Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.6 Dauer und Aufhebung der vollständigen Regelbedarfsminderung (Abs. 3)

Rz. 38a Abs. 3 bestimmt seit seinem Inkrafttreten am 28.3.2024 die weiteren leistungsrechtlichen Folgen nach Feststellung einer Leistungsminderung nach § 31a Abs. 7. Das sind Fälle, in denen abweichend von § 31a Abs. 4 Satz 1 der Leistungsanspruch in vollständiger Höhe des Regelbedarfes entfällt, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtve...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.4 Weiterleitung von Anträgen

Rz. 14 Abs. 2 enthält eine Weiterleitungsverpflichtung unabhängig davon, ob die begehrte Leistung von einem Antrag abhängig ist. Hinsichtlich möglicher Beratungspflichten des Leistungsträgers im Zusammenhang mit der Antragstellung vgl. die Komm. zu § 14. Der Arbeitslose muss von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme höherer Leistungen nur hingewiese...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.3 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzung

Rz. 253 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Sanktion nach § 31a Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.4 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 83 In Fällen des Abs. 1 Satz 2 oder 3, in denen die Leistungsminderung für länger als einen Monat festgestellt wurde, sind die Minderungen nach Abs. 1 Satz 2 und 3 aufzuheben, sobald erwerbsfähige Leistungsberechtigte diese Pflichten erfüllen oder sich nachträglich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, diesen künftig nachzukommen. Die Vorschrift ist auch in Fäll...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.5 Sonderregelung für Leistungsminderungen nach Sperrzeiten wegen Meldeversäumnis

Rz. 88 Bei Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 in Fällen einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, Abs. 6 SGB III) gelten nach Abs. 1 Satz 7 die Rechtsfolgen des § 32. Bei dieser Neuregelung handelt es sich der Gesetzesbegründung zufolge um eine gesetzliche Klarstellung (vgl. BT-Drs. 20/3873). Sie entspricht demnach bereits geltender Praxis und s...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die bis 31.3.2011 in einem Paragraphen zusammengefassten Regelungen über Leistungsminderungen wurden wie folgt neu strukturiert: Regelung der Tatbestände von Pflichtverletzungen (§ 31), Regelung der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (§ 31a), Regelung zu Beginn und Dauer der Verminderung des Bürgergeldes (§ 31b), Regelung zu Meldeversäumnissen (§ 32). Die §§ 31a und 31b w...mehr

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Sauer, SGB II § 86 Zweites ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 86 stellt einen politischen Kompromiss dar, mit dem Anfang 2024 eine Mehrheit des Deutschen Bundestages für strengere Leistungsminderungsvorschriften durch Aufnahme der §§ 31a Abs. 7, 31b Abs. 3 in das SGB II gesichert wurde. Rz. 4 § 86 verhindert damit ab dem 28.3.2026 die weitere Anwendung der Neuregelungen in § 31a Abs. 7 und §31b Abs. 3. Das bedeutet, dass ab dies...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 4.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022 (Inkrafttreten, betroffene Vorschriften)

Rz. 40 Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – 1.1.2005 §§ 1 bis 66 Rz. 41 Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) – 6.8.2004 § 4, § 5, § 6, § 6a, § 6b (neu), § 6c (neu), § 7, § 10, § 11, § 15, § 16, § 17, § 18, § ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.4.1 Obergrenze für die Zusammenrechnung von Leistungsminderungen

Rz. 138 Eine Absenkung des Bürgergeldes um mehr als 30 % des maßgebenden Regelbedarfs für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten i. S. d. § 20 (Abs. 4 Satz 1) liegt vor, wenn zeitgleich mehrere Rechtsfolgen nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 3, mehrere Rechtsfolgen nach Abs. 1 Satz 2, eine Kombination von Rechtsfolgen nach Abs. 1 Satz 2 und 3, eine Kombination einer Rechtsfolge nach ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.2 Rechtsprechung des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 44 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Leistungsminderung nach ...mehr

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 4.1 Sozialleistungsbezieher

Beitragspflichtige Einnahmen sind für Personen, die aufgrund von Sozialleistungsbezug kraft Gesetzes oder auf Antrag versicherungspflichtig sind, seit 1.1.1995 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes oder -einkommens. Liegt einem Bezug von Kinderpflegekrankengeld oder Pflegeunterstützungsgeld ein Arbeitsentgelt zugrunde, so ist auf 80 % des laufenden Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.2 Nachweis der fehlenden Bewerbereigenschaft

Aufgrund der vorstehend angestellten Überlegungen können Arbeitgeber einer Haftung auf die Entschädigung nur entgehen, wenn sie sich mit Erfolg darauf berufen können, der Kläger habe sich nicht ernsthaft beworben, sondern sei nur auf die Entschädigung aus. Gelingt dem Arbeitgeber dieser Beweis, war der Bewerber nämlich gar kein "Bewerber" i. S. d. europäischen und deutschen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Anrechnung öffentlich-rechtlicher Leistungen

Rz. 26 Nach § 11 Nr. 3 KSchG muss sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen, was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch, sog. Bürgergeld, oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. Diese Beträge hat der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminderungen)

Zusammenfassung Begriff Leistungsminderungen im SGB II treten bei Pflichtverletzungen ein. Es handelt sich dabei um eine befristete Minderung des Anspruchs auf Bürgergeld. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rechtsgrundlagen für Leistungsminderungen bestimmen die §§ 31, 31a, 31b und 32 SGB II. § 10 SGB II ist für die Frage der Zumutbarkeit von Stellena...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 9 Kranken-/Pflegeversicherung bei Pflichtverletzung

Solange noch ein vermindertes Bürgergeld gezahlt wird, besteht trotz der Leistungsminderung der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz weiter.[1]mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 4 Höhe

Die Höhe der Leistungsminderung richtet sich nach dem jeweils maßgebenden Regelbedarf für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II. Das Bürgergeld besteht aus dem Regelbedarf und aus den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie nach Falllage auch aus Mehrbedarfen (z. B. für Alleinerziehende oder für medizinisch erforderliche kostenaufwendige Ernährung).[1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.3 Leistungsminderung wegen einer Sperrzeit nach dem SGB III

Der Fall einer Sperrzeit nach dem SGB III liegt beispielsweise vor, wenn die Hilfebedürftigkeit durch die Aufgabe einer Beschäftigung eintritt. Die Einbeziehung der Sperrzeiten nach dem SGB III bedeutet, dass jemand, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld (immer vollständig) für eine bestimmte Zeit ruht, bei Hilfebedürftigkeit unter fürsorgerechtlichen Gesichtspunkten Anspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.4 Leistungsminderungen bei nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II) können Leistungsminderungen nur nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB II i. V. m. § 31a Abs. 4 SGB II, also wegen willkürlicher Einkommens- und Vermögensverminderung oder wegen unwirtschaftlichen Verhaltens, eintreten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 7 Meldeversäumnis

Leistungsberechtigte unterliegen nach Aufforderung durch das Jobcenter der Meldepflicht. Wird diese Meldepflicht ohne wichtigen Grund nicht erfüllt, so tritt eine Leistungsminderung ein.[1] Die Meldung muss beim Träger, der zur Meldung auffordert oder beim ärztlichen oder psychologischen Dienst zu einer Untersuchung erfolgen. Für die Meldepflicht gilt neben § 59 SGB II auch die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 1 Systematik

Personen müssen für einen Anspruch auf Bürgergeld u. a. erwerbsfähig sein. Dabei wird lediglich geprüft, ob sie nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung für länger als 6 Monate gehindert sind, eine marktübliche Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben. Anders als bei der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach dem SGB III wird also nicht im Vorhi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 6 Entzug des Regelbedarfs bei vollständiger Arbeitsverweigerung

Der Leistungsanspruch entfällt in Höhe des Regelbedarfs vollständig, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen.[1] Für den Entfall des Regelbedarfs gelten demnach 2 weitere Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen: Das Bürgergeld muss innerhalb des letzten Jahres vor der Arbeitsverweigerung gemindert gewesen sein; dabei reicht ein Tag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 3 Umfang/Dauer

Der Zeitraum für eine Leistungsminderung ist abhängig davon, ob es sich um eine erste, eine zweite oder eine weitere Pflichtverletzung handelt. Das Bürgergeld mindert sich: bei der ersten Pflichtverletzung um 10 % des jeweils maßgebenden Regelbedarfs für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 % des jeweils maßgebenden Regelbedarfs für 2 Monate und bei jeder weite...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.1 Leistungsminderung wegen Verweigerung als Pflichtverletzung

Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich weigern, einer Aufforderung aus dem Kooperationsplan nachzukommen; eine Pflichtverletzung liegt auch vor, wenn kein Kooperationsplan besteht und eine Aufforderung mit Rechtsfolgebelehrung ergangen ist, sich weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen; das gilt auch für eine Ausbildung oder Arbeitsgele...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / Zusammenfassung

