Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesamt für Soziale Sicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Datenübermittlung auf Abruf (Online-Verfahren) aus den Dateien der Rentenversicherungsträger. Das Abrufverfahren ist in § 79 SGB X normiert und ermöglicht den in § 35 SGB I genannten Stellen einen sog. Online-Zugriff. Jedoch sind die Regelungen in § 148 Abs. 3 als Spezialnormen vorrangig. Deshalb ist na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 2.2 Sicherheitskonzept

Rz. 5 Zur Erhöhung der Datensicherheit hat die Deutsche Rentenversicherung Bund für ihren Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung und unter verbindlicher Beteiligung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine in die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund fallende Quers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 3 Erfordernis einer Gewerbeerlaubnis für Krankenkassen

Der BGH sieht in der Vermittlung privater Zusatzversicherungen durch Krankenkassen eine geschäftliche Handlung i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, da die Krankenkassen bei der Vermittlung auch zur Förderung des Absatzes der Dienstleistungen der mit ihr kooperierenden privaten Krankenversicherungen handeln.[1] Die Krankenkassen benötigen aus diesem Grund im Rahmen der Vermittlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 4 Katalog der vermittelbaren Zusatzversicherungen

Gegenstand der Vermittlung können alle Leistungen sein, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen. Dazu gehören insbesondere Ergänzungstarife zur Kostenerstattung (bei ambulanter "Privatbehandlung" statt der üblichen Sachleistung über die elektronische Gesundheitskarte), die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 2 Kooperation von Krankenkassen und Versicherungsunternehmen

Über die Kooperation zwischen Krankenkasse und privatem Krankenversicherungsunternehmen ist eine Vereinbarung zu schließen. Darin werden die konkreten Inhalte der Vermittlungstätigkeit der Krankenkasse und das Nähere zur Durchführung der Kooperation geregelt. Nach durchgeführter Vermittlung und der damit herbeigeführten Kooperation werden nicht die Krankenkassen Vertragspartner...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 7.1 Provision

Nach Auffassung des Bundesamts für Soziale Sicherung darf das private Versicherungsunternehmen weder an Krankenkassenmitarbeiter noch an die Krankenkasse Provisionen zahlen. Dafür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Provisionszahlungen mit Gewinnanteilen, wie sie bei privaten gewerblichen Vermittlern üblich wären. Die Gewinnerziel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.1 Meldepflichten privater Versicherungsunternehmen (Abs. 1)

Rz. 3 Um sicherzustellen, dass privat Krankenversicherte (vgl. § 23) auch tatsächlich dauerhaft ihre Pflicht zur Absicherung des Pflegefallrisikos bei einem privaten Versicherungsunternehmen erfüllen, werden letzteren Kontroll- und Meldepflichten auferlegt. Dabei unterscheidet Absatz 1 Satz 1 zwei Fallkonstellationen, von denen die erste zwischenzeitlich gegenstandslos ist: ...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.2 Weitere Meldepflichten (Abs. 2)

Rz. 8 Sofern Heilfürsorgeberechtigte nicht gegen Krankheit versichert sind, trifft den Dienstherrn nach Absatz 2 Satz 1 eine Meldepflicht, um sicherzustellen, dass auch dieser Personenkreis seiner Verpflichtung zur Absicherung des Pflegerisikos bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachkommt (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 42 zu § 47). Rz. 9 Die Postbeamtenkrankenkasse ...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Zum 1.1.2017 wurden durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) in Abs. 1 die Sätze 1 und 2 geändert sowie Satz 3 neugefasst. Zum 1.1.2020 wurde durch Art. 39 Nr. 10 des Gesetzes zur Regelung des S...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1996 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach geändert. Die letzte erhebliche Veränderung wurde zum 1.1.2006 mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 3.8.2005 (BGBl. I S. 2269) durch Streichu...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 51 regelt die Meldepflichten bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung. In Abs. 1 findet sich die Meldepflicht der privaten Versicherungsunternehmen für Mitglieder der privaten Pflegeversicherung, Abs. 2 regelt die Meldepflichten der Dienstherren für Heilfürsorgeberechtigte, der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) sowie der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG), BT-Drs. 18/5372; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drs. 18/6586. Bundesversicherungsamt, Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der bundesunmittelbaren Krankenkassen, Rundschreiben v. 12.6.201...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Jansen, SGB VI § 273a Zustä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 273a trat gemäß Art. 42 Abs. 1 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) am 1.1.1992 in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 56, Art. 86 Abs. 1 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3342) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 das Wort "Bundesknappschaft" durch die Wörter "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-Se...mehr

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Jansen, SGB VI § 273a Zustä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden. Betriebe der Industrie der Steine und Erden zählen jedoch nur dann zu den knappschaftlichen Betrieben, wenn sie überwiegend unter Tage betrieben werden (§ 134 Abs. 1). Eine bergmännische Gewinnung von Materialien und ähnlichen Stoffen liegt vor, wenn diese nac...mehr

