Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ehrung eines einzelnen Jubilars

Rz. 8 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Ehrung eines Einzelnen, auch unter Beteiligung weiterer ArbN, ist keine Betriebsveranstaltung; der dafür geltende 110-EUR-Freibetrag des § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG ist deshalb nicht anwendbar. Bei einer vom ArbG ausgerichteten Veranstaltung (zum "Fest des ArbG" > Bewirtung Rz 43 ff) sind gleichwohl Sachzuwendungen aus solchen Anlässen ke...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 6 Wann eine Infrastruktur zur Förderung der Bewirtung vorliegt

Die Tabelle dient der Orientierung. Die hier aufgeführten Merkmale spielen nur dann eine Rolle, wenn der Lieferant der Speisen eine einheitliche Leistung zur Verfügung stellt, die den Verzehr der Lebensmittel erleichtern soll. Der Unternehmer stellt eine Infrastruktur (= ein Dienstleistungselement) zur Verfügung, wenn er Vorrichtungen bereitstellt, die den Verzehr an Ort und...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 4.2 Wann eine Infrastruktur zur Förderung der Bewirtung vorliegt

Zusätzliche (schädliche) Leistungen spielen nur dann eine Rolle, wenn der Lieferant der Speisen eine einheitliche Leistung zur Verfügung stellt, die den Verzehr der Lebensmittel erleichtern soll. Der Unternehmer stellt eine Infrastruktur (= ein Dienstleistungselement) zur Verfügung, wenn er Vorrichtungen bereitstellt, die den Verzehr an Ort und Stelle fördern sollen (z. B. R...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 8 Aufwendungen, die auf den Unternehmer und seine Gäste entfallen

Der Unternehmer erfasst nur die Kosten für eine Betriebsveranstaltung als Lohnaufwand, die auf seine Arbeitnehmer entfallen. Aufwendungen, die auf den Unternehmer und dessen Gäste entfallen, können nicht als Lohnaufwand gebucht werden. Die eigenen Aufwendungen bucht der Unternehmer als "Sonstige betriebliche Aufwendungen". Die Kosten, die auf seine Gäste entfallen, erfasst e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 5 Abgrenzung zu Dienstleistungen, die notwendig mit der Vermarktung verzehrfertiger Speisen verbunden sind

Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise die Speisen zubereitet werden. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um fertig zubereitete Standardspeisen handelt, die entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage vorgehalten und abgegeben werden, Bratwurst, Pommes frites, Reibekuchen usw. handelt, die aus Imbisswagen und Imbissständen heraus verkauft werden, Popcorn,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Lieferung von Speisen und Getränken Sonstige Leistung bei Bewirtung Besonderheiten vom 1.7.2020 bis 30.6.2021mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 11 Abschließender Hinweis zur Kostenermittlung

Der Wert der Leistungen, den Arbeitnehmer durch eine Betriebsveranstaltung erhalten, ist regelmäßig anhand der Kosten zu schätzen, die der Arbeitgeber dafür aufgewendet hat (BFH, Urteil v. 28.4.2020, VI R 41/17). Diese Kosten werden, soweit sie nicht individualisierbar sind, zu gleichen Teilen auf sämtliche Teilnehmer und damit auch auf Familienangehörige und Gäste, die den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Kundschaftsessen und -trinken

Aufwendungen für Kundschaftsessen und -trinken zur Pflege bestehender Kundenkontakte und Akquisition von neuen Geschäftsfreunden sind nur bei konkret betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben abzugsfähig, z. B. bei Besuch des Inhabers einer Gastwirtschaft, der auch Geschäftsfreund ist. Voraussetzung ist, dass die private Veranlassung unbedeutend ist und die betrieblich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Incentive Reisen

Incentive- Reisen dienen vor allem dem Ziel, Geschäftspartner oder Arbeitnehmer des Betriebs für erbrachte Leistungen zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Incentive-Reisen mit dem Zweck die allgemeinen Geschäftsbeziehungen erhalten oder zu fördern, liegt ein Geschenk vor, welches nicht abzugsfähig ist, sofern gewisse Größenordnungen überschritten sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / 6.1 Aufzeichnungspflichten

Der Steuerpflichtige muss Angaben zu den betrieblichen Aufwendungen machen. Das Finanzamt kann die Nachweise für die betriebliche Veranlassung verlangen. Die wesentlichen originären steuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus den folgenden Vorschriften: §§ 143, 144 AO: Aufzeichnung des Wareneingangs und -ausgangs § 22 UStG: Aufzeichnung der umsatzsteuerlichen Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke und Zuwendungen i... / 1.1 Erscheinungsformen von Zuwendungen im Arbeitsverhältnis

Abgesehen von den unter Ziff. 2 skizzierten Sondervergütungen gewähren Arbeitgeber mitunter recht vielfältige Zuwendungen auf – zunächst – freiwilliger Basis. Dazu zählen beispielsweise folgende Zuwendungen: Übernahme von Umzugskosten, Fahrtkostenzuschüsse, Betriebsfeiern, einschließlich Bewirtung, Sachgeschenke anlässlich von Geburtstagen oder Jubiläen, verbilligtes Kantinenesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / 3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Steuerrecht schränkt den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Sachverhalte teils oder in voller Höhe ein. Handelsrechtlich sind die Aufwendungen dennoch in voller Höhe gewinnmindernd zu berücksichtigen.[1] Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen zum Teil nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a, 5 und 5b und § 9 EStG dar: Geschenke im Wert von über 50 EU...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 4 Schenkung von aufgrund von Sponsoring-Verträgen erhaltenen Eintrittskarten zu VIP-Logen etc.

Beim Abschluss von Sponsoring-Verträgen erhält der sponsernde Unternehmer von dem Werbung betreibenden Unternehmer (z. B. Verein) neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen, z. B. in Sportstätten. Hier kann die Paketzahlung des Sponsors wie folgt aufgeteilt werden[1]: 40 % für die erhaltene Werbeleistung und jeweils 30 % für die erhaltene Bewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 3 Verstoß gegen Geschenkannahmeverbot

Bei (mehrfachem) Verstoß gegen diese Pflichten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regelmäßig wird zuvor eine Abmahnung erforderlich sein.[1] Der wiederholte Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gem. § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an si...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bewirtungsaufwendungen

Literatur: Geserich, NWB 2016, 2500; Leisner/Egensperger, DStZ 2010, 673 Für Bewirtungsaufwendungen gilt aufgrund der Verweisung in § 9 Abs. 5 EStG die Regelung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sinngemäß (vgl. § 4 EStG Rz. 685ff. sowie § 12 EStG Rz. 80 "Bewirtungskosten"). Die sinngemäße Anwendung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer auch der "Bewirtende" ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Abgeordnetenbezüge

Literatur: Drysch, DStR 2008, 1217; Desens, DStR 2009, 727; Schießl, jurisPR-SteuerR 24/2020 Anm. 2. Einkünfte aus Abgeordnetenbezügen sind nach § 22 Nr. 4 EStG steuerpflichtig (zu Werbungskosten § 22 EStG Rz. 191ff.). Dies gilt ab dem Vz 2009 nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments auch für die Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete sowie ihre Hinterbliebenen,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Ausland für Unt... / 4.2 Mehraufwand für Verpflegungskosten bei Auslandsreisen des Unternehmers

Für die Berechnung der Verpflegungspauschale kommt es darauf an, wann eine vorübergehende Tätigkeit im Inland beginnt, nach dem Grenzübertritt als Auslandsreise fortgesetzt wird und am Ende der Reise wieder ins Inland zurückführt. Die Pauschbeträge für Auslandsreisen werden durch das BMF in unregelmäßigen Abständen neu festgesetzt, zuletzt am 21.11.2023 für Geschäftsreisen in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2 Begriffe: Bewirtung und Bewirtungskosten

2.2.1 Verschaffung von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln "Bewirtung" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln, z. B. Tabakwaren, zum sofortigen Verzehr.[1] Der 30 %igen Abzugsbeschränkung unterfallen alle Aufwendungen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.2 Namen der Teilnehmer der Bewirtung

Es müssen alle Personen namentlich aufgeführt werden, die an der Bewirtung teilgenommen haben.[1] Die Angabe der Anschriften ist nicht erforderlich. Eine Identifizierung muss jedoch möglich sein, sodass ggf. auch Vorname und Adresse bzw. Firma vom Finanzamt, vor allem im Rahmen einer Außenprüfung, nachgefordert werden können. Zu den Teilnehmern der Bewirtung zählen alle am B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.5.3 Ort und Tag der Bewirtung

Ort und Tag der Bewirtung müssen auf einem formlosen Dokument, dem sog. Bewirtungsbeleg als Eigenbeleg, eingetragen werden, wenn die Bewirtung nicht in einer Gaststätte stattgefunden hat.[1]"Ort" der Bewirtung kann nach dem allgemeinen Sprachgebrauch verstanden werden als geografische Ortsbezeichnung, z. B. München. Im Hinblick auf den Zweck der besonderen Angaben ist dies a...mehr

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Bewirtungskosten / 5.10 Zeitnahe Erstellung der Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung

Der Steuerpflichtige muss schriftliche Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung machen. Fehlende schriftliche Angaben haben zur Folge, dass der gesamte Bewirtungsaufwand nicht abzugsfähig ist. Der zum Nachweis erforderliche schriftliche Beleg muss zeitnah (kurze Zeit nach der Bewirtung) erstellt werden, auch bei Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.[1]...mehr

