Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 § 834 setzt voraus, dass ein Tier einem Dritten (weder Tierhalter noch Tieraufseher – in Bezug auf den Schaden des Letzteren kann § 833 eingreifen) einen Schaden in der in § 833 bezeichneten Weise zufügt, unabhängig davon, ob es sich um ein Luxus- oder Nutztier handelt. Haftpflichtig ist der Tieraufseher, dh derjenige, der die Aufsichtsführung durch Vertrag übernommen h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Hinterlegung für den Gläubiger.

Rn 22 Rechtsfolge des § 372 ist es, dass der Schuldner zur Hinterlegung berechtigt ist. Die Hinterlegung muss für den Gläubiger erfolgen. An der Wirksamkeit der Hinterlegung ändert sich nichts, wenn der Schuldner beim Prätendentenstreit für den Kreis der möglichen berechtigten Empfänger neben den in Betracht kommenden Gläubigern eine weitere Person benennt, die ersichtlich n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Konkretisierung der Beschaffenheit; Haltbarkeit (Abs 3 S 2).

Rn 58c Wie auch iRd subjektiven Anforderungen werden in III 2 in nicht abschließender Weise Bsp aufgezählt, die unter die übliche Beschaffenheit iSd III 1 Nr 2 fallen. Die genannten Qualitätsmerkmale stimmen überwiegend mit denen des II 2 überein, sodass für die neuen Begrifflichkeiten der ›Funktionalität‹ u ›Kompatibilität‹ auf Rn 27b verwiesen werden kann. Der Begriff der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Voraussetzungen.

Rn 7 Die Aufwendungen (s hierzu Rn 2) müssen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht worden sein. Das Vertrauen des Gläubigers ist notwendiges Glied des Kausalnexus zwischen der aufgrund der Pflicht des Schuldners erwarteten Leistung und den Aufwendungen. Hätte der Gläubiger die Aufwendung(en) ohnehin gemacht, erhält er sie nicht erstattet. Außerdem müssen das Schul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schadensersatz.

Rn 52 Bei Pflichtverletzungen ist unter den Voraussetzungen des § 280 I ein Schadensersatzanspruch denkbar (§§ 276, 278). Ersatzfähig ist der Schaden, der kausal durch das Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft entstanden ist. Der Anleger ist bereits durch Erwerb einer Kapitalanlage geschädigt (BGH GWR 14, 107 [BGH 28.01.2014 - III ZR 423/12]). Der Geschädigte ist so zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand der Schadensersatzansprüche gem § 536a I.

Rn 4 Für anfängliche Mängel (s zum Mangel § 536 Rn 7–13) bei Vertragsschluss haftet der Vermieter nach der gesetzlichen Garantie gem § 536 I Alt 1 verschuldensunabhängig. Entscheidend ist der Zeitpunkt der (formlosen) Einigung, nicht derjenige einer ggf späteren schriftlichen Vertragsunterzeichnung (vgl BGH NJW 68, 885). Der Mangel braucht bei Vertragsschluss nicht in Ersche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zahlungsdienstleister haben Zahlungsdienstnutzer bei der Erbringung von Zahlungsdiensten über die in Artikel 248 §§ 1 bis 12, 13 Absatz 1, 3 bis 5 und §§ 14 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Umstände in der dort vorgesehenen Form zu unterrichten. (2) 1Zahlungsauslösedienstleister haben Zahler ausschließlich über die in Artikel 248 § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Höhe der Sicherheitsleistung.

Rn 12 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum (anders bei gewerblichem Mietvertrag: Köln ZMR 23, 32, Brandbg ZMR 06, 854) darf die Höhe der Sicherheit den Betrag von drei Monatsmieten – ohne Betriebskostenanteil, wenn als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet – im Zeitpunkt der Kautionsabrede nicht übersteigen (§ 551 I 1; Celle ZMR 11, 379; LG Berlin ZMR 14, 790). Erhöht wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Die Auslegungsregel.

Rn 33 Für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte hat die Rspr die Auslegungsregel (›im Zweifel‹; zur Beweislast s Rn 85) entwickelt, dass der Inhaber des Unternehmens als natürliche oder als juristische Person, in dessen Tätigkeitsbereich das rechtsgeschäftliche Handeln fällt, und nicht der für das Unternehmen Handelnde Vertragspartei werden soll (BGH NJW-RR 21, 1223 Rz 14; NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadens- und Wertminderungspauschalierungen (Nr 5a).