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Jansen, SGB VI § 273a Zustä... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung in Zweifelsfällen entscheidet, ob ein Betrieb im Beitrittsgebiet einem knappschaftlichen Betrieb i. S. v. § 134 gleichgestellt ist oder ob die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer außerhalb von knappschaftl...mehr

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Jung, SGB VII § 172c Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Altersrückstellungen gemäß Abs. 1 dienen der Versorgung von Arbeitern und Angestellten sowie Beschäftigten, bei denen einzelvertraglich eine Anwartschaft auf Versorgung analog beamtenrechtlicher Vorschriften und Grundsätzen begründet wird (Dienstordnungsangestellte). Beamte bei einem Unfallversicherungsträger fallen nicht unter die Vorschrift. Für diese gelten die ents...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 1 Rechtsform

Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[1] Sie gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und handeln durch den Verwaltungsrat (Selbstverwaltungsorgan) und den hauptamtlichen Vorstand, die ihre gesetzlichen Vertreter sind. Dabei stehen sie unter der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung oder einer nach Landesrecht be...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Norm regelt die Zuweisungen für sonstige Ausgaben aus dem Gesundheitsfonds (§ 271), der vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Sondervermögen verwaltet wird. Die Krankenkassen erhalten die Zuweisungen für sonstige Ausgaben neben den Zuweisungen für Leistungsausgaben (§ 266). Sie werden ebenfalls nicht in tatsächlicher, sondern in standardisierter Höhe geleis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 53 regelt die Grundlagen für die Berichterstattung über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Bereitstellung der dafür aufbereiteten Daten. Diese Aufgabe wird in dem nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende etwas entwirrtem System der 2 Trägerschaften und nur noch 2 Organisationsformen – gemeinsame Einrichtung nach § 44b od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzkasse / 2 Bezirk, Vereinigung und Schließung

Der Bezirk einer Ersatzkasse kann durch Satzungsregelung auf das Gebiet eines oder mehrerer Länder oder auch auf das gesamte Bundesgebiet erweitert werden. Die entsprechende Satzungsregelung bedarf der Genehmigung der vor der Erweiterung zuständigen Aufsichtsbehörde. Ersatzkassen können sich auch auf Beschluss ihrer Verwaltungsräte vereinigen. Eine Schließung ist möglich, wen...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.3 Ausnahmen vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität

Rz. 13 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität stellt für sich gesehen keinen absolut unveränderbaren Wert dar. Wenn die notwendige medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die einen verfassungsmäßigen Rang einnimmt, auch unter Ausschöpfung aller bekannten Wirtschaftlichkeitsreserven von einer Krankenkasse nicht mehr mit den Zuweisungen aus dem Gesun...mehr

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Jung, SGB VII § 149 Dienstr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 soll das Personal der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (Anlage 1 zu § 114) vorrangig aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestehen. Der Einsatz von Beamtinnen und Beamten soll auf den Kernbereich hoheitlicher Tätigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften (sog...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 1)

Rz. 3 Daten, die für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, sind unverzüglich zu löschen (VO (EU) 2016/679; BSG, Urteil v. 18.12.2018, B 1 KR 31/17 R). Die Norm konkretisiert diesen Grundsatz für die Sozialdaten, die bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse an...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Ersatz- und Erstattungspflichten insbesondere zur Behebung von Doppelversicherungen. Abs. 1, 2 und 5 gelten mit Einschränkungen auch für die Sozialversicherung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II), zum Teil besteht gleichwohl kein Beitragserstattungsanspruch. Abs. 1 betrifft Krankenversicherungsverhältnisse. Abs. 1...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Mutterschaftsgeld

Rz. 13 Mutterschaftsgeld wird in den letzten sechs Wochen vor der Geburt (§ 3 Abs. 1 MuSchG) und bis acht Wochen (u.U. auch 12 Wochen) nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 MuSchG) gezahlt (§ 19 Abs. 1 MuSchG). Nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I ist das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG [11]), soweit das Mutterschaftsgeld nicht aus einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit herrührt, bi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Breyer/Zweifel/Kifmann, Gesundheitsökonomik, Berlin, 2007. Bundesversicherungsamt, So funktioniert der neue Risikostrukturausgleich im Gesundheitsfonds, Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung http://www.bundesversicherungsamt.de (abgefragt: 20.2.2020). Göpffarth/Greß/Jacobs/Wasem (Hrsg.), Jahrbuch Risikostrukturausgleich 2009/2010, Heidelberg. Neumann, Auf dem We...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) zum 23.7.2009 eingeführt worden. Rz. 2 Die Vorgängervorschrift enthielt Regelungen zum Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner und wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt das Verfahren durch (Satz 1). Es berechnet den zuzuführenden Betrag (Abs. 1 Satz 1, 2) für jede Krankenkasse. Die Forderung wird durch einen Bescheid gegenüber der Krankenkasse erhoben. Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), gegen den Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Rz. 9 Die Forderung des Gesundh...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.6 Zwischenfinanzierung (Abs. 6)

