Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatsächliches Angebot.

Rn 2 Der Schuldner ist nach § 294 verpflichtet, alles zu tun, was zur Bewirkung der Leistung erforderlich ist (BGHZ 116, 244; Staud/Feldmann § 294 Rz 16). Es obliegt ihm, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Handlungen einzuleiten (Soergel/Schubel § 294 Rz 4). Das tatsächliche Angebot ist dabei der Beginn der Leistungshandlung des Schuldners (HP/Lorenz § 294 Rz 2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sozialauswahl.

Rn 78 Ist der ArbN, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, mit anderen ArbN vergleichbar, so ist aufgrund der gesetzlich angeordneten Sozialauswahl, § 1 III 1 Hs 1 KSchG, nicht unbedingt ihm zu kündigen, sondern dem vergleichbaren ArbN, der bei ausreichender Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitsdauer (richtiger: Unternehmenszugehörigkeit), Lebensalter (BAG NZA 17, 902 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Teilzeitarbeitsverhältnis.

Rn 108 Teilzeitbeschäftigte sind ArbN, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 I 1 TzBfG). Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist das Weisungsrecht des ArbG zu Lage und Dauer der Arbeitszeit eingeschränkt, da der Teilzeitarbeitnehmer häufig auch anderen Tätigkeiten nachgeht. Ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Share Deal.

Rn 28 Der Anteilskauf ist ein Rechtskauf, bei dem sich die Rechts- und Sachmängelhaftung nur auf den Anteil, nicht auf das zugrundeliegende Unternehmen bezieht. Unter str Voraussetzungen steht er einem Unternehmenskauf gem Rn 27 gleich. Die Rspr bejaht einen Unternehmenskauf bei Veräußerung aller (Köln DB 09, 2259, 2260; zur aF RG 98, 289, 291 f; BGHZ 138, 195, 204 f; BGH NJ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1300 [Autor/Stand] Bei der illegalen Arbeitnehmerüberlassung werden in aller Regel ohne entsprechende Verleih-Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [2] Arbeitnehmer anderen Unternehmen vorübergehend überlassen. § 1 AÜG [3] knüpft die Erlaubnispflicht nicht mehr – wie früher – an die Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beschäftigte, Abs 1.

Rn 2 § 6 I definiert Beschäftigte iSd AGG. Das sind (1) Nr 1: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen, nicht im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (§ 611 BGB Rn 15 ff, § 611a BGB Rn 1 ff), auch Leiharbeitnehmer (BAG NZA 11, 653 [BAG 15.03.2011 - 10 AZB 49/10]); zu Fremdgeschäftsführern Rn 7, (2) Nr 2: Auszubildende, § 1 III BBiG, § 1 II, IV, V BBiG, sofern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Kein "vermögensverwaltender Versicherungsvertrag"

Rz. 1685 [Autor/Stand] Ein sog. vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG [2] vor, wenn kumulativ:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Versetzung auf leidensgerechten Arbeitsplatz.

Rn 63 Ist ein zumutbarer (nicht: höherwertiger, BAG NZA 07, 1041 [BAG 19.04.2007 - 2 AZR 239/06]) Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen vorhanden und für den vermindert leistungsfähigen ArbN geeignet (leidensgerechter Arbeitsplatz), so muss der ArbG ihn dort weiterbeschäftigen (BAG NZA 10, 1234 [BAG 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08]), ggf den Arbeitsplatz sogar mittels Weisungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kündigung durch den Dienstverpflichteten.

Rn 8 Grds gilt derselbe Maßstab wie bei Dienstberechtigtem (BAG NZA 09, 840 [BAG 12.03.2009 - 2 AZR 894/07]); Arbeitssicherheit: Gesundheitsgefährdung, insb aufgrund von Fürsorgepflichtverletzungen, Verstöße gegen Arbeitssicherheitsvorschriften; Beschäftigungspflicht: schuldhafte unberechtigte Suspendierung (BAG DB 76, 2308 [BAG 19.08.1976 - 3 AZR 173/75]), nicht aber eine U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zeit der Arbeitsleistung.

Rn 68 Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, § 2 I 2 Nr 8 NachwG; die Grenzen des ArbZG sind zu beachten. Der ArbG ist gem unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 II Nr 1 ArbSchG zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet (BAG NZA 22, 1616 unter Bezug auf EuGH NJW 19, 1861). Die Lage der Arbeitszeit ist Kerngegenstand des Weisungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerruf (V).

Rn 6 In V werden die bisher durch die Rspr des BGH konkretisierten Anforderungen an die Befugnis zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer nunmehr gesetzlich normiert. Die Befugnis zum Widerruf kommt grds dem Kontrollbetreuer iSv § 1815 II zu, anderen Betreuern nur insoweit, als ausnahmsweise trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht ein entsprechender Aufgabenb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 § 834 setzt voraus, dass ein Tier einem Dritten (weder Tierhalter noch Tieraufseher – in Bezug auf den Schaden des Letzteren kann § 833 eingreifen) einen Schaden in der in § 833 bezeichneten Weise zufügt, unabhängig davon, ob es sich um ein Luxus- oder Nutztier handelt. Haftpflichtig ist der Tieraufseher, dh derjenige, der die Aufsichtsführung durch Vertrag übernommen h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung und Funktionen des Schuldrechts.

Rn 1 Das Schuldrecht gehört zum Kern des zivilen Vermögensrechts, welchen es zusammen mit dem Allgemeinen Teil und dem Sachenrecht bildet. Regelungsgegenstand ist – wie auch die Überschrift zum zweiten Buch des BGB deutlich macht – das ›Recht der Schuldverhältnisse‹. ›Schuld‹ meint dabei keinen moralischen Vorwurf, sondern die Verpflichtung von Personen im Rechtsverkehr; ›Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einflussbereich des Geschäftsherrn: Weisungsgebundenheit des Verrichtungsgehilfen.

Rn 9 Zweck dieses Merkmals ist die Zuordnung des Verrichtungsgehilfen zur Sphäre des Geschäftsherrn zur Legitimierung der Haftung nach § 831. Entscheidend ist die Bindung des Verrichtungsgehilfen an Weisungen des Geschäftsherrn. Sie ist va gekennzeichnet durch Eingliederung in die Herrschafts- und Organisationssphäre des Geschäftsherrn (insb BGHZ 45, 311, 313; NJW-RR 98, 250...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1868 BGB – Entlassung des Betreuers.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn dessen Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht oder nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt oder den erforderlichen p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Konkretisierung.

Rn 10 Der Schuldner kann das übernommene Risiko durch eine Konkretisierung nach § 243 II beschränken. Sie führt zum Übergang der Leistungsgefahr auf den Gläubiger, der im Falle von § 275 seinen Erfüllungsanspruch verliert. Zugleich erlischt bei der Marktbezogenen Gattungsschuld die Beschaffungspflicht des Schuldners (Ausnahme: § 439 I bei nach Konkretisierung eingetretener M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Im Arbeitsrecht.

Rn 16 Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 I 2 HGB). Dies gilt allg für die Abgrenzung von freien Dienstverhältnissen und Arbeitsverhältnissen (BAG NZA 20, 1470 [BAG 17.06.2020 - 7 AZR 398/18]; iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 1 ff). Die Vertragsfreiheit geht nicht so weit, dass ein Vertragsverhältnis,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 611a BGB – Arbeitsvertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164; 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art....mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Auch hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des Arbeitstages oder der Woche ergeben sich für die Vertrauensarbeitszeit keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber anderen Arbeitszeitmodellen im Bereich flexibler Arbeitszeiten im Tagesdienst (Gleitzeit, variable Arbeitszeit). Ähnlich den Regelungen anderer Arbeitszeitmodelle besteht für Arbeitnehmer in Vertra...mehr

