Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 2 Maximen/Maßstäbe

Bei der Anwendung von Maximen und Maßstäben werden häufig Fehler gemacht, weil Argumente, die nur aus dem Wesen der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld heraus existieren, auf die fürsorgerechtlichen Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld) übertragen werden. 2.1 Pendelzeit Nur bei gewissen Mindeststandards liegt Deckungsgleichheit bei den beiden Leistungen vor. In beiden Bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 5 Träger

Die kommunalen Träger und die Agenturen für Arbeit arbeiten regelmäßig in einer sog. "Gemeinsamen Einrichtung" zusammen. Dabei ist die Agentur für Arbeit insbesondere die die Eingliederung sowie für das Bürgergeld zuständig – mit Ausnahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung, für die die kommunalen Träger verantwortlich sind. Außerdem sind in der Kommunalträger-Zulassun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.7 Befristete Beschäftigung

Dass Beschäftigungen befristet sind, ist kein Ablehnungsgrund, solange keine bedarfssichernde unbefristete Beschäftigung zur Verfügung steht. Die Argumentation, dass durch befristete Beschäftigungen im Berufsbild eines Arbeitnehmers dessen Einstellung in Dauerbeschäftigungen beeinträchtigt würde, weil Arbeitgeber hier Vorbehalte hätten, ist nicht anerkannt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7 Leistungen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterscheidet allgemein zwischen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts.[1] Unter diesen Oberbegriffen können erbracht werden: Dienstleistungen (z. B. Information, Beratung, umfassende Unterstützung durch persönliche Ansprechpartner), Geldleistungen (z. B. Bürgergeld, Leistungen für Bildung und Teilha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind das Bürgergeld an erwerbsfähige Leistungsberechtigte und das Sozialgeld an nicht erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft.[1] Beide Leistungen umfassen den pauschalierten monatlichen Regelbedarf, Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen, die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, einschließlich Nebenkosten) sowie Heizko...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.3 Entgelthöhe

Eine Beschäftigung zu untertariflichen Bedingungen ist für tarifgebundene Arbeitnehmer im Bereich des SGB III nicht zumutbar. Bei Beziehern von Bürgergeld gilt jedoch eine Beschäftigung auch mit einem Entgelt von 70 % des Tariflohns oder eines ortsüblichen Entgelts als zumutbar. Denn bis zu dieser Grenze gelten Entgelte noch nicht als sittenwidrig. Seit dem Mindestlohngesetz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.9 Arbeitsgelegenheiten

Dieses Instrument gibt es nur im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 16d SGB II. Es handelt sich dabei um eine Form der Beschäftigung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses.[1] Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden dabei weitergezahlt und die als sog. Mehraufwandsentschädigung zusätzlich gezahlten Beträge werden nicht beim Bürgergeld als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 2.2 Subsidiaritätsprinzip

Das beim Arbeitslosengeld nach dem SGB III geltende Versicherungsprinzip kann bei der Grundsicherungsleistung nicht angewendet werden, weil Beiträge für das Bürgergeld vorher nicht entrichtet wurden. Beispielsweise werden keine Besitzstände auf ein zuvor erzieltes höheres Entgelt für den Anspruch auf Bürgergeld erworben. Damit ist der Einwand, man habe vorher mehr verdient, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.2 Kinderbetreuung

Deshalb muss beim Angebot einer Beschäftigung geprüft werden, ob diese angesichts der Betreuungspflichten zumutbar ist. Nach der Formulierung in § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist im Regelfall eine Beschäftigung nicht zumutbar, wenn ein bis 3-jähriges Kind zu betreuen ist. Dies können eigene oder Kinder des Partners sein. Zu den Kindern zählen auch Adoptivkinder, Pflege- oder Enkel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.4 Nicht bedarfsdeckende Beschäftigung

Eine nicht bedarfsdeckende Beschäftigung ist eine solche, durch die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt wird, weil das erzielte Einkommen niedriger ist als der im SGB II definierte Bedarf (Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe). Mit § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II ist klargestellt, dass (nur) für den Bereich des Bürgergeldes eine Beschäftigung, die nicht bedarf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 6 Personenkreis