Begriff Leistungsminderungen im SGB II treten bei Pflichtverletzungen ein. Es handelt sich dabei um eine befristete Minderung des Anspruchs auf Bürgergeld. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rechtsgrundlagen für Leistungsminderungen bestimmen die §§ 31, 31a, 31b und 32 SGB II. § 10 SGB II ist für die Frage der Zumutbarkeit von Stellenangeboten zu bea...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2 Pflichtverletzungen

Eine Leistungsminderung kann nur denjenigen treffen, der eine Pflichtverletzung begeht. Die Ansprüche der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden aufgrund der Leistungsminderung nicht abgesenkt. Vor der Feststellung der Minderung der Leistungen ist eine Anhörung der Leistungsberechtigten erforderlich. Diese soll auf Verlangen der Leistungsberechtigten persönlich erf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 8 Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 25 Jahren

Für Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 25 Jahren gilt die Besonderheit, dass diese innerhalb von 4 Wochen nach Feststellung einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot erhalten sollen. Inhalt der Beratung soll die Prüfung sein, ob der Kooperationsplan fortgeschrieben werden muss.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.2 Leistungsminderung wegen Vermögensminderung

Darüber hinaus liegt auch eine Pflichtverletzung vor, wenn Einkommen oder Vermögen vermindert wird, um die Hilfebedürftigkeit herbeizuführen oder zu erhöhen, zur Hilfebedürftigkeit führendes unwirtschaftliches Verhalten fortgesetzt wird, der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht oder erlischt, die Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB I...mehr

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Bürgergeld (Leistungsminder... / 5 Außergewöhnliche Härte

Das BVerfG hat angeordnet, dass eine Leistungsminderung nicht erfolgen darf, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Das ist der Fall, wenn die Leistungsminderung in der Gesamtbetrachtung untragbar erscheint. Der Gesetzgeber hat diese Anordnung in die Regelung des § 31a Abs. 3 SGB II übernommen. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, w...mehr

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§ 33 Bürgergeld / V. Bürgergeld (vormals Sozialgeld)

Rz. 53 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten gem. § 19 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 SGB II Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (§§ 41 ff. SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben. Rz. 54 § 23 SGB II ist eine Ko...mehr

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§ 33 Bürgergeld

A. Vorbemerkung Rz. 1 Das Arbeitslosengeld II ist im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geregelt. Das SGB II wurde durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")[1] eingeführt und ist im Wesentlichen am 1.1.2005 in Kraft getreten. Zum 1.1.2011 wurde das SGB II umfassend novelliert und in der Tendenz einer Sozialhilfe für Erw...mehr

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§ 33 Bürgergeld / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Arbeitslosengeld II ist im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geregelt. Das SGB II wurde durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")[1] eingeführt und ist im Wesentlichen am 1.1.2005 in Kraft getreten. Zum 1.1.2011 wurde das SGB II umfassend novelliert und in der Tendenz einer Sozialhilfe für Erwerbsfähige ange...mehr

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§ 33 Bürgergeld / E. Sozialversicherungsschutz

Rz. 70 Die Bezieher von Bürgergeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2a SGB XI).[64] Erforderlich ist aber, dass der erwerbsfähige Bezieher tatsächlich Bürgergeld bezieht.[65] Rz. 71 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für erwerbsfähige B...mehr

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§ 33 Bürgergeld / V. Sanktionen gegenüber Beziehern von Bürgergeld (vormals Sozialgeld)

Rz. 69 Gem. § 31a Abs. 5 SGB II finden die §§ 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 auf nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte entsprechende Anwendung. Voraussetzung ist, dass sie eine Obliegenheitsverletzung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II (absichtliche Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit) oder nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II (Fortsetzung des unwirtschaftlichen Verhaltens) begangen haben. F...mehr

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§ 33 Bürgergeld / Literaturtipps

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§ 33 Bürgergeld / 1. Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs

Rz. 18 Die Beurteilung, ob der erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sichern bzw. erforderliche Hilfe durch Dritte erhalten können oder nicht, setzt zunächst die Ermittlung ihres Grundsicherungsbedarfs voraus. Rz. 19 Der Grundsicherungsbedarf richtet sich grundsät...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Verstoß gegen Meldeobliegenheiten

Rz. 62 Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weisen sie keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten nach, tritt eine Minderung Bürgergeldes um 10 % ein (§...mehr

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§ 33 Bürgergeld / C. Inhalt des Anspruchs: Grundsicherung

