Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Am Schuldner beteiligte Personen (§ 244 Abs. 3)

Rn 25 § 244 Abs. 3 orientiert sich an § 238a und sieht vor, dass Abs. 1 auf die am Schuldner beteiligten Personen keine Anwendung findet. Deren Stimmrecht bestimmt sich nicht nach der Summe der Ansprüche, sondern nach der Summe der Beteiligung. Der Verweis auf Abs. 1 Nr. 2 macht dabei deutlich, dass die maßgebliche Bezugsgröße nicht etwa das gesamte eingetragene Haftungskapi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bezugsgröße für prozentuale Beteiligungshöhe nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG

Die im "Certificate of Incorporation" eingetragenen "authorized shares" sind i.R.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG nicht für die Bezugsgröße "Kapital der Gesellschaft" maßgeblich, da das "authorized shares capital" nicht mit dem Begriff des Grundkapitals nach deutschem Aktienrecht vergleichbar ist. Die maßgebliche Bezugsgröße für die Bestimmung einer wesentlichen Beteiligung gem. § 17...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 4.2 Sachsen

Rz. 285 Sachsen hat zunächst mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021[1] punktuell von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Durch das SächsGrStMG v. 3.2.2021 wurden für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke des Grundve...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 4.1 Saarland

Rz. 282 Das Saarland hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer (Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) v. 15.9.2021[1] punktuell von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Durch § 1 Abs. 1 GrStG-Saar werden für im Saarland belegene Grundstücke des Grundvermögens von § 15 Abs. 1 GrStG abweichende Steuermesszahlen best...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Systematik des "Bodenwertmodells"

Rz. 20 Die Abweichungen des baden-württembergischen Bodenwertmodells vom Bundesmodell erschöpfen sich im Wesentlichen auf die Reduzierung des Steuergegenstandes im Bereich des Grundvermögens auf den Grund und Boden (keine Einbeziehung der Gebäude) und der sich daraus ergebenden Folgewirkungen. Die inhaltlichen Abweichungen des LGrStG von den reformierten bundesgesetzlichen Re...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 783 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.6 Termingeschäfte

Rz. 797 Nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört der Gewinn aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt oder aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu den Termingeschäften ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)

"(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... ." Rz. 161 [Autor/Stand] Begriff "Familienstiftung". Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als "ausländisch" gilt. § 15 Abs. 2 enthält für d...mehr

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FF 10/2022, Keine Totalrevi... / 1 Anmerkung

Der vorliegende Beschluss ist innerhalb von zwei Jahren der dritte[1] zu einer Problematik, die in der Vergangenheit nicht unerhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangt hat. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte zwischenzeitlich verstorben ist, versteht der ausgleichspflichtige überlebende Ehegatte in der Regel ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.1 Bezugsgröße (Ost)

Rz. 2 Bei der Bezugsgröße handelt es sich nach § 18 Abs. 1 SGB IV um das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Rz. 3 Der Wert der Bezugsgröße wird für das bisherige Bundesgebiet für eine Übergangszeit (bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 228b Maßge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Solange in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlichen Einkommensverhältnisse (bis zum 30.6.2024) bestehen, bleiben bei der Berechnung von Rechengrößen, die auf die Veränderung der Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer sowie das Durchschnittsentgelts abstellen, die Einkommensverhältnisse der neuen Bundesländer unberücksichtigt. Vielmehr sind als maßgebende We...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift trägt den bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Deutschland zum 1.7.2024 bestehenden unterschiedlichen Niveaus im bisherigen Bundesgebiet einerseits und den neuen Bundesländern (gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages; § 18 Abs. 3 SGB IV) andererseits Rechnung. Hierdurch sollen überhöhte Beitragszahlungen und Leistungen im Beitrittsgeb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berechnung der Anteilsmehrheit (§ 16 Abs. 2 AktG)

Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Da der Mehrheitsbegriff gesetzlich nicht näher spezifiziert wurde, ist davon auszugehen, dass die aktienrechtliche Mehrheitsbeteiligung eine einfache Mehrheit (50 % + 1 Anteil) voraussetzt. Zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse ist dabei zunächst die Bezugsgröße (Divisor des Quotienten) zu ermitteln, namentlich das Nennkap. des Beteiligung...mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.2 Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit am 31.12.2000