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Menschen zwischen 15 und 65 Jahren und bis zu deren Erreichen der Altersgrenze (entsprechend dem Regelrenteneintrittsalter ab 65 Jahren, stufenweise angehoben bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren), die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.5 Pendelzeit

Für den Bereich des Arbeitslosengeldes regelt das Gesetz die im Regelfall zumutbaren Pendelzeiten (Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück) in § 121 Abs. 4 SGB III. Für eine Vollzeitbeschäftigung sind das 2,5 Stunden (hin und zurück) täglich, für eine Beschäftigung von bis 6 Stunden Arbeitszeit sind das 2 Stunden. Im Regelfall heißt das, dass weiter hinzutrete...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.6 Ausbildung/Qualifikation

Eine Beschäftigung ist nicht unzumutbar, weil sie geringer wertig ist als die, für die eine Ausbildung absolviert wurde oder die bisher ausgeübt wurde.[1] Auch dürfen die Arbeitsbedingungen im Detail ungünstiger sein als bei der bisher ausgeübten Beschäftigung.[2] Praxis-Beispiel Geringer wertige Beschäftigung muss akzeptiert werden Ein Arbeitgeber sucht einen Einzelhandelskau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1.2 Potenzialanalyse/Kooperationsplan/Vertrauens-/Kooperationszeit

Es wird regelmäßig überprüft, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. Aufforderungen und Arbeitsangebote aus dem Kooperationsplan erfolgen verbindlich mit Rechtsfolgenbelehrung. Das Gleiche gilt, wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann. Hinweis Mindern von Geldlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 2 Prinzip "Fördern und Fordern"

Grundprinzip bei dem Bemühen um die Eingliederung ist das "Fördern und Fordern". Dem Fördern entspricht dabei ein umfassendes System von Leistungen zur beruflichen und sozialen Eingliederung und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Im Gegenzug fordert das Gesetz von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dass sie aktiv alle Möglichkeiten zur Beendigung und Verringerung ihrer H...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.1 Wichtiger Grund

Erst bei der Ablehnung einer vom Jobcenter angebotenen Beschäftigung, der Beendigung einer Beschäftigung usw., ist unter dem Rechtsbegriff des wichtigen Grundes zu prüfen, ob der leistungsberechtigten Person die Beschäftigung möglicherweise nicht zumutbar war oder ein anderer wichtiger Grund für die Ablehnung oder Beendigung der Arbeit vorlag. Das Ergebnis dieser Prüfung kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 1 Ziel

Kernziel dieses Leistungssystems ist es, die Leistungsberechtigten so schnell und nachhaltig wie möglich wieder in das Erwerbsleben einzugliedern und dadurch die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu reduzieren. Dies soll vorrangig durch eine intensive Beratungs- und Vermittlungsarbeit sowie durch ein umfassendes System beruflicher Eingliederungsleistungen erreicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 2.1 Pendelzeit

Nur bei gewissen Mindeststandards liegt Deckungsgleichheit bei den beiden Leistungen vor. In beiden Bereichen dürfen z. B. die abverlangten Beschäftigungen nicht rechtswidrig oder sittenwidrig sein. Bei anderen Fragen ergibt sich eine natürliche Annäherung. Die täglich zumutbare Pendelzeit zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (etwa 2,5 Stunden für eine Vollzeitbeschäftigung) kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

7.1.1 Ansprechpartner/Fallmanager Kern der Eingliederungsleistungen des SGB II ist ein intensives Betreuungskonzept. Der zuständige Leistungsträger soll danach für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einen "persönlichen Ansprechpartner" benennen.[1] Dieser Ansprechpartner soll die einzelnen Eingliederungssc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "zumutbar" werden Maßstäbe definiert, unter denen die Aufnahme einer Beschäftigung zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit abverlangt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Zumutbarkeit von Beschäftigungen ist in § 10 SGB II aufgelistet.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1.3 Eingliederungsleistungen

In den §§ 16 bis 16i SGB II sind alle Leistungen abschließend aufgezählt, die zur Eingliederung erbracht werden dürfen. Ein großer Teil der Leistungen entspricht dabei den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitsförderung im Versicherungsbereich). Dabei ist die Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse als Pflichtleistung von der Agentur für Arbeit zu erbringen;...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1.1 Ansprechpartner/Fallmanager

Kern der Eingliederungsleistungen des SGB II ist ein intensives Betreuungskonzept. Der zuständige Leistungsträger soll danach für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einen "persönlichen Ansprechpartner" benennen.[1] Dieser Ansprechpartner soll die einzelnen Eingliederungsschritte und Hilfen koordinieren un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 4 Bedarfsgemeinschaft

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, Partnerinnen und Partner, die nicht dauernd g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 1 Hinzuverdienstregelungen nach dem SGB II

Für Bezieher von Bürgergeld gelten besondere Regelungen zur Anrechnung von Erwerbseinkommen (Hinzuverdienstregelung) nach dem SGB II. Sie berücksichtigen, dass das Bürgergeld – anders als die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld – auch bei einer Vollerwerbstätigkeit (aufstockend) gezahlt werden kann, wenn das Erwerbseinkommen nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 3.2 Nach Vollendung des 12. Lebensjahres

Nach Vollendung des 12. Lebensjahres besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ebenfalls Anspruch auf Unterhaltsleistung, wenn das Kind keine Leistungen nach dem SGB II – also Bürgergeld – bezieht oder durch die Zahlung der Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach dem SGB II vermieden werden kann oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, über ein Brutt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 1.1 Anrechnung auf andere Sozialleistungen

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz dienen zur Deckung des Lebensunterhalts eines Kindes. Diese Leistungen werden beim Bürgergeld und der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt. Sie sind vorrangige Sozialleistungen. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wird durch Unterhaltsleistungen nicht ausgeschlossen. Wird ergänzend W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (Sozialversicherung)

Zusammenfassung Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.1 Gesetzlich Versicherte

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur noch für Bezieher von Bürgerg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.3 Hilfebedürftigkeit allein durch Beiträge zur Kanken-/Pflegeversicherung

Personen, die gerade so viel Einkommen erzielen, dass sie kein Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erhalten, sind insofern hilfebedürftig, als sie ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Auf Antrag übernimmt das Jobcenter im erforderlichen Umfang den Betrag. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejenigen nicht erwerbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.4 Doppelversicherung

Allerdings sind Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, die eine nicht bedarfsdeckende versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durchaus "doppelt" versichert: für das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung und wegen des Leistungsbezugs. Dies entspricht dem in der Krankenversicherung geltenden Prinzip des...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 6 Existenzgründung aus Bürgergeld

Bezieher von Bürgergeld können keinen Gründungszuschuss erhalten. Sie können bei dem Schritt in die Selbstständigkeit jedoch nach dem SGB II durch ein gesondertes Einstiegsgeld sowie durch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern und Expertenunterstützung gefördert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 3 Anrechnungszeit in der Rentenversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II führt nicht zu einer Beitragszeit in der Rentenversicherung, sondern führt zu einer Anrechnungszeit. Diese Anrechnungszeit in die gesetzliche Rentenversicherung wird auch für von der Rentenversicherungspflicht Befreite (z. B. Angehörige von berufsständischen Versorgungseinrichtungen) gemeldet.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.5 Wegfall des Anspruchs infolge Leistungsminderungen des Jobcenters

Auch bei einem Wegfall des Anspruchs auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II infolge von Leistungsminderungen besteht immer ein Krankenversicherungsschutz. Derzeit ist die Anwendung von Leistungsminderungen aber bis zum 30.6.2023 ausgesetzt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.2 Privat Versicherte

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, die zuvor der privaten Krankenversicherung zuzuordnen waren, müssen auch während des Leistungsbezugs in der privaten Krankenversicherung bleiben.[1] Diese Personen können gegen ihre PKV eine Versicherung im halbierten Beitrag des Basistarifs geltend machen. Die Jobcenter sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1 Kranken-/Pflegeversicherung

1.1 Gesetzlich Versicherte Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur noc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Renten-/Unfallversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nur eine unbewertete Anrechnungszeit.[1] Diese führt dazu, dass erworbene Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten erhalten bleiben. Für unter 25-jährige Leistungsbezieher ist bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit jedoch eine bewertete Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI zu berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 4 Arbeitsunfähigkeit

Wird der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, wird es zunächst fortgezahlt. Entscheidend für den Anspruchsverlauf ist jedoch die Prognose, ob Erwerbsfähigkeit innerhalb von 6 Monaten wieder eintritt. Wird nicht mehr von Erwerbsfähigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden ausgegangen, so müssen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 4 Leistungen

