Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der Arbeitgeber kann zur Konkretisierung der gesetzlichen Nebenpflichten der Arbeitnehmer ein Hinweisgeber-Verfahren auch ohne Zustimmung der Arbeitnehmer einführen.[1] Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, sind jedoch etwaige Mitbestimmungsrechte bei der Einführung, der Ausgestaltung und dem Betrieb des Hinweisgebersystems zu beachten. Ferner sind Beteiligungsrechte des Betrie...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In kollektivarbeitsrechtlicher Sicht kommen mit Blick auf das HinSchG verschiedene (erzwingbare) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Betracht. Vor Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht grundsätzlich zunächst ein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats. Die Frage, inwieweit darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung des Hinweisgebe...mehr

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Privateinlagen / 2.3 Bewertung geschenkter/geerbter Gegenstände

Geschenkte Gegenstände, die ein Unternehmer einlegt, sind immer – gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt der Schenker sie angeschafft/hergestellt hat – mit dem Teilwert anzusetzen. Er muss die Bewertungshöchstgrenze nicht beachten. Bei geerbten Gegenständen treten Erben "in die Fußstapfen" des Erblassers, sodass insoweit die Anschaffungs-/Herstellungskosten und der Zeitpunkt der ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.4 Total Compensation

Das gesamte an den Mitarbeiter gezahlte Gehalt – also nicht allein das Grundgehalt, sondern alle Vergütungsbestandteile wie Einzahlungen in die Altersvorsorge oder Pensionskasse, Mitarbeiter Benefits, steuerfreie Sachbezüge oder Bonuszahlungen – wird in Summe als Total Compensation bezeichnet. Diese Gesamtsumme sollte dem Mitarbeiter transparent gemacht werden. Denn schnell ...mehr

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Privateinlagen / 2 Wie der Einlagewert ermittelt wird

Unternehmer können nicht willkürlich nach eigenem Ermessen den eingelegten Gegenstand bewerten. Es gibt gesetzliche Regeln, die sie beachten müssen. Praxis-Tipp Rechnungen aufbewahren Um etwaige Diskussionen über die Höhe des Einlagewerts mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Rechnungen von Gegenständen, die privat erworben wurden, immer aufgehoben werden, wenn eine betriebl...mehr

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Privateinlagen / Zusammenfassung

Begriff Von Privateinlagen spricht man, wenn Unternehmer ihrem Betrieb Privatvermögen für betriebliche Zwecke zuführen. I.d.R. wird man bei dem Begriff "Einlage" an Geldeinlagen denken. Darüber hinaus können jedoch alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter oder auch bestimmte "Leistungen" eingelegt werden. Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens. Einlagen k...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.3 Life-Kohärenz statt Work-Life-Balance

Beruf, Privates und Familie zu vereinbaren wird umgangssprachlich gerne mit dem Oberbegriff Work-Life-Balance umschrieben. Diese Formulierung ist jedoch nicht mehr zeitgemäß. In der neuen Arbeitswelt ist eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben nicht zwingend nötig und für Beschäftigte mit mobiler Arbeitszeit nicht mehr so wichtig. Zudem kommt es nur sehr selten zu e...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.2 Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Der Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei vorgelagerten mittelbaren Zulieferern umfasst grundsätzlich 2 Schritte, die sukzessive aufeinander aufbauen. Schritt 1: Abstrakte Betrachtung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken Der 1. Schritt umfasst die abstrakte Untersuchung von potenziellen Risiken, insb. solchen, die spezifisch für eine Branche od...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 5 Vergütung und Nachhaltigkeit

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Nachhaltigkeitsdiskussion spielt zunehmend auch die Vergütung eine wichtige Rolle. Zum einen geht es hier um regulatorische oder gesetzliche Anforderungen und Berichtspflichten rund um eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung. Generell sind Unternehmen gefordert, ihre Mitarbeitenden für gleichwertige Arbeit nach analogen Maßstäben, a...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 6 Voraussetzungen einer gerechten und fairen Vergütungsstruktur

Wenn ein Unternehmen keinem Tarifsystem angehört und sich bei der Entwicklung einer Vergütungsstruktur nicht auf allgemeine, also nicht auf die Branche oder die Besonderheiten des eigenen Unternehmens zugeschnittene Studien verlassen möchte, die Anschaffung einer teuren Vergütungsstudie aber scheut, müssen eigene Rahmendaten entwickelt werden, mit denen man für eine gerechte...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4 Bewertung in der Steuerbilanz

