Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsgehalt

1. Erwerb von Todes wegen Rz. 6 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 ErbStG bestimmt, welche Vorgänge als Erwerb von Todes wegen gelten. Zwischen welchen Personen diese Erwerbe stattfinden, wird nicht ausdrücklich gesagt und muss aus der Art des Erwerbs erschlossen werden. Umgekehrt bestimmt Abs. 2 der Vorschrift, was "auch" als vom Erblasser zugewendet gilt, ohne ausdrücklich zu sagen, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken

1. Gesetzliche Regelung Rz. 41 [Autor/Stand] Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 15 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Dies erfordert mithin eine Schätzung.[2] Rz. 42 [Autor/Stand] Das Gesetz verlangt eine Prognose über die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerb durch Vermächtnis (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2)

1. Zivilrecht Rz. 106 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn zum Erben einzusetzen (§ 1939 BGB). Dann ordnet er ein Vermächtnis an. Davon ist im Zweifel auszugehen, wenn dem Bedachten einzelne Gegenstände zugewendet worden sind (§ 2087 Abs. 2 BGB). Zwingend ist das nicht. Die Zuwendung eines Gegenstandes, der nahezu den ganzen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (Abs. 1 Nr. 2 Satz 1)

1. Zivilrecht a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleicht das Verspre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Einziehung eines Geschäftsanteils beim Tod eines GmbH-Gesellschafters (Abs. 1 Nr. 2 Satz 3)

1. Zivilrecht Rz. 200 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann ein Geschäftsanteil jederzeit eingezogen werden. Ohne Zustimmung kann er nur eingezogen werden, soweit das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG), und nur dann, wenn die Einziehungsvoraussetzungen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt worden sind, bevor der Gesellschafter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Erwerb auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags (Abs. 1 Nr. 4)

1. Zivilrecht a) Vertrag zugunsten Dritter Rz. 220 [Autor/Stand] Normalerweise ist eine in einem Vertrag vereinbarte Leistung von einer Partei an die andere zu erbringen (§§ 241, 311 BGB). Nach § 328 Abs. 1 BGB können die Vertragschließenden aber vereinbaren, dass die Leistung an einen Dritten erfolgen soll, der unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.[2] Dadurc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übergang von Vermögen auf eine Stiftung (Abs. 2 Nr. 1 Satz 1)

1. Zivilrecht a) Begriff der Stiftung Rz. 240 [Autor/Stand] Der Begriff Stiftung ist mehrdeutig. Denn eine Stiftung kann rechtlich selbständig sein, also juristische Person, oder rechtlich unselbständig, also Zweckvermögen. Im BGB ist ausdrücklich nur die rechtsfähige Stiftung geregelt (§§ 80 ff. BGB), in den Landesstiftungsgesetzen zumeist auch. Im Folgenden werden nicht alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerb infolge Vollziehung einer Auflage (Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1)

1. Zivilrecht Rz. 290 [Autor/Stand] Bei einer erbrechtlichen Auflage (§ 1940 BGB) handelt es sich um eine Anordnung des Erblassers in seiner Verfügung von Todes wegen. Er verpflichtet den Erben oder den Vermächtnisnehmer zu einer Leistung. Diese Leistung kann, muss aber nicht, an einen Begünstigten erfolgen. Sie kann einen Vermögensvorteil zum Gegenstand haben, muss es aber n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Abfindung für die Zurückweisung eines Rechts aus einem Vertrag zugunsten Dritter oder anstelle eines anderen Erwerbs (Abs. 2 Nr. 4 Alt. 5 und 6)

1. Zivilrecht Rz. 330 [Autor/Stand] Bei einem Vertrag zugunsten Dritter gilt das Recht als nicht erworben, wenn der begünstigte Dritte dem Versprechenden gegenüber nach § 333 BGB das aus dem Vertrag erworbene Recht zurückweist. In der bloßen Zurückweisung als solcher (also ohne eine Gegenleistung) kann keine Zuwendung i.S. des § 517 BGB gesehen werden.[2] 2. Steuerrecht Rz. 33...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kapitalwert zeitlich beschränkter wiederkehrender Nutzungen und Leistungen (Abs. 1)

