Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.3 Verfahren, wenn der Versicherte von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht

Rz. 87 Wenn der Versicherte bei der Antragstellung kein Wahlrecht ausgeübt hat, hat der Rentenversicherungsträger dem Leistungsberechtigten unter Darlegung der ergebnisrelevanten objektiven Kriterien mehrere (i. d. R. bis zu 4) Rehabilitationseinrichtungen vorzuschlagen (Abs. 6a Satz 4), die am besten für die Rehabilitation geeignet sind ("nachweisbar beste Qualität"). In di...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.5 Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 72 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 96) "muss von der Rehabilitationseinrichtung den besonderen Anforderungen an den Sozialdatenschutz Rechnung getragen werden. Es geht hier insbesondere um den datenschutzgerechten Umgang mit den besonders sensiblen medizinischen Daten der Versicherten."" Weil die Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationseinrichtung und Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.8 Zulassungsentscheidung (Abs. 4)

Rz. 73 § 15 Abs. 4 befasst sich mit der Wirkung einer Zulassung. Hierzu begründet der Gesetzgeber die Einführung des § 15 Abs. 4 zum 1.7.2023 wie folgt (BT-Drs. 19/23550 S. 96): Zitat Die Regelung normiert die rechtlichen Wirkungen der Zulassungsentscheidung. Satz 1 konkretisiert die Dauer der Zulassung von Leistungsanbietern. Die vom federführenden Träger der Rentenversicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.4 Sicherstellung des elektronischen Datenaustausches (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 71 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 96) "schafft die Regelung die Voraussetzungen für die gemeinsame Nutzung personenbezogener Daten durch die Träger der Rentenversicherung unter Beachtung des Sozialdatenschutzes (Nr. 5). Sie ermöglicht den Trägern der Rentenversicherung die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben." Nähere Informationen hierzu ergeben sich ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.1 Überblick

Rz. 36 Bis auf zahnärztliche Behandlung und die Versorgung mit Zahnersatz (Abs. 1 Satz 2) sowie Hilfsmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX) und digitale Gesundheitsanwendungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6a SGB IX) werden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung i. d. R. in Form einer mehrwö...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.3 Indikationsspezifische Rehabilitationsformen und -verfahren

Rz. 40 Damit jeder Rehabilitand zügig seine Rehabilitations- und Teilhabeziele erreicht, ist es notwendig, dass die medizinischen Rehabilitationseinrichtungen ein indikationsspezifisches und strukturiertes, auf der Basis des bio-psychosozialen Modells (vgl. Komm. zu § 2 SGB IX) maßgeschneidertes Rehabilitationskonzept bereithalten, das den Anforderungen des jeweiligen Rehabi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.2 Verfahren, wenn der Versicherte bei der Antragstellung eine Rehabilitationseinrichtung wählt

Rz. 84 Wählt der Rehabilitand mit dem Antrag eine Rehabilitationseinrichtung i. S. d. Abs. 6a, hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob die gewählte Rehabilitationseinrichtung die erforderlichen Rehabilitationsleistungen nach objektiven sozialmedizinischen Kriterien "in der nachweisbar besten Qualität" erbringen kann. Dadurch soll eine am Bedarf des jeweiligen Leistun...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20 legt als ein Herzstück im SGB II den Umfang der Leistungen für den Regelbedarf fest. Diese Leistung entspricht dem Regelsatz in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistung für den Regelbedarf hat soziokulturelle Existenzsicherungsfunktion. Referenzsystem ist die Sozialhilfe als ebenfalls bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung. Durch ein...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bedarfsfälle, bei denen ein Mehrbedarf beim Lebensunterhalt anerkannt wird, weil die Leistung für den Regelbedarf im Wesentlichen nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und im durchschnittlichen Umfang abdeckt. Es handelt sich um typisierte Bedarfe, die den Zugang zu Leistungen für Mehrbedarf eröffnen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 6 Rentenversicherung

Die Struktur der Rentenversicherung hat sich seit 2005 grundlegend geändert. Es gibt eine "Deutsche Rentenversicherung" mit Regionalstellen und einem Bundesträger, welche sich aus den damaligen 22 LVAn und der ehemaligen BfA zusammensetzt, sowie eine "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See", bestehend aus der ehemaligen Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung: Termine... / 1 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 3 Kinder als Angehörige des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen in den Anmeldungen zur Sozialversicherung (Abgabegrund "10") das besondere Statuskennzeichen "1" angeben, wenn es sich um die Beschäftigung eines Kindes ("Abkömmling") des Arbeitgebers handelt. Als Kinder in diesem Sinne gelten eheliche und nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder sowie auch Enkel und Urenkel. Mit der Statusfeststellung wird durch die Deutsche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Scheinselbständigkeit

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Sozialversicherungspflicht und der Versicherungsschutz sog. "freier Mitarbeiter" richten sich nach den für das Vorliegen einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) maßgebenden Kriterien. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für (Gesellschafter-)Geschäftsführer, deren Beschäftigung im Einzelfall als sozialversicherungsrechtlich "selbständig" oder als s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / Zusammenfassung

Begriff Die Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Kinderrehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende Leistungen. Das Ziel dieser Leistungen ist es, eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 5 Leistungen zur Nachsorge

Die Rentenversicherungsträger gewähren im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur Teilhabe nachgehende Leistungen, um den Erfolg der vorangegangenen Teilhabeleistung zu sichern.[1] Die Leistungen sollen sie nicht später als 3 Monate nach Beendigung der vorhergehenden Teilhabeleistung beginnen. Die Leistungen zur Nachsorge können zeitlich begrenzt werden.[2] Die Na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.3 Höhe der Rente im Sterbevierteljahr

Für die auf den Sterbemonat bzw. für die auf den Todestag folgenden 3 Kalendermonate (Sterbevierteljahr) erhält die Witwe/der Witwer eine Geldleistung in Höhe der – auf den Todeszeitpunkt berechneten – Altersrente.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob Anspruch auf die kleine oder die große Witwen-/Witwerrente besteht. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten, dann ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.4 Weiterleitung der Beiträge aus Rentenleistungen (Abs. 4)

Rz. 13 In dem zum 29.3.2002 angefügten Abs. 4 wird der Zeitpunkt der Weiterleitung der Pflegeversicherungsbeiträge durch die Deutsche Rentenversicherung Bund an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung entsprechend der vorherigen Praxis gesetzlich festgelegt (vgl. BT-Drs. 14/9007 S. 40). Sie orientiert sich an der Fälligkeit der Rentenzahlung. Die Weiterleitung de...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.2 Einleitung durch Einzugsstelle und Betriebsprüfung

Ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle ist darüber hinaus nicht möglich, wenn bereits durch eine Einzugsstelle ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde. Für eine solche Einleitung reicht die Übersendung des Fragebogens seitens der Einzugsstelle bereits aus. Ebenso ist ein optionales Statusfeststellungsverfahren nicht möglich, wenn dies Gegenstand einer Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / Zusammenfassung

Überblick Folgender Sachverhalt tritt in der Praxis oft auf: Jemand arbeitet als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, als Subunternehmer im Einmannbetrieb oder als Angehöriger eines Unternehmers. In der Tätigkeit ist die betroffene Person sozialversicherungsrechtlich entweder als Selbstständiger versicherungsfrei oder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5.3 Übermittlungspflicht des Arbeitgebers (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 26 Arbeitgeber, die ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, sind nach Abs. 2 Satz 3 verpflichtet, die abgefragten Daten zu übermitteln. Systemgeprüft sind Programme, die den von der Deutschen Rentenversicherung mit Genehmigung des BMAS entwickelten Standards für eine gleichmäßige und sichere Datenübertragung entsprechen und zugelassen worden sind. Vorausse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur En... / 4. Wird auch für Arbeitnehmer eine EPP festgesetzt?

Bei Arbeitnehmern erfolgt eine Festsetzung der EPP nur, wenn diese noch nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt wurde. Das sind z. B. folgende Fälle: am 1. September 2022 lag kein Dienstverhältnis vor, der Arbeitnehmer war kurzfristig oder als Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt, der Arbeitgeber gab keine Lohnsteuer-Anmeldung ab, der Arbeitnehmer hatte keine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.6 Ausgleich bei Leistungen zur Prävention und zur Nachsorge (§ 20 Abs. 3 und 4)

Rz. 28 Bei den Leistungen zur Prävention (§ 14) und Leistungen zur Nachsorge (§ 17) handelt es sich um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die in Teilen berufsbegleitend und damit nur stundenweise erbracht werden können. § 20 Abs. 3 regelt, dass eine stundenweise Therapie in Form einer Vor- oder Nachsorgeleistung einen Anspruch auf Übergangsgeld auslöst, wenn der Versi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de. Konzept der Intensivierten Rehabilitationsnachsorge – IRENA, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deuts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.5 Verpflichtung des Leistungsträgers (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 regelt, dass die Bundesagentur für Arbeit anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz unterstützen soll. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich nicht für den Träger der Rentenversicherung, wenn er zuständiger Leistungsträger ist. § 16 Satz 3 SGB VI i. d. F. des Art. 4 des Gesetzes zur Entlastung unterhalts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Behandlung eines Handelsvertreters ist danach zu unterscheiden, ob der Handelsvertreter als selbstständig Erwerbstätiger oder als abhängig Beschäftigter (Arbeitnehmer) gilt. Sowohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) als auch das Bundessozialgericht (BSG) haben in ständiger Rechtsprechung Kriterien entwickelt, die eine Abgrenzung des abhängigen Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / Zusammenfassung

Überblick Das Haushaltsscheckverfahren kann angewendet werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vorliegt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge und Erstattung von Meldungen zur Sozialversicherung. Doch kann das Verfahren gleichermaßen für alle im Privathaushalt Tätigen genutzt werden? Wann handelt es sich tatsächlich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 596 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[649] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 7.1 Wegfall der Versicherungspflicht