Die Förderung der Teilnehmer umfasst die Weiterzahlung des vor Beginn der Maßnahme bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. des Bürgergeldes und die Übernahme der angemessenen Teilnahmekosten, soweit diese für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Zu den Teilnahmekosten gehören z. B. Lehrgangskosten (Gebühren, Kosten für Lernmittel) oder Kosten für Arbeitskleidung. Daneben könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibeträge)

Zusammenfassung Begriff Der Anspruch auf Bürgergeld wird ermittelt, indem dem bestehenden Bedarf für den Lebensunterhalt (Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung) das zu berücksichtigende Einkommen gegenübergestellt wird. Die Differenz ist der Anspruch auf Bürgergeld. Das zu berücksichtigende Einkommen wird ermittelt, indem von dem erzielten Einkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen beim Bürgergeld

Zusammenfassung Begriff Privilegierte Einkommen sind Einnahmen, die beim Bürgergeld nicht oder nicht vollständig als Einkommen berücksichtigt werden. Dies sind insbesondere Einnahmen, die für einen anderen Zweck bestimmt sind und dessen Erfüllung durch die Berücksichtigung als Einkommen beeinträchtigt würde. Beim Bürgergeld gibt es keine "Anrechnung". Denn der Leistungsanspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberücksichtigung)

Zusammenfassung Begriff Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen, soweit er nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen (oder Vermögen) gesichert werden kann. Der Leistungsanspruch wird daher berechnet, in dem zunächst der Bedarf ermittelt wird (Regelbedarf, Mehrbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung), danach wird das Einkommen berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.3 Einnahmen nach der Bürgergeld-Verordnung

Ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt werden: Einnahmen, wenn sie 10 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen. Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie 100 EUR kalenderjährlich nicht übersteigen. Nicht steuerpflichtige Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung an eine Pflegeperson. Der Auslandsverwendungszuschlag an Soldaten. An ehemalige Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2.3 Rückwirkende Erhöhungen

Der Betrag, um den das Kindergeld rückwirkend erhöht wird, wird beim Bürgergeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Dies geschieht aus Billigkeitsgründen und zur Minimierung des Verwaltungsaufwands.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 6.2 Laufende/einmalige Einnahmen/Nachzahlungen

Bei der Berücksichtigung des Einkommens ist zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen sowie Nachzahlungen zu unterscheiden. Laufende und einmalige Einnahmen sind in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen. Nachzahlungen sind ebenfalls in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen, solange dadurch der Anspruch nicht komplett für den Monat der Berücksichtigung als Einkommen entfällt. En...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Bürgergeld wird ermittelt, indem dem bestehenden Bedarf für den Lebensunterhalt (Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung) das zu berücksichtigende Einkommen gegenübergestellt wird. Die Differenz ist der Anspruch auf Bürgergeld. Das zu berücksichtigende Einkommen wird ermittelt, indem von dem erzielten Einkommen Absetzbeträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen, soweit er nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen (oder Vermögen) gesichert werden kann. Der Leistungsanspruch wird daher berechnet, in dem zunächst der Bedarf ermittelt wird (Regelbedarf, Mehrbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung), danach wird das Einkommen berücksichtigt. Ist der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 6 Haushaltsgemeinschaft

Wird nach § 9 Abs. 5 SGB II vermutet, dass verwandte oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft Unterstützung leisten, gilt hierfür ein besonderer Freibetrag. Es ist der Bedarf der Familie ohne die antragstellende Person zu ermitteln. Dabei werden die Regelbedarfe zusammengerechnet, wobei für den Einkommensinhaber der doppelte Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.1 Arten

Zum Einkommen gehören danach insbesondere Arbeitsentgelt, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld), Miet- und Pachteinnahmen, Kapital- und Zinserträge sowie Kindergeld.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3 Besonderheit bei Erwerbstätigkeit

3.1 Grundabsetzbetrag Zur Vereinfachung der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit sowie bei Ausbildungen gilt ein sog. Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich, mit dem folgende Absetzbeträge zusammengefasst werden: Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht); Beiträge zu nach Grund und Höhe angemessenen ö...mehr