Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überlassung eines Mandantenstamms an eine Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlage

Leitsatz Verdeckte Einlagen sind Zuwendungen eines Vermögensvorteils in Form eines bilanzierungsfähigen Wirtschaftsguts seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellschaft ohne wertadäquate Gegenleistung, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Sachverhalt Im Streitfall überließ (vereinfacht dargestellt) der Gesellschafter ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.23 Freiwilligendienst der Generationen (Abs. 1a)

Rz. 174 Seit 1.1.2009 ist über § 2 Abs. 1a die Gruppe der Personen versichert, die nach näherer Maßgabe der Regelung den Freiwilligendienst der Generationen leisten. Das Bestehen der Versicherung nach Abs. 1a ist auch Voraussetzung für den (weiteren) Bezug von Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG). Freiwilligendienst leisten nicht nur die Jugendlichen nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.1 Namensliste

Rz. 170 Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und nehmen sie eine Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer auf, greift nach der Sondervorschrift des § 125 InsO der Kündigungsschutz des § 1 KSchG mit folgenden Maßgaben: Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der namentlich näher bezeichneten Arbeitnehmer wird als durch dringende betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bußgelder und Schadensersat... / 3.2.2 Beweislast bei Schadensersatzansprüchen

Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, wer bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen darlegen und beweisen muss, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt, beziehungsweise nicht vorliegt. Normalerweise ist nach dem deutschen (Zivil-) Prozessrecht der Antragssteller für die Voraussetzungen seines Anspruchs stets darlegungs- und beweispflichtig. Teile der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 Aufgrund der Regelung in Abs. 3 haben Ausländer, die eingereist sind, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf Leistungen. Diese Regelung entspricht in der Sache der Regelung in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf diese Leistung haben. Es muss also einen final...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Keine Haftung bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(Abs. 2)

Rz. 22 Nach § 25e Abs. 2 UStG haftet der Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Nach der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung haftet der Betreiber nicht, wenn der liefernde Unternehmer i. S. v. § 22f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG im Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige, ihm vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beweislast

Rz. 11 Da es sich bei VV 2301 um einen Ermäßigungstatbestand der VV 2300 aufgrund einer Beschränkung des Auftrags handelt, liegt die Beweislast für diese Ermäßigung beim Mandanten. Der Anwalt muss den Geschäftsauftrag nachweisen. Der Mandant muss demgegenüber nachweisen, dass der Geschäftsauftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt war.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beweislast

Rz. 7 Aus der Formulierung des Abs. 1 folgt, dass der Gesetzgeber dem beigeordneten oder bestellten Anwalt im Rahmen seiner Geschäftsbesorgungstätigkeit einen gewissen Spielraum belassen will. Durch die negative Fassung wird zum Ausdruck gebracht, dass Auslagen im Zweifel als erforderlich anzuerkennen sind.[4] Die Beweislast für eine gegenteilige Feststellung liegt bei der S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 108 Die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Vergütungsanspruchs nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 612, 632 BGB trägt der Anwalt. Er muss daher auch die Üblichkeit der eingeforderten Vergütung beweisen.[128]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beweislast

Rz. 134 Die Beweislast dafür, dass der Anwalt an der Einigung mitgewirkt hat, liegt immer bei ihm. Rz. 135 Die Beweislast dafür, dass die Mitwirkung des Anwalts ursächlich war, liegt nur grundsätzlich bei ihm. Steht seine Mitwirkung bei den Einigungsverhandlungen fest, wird die Ursächlichkeit für den Abschluss gesetzlich vermutet (Anm. Abs. 2).[146] Hier wechselt die Beweisla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 68 Die Darlegungs- und Beweislast für die der Zeitvergütungsvereinbarung zugrunde liegenden Tatsachen liegt beim Anwalt. Er trägt zunächst die Beweislast dafür, dass er eine über den gesetzlichen Gebühren liegende Vergütung beanspruchen kann.[117] Darüber hinaus muss er die von der Vereinbarung umfassten Einzeltätigkeiten und die insoweit getroffenen Maßnahmen en detail ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 121 Die Darlegungs- und Beweislast für die Unangemessenheit liegt grundsätzlich beim Auftraggeber. Allerdings hat der Anwalt darzulegen, welche Leistungen er erbracht hat.[216] Die pauschale Bezugnahme auf Ermittlungs- und Strafakten ohne Vorlage von Handakten oder Schriftsätzen besagt nichts über seine Arbeitsleistung.[217] Die Rechtsprechung des BGH (vgl. Rdn 109 ff.) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mitwirkung des Anwalts; Darlegungs- und Beweislast

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 2 ist die Zusätzliche Gebühr ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit [des Anwalts] nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat. Es genügt jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geeignet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beweislast