Rz. 11 Der GKV-Spitzenverband ist berechtigt, die Haftungssumme vorübergehend zu finanzieren (Satz 1; Zwischenfinanzierung). Dazu kann er ein unverzinstes Darlehen in Höhe von bis zu 750 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (§ 271 Abs. 2) aufnehmen. Eine Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt ist ausgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband vereinbart die Einzelheit...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.1 Daten (Abs. 1)

Rz. 17 Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr (Berichtsjahr) die versichertenbezogenen Daten nach Abs. 1, 2 (Satz 1). Die Daten werden benötigt, um den RSA durchzuführen und ihn weiterzuentwickeln. Sie werden für das Kalenderjahr erhoben und pseudonymisiert bis zum 15.8. des Folgejahres über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) an das ...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Das Beitragsrecht wurde damit rechtssystematisch überarbeitet und in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (BT-Drs. 11/2237 S. 136). Die Finanzhoheit der Krankenkassen hinsichtlich der Festsetzung der Beitragssätz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.2 Rahmenvertrag (Abs. 2)

Rz. 11 Die Einzelheiten der Modellvorhaben werden in einem Rahmenvertrag nach Abs. 1 Satz 4, 5 festgelegt. Dabei sind die Vertragspartner an einen Mindestinhalt gebunden (Satz 1). Weitere Regelungen (fakultativer Inhalt) sind möglich. Der Rahmenvertrag enthält verpflichtend einen Katalog der ärztlichen Tätigkeiten, die von Pflegefachkräften selbstständig durchgeführt werden k...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Farbdruck- oder Prägesiegel

Rz. 19 Vollstreckbare Ausfertigungen benötigen die Anbringung eines Farbdruck- oder Prägesiegels des Gerichts bzw. Notars.[11] Die Frage der Siegelung im digitalen Zeitalter ist in der Praxis relevant, weshalb an dieser Stelle hierauf kurz eingegangen wird. Rz. 20 Am 14.12.2016 hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei einem "drucktechnisch" erzeugten Dienstsiege...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.2 Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 13 Sie bedarf der Genehmigung der nach den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige zuständigen Behörde. Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV führt das Bundesamt für Soziale Sicherung, auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufsicht über die Versicherungsträger, deren Zustän...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.3 Rechtmäßigkeitskontrolle

Rz. 14 Bei der Satzungsgenehmigung handelt es sich um die staatliche Mitwirkung bei dem Erlass von Satzungen als bestimmtes Verwaltungshandeln eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung, Stand November 2004, Kz. 200 S. 1; Fattler, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand April 2021, K § 87 Rz. 5). Die Satzungsge...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.4 Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung

Rz. 15 Nach Abs. 1 Satz 3 haben die beteiligten Berufsgenossenschaften der nach der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde zwingend eine Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung vorzulegen. Diese Vereinbarung kann gemäß Abs. 1 Satz 4 HS 1 für eine Übergangszeit von höchstens 12 Jahren unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Beiträge oder unterschiedl...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Eine Vorgängervorschrift in der RVO existierte nicht. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.6 Privat krankenversicherte oder geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen (keine Mitgliedschaft)

Rz. 39 Den Anspruch auf Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, regelt § 19 Abs. 2 MuSchG. Danach erhalten Frauen die in einem Arbeitsverhältnis/Heimarbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 MuSchG zulässig aufgelöst wurde, vom Bundesamt für Soziale Sicherung in...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Das Mutterschaftsgeld nimmt in diesem Rahmen eine Entgeltersatzfunktion für diejenigen Mütter ein, die wegen der Schutzfristen (bei Arbeitnehmerinnen) oder wegen der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit (bei selbstständig Tätigen oder Beziehern von Arbeitslosengeld) 6 Woc...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.5 Mutterschaftsgeld neben Elterngeld

Rz. 171 Es stellt sich die Frage, ob das Elterngeld i. S. d. BEEG Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld hat und das Mutterschaftsgeld insoweit zum Ruhen bringt. Das ist jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil: Nach § 3 Abs. 1 BEEG mindert sich das Elterngeld um die Höhe des Mutterschaftsgeldes i. S. d. § 24i SGB V, wenn beides wegen desselben Kindes gewährt wird. Wird Elterngeld...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.6 Begrenzung des Mutterschaftsgeldes (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 108 Grundsätzlich ist das Mutterschaftsgeld bei Arbeitnehmerinnen, Heimarbeiterinnen und bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft bzw. während der Schutzfristen zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst wurde, in Höhe des Nettoarbeitsentgelts zu zahlen. Allerdings ist es auf 13,00 EUR kalendertäglich begrenzt (Abs. 2 Satz 2). Übersteigt das kal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3 SGB V) reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lange eine Mitgliedschaft bei Eintritt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.4 Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Rz. 37 Wie bereits unter Rz. 2 aufgeführt, genießt die werdende bzw. junge Mutter einen besonderen Schutz des Staates. Nach dem Urteil des BSG v. 28.2.2008 (B 1 KR 17/07) gilt als leistungsauslösender Tatbestand auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen i. S.d. § 3 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist, dass gleichzeitig ne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Anstelle des Arbeitgebers tritt bei Teilnehmerinnen am Bundes...mehr