Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stetigkeitsprinzip

Rz. 150 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar (Rz 155 ff.; s. zur Norm-Rangfolge auch Rz 18).[1] Im Kontext der Bewertungsmethoden stehen bspw. folgende Spezialvorschriften der Stetigkeit entgegen bzw. verhindern eine Anwendung des der Spezialvorschrift nachgelagerten Grundsatzes: Außerplanmäßige Abschreibungen bei VG des AV b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 107 Im Lagebericht sind in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie von sog. kapitalmarktorientierten KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.[1] Rz. 108 Abs. 4 gilt ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 256 Satz 1 HGB regelt die handelsrechtliche Zulässigkeit der sog. Verbrauchsfolgeverfahren und ermöglicht damit die vereinfachte Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände (VG) des Vorratsvermögens. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kann im Vorratsvermögen, in dem eine durchgängige Identifikation der VG infolge komplexer Lagerhaltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.3 Pflichtangaben und Gliederung

Rz. 148 Der Zahlungsbericht ist gem. § 341u Abs. 1 HGB zunächst nach Staaten zu gliedern. Je Staat sind diejenigen staatlichen Stellen zu bezeichnen, an die im Berichtszeitraum Zahlungen geleistet wurden. I. R. d. Bezeichnung ist auf eine eindeutige Identifizierbarkeit der staatlichen Stellen zu achten, wobei regelmäßig die amtliche Bezeichnung der staatlichen Stellen ausrei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Aufstellung und Prüfung des befreienden Konzernlageberichts (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 19 Mit dem BilRUG wurde Nr. 2 der bisherigen Fassung in 2 Nummern aufgeteilt, um den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht getrennt zu behandeln, ohne dass sich daraus wesentliche inhaltlich Konsequenzen ergeben würden. Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 hat ein befreiender Konzernlagebericht dem Recht zu entsprechen, das für den Konzernabschluss des übergeordneten MU ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zusammenfassung von Konzernbilanzeid und Konzernlageberichtseid (Abs. 3)

Rz. 6 In § 315f Abs. 3 HGB-E wird klargestellt, dass der Konzernbilanzeid und der Konzernlageberichtseid in einer gemeinsamen Erklärung abgegeben werden können. Dies bedeutet, dass es den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs freigestellt ist, die beiden Eide getrennt oder zusammen abzugeben, solange die inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Möglichkeit, die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gleichartigkeit der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 10 Gleichartigkeit von VG ist grds. erfüllt bei Gleichheit (Identität). Aufgrund des technischen Fortschritts werden allerdings regelmäßig solche VG des Vorratsvermögens (wieder-)beschafft, die nicht mehr mit den verbrauchten Gütern identisch sind. Insofern gelten nach h. M. auch diejenigen VG als gleichartig, die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit übereinstimmen (z. B. Z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Gewissenhaftigkeit

Rz. 27 Gewissenhaftigkeit i. S. v. § 323 HGB stellt eine Konkretisierung der allgemeinen vertragsrechtlichen Sorgfaltspflicht des § 276 Abs. 2 BGB für die Abschlussprüfung dar. Gewissenhaftigkeit beinhaltet demnach zwei Merkmale, nämlich den Aspekt der Sorgfalt und das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Die gesetzliche Anforderung nach Gewissenhaftigkeit erfordert somi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 79 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Übergangskonsolidierung mit Wechsel der Einbeziehungsmethode

Rz. 218 Verändern sich die Verhältnisse von einem Unt zu dem MU, kann nach dem Stufenkonzept des HGB (§ 294 Rz 13) ein Auf- oder Abstieg geboten sein. So kann durch Hinzuerwerb von Anteilen aus einem assoziierten Unt ein TU werden, durch den Verkauf von Anteilen an einem TU ggf. ein GemeinschaftsUnt. Eine Veränderung des Status muss auch zu einer Veränderung der Einbeziehung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren

Rz. 9 In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Vierten EG-Richtlinie hat der Gesetzgeber i. R. d. BiRiLiG von 1978 zwei gleichwertige Gliederungsvarianten zur GuV-Aufstellung zugelassen. Demnach dürfen Bilanzierungspflichtige ihre GuV, außer nach dem in Deutschland üblichen GKV, auch in Gestalt des in angelsächsischen Staaten gängigen UKV erstellen. Die Zulassung beider Glied...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Das EGHGB v. 10.5.1897 (RGBl. S. 437) wurde im Zuge der Einführung des BilMoG um einen 29. Abschnitt erweitert, der aus den Art. 66 und 67 EGHGB besteht und den zeitlichen Übergang von der Alt- zur Neufassung regelt. Art. 66 EGHGB legt dabei zunächst fest, welche Neuregelungen für welche Gj respektive Vorgänge erstmals gelten, wobei die Übergangsregelungen für Einzelpa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Unterzeichnung und Vorlage (Abs. 5)

Rz. 150 Abs. 5 der Vorschrift betrifft die Unterzeichnung und Vorlage des Prüfungsberichts durch den Abschlussprüfer. Die Unterzeichnung des Prüfungsberichts ist zu unterscheiden von der Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks; es handelt sich um zwei separate Elemente der Berichterstattung mit unterschiedlichem Adressatenkreis (Rz 9). Rz. 151 Der Prüfungsbericht ist unter Ang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk

Rz. 69 Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk des AP ist offenzulegen, wobei eine vollständige Wiedergabe – einschl. des Datums und des Orts sowie der Namen der unterschreibenden Person(en) – geboten ist. Dadurch wird unterbunden, dass Teile des Vermerks verändert oder sein Sinn entstellt werden kann. Zugleich können Hinweise darauf erlangt werden, inwieweit eine zei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung der Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 34 Die im Weiteren zu verrechnenden Anteile sind nach § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren Wertansätzen in die Aufrechnung mit dem anteiligen EK des TU einzubeziehen. Die Wertansätze entsprechen den AK gem. § 255 Abs. 1 HGB, d. h. der für den Erwerb der Anteile bewirkten Gegenleistung, die ggf. um Anschaffungsnebenkosten oder sonstige direkt dem Erwerb zurechenbare Kosten z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Grundlegendes und Abgrenzung zu den Anschaffungskosten

Rz. 82 HK sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines VG, seiner Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Die vom Gesetzgeber mit der Formulierung vorgenommene Klassifizierung als Aufwendungen bezieht sich auf noch nicht periodisi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Ansammlungs- oder Verteilungsrückstellungen

Rz. 65 Der notwendige Erfüllungsbetrag einer ungewissen Verbindlichkeit kann – von einer etwaigen Abzinsung abgesehen – sofort in voller Höhe oder ratierlich über mehrere Berichtsperioden einer Rückstellung zuzuführen sein. Im letzteren Fall liegt eine Ansammlungs- oder Verteilungsrückstellung vor. Ansammlungsrückstellungen sind zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten, die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Umrechnungsdifferenzen

Rz. 17 Eine bei Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode entstehende Umrechnungsdifferenz ist nach § 308a Satz 3 HGB im Konzerneigenkapital nach den Rücklagen unter der Bezeichnung "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" auszuweisen. Rz. 18 Die Veränderung der Währungsumrechnungsdifferenz in einer Berichtsperiode setzt sich aus zwei Effekten zusammen: Zum einen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Kapitalkonsolidierung

Rz. 31 Die Bestimmung der Konzernzugangswerte i. R. d. Erstkonsolidierung eines in Fremdwährung bilanzierenden TU erfolgt auf Basis des Devisenkassamittelkurses des Zeitpunkts, zu dem das in Fremdwährung bilanzierende Unt TU geworden ist (DRS 23.38). Rz. 32 Werden beim erworbenen TU stille Reserven und Lasten identifiziert, so sind diese Teile der in Fremdwährung zu führenden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 63 Alle Unt haben im Konzernabschluss Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers zu machen. Eine Beschränkung auf Unt, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen, wurde mit dem BilMoG aufgehoben. Die Angabepflicht gilt gem. § 315e HGB auch dann, wenn der Konzernabschluss verpflichtend oder freiwillig nach den IFRS aufgestellt wird. Der Geset...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2.1 Grundsätze zur Methodenwahl

Rz. 241 Sofern der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich durch den Marktpreis eines aktiven Markts ermittelt werden kann, ist der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Rz. 242 Sinn und Zweck der Anwendung einer Bewertungsmethode ist es, einen beizulegenden Zeitwert zu ermitteln, der sich angemessen an einen Marktpreis annähert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Aufklärungen und Nachweise (Abs. 2 Sätze 1 und 2)

Rz. 22 Das Prüfungsrecht wird durch Abs. 2 Satz 1 ergänzt, mit dem die gesetzlichen Vertreter zur aktiven Unterstützung des Abschlussprüfers verpflichtet werden. Unter Aufklärungen sind insb. Auskünfte, Erklärungen und Begründungen zu verstehen.[1] Auch wenn das Gesetz nur von den gesetzlichen Vertretern spricht, fallen hierunter nach h. M. auch die von diesen beauftragten M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.3 Fortführung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Abs. 4 Satz 3 und 4)

Rz. 253 Lässt sich der beizulegende Zeitwert weder durch den Marktpreis auf einem aktiven Markt noch durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden bestimmen, sind die AHK gem. § 253 Abs. 4 HGB fortzuführen (§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB). Der zuletzt zuverlässig ermittelte beizulegende Zeitwert gilt dann als AHK (§ 255 Abs. 4 Satz 4 HGB). Nach dem Gesetzeswortlaut sind die Bewertu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Auskunftsrechte (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 43 Die Auskunftsrechte des Konzernabschlussprüfers bestehen ggü. dem MU, den TU, dem Abschlussprüfer des MU (soweit nicht identisch mit Konzernabschlussprüfer) und den Abschlussprüfer der TU. Rz. 44 Gegenüber dem MU und den TU bestehen sowohl Auskunfts- als auch Prüfungsrechte, während ggü. den Abschlussprüfer des MU bzw. der TU ein Auskunftsrecht besteht. Diese Unterscheidun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.4 Stichtag der Kapitalaufrechnung (Abs. 3)

Rz. 38 Nach Maßgabe des § 312 Abs. 3 HGB sind der Wertansatz der Beteiligung – mithin der Beteiligungsbuchwert – und der Unterschiedsbetrag auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das Unt assoziiertes Unt geworden ist (Satz 1). Damit kann künftig nicht mehr auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Richtigkeit (Abs. 2)

Rz. 18 Die Forderung nach Richtigkeit der Buchführung bezieht sich auf Dokumente, Belege, Geschäftsvorfälle, Buchungen und Konten. Richtig bedeutet, dass der Gegenstand der Geschäftsvorfälle zutreffend abgebildet und die Buchung der Technik nach richtig vorgenommen wird.[1] Es ist nicht zulässig, fiktive Buchungen vorzunehmen. Praxis-Beispiel Der Kfm. lässt sich zum Jahresend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Aufgliederung der Umsatzerlöse (Nr. 4)

Rz. 29 Auf Basis von dem im HGB umgesetzten Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der RL 2013/34/EU sind von großen KapG die Nettoumsatzerlöse nach sachlichen Tätigkeitsbereichen und geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern, soweit sie sich voneinander erheblich unterscheiden. Dabei ist die Umsatzdefinition nach § 277 Abs. 1 HGB zugrunde zu legen. Rz. 30 Die vom steuerrechtlichen Begr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Bewertung von Rückstellungen und latenten Steuern (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 71 Für Rückstellungen und latente Steuern hat der Gesetzgeber eine Ausnahme von der Verwendung des beizulegenden Zeitwerts festgeschrieben. Diese beiden Positionen sind gem. den allgemeinen Bilanzierungsregeln zu erfassen. Für Rückstellungen bedeutet dies, dass sie zum Erfüllungsbetrag anzusetzen sind (§ 253 Rz 32 ff.). Als notwendiger Erfüllungsbetrag ist der Betrag anzu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.8 Wesentliche Vereinbarungen im Rahmen von Übernahmeangeboten (Nr. 8)

Rz. 26 Unter wesentlichen Vereinbarungen des MU werden solche Vereinbarungen verstanden, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von besonderer Bedeutung sind und im Fall von Übernahmeangeboten wirksam werden, sich ändern oder enden. Mangels Konkretisierung einer wesentlichen Vereinbarung ergibt sich ein Ermessensspielraum für den Ersteller des Konzernla...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ausweis und Erläuterung latenter Steuern im Konzern