Rn 27 Nr 5a betrifft den Umfang der Schadenspauschale, setzt also einen dem Grunde nach (zB gem §§ 280, 281) ersatzfähigen Schaden voraus (BGH WM 19, 2269 Rz 18; ZIP 05, 800). Bezieht die Klausel einen nicht ersatzfähigen Schaden ein, ist sie unwirksam (BGH ZIP 20, 2068 Rz 43). Nicht erfasst werden Pauschalierungen der gem § 818 I herauszugebenden Nutzungen (BGH NJW 88, 258 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verschulden.

Rn 12 Die Obliegenheitsverletzung muss regelmäßig verschuldet sein. Hierfür gelten § 276 und ebenso die §§ 827 (weshalb etwa der Einwand des Beifahrers, man habe aufgrund seiner eigenen starken Alkoholisierung die absolute Fahruntüchtigkeit des Fahrers nicht mehr erkennen können, nicht verfängt, weil der Mitverschuldensvorwurf gem §§ 254, 827 S 2 bereits daran anknüpft, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 22 ROM II – Beweis.

Gesetzestext (1) Das nach dieser Verordnung für das außervertragliche Schuldverhältnis maßgebende Recht ist insoweit anzuwenden, als es für außervertragliche Schuldverhältnisse gesetzliche Vermutungen aufstellt oder die Beweislast verteilt. (2) Zum Beweis einer Rechtshandlung sind alle Beweisarten des Rechts des angerufenen Gerichts oder eines der in Artikel 21 bezeichneten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerrechtliche Grundlagen

Rz. 480 [Autor/Stand] Insbesondere die Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen zieht Schätzungen nach § 162 AO nach sich. In der Betriebsprüfung kommt es zu Schätzungen, wenn der Stpfl. Aufzeichnungen nur unzureichend führt oder die Buchführung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Ist eine formell ordnungsgemäße Buchführung mit an Sicherheit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Insbes Räumung von Mieträumen und Grundstücken.

Rn 7 Die vollständige Wiedereinräumung des unmittelbaren (Allein-)Besitzes setzt grds die Rückgabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter oder einen Empfangsbevollmächtigten, zB Hausverwalter, voraus (Hamm NZM 03, 26; zu Ausnahmen s KG ZMR 12, 693). Die bloße Besitzaufgabe des Mieters durch Auszug aus den Mieträumen genügt daher nicht (Hamm NZM 03, 26 [OLG Rostock 03.12.2001 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585 BGB – Art der Unterhaltsgewährung.

Gesetzestext (1) 1Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. 2Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten. 3Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch im Laufe des Monats durch Wiederheirat oder Tod des Berechtigten erlischt. (2) Statt der Rente kann der Berechtigte eine Abfindung in Kapital verlan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 6 Insb der verschuldensunabhängige (BAG NZA 16, 1131; 888 [BAG 17.12.2015 - 8 AZR 421/14]; 10, 1129 [BAG 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08]; 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]) Anspruch auf Entschädigung gem II trägt den Forderungen des EuGH (Rn 1) nach verschuldensunabhängiger Sanktion (EuGH NZA 97, 984 – Draempahl; 91, 172 – Dekker) Rechnung. II regelt allerdings keine Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Spruchrichterprivileg.

Rn 46 Nach § 839 II ist eine Amtshaftung bei ›Urteilen in einer Rechtssache‹ nur gegeben, wenn die Amtshaftung der beteiligten Richter eine Straftat darstellt. Nach der Rspr des BGH sind mit ›Urteil‹ alle Entscheidungen gemeint, die ›urteilsvertretende Erkenntnisse‹ darstellen: Das sind Entscheidungen, die in einem der Selbstbindung des Gerichts unterliegendem instanzbeenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschlussmängel.

Rn 13 Im Interesse einer im Vereinsrecht erforderlichen einfachen Lösung sind nach hM fehlerhafte Beschlüsse ohne weiteres nichtig, es wird also nicht nach §§ 241 ff AktG analog zwischen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage unterschieden (BGH NJW 08, 69, 72 [BGH 02.07.2007 - II ZR 111/05]; Brandbg ZStV 19, 192; Hamm ZStV 22, 67). Der Verein kann aber in seiner Satzung bestimme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Üblicher Lohn.