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Bewirtungskosten / 5.3 Anlass der Bewirtung

Der konkrete Anlass der Bewirtung muss angegeben werden. Durch zu knappe Angaben wird die steuerliche Anerkennung gefährdet, vor allem, wenn es um den Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen geht.[1] Allgemeine Angaben, z. B. "Geschäftsfreundebewirtung", "Kundenbewirtung", "Arbeitsessen","Geschäftsessen", Geschäftsbesprechung", "Kundenpflege", "Kontaktpflege", "Informationsgespräc...mehr

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Bewirtungskosten / 4 Bewirtung aus beruflichem oder geschäftlichem Anlass

4.1 Ausschließlich private Veranlassung Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Geschäftsfreunden, Berufskollegen und/oder Mitarbeitern privat oder betrieblich veranlasst ist, wird nach älterer Rechtsprechung maßgeblich durch den Anlass der Bewirtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2 Bewirtung und Bewirtungskosten

2.1 Bewirtender und Bewirteter Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5 Bewirtung in der betriebseigenen Kantine

Bei Bewirtungen in einer betriebseigenen Kantine wird ertragsteuerlich aus Vereinfachungsgründen von der Finanzverwaltung zugelassen, dass die Aufwendungen nur aus den Sachkosten der verabreichten Speisen und Getränke sowie den Personalkosten ermittelt werden. Es wird nicht beanstandet, wenn – im Wirtschaftsjahr einheitlich – je Bewirtung ertragsteuerlich ein Betrag von 15 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.3 Keine Abzugsbeschränkung bei Bewirtungen im Rahmen eines konkreten Leistungsaustausches

Zu den gesicherten Erkenntnissen gehört aber, dass Bewirtungen jedenfalls dann nicht unter die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG fallen, wenn und soweit sie Gegenstand eines Austauschverhältnisses i. S. eines Leistungsaustausches sind.[1] Bewirtungsaufwendungen, die im Leistungsaustausch vergütet werden, gehören nicht zu den in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.8 Bewirtungen im Ausland

Die genannten Nachweiserfordernisse sind grundsätzlich auch bei Bewirtungen im Ausland zu erfüllen. Wird jedoch glaubhaft gemacht, dass eine detaillierte, maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung nicht zu erhalten war, genügt in Ausnahmefällen die ausländische Rechnung, auch wenn sie diesen Anforderungen nicht voll entspricht. Liegt im Ausnahmefall nur e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.1 Verschaffung von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln

"Bewirtung" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln, z. B. Tabakwaren, zum sofortigen Verzehr.[1] Der 30 %igen Abzugsbeschränkung unterfallen alle Aufwendungen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit der Bewirtung (Darreichung von Speisen und Getränken) besteht. Dies kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 4.1 Ausschließlich private Veranlassung

Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Geschäftsfreunden, Berufskollegen und/oder Mitarbeitern privat oder betrieblich veranlasst ist, wird nach älterer Rechtsprechung maßgeblich durch den Anlass der Bewirtung indiziert.[2] Den äußeren Umständen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 4.3 Geschäftliche Veranlassung

Die 70 %-Regelung gilt nur für Bewirtungsaufwendungen "aus geschäftlichem Anlass". Die geschäftliche Veranlassung stellt einen Unterfall der betrieblichen Veranlassung dar. Es wird deshalb zwischen betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen, denen ein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt, und solchen unterschieden, denen kein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt.[1] Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.4 Beifügung der Rechnung der Gaststätte

Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden – die Finanzverwaltung spricht abweichend vom Gesetzeswortlaut von einem "Bewirtungsbetrieb" –, ist den schriftlichen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung die Gaststättenrechnung "beizufügen."[1] Dieses Erfordernis kann dadurch erfüllt werden, dass der früher vorgeschriebene Vordruck auf der Rückseite der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.2 Setzt der Begriff "Bewirtungskosten" Unentgeltlichkeit voraus?

Nach bishe­riger Auffassung ist es für den Bewir­tungs­be­griff typisch, dass die Bewirtung unent­geltlich ist und der Bewir­tende und nicht der Bewirtete die Zeche zahlt.[1] Dennoch ist fraglich, ob die Bewirtung "unentgeltlich" erfolgen muss, damit die Abzugsbeschränkung anwendbar ist.[2] Obwohl der BFH in einigen Entscheidungen eine "Bewirtung" ausdrücklich als eine "unen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Die Vorschriften über den steuerlich beschränkten Abzug von Bewirtungskosten gelten primär für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Gewinneinkünften, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen die Vorschriften, die den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten einschränken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.6 Werbebewirtungen

