Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 4 Gehaltsverzicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (über 50 % Beteiligung) wird ein Zufluss von Arbeitslohn bereits dann angenommen, wenn sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung verfügen können. Allerdings ist zu beachten, dass von einer solchen Zuflussfiktion nur Gehaltsbeträge und sonstige Vergütungen erfasst werden, die die GmbH den beherrschend...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Gewinnverteilung und -verwendung

Rz. 566 Im Regelfall sollten besondere Bestimmungen im Hinblick auf die Gewinnverteilung getroffen werden. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt diese im Grundsatz entsprechend der jeweiligen Beteiligungshöhe der Gesellschafter, wobei insoweit Modifikationen möglich sind (vgl. für die GmbH § 29 Abs. 3 GmbHG), z.B. eine Verteilung nach Köpfen, im Verhältnis der geleisteten Einlag...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / e) Steuerlicher Überblick

Rz. 576 Sofern der Verkehrswert der ausgeschütteten Gegenstände höher als der steuerlich maßgebliche Buchwert ist, führt die Ausschüttung unabhängig davon, ob die Sachdividende handelsrechtlich zum Verkehrswert oder Buchwert bewertet wird, stets zu einer steuerlichen Gewinnrealisierung bei der ausschüttenden Gesellschaft in Bezug auf den gemeinen Wert der ausgeschütteten Geg...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 25 Homeoffice im Ausland, teilweise

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz mit seiner Familie in W-Staat und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. A ist Buchhalter für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber G. A ist für G in der Woche für 2 Tage im Büro in Deutschland tätig und für 3 Tage in seinem Homeoffice in W-Staat. Für die Bürotage in Deutschland übernachtet A an 2 Tagen in der Woche in De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.2 Steuerklasse II (alleinerziehend)

In die Steuerklasse II sind Arbeitnehmer einzureihen, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten.[1] Dies sind die unter der Steuerklasse I bezeichneten Personen, wenn zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das der Arbeitnehmer einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten kann. Die Haushaltszugehörigkeit wird an die Wohnung des Alleinerziehenden ge...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfolge nicht in einer dem Erbre...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Gesellschafterkonten

Rz. 344 Für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft wird der jeweilige Kapitalanteil gesondert erfasst. Der Kapitalanteil des einzelnen Gesellschafters gibt hierbei in der Regel Aufschluss über die Rechtsstellung eines Gesellschafters. Aus diesem geht die wertmäßige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen im Verhältnis zu den Mitgesellschaftern hervor und – vorbehaltlic...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Erwerbsvorgänge

Rz. 13 Anders als bei der Einkommensteuer, die den Erbanfall grds. als steuerneutral behandelt und eventuelle Einkünfterealisierungen in erster Linie im Bereich der Erbauseinandersetzung annimmt, unterliegt der Erbschaftsteuer gerade der unentgeltliche Erwerb von Todes wegen. Die Erbauseinandersetzung als solche ist grds. steuerneutral, weil der Erwerbstatbestand "Erwerb dur...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / V. Konten

Rz. 672 Die Gestaltung der Konten ist bei der Abfassung eines Kommanditgesellschaftsvertrages wegweisend für die Regelungen über den Jahresabschluss, über die Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung und über die Entnahmen/Auszahlungen. Alle diese Regelungskomplexe hängen i.d.R. zusammen. Die Gesellschafterkonten haben ferner Bedeutung für die Ermittlung der Abfindung des Kommand...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 459 Für im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften ist von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Anteilseigner, in welchem Umfang der Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder die Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten der Kapitalgesellschaft steuerlich Berücksichtigung finden kann. Für den Bereich der Anteile in einem Betriebs- oder Sonderbetriebs...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2.1 Versorgungsfall "Alter"

