Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) zum 1.7.1994 überarbeitet und um einen Satz 2 ergänzt, der die Übermittlung von Anschriftendaten an Privatpersonen zulässt (vgl. Rz. 22, 23). Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzg...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 73 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Zunächst wurde nur zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Zum 1.7.1994 wurde § 73 durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) umfassend novelliert. Seitdem sind auch Straftaten mit erheblicher Bedeutung hinsichtlich des Umfanges der Über...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) novelliert, entsprach aber im Wesentlichen der vorherigen Fassung. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Zum 23...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.3.1 Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 Buchst. a DSGVO a. F.

Rz. 24 Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde durch Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) § 77 Abs. 3 aus Gründen der Rechtssicherheit geändert. Der bisher enthaltene Verweis auf Art. 49 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 entfiel zwecks Vermeidung des Eindrucks, dass eine...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76 ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG zum 1.7.1994 novelliert. Es wurde in Abs. 2 Nr. 1 ein letzter Halbsatz angefügt, der klarstellt, dass der Betroffene nur in allgemeiner Form auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen ist. Im Zusammenhang mit der Neuf...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorschriften des SGB X an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments u...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78 trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) novelliert; die äußerst rigide Zweckbindung wurde zugunsten der Strafverfolgung und ähnlicher öffentlicher Belange gelockert. Weitere Änderungen in dieser Richtung erfuhr § 78 durch das Jus...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die deutschen Datenschutzvorschriften an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.2.1 Geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO

Rz. 8 Die Verarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken unterliegt nach Art. 89 Abs. 1 Satz 1 DSGVO geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person. Mit diesen Garantien wird sichergestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen bestehen, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet wird ( Art. ...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.2.2 Ausnahmen von den Rechten der betroffenen Person gemäß Art. 89 Abs. 2 DSGVO

Rz. 9 Werden personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verarbeitet, können nach Art. 89 Abs. 2 DSGVO vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien gemäß Abs. 1 (Rz. 8) im Recht der Mitgliedstaaten Ausnahmen von den Rechten der betroffenen Person gemäß der Art. 15, 16, 18 und 21 DSGVO vorgesehen werden. Hiervon hat der deutsche Gesetzgeber Gebrauch gemacht ...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.2 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken gemäß Art. 89 DSGVO

Rz. 7 Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken "sollte weit ausgelegt werden und die Verarbeitung für beispielsweise die technologische Entwicklung und die Demonstration, die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung und die privat finanzierte Forschung einschließen. Die wissenschaftlichen Forschungszwecke sollten auch Studien umfa...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.2 Übermittlung in Drittstaaten auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 erweitert den Adressatenkreis des Abs. 1 (Rz. 11 bis 14) um Personen und Stellen in einem Drittstaat und internationale Organisationen, sofern diese über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen, das durch einen Angemessenheitsbeschluss i. S. v. Art. 45 DSGVO festgestellt wurde. Das bedeutet, dass auch dortigen Personen oder Stellen Sozialdaten unter den Vor...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 76 regelt die Übermittlung besonders sensibler und vom Gesetzgeber als besonders schützenswürdig eingestufter Sozialdaten, die einer in § 35 SGB I genannten Stelle von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. § 76 Abs. 1 benennt keine Daten, sondern stellt darauf ab, von wem der Soziall...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 77 regelt für die Stellen nach § 35 SGB I die Voraussetzungen für zulässige Datenübermittlungen an Personen oder Stellen ins Ausland, wobei Letztere ihren Sitz auch im Inland haben können. Es kann sich um private oder öffentliche, natürliche oder juristische Personen oder Stellen im Ausland handeln; es müssen aber in jedem Fall die Voraussetzungen des § 77 erfüllt se...mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 2.6 Besondere Kategorien von Daten