2.4.1 Wertansätze Rz. 71 Steuerrechtlich sind die Darlehensforderungen als "andere als die in Nummer 1 (von § 6 Abs. 1 EStG) bezeichneten Wirtschaftsgüter" zu bewerten.[1] Hieraus ergibt sich: Ansatz mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG); Abschreibungswahlrecht auf den niedrigeren Teilwert bei einer voraussichtlich dau...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3 Bewertung in der Handelsbilanz

3.3.1 Wertansätze Rz. 117 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensverbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zu zahlen ist, damit die Verpflichtung erfüllt wird. Unter Einschränkung des Stichtagsprinzips sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.[1] Rz. 118 Negative Erfolgsbe...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4 Bewertung in der Steuerbilanz

3.4.1 Wertansätze Rz. 146 In der Steuerbilanz ist bei der Bewertung der Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG von den Anschaffungskosten auszugehen. Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt ihr Nennwert oder Rückzahlungsbetrag.[1] Der Ausgangswert für die Bewertung stimmt also in Handelsbilanz und Steuerbilanz...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3 Bewertung in der Handelsbilanz

2.3.1 Wertansätze Rz. 42 Als Finanzanlagen gehören Darlehensforderungen zum Anlagevermögen. Handelsrechtlich werden sie folgendermaßen bewertet: Ansatz höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB); Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei vorübergehender Wertminderung Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB) bei voraussichtl...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.1 Wertansätze

Rz. 146 In der Steuerbilanz ist bei der Bewertung der Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG von den Anschaffungskosten auszugehen. Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt ihr Nennwert oder Rückzahlungsbetrag.[1] Der Ausgangswert für die Bewertung stimmt also in Handelsbilanz und Steuerbilanz überein. Rz. 147...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.1 Wertansätze

Rz. 71 Steuerrechtlich sind die Darlehensforderungen als "andere als die in Nummer 1 (von § 6 Abs. 1 EStG) bezeichneten Wirtschaftsgüter" zu bewerten.[1] Hieraus ergibt sich: Ansatz mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG); Abschreibungswahlrecht auf den niedrigeren Teilwert bei einer voraussichtlich dauernden Wertminder...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.2 Teilwertabschreibung

Rz. 75 Aus dem Wahlrecht für die Teilwertabschreibung wird gefolgert, dass die außerplanmäßige Abschreibung in der Handelsbilanz nicht in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sei. Auf die Teilwertabschreibung könne in der Steuerbilanz auch verzichtet werden.[1] Rz. 76 In der Steuerbilanz ist das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.1 Wertansätze

Rz. 117 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensverbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zu zahlen ist, damit die Verpflichtung erfüllt wird. Unter Einschränkung des Stichtagsprinzips sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.[1] Rz. 118 Negative Erfolgsbeiträge müssen nac...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.3 Anschaffungskosten

Rz. 78 Wie in der Handelsbilanz ist auch in der Steuerbilanz für die Bewertung der Darlehensforderungen von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Die sich aus § 255 Abs. 1 HGB für die Handelsbilanz ergebende Definition der Anschaffungskosten ist auch für die Steuerbilanz maßgebend.[1] In der Steuerbilanz sind daher die Ausführungen zu den Anschaffu...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.5 Überverzinslichkeit

Rz. 137 Entsprach der vereinbarte Zins im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme dem Marktzins und sinkt zu einem späteren Bilanzstichtag das Marktzinsniveau unter den vereinbarten Zins, so stellt sich die Frage, wie sich eine solche Entwicklung auf die Bewertung des Schulddarlehens auswirkt. Praxis-Beispiel S nimmt bei der Bank G am 5.1.00 ein Darlehen in Höhe von 100.000 EUR auf. ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.3 Damnum/Disagio

Rz. 51 Wird bei der Auszahlung ein Damnum/Disagio einbehalten, so ist der Nennwert als Anschaffungskosten zu aktivieren (§ 250 Abs. 2 HGB). Praxis-Beispiel G gewährt N am 2.1.01 ein Darlehen über 200.000 EUR zu einem Auszahlungskurs von 95 %. Das Darlehen soll in 4 Jahren in einem Betrag zurückgezahlt werden. Am 2.1.01 zahlt daher G 190.000 EUR aus und vereinnahmt zum 31.12.0...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.4 Zero-Bonds

Rz. 155 Zero-Bonds und ähnliche Anleihen werden in der Steuerbilanz wie in der Handelsbilanz behandelt.mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.3 Geldbeschaffungskosten

Rz. 130 Geldbeschaffungskosten sind mit der Aufnahme eines Darlehens verbundene Kosten, z. B. Vermittlungsprovisionen, Grundbuchkosten, Veröffentlichungskosten, Druckkosten, Notargebühren. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen.[1]mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.2 Anschaffungskosten

Rz. 44 Ausgangswert für die Bewertung der Vermögensgegenstände sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei den Darlehensforderungen ist von den Anschaffungskosten auszugehen. Rz. 45 Nach der Definition des § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu ve...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.7 Fremdwährung

Rz. 69 Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensforderungen sind am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen (§ 256a Satz 1 HGB). Durch diese Vorschrift ist die Umrechnung zum Abschlussstichtag geregelt. Mit welchem Kurs die Darlehensforderungen bei ihrem Zugang zu bewerten sind, ergibt sich nicht aus dies...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.5 Zuschreibung auf den höheren Wert

Rz. 63 Liegen zu einem späteren Zeitpunkt die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert nicht mehr vor, darf der auf der Abschreibung beruhende niedrigere Wertansatz nicht beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB). Beruhte die außerplanmäßige Abschreibung auf mehreren Gründen, so müssen nicht alle hierfür maßgebenden Gründe fortgefallen sein, ehe die Zuschreibu...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.7 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 164 Steuerrechtlich darf der höhere Teilwert nur bei einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Nr. 2 Satz 2 EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung berechtigen Wechselkursschwankungen nicht zu einem höheren Ansatz einer Verbindlichkeit. Handele es sich aber um eine Verbindlichkeit des laufenden Geschäftsverkehrs...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.5 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 80 Ist ein Darlehen niedriger als üblich verzinslich oder unverzinslich, kommt steuerrechtlich entsprechend der Abschreibung in der Handelsbilanz auf den niedrigeren Wert eine Teilwertabschreibung in Betracht. Als niedrigerer Teilwert wird der Barwert angesetzt. Abweichend vom Handelsrecht kommt die Teilwertabschreibung nur im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertmi...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.3 Geldbeschaffungskosten

Rz. 152 Bei den Geldbeschaffungskosten ist steuerlich zu unterscheiden, ob sie an den Gläubiger oder an Dritte gezahlt werden. Rz. 153 Werden sie an Dritte gezahlt, was auch der Fall ist, wenn sie an den Gläubiger zur Weiterleitung an Dritte oder als Ersatz für an Dritte gezahlte Auslagen entrichtet werden, so sind es Entgelte für einmalige Leistungen dieser Dritten. Da diese Le...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.4 Damnum/Disagio

Rz. 79 Ebenso wie in der Handelsbilanz wird auch in der Steuerbilanz ein Forderungsdarlehen zum Nennwert mit den Anschaffungskosten aktiviert. Der bei der Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer einbehaltene Betrag stellt wie in der Handelsbilanz für den Darlehensgeber eine Einnahme vor dem Abschlussstichtag dar, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem T...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.6 Fremdwährung

Rz. 81 Steuerrechtlich setzt eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert aufgrund eines gesunkenen Kurses voraus, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). In diesem Fall zieht die handelsrechtliche Abschreibung eine steuerliche Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nach sich. Rz. 82 vorläufig frei Rz. 83 vorläufig frei Rz...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.6 Unverzinslichkeit/Unterverzinslichkeit

Rz. 143 Sind die marktüblichen Zinsen für ein vergleichbares Schulddarlehen gestiegen, so ist das bestehende Schulddarlehen günstiger für das Unternehmen als ein zu gleichen Bedingungen neu am Markt aufgenommener Kredit. Die gegenwärtigen günstigen Zinskonditionen wirken sich laufend aus, müssen also nicht besonders in der Rechnungslegung erfasst werden. Es bleibt beim Ansat...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.6 Unverzinslichkeit/Unterverzinslichkeit

Rz. 159 Bis zur Verabschiedung des CoronaStHG IV vom 19.6.2022 galt für Verbindlichkeiten grundsätzlich eine steuerliche Abzinsungsverpflichtung mit einem Zinsatz von 5,5 %. Ausgenommen von der Abzinsung waren: Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten, die auf einer Anzahlung oder Vora...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.2 Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 150 Steuerrechtlich ist ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem Ausgabebetrag eines Schulddarlehens als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.[1] Es besteht daher im Gegensatz zum Handelsrecht ein Aktivierungsgebot, und zwar in voller Höhe. Ferner ist das Damnum auf die volle Laufzeit des Darlehens a...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.1 Wertansätze

Rz. 42 Als Finanzanlagen gehören Darlehensforderungen zum Anlagevermögen. Handelsrechtlich werden sie folgendermaßen bewertet: Ansatz höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB); Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei vorübergehender Wertminderung Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB) bei voraussichtlich dauernder Wer...mehr