Rz. 35 Nach § 306 Satz 6 HGB dürfen die Posten der latenten Steuern im Konzern mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst werden. Durch diese Saldierung ist für den Abschlussadressaten die Ursache latenter Steuern nicht mehr ersichtlich,[1] jedoch wird dieser Mangel durch die nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB erforderlichen Anhangangaben geheilt. Wie § 285 Nr. 29 HGB für den J...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB sind im Zusammenhang mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB zu sehen. Den Aufbewahrungsvorschriften kommen insb. Dokumentations- und Beweissicherungsfunktionen zu. Für die mit der Aufbewahrung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Rz 210).[1] Rz. 2 Adressaten von...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Organzugehörigkeit und Arbeitnehmereigenschaft in der zu prüfenden Kapitalgesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 45 WP/vBP sind als AP ausgeschlossen, wenn sie gesetzliche Vertreter, Mitglied des Aufsichtsrats oder Arbeitnehmer der zu prüfenden KapG/KapCoGes sind.[1] Wenn der AP diese Funktionen bei einem mit dem Mandanten verbundenen Unt oder einer Ges. ausübt, die von der zu prüfenden Ges. mehr als 20 % der Anteile besitzt, wird der Ausschlussgrund ebenfalls verwirklicht. Abs. 3 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Gegenstand und Umfang

Rz. 85 Gegenstand der Prüfung nach § 317 Abs. 2 HGB ist der Lagebericht gem. § 289 HGB sowie der Konzernlagebericht nach § 315 HGB. Der Umfang der Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts bezieht sich nach der Vorschrift auf den Einklang mit dem Jahresabschluss/Konzernabschluss sowie den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen und der Vermittlung eines zutr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.10 Anschaffungskosten bei Unternehmensumstrukturierungen

Rz. 54 Während bei Unternehmensumstrukturierungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge die übertragenen VG entsprechend zu den Sacheinlagen zu bewerten sind (Rz 51 ff.), ergeben sich bei Unternehmensumstrukturierungen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge oder eines Wechsels der Rechtsform die handelsrechtlichen AK der übertragenen VG nach den Regelungen des UmwG, wobei § 1 Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 278 Gem. § 253 Abs. 4 HGB sind bei VG des UV Abschreibungen vorzunehmen, wenn sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert ergibt (Satz 1). Ist kein Börsen- oder Marktpreis feststellbar, bildet der niedrigere beizulegende Wert den relevanten Vergleichsmaßstab (Satz 2). Diese unter dem Begriff strenges Niederstwertprinzip bekannte Bewer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Allgemeine Vorbemerkungen zum Prüfungsausschuss

Rz. 6 Wie bisher besteht für Aufsichtsräte deutscher AG keine gesetzliche Verpflichtung, Ausschüsse einzurichten (§ 107 Abs. 3 AktG: "Der Aufsichtsrat kann ... Ausschüsse bestellen ..."). In der Praxis haben allerdings insb. börsennotierte Ges. diverse Ausschüsse eingerichtet, darunter auch Prüfungsausschüsse.[1] Durch den neu gefassten § 107 Abs. 4 HGB sind PIE-AG nunmehr ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Widerspruchsrecht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 39 Die Vorschrift eröffnet ein Widerspruchsrecht, das im Regelfall mehreren Personen zusteht, nämlich dem Insolvenzverwalter und den gesetzlichen Vertretern der insolventen Ges. Jede dieser Personen hat ein eigenes Widerspruchsrecht und darf dieses unabhängig von den anderen Widerspruchsberechtigten ausüben. Praxis-Beispiel Über das Vermögen der T-GmbH wird im August 01 d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Regelungsinhalt und Anwendungsbereich

Rz. 155 § 252 Abs. 2 HGB gestattet Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des Abs. 1 in begründeten Ausnahmefällen, wobei die Vorschrift als grds. Abweichungsverbot in unbegründeten Fällen und nicht als Wahlrecht zu verstehen ist.[1] Entsprechend ist § 252 Abs. 2 HGB als Ausnahmeregelung zu verstehen, der nur in seltenen und stets begründeten Fällen zum Trage...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Überblick