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Arbeitsausfall / 5 Leistungsfähigkeit

Der Beschäftigte muss jedoch willens und in der Lage sein, die Arbeit aufzunehmen.[1] Arbeitsunfähige Beschäftigte erhalten über § 615 BGB daher keinen zusätzlichen Entgeltanspruch.[2] Allerdings hat das BAG[3] in seinem Urteil vom 24.9.2014 angedeutet, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit selbst dann beweisbelastet sein könnte, wenn eine Verpflichtung zu...mehr

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Arbeitsausfall / 4.3 Angebot

Der Arbeitgeber kommt nach § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Neben dem Verzug muss daher die Arbeitsleistung durch den Beschäftigten angeboten worden sein. Die Anforderungen an das Angebot sind jedoch nicht sehr hoch, es muss jedoch dem Arbeitgeber zugehen.[1] § 294 BGB verlangt lediglich ein tatsä...mehr

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Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.1 Nichtabnahme der Arbeit

Aus welchen Gründen dies geschieht, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Unterlässt der Arbeitgeber eine Verteilung der individuell geschuldeten Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage, Kalenderwochen oder ggf. längere Zeiträume, sondern ruft vielmehr den Beschäftigten flexibel zur Arbeit ab, kommt er – unabhängig von einem besonderen Arbeitsangebot des Beschäftigten – mit Abla...mehr

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Musikschullehrer / 2.2 Abgrenzungsmerkmale

Folgende Abgrenzungsmerkmale sind in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden: Wichtig Die Beurteilung, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, erfolgt individuell durch eine Gesamtschau der vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse. Ob einzelne Merkmale für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen, ist daher nicht entscheiden...mehr

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Arbeitsausfall / 4.4 Sonderfall Flexible Arbeitszeiten

Soweit keine festen Arbeitszeiten vereinbart sind, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfang abzurufen. Die moderne Arbeitswelt ist vielmehr geprägt durch die Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten – sowohl von den Beschäftigten als auch von den Arbeitgebern. Disponieren die Beschäftigten selbst über ihre Arbeitszeit (...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.2 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Rz. 205 Für die ohne Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) zur Berufsausbildung Beschäftigten ist mit dem SGB V eine eigenständige Krankenversicherungspflicht angeordnet worden. Diese Personen waren zuvor nach § 165 Abs. 2 i. V. m. § 165a RVO als Lehrlinge auch ohne Arbeitsentgelt wie Beschäftigte versichert. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/2237 S. 159) führt dazu aus, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.1 Praktikanten

Rz. 193 Die Versicherungspflicht von Praktikanten war durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten v. 24.6.1975 (BGBl. I. S. 1536) eingeführt worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 6 RVO) und war zunächst unverändert in Abs. 1 Nr. 10 übernommen worden. Mit der Anordnung der Versicherungspflicht für diesen Personenkreis wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.2 Betriebliche Berufsausbildung

Rz. 27 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Damit werden von den in § 7 Abs. 2 SGB IV genannten Personen, die zum Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung tätig sind, für die Krankenversicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 1 an sich nur die erfasst, die sich in betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 9 Ein MU ist ungeachtet der weiteren Befreiungsmöglichkeiten der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 HGB dann von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn von den drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am Abschlussstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mind. zwei nicht überschritten we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / 1.3 Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit

Eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen sozial zu rechtfertigen. Es muss sich jedoch um eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit handeln. Eine solche hat das BAG bejaht bei einer Minderleistung von 2/3 der Normalleistung.[1] Gibt es im Rahmen der dem Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 5 Sachlicher Anwendungsbereich: Anwendung des AGG im Arbeitsverhältnis

Das AGG gilt nach § 2 Abs. 1 AGG sachlich für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, nämlich für den Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, d. h. für das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, den Zugang zum beruflichen Aufstieg, d. h. für die Beförderung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, d. h. für individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Freizeitausgleich (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 29 Die Erfüllung des Anspruchs nach Abs. 3 Satz 1 erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen ohne Minderung der Vergütung.[1] Die Arbeitsbefreiung muss den gleichen Umfang haben, wie Freizeit aufgewendet wurde, um die Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit zu erfüllen. Daraus, dass bei Unmöglichkeit einer Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 1 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber entspricht dem Gegenbegriff des Arbeitnehmers.[1] Arbeitgeber i. S. d. Sozialversicherung ist jede natürliche oder juristische Person, zu der der Arbeitnehmer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit steht. Der Arbeitgeber übt das Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus. Dies äußert sich insbesondere in Anweisung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne ist jeder, der einen anderen, auch vorübergehend, als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt. Hierfür kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fordern. Im Steuerrecht ergibt sich der Begriff des Arbeitgebers aus den Beschreibungen des Arbeitnehmers sowie des Dienstver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 2 Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung

Rz. 3 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Weder der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" noch der Begriff der "Krankheit" ist im BUrlG definiert. Eine Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Begriff der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 2.1 Weisungsrecht

Das für eine abhängige Beschäftigung typische Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung ist bei der Beschäftigung von Familienangehörigen in der Regel durch die persönliche Bindung in abgeschwächter Form vorhanden. Deshalb erfordert die Versicherungspflicht bei mitarbeitenden Familienangehörigen auch nur ein solches eingesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / Arbeitsrecht

Wegen der Mitarbeit des Ehegatten vgl. Ehegatten-Arbeitsverhältnis. Kinder, und zwar auch volljährige, sind, solange sie dem elterlichen Hausstand angehören und von den Eltern erzogen oder unterhalten werden, verpflichtet, in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstellung entsprechenden Weise im Haushalt oder Geschäft der Eltern Dienste zu leisten.[1] Die so geleistete Arbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 1 Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind (Fremdgeschäftsführer)

Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, werden aufgrund eines mit der GmbH abgeschlossenen Dienstvertrags in einem fremden Betrieb tätig. Sie erhalten teilweise eine gewinn- und verlustunabhängige Vergütung. Solche Fremdgeschäftsführer gehören als leitende Angestellte zu den Beschäftigten. Das gilt selbst, wenn die Geschäftsführer in ihrer Tätigkeit weitgehend weisung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 1 Rechtliche Grundlagen und Stellung

Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig.[1] Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob der (Fremd-)Geschäftsführer einen starken Anteilseigner oder einen wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 2 Merkmale für eine Beschäftigung zwischen Angehörigen

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung zwischen Angehörigen kann angenommen werden, wenn der Angehörige in den Betrieb des Arbeitgebers wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert ist und die Beschäftigung tatsächlich ausübt, der Angehörige dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt[1], der Angehörige anstelle einer fremden Arbeitskraft bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.1 Begriff

Rz. 68 Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer erheblichen Änder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.6 Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

Rz. 82 Nach § 95 Abs. 3 BetrVG muss, soll der Versetzungsbegriff erfüllt sein, ein anderer Arbeitsbereich "zugewiesen" werden. Hiervon kann nur ausgegangen werden, wenn die geänderte Tätigkeit auf die Initiative des Arbeitgebers zurückgeht (BAG, Beschluss v. 19.2.1991, 1 ABR 21/90 [1]). Es ist also nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einseitig von seinem Direktionsrecht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.2 Zuweisung einer anderen Tätigkeit

Rz. 61 Dem Arbeitnehmer wird aufgrund Direktionsrechts, einer einvernehmlichen Regelung oder einer Änderungskündigung eine andere Tätigkeit zugewiesen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen Vergütungsgruppe entspricht (h. M). Hinweis Ist die Umgruppierung mit einer Versetzung verbunden, hat der Betriebsrat bezüglich beider Tatbestände ein Beteiligungsrecht. Wird eine Änder...mehr