Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten auf die erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Einbringungsgewinn I als zusätzliche AK Die nachträgliche Versteuerung eines Einbringungsgewinns I hat eine Erhöhung der AK der erhaltenen Anteile zur Folge (s § 22 Abs 1 S 4 UmwStG: "nachträgliche AK") um so eine Doppelbesteuerung der eingebrachten stillen Reserven zu vermeiden (die AK-Fiktion des § 20 Abs 3 S 1 UmwStG bezieht sich ausdrückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 461 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Vereinbarung von Tantiemen besteht regelmäßig die Gefahr einer Gewinnabsaugung, die zu einer vGA führt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Gesamtausstattung der GF-Vergütung angemessen ist. Nach der BFH-Rspr gelten derzeit folgende Grundsätze für die Festlegung der zulässigen Höhe von Tantiemen; grundlegend s Urt des BFH v 0...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 415 Der Testamentsvollstrecker kann gegen seinen Willen nach Maßgabe des § 2227 BGB entlassen werden. Das Antragsverfahren wird durch formlosen Antrag beim Nachlassgericht eingeleitet. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung kann der Entlassungsantrag jederzeit zurückgenommen werden.[503] Das Zivilgericht ist nicht zuständig. § 2212 und § 2213 BGB sind nicht anwendbar. Fern...mehr

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§ 3 Alleinerbe / V. Fälligkeit und Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 9 Der Auskunftsanspruch ist unverzüglich zu erfüllen (§ 121 Abs. 1 BGB). Wann ein schuldhaftes Zögern vorliegt, ist freilich eine Frage des Einzelfalls. Bei umfangreichen oder schwierigen Auskünften wird der Verpflichtete daher unter Umständen zu Teilauskünften verpflichtet sein, wenn er die vollständige Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist vorlegen kann.[23] I.R....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3.4 Rentenversicherung

Rentenversicherungsrechtliche Tatbestände, die während oder nach Ende der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt wurden, werden wie bisher berücksichtigt. Wohnt eine Person während oder nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich und erhält diese Person bereits eine Rente, wird diese wie bisher in gleicher Höhe ausgezahlt. Solange sich keine Änderungen in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.4 Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 48 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Einlagenrückgewähr iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG iVm § 27 KStG Die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG der (inl oder ausl) Übernehmerin, an der die maßgebenden Anteile bestehen, durch Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG wird als dritter Ersatztatbestand gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG der Veräuß...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Prüfung der Wertgrenze

Rz. 421 Maßgeblich für die Beurteilung der Wertgrenze ist das "Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2". Das ist das um das schädliche Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 4 bis 9 ErbStG) geminderte begünstigungsfähige Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG. Allerdings regelt § 13a Abs. 9 ErbStG einen zusätzlichen Wertabschlag für (typische) Familienunternehmen, der noch vor Anwendung vo...mehr

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zfs 12/2023, Wiedererteilun... / Leitsatz

1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Anteilsveräußerung

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen durch Kö allg s § 8b KStG. Nach Rn 21 des Schr des BMF v 28.04.2003 (BStBl I 2003, 292) fallen auch Einkommenserhöhungen durch vGA im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen unter die StBefreiung gem § 8b Abs 2 KStG. Die Ermittlung der vGA geht dabei der Anwendung des § 8b KStG voraus. Zur stlichen Beurt...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Grenzen der Stiftungsaufsicht

Rz. 95 Die Stiftungsaufsicht ist auf eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle der Handlungen der Stiftungsorgane beschränkt.[140] Sie darf unter keinen Umständen ihr Ermessen an die Stelle des Ermessens der Stiftungsorgane setzen.[141] Darüber hinaus wird der Umfang der Stiftungsaufsicht durch den Grundsatz der Subsidiarität und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.[142...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Einzelfallabwägung

Rz. 91 Die Beurteilung ob eine Maßnahme ein Fall der "ordnungsmäßigen" Verwaltung ist, bleibt stets einzelfallabhängig. Fraglich ist es bspw., ob man den Abschluss von Mietverträgen als einen Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung ansehen kann. Dies lässt sich nicht generell beantworten: Die Vermietung von Nachlassgegenständen ist fraglos eine Maßnahme der Verwaltung[241] und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Rechtsanspruch auf eine einmalige oder laufende Pensionsleistung (§ 6a Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 554 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung ergibt sich beim Ges-GF regelmäßig aus einem Individualvertrag, dessen Wirksamkeit sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen richtet (s R 6a Abs 2 EStR). Bei Ges-GF kann sich neben dieser in der Praxis seltenen Frage häufiger aufgrund der oft renditeorientierten Anlage das Problem der Beurteilung wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Größe des Unternehmens

Tz. 390 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Hier sind vor allem die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Arbeitnehmer von Bedeutung. Je größer das Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt liegen. Begründet ist dies vor allem in der anspruchsvolleren Aufgabenstellung und Verantwortung. Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird bei einer GmbH mit einem Umsatz von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.8 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 596 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Eine zivilrechtlich verbindliche Pensionsverpflichtung liegt ua nur vor, wenn dem Ges-GF das Selbstkontrahieren allgemein oder speziell für dieses Rechtsgeschäft gestattet ist. Nach dem Urt des BGH v 25.03.1991 (DB 1991, 1065) ist die GV einer GmbH außer für den Abschluss und die Beendigung des Dienstvertrags eines GF auch für dessen Änderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Sonderzuwendungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)

Tz. 770 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie bei anderen Arbeitnehmern ist bei Ges-GF die Zahlung von Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld üblich. Allerdings müssen natürlich auch diese Vergütungen bei der Beurteilung der Angemessenheit der Gesamtausstattung der GF-Bezüge einbezogen werden; s Tz 383ff. Zur Abgeltung eines Urlaubsanspruch s Tz 836ff. Tz. 771 Stand: EL 94...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9 Bindung des Finanzamts an frühere Entscheidungen zur Angemessenheit

Tz. 443 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 In der Praxis stellt sich manchmal die Frage nach der Bindung des FA an eine zB iR einer Bp getroffenen Entscheidung zur Anerkennung von GF-Gehältern. Wird in einer Schlussbesprechung eine vGA lediglich wegen der Höhe der Gehaltssteigerungen (und nicht wegen der Angemessenheit der Gesamtausstattung oder der Tantiemezahlung) – nach eingehender...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 870 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Verstößt ein Ges-GF gegen ein Wettbewerbsverbot, können daraus zivilrechtliche Ansprüche der Kap-Ges gegen ihren Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) entstehen. Daraus können sich in der Folge vGA ergeben, wenn diese Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Mit den Vorschriften über Wettbewerbsverbote soll...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Personen und Verwandtschaftsverhältnisse

Rz. 16 Bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate hat es sich als bewährt erwiesen, die einzelnen beteiligten Personen in einer Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zu erfassen. Anhand dieses Familienstammbaums lässt sich gerade bei der Bearbeitung einer größeren Anzahl von erbrechtlichen Mandaten jeweils schnell die im vorliegenden Mandat bestehende Ausga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 1. Keine Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 53 Den Erben trifft vor allem im Falle der Überschuldung des Nachlasses (§§ 19, 320 Abs. 1 InsO) eine Nachlassinsolvenzpflicht, wenn er hiervon wusste oder fahrlässig in Unkenntnis hierüber war (§ 1980 BGB). Um dieser Pflicht nachkommen zu können, muss er wissen, welche Nachlassverbindlichkeiten bestehen. Denn nur dann kann er Aktiva und Passiva gegenüberstellen, um zu e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung werden auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexigesetz"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet. Tz. 722 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 In der Regel handelt es sich um folgende Ver...mehr

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zfs 12/2023, Quotenvorrecht... / 2 Aus den Gründen: "…"

[8] Nach Auffassung des BG ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln des Quotenvorrechts für den Kl. ein weiterer Anspruch in Höhe von 514,32 EUR. [9] Der Umfang der (maximalen) Entschädigungspflicht der Bekl. ergebe sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB. Da der Pkw des Kl. in Eigenregie repariert worden sei, seien die von der Bekl. grundsätzlich zu erstattenden...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 22 Die zentrale Frage bei der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung des Vorbehaltsnießbrauch ist, wem die Einkünfte aus dem nießbrauchbelasteten Vermögen und wem das Eigentum daran zuzurechnen ist.[25] Beim Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen (z.B. Aktien, verzinslichen Forderungen und GmbH-Anteilen) ist die überwiegende Ansicht, dass dem Vorbehaltsnießbraucher – zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Ertragssituation der Gesellschaft

Tz. 391 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Neben der Größe des Unternehmens stellt die Ertragssituation das entscheidende Kriterium für die Angemessenheitsprüfung dar. Maßgebend ist hierbei vor allem das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn der Gesellschaft und zur verbleibenden Kap-Verzinsung. Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass ein ordentlicher und gewissenhafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 3.2 Das Steuerrecht folgt dem Maßgeblichkeitsgrundsatz