Rz. 8 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente haben nach Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift auch Witwen/Witwer, die am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig i. S. d. § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2000) waren und dies seitdem ununterbrochen sind. Wegen der Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit wird auf die Rz. 7 sowie die Komm. zu § 240 Abs. 2 ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bezugsgröße der Bewertung

Rz. 71 [Autor/Stand] Mit § 24 LGrStG BW beginnt der dritte Teil des Landesgrundsteuergesetzes BW. Die Norm bestimmt die Grundsätze der Bewertung des Grundbesitzes und nimmt die Bezüge zu anderen grundlegenden Regelungen des Landesgrundsteuergesetzes BW auf. Zunächst wird die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße festgelegt. Steuergegenstände sind nach § 3 LGrStG BW das lan...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 70 [Autor/Stand] (1) Bezugsgröße für die Bewertung ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit (§ 25) des Grundbesitzes (§ 3). (2) Der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 3 Nummer 1) ist der Ertragswert gemäß §§ 26 bis 36 zugrunde zu legen. (3) Der Bewertung des Grundvermögens (§ 3 Nummer 2) ist der Bodenwert gemäß § 38 zugrunde zu legen. (4) Der Grunds...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 6. Nachweismöglichkeit eines anderen Werts (Abs. 4)

Rz. 107 [Autor/Stand] Absatz 4 wurde durch ÄndGLGrStG v. 22.12.2021[2] in § 38 LGrStG BW eingefügt. Die Schaffung einer Nachweismöglichkeit für einen anderen Wert (Öffnungsklausel, Escape-Klausel) vergleichbar mit § 198 und § 138 Abs. 4 BewG, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen würde, niedrigere Verkehrswerte nachzuweisen, wurde im Schrifttum für das reformierte Bundesr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 LGrStG BW bestimmt den Gegenstand der Bewertung und knüpft damit an § 24 Abs. 1 LGrStG BW an, der die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße für die Bewertung des Grundbesitzes festlegt. Der Gesetzgeber lehnt sich an den in § 2 BewG verwendeten Begriff an. Das Bewertungsgesetz gibt selbst keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Preisermäßigungen und Vergütungen (§ 11 Abs. 4 UStG)

Rz. 301 Nach § 11 Abs. 4 UStG gehören zur Bemessungsgrundlage der EUSt nicht Preisermäßigungen und Vergütungen, die sich auf den eingeführten Gegenstand beziehen, soweit sie im Zeitpunkt der Einfuhr feststehen. Die Vorschrift ist auf Art. 87 MwStSystRL (fr. Art. 11 B Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie) zurückzuführen, die durch das UStG 1980 nur unvollkommen in nationales Recht umgeset...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Deduktive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK)

Rz. 164 Die Bewertungsmethode nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK wird als deduktive Methode, auch retograde Methode oder Subtraktionsmethode bezeichnet, weil der Zollwert durch Rückrechnen vom Weiterverkaufspreis ermittelt wird. Nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK muss der Zollwert eingeführter Waren ermittelt werden, wenn die vorangegangenen Methoden nach Art. 70 und 74 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Schlussmethode(Art. 74 Abs. 3 UZK)

Rz. 187 Die Zollwertermittlung nach Art. 74 Abs. 3 UZK wird Schluss- oder Schätzmethode genannt; Schlussmethode deshalb, weil sie erst zur Anwendung gelangt, wenn sämtliche andere Methoden versagt haben (Art. 74 Abs. 3 UZK). Gegen den Begriff "Schätzmethode" wird eingewendet, dass Art. 74 Abs. 3 UZK keine andersartige Ermittlungsmethode, sondern lediglich eine flexiblere Han...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302a ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das RÜG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ergänzt worden. Mit Wirkung zum 1.4.1999 ist Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) geändert worden. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit Wirkung zum 1.1.2000 Abs. 2 um Sa...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis dahin geltende Vorgängervorschrift war § 54. § 74 entspricht bis auf redaktionelle Anpassungen dem bisherigen § 54. Um eine Dynamisierung der Pauschbeträge zu bezwecken, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.5 Hinzuverdienstgrenzen