Rz. 56 Die neuere Rechtsprechung schließt aus der Formulierung in Nr. 1 Buchst. a "für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war", dass die Beweislast für die Erforderlichkeit der hergestellten Kopien und Ausdrucke aus der Gerichtsakte beim Rechtsanwalt liegt.[86]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beweislast

Rz. 78 Die Darlegungs- und Beweislast obliegt dem Mandanten, wobei der Anwalt substantiiert darlegen und beweisen muss, in welcher Weise er belehrt haben will.[33] Die gegenteilige Auffassung, nach welcher für die Erteilung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO allein der Rechtsanwalt darlegungs- und beweispflichtig ist,[34] vermag nicht zu überzeugen. Vielmehr muss dem Anwal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beweislast

Rz. 19 Nach § 4 Abs. 2 S. 4, 2. Hs.a.F. war der Mandant, der behauptete, mit seinem Anwalt eine die gesetzliche Vergütung unterschreitende Vereinbarung geschlossen zu haben, für dieses Vorbringen beweisbelastet.[17] Dies galt erst recht, wenn er behauptete, der Anwalt habe eine unentgeltliche Tätigkeit zugesagt.[18] Diese Beweislastverteilung wich von den allgemeinen Beweisl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Darlegungslast/Amtsermittlung

Rz. 57 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Beschuldigte zur Zahlung der Wahlverteidigergebühren in der Lage ist, liegt nach allgemeinen Grundsätzen bei demjenigen, der den Anspruch geltend macht, also bei dem Pflichtverteidiger. Diese Darlegungs- und Beweislast wird insoweit jedoch durch Abs. 2 S. 1 abgemildert, als der Beschuldigte eine dem § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Darlegungslast

Rz. 26 Anders als bei der Einigungsgebühr (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2 zu VV 1000) wird von Gesetzes wegen nicht vermutet, dass die Tätigkeit des Anwalts für die Erledigung des Rechtsstreits ursächlich war. Dem Anwalt obliegt daher die Darlegungslast für seine Tätigkeit sowie deren Ursächlichkeit, wobei ihm hinsichtlich der Ursächlichkeit eine tatsächliche Vermutung zugute kommen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [14] Die Revision der Bekl. hat Erfolg. Sie führt, soweit das BG zum Nachteil der Bekl. erkannt hat, zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. [15] 1. Mit der Begründung des BG kann ein Kaufpreiserstattungsanspruch des Kl. gegen die Bekl. wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. §§ 826, 31 BGB nicht bejaht werden. Das BG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unverbindlichkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 7 Eine nach § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 fehlerhafte Vergütungsvereinbarung ist nicht gemäß § 125 BGB nichtig. Sie bleibt wirksam. Ebenso wenig ist eine gegen § 4a Abs. 1 S. 1 und 2 verstoßende Vereinbarung nach § 134 BGB nichtig.[8] Insoweit geht § 4b als Sonderregelung diesen Vorschriften vor. Danach ist lediglich der Vergütungsanspruch des Anwalts ist auf die Höhe der geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / II. Arglistige Täuschung

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken. 1. Bei objektiv falschen Angaben trägt der Versicherungsnehmer die sekundäre Beweislast für eine plausible Erklärung. Diese sekundäre Darlegungslast führt nicht zu einer U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verweis auf §§ 612, 632 BGB

Rz. 88 Im Falle einer unterlassenen oder unwirksamen Gebührenvereinbarung erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Damit verweist Abs. 1 S. 2 für den Bereich der Beratung und der Mediation auf § 612 Abs. 2 BGB, für die – als Werkvertrag einzuordnende (siehe Rdn 46) – Gutachtenerstellung auf die Parallelvorschrift des § 632 Abs. 2 BGB.[8...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergütungsprozess

Rz. 91 Der Gerichtsstand einer Vergütungsklage richtet sich nach § 29 ZPO. Da Rechtsgrund für den anwaltlichen Vergütungsanspruch regelmäßig der mit dem Mandanten geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag ist (siehe Rdn 13), gilt für Honorarklagen der Gerichtsstand des vertraglichen Erfüllungsortes. Dieser richtet sich grds. nach dem Leistungsort, der sich aus § 269 BGB ergibt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Begründungspflicht

Rz. 17 Aus der Anhörungsrügeschrift muss hervorgehen, welche Entscheidung mit der Rüge angegriffen wird und aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt (§ 12a Abs. 2 S. 5). Die Anhörungsrüge muss Ausführungen enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verzicht auf ordnungsgemäße Abrechnung

Rz. 89 Der Auftraggeber kann auf eine ordnungsgemäße Berechnung nach § 10 verzichten. Die Beweislast hierfür liegt beim Anwalt.[76] Ein solcher Verzicht liegt jedoch noch nicht schon dann vor, wenn der Mandant ohne Erhalt einer Rechnung zahlt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall nur darauf, die Zahlung von der Mitteilung der Berechnung abhängig zu machen.[77] Gleichwo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / V. Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit

Aktuelle Rechtsprechung zur Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit gibt es nur in geringem Umfang, zumal Versicherer in vielen Fällen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten oder eine Schadenregulierung auf hälftiger Basis vornehmen, mit welcher der Versicherungsnehmer sich zufrieden gibt. 1. Eine zweifache, grobfahrlässige Obliegenheitsverletzung (verspätete An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / 2. Wegfall des Vergütungsanspruchs

Rz. 6 Auf die Bewilligung durch das Gericht darf sich die Beratungsperson daher grundsätzlich verlassen. Ausnahmen sollen dementsprechend nach § 8a Abs. 1 S. 2 BerHG nur dort gelten, wo schutzwürdiges Vertrauen fehlt: Hatte die Beratungsperson Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Bewilligungsvoraussetzungen (§ 8a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BerHG) oder hat sie den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / 1. Grundsatz

Rz. 32 Der Anwalt, der Beratungshilfe gewährt, hat im gleichen Umfang Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen wie ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt (§ 46). Die VV Vorb. 2.5 schließt die Anwendung von VV Teil 7 nicht aus, weil sich die Vorb. 2.5 nur auf Gebühren, nicht auf Auslagen bezieht. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 nicht vergütet, wenn sie zur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsbindungswille des Mandanten

Rz. 16 Ein Vertrag kann nur dann zustande kommen, wenn der Mandant Rechtsbindungswillen hatte.[13] Das kann vor allem bei Tätigkeiten für Freunde oder Bekannte oder bei Anfragen im Rahmen geselliger Anlässe problematisch sein. Maßgeblich dafür, ob Rechtsbindungswille vorliegt, ist, ob der Adressat unter gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung

Rz. 36 Die Dienstleistung des Rechtsanwalts kann nach den Umständen nur gegen eine Vergütung erwartet werden, sodass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen ist (§ 612 BGB). Der Mandant wird also nicht mit dem Argument gehört, der Rechtsanwalt habe ihn nicht darauf hingewiesen, dass seine Leistung etwas koste. Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren vor den Verfassungsgerichten gemäß § 37

Rz. 22 § 37 Abs. 2 S. 2 legt fest, dass sich der Gegenstandswert unter Berücksichtigung aller Umstände der Angelegenheit nach billigem Ermessen bestimmt und mindestens 5.000 EUR beträgt. Während in der Vorgängernorm des § 113 Abs. 2 S. 3 BRAGO noch die einzelnen Umstände aufgeführt waren, erfolgt nunmehr ein pauschaler Verweis auf die Umstände nach Abs. 1. Insoweit dürfte es...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / 1. Fahruntüchtigkeit

Bei absoluter Fahruntüchtigkeit (2,19 ‰) ist eine Kürzung auf Null gerechtfertigt. Wenn der Versicherungsnehmer schon vor Trinkbeginn damit rechnet, dass er später unter Alkoholeinfluss mit seinem Kraftfahrzeug fahren wird, ist ein Verkehrsunfall grob fahrlässig mit der Folge der Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers herbeigeführt. Der Kläger war aus einer Klinik in eine Ga...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / 9

Auf einen Blick Ist unklar, ob es eine Anordnung nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB gibt oder nicht, kann die Auslegung zu entgegengesetzten Ergebnissen und Rechtsfolgen führen. § 2216 BGB i.V.m. § 2220 BGB ist ein Verbotsgesetz mit Umgehungsverbot (§ 134 BGB), das grundsätzlich auch für die ergänzende Auslegung gilt bzw. gelten könnte. Erblasserwille und Testierfreiheit können in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einscannen, Speichern und Ausdrucken

Rz. 100 Nach dem Einscannen und Speichern der Akte kann der Rechtsanwalt jederzeit Ausdrucke der elektronisch gespeicherten Akte herstellen. Im Falle des Ausdrucks entsteht die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a, wenn der Ausdruck zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (vgl. Rdn 54). Hierfür ist der Rechtsanwalt darlegungspflichtig. Nach Auffassung des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Dokumentation

Rz. 65 Um eine ordnungsgemäße und transparente Abrechnung vornehmen zu können, muss der Anwalt eine penible Zeiterfassung vornehmen, die auch eine externe Dokumentation ermöglicht. Sie sollte auch in der Handakte abgelegt werden. Als Zeiterfassungssystem bietet sich die Eintragung aller Arbeitseinheiten in einen tabellarischen Stundenzettel (timesheet) an.[112] 85 % der deut...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Erfüllungswirkung