Für die Bewertung der Rückstellungen fehlt eine entsprechende Vorschrift. § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG enthält nur Einschränkungen für die Höchstbewertung der Rückstellungen in der Steuerbilanz. Aus dem Wortlaut "insbesondere" folgt, dass grundsätzlich der Maßgeblichkeitsgrundsatz[1] gilt und die Werte der Handelsbilanz übernommen werden müssen, sofern das Steuerrecht keine Sonder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Notwendigkeit von klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarungen

Tz. 608 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Auch bei Pensionszusagen ist es erforderlich, dass eine zivilrechtlich wirksame, klar und von vornherein abgeschlossene Zusage vorliegt; grds dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 266ff. Der BFH (s Urt des BFH v 24.03.1998, BFH/NV 1998, 1375) hat zB entschieden, dass eine vGA vorliegt, wenn eine GmbH gleichzeitig zwei sich widersprechende Vereinba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Einbringender hat die erhaltenen Anteile noch nicht veräußert (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 75 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden, wenn und soweit (s Tz 75c) der "Einbringende die erhaltenen Anteile veräußert hat" (s § 22 Abs 2 S 5 Alt 1 UmwStG). Denn in diesem Fall sind die Regelungen in § 22 Abs 2 S 1–4 UmwStG...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Bedeutung der Wertgrenze des § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG

Rz. 419 Im Hinblick auf entsprechende verfassungsgerichtliche Vorgaben ist (seit dem ErbStG 2016) in § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG eine absolute Erwerbsgrenze von 26 Mio. EUR für die Gewährung des Verschonungsabschlags in das Gesetz geregelt. Außerdem besteht für die Beurteilung der sich im Falle des Überschreitens dieser Grenze ergebenden Rechtsfolgen eine weitere Prüfschwelle...mehr

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zfs 12/2023, Vereinbarung ü... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat vielmehr zu Recht erkannt, dass dem Kl. gegen die Bekl. die geltend gemachten Ansprüche auf Krankentagegeldleistungen für die Zeit vom 28.9.2015 bis zum 30.9.2019 in Höhe von kalendertäglich 102,26 EUR, für die erstinstanzlich streitgegenstündlichen 1.464 Tage insgesamt 149.708.64 EUR, nicht zustehen und er auch die Feststellung des unveränderten Fortbestandes der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.2 Pensionszahlungen oder Pensionszusagen an nahe stehende Angehörige oder Lebensgefährten

Tz. 605 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Beurteilung einer Witwenpension in Abhängigkeit vom Fortbestand der Ehe bzw den Folgen einer Scheidung s Urt des BFH v 16.02.1977 (BStBl II 1977, 444) sowie v 05.02.1985 (BStBl II 1985, 420). Maßgebend ist hiernach im Einzelfall der Inhalt der Pensionszusage. Sagt eine GmbH ihrem alleinigen Ges-GF eine Versorgung zu einem Zeitpunkt zu, i...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Erste Stufe der Inhaltskontrolle

Rz. 176 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle hat der Richter zu prüfen, ob die Vereinbarung "offenkundig" eine derart einseitige Lastenverteilung zur Folge hat, dass sie wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam ist. Dabei ist eine Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehegatten vorzunehmen. Dazu gehören u.a. folgende Umstände:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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§ 3 Alleinerbe / III. Missbrauch der Vertretungsmacht

Rz. 43 Die Willenserklärung wirkt dann nicht nach § 164 BGB für und gegen den Vertretenen, wenn der Stellvertreter seine Vollmacht missbraucht. In diesen Fällen greift § 177 BGB. Als Missbrauchsfälle anerkannt sind Fälle des kollusiven Zusammenwirkens und des ersichtlichen Treuemissbrauches (§ 242 BGB).[82] Diese Missbrauchsfälle gelten grundsätzlich auch bei der postmortale...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Höhe des Stundensatzes

Rz. 75 Für die Bestimmung der Angemessenheit eines Stundensatzes existiert kein allgemeingültiges Patentrezept. Vielmehr muss die Höhe des Stundensatzes im Einzelfall unter der besonderen Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Kriterien und den Verhältnissen des Rechtsanwalts getroffen werden.[198] Bei der Bemessung des Stundensatzes müssen die Personal- und Sachkosten de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Ausnahmefall der Refinanzierung (durchgeleitetes Darlehen)