Rz. 39 § 19 Abs. 1 S. 3 SGB II beinhaltet eine Legaldefinition des Bürgergeldes, das die zentrale Geldleistung unter den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darstellt. Dieses wird nach § 19 Abs. 1 S. 1 SGB II sowohl an erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch gem. §§ 19 Abs. 1 S. 2, 23 SGB II bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft an nicht erwerbsfähige Persone...mehr

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§ 33 Bürgergeld / D. Verstöße gegen Mitwirkungs-/Meldeobliegenheiten

Rz. 55 §§ 31, 32 SGB II sanktionieren vorwerfbare Verstöße gegen Mitwirkungs- und Meldeobliegenheiten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bzw. der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft durch Absenkung und Wegfall des Bürgergeldes. Rz. 56 Die Sanktionen setzen jeweils voraus, dass vorher über die Rechtsfolgen belehrt wurde (§ 31 Abs. 1 S. 1 bzw. § 31 Abs. 2 SGB II). Dies gil...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Verstoß gegen Mitwirkungsobliegenheiten

Rz. 57 Nach § 31a Abs. 1 S. 1 SGB II mindert sich das Bürgergeld in einer ersten Stufe um 10 % des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mindert es sich um 20 % und bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mindert sich das Bürgergeld...mehr

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§ 33 Bürgergeld / B. Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 8 Anspruch auf Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II) haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 19 S. 1 SGB II). Die allgemeine Berechtigung für Leistungen nach dem SGB II ist in § 7 SGB II geregelt. Formell ist gemäß § 37 Abs. 1 SGB II ein Antrag auf Leistungsgewährung erforderlich. Rz. 9 Leistungen nach dem SGB II erhalten gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–4 SGB II Persone...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 4. Aufnahme einer zumutbaren Arbeit

Rz. 28 Der Grundsatz des Forderns der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemäß § 2 SGB II wird durch § 10 SGB II hinsichtlich der Zumutbarkeit von Tätigkeiten und Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit konkretisiert. Die Vorschrift nennt die Tatbestände, die eine Arbeit ausnahmsweise unzumutbar erscheinen lassen und den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der gr...mehr

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§ 33 Bürgergeld / III. Bedarfsgemeinschaft

Rz. 30 Nach § 7 Abs. 2 S. 1 SGB II erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Bürgergeld, wenn sie selbst erwerbsfähig sind. Gleiches gilt, wenn die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht erwerbsfähig sind, §§ 19 Abs. 1 S. 2, 23 SGB II. Rz. 31 Die Bedarfsgemeinschaft ist kein eigenständiges Rechtssubjekt.[36] Ans...mehr

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§ 33 Bürgergeld / III. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

Rz. 47 Nach § 19 Abs. 1 S. 3 SGB II zählen zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese sind in § 22 SGB II geregelt. Rz. 48 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit der Unterk...mehr

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§ 33 Bürgergeld / III. Sonderregelungen

Rz. 64 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, erhalten innerhalb von vier Wochen nach Feststellung einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot ohne Ankündigung von Rechtsfolgen, in dem die Inhalte des Kooperationsplans nach § 15 SGB II n.F. überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Mit der Re...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Erwerbsfähigkeit

Rz. 11 Erwerbsfähig ist gemäß § 8 Abs. 1 SGB II, wer nicht wegen Krankheit[18] oder Behinderung[19] auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Für Ausländer gilt zusätzlich § 8 Abs. 2 SGB II, wonach die Aufnahme einer Beschäftigung zumindest erlaubnisfähig wäre. Rz. 1...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 3. Hilfe durch Dritte

Rz. 25 Hilfebedürftigkeit i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 SGB II liegt schließlich auch bei mangelndem oder nicht ausreichendem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen nur vor, wenn die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen zu erhalten ist. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarf...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Mehrbedarfe

Rz. 46 Nach § 21 Abs. 1 SGB II umfassen Leistungen für Mehrbedarfe Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf (§ 20 SGB II) abgedeckt sind. Die einzelnen Mehrbedarfe (z.B. für werdende Mütter, Alleinerziehende, Behinderte) sind in § 21 Abs. 2–5 SGB II geregelt.[43] Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebende...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 51 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist der Anspruch auf Gewährung eines befristeten Zuschlags ersatzlos gestrichen worden.[46] Rz. 52 § 24 SGB II nennt darüber hinaus Sachverhalte, in denen eine abweichende Leistungserbringung (z.B. durch Gewährung von Darlehen, Sonderbedarfen, Erstausstattung für Wohnung, Ausstattung für neugeborene Kinder) eröffnet wird.[47]mehr