I. Begriff Rz. 21 [Autor/Stand] Auf bestimmte Zeit beschränkte Nutzungen oder Leistungen liegen dann vor, wenn das Ende der Nutzungen oder Leistungen kalendermäßig feststeht oder von einem sicher eintretenden Ereignis abhängt, dessen Zeitpunkt sich am Bewertungsstichtag bestimmen lässt. Rz. 22 Beispiele aus der Rspr.: a) In einem Grundstückskaufvertrag werden neben einer einma...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalwert

1. Regelbewertung: das 9,3-fache des Jahreswerts Rz. 49 [Autor/Stand] Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer sind grundsätzlich mit dem 9,3-fachen des Jahreswerts zu bewerten (§ 13 Abs. 2 Halbs. 2 BewG).[2] Hängt ihre Dauer nicht nur von einem unbestimmten, aber in absehbarer Zeit eintretenden Ereignis allgemeiner Art, sondern auch von der Lebenszeit einer oder mehr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abfindung für den Verzicht auf den entstandenen Pflichtteil (Abs. 2 Nr. 4 Alt. 1)

1. Zivilrecht Rz. 310 [Autor/Stand] Der Berechtigte kann auf den mit dem Eintritt des Erbfalls entstandenen Pflichtteilsanspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) nur durch einen formlosen Erlassvertrag (§ 397 Abs. 1 BGB) verzichten. Ein Verzicht durch einseitige Erklärung ist nicht möglich.[2] Der Erlass ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft, das eine Forderung zum Gegenstand hat, auf die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Entgelt für die Übertragung der Nacherbenanwartschaft (Abs. 2 Nr. 6)

1. Zivilrecht Rz. 340 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass er erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (§ 2100 BGB). Dieser Erbe wird Nacherbe genannt, der andere Erbe, der ein Erbe auf Zeit ist, wird Vorerbe genannt. Die Vor- und Nacherbschaft kann sich auf zwei Erben beschränken, sie kann aber auch mehrfach gestuft ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Immerwährende Nutzungen oder Leistungen (Abs. 2)

I. Begriff Rz. 33 [Autor/Stand] Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind solche, deren Ende von Ereignissen abhängt, von denen ungewiss ist, ob und wann sie eintreten werden.[2] Rz. 34 Beispiel: Einem Verein ist das Recht eingeräumt, während der Dauer seines Bestehens ein bestimmtes Grundstück unentgeltlich und uneingeschränkt für seine Zwecke zu benutzen. [Autor/Stand] Zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 291 [Autor/Stand] Von Todes wegen erworben wird, was jemand infolge einer vom Erblasser angeordneten Auflage erlangt, sofern keine Zweckzuwendung vorliegt (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG). Da der Begünstigte keinen Anspruch gegen den Beschwerten hat, kann die Besteuerung auch nicht, wie beim Vermächtnis, an den Erwerb eines Anspruchs anknüpfen, sondern nur an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aus der Rechtsprechung

Rz. 53 Der RFH hat bereits im Urt. v. 10.9.1936 den Nießbrauch an einem Nachlass, der aus fest verzinslichen Wertpapieren, Industriepapieren mit schwankender Dividende, einer verzinslichen Darlehnsforderung und einem Grundstücksanteil bestand, nicht als Nutzung einer "Geldsumme", sondern als Nießbrauch an den am Stichtag im Nachlass befindlichen Wirtschaftsgütern angesehen.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 202 [Autor/Stand] Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ErbStG ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Todes Abfindungsansprüche Dritter, gilt die insoweit bewirkte Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbleibenden Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 33 [Autor/Stand] Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind solche, deren Ende von Ereignissen abhängt, von denen ungewiss ist, ob und wann sie eintreten werden.[2] Rz. 34 Beispiel: Einem Verein ist das Recht eingeräumt, während der Dauer seines Bestehens ein bestimmtes Grundstück unentgeltlich und uneingeschränkt für seine Zwecke zu benutzen. [Autor/Stand] Zu den Begrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Bildung der Vermögensmasse

Rz. 266 [Autor/Stand] Die Bildung umfasst die Rechtsgeschäfte und Rechtsakte, durch die die Vermögensmasse ausländischen Rechts erstmals entsteht. Dazu gehört im Allgemeinen die Übertragung von Vermögensgegenständen, die mit einer auf Dauer angelegten Bindung bei der Verwendung des Vermögens und seiner Erträge einhergeht, so dass die erforderliche wirtschaftliche Verselbstän...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 320 [Autor/Stand] Nach § 1942 Abs. 1 BGB geht die Erbschaft auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen. Der Erbe kann nur solange ausschlagen, wie er die Erbschaft nicht angenommen hat oder die Ausschlagungsfrist verstrichen ist (§ 1943 BGB). Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht (§ 1945 Abs. 1 BGB) und bewirkt, dass der Anfal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 310 [Autor/Stand] Der Berechtigte kann auf den mit dem Eintritt des Erbfalls entstandenen Pflichtteilsanspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) nur durch einen formlosen Erlassvertrag (§ 397 Abs. 1 BGB) verzichten. Ein Verzicht durch einseitige Erklärung ist nicht möglich.[2] Der Erlass ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft, das eine Forderung zum Gegenstand hat, auf die der Gläubiger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 330 [Autor/Stand] Bei einem Vertrag zugunsten Dritter gilt das Recht als nicht erworben, wenn der begünstigte Dritte dem Versprechenden gegenüber nach § 333 BGB das aus dem Vertrag erworbene Recht zurückweist. In der bloßen Zurückweisung als solcher (also ohne eine Gegenleistung) kann keine Zuwendung i.S. des § 517 BGB gesehen werden.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleicht das Versprechen einem Erwerb von Todes wegen an (§ 1923 BGB)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vermächtnisnehmer

Rz. 356 [Autor/Stand] Nach Meinung von Weinmann [2] galt § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG schon vor dem 1.1.2009 auch für den Anspruch eines erbvertraglichen Vermächtnisnehmers. Durch die Neufassung des Gesetzes ist diese Ansicht nun Gesetz geworden, so dass sich dieser Meinungsstreit in der Literatur nunmehr erledigt hat. Rz. 357 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat im Ergebnis die Zivil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Handschenkung

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Handschenkung (§ 516 BGB) ist dadurch gekennzeichnet, dass die Einigung über die Unentgeltlichkeit mit dem Schenkungsvollzug zusammenfällt (§ 561 Abs. 1 BGB) oder ihm nachfolgt (§ 516 Abs. 2 BGB).[2] Die Handschenkung untersteht auch dann nur den Regeln über die Schenkung unter Lebenden, wenn die Schenkung unter einer Überlebensbedingung steht, da s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 216 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfasst diese gesetzlichen Vermächtnisse. Der Voraus des Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners ist i.d.R. nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerfrei; der Dreißigste nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Rz. 217 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat in der Praxis nahezu keine Bedeutung. Rz. 218– 219 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / F. Bestellung von Sicherheiten

Rz. 31 [Autor/Stand] Ansprüche auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen werden – ebenso wie Geldforderungen – häufig durch Bestellung von Sicherheiten gesichert (z.B. der Anspruch auf eine Rente wird durch Bestellung einer Rentenschuld nach den §§ 1199 ff. BGB gesichert). In einem solchen Fall ist die bestellte Sicherheit keine von der geschuldeten Leistung verschiedene ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 21 [Autor/Stand] Auf bestimmte Zeit beschränkte Nutzungen oder Leistungen liegen dann vor, wenn das Ende der Nutzungen oder Leistungen kalendermäßig feststeht oder von einem sicher eintretenden Ereignis abhängt, dessen Zeitpunkt sich am Bewertungsstichtag bestimmen lässt. Rz. 22 Beispiele aus der Rspr.: a) In einem Grundstückskaufvertrag werden neben einer einmaligen Zahl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 260 [Autor/Stand] Die Regelung richtet sich in erster Linie gegen Trusts des angloamerikanischen Rechtskreises. Sie sollte die Rechtsprechung des BFH korrigieren, der die Errichtung eines Trusts in bestimmten Zusammenhängen als aufschiebend bedingte Zuwendung an die Begünstigten (beneficiaries) behandelt hat mit der Folge, dass der steuerbare Erwerb nicht bereits im Zeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Ausstattung der Vermögensmasse

Rz. 267 [Autor/Stand] Tatbestandlich nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG ist nur ein Vermögenstransfer auf eine vom Erblasser letztwillig angeordnete oder errichtete Vermögensmasse.[2] So ist etwa ein im Testament angeordneter Generation-Skipping-Trust nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG steuerbar.[3] Rz. 268 [Autor/Stand] Die Sondervorschrift § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bindung von Vermögen

Rz. 264 [Autor/Stand] Der Zweck der Vermögensmasse muss auf die Bindung des Vermögens gerichtet sein. Nach dem Wortlaut scheint es zu genügen, dass eine Bindung angestrebt wird und es nicht erforderlich ist, dass sie auch eintritt. Aber ohne eine dauerhafte Bindung des Eigentümers oder Rechtsinhabers kann es keine Vermögensmasse geben. Jedenfalls dieses Erfordernis lässt ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 290 [Autor/Stand] Bei einer erbrechtlichen Auflage (§ 1940 BGB) handelt es sich um eine Anordnung des Erblassers in seiner Verfügung von Todes wegen. Er verpflichtet den Erben oder den Vermächtnisnehmer zu einer Leistung. Diese Leistung kann, muss aber nicht, an einen Begünstigten erfolgen. Sie kann einen Vermögensvorteil zum Gegenstand haben, muss es aber nicht. Das unt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 295 [Autor/Stand] Eine Erbeinsetzung kann unter einer Bedingung erfolgen, die darin besteht, dass der Erbe an einen anderen eine Leistung zu erbringen hat. Das führt zu einer konstruktiven Vor- und Nacherbfolge zugunsten der gesetzlichen Erben, wenn der Erblasser nicht angeordnet hat, wer Erbe sein soll, wenn die Bedingung ausfällt (§ 2104 BGB). Tritt die aufschiebende B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Genehmigungserwerb (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 300 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet, was jemand dadurch erlangt, dass bei Genehmigung einer Zuwendung des Erblassers Leistungen an andere Personen angeordnet oder zur Erlangung der Genehmigung freiwillig übernommen werden. Die Vorschrift ist für Erwerbe seit dem 30.7.1998 ohne praktische Bedeutung.[2] Rz. 301 [Autor/Stand] Bis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mittelbare Zuwendungen von Todes wegen

Rz. 45 [Autor/Stand] Bei der Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) ist stets zu prüfen, was der (letztlich) zugewendete Gegenstand sein soll. So kann z.B. ein Grundstück mittelbar geschenkt werden, indem Geld unter der Verpflichtung oder der Auflage geschenkt wird, es zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks zu verwenden. Da der Erblasser nur vererben kann, was e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 331 [Autor/Stand] Die vorstehende zivilrechtliche Beurteilung bereitete schon bisher keine Probleme, da ein erbschaftsteuerbarer Erwerb nicht bejaht wurde. Anders stellte sich bis 1.1.2009 die Situation indes dar, wenn der Zurückweisende eine Abfindung für sein Handeln erhielt. Diese Abfindung konnte mangels Tatbestandsmäßigkeit nicht besteuert werden (Rz. 234). Der Geset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 336 [Autor/Stand] Ein Vermächtnis kann bedingt oder befristet angeordnet werden. Tritt die Bedingung oder die Zeitbestimmung erst nach dem Erbfall ein, so erfolgt auch erst dann der Anfall des Vermächtnisses (§ 2177 BGB). Denn im Erbfall besteht noch eine Ungewissheit, die erst danach entfällt. Ein Vermächtnis kann auch betagt angeordnet werden. Aber eine Betagung bedeut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / I. Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen

Rz. 12 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen sind geldwerte Vorteile, die dem Berechtigten in periodischen Abständen von einem Dritten zufließen oder von dem Verpflichteten in periodischen Abständen zu bewirken oder zu dulden sind. Rz. 13 [Autor/Stand] Gegenstand wiederkehrender Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts (§ 100 BGB). Rz. 14 [Auto...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gemischte Schenkung