Als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen gilt grundsätzlich das 62. Lebensjahr. Bei Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2012 erteilt wurden, ist das 60. Lebensjahr maßgebend. Hinweis Zeitpunkt der Erteilung einer Versorgungszusage Für die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Versorgungszusage erteilt wird, ist grundsätzlich die zu einem Rechtsanspruch führende ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerpflichtiger kann mehreren Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Dabei muss geprüft werden, welche dieser Tätigkeiten die Hauptbeschäftigung darstellt und welche als selbstständige Nebentätigkeiten oder als Ausfluss der Haupttätigkeit (sog. Hilfstätigkeit) zu beurteilen sind. Diese Prüfung ist grundsätzlich für jede einzelne Tätigkeit gesondert durchzuführe...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 7 Umwandlung von Guthaben auf Zeitwertkonten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können regeln, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort vergütet, sondern zunächst auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Zeitwertkonto[1] durch Freizeitausgleich abgebaut. Weder die Vereinbarung noch die Wertgutschrift des Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto führen zu einem Zufluss von A...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Mehrheitserfordernisse verschiedener Rechtsformen nach dem Gesetz

Rz. 66 Die folgende Übersicht zeigt, welche Mehrheitserfordernisse nach dem Gesetz bestehen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Albert, Neue Pauschalierungsmöglichkeiten bei Sachzuwendungen für die Lohn- und ESt durch das JStG 2007, FR 2006, 913; Niermann, Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007, DB 2006, 2307; van Dülmen, Der neue § 37b EStG: Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, DStR 2007, 9; Preising/Kiesel, Pauschalbesteuerung von nützlichen Aufwendungen? – Zum Verhältnis von § 37b ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Nicht entziehbare Geschäftsführungsbefugnisse als Anknüpfungspunkt

Rz. 71 Wurde im Gesellschaftsvertrag die gemeinschaftliche Geschäftsführung abbedungen und einem Gesellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen gem. § 181 BGB übertragen, waren die übrigen Gesellschafter bei einzelnen Gesellschaftsformen von der Geschäftsführung ausgeschlossen (vgl. z.B. § 710 BGB a.F.). Solange einem nach § 710 BGB a.F. berufenen Gesellschafter-Gesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abgrenzung von Alt- und Neuzusage

Rn. 2653 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Für die Einräumung des Wahlrechts auf Weiteranwendung der Pauschalierung nach § 40b Abs 1 und 2 EStG aF war der Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage entscheidend; maßgebend ist nicht der Zeitpunkt des Mittelabflusses, sondern die zu einem Rechtsanspruch führende Verpflichtungserklärung des ArbG, unabhängig, ob es sich um eine Einz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsprechung

Rn. 7 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende wichtige BFH-Urteile wurden im BStBl veröffentlicht und werden somit fortan von der FinVerw angewandt. Rn. 7a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH vom 16.10.2013, VI R 52/11, BStBl II 2015, 455 (Vorinstanz FG Ha vom 20.09.2011, 2 K 41/11, EFG 2012, 82) Geschenke an Nicht-ArbN im Wert von weniger als EUR 35 unterliegen der Pauschalierung; für...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall)

Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 1.3 Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Arbeitnehmer, die sich – ohne krank zu sein – auf Anordnung des Gesundheitsamts als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne begeben müssen oder einem Tätigkeitsverbot unterliegen, erhalten im Falle des Verdienstausfalls eine Entschädigung nach dem IfSG. Ähnliches gilt, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen geschlossen werden. Derartige Fälle...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Verknüpfung von Sonderbetriebsvermögen und Mitunternehmeranteil

Rz. 172 Es ist geklärt, dass im Vorfeld der tarifbegünstigten Übertragung einer Sachgesamtheit aufgrund des Erfordernisses gem. §§ 16 Abs. 4, 34 EStG, die stillen Reserven des Mitunternehmeranteils zusammengeballt aufzudecken, eine zeitraumbezogene Betrachtung anzuwenden ist.[328] S. zur Vertiefung § 23. Rz. 173 Gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG führt auch die unentgeltliche Übertr...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Ertragsteuerrecht

Rz. 594 Die Gründung eines Stimmrechtspools in Form einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen hat meist keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft bleiben selbst Inhaber der Anteile, die auf Ebene des Pools eingegangenen Bindungen berühren die Einkünfteerzielung durch diese Personen grds. nicht. Nicht abschließend geklärt ist allerdin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenmarke / 6 Arbeitstägliche Essenzuschüsse

Die Regelungen zu Kantinenmahlzeiten[1] und Essenmarken[2] gelten in gleicher Weise, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an deren Stelle einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten einräumt. Auch in diesem Fall ist als Arbeitslohn nicht der Zuschuss anzusetzen, sondern die Mahlzeit des Arbeitnehmers mit dem amtlichen Sachbezugswert (2024: ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.6 Anlage zum Wohnungsbau

Eine weitere Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen zu verwenden, ist der unmittelbare Erwerb von Bauland, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie der Bau oder die Erweiterung von Wohngebäuden. Auch eine Rückzahlung von Darlehen (Entschuldung) wegen der vorgenannten Vorhaben ist mit vermögenswirksamen Leistungen möglich.[1]...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Klassische Betriebsaufspaltung mit Allein-Besitzunternehmer oder einer Besitz-GmbH & Co. KG

Rz. 240 Problematisch ist die Einordnung der klassischen Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzeinzelunternehmen und einer beherrschten Betriebsgesellschaft. Nach den gesetzlichen Konzernvoraussetzungen i.V.m. § 4h Abs. 3 Satz 3 EStG liegt im Fall des HGB als anzuwendendem Rechnungslegungsstandard gem. § 4h Abs. 2 Satz 8 EStG kein Konzern vor. Nach dem HGB kann eine natür...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Weitergereichte Darlehen des Besitzunternehmens sind keine "Durchlaufkredite"

Rz. 226 Ein Kredit diente ausnahmsweise dann nicht der Verstärkung des Betriebskapitals, wenn es sich um einen sog. durchlaufenden Kredit handelte. In diesem Fall konnte die Hinzurechnung beim Besitzunternehmen vermieden werden, wenn ein weitergereichter Kredit als durchlaufender Kredit anzusehen wäre. Der BFH stellte strikt auf die separaten Darlehensbeziehungen ab und vern...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Anwendung nur auf Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 237 Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG sind Zinsaufwendungen i.S.d. Zinsschranke Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. "Maßgeblicher Gewinn" ist gem. § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG der steuerpflichtige Gewinn nach den Grundsätzen des EStG, bei Kapitalgesellschaften das Einkommen (§ 8a Abs. 1 Satz 1 KStG). Rechtsfolge der Regelung ist ein ausschlie...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / c) Verlustabzug

Rz. 136 Nach § 8c KStG führt die Übertragung von mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum vollständigen Wegfall des Verlustvortrags, sofern nicht einer der in §§ 8c Abs. 1 Satz 4 ff., 8c Abs. 1a oder 8d KStG geregelten Ausnahmefälle vorliegt.[235] Nach Tz. 4 des BMF-Schreibens vom 28.11.2017[236] gilt dies jedoch nicht im Fall der Rechtsnachfolge von Todes ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Erwerb durch Personengruppen mit gleichgerichteten Interessen

Rz. 244 Den Erwerberkreis beim "Einkauf in eine Betriebsaufspaltung", d.h. der Anteile am Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH, bildet der Erwerber auch gemeinsam mit ihm nahe stehenden Personen und Personen, die mit ihm oder den nahe stehenden Personen gleichgerichtete Interessen haben. Das BMF definiert in Tz. 3, 27, 28 des BMF-Schreibens vom 28.11.2017[475] die "Erwerb...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Gewerbesteuer

Rz. 471 Für Zwecke der Gewerbesteuer können bei einer KGaA sowohl die Komplementäre (nur im Fall der GmbH oder GmbH & Co. KG, nicht als natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafter) als auch die KGaA kraft ihrer Rechtsform nebeneinander gewerbesteuerpflichtig sein.[835] Die KGaA unterliegt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 GewStG als Gewerbebetrieb kraft Recht...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Zusammenfassung zur geltenden Rechtslage

Rz. 92 Im Ergebnis wird nach der derzeitigen Rechtslage hinsichtlich der Zugehörigkeit des überlassenen Wirtschaftsgutes nunmehr wie folgt differenziert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatzregelung und teilweise Ausnahmen für Pensionsverpflichtungen

Rn. 323 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Besteuerung von unmittelbaren Versorgungszusagen (Direktzusagen) bei schulbefreienden Übertragungen von Pensionsverpflichtungen sowie bei Schuldbeitritten und bei Erfüllungsübernahmen regelt § 6a EStG nicht. Allerdings hat der Gesetzgeber im Jahre 2013 mit dem § 4f EStG eine Vorschrift geschaffen, die auch die Besteuerung von schuldbefr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Geschenke und Streuwerbeartikel (§ 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG erweitert die Pauschalierung der ESt auf Geschenke iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG (Geschenke an Nicht-ArbN), zum Geschenkbegriff s §§ 4, 5 Rn 1669 (Nacke). In den Entwürfen zum JStG 2007 wurde noch auf "Nr 1 S 1" dieser Vorschrift Bezug genommen, erst in der endgültigen Fassung findet sich der generelle Verweis auf die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & atypisch Still