Rz. 7 Die Aufhebung von Abs. 5 mit Wirkung zum 1.1.2008 erfolgte, weil die Übergangsregelung für Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten wegen Zeitablaufs entbehrlich geworden ist, da die betroffenen Rentnerinnen und Rentner bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und daher unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen können (BT-Drs. 16/3794 S. 43). Rz. 8 Die eh...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Wiederverkaufspreismethode ... / 2.1 Charakterisierung

Die Wiederverkaufspreismethode[1] geht davon aus, dass konzernintern erbrachte Lieferungen und Leistungen kurzfristig an einen fremden Dritten weitergeleitet und diesem gegenüber fakturiert werden. Der Bezug zum Fremdvergleich ergibt sich dadurch, dass der Preis aus dieser Weiterveräußerung gegenüber fremden Dritten am Markt objektiviert ist. Hierauf aufbauend soll aus diese...mehr

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Verlängerte Werkbank – ABC ... / 3.1 Laufende Verrechnungspreise

Nach Auffassung des BMF ist eine verlängerte Werkbank mithilfe der Kostenaufschlagsmethode ("Kostenaufschlagsmethode") zu vergüten.[1] Ursächlich hierfür ist, dass die übernommenen Funktionen im Wesentlichen von der Muttergesellschaft bestimmt und von ihr auch die wesentlichen Risiken getragen werden. Dies lässt sich auch damit begründen, dass die Tätigkeit der verlängerten ...mehr

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Transaktionsbezogene Netto-... / 2.1 Charakterisierung

Laut BMF[1] ist neben den Standardmethoden unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode zulässig. Allerdings steht die Anwendung dieser Methode unter dem Vorbehalt einer Überarbeitung der Tz. 2.2 und 2.4 VerwG-Verfahren.[2] Mit der Neufassung der Verwaltungsgrundsätze -Verrechnungspreise 2021 ist diese Einschränkung entfallen....mehr

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Transaktionsbezogene Netto-... / 2.3 Vorgehensweise

Das BMF[1] trifft keine konkreten Vorgaben für die Ausgestaltung der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode, sondern verweist lediglich auf Tz. 3.26ff. der OECD-Guidelines[2] und schließt sich damit den Empfehlungen der OECD an. Die OECD-Guidelines enthalten keine Definition der Nettogewinnspanne ("net profit margin"). Bei dieser Größe kann es sich nur um das auf die betr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.6.3 Ankerheuristik

Die Ankerheuristik beruht auf dem Effekt, dass Menschen sich bei Entscheidungen unbewusst von Umgebungsinformationen beeinflussen lassen. Die Umgebungsinformation ist der Anker, an dem sich die Entscheidung ausrichtet. Wir brauchen Vergleichswerte, um uns zu orientieren. Den Ankereffekt macht sich v. a. die Konsumindustrie zunutze: Der Ankerpreis wirkt sich darauf aus, wie v...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.3 Bemessungsentgelt

Rz. 10 Die Feststellung des Bemessungsentgelts erfolgt danach pauschal anhand der Bezugsgröße, die jährlich bestimmt wird (Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz, vgl. § 18 Abs. 2 SGB IV i. V. m. § 17 Abs. 2 SGB IV). Für das Bundesgebiet West und das sog. Beitrittsgebiet werden unterschiedliche Bezugsgrößen festgelegt, sodass im Einzelfall grundsätzlich darüber zu entscheide...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wie das Bemessungsentgelt zu ermitteln ist, wenn sich auch im erweiterten Bemessungsrahmen kein vollständiger Bemessungszeitraum feststellen lässt. Die Regelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (BSG, Urteil v. 21.7.2009, B 7 AL 23/08 R; vgl. auch Urteil v. 25.8.2011, B 11 AL 19/10 R, und v. 26.11.2015, B 11 AL 2/15 R). Es bestehen keine...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 309 trug in seiner ursprünglichen Fassung dem Umstand Rechnung, dass bis zum 31.12.2000 für die alten Bundesländer einerseits und das Beitrittsgebiet andererseits, unterschiedliche Rechengrößen galten, unter anderem eine niedrige Versicherungspflichtgrenze und eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Beitrittsgebiet. So best...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 2.1 Rechtsangleichung (Abs. 1)

Rz. 3 Nr. 1 weist im Ergebnis lediglich klarstellend darauf hin, dass vom 1.1.2001 an die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV auch im Beitrittsgebiet gilt. Nr. 2 trifft eine entsprechende klarstellende Regelung hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze, die sich ab dem 1.1.2001 nicht mehr aus der auf das geringere Lohnniveau im Beitragsgebiet bezogenen Beitragsbemessungsgrenz...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.2 Qualifikationsgruppe

Rz. 7 Abs. 2 verlangt, dass der Arbeitslose in eine Qualifikationsgruppe eingeordnet wird. Dies erfolgt individualisiert, allerdings nur bezogen auf die Auswahl unter Gruppen. Ausgangspunkt und entscheidender Faktor ist seine berufliche Qualifikation. Das bislang erzielte Arbeitsentgelt ist nach dem System der Qualifikationsgruppen unerheblich (LSG Baden-Württemberg, Urteil ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.3 Freiwillige Beiträge (Abs. 3)

Rz. 136 Glaubhaft gemachte freiwillige Beiträge (vgl. § 286a und § 286b) erhalten im Rentenfall je Monat bis zum 28.2.1957 Entgeltpunkte nach Anl. 15 zum SGB VI und ab 1.3.1957 Entgeltpunkte, berechnet aus 5/6 der jeweiligen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Beiträge (1/7 der Bezugsgröße, vgl. § 167 i. d. F. v. 31.3.1999).mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / IV. Formulare

Rz. 119 Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich An das Amtsgericht – Familiengericht[170] –[171] Antrag der Frau Marion Müller, geborene Maier, wohnhaft in _________________________, – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens –[172] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, in ______________...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 95 Nach § 5 VersAusglG obliegt es den Versorgungsträgern, den Ehezeitanteil einer Versorgung zu ermitteln, und zwar nach der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße und bezogen auf das Ende der Ehezeit. Einzubeziehen sind allerdings rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, § 5 Abs. ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 93 Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sind unabhängig von der Rechtsform auszugleichen, § 2 Abs. 2 Ziff. 3 VersAusglG. Sie sind also auch bei Ausgestaltung als Kapital-Lebensversicherung im Versorgungsausgleich und nicht im Güterrecht auszugleichen. Die Anknüpfung an das Betriebsrentengesetz (BetrRVG) brin...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Ehezeit

Rz. 94 Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG, beginnend mit dem 1. des Monats der Eheschließung und endend mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Ehescheidungsantrages. Nach dem Innenprinzip sind alle in dieser Zeit erworbenen Anrechte einzubeziehen, § 3 Abs. 2 VersAusglG. Die Versorgungsträger haben nach § 5 VersAusglG jeweils den Ehezeitanteil des ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirksame Vereinbarungen

Rz. 17 Vereinbarungen, die zum Vorteil des Wohnraummieters von den Vorschriften der §§ 557–560 abweichen, sind wirksam, wie z. B. eine Vereinbarung, dass die Miete einen bestimmten Betrag unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Ebenso kann – wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rn. 11) – die Kappungsgrenze zugunsten des Mieters niedriger vereinbart we...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.5 Rentabilitätsanalyse

Rz. 106 Die Rentabilität ist ein relatives Erfolgsmaß, das die Effizienz der Vermögens- und Kapitalverwendung zum Ausdruck bringt, indem der Erfolg zu diesen Werten ins Verhältnis gesetzt wird.[1] Diese Informationen sind für eine Unternehmensanalyse notwendig, um betriebswirtschaftliche Erfolgsgegebenheiten im Zeitablauf und zwischenbetrieblich bei variierender oder untersc...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 56 Wesentliche Datengrundlage einer erfolgswirtschaftlichen Analyse bilden die GuV bzw. Gesamtergebnisrechnung und der Anhang ergänzt um den Lagebericht, in dem die Unternehmensführung nach § 289 Abs. 1 HGB den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen hat, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspr...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / II. Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2019

Rz. 34 Umgesetzt von den vorgenannten Zielen des Koalitionsvertrages wurde zunächst der Punkt "Krankenversicherung für Selbstständige mit geringem Einkommen"durch das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 11.12.2018 mit Wirkung zum 1.1.2019. [72] Dabei geht es um freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert...mehr