Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Kosten der Telematik im ambulanten Bereich leisten die Krankenkassen Erstattungen an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer nach § 95 (z. B. Gebühr für ein elektronisches Rezept), um die während der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase sowie die während des laufenden Betriebes dort entstehenden Kosten refinanzieren z...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.4 Übersteigen des Rücklagesolls (Abs. 4)

Rz. 7 Nach Abs. 4 Satz 1 ist bei einem Übersteigen des Rücklagesolls durch die Rücklage der übersteigende Betrag den Betriebsmitteln bis zu der in § 63 Abs. 2 genannten Höhe zuzuführen. Darüber hinaus sind nach Abs. 4 Satz 2 verbleibende Überschüsse bis zum 15. des Monats an den Ausgleichsfonds (§ 65) zu überweisen. Damit ist vorrangig die Auffüllung des Betriebsmittelsolls b...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.7 Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (Abs. 6 i. d. F. ab 26.3.2024)

Rz. 9 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kann über die Voraussetzungen nach Abs. 4 hinaus weitere Maßnahmen festlegen, wenn dies aufgrund des Gefährdungspotenzials erforderlich ist. Die weiteren Maßnahmen sind in die Richtlinien nach § 217f Abs. 4b Satz 1 aufzunehmen (GKV-Spitzenverband, Schutz der Sozialdaten, www.gkv-spitzenverband.de/krankenver...mehr

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Sommer, SGB V § 367 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die Anforderungen an die technischen Verfahren zu telemedizinischen Konsilien. Ein Telekonsilium ist die zeitgleiche bzw. zeitversetzte Kommunikation zwischen einem einholenden Arzt/Zahnarzt u...mehr

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Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.3 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Das Nähere zu Inhalt und Struktur der relevanten Datensätze haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Benehmen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu vereinbaren (Satz 1). Die Regelung sieht vor, die Vereinbarung bis ...mehr

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Sommer, SGB V § 364 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.1 Ausgabenist (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Ausgaben zu ermitteln, also das Ausgaben-Ist. Dabei handelt es sich um die kumulierten Beträge vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats hinsichtlich aller Leistungsausgaben, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes und alle sonstigen Au...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 2.1 Verwendung der Betriebsmittel (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 dürfen Betriebsmittel nur für die gesetzlichen oder durch die Satzung vorgesehen Aufgaben sowie für die Verwaltungskosten verwendet werden. Hierzu gehören die Leistungsausgaben, die Verwaltungskostenpauschale, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes, die Auffüllung der Rücklage, die Finanzierung de...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.1 Getrennte Vergütungsanteile (Abs. 2c)

Rz. 61 Abs. 2c stellt es den Partnern der Bundesmantelverträge-Ärzte, der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen frei, getrennte Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung für die an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Arztgruppen festzulegen und dabei auch die Grundlagen für die Bemessung der Vergütungsanteile zu regeln (vgl. "können vereinbaren"). Allerd...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.5 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 5)

Rz. 7 Die Verarbeitung von Daten der elektronischen Verordnung (Abs. 2) zum grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten über die jeweiligen nationalen eHealth-Kontaktstellen an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union berechtigten Leistungserbringer ist zulässig, wenn der Versicherte vor der Übermittlung seine Einwilligung in die Nutzung des Überm...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.11 Unterstützung der Informationspflicht (Abs. 10)

Rz. 12 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen dabei, ihre Informationspflichten (Abs. 9) zu erfüllen. Der GKV-Spitzenverband stellt das Informationsmaterial so rechtzeitig bereit, dass dieses den Versicherten durch die Krankenkassen zur Einführung der Anwendungen zur Verfügung gestellt werden kann. Über die Inhalte setzt ...mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 2.6 Verfahren (Abs. 6)

Rz. 12 Zur Unterstützung der Ombudsstellen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach den Abs. 2 bis 5 legt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zur verbindlichen Nutzung jeweils geeignete einheitliche Verfahren fest (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband setzt sich dazu mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.6 Gutschrift der Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 11a Nach Abs. 1 wird zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern grundsätzlich elektronisch abgerechnet. Im Rahmen des Abrechnungsvorgangs kommt es aufgrund der damit einhergehenden Medienbrüche (z. B. durch zahlungsbegründende Unterlagen in Papierform) zu Unsicherheiten und Hindernissen für ein vollständig digitalisiertes Abrechnungsverfahren. Leistungserbrin...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.3 Unterstützung der Informationspflicht (Abs. 2; aufgehoben zum 15.1.2025)

Rz. 7 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen dabei, ihre Informationspflichten (Abs. 1) zu erfüllen. Der GKV-Spitzenverband stellt das Informationsmaterial spätestens bis zum 30.11.2020 bereit. Über die Inhalte stellt der GKV-Spitzenverband Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfr...mehr

