Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.9 Nicht begünstigter Personenkreis

Rz. 55 Nicht in § 10a Abs. 1 EStG aufgeführte Stpfl. sind nicht förderberechtigt. Ausgeschlossen aus der Förderung sind somit u. a.[1] freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (§§ 7, 232 SGB VI), Angehörige einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; Rz. 25),[2] Selbstständige, sowei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.3 Sicherung der Beschäftigungsstruktur

Rz. 891 Allgemeines: Eine ausgewogene Personalstruktur besteht in einer Belegschaft, in der nicht nur jede Altersstufe angemessen vertreten ist, sondern in der sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Arbeitnehmer zu finden sind, in der der Anteil der Geschlechter ausgeglichen ist, in der eine angemessene Quote an Ausländern und Schwerbehinderten im Betrieb arbeitet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.2 Aufnahmeantrag (Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufnahme in das Verzeichnis ist durch den Hersteller elektronisch zu beantragen (Satz 1). Adressat ist das BfArM. Der Antrag ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, zu deren Wirksamkeit u. a. die Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit (§§ 10, 11 SGB X) des Antragstellers erforderlich sind. Hersteller ist der Hersteller des Medizinproduktes i. S. d. jeweils g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.1 Ernährung

Rz. 15 Der Bedarfstatbestand der Ernährung deckt Aufwendungen ab, die für eine vollwertige Versorgung mit den notwendigen Nährstoffen (Kohlehydrate, Proteine, Fette, Vitamine und Mineralstoffe) und Getränken erforderlich sind. Diese Aufwendungen werden grundsätzlich durch die Regelsätze abgegolten. Dafür wird bei der Ermittlung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsgesetz (WE... / 1.6 Aktuelle Reformvorhaben

Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 17.5.2023 und ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion vom 23.5.2023 sehen die Ausgestaltung von Steckersolargeräten, sog. Balkonkraftwerken, als privilegierte bauliche Veränderung vor. Durch entsprechende Erweiterung von § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG sollen die Wohnungseigentümer dann Anspruch auf Gestattung der Montage der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.1.2 Zielsetzungen auf nationaler Ebene

2014: "Klimaschutz 2020" Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 7 Einschränkungen der Steuerbefreiungen bei der Grunderwerbsteuer

Im ursprünglichen Gesetzesentwurf des KöMoG war keine Anpassung der Grunderwerbsteuer enthalten. Um jedoch nicht näher bezeichnete Gestaltungen zu unterbinden, hat der Finanzausschuss des Bundestags erhebliche Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach den §§ 5 und 6 GrEStG für optierende Personengesellschaften aufgenommen.[1] Diese grunderwerbsteuerlichen Regelungen sind be...mehr

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ABC der Werbungskosten / Abgeordnetenbezüge

Literatur: Drysch, DStR 2008, 1217; Desens, DStR 2009, 727; Schießl, jurisPR-SteuerR 24/2020 Anm. 2. Einkünfte aus Abgeordnetenbezügen sind nach § 22 Nr. 4 EStG steuerpflichtig (zu Werbungskosten § 22 EStG Rz. 191ff.). Dies gilt ab dem Vz 2009 nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments auch für die Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete sowie ihre Hinterbliebenen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 52 Abs. 12c EStG)

Rz. 8 § 4f EStG in der Fassung des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[1] ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 28.11.2013 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses im Bundestag) enden (§ 52 Abs. 8 EStG). Die Anwendungsvorschrift grenzt also nicht auf den Zeitpunkt ab, an dem die Übertragung der jeweiligen Verpflichtungen vereinbart oder wirksam wurde. Vielmehr sind alle Ü...mehr

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FF 05/2024, Bundestag beschließt Änderungen im Namensrecht

Einführung Zukünftig können Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Diese und andere Änderung im Ehenamens- und Geburtsnamenrecht (20/9041) hat der Bundestag am Freitag, 12.4.2024, mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Gruppe Die Linke angenommen. Der Rechtsausschusses hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenomm...mehr

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FF 05/2024, Bundestag besch... / Einführung

Zukünftig können Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Diese und andere Änderung im Ehenamens- und Geburtsnamenrecht (20/9041) hat der Bundestag am Freitag, 12.4.2024, mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Gruppe Die Linke angenommen. Der Rechtsausschusses hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (20/109...mehr

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FF 05/2024, Bundestag besch... / 4 Bestimmung nach dem Heimatrecht

Außerdem ist dem Änderungsantrag folgend nunmehr geregelt, dass der Name einer Person künftig nach den Sachvorschriften desjenigen Staates bestimmt wird, in dem diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. "Neben den weiter bestehenden Möglichkeiten der beschränkten Rechtswahl für den Ehenamen und den Namen des Kindes wird allgemein die Möglichkeit eröffnet, den Namen nach dem H...mehr

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FF 05/2024, Bundestag besch... / 5 Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 20. Oktober gegen eine der Möglichkeiten für einen geschlechterangepassten Namen gestellt. Konkret sah die Länderkammer keine Notwendigkeit einer Anpassung, wenn die Anpassung des Namens in der ausländischen Rechtsordnung zwar vorgesehen ist und der Name traditionell aus dem dortigen Sprachraum stammt, aber der Ehegatte ni...mehr

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FF 05/2024, Bundestag besch... / 1 Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das bisher geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich "sehr restriktiv" und werde "aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien" nicht mehr gerecht, heißt es im Gesetzestext zur Begründung. Ziel sei es daher gewesen, das Namensrecht "maßvoll" zu liberalisieren. Konkret bedeutet das unter anderem die Einführung "ech...mehr

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FF 05/2024, Bundestag besch... / 3 Änderungen im Rechtsausschuss

Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch diverse Änderungen am Ursprungstext vor. Ursprünglich angedacht war, dass ein Doppelname im Regelfall mit Bindestrich verbunden werden soll. Das Gesetz sieht nun jedoch vor, dass auf Erklärung der Eheleute auch eine Führung des Doppelnamens ohne Bindestrich möglich ist. Für den Fall, ...mehr

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FF 05/2024, Bundestag besch... / 2 Doppelnamen auch für Kinder möglich

Diese Neuregelung gilt zukünftig auch für Kinder. Führen die Eltern einen gemeinsamen Doppelnamen, kann diesen neuerdings auch das Kind tragen. Die Regelung eines Doppelnamens gilt auch dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen. Dies soll die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen "dokumentieren". Die Gesetzesänderung sieht zudem vor, dass ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rn 12 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundesrat am 25.11.2011 – zuvor vom Bundestag unter dem 27.10.2011 in der vom Rechtsausschuss geänderten Form[7] verabschiedet – entgegen der Empfehlung seiner Ausschüsse, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen,[8] angenommen.[9] Die Verkündung im Bundesgesetzblatt er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhängung und Wirkung

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Verlust der Amtsfähigkeit und des passiven Wahlrechts muss als Nebenstrafe im Urteil besonders ausgesprochen und gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO begründet werden. Eine Anordnung durch Strafbefehl ist nicht zulässig (§ 407 Abs. 2 StPO). Bei einer Gesamtstrafenbildung tritt die Anordnung neben die Gesamtstrafe, nicht neben die Einzelstrafe.[2] Rz. 24 [Aut...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 28 Der Entwurf[36] vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Einführung

Rn 1 Der Beginn der Reform des Insolvenzrechts reicht viele Jahrzehnte zurück. Nachdem seit 1970 ein drastischer Anstieg der Zahl der Anträge auf Eröffnung von Konkursverfahren zu verzeichnen war, andererseits der Anteil der Konkursverfahren, die auch eröffnet wurden, stetig herabsank und seit vielen Jahren bei einer Quote von etwa 25 % verblieben war,[1] des Weiteren die Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Rn 19 Das Bundeskabinett hat am 18.07.2012 einen Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Damit sollte die sog. "2. Stufe der Reform des Insolvenzrechts" realisiert werden. Das Gesetz ermöglicht es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 18. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Rn 74 Die Bundesregierung hat am 17.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) publiziert[97] Der Bundestag hat das Gesetz in der Beschlussfassung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz[98] verabschiedet. Rn 75 Nach dem Regelungskonzept der bis zum 31.12.2023 geltend...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 20. Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Rn 80 Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht eine Änderung des Namens des bisherigen COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes[108] vor. Es heißt fortan "Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Ab...mehr

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FoVo 05/2024, Der Antrag au... / VIII. Die Versicherungen

Die ZPO sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 zur ZVFV, obwohl sie nicht nur gegenüber dem Vollstreckungsorgan, sondern zumindest auch gegenüber dem Drittschuldner abge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anlass und Ziel der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog. Gesamthandsgemeinschaft nach me...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Rn 22 Unter dem 03.01.2013 stellte das Bundesjustizministerium einen Entwurf eines Gesetzes zur Bewältigung von Konzerninsolvenzen vor.[28] Mit verschiedenen Regelungen soll der Materie einer Konzerninsolvenz ein Regelungsrahmen gegeben werden, der etwa im Falle einer Konzerninsolvenz die zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen der konzernangehörigen Einzelunternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Borgel/Reichling in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024, J. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung; Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Wegne...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Besonderheiten für Rechnungen über Geschäftsveräußerungen und über gem. § 9 UStG steuerpflichtig gemachte Umsätze