Die Erstattung setzt voraus, dass der Versicherte aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, für ihn kein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht, seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate (Wartefrist) abgelaufen sind und inzwischen nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragseinzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird im deutschen Sozialversicherungssystem von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern vorgenommen. Die Beiträge werden an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.4 Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Diese Vorschrift schränkt die Zulässigkeit der Überlassung von Daten seitens der Rentenversicherungsträger an die Datenstelle dadurch ein, dass wiederum auf die Erforderlichkeit zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben verwiesen wird. Zweck dieser Begrenzung war, die Einrichtung großer Zentraldateisysteme bzw. den extensiven Zugriff auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.8 Gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 115 Abs. 6 Satz 2 SGB VI

Rz. 11 Die Richtlinie lautet: Nach § 115 Abs. 6 Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – sollen die Träger der Rentenversicherung die Berechtigten in geeigneten Fällen darauf hinweisen, dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen. In Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund kann bestimmt werden,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.4 Über- und zwischenstaatliches Recht

Rz. 7 Über- und zwischenstaatliches Recht geht nach dem gesetzgeberischen Willen, der den Vorrang entsprechend der Normhierarchie entspricht, den Regelungen in §§ 110 bis 114 vor (zu den Rangstufen des überstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts: BVerfG, Beschluss v. 30.1.2020, 2 BvR 1005/18). Als solches sind neben den zahlreichen Sozialversicherungsabkommen die Bestimmu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die keine Vorgängervorschrift hat, betrifft ausschließlich die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ergänzt somit § 146 und § 148 Abs. 4. Gesetzlich festgeschrieben wird die versicherungsnummernbezogene Speicherungspraxis der Datenstelle, wobei die sog. Stammsatzdatei im Mittelpunkt steht. Die datenschutzrechtliche Bedeutung ergibt sich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Datenübermittlung auf Abruf (Online-Verfahren) aus den Dateien der Rentenversicherungsträger. Das Abrufverfahren ist in § 79 SGB X normiert und ermöglicht den in § 35 SGB I genannten Stellen einen sog. Online-Zugriff. Jedoch sind die Regelungen in § 148 Abs. 3 als Spezialnormen vorrangig. Deshalb ist na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 2.2 Sicherheitskonzept

Rz. 5 Zur Erhöhung der Datensicherheit hat die Deutsche Rentenversicherung Bund für ihren Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung und unter verbindlicher Beteiligung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine in die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund fallende Quers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.7 Hinweispflicht

Rz. 10 Eine konkrete Ausprägung der Pflicht des Rentenversicherungsträgers, auf die Möglichkeit der Stellung eines Antrags hinzuweisen, enthält Abs. 6. Die Rentenversicherungsträger sollen den Leistungsberechtigten nach dem Willen des Gesetzgebers in weiteren Fällen auf seinen Anspruch hinweisen. Das ist dann der Fall, wenn es nahe liegt, dass er Leistungen in Anspruch nehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.4 Datenschutzgewährleistung

Rz. 10 Abs. 4 erlaubt der Datenstelle neben den gesetzlich bestimmten Dateisystemen die Führung eines weiteren Dateisystems (sog. Datenschutzsicherungsdatei). Die Bestimmung ist notwendig, weil die Deutsche Rentenversicherung Bund nach Versicherungsnummern geordnete Dateien nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einrichten und ausführen darf. Die Datenschutzsicherungsdatei (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.2 Inhalt der Stammsatzdatei

Rz. 4 Die Zweckbestimmung und damit auch der Inhalt der Stammsatzdatei bestimmt sich in erster Linie nach den in Ziff. 1 bis 10 im Einzelnen aufgezählten Aufgabenbereichen. Weitere personenbezogene Daten dürfen nur dann gespeichert werden, soweit sie zur Aufgabenerfüllung der Deutschen Rentenversicherung Bund erforderlich sind. Zuvor ist jedoch stets zu prüfen, ob nicht auch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.5 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 11 In gleichem Maße wie bei einem Austausch zwischen den Rentenversicherungsträgern (§ 148 Abs. 3) soll auch ein automatisiertes Abrufverfahren hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle genutzt werden können. Entsprechend galt es, den in § 148 Abs. 3 genannten Stellen eine automatisierte Zugriffsmöglichkeit hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle zu ermöglichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.1 Datenaustausch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Finanzbehörden (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 legt fest, wie der notwendige Datenaustausch in einem automatisierten Verfahren erfolgen kann, damit die Grundlagen für die Einkommensanrechnung nach § 97a durchgeführt werden kann. Nach Satz 1 werden die für die Ermittlung und Prüfung der Anrechnung des Einkommens nach § 97a benötigten Daten im Rahmen eines automatisierten Datenabrufverfahrens von den Trägern d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 3 Literatur

Rz. 12 Gagel, Der Vorrang des Europäischen Rechts und seine Anwendung, DRV 1993 S. 1. Göbel/Dünn, Die Deutsche Rentenversicherung – ein Jahr nach der Organisationsreform, DRV 2007 S. 22. Ebenhöch, Überblick über das über- und zwischenstaatliche Sozialversicherungsrecht (Rentenversicherung) nach dem Stand vom 1. Januar 1992, Kompass 1991 S. 495, 561 und 609. Schüßler, EDIS-Elekt...mehr