Tz. 1068 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Muss sich die Gesellschaft selbst refinanzieren, kann die oa Mittelwertbetrachtung ("Margenteilungsgrundsatz"; s Tz 1067) jedenfalls nicht eingreifen. Dann ist auf jeden Fall der marktübliche Sollzinssatz als Kriterium für die Beurteilung der vereinbarten Verzinsung maßgebend. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde nämli...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Ordnungsgemäße Verwaltung und Rechenschaftspflicht (§§ 2130, 2131 BGB)

Rz. 54 Ordnungsgemäße Verwaltung durch den Vorerben bedeutet Erhaltung des Nachlasses nach seiner Wertsubstanz, nicht nach den konkreten Gegenständen.[69] Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit ist, unabhängig von der persönlichen Situation des Vorerben, allein anhand der Verhältnisse des Nachlasses unter Berücksichtigung der Zeitumstände und für jede einzelne konkrete Maßnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Gehaltserhöhungen/-herabsetzungen

Tz. 431 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Dauernde und starke Schwankungen des Geschäftsführergehalts können ein Indiz dafür sein, dass das Geschäftsführergehalt der jeweiligen Gewinnsituation der GmbH angepasst wird, was eindeutig für eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Gehaltszahlung spricht ("Gewinnabsaugung"); ebenso s Gosch (in Gosch, 3. Aufl, § 8 Rn 825); aA s Kohlhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.3 Erdienbarkeit von Pensionszusagen bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 655 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Voraussetzung der Erdienbarkeit muss auch bei diesem Pers-Kreis geprüft werden. Da das Rückwirkungsverbot nicht gilt, können hierbei auch Dienstzeiten vor Erteilung der Pensionszusage angerechnet werden. In Anlehnung an § 1 Abs 1 BetrAVG erkennt der BFH die Erdienbarkeit bei diesem Pers-Kreis auch dann an, wenn die zukünftige Dienstzeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen

Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen Grundsätze gelten. Erhält dabei eine an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.2 Verrechnung des Gewinns eines Regiebetriebs

Tz. 100g Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich (= zum Ende des Wj des BgA) bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch seien. Eine abw Beurteilung wäre nur dann möglich, wenn entweder § 20 Abs 1 ...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 2. Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 S. 1 BRAO

Rz. 74 Auch nach der Neufassung des § 43a Abs. 4 S. 1 BRAO darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er einen anderen Mandanten beraten oder vertreten hat. Das Tatbestandsmerkmal des Bezugs auf dieselbe Rechtssache war bis zur Gesetzesreform lediglich in § 3 BORA genannt und wurde nunmehr auch in den Geset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Mehrfache Übertragung des nämlichen Anteils

Tz. 143 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 KStG nimmt zu den Rechtsfolgen des mehrfachen schädlichen Erwerbs derselben Beteiligung nicht Stellung. Gem Rn 22 des BMF-Schr v 28.11.2017 ist die mehrfache Übertragung des nämlichen Anteils auch entspr oft st-schädlich, soweit sie pro Erwerberkreis (s Tz 98ff) die Beteiligungsgrenzen des § 8c Abs 1 KStG überschreitet. Dh bei ei...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nacherbenlösung

Rz. 49 Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich der Vor- und Nacherbenlösung folgende Beurteilung treffen:[73] Vorteile:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Begriff und Zeitpunkt der Anteilsübertragung

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG fordert die (dingliche) Übertragung der Beteiligung bzw die Übertragung von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten. Das umfasst jegliche entgeltliche oder unentgeltliche rechtsgeschäftliche (derivative) Übertragung bestehender Beteiligungen unter Lebenden, und zwar sowohl durch Einzel- als auch durch Gesamtrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Haftungsvoraussetzungen

Tz. 197 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Die Haftung nach § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG setzt voraus, dass Tz. 198 Stand: EL 100 – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verfahren der Steueranrechnung

Tz. 75 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Anrechnung ist, auch wenn sie äußerlich mit der St-Festsetzung verbunden wird, nicht Teil der St-Festsetzung, sondern fällt in den Bereich der St-Erhebung (s Urt des BFH v 14.11.1984, BStBl II 1985, 216 und s H 36 "Anrechnung" EStH 2016). Insoweit liegt ein eigenständiger Verwaltungsakt vor, der in seiner rechtlichen Beurteilung von der ...mehr