Rz. 84 Die Zahlung des Vorschusses hat keine Erfüllungswirkung nach § 362 BGB.[50] Die Vergütung des Anwalts erlischt also nicht schon mit Eingang des Vorschusses, sondern erst mit dessen Verrechnung, auch wenn die Zahlung schon vorher endgültig in das Vermögen des Anwalts übergeht und nicht nur als Sicherheit verwahrt wird.[51] Daher bleibt die Darlegungs- und Beweislast fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Konkrete Abrechnung

Rz. 60 Rechnet der Anwalt konkret (VV 7001) ab, so muss die Partei nachweisen, dass die zur Festsetzung angemeldeten Entgelte entstanden sind und notwendig waren. Rz. 61 Als Nachweis, dass die Auslagen entstanden sind, genügt anstelle der Glaubhaftmachung die Versicherung des Anwalts (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO). Zu beachten ist aber, dass die Versicherung von demjenigen Anwalt ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Notwendigkeit von Ausdrucken

Rz. 81 Wird dem Rechtsanwalt vom Gericht nicht die im Strafprozess in Papierform zu führende Papierakte, sondern die Strafakte auf einem für den Verbleib beim Rechtsanwalt bestimmten Datenträger in elektronischer Form überlassen, stellt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt für die Fertigung von Ausdrucken von diesem die Strafakte in elektronischer Form enthaltenden Datenträge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Recht auf Vorschuss

Rz. 25 Die Vorschrift des § 9 gewährt dem Anwalt ein Recht auf Vorschuss. Er ist dagegen nicht verpflichtet, Vorschuss zu verlangen. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss fordert, liegt vielmehr in seinem Ermessen. Grundsätzlich sollte der Anwalt von seinem Recht auf Vorschuss Gebrauch machen. Er sichert damit seine Gebührenansprüche sowohl gegen eine mögliche spätere Za...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anderweitige Vereinbarung

Rz. 133 Die nach Abs. 2 vorgesehene Anrechnung ist dispositiv. Sie kann durch Parteivereinbarung abbedungen werden. Ob diese Vereinbarung der Formvorschrift des § 3a Abs. 1 S. 1 unterliegt, ist ungeklärt.[171] Dem Grunde nach fällt der Anrechnungsausschluss zunächst unter § 3a Abs. 1 S. 1, weil mit ihm die gesetzlich vorgesehene Anrechnung nach § 34 Abs. 2 abbedungen und dam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / VI. Ergebnisse

Das Verbot der §§ 134, 2220 BGB geben für die Auslegung des § 2216 BGB in unserem Fall keine Richtung vor. Denn die Entscheidung des Erblassers, eine Testamentsvollstreckung mit oder ohne Anordnung nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB zu verfügen, ist nach der gesetzlichen Wertung gleichwertig. Für den Testamentsvollstrecker bedeutet dies, dass auch beide Auslegungsergebnisse vom Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verbindlichkeit gegenüber einem ersatzpflichtigen Dritten

Rz. 93 Als ersatzpflichtige Dritte kommen insbesondere der unterlegene Prozessgegner in Betracht, aber auch sonstige Dritte, die kraft Vertrages haften, wie etwa der Arbeitgeber, der aus dem Arbeitsverhältnis auf Freistellung von Anwaltskosten haftet oder der Rechtsschutzversicherer.[178] Die Auffassung von Madert [179] und Hartmann,[180] ein Rechtsschutzversicherer sei insow...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vereinbarte Vergütung

Rz. 109 Auch für vereinbarte Vergütungen gilt grundsätzlich § 9. Diese Vorschrift ist in Abschnitt 1 des RVG "Allgemeine Vorschriften" enthalten und gilt daher für sämtliche Vergütungen, nicht nur für die gesetzliche Vergütung.[74] Auch im Falle einer Vergütungsvereinbarung können daher grundsätzlich Vorschüsse vom Auftraggeber verlangt werden. Zweifelhaft ist allerdings, ob ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rücknahme der Revision

Rz. 125 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nunmehr ebenfalls die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141, wenn die Revision zurückgenommen wird. Auch hier muss es sich nicht um die Rücknahme des eigenen Rechtsmittels handeln (vgl. Rdn 117 ff.). Zum Begriff der Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 113 ff.). Rz. 126 Kontrovers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beitreibungssachen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach Abs. 2 S. 1 kann der Anwalt in Beitreibungssachen für das gerichtliche Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882 f. ZPO vereinbaren, dass er einen Teil des Erstattungsanspruchs nach den §§ 91 ff., 788 ZPO an Erfüllungs statt annehmen werde. Rz. 26 Anwendbar ist Abs. 2 S. 1 damit auf folgende Verfahren:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag

Rz. 22 Für die Entstehung der Verfahrensgebühr muss der Anwalt vom Mandanten gemäß Abs. 1 S. 1 zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt werden.[17] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle,[18] der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann. Rz. 23 Zwar ergib...mehr