Aufwendungen bei branchenüblichen Produkt- oder Warenverkostungen oder "Kundschaftstrinken" ("Werbebewirtungen") werden von der Abzugsbeschränkung nicht erfasst.[1] Dies setzt aber voraus, dass Hersteller oder Vertreiber von Speisen und Getränken durch die Bewirtung für die eigenen Produkte, die auch Gegenstand der Bewirtung sind, werben. Bei Produkt-/Warenverkostungen, bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 4 Ermittlung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben

Von den Bewirtungskosten sind zunächst folgende Kosten auszuscheiden: Teile der Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind[1]; Teile der Bewirtungskosten, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Angemessenheit ist vor allem nach den jeweiligen Branchenverhältnissen zu beurteilen[2]; Bewirtungsaufwendungen, deren Höhe und betriebliche Veran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.4 Teilnahme von Geschäftsfreunden und eigenen Arbeitnehmern

Zu den Bewirtungskosten zählen nicht nur die auf den Geschäftsfreund entfallenden Aufwendungen, sondern auch der Anteil, der auf den an der Bewirtung teilnehmenden Steuerpflichtigen und/oder dessen Arbeitnehmer entfällt.[1] In diesem Fall sind auch der eigene Verzehraufwand des Steuerpflichtigen und der seiner Arbeitnehmer nur zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nimmt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.1 Bewirtender und Bewirteter

Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zusammen mit einem Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.5 Gewährung von Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung schließt "übliche Gesten der Höflichkeit" aus dem Begriff der Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG aus, was sich auf die Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck) z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen bezieht. Die Höhe der voll als Betriebsausgaben abzieh­baren Aufwen­dungen ist dabei nicht ausschlag­ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.1 Materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Betriebsausgabenabzug

Der Steuerpflichtige muss schriftlich folgende Angaben machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.[1] Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen – neben der beizufügenden Rechnung – Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.[2] Bei Bewirtungen in einer Gaststätte wird für die schriftlichen Angaben in der Prax...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2 Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind, den ertragsteuerlichen Gewinn nicht mindern.[1] Bewirtungsaufwendungen sind Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 8 Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers

Nach § 9 Abs. 5 EStG ist auch beim Werbungskostenabzug von Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zu beachten. Denn die Vorschrift gilt beim Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers sinngemäß. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG (70 %-Grenze) kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aus beru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 4.4 Betriebliche Veranlassung

Nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst, ist ausschließlich die Bewirtung von Arbeitnehmern des bewirtenden Unternehmens.[1] Um voll abzugsfähigen Bewirtungsaufwand handelt es sich also nur dann, wenn ein Unternehmer ausschließlich seine Arbeitnehmer bewirtet. Nehmen an der Bewirtung selbständig tätige Geschäftspartner teil, greift stets die gesetzliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.5.2 Detaillierte Spezifikation des Verzehrs

Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen nach Art, Umfang, Entgelt und Tag der Bewirtung in der Rechnung gesondert bezeichnet werden.[1] Alle verzehrten Speisen und Getränke müssen im Einzelnen bezeichnet und mit ihren Einzelpreisen aufgelistet werden. Das gilt auch für Kleinbetragsrechnungen. Die Angabe "Speisen und Getränke" und die Angabe der für die Bewirtung in Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.5.5 Name des Bewirtenden

Die Rechnung muss auch den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten, wenn der Gesamtbetrag 250 EUR brutto übersteigt.[1] Nach Auffassung des BFH[2] ist im Fall der Bewirtung in einer Gaststätte der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG unzulässig, wenn der Name des Bewirtenden fehlt. Auch bei Rechnungen über 250 EUR bestehen jedoch keine Bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 3 70 %-Grenze

Steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen 70 % der angemessenen und durch Belege ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen. Der Restbetrag i. H. v. 30 % ist dem Gewinn hinzu­zu­rechnen. Vor Anwendung des Prozentsatzes von 70 % ist eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen und der unangemessene Teil auszuscheiden; dieser Teil ist nicht als Betriebsausgabe abzugsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 3 Geschäftlicher Anlass

Ein geschäftlicher Anlass besteht insbesondere bei der Bewirtung von Personen, zu denen schon Geschäftsbeziehungen bestehen oder zu denen sie angebahnt werden sollen. Auch die Bewirtung von Besuchern des Betriebs, z. B. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, ist geschäftlich veranlasst. Bei geschäftlichem Anlass dürfen die Bewirtungsaufwendungen den ertragsteuerlichen Gewinn n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / Zusammenfassung

Begriff Betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und handelsrechtlich zu 100 % abziehbar. Steuerrechtlich dürfen hingegen Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nur zu 70 % der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Kosten den Gewinn mindern, wenn die im Gesetz genannten Nachweispflichten erfüllt sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.6 Erstellung der Bewirtungsrechnung durch den Bewirtungsbetrieb

Verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion i. S. d. § 146a Abs. 1 AO i. V. m. §1 KassenSichV, werden für den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ...mehr