Rz. 32 Die grundsätzlich voraussetzungslose Rechnungsberichtigungsmöglichkeit gem. § 14c Abs. 1 S. 1 UStG wird durch S. 3 eingeschränkt. In den Fällen des § 1 Abs. 1a UStG, d. h. bei einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung sowie bei der Rückgängigmachung des Verzichts auf eine Steuerbefreiung gem. § 9 UStG (§ 9 UStG Rz. 1 ff.), gelten die S. 3-5 des § 14c Abs. 2 UStG en...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 3 Literatur

Rz. 38 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a., BT-Drs. 18/3542). Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 20 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/3542. Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/3542. Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.1 Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung (Abs. 2 Nr. 19)

Rz. 58 Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber richtig, vollständig und rechtzeitig zu erstellen und zu übermitteln. Die Pflicht des Arbeitgebers umfasst die Bescheinigung auf Verlangen des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können. Das ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 13 Literatur und Materialien

Rz. 109 Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deutscher Bundestag, Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2608. ders., Entwicklung des Regelinstruments zum sozialen Arbeitsmar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die zunächst einmalige Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (Alg, Abs. 1). Begünstigt werden alle Leistungsfälle, die ansonsten in der Zeit v. 1.5.2020 bis 31.12.2020 auslaufen würden. Rz. 2a Die Gesetzesbegründung führt aus, dass die außergewöhnliche Krisensituation auch für Arbeitslose in gravierender Weise die Möglichkeiten und C...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Supply Chain Management: Ro... / 3.2 Um Gefahren vorzubeugen zu können, muss man von ihnen wissen

Neben Robustheit ist Resilienz erforderlich, um mit Anpassungen auf eine durch VUCA[1] veränderte Umwelt reagieren zu können. "Resilienz ist die Fähigkeit, tatsächliche oder potenziell widrige Ereignisse abzuwehren, sich darauf vorzubereiten, sie einzukalkulieren, sie zu verkraften, sich davon zu erholen und sich ihnen immer erfolgreicher anzupassen"[2]. Vor geeigneten Maßnah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / I. Weg des Gesetzgebungsverfahrens

Die Gesetzesänderungen waren im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Der Bundesrat nahm zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung differenziert Stellung.[1] Diese lehnte die Vorschläge aber größtenteils ab.[2] Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestags rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an.[3] Dessen Beschlussempfehlung sah zahlreiche Änderungen vor.[4] Nachfolgend hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / II. Statistik

Die Bundesregierung hat die Anwendung des FZulG spätestens nach Ablauf von fünf Jahren auf wissenschaftlicher Grundlage zu evaluieren und den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu unterrichten (§ 17 Abs. 1 FZulG). Eine Evaluierung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Anrechnung der Forschungszulage bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer: Das Statistische Bundesamt hat un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachanlagen / 6.2 Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter (Sach-)Anlagegüter nach § 6b EStG

In folgenden Fällen können die aufgedeckten stillen Reserven bei Anschaffung oder Herstellung eines jeweils entsprechenden anderen begünstigten Wirtschaftsguts des Anlagevermögens übertragen werden: Veräußerung von Grund und Boden, Veräußerung von Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörenden Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzgebungsverfahren und Gesetzesbegründung

Rz. 5 Das BMF hatte am 28.7.2022 den sog. Referentenentwurf eines JStG 2022 insbesondere an Verbände mit der Bitte um Stellungnahme versandt. In diesem Referentenentwurf war weder die Einführung eines Nullsteuersatzes auf die Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen usw. noch die ertragsteuerliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG enthalten. Erstmals im Gesetzent...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, degressive / 3 Zielsetzung und Anwendungsvoraussetzung für die degressive AfA nach § 7 Absatz 2 EStG

Durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung in der Steuerbilanz durch das 2. und 4. Corona-Steuerhilfegesetz sollte eine steuerliche Entlastung erreicht werden, da die degressive Abschreibung in bestimmten Fällen Aufwendungen im Vergleich zur linearen Abschreibung vorverlagert. Der Gesetzgeber erwartete, dass die Unternehmen die erhöhten Abschreibungsmöglichkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.7 Berichtspflicht des BMG

Rz. 28 Nach der Neufassung des Abs. 5 Satz 3 zum 26.3.2024 obliegt mit Wirkung zum 30.6.2028 dem BMG die Pflicht, dem Deutschen Bundestag einen abschließenden Bericht über das Ergebnis der wissenschaftlichen Auswertung (Abs. 5 Satz 1) vorzulegen. Die Berichtspflicht besteht im Abstand von 4 Jahren.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 19a verkörpert eine der größten Arbeitsmarktreformen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist Ausdruck der Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe nach dem Recht der Arbeitsförderung und der früheren Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz für erwerbsfähige Hilfebedürftige und der mit ihnen in einer Bedarfsgeme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) ist mit Wirkung ...mehr