Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.2 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Satz 2)

Rz. 45 Abweichend von Satz 1 entscheidet jedoch nach Satz 2 i. d. F. des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 nunmehr die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die insoweit verdrängende Entscheidungskompetenz der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht daher bei einer Entscheid...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.2 Vereinbarungstext

Rz. 55 Text der Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5 SGB IX) Anmerkung des Autors: Zur Klärung des Verfahrens haben die Krankenkassen-Bundesverbände unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund – stellvertretend auch f...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.5 Verwaltungsvorschriften

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 4 erfassen. Die GRA zu § 4: Versicherungspflicht auf Antrag hat den Stand: 23.2.2022 (i. d. F. Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sek...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis – Was lohnt sich mehr? – Die Zahlung freiwilliger Beiträge oder Rentenverzicht?, rv 2022, 96. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund – gültig ab 30.9.2019, RVaktue...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.5 Verwaltungsvorschriften

Rz. 3d Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 5 erfassen. Die GRA zu § 5: Versicherungsfreiheit hat den Stand: 30.3.2023 und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.3 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Rz. 12 Abs. 2 greift die Problematik der möglichen Zuständigkeit unterschiedlichster Träger der Rehabilitation auf (Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe). Die Regel...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 33 Es ist nicht geboten, in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtigen Personen, die mit früheren Pflichtbeiträgen die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf Beitragserstattung i. S. d. § 210 Abs. 1 Nr. 1 einzuräumen (BSG, Urteil v. 10.7. 2012, B 13 R 26/10 R; BSG, SozR 4-2600 § 7 Nr. 4; vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1 Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Den Tatbeständen des Abs. 1 ist gemeinsam, dass sie Versicherungsfreiheit von Personen regeln, die zwar grundsätzlich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Art von Beschäftigungsverhältnis stehen, die aber gleichzeitig eine Anwartschaft auf Versorgung aus einem speziellen Sicherungssystem haben. Die Versicherungsfreiheit beschränkt sich dabei grundsätzlich auf d...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.3 Weitere Verfahrensgrundsätze (Sätze 2 bis 7)

Rz. 34 Die mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) eingefügten weiteren Sätze (Sätze 2 ff.) werden aufgrund Art. 2e des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 6 erfassen. Die GRA zu § 6: Befreiung von der Versicherungspflicht hat den Stand: 8.5.2023 und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_000...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.5 Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 7 erfassen. Die GRA zu § 7: Freiwillige Versicherung hat den Stand: 13.10.2021 (i. d. F. des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Er...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 76 Die Bundesländer haben zum Teil Runderlasse zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erlassen; so z. B. Niedersachsen. Auch finden sich teilweise Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, so z. B. für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftig...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 59 Arbeitshilfe für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess (veröffentlicht auf der Homepage der BAR im Internet unter www.bar-frankfurt.de) Formularpaket stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/RheinlandPfalz/Formularpakete/Reha-Einrichtungen/07_Paket_Stufenweise_...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. zu: BSG, Urteil v. 16.6.2021 – B 5 RE 7/19 R, NZS 2022, 32. GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.3 Bestätigungen durch die oberste Verwaltungsbehörde (Nr. 1 und 2)

Rz. 47 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entscheidung über die Befreiung zu treffen hat, hat sie die nach Nr. 1 und 2 erforderlichen Bestätigungen bezüglich der Befreiungsvoraussetzungen zu beachten (diese Regelungen wurden durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021, BGBl. I S. 154, mit Wirkung zum 18.2.2021 nur redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990). Durch das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2118) ist Abs. 2 Satz 2 mit Wirkung zum 1.9.1993 ergänzt worden. Das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) bewirkte eine Neufassung von Abs. 2 mit Wirkung zum 1.4.1995. Nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.3 Inhalt der Rentenauskunft

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt den Inhalt der Rentenauskunft. Die Ausgestaltung im Einzelnen hat der Gesetzgeber wie bei der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. In Form und Inhalt ist die Rentenauskunft einem Rentenbescheid angenähert. Sie wird durch Anlagen ergänzt, die den Anlagen des Rentenbescheides entsprechen. Trotz dieser Form handelt es sich ni...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.4 Zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 10 Die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers bestimmt sich nach Abs. 4. Dabei ist die früher in Abs. 2 Satz 2 enthaltene Regelung übernommen worden. Das bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger zuständig ist, der gegenüber dem Versicherten zur Leistung verpflichtet ist. Bei nicht versicherten Personen ist das der für den Sitz des Grundleistungsträgers zuständi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.2 Inhalt der Renteninformation

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt den Mindestinhalt der Renteninformation. Die Ausgestaltung der Renteninformation hat der Gesetzgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben in Abs. 3 und der im Versicherungskonto gespeicherten Angaben beinhaltet die Renteninformation: den nominalen Zahlbetrag einer auf den aktuellen Zeitpunkt der Erstellung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.3 Weitere Einzelfälle

Rz. 71 Wird ein angestellter Rechtsanwalt, der im Versorgungswerk für Rechtsanwälte versichert ist und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurde, für eine befristete Zeit in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis tätig (hier: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages = Bundestagsabgeordneter),...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.1 Renteninformation und Rentenauskunft

Rz. 3 Renteninformation und Rentenauskunft sind grundsätzlich von Amts wegen vorzunehmen und stellen Dienstleistungen der Rentenversicherungsträger dar, die in § 14 SGB I bestimmte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger intensiviert. Alle Versicherten, die älter als 27 Jahre sind und 5 Jahre Beiträge gezahlt haben (allgemeine Wartezeit), erhalten jährlich eine Renteninfor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Dokumentations... / 2.2 Bußgeldtatbestand

Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflichten ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR vor. Die verschärften Aufzeichnungsvorschriften machen es den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung Bund leichter, die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen. Vor allem deutet das Fehlen derartiger Unterlagen darauf hin, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten – arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.6 Betriebsärztliche Beratung

Ein wichtiges Anliegen der ganzheitlichen Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen aktuellen und zurückliegenden Belastungen und seiner Gesundheit zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit zu empfehlen. Darüber hinaus kann die betriebsärztliche Beratung folgende The...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 83 Altersvorsorgezulage

Rz. 1 Die Altersvorsorgezulage wird in Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Voraussetzungen und Umfang der berücksichtigungsfähigen Altersvorsorgebeiträge sind in § 82 EStG geregelt. Die Gewährung "in Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen" bedeutet allerdings nur mittelbar, dass die Zulage sich in Höhe eines Prozentsatzes der be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 84 Grundzulage

Rz. 1 Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage nach § 84 EStG und ggf. einer Kinderzulage nach § 85 EStG zusammen. Beide Zulagen waren in der Übergangszeit bis 2008 wie folgt gestaffelt: Rz. 1a Seit dem Beitragsjahr 2008 betrug die Grundzulage 154 EUR. Ab dem Beitragsjahr 2018 beträgt die Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3 Begünstigte nach § 10a EStG

Rz. 7 Nach § 10a sind grds. 3 Personenkreise zulageberechtigt: Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Besoldungsempfänger (Beamte) und gleichzustellende Personen. Die Personen müssen, damit sie begünstigt sein können, seit dem Vz 2010 nicht mehr unbeschränkt stpfl. sein, sondern Ankn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / a) Vereinbarung von Zusatzleistungen

Wird i.R. eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses eine zusätzliche Leistung an den Arbeitnehmer vereinbart, ist gesondert zu prüfen, ob die hierfür erforderlichen Aufwendungen den Grundsätzen über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entsprechen. Das gilt auch für Zahlungen aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung. Denn angesichts des bei nahen An...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Rentenversicherung

Tz. 11 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen, etwa ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Oktober 2022 520 EUR. Zum 01.01.2024 wird sie erhöht auf 538 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Beispielsfall

Tz. 89 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Praxis-Beispiel Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 390 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Meldeverfahren

Tz. 105 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden von einem Verband/Verein Personen beschäftigt, die versicherungs- und beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung versichert sind, so hat der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See digital Meldungen abzugeben (s. § 28a Abs. 1 SGB IV). Inhalt und weiteres Verfahren der Meld...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 538 EUR (bis zum 31.12.2023: 520 EUR, bis 30.09.2022: 450 EUR, bis 31.12.2012: 400 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Meldung für die Unfallversicherung

Tz. 106 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bislang waren die Unfallversicherungsdaten durch den Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) an die originäre DEÜV-Entgeltmeldung angekoppelt. Dieses Verfahren wurde zum 01.01.2016 umgestellt. Seit 2016 müssen Arbeitgeber die für die Unfallversicherung maßgeblichen Daten in einer besonderen UV-Jahresmeldung je Arbeitnehmer abgeben. Hierzu w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter / Zusammenfassung

Begriff Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff "freie Mitarbeit" versteht man unternehmerische Tätigkeit für ein anderes Unternehmen auf der Grundlage eines Dienstvertrags , seltener auch eines Werkvertrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgeblich für die Abgrenzung von freier Mitarbeit zur Arbeitnehmerstellung ist § 611a BGB. Entscheidend is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.3 Fehlgezahlte Beiträge mit Beteiligung der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 9 Aufgrund des Strukturwandels im Bergbau trägt der Bund gemäß § 215 in der knappschaftlichen Rentenversicherung den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben eines jeden Kalenderjahres und stellt damit deren dauerhafte Leistungsfähigkeit sicher. Für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind wirksam, wenn die Beitragszahlung zulässig (= Zugehörigkeit des Versicherten zu dem nach §§ 1 bis 4, 8 Abs. 2, 229, 229a versicherten Personenkreis bzw. Berechtigung zur freiwilligen Versicherung gemäß §§ 7, 204 bis 207, 232, 282 bis 285), fristgerecht (= Einhaltung der Verjährungsfrist bei Zahlung von Pflichtbeiträgen ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.1 Fehlversicherungen

Rz. 6 Eine sog. Fehlversicherung liegt vor, wenn Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht an den nach §§ 126 bis 137, 273, 273a für die Durchführung der Versicherung sachlich und örtlich zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Aufgrund des in § 219 Abs. 1 geregelten Finanzverbunds gelten fehlgezahlte Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.4 Nachzahlungpflicht bzw. Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Rz. 11 Die Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sind gemäß §§ 82, 265 Abs. 7 um ein Drittel höher als die der allgemeinen Rentenversicherung (§§ 67, 255 Abs. 1). Die höheren Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung gewährleisten im Ergebnis ein gegenüber den Monatsrenten (§ 64...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr