Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesamt für Soziale Sicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.3 Zuschuss bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde

Rz. 125 Auch bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld von zulässig aufgelösten Arbeitsverhältnissen (§ 17 Abs. 2 MuSchG) wird das Nettoarbeitsentgelt aus den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet. Das sind i. d. R. die letzten 3 Kalendermonate des Arbeitsverhältnisses. Zwischen dem Ende des Bemessungszeitraums und dem Beginn der Schutzf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.1 Überblick

Rz. 114 Nach § 20 Abs. 1 MuSchG entspricht die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dem Unterschied zwischen dem Höchstbetrag des Mutterschaftsgeldes von 13,00 EUR kalendertäglich und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt während der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist (Bemessungszei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.5 Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist

Rz. 38 Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln, erhalten von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V, wenn Sie an dem Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer Krankenkasse sind oder – ohne die Schutzfrist – wegen der Zahlung von Arbeitsentgelt Mitglied geworden wären, oder in den so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung vom 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016, veröffentlicht im Internet unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/default-a7efab8bcc/. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zur Haushaltshilfe, veröffentlicht im In...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem karitativen Verband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution als Haushaltshilfe beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn sie im Einzelfall di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293a Transp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 28 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingefügt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird beauftragt, eine Vertragstransparenzstelle einzurichten, die ein Verzeichnis für Verträ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 287a Federf... / 2.2 Federführende Aufsichtsbehörde (Satz 2)

Rz. 4 Die beteiligten Verantwortlichen benennen einen Hauptverantwortlichen und melden diesen der für die Hauptniederlassung des Hauptverantwortlichen zuständigen Aufsichtsbehörde. Maßgeblich ist der in Art. 4 Nr. 16 der Verordnung (EU) 2016/679 definierte Begriff der "Hauptniederlassung", auf den sich § 40 Abs. 2 Satz 1 BDSG bezieht. Die Hauptniederlassung befindet sich an ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 2.1 Veröffentlichungspflicht (Satz 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen sind verpflichtet, die wesentlichen Ergebnisse ihrer Rechnungslegung zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung sind der elektronische Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) und die eigene Internetpräsenz zu nutzen. Dazu hat die Krankenkasse eine für Versicherte (Mitglieder, Familienversicherte) verständliche Form zu wählen. Inhaltliche Angaben und D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nach Bundes- oder Landesrecht zur Durchführung des SGB XIV zuständige Verwaltungsbehörden (ab 1.1.2024)

Rz. 40a Ab dem 1.1.2024 sind wegen des Wegfalls des BVG und der Einführung des SGB XIV (Soziale Entschädigung) statt der Verwaltungsbehörden und sonstigen Stellen der Kriegsopferversorgung und der Träger der Kriegsopferfürsorge die nach Bundes- oder Landesrecht zur Durchführung des SGB XIV zuständigen Verwaltungsbehörden begünstigte Einrichtungen. Der Kreis der begünstigten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.2 Berücksichtigung der tatsächlichen Krankengeldausgaben nach § 45 (Abs. 2)

Rz. 8 Ab dem Ausgleichsjahr 2021 werden die Leistungsausgaben der einzelnen Krankenkassen nach § 45 (Kinderpflegekrankengeld) durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds vollständig ausgeglichen (Satz 1). Die erforderlichen Daten sind ab dem Berichtsjahr 2021 über den GKV-Spitzenverband an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu melden (Satz 2). Meldepflichtig sind d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.8.2014 eingeführt. Die Norm enthält Sonderregelungen für die Zuweisungen für Krankengeld und für Versicherte, die während des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.1.2015 eingeführt. Die Norm geht mit der Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge einher und gleicht die Einkommensunter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.2 Risikogruppen (Abs. 2)

Rz. 23a Die Versicherten werden Risikogruppen zugeteilt (Satz 1). Kriterien sind dabei die Risikomerkmale Alter, Geschlecht, Morbidität, regionale Merkmale und Krankengeldanspruch. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird nicht als Risikomerkmal berücksichtigt. Zwei weitere Risikogruppen werden nach der RSAV berücksichtigt: Versicherte mit dauerhaftem Wohnort im Ausland und V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.5 Vorschüsse für die Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 7 Mit der Auszahlung von Geldleistungen für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bereitstellung eines erheblichen Finanzvolumens verbunden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erhält der Renten Service der Deutschen Post AG von den Rentenversicherungsträgern gemäß § 119 Abs. 5 rechtzeitig monatliche Vorschüsse. Soweit der finanzielle Bedarf für die Auszahlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 132 Versicherungsträger

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Bis zum 31.12.2004 bestimmte sie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als sachlich zuständigen Träger der Angestelltenversicherung. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2.1 Aufsichtsbehörden des Bundes

Rz. 2 Aufsichtsbehörde des Bundes ist grundsätzlich das Bundesamt für Soziale Sicherung. Das BMAS ist grundsätzlich nach Abs. 1 auf den Gebieten der Unfallverhütung (§ 87 Abs. 2) zuständig für die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Versicherungsträger. Es genehmigt die Unfallverhütungsvorschriften der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger im Benehmen mit den zustä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2.3 Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein Zusammenschluss des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA; Art. 82 § 2 RVOrgG). Für diese Einrichtung enthält Abs. 2a eine besondere Zuständigkeitsregelung. Danach ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 94) grundsätzlich für die Aufsichtsführung zustän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2.4 Aufsichtsbehördentagung

Rz. 5 Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder treffen sich zweimal jährlich zu einem Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Ziel ist die einheitliche Rechtsanwendung und die Koordinierung von Aufsichtsmaßnahmen. In Satz 1 wird ausdrücklich die Häufigkeit der Treffen vorgegeben, die der gelebten Praxis entspricht. Zudem wird als Inhalt der Treffen neben dem Erfahrungs- au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.9 Aufsicht über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Rz. 16 Die DGUV ist der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger. Ausgenommen hiervon sind die landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger. Für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Alterskassen, die landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen wurde zum 1.1.2009 der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 95c Datena... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Während in Abs. 1 lediglich ein deutlicher aber nicht verpflichtender Aufruf zur Nutzung der Datenübermittlung enthalten ist, legen die Regelungen in Abs. 2 zwingend fest, in welchen Konstellationen eine Datenübermittlung zwischen den Sozialversicherungsträgern, dem Bundesamt für Soziale Sicherung und den Aufsichtsbehörden erfolgen muss. Abs. 2 Nr. 1 stellt klar, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 405 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 318 ist mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) eingeführt worden. Eine Vorgängerregelung existierte nicht. Rz. 1a Art. 1 Nr. 34 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwett...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2387) mit Wirkung zum 1.1.2019 mit der Paragrafennummer 323 in das SGB V eingefügt. Die Regelung verpflichtet die Krankenkassen, ihren Mitgliederbestand um "passive" ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Aufenthaltsrecht / IV. Muster: Klageverfahren gegen Ablehnung eines Visumsantrags

Rz. 78 Muster 7.10: Klageverfahren gegen Ablehnung eines Visumsantrags Muster 7.10: Klageverfahren gegen Ablehnung eines Visumsantrags Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage der _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 184 Rücklage / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Unfallversicherungsträger haben nach § 172a Abs. 1 zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit, insbesondere für den Fall, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen durch Einsatz der Betriebsmittel gemäß § 172 nicht mehr ausgeglichen werden können, eine Rücklage bereitzuhalten. Rz. 3a Die Vorschrift berücksichtigt dabei die Besonderheiten in der landwirtschaftlichen Un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.5 Schlichtungsmechanismus auf der Landesebene (Abs. 6)

Rz. 7 Wenn sich die Vertragspartner auf Landesebene nicht nicht auf den Versorgungsvertrag oder bestimmte Vertragsinhalte oder die Vergütung einigen können, wird der Vertragsinhalt nach Abs. 6 durch eine unabhängige Schiedsperson festgelegt. Nach ihrer Beauftragung hat die Schiedsperson innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Bei Nichteinigung auf eine Schiedsperson bestimmt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.4 Auszahlung der Ausgleichszahlungen (Abs. 4)