Rz. 116 Sofern kein Beherrschungsvertrag besteht, hat der Vorstand einer abhängigen Ges. nach § 312 Abs. 1 AktG in den ersten drei Monaten des Gj einen Bericht über die Beziehungen der Ges. zu verbundenen Unt (Abhängigkeitsbericht) aufzustellen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen zum sog. faktischen Konzern (§§ 311–318 AktG), deren Zweck der Schutz ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.4 Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 26 Trotz der deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen für TU vor. Diese Ausnahmeregelungen sind in § 289b Abs. 2 und Abs. 3 HGB-E festgelegt und ermöglichen es TU, von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts befreit zu werden, wenn sie in den Konzernlagebericht eines MU einbezogen sind. Die Abs. 2 bis 4 d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Abgrenzung der Anteile anderer nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 11 Anteile anderer nicht beherrschender Gesellschafter i. S. d. § 307 Abs. 1 HGB, für die ein Ausgleichsposten zu bilden ist, sind solche, die weder dem MU noch einem i. R. d. KapKons in den Konzernabschluss einbezogenen TU gehören. § 307 HGB ist in Bezug auf diese Anteile als komplementäre Ergänzung zu § 301 HGB zu verstehen. Für die Bestimmung der Anteile nicht beherrs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Rz. 74 § 323 Abs. 1 Satz 2 HGB regelt eine unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Das Verwertungsverbot geht insoweit über die Verschwiegenheitspflicht hinaus, als es für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse neben der Verschwiegenheit auch die unbefugte Verwertung durch den verpflichteten Personenkreis (Rz 21) verbietet. Ein Verstoß gegen das Verwertungs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Bestimmung der Konzernanschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 15 Zur Ermittlung der den Einzelabschlusswerten gegenüberzustellenden konzernspezifischen Zielwerte sind zunächst die Konzern-AK oder Konzern-HK der um Zwischenergebnisse zu bereinigenden VG zu bestimmen. Die Fortschreibung dieser Zugangswerte zum Konzernbilanzstichtag unter Beachtung der konzerneinheitlichen Bewertungsgrundsätze ergibt sodann den maßgeblichen Konzernabs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Konsolidierungsmethoden

Rz. 46 Unter Konsolidierungsmethoden werden alle Methoden subsumiert, die für eine Aufbereitung von Einzelabschlüssen zur Erstellung eines Konzernabschlusses verwendet werden. Die Angabe der Konsolidierungsmethoden steht im engen Zusammenhang mit den angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden. Zu den Pflichtangaben gehören Darstellung der angewandten Methoden. Hierzu g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Rabatte, Boni, Skonti

Rz. 71 Anschaffungspreisminderungen können insb. in Form von Rabatten, Boni und Skonti vorliegen: Der Rabatt ist ein Nachlass auf den Anschaffungspreis, durch den der Rechnungsbetrag i. d. R. unmittelbar gemindert wird.[1] Sofern Rabatte nachträglich gewährt werden, sind sie analog zu Boni, die den Charakter von Anschaffungspreisminderungen haben, zu behandeln.[2] Rabatte wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bericht des Aufsichtsrats

Rz. 81 Eine Offenlegungspflicht für den Bericht des Aufsichtsrats[1] gibt es nur, wenn dieses Gremium zwingend zu bilden ist. Fehlt es – wie regelmäßig bei KapCoGes – an einem solchen Organ, besteht keine Offenlegungspflicht. Zu einer freiwilligen Bildung eines solchen Organs s. Rz 83. Rz. 82 Unerheblich ist, aufgrund welcher Regelungen ein Aufsichtsrat errichtet wird, wenn s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Größenklassen

Rz. 10 Für die Eingruppierung als kleine, mittelgroße oder große KapG ist entscheidend, dass mindestens zwei der in Tab. 1 genannten drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Rumpfgeschäftsjahre zählen in diesem Fall als volle Gj. Bei Neugründung oder Umwandlung ist abweichend von der grds. Regel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.1 Begriffe

Rz. 69 Im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen verbinden § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB bestimmte Bewertungsvorschriften mit den Begriffen "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbaren langfristig fällige Verpflichtungen". Begriffsdefinitionen finden sich weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung. Lediglich in der Gesetzesb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.3 Zeitraum der Herstellung

Rz. 96 Der Beginn der Herstellung ist nicht mit dem Beginn des technischen Herstellungsprozesses gleichzusetzen. Das erstmalige Anfallen von Ausgaben, die in sachlichem bzw. engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erstellung der Leistung stehen, begründet bereits den Herstellungsbeginn.[1] Der Entschluss zur Herstellung eines VG stellt dabei den frühestens möglichen Zeit...mehr