Rz. 161 [Autor/Stand] Das Schenkungsversprechen kann auch gegen eine Gegenleistung gemacht werden. Damit § 2301 BGB anwendbar ist, muss die Unentgeltlichkeit überwiegen.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Schlusserbe beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 355 [Autor/Stand] Nach der Neufassung des Gesetzes mit Wirkung ab dem 1.1.2009 gilt § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG auch für den Anspruch eines Schlusserben. Dies wurde bis 31.12.2008 bereits so vom BFH gesehen[2], was an sich verwundert. Auch wenn die Gleichstellung von Vertragserben und Schlusserben im Zivilrecht inzwischen gewohnheitsrechtliche Geltung bekommen hat, ändert da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Einzelfragen

Rz. 360 [Autor/Stand] Obwohl sich der zivilrechtliche Anspruch gegen den Beschenkten richtet, bestimmt § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG, dass der Herausgabeanspruch als vom Erblasser zugewendet gilt. Für die Besteuerung und damit die Steuerklasse ist damit auf das Verhältnis des Herausgabeberechtigten zum Erblasser und nicht zum Beschenkten abzustellen. Rz. 361 [Autor/Stand] Ist die H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Schenkung auf den Tod

Rz. 165 [Autor/Stand] Die Schenkung auf den Tod ist ein Schenkungsversprechen unter Lebenden (§ 518 Abs. 1 BGB), das nicht unter einer Überlebensbedingung steht. Vielmehr handelt es sich um eine auf den Tod des Schenkers aufschiebend befristete Schenkung. Im Unterschied zur Schenkung unter Überlebensbedingung soll die Schenkung auch dann wirksam werden, wenn der Beschenkte v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 200 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann ein Geschäftsanteil jederzeit eingezogen werden. Ohne Zustimmung kann er nur eingezogen werden, soweit das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG), und nur dann, wenn die Einziehungsvoraussetzungen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt worden sind, bevor der Gesellschafter den Geschäft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 215 [Autor/Stand] Ein Vermächtnis beruht im Allgemeinen auf einer Anordnung des Erblassers (§ 1939 BGB). Ausnahmsweise kann es auch auf einer gesetzlichen Regelung beruhen. Dazu gehören der Voraus des Ehegatten (§ 1932 BGB) und eingetragenen Lebenspartners (§ 10 Abs. 1 LPartG), der Dreißigste (§ 1969 BGB) und der Abfindungsergänzungsanspruch des weichenden Hoferben nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anordnung des Erblassers

Rz. 256 [Autor/Stand] Erfolgt die Anordnung dadurch, dass die künftige Stiftung als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt wird, hätte es keiner eigenständigen Regelung bedurft, weil sich die Steuerbarkeit bereits aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ergibt. Denn die Stiftung gilt als vor dem Tod des Stifters entstanden, auch wenn sie erst nach seinem Tod anerkannt wird (§ 84 BGB...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vermögensmasse ausländischen Rechts

Rz. 269 [Autor/Stand] Mit dem unbestimmten Begriff der "Vermögensmasse ausländischen Rechts" wollte der Gesetzgeber vor allem typische und in den anglo-amerikanischen Staaten gebräuchliche Formen des sog. common law trust erfassen.[2] Es muss eine Vermögensmasse bestehen, die ihre Entstehung ausländischem Recht verdankt, so dass eine Vermögensmasse nach inländischem Recht ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Divergenzen zwischen Steuer- und Zivilrecht

Rn. 237 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zu beachten ist, dass bei der Abgrenzung zwischen "beweglichen" und "unbeweglichen" WG des AV Steuer- und Zivilrecht nicht unbedingt gleichlaufen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung des § 3 ErbStG

Rz. 1 [Autor/Stand] In § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG hat der Gesetzgeber die Belastungsentscheidung getroffen, den Erwerb von Todes wegen zu besteuern. Daran knüpft § 3 ErbStG an. Er nennt die Vorgänge, die als Erwerb von Todes wegen gelten. Die Regelung ist nach allgemeiner Meinung abschließend. Ein Erwerb, der dort nicht erwähnt ist, kann nicht durch Rückgriff auf § 1 Abs. 1 Nr....mehr