Rn 4 Die Anwendung der Auslegungsregel des II setzt voraus, dass die Entgeltlichkeit des Maklervertrags feststeht und lediglich die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist. Eine Taxe gibt es für Maklerleistungen nicht, so dass in solchen Fällen der übliche Lohn als Vergütung vereinbart ist. Der übliche Lohn ist auf der Grundlage und am Maßstab der allg Verkehrsanschauung in de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 14 Eine einseitige Abrechnung wird regelmäßig als einseitiges tatsächliches Anerkenntnis zu werten sein (LAG Rheinland-Pfalz MDR 03, 159 [LAG Rheinland-Pfalz 09.10.2002 - 9 Sa 654/02]; LAG Köln 11 Sa 1329/06: Gehaltsabrechnung; BGH NJW-RR 04, 92, 94 f [BGH 24.07.2003 - VII ZR 79/02] Bauleistungen), ebenso eine Aufrechnungserklärung (LArbG Berlin-Brandenburg 13 Sa 832/10, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anstoß vom Zahler.

Rn 2 I gilt nur für Zahlungsvorgänge, die vom Zahler ausgelöst werden. Die Regelung findet auf die innerhalb des EWR getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs bei ›one-leg transactions‹ keine Anwendung (VIII). Sie gewährt dem Zahler einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf unverzügliche (§ 121) und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags gegen seinen Zahlungsdienstle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelbeispiele, Abs 1 S 2.

Rn 5 Nr 1–4 sind nicht abschließend, weitere Rechtfertigungen müssen aber von entsprechendem Gewicht sein (BGH MDR 20, 1059 [BGH 27.05.2020 - VIII ZR 401/18] zu Ausschluss von Jugendlichen unter 16 Jahren vom Besuch in Wellnesshotel). Nr 1 will auch bei Massengeschäften die Beachtung von Verkehrssicherungspflichten durchsetzen. Der Anbieter hat Beurteilungsspielraum, ob die U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Weitergehender Schadensersatz gem § 546a II.

Rn 13 Bei Schlechterfüllung der Rückgabepflicht (vgl § 546 Rn 9) gelten die §§ 280 ff (vgl § 546 Rn 6). Bei Substanzschäden an der Mietsache, die der Mieter unter Verletzung seiner Obhutspflicht (vgl § 536c Rn 1) verursacht hat, ist keine vorherige Fristsetzung durch den Vermieter erforderlich (BGH NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17]; NJW-RR 18, 1103 [BGH 27.06.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schäden unabhängig vom Vertragsschluss.

Rn 36 Der Vertragsschluss kann erfordern, dass der eine Teil sich selbst, seine Rechte, Rechtsgüter oder Interessen in den Gefahrenbereich des anderen Teils bringt. Das trifft zu für alle Ladengeschäfte einschließlich der Kaufhäuser (Karlsr NJW-RR 21, 1321 [OLG Karlsruhe 11.05.2021 - 9 U 62/19]; Dresd ZfSch 23, 552), aber auch für viele andere Verträge, die unter Anwesenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhalt und Vornahme der Leistung.

Rn 11 Geldschulden sind grds durch Barzahlung zu erfüllen. Auch die Auszahlung am Geldautomaten ist Barzahlung (Ddorf ZIP 09, 2239). Eine Verkehrssitte, nach der eine Überweisung auf ein dem Schuldner bekanntes Girokonto stets Erfüllungswirkung entfaltet, besteht zwar nicht. Die Parteien können aber vereinbaren, dass die Geldschuld (auch) durch Überweisung und die daraufhin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Kündigungsgrund nach § 543 I.

Rn 4 Nach der Generalklausel in § 543 I 1 können beide Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist in 2 ausgeführt. Hiernach kommt es darauf an, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gesondert vereinbarte Darlehen

Rn. 13c Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Unter der Ägide der Bilanzbündeltheorie wurde die Auszahlung eines Darlehens der Gesellschaft an den Gesellschafter, unabhängig von dessen Ausgestaltung, grundsätzlich als Entnahme des Gesellschafters aus der Gesellschaftskasse, wurden Tilgungs- und Zinszahlungen des Gesellschafters als Einlage behandelt. Das ist seit Geltung der Theorie von...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Umfang und Feststellung des Hinterziehungserfolgs