Rz. 466 Demgegenüber wird die GmbH & atypisch Still als Mitunternehmerschaft klassifiziert und damit wie eine gewerbliche Personengesellschaft mit der GmbH und dem stillen Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt.[819] Im Fall einer atypisch stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter demnach als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / dd) Abgrenzung des Betriebsvermögens bei bestimmten Besitzunternehmen

Rz. 205 Für die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung mit einer Bruchteilsgemeinschaft, Erbengemeinschaft oder Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen spricht sich die Finanzverwaltung für die sinngemäße Anwendung der Grundsätze des BMF-Schreibens vom 28.4.1998 aus.[396] Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann daher auch eine Bruchteilsgemeinschaft ohne Gesamthandsvermög...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bunjes/Heidner, 22. Aufl. 2023, UStG § 4 Nr. 4c Rn. 1–9. Verwaltungsanweisungen BMF-Schreiben vom 01.04.2021, MwStR 2021, 348. Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 70 ff. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen UStAE: Abschn. 4.4c.1. MwStSystRL: Art. 136a.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist erstmals ab dem 01.01.2024 anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 28.12.2023 enthält eine Nichtbeanstandungsregelung für den Fall, dass die Datenübermittlung für das erste Quartal 2024 erst bis zum 31.07.2024 vorgenommen wird.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Brill, Zur künftigen Relevanz von Kostenteilungsgemeinschaften für die öffentliche Hand, UR 2019, 81. Brill/Scheller, Das BMF-Schreiben v. 19.7.2022 zur Kostenteilungsgemeinschaft, NWB 2023, 1045. Göbel/Westermann, Aktuelle Themen der Besteuerung der öffentlichen Hand, MwStR 2023, 11. Englisch, Nichterhebung von Umsatzsteuer für kommunale Tätigkeiten – § 2b UStG und Alternative...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Connemann/Meyer-Burow, VAT in the Digital Age – ViDA/Vorschläge der Europäischen Kommission v. 8.12.2022 zur Modernisierung des Mehrwertsteuerrechts und Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs, NWB 2023, 2284. Deutsche Steuer-Gewerkschaft, E-Rechnung: eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug?/Digitales Meldesystem geplant, DSTG-Magazin 7/8 2023, 16. Eggers/Sch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Keine Übergangsfristen für Rechnungsempfänger

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 27 Abs. 38 UStG n. F. gilt für die Pflicht zum Ausstellen einer E-Rechnung eine gestaffelte Übergangsregelung (s. o., Abschn. 5). Anders ist dies auf der Eingangsseite! Ab dem 01.01.2025 die Entgegennahme einer E-Rechnung für alle inländischen Unternehmer verpflichtend. Wenn der Rechnungsaussteller sich für die Verwendung einer elektro...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhint...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine USt.-IdNr. (ohne Länderkennung) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, für Zwecke der Identifizierung angeben. Falls es innerhalb eines Quartals einen Wechsel des Mitgliedstaats der Identifizierung gegeben hat und der Unternehmer daher inne...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine Registrierungsnummer (NETP-Identifikationsnummer) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, angeben. Abb. 3 Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf den folgenden Teilseiten (siehe Abb. 3) sind dann, getrennt für jeden Mitgliedstaat, in dem der Sond...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine IOSS-Identifikationsnummer bzw. im Fall der Vertretung durch einen Vertreter gem. § 18k UStG muss dieser ergänzend auch seine Vertreter-Identifikationsnummer angeben. Daneben ist der Besteuerungszeitraum (Jahr und Monat), für den die Steuererklärung abgegeben wird, anzugeben. Falls es innerhal...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.4 Keine Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens

Eine Anrechnung nach § 21 ErbStG ist nicht vorzunehmen, sofern die Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden sind. Eine Aufstellung, mit welchen Staaten am 1.1.2018 ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, enthält H E 2.1 ErbStH 2019; (zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2023.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr