III. Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Gestaltungen (v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / b) Vorrangige Prüfung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums i.S.d. § 39 AO bei Cum/Cum-Transaktionen

Zurechnung eines Wirtschaftsguts: Während ursprünglich die Frage der missbräuchlichen Gestaltung gem. § 42 AO maßgeblich für die Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen durch die Finanzverwaltung war, ist nunmehr infolge des BMF-Schreibens (neu) primärer Ansatzpunkt für die steuerliche Prüfung einer Cum/Cum-Transaktion durch die Finanzverwaltung der Aspekt des Übergangs des Ei...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.3.1 Kleinunternehmer

Kleinunternehmer[1], die nach der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht der Steuererhebung für Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr), brauchen keine Voranmeldungen abzugeben. Sie müssen lediglich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Gesamtumsätze des Erklärungsjahrs und de...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 77 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 77) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / cc) Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO

Zusätzlich hat das Gericht zur Beseitigung der sonstigen steuerlichen Folgen der gescheiterten Cum/Cum-Transaktion für die vertraglichen Vereinbarungen einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO angenommen. Nach § 42 AO ist dem Gericht zufolge eine Gestaltung rechtsmissbräuchlich, wenn sie – gemessen an dem erstrebten wirtschaftlichen Ziel – einen unangemessenen W...mehr