Schrifttum: Barkmann, Übertragbarkeit der steuerlichen Schätzungsmethoden in das Steuerstrafverfahren, Diss. Kiel 1991; Becker, Außenprüfung digital – Prüfungsmethoden im Fokus, DStR 2016, 1386; 1430; Bernsmann, Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – missverstanden oder überflüssig: Eine Skizze, in FS Kohlmann, 2003, S. 377; Blenkers/Maier-Siegert, Neue Methoden d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 35 § 631 I bestimmt, dass der Unternehmer für die vertragsgerechte Herstellung des Werkes die vereinbarte Vergütung erhält. Welcher Art diese Vergütung ist, ergibt sich hieraus nicht. Sie wird zwar fast immer in einer Geldleistung bestehen; den Parteien steht es allerdings frei, anderes zu vereinbaren (anders gem § 433 II beim Kauf-›Kaufpreis‹). Auch über die Höhe der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolge: Vereinbarte bzw ortsübliche Miete als Entschädigung.

Rn 9 Für die Dauer der Vorenthaltung schuldet der Mieter die vereinbarte Miete einschl Nebenkosten zu den vertraglichen Bedingungen. Ist die ortsübliche Miete höher, kann der Vermieter diese verlangen – aber nur dann, wenn sich anhand konkreter Vergleichsobjekte eine höhere ortsübliche Miete ergibt. Eine rein abstrakte Berechnung ist dagegen unzulässig, weil § 546a keinen An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (§ 331).

Rn 25 Die Konstellation, dass ein Versprechensempfänger mit einem Versprechenden (Deckungsverhältnis) vereinbart, dass mit seinem Tod ein Dritter schenkweise das Recht erwirbt, unmittelbar vom Versprechenden eine Leistung zu fordern, ist durch §§ 328, 331 nur unzureichend geregelt. Wirtschaftlich gleicht der Erwerb des Beschenkten einem erbrechtlichen, so dass sich das Probl...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Grundzüge

Rz. 47 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist der Erbe oder Miterbe, gegen den sich der mit dem Erbfall entstandene Anspruch (§ 2317 BGB) richtet. Jedoch kann er gegen den Testamentsvollstrecker nicht geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Miterben haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Rz. 48 Bis zur Teilung des Nachlasses kann jedoch nach § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtswirkungen.

Rn 10 Die Wirkung des deklaratorischen Anerkenntnisses geht nach seinem Zweck dahin, alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die der Schuldner bei Abgabe der Erklärung kannte oder mit denen er rechnen musste, für die Zukunft auszuschließen (BGH NJW 98, 1492; 00, 2501, 2502 [BGH 18.05.2000 - IX ZR 43/99]; auch bzgl der Höhe der Forderung BGH NJW 16, 2115 [BGH 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 297 BGB – Unvermögen des Schuldners.

Gesetzestext Der Gläubiger kommt nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Angebots oder im Falle des § 296 zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außer Stande ist, die Leistung zu bewirken. Rn 1 Ist die Leistung unmöglich (§ 275 I) oder hat der Schuldner die Leistung endgültig verweigert (§ 275 II, III), gelten die Regeln über den Ausschluss der Leist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbraucherverträge.

Rn 3 Art 6 gilt ausdrücklich nur für Verträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen werden. Dies folgt dem Schutzkonzept der Verbraucherrichtlinien (vgl auch §§ 13, 14 BGB). Damit aber ist wichtig nicht nur, dass der eine Verbraucher, sondern auch, dass der andere Unternehmer ist. Privatgeschäfte unter Nichtgewerbetreibenden sind nicht (mehr) umfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erbfall.

Rn 2 Der ›Erbfall‹ ist als äußeres Merkmal für die Beerbung in aller Regel der Tod des Erblassers, seltener die bloße Todesvermutung. Die Feststellung des exakten Todeszeitpunktes kann wegen der Möglichkeit der Reanimation und Intensivtherapie im Einzelfall schwierig sein. Maßgebend ist der sog Gesamthirntod (hM BayObLG NJW-RR 99, 1309; MüKo/Leipold § 1922 Rz 13), dh wenn al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 § 569 III Nr 2 fingiert, dass die durch die wirksam erklärte fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 II 1 Nr 3) bewirkte Beendigung des Mietverhältnisses rückwirkend ›als nicht eingetreten‹ gilt (BGH NJW 18, 3517 [BGH 19.09.2018 - VIII ZR 231/17] Rz 24), wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten (Schonfrist) nach Eintritt der Rechtshängigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3 EStG ist f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit.

Rn 7 Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit ist zwar unter Berücksichtigung der im Handelsrecht entwickelten Grundsätze zu definieren – ist jedoch weiter als dieser (vgl HP/Schmidt-Räntsch § 13 Rz 5). Ein Gewerbe liegt danach vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und sich diese nach außen hin manifes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, § 573a I.

Rn 3 Der Begriff ›Wohnung‹ (Drasdo NJW-Spezial 16, 481) bedeutet mehr als nur Wohnraum und erfordert eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann (AG Nürtingen WuM 17, 538, LG Saarbrücken ZMR 07, 540, KG JW 25, 1125). Eigene Küche oder Kochgelegenheit (LG Bonn WuM 92, 24), Wasserversorgun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Materielle Voraussetzungen.

Rn 11 Die Rechtswirkungen des § 1933 treten nur ein, wenn die Ehe auf Antrag des Erblassers geschieden bzw aufgehoben worden wäre (auch bei im Ausland durchgeführter Ehescheidung, Stuttg FamRZ 12, 480), wäre nicht zwischenzeitlich sein Tod eingetreten. Infolgedessen müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Eheaufhebung, §§ 1313 ff bzw Ehescheidung, §§ 1565 ff, bezogen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausübungskontrolle.

Rn 14 Hält der Ehevertrag der Wirksamkeitskontrolle stand, gelangt man ggf zur Ausübungs- oder Missbrauchskontrolle (BGH FamRZ 05, 1449), also der Prüfung, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen (BGH FamRZ 13, 195). Abzustellen ist dabei darauf, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestand des Entschädigungsanspruchs nach § 546a I.

Rn 4 Voraussetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut die Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Dem Begriff des Vorenthaltens ist immanent, dass die Rückgabe der Mietsache bzw. der Schlüssel (Kobl, NJW-RR 18, 845; vgl aber Naumbg IMR 19, 324: im Einzelfall schon kein Vorenthalten, wenn der Mieter sich der Schlüssel nur entledigt!) trotz bestehender Rü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Formularmäßige Zinsgleit- u -anpassungsklauseln.

Rn 45 sind grds zulässig (Art 247 § 15 EGBGB; BGH ZIP 23, 1229; BGHZ 185, 166 Rz 16; NJW 08, 3422 Rz 16 f; Oldbg ZIP 11, 1139, 1142). In Werbung für ein Tagesgeldkonto muss auf die Variabilität des Zinssatzes hingewiesen werden (Ddorf ZIP 15, 2266, 2267). Zinsanpassungsklauseln müssen, um einer Inhaltskontrolle nach § 307 standzuhalten, den allgemeinen Anforderungen an Preis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall des Kündigungsgrundes und vorgetäuschter Eigenbedarf.

Rn 32 Entfallen die den Eigenbedarf rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist (für diese Zäsur BGH ZMR 21, 211: selbst wenn im Räumungsvergleich ein späterer Auszugstermin des Mieters vereinbart wurde; NJW 09, 1141; ZMR 03, 664; ZMR 06, 119, NJW 07, 2845) und – nach weitergehender Ansicht auch noch bis der Mieter die Wohnung geräumt hat (LG Hamburg ZM...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Erheblichkeit

Rz. 231 [Autor/Stand] Steuerlich erheblich sind alle Tatsachen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind[2], also steuerlichen Zwecken dienen. Das ist der Fall, wenn sie die Ermittlung, Erhebung oder Beitreibung einer Steuer betreffen. Prozessual müssen diese Tatsachen festgestellt werden, insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bürgschaften von Gesellschaftern und Geschäftsführern.

Rn 35 Bei Bürgschaften von Gesellschaftern und Geschäftsführern für ihre Gesellschaft besteht auch bei krasser finanzieller Überforderung keine Vermutung der Sittenwidrigkeit. Ein Kreditinstitut hat grds ein berechtigtes Interesse daran, die persönliche Haftung maßgeblich beteiligter (Geschäftsführer-)Gesellschafter für Geschäftskredite zu verlangen (BGH NJW 02, 956; 02, 133...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten spiegelbildlich dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ...mehr