Rz. 6 Um eine zeitnahe Auszahlung zu gewährleisten, bestimmt Abs. 4, dass die Länder oder die von ihnen benannten Krankenkassen die nach Abs. 2 aufsummierten Beträge der Einrichtungen unverzüglich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übermitteln. Dieses überweist auf dieser Grundlage aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds die jeweiligen Beträge an da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.3 Begrenztes Weitergelten der bis 22.7.2015 wirksam gewordenen Selektivverträge nach §§ 73 a, 73c und 140a a. F. (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 3 gelten die bis zum Inkrafttreten des GKV-VSG am 23.7.2015 wirksam gewordenen Strukturverträge, Verträge über die besondere ambulante ärztliche Versorgung und die Verträge über die integrierte Versorgung in der bis dahin geltenden Fassung der §§ 73a, 73c und 140a fort. Das Weitergelten dieser Verträge folgt nach der Gesetzesbegründung bereits daraus, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 272 Sonderr... / 2.2 Bescheid des Bundesamtes für Soziale Sicherung (Abs. 2)

Rz. 6 Der abzuführende Betrag wird durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) gegenüber der Krankenkasse festgesetzt und mit den monatlichen Zuweisungen nach § 16 Abs. 5 RSAV verrechnet (Satz 1, 2). Das BAS verteilt die Verrechnung (Satz 2) in monatlich gleichen Teilbeträgen auf alle Ausgleichsmonate des Jahres 2021. Klagen gegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 37 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rundschreiben des BVA v. 4.11.2010, Kostenerstattung gem. § 274 Abs. 2 SGB V, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung im Internet unter www.bundesamtsoz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1990 eingeführt worden. Damit wurde eine Beratungsprüfung der Krankenkassen eingeführt, die eigenständig neben die Prüfungen zur Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden getreten ist. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Ände...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 173 Zusamme... / 2.1 Zusammenlegung und Teilung der Last (Abs. 1)

Rz. 3 Die Möglichkeit der Vergemeinschaftung nach Satz 1 bezieht sich dem Wortlaut nach ausschließlich auf Entschädigungslasten. Somit ist die solidarisch zu verteilende Last lediglich auf unfallbedingte Sach- und Geldleistungen begrenzt. Schieflagen, z. B. aufgrund hoher Verwaltungskosten, sind nicht Regelungsgegenstand der Vorschrift. Rz. 3a Die Verteilung, die sich entwede...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.1.1 Prüfung der Krankenkassen und Arbeitsgemeinschaften (Satz 1)

Rz. 14 Die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Krankenkassen und der von ihnen eingerichteten Arbeitsgemeinschaften (§ 219) werden mindestens alle 5 Jahre geprüft. Zuständig sind das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder. Die Prüfbehörden sind jeweils für die ihrer Aufsicht unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Der Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe kann ausschließlich von der Aufsichtsbehörde der notleidenden Krankenkasse gestellt werden (Satz 1). Bei bundesunmittelbaren Krankenkassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) zuständig. Bei landesunmittelbaren Krankenkassen ist die für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 181 Durchfü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat die Lastenverteilung dem Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde übertragen, dessen Nachfolge seit 2020 das Bundesamt für Soziale Sicherung (BSS) angetreten hat. Damit ist ein neutraler Sachwalter mit der Durchführung des Lastenausgleichs betraut. Unter dem Gesichtspunkt fehlender Eigeninteressen sind der Aufsichtsbehörde vergleichbare Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und beseitigt die ungleiche Behandlung zwischen landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen (Abs. 1). Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift spielte das Insolvenzrecht faktisch keine Rolle, weil schon das im SGB V verankerte Instrument der Kassenschließung auf eine auf Dauer gesicherte Leistungsfäh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.3 Sonderauswertungen der EVS (Abs. 3)

Rz. 33 Abs. 3 präzisiert gegenüber der bis zum 31.12.2010 geltenden Vorgängerregelung nebst RSV die Auswertung einer EVS durch Sonderauswertungen (zum Ganzen BT-Drs. 17/3404 S. 121). Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Ermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage einer neuen EVS Sonderauswertungen beim Statistischen Bundesamt in Auftrag zu geben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.8 Vereinbarung im Einzelfall (Abs. 3)

Rz. 5 Die Vielzahl der unterschiedlichen Hilfsmittelversorgung bringt es mit sich, dass vorwiegend für die gängigen Hilfsmittel Versorgungsverträge mit Beitrittrecht nach Abs. 1 Satz 1 bestehen. Soweit für ein erforderliches Hilfsmittel keine Verträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern existieren oder eine Versorgung der Versicherten durch Vertragspartner in einer für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65a Bonus f... / 2.4 Finanzierung der Aufwendungen (Abs. 3)

Rz. 11 Die Aufwendungen für Boni nach Abs. 1a müssen durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen der Bonusprogramme finanziert werden. Beitragsmittel dürfen nicht aufgewendet werden. Die Anlaufphase für die Finanzierung aus Beiträgen sollte spätestens Ende 2008 abgeschlossen sein (BT-Drs. 15/1525 S. 96). Über die Einsparungen hat die Krankenkasse regelmäßig (mindestens alle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.12 Überwachung der Pflichten der Leistungserbringer (Abs. 7)

Rz. 9 Mit Inkrafttreten des HHVG zum 11.4.2017 sind die Krankenkassen verpflichtet, die den Leistungserbringern obliegenden gesetzlichen und vertraglichen Pflichten durch Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen zu überwachen. Voraussetzung hierfür ist, dass in den Leistungsbeschreibungen und Verträgen die zu erbringenden Leistungen und Qualitätsanforderungen so eindeutig un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 163 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Zuschusspflicht für die Bundesländer mit Küstenbezirken. Das sind Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Zudem bestimmt die Vorschrift die Festsetzung von Zuschüssen zu den Unternehmerbeiträgen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Höhe der Zuschüsse im Benehmen mit den obersten Verwaltungsbehörden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 163 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten und entspricht im Wesentlichen dem ehemaligen § 878 RVO. Abs. 1 Satz 2 wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) mit Wirkung zum 11.8.2010 geändert. Eine weitere Än...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 Bundesamt für Soziale Sicherung, Hinweise zum Verwaltungsverfahren zu § 271a SGB V – Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds, Stand: 7.12.2009, veröffentlicht auf der Homepage des BAS im Internet unter www.bundesamtsozialesicherung.de.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Zum 1.1.2011 wurde Abs. 4 Nr. 1a durch das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.6 Maschinelles Meldeverfahren (Abs. 6)

Rz. 22 Die Regelung verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, mit der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Meldeverfahren zu vereinbaren, um die Meldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung zu erstatten. Ein entsprechendes Verfahren ist mit der Vereinbarung über ein maschinell unterstütztes Meldeverfahren nach § 201 Abs. 6 SGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) zum 1.1.2009 eingeführt worden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Rz. 1a Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) hat mit Wirkung zum 1.1.2020 di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.1 Beitragsrückstände (Abs. 1)

Rz. 3 Jede Krankenkasse hat gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Berichtspflicht, wenn die Beitragsrückstände erheblich ansteigen (Satz 1). Die jeweilige Krankenkasse ist durch das BVA zum Bericht aufzufordern. Im Bericht ist durch die Krankenkasse darzulegen, welche Gründe für den Anstieg ursächlich sind. Außerdem ist glaubhaft zu machen, dass der Anstie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.4 Aufsicht

Rz. 19 Nach § 94 Abs. 1 SGB IV ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bis 31.12.2019 Bundesversicherungsamt, eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Das BAS hat nach § 94 Abs. 2 SGB IV die ihm durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Es untersteht für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversic...mehr