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Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Kosten der Telematik, die den Apotheken entstehen, leisten die Krankenkassen Erstattungen, um die während der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase sowie die während des laufenden Betriebes dort entstehenden Kosten refinanzieren zu können (BT-Drs. 15/4924 S. 10 zu § 291a). Mit Wirkung zum 29.12.2022 wird die Finanzierung von einer Anschub- zu einer lau...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.4 Vergütung der Apotheker (Abs. 4)

Rz. 11 Apotheker erhalten für ihre Leistungen (Abs. 2) eine zusätzliche Vergütung (Satz 1). Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen vereinbaren der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene (Deutscher Apothekerverband – DAV...mehr

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Sommer, SGB V § 361b Zugrif... / 2.3 Bereitstellung (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen ermöglichen den Versicherten die Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung i. d. R. innerhalb von 2 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer Verordnung bei der Krankenkasse. Im Rahmen der Abgabe digitaler Gesundheitsanwendungen an die Versicherten werden von den Krankenkassen sowohl im Rahmen von Pilotvorhaben als auch im Rahmen dauerhafter...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1 Daten zur Durchführung des monatlichen Ausgleichs (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, welche Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds erforderlich sind. Während der Gesetzentwurf hierzu lediglich das Beitrags-Soll der Mitglieder ohne das Beitrags-Soll aus den Rentenzahlungen sowie die tatsächlich verausgabten Leistungsaufwendungen des Vormonats benannte (vgl. BT-Drs....mehr

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Sommer, SGB V § 314 Informa... / 2.2 Informationsmaterial (Satz 2)

Rz. 4 Für Informationen über die elektronische Patientenakte hat die gematik das hierzu durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nach § 343 erstellte Informationsmaterial zu nutzen. Ebenso wie die gematik haben die Krankenkassen ihre Versicherten über di...mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung. Hintergrund sind die z...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbaren im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten ...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.4 Betriebsmittel-Ist und Höhe der Rücklage (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Nr. 4 sind der am 1. des Monats vorhandene Betriebsmittelbestand, also das Betriebsmittel-Ist, und die Höhe der Rücklage, also das Rücklage-Ist, zu ermitteln. Unter dem Betriebsmittel-Ist ist die Summe aller liquiden Bestände der Pflegekasse unabhängig von ihrer Fristigkeit zu Beginn des laufenden Monats zu verstehen; sie entspricht dem Endbestand des Vormo...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.2 Berechnungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 enthält Bestimmungen zum Berechnungsverfahren des Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds im Rahmen des monatlichen Ausgleichs (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Nach Satz 1 erhält die Pflegekasse bis zum Monatsende den Unterschiedsbetrag aus dem Ausgleichsfonds, wenn die Ausgaben zuzüglich des Betriebsmittel- und Rücklage-Solls hö...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.1 Bereinigung durch den Jahresausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 wird nach Ablauf des Kalenderjahres zwischen den Pflegekassen ein Jahresausgleich durchgeführt. Nach Vorliegen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse aller Pflegekassen und der Jahresrechnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Pflegeversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr werden die Erge...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.3 Verordnungsermächtigungen (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 kann das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere regeln über: die inhaltliche und zeitliche Abgrenzung und Ermittlung der Beträge nach den §§ 66 bis 68, die Fälligkeit der Beträge und Verzinsung bei Verzug, das Verfahren bei der Durchführung des Finanzausgleichs sowie die hierfür von den Pflegekassen mi...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Krankenkassen stellen jedem Versicherten seit dem 1.1.2021 im Rahmen eines Rechtsanspruchs auf Antrag und mit seiner Einwilligung (bis zum 14.1.2025) oder im Rahmen einer Widerspruchslösung (ab 15.1.2025) eine von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung. Die Vorschrift regelt die technischen Anforderungen für d...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.3 Vereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 4 Das Abrechnungsverfahren nach Abs. 1 für Hebammen und Physiotherapeuten wird in Vereinbarungen geregelt (Satz 1). Vertragspartner ist jeweils der GKV-Spitzenverband. Vertragspartner aufseiten der Hebammen sind deren Verbände auf Bundesebene (z. B. Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V.). Für die Physiotherapeuten sind deren Spitzenorganisationen auf Bundesebe...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 64a des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 in das SGB V eingefügt. Die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz (tele...mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Förderung der Zusammenarbeit der Landesverbände der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes (MD) mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden. Mit Wirkung zum 4.8.2011 wurde der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. durch das Infektionsschutzgesetz v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) als weite...mehr

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Jung, AsylbLG § 12 Asylbewe... / 2.7 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen

Rz. 9 Der zum 26.11.2019 durch das 2. DSAnpUG-EU eingefügte Abs. 8 (vgl. Rz. 1c) ermächtigt in Satz 1 das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder, an die obersten Bundes- und Landesbehörden (d. h. Bundes- und Landesministerien) Tabellen mit statistischen Ergebnissen zu übermitteln. Dies entspricht der bereits zuvor geübten Praxis. Gemäß Abs. 8 Satz 2 dü...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.2 Elektronische Verordnungen durch Leistungserbringer (Abs. 2)