Rz. 11 "Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten ist gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g und h der Verordnung (EU) 2016/679 erfasst" (BT-Drs. 18/12611). Gemeint ist hier nur die Übermittlung, da § 70 ausdrücklich nur die Zulässigkeit der Datenübermittlung regelt (vgl. auch Rz. 4). Es ist mit der Gesetzesbegründung klargestellt, dass auch besondere Kategorien von ...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 78 enthält auch nach der Anpassung an die DSGVO eine Regelung zur Aufrechterhaltung des Sozialdatenschutzes bei Weitergabe an Dritte, die keine in § 35 SGB I genannten Stellen sind. Damit dient er in Form einer weiteren Beschränkung dem datenschutzrechtlichen Zweckbindungsprinzip, das seit 25.5.2018 zu den unmittelbar geltenden Grundsätzen der Verarbeitung personenbe...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7 Daten von Ausländern (Abs. 2)

Rz. 37 Die Übermittlungsbefugnisse und -verpflichtungen nach Abs. 2 beziehen sich auf Sozialdaten eines Ausländers. Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG ist. § 71 gibt somit keine Übermittlungsbefugnis für Daten deutscher Familienangehöriger eines Ausländers. Nicht anwendbar sind die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (Art. 1 Zuwanderungsgese...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.2 Im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung sowie Abwehr eines Erstattungs- oder Ersatzanspruchs (Nr. 1a)

Rz. 31a Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde durch Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) in Abs. 2 die Nr. 1a neu eingefügt. Abs. 1 gilt danach nicht im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung sowie Abwehr eines Erstattungs- oder Ersatzanspruchs. Die Übermittlungssperre des § 76 Abs. 1 ers...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.3 Zusätzliche Voraussetzung für eine zulässige Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Abs. 1 Satz 2 wird seit dem 25.5.2018 geregelt, dass eine Übermittlung von Sozialdaten an eine nicht-öffentliche Stelle nur zulässig ist, wenn diese sich gegenüber der übermittelnden Stelle verpflichtet hat, die zu übermittelnden Sozialdaten entsprechend Abs. 1 Satz 1 nur für den Zweck zu verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt werden. Es handelt sich um eine in d...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 gelten unmittelbar und europaweit einheitlich die Regelungen der DSGVO. Seit dem regelt Art. 89 DSGVO u. a. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken. § 75 regelt in Ergänzung zu Art. 89 DSGVO die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten für Zwecke der wissenschaftlichen Forsch...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 79 regelt automatisierte Verfahren auf Abruf und soll durch Vorgabe besonderer zusätzlicher Kriterien für die Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung der erhöhten Gefahr eines Verstoßes gegen die Zweckbindungsvorschriften (§§ 67b und 67c) in Fällen eines Bereithaltens der Daten zum Abruf für andere Stellen entgegenwirken (BT-Drs. 18/12611). Die Zulässigkeit der...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Art. 6 Abs. 2 DSGVO eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, spezifischere Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen oder zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO) beizubehalten oder einzuführen. Damit können spezifische Anforderungen zur Verarbeitung personenbezogene...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.2 Zweckbindung und Verwendungsverbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Datenempfänger (Rz. 5) sind verpflichtet, die erhaltenen Daten nur zu den Zwecken zu verarbeiten, zu denen sie sie befugt erhalten haben (Zweckbindung). Rz. 7 Der Zweck oder die Zwecke ergeben sich aus dem konkreten Anlass oder aus der konkreten Aufgabenstellung des Empfängers und nicht aus den für den übermittelnden Leistungsträger geltenden Übermittlungsvorschrift...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Seit dem 25.5.2018 regelt Kapitel V der DSGVO (Art. 44 bis 50 DSGVO) europaweit und unmittelbar geltend die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen. Ausgangspunkt jeder Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation ist Art. 44 DSDGV und danach nur zulässig, "wenn der Verantwo...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.3.2 Zwischenstaatliche Übereinkommen (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 lässt eine Übermittlung zu, wenn zwischenstaatliche Übereinkommen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorliegen. Art. 46 Abs. 2 Buchst. a DSGVO fordert für die Übermittlung ohne Angemessenheitsbeschluss ein rechtlich bindendes und durchsetzbares Dokument zwischen Behörden oder öffentlichen Stellen. Hierunter fallen auch die zwischenstaatlichen Ü...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.8 Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Abs. 3)

Rz. 29 Seit dem 25.5.2018 setzt der neu eingefügte Abs. 3 voraus, dass der Forscher oder Planer bei der Verarbeitung angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG vorzusehen hat, wenn es um besondere Kategorien von Daten i. S. v. Art. 9 Abs. 1 DSGVO geht. Abs. 3 trägt mit dem Verweis auf die technisch-org...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.6 Verantwortung für Datenabruf und Protokollierung (Abs. 4)

Rz. 16 Es handelt sich um eine konkretisierende Regelung zur Verantwortlichkeit bei der Datenübermittlung. Die Verantwortung wird dahingehend aufgeteilt, dass die abrufende Stelle die Verantwortung für die Zulässigkeit jedes einzelnen Abrufs trägt, der speichernden Stelle aber bei konkretem Anlass nach wie vor eine Prüfungspflicht sowie stets eine Protokollierungspflicht zuk...mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 2.1 Übermittlung von Sozialdaten

Rz. 4 § 70 regelt die Übermittlung von Sozialdaten. Der Begriff der Übermittlung ist seit 25.5.2018 in Art. Art. 4 Nr. 2 DSGVO als Teil der Verarbeitung definiert. Die Kommentierung zu § 67 geht auch auf die Begriffsbestimmungen des Art. 4 DSGVO ein.mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.4 Einwilligung der betroffenen Person vorrangig (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Die gesetzliche Übermittlungsbefugnis nach § 75 ist der Einwilligung nachrangig. Die Übermittlung ist nur dann ohne Einwilligung der betroffenen Person zulässig, wenn das Einholen einer Einwilligung der betroffenen Person unzumutbar ist. Ein verwaltungsmäßiger Aufwand begründet keine Unzumutbarkeit. Auch gilt nicht die Besorgnis, dass der Rücklauf der Einwilligungen n...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7.3 Übermittlung von Gesundheitsdaten eines Ausländers (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 Die durch § 71 Abs. 2 Satz. 2 erlaubte Übermittlung von Gesundheitsdaten ist als Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten einzuordnen und erfolgt in Anwendung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b, g, i und j DSGVO (BT-Drs. 18/12611). Art. 4 Nr. 15 DSGVO enthält eine Begriffsbestimmung von Gesundheitsdaten (vgl. Komm. zu § 67). Nach Abs. 2 Satz 2 dürfen nur Gesundheitsdaten ...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 73 regelt die Zulässigkeit einer Übermittlung von Sozialdaten an die Gerichte und die Strafverfolgungsorgane für die Durchführung von Strafverfahren. Seit 25.5.2018 enthält weder Art. 4 Nr. 2 DSGVO noch § 67 eine Definition des Begriffs Übermittlung. Aus § 67d Abs. 1 ist jedoch zu entnehmen, welche Vorgänge der Verarbeitung Übermittlungen i. S. d. SGB X sind. Danach t...mehr

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Jansen, SGB X § 72 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient dem besonderen Informationsbedürfnis der Sicherheitsbehörden zur rechtmäßigen Erfüllung bestimmter Aufgaben, für die diese Behörden zuständig sind. Übermittlungsberechtigt sind die Stellen nach § 35 Abs. 1 SGB I. Nicht direkt ersucht werden können somit die gleichgestellten Stellen nach § 69 Abs. 2; diese sind nur im Rahmen des § 69 gleichgestellt....mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 74 lässt eine Übermittlung von Sozialdaten ohne Einwilligung der betroffenen Person zu, wenn es um die Feststellung von Unterhaltsansprüchen oder die Durchführung des Versorgungsausgleichs bzw. um dessen Auswirkungen in bestimmten Steuersachverhalten geht (Abs. 1) und wenn es zu Zwecken des Auslandsunterhaltsgesetzes erforderlich ist (Abs. 2). Seit 25.5.2018 enthält w...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.4 Hinweis auf Zweckbindung beim ausländischen Empfänger (Abs. 4)

Rz. 28 Die ausländische Stelle ist nach Abs. 4 auf die Zweckbindung der ihr übermittelten Daten hinzuweisen. Die innerstaatlich geltende Zweckbindung gemäß § 78 Abs. 1 soll auf die ausländische Stelle übertragen werden. Abs. 4 entspricht § 77 Abs. 5 a. F. und korrespondiert seit dem 25.5.2018 mit dem in Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verankerten Grundsatz der Zweckbindung (vgl...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erlaubt die Übermittlung von Sozialdaten für die Erfüllung einer Reihe von besonderen gesetzlichen Mitteilungspflichten und zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber gegenüber dem Sozialgeheimnis als vorrangig ansieht. Im Gegensatz zu den weiteren gesetzlichen Übermittlungsvorschriften der §§ 68 bis 77, die für eine zulässige Da...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.3 Verarbeitung und Nutzung für Zwecke der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Strafvollstreckung (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 22 Nach Abs. 1 Satz 6 dürfen Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Behörden der Gefahrenabwehr die ihnen übermittelten Sozialdaten auch losgelöst vom Übermittlungszweck speichern, verändern, nutzen, übermitteln, in der Verarbeitung beschränken oder löschen. Maßgeblich ist nur, dass dies für Zwecke der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Strafvollst...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1 Sozialdaten, die im Zusammenhang mit einer Begutachtung oder Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden sind (Nr. 1)

Rz. 22 Nach Abs. 2 Nr. 1 darf der Sozialleistungsträger auch besonders schutzwürdige Daten übermitteln, sofern ihm diese im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Erbringung von Sozialleistungen oder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden sind. An diese Übermittlung im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Erbringung von Sozialleistungen o...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.4 Geheimhaltung (Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2)

Rz. 16 § 78 Abs. 1 Satz 3 betrifft die Geheimhaltung bzw. die Wahrung des Sozialgeheimnisses. Der Datenempfänger hat durch positive technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) sicherzustellen, dass die Daten bei ihm in demselben Umfang geschützt sind, wie sie es bei dem übermittelnden Sozialleistungsträger waren. Rz. 17 Eine weitere Verpflichtung haben nach Abs....mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.1 Abgrenzung zur Eigenforschung und -planung (§ 67c)

Rz. 11 Forschungs- und Planungsvorhaben, die die Stellen nach § 35 SGB I selbst durchführen, fallen nicht unter § 75. In diesen Fällen findet keine Übermittlung (an Dritte nach Art. 4 Nr. 10 DSGVO, vgl. die Komm. zu § 67) statt. Die Verwendung der eigenen Sozialdaten für Forschungs- und Planungszwecke ist eine Zweckänderung, die nach § 67c Abs. 2 Nr. 2 zulässig ist (vgl. die...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis für besonders schutzwürdige Sozialdaten (Abs. 1)

Rz. 9 Nach Abs. 1 darf der Sozialleistungsträger die Daten, die ihm von einem Arzt oder einer Ärztin – im Sozialleistungsbereich der Hauptanwendungsfall, daher vom Gesetzgeber besonders hervorgehoben – oder einem anderen Geheimnisträger zugänglich gemacht worden sind, seinerseits nur unter den Voraussetzungen zulässig übermitteln, unter denen der Arzt oder der andere Geheimn...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.4 Gewährleistung von Kontrollen (Abs. 2)

Rz. 13 Die beteiligten Stellen haben zu gewährleisten, dass die Zulässigkeit des Verfahrens auf Abruf kontrolliert werden kann. Gegenstand der Kontrolle ist die generelle Zulässigkeit des Abrufverfahrens, nicht die Zulässigkeit des einzelnen Abrufs. Rz. 14 Um die Einrichtung und das Verfahren kontrollfähig zu machen, schreibt Abs. 2 vor, dass schriftliche oder elektronische F...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.3.4 Ausschluss der Übermittlung nach Nr. 1 und Nr. 2

Rz. 27 Nach Abs. 3 Satz 2 letzter Halbsatz gelten die Regelungen der Nr. 1 und Nr. 2 nicht, wenn die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlungen hat. Schutzwürdige Interessen sind vor allem Rechtspositionen, wie sie sich aus den Grundrechten ergeben. Eine Beeinträchtigung liegt z. B. vor, wenn die übermittelten Daten zu einer rassische...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.1 Datenempfänger

Rz. 5 Die von § 78 umfassten Empfänger sind alle Personen und Stellen, die keine Stelle nach § 35 SGB I sind, da für diese spezielle in § 67c festgelegte Zweckbindungen gelten (vgl. Komm. zu § 67c) und denen auf der Grundlage entweder einer Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO i. V. m. § 67b) oder einer anderen gesetzlichen Übermittlungsbefugnis...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.1 Begriffsdefinitionen

Rz. 6 Die Begriffe Forschung und Planung sind weder in der DSGVO noch im SGB X definiert. Es bieten sich folgende Definitionen an: Forschung ist die Gesamtheit der methodisch-systematischen, schöpferisch-geistigen Bemühungen im Rahmen der Wissenschaft zur Gewinnung neuer, allgemein nachprüfbarer Erkenntnisse; sie muss sich auf ein bestimmtes Vorhaben beziehen; Planung ist der ...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.1 Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat von erheblicher Bedeutung (Abs. 1)

Rz. 7 Unter Verbrechen sind Straftaten zu verstehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB). Rz. 8 Den Begriff "Straftat von erheblicher Bedeutung" gibt es im Strafrecht nicht. Nach der amtlichen Begründung des Gesetzgebers zum Zweiten SGB-ÄndG von 1994 (vgl. BT-Drs. 12/6334 v. 2.12.1993 S. 10/11) handelt es sich um S...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.3.3 Unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 70 (Nr. 2)

Rz. 26 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 lässt eine Übermittlung von Sozialdaten dann noch zu, wenn die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Nr. 1 (Rz. 11) oder Nr. 2 oder des § 70 vorliegen (vgl. auch die Komm. zu § 69 und zu § 70).mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.6 Datenschutzkonzept (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 25 Obwohl inhaltlich eher zu Abs. 4 passend wird seit dem 25.5.2018 mit dem neuen Satz 4 in Abs. 1 geregelt, dass der zuständigen Behörde nach Abs. 4 Satz 1 (Rz. 31) ein Datenschutzkonzept vorzulegen ist. In dem Datenschutzkonzept hat der Antragsteller insbesondere darzulegen, dass er die technischen und organisatorischen Anforderungen des Datenschutzes sowie den Grundsa...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v....mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Aufzählung der in § 71 geregelten Mitteilungsbefugnisse und -verpflichtungen ist abschließend. Was in § 71 nicht genannt ist, bewirkt auch keine Auskunftspflicht bzw. Übermittlungsbefugnis der Stelle nach § 35 SGB I. Auch eine analoge Anwendung scheidet aus. Adressaten der Vorschrift sind die in § 35 SGB I genannten Stellen. Rz. 5 Die Empfänger der Daten ergeben sich...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.9 Bestellung eines Betreuers (Abs. 3)

Rz. 47 Abs. 3 resultiert aus dem Betreuungsgesetz v. 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002). Geändert wurde das BGB. Dessen §§ 1896 ff. regelten die Voraussetzungen, unter denen für einen Volljährigen ein Betreuer zu bestellen ist. Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 u. a. das Betreuungsrecht u...mehr