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Verordnungen zum Arbeitssch... / 9 LärmVibrationsArbSchV

Die LärmVibrationsArbSchV [1] ist zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit eingeführt worden. Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) ergänzen diese. Sie enthalten Angaben zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Lärm un...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.5 Überverzinslichkeit

Rz. 156 Handelsrechtlich kommt bei Überverzinslichkeit der Darlehensverbindlichkeit eine Drohverlustrückstellung zum Ansatz. Steuerrechtlich dürfen diese Rückstellungen nicht bilanziert werden (§ 5 Abs. 4a EStG). Insoweit weicht daher die Handelsbilanz von der Steuerbilanz ab. Rz. 157 In der Steuerbilanz ist der höhere Teilwert anzusetzen, wenn die Werterhöhung einer Darlehen...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.2 Damnum/Disagio

Rz. 121 Der Erfüllungsbetrag eines Schulddarlehens kann höher als der Ausgabebetrag sein. Die Bemessungsgrundlage für die Rückzahlung des Darlehens ist der Erfüllungsbetrag, mit diesem ist das Darlehen zu bewerten. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird Damnum oder Disagio genannt. Praxis-Beispie...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.4 Zero-Bonds und ähnliche Anleihen

Rz. 131 Zerobonds sind Schuldverschreibungen, bei denen Zinsen nicht laufend geleistet, sondern die Zinsen und Zinseszinsen zurückbehalten und erst am Ende der Laufzeit zusammen mit dem ursprünglich eingezahlten Kapitalbetrag an den Anleger ausgezahlt werden. Somit drückt die Verzinsung den Unterschied zwischen Ausgabekurs und höherem Rückzahlungskurs aus.[1] Praxis-Beispiel...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.6 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 64 In der Regel wird für die Überlassung eines Darlehens als Gegenleistung eine angemessene Verzinsung vereinbart. Ist daher ein Darlehen unverzinslich oder niedriger als üblich verzinslich, liegt sein Wert unter den Anschaffungskosten. Zuvor ist aber zu prüfen, ob nicht eine verdeckte Verzinsung erfolgt. Das ist der Fall, wenn der Darlehensnehmer statt einer Zinszahlung ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.4 Niedrigerer Wert

Rz. 59 Wie ausgeführt wurde, besteht für die Abschreibung auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert für zum Anlagevermögen gehörende Darlehensforderungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abschreibungsgebot (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB), für zum Uml...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.7 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 144 Eine Fremdwährungsverbindlichkeit ist wie jede andere Verbindlichkeit zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist das der Betrag, der in EUR eingesetzt werden muss, um die für die Erfüllung der Verbindlichkeit notwendigen Mittel in fremder Währung zu beschaffen. Maßgebend ist hierbei der Wechselkurs (Devisenkassamittelkurs[1] oder...mehr

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Verordnungen zum Arbeitssch... / 7.2 Arbeitgeberpflichten

Die EMFV schreibt nicht – wie viele andere Verordnungen – ausdrückliche "Grundpflichten" des Arbeitgebers fest. Sie gibt aber für die Gefährdungsbeurteilung einen umfangreichen Rahmen vor ( § 3 EMFV). Wichtig für die Einschätzung von Gefährdungen sind die durch die EMFV festgelegten Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen. Für die Beschäftigten ist insbesondere dann von ein...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung folgt der steuerrechtlichen

Die Sozialversicherung folgt in ihrer Bewertung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung. Dabei ist zu differenzieren zwischen Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten einerseits und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3 Bewertung mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort

3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot e...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4 Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung

4.1 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen" Bei Darlehen an Mitarbeiter von Banken oder anderen Arbeitgebern, die Darlehen überwiegend auch an fremde Dritte gewähren, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach der Rabattfreibetragsregelung.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Konditionen (insbesondere ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils

Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer berechnen und einbehalten. Die praktische Schwierigkeit bei der Lohnabrechnung von Sachbezügen ...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1 Bewertung der Umlagepflicht besonderer Personenkreise

1.1 Abgeordnete mit beschäftigten Arbeitnehmern Beschäftigen Abgeordnete von Stadtparlamenten, Landtagen oder des Deutschen Bundestages Arbeitnehmer, treten sie als privater Arbeitgeber mit der Folge auf, dass sie nicht vor einer Insolvenz geschützt sind; Insolvenzgeldumlage ist also grundsätzlich zu zahlen. Keine Insolvenzgeldumlagepflicht besteht dagegen für die Mitarbeiter...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Soweit Prämien in Form kostenfreier oder kostenbegünstigter Reisen als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzustufen sind, sind diese auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.mehr