Rz. 6 Ärzte und Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, in Einrichtungen tätig sind, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in zugelassenen Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen tätig sind, stellen Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch aus (Satz 1). Die Verpflichtung beste...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung vom 1.1.1993 die Überschrift geändert sowie Abs. 1 inhalt...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.3 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Rz. 6 Der dritte Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 3) ist im Dritten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII geregelt (§§ 22 bis 26). Die Diktion in Abs. 1 Nr. 3 hat mit der dynamischen Entwicklung der Vorschriften im SGB VIII kaum noch Schritt gehalten. Während in Abs. 1 Nr. 3 Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2 Gesamtvergütungssysteme

Rz. 26 Die Gesamtvergütung ist nach der gesetzlichen Definition des § 85 Abs. 2 Satz 2 HS 1 das Ausgabevolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden Leistungen. Die Vorschrift stellt klar, dass die Gesamtheit der kassen(zahn)ärztlichen Versorgung abgegolten wird (vgl. BSG, Urteile v. 17.9.2008, B 6 KA 48/07 R, und v. 27.6.2012, B 6 KA 28/11 R). Eine Vergütung außerhalb der G...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.1 Elektronische Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik hatte bis zum 30.6.2020 die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch nach § 360 Abs. 1 übermittelt werden können (Satz 1 Nr. 1). Für die flächendeckende Einführung elektronischer ärztlicher Verordnungen sind funktional abgestimmte, interoperable und sichere Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.6 Vergütung nichtärztlicher Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 49 Die Gesamtvertragspartner auf KV-Ebene haben auch die Vergütung nichtärztlicher Leistungen, die sich aus den Anlagen 7 (Onkologie-Vereinbarung) und 11 (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) der Bundesmantelverträge (BMV-Ä und BMV-Ärzte/Ersatzkassen) ergeben, angemessen umzusetzen (vgl. Abs. 2 Satz 4 HS 2). Da der BMV-Ä und der inhaltsgleiche BMV-Ärzte/Ersatzkassen für die r...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.1 Zuständigkeit und Definition (Abs. 1)

Rz. 3 Zuständig, die Telematikinfrastruktur zu schaffen, sind die Bundesrepublik Deutschland (BRD), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.1 Zuständigkeit der KBV (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV legt die Inhalte der elektronischen Patientenakte fest und schreibt sie fort (Satz 1). Sie gibt den Einsatz und die Verwendung vor. Die Regelung enthält die Verpflichtung der KBV, für die Anpassung der informationstechnischen Systeme an die Festlegungen den Herstellern informationstechnischer Systeme und Krankenkassen Darstellungen zur Visualisierung der MIO zu...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.3 Übermittlungspflicht sonstiger ärztlicher Leistungserbringer (Abs. 1b)

Rz. 18 Leistungserbringer, die ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen oder ihren Verbänden Verträge zu Modellvorhaben (§ 64e), zu besonderen Versorgungsformen (§ 140a), zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b), zur Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), zur Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) oder zur ambulanten spezialfachärztlichen Vers...mehr

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Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 2.6 Verarbeitung der Identifikationsnummer

Rz. 15c Abs. 3b wurde mit dem Registermodernisierungsgesetz zum 20.4.2021 eingefügt. Um die Daten einer natürlichen Person in einem Verwaltungsverfahren eindeutig zuzuordnen, wurde mit dem Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) die Identifikationsnummer nach § 139b AO als zusätzliches Ordnungsmerkmal in die sich im Einzelnen nach diesem Gesetz ergebenden Register des Bundes un...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.24 Kosten des Technologieservers (Abs. 14)

Rz. 21 Bei der gematik unmittelbar für die Errichtung und den Betrieb des Technologieservers entstehende Kosten werden vom BfArM getragen (Satz 1). Das BfArM legt die Einzelheiten der Kostenerstattung im Einvernehmen mit der gematik fest (Satz 2). Die Finanzierung der Kosten der gematik erfolgt durch den GKV-Spitzenverband. Dies ist anzupassen, da es sich beim Terminologiese...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.8 Auftragsvergabe (Abs. 7)

Rz. 32 Bei der Vergabe jeglicher Aufträge durch die gematik unterhalb der Schwellenwerte (§ 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist die Unterschwellen-Vergabeordnung anwendbar (Satz 1). Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte (EU-Schwellenwerte). Die ab Januar 2020 ...mehr

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Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 27. Mai 2020 zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patienten-Datenschutz-Gesetz; www.bfdi.bund.de). Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendung...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.2 Durchführung des Sicherstellungsauftrags (Satz 2)

Rz. 6 Zur Durchführung des Sicherstellungsauftrags schließen die Pflegekassen bzw. deren Verbände mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen (Satz 2). Diese Regelung ist Folge des aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend übernommenen Sachleistungsprinzips (vgl. § 2 Abs. 2 S...mehr