Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Personengesellschaft erbringt Leistung an Dritten (nahe stehende Person des Anteilseigners und Mitunternehmers)

Tz. 1260 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges ein WG oder erbringt sie eine Leistung an die dem AE und MU nahe stehende Pers und erhält sie dafür ein unangemessen niedriges Entgelt, ergibt sich dadurch eine Gewinnminderung bei der Pers-Ges. Sofern dadurch der Gewinnanteil der beteiligten Kö gemindert wird, tritt bei der Kö eine verhinderte Vermögensmehrung und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einem Eigenbetrieb

13.4.2.1.3.1 Begriff des Eigenbetriebs Tz. 321 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen, die finanzwirtsch Sondervermögen der Träger-Kö sind (zB s § 86 Abs 1 GemO – RP). Zum Begriff des Eigenbetriebs s auch Tz 19, s Schüttler/Engels/Schmidt (DStR 2012, 1069); und s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1268 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mögliche Vorteile einer GmbH & Still: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. Allerdings ist auch für diese beiden Gesellschaftsformen § 15a EStG zu beachten. Stfreie Einnahmen (vor allem ausl Eink) können bei eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.4 Verluste des Eigenbetriebs

Tz. 324 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Verfahren zu versteuern sind. Bei Eigenbetrieben, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zur Gewinnermittlun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.5 Auswirkungen der vGA auf die Anerkennung der Organschaft?

Tz. 1830 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vGA im Rahmen eines Organkreises führt idR nicht dazu, dass die Organschaft nicht anerkannt werden könnte. Sie stellt lediglich eine vorweggenommene Gewinnabführung dar. Die tats Durchführung des GAV wird dadurch nicht in Frage gestellt. Dies sieht auch die Fin-Verw so (s R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2015); ebenso s Schiffers (in E & Y, vGA/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.9 Disagio

Tz. 1072 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Auch bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter ist es zulässig, ein Disagio zu vereinbaren und dafür die lfd Zinszahlungen entspr niedriger festzulegen. Bei der Bemessung der Höhe des Disagios sollte man sich an die marktüblichen Bedingungen bzw an die Festlegungen im so genannten Fonds-Erl halten; s Schr des BMF v 20.10.2003 (BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Die einzelnen Fremdvergleichsmethoden

Tz. 112 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Frage, nach welcher Methode der (materielle) Fremdvergleich vorzunehmen ist, richtet sich stark nach Art des zu beurteilenden Leistungsverhältnisses. Dabei spielen betriebsinterne und externe Faktoren eine Rolle (Welchen Preis verlangt bzw zahlt die Kö von bzw an fremde(n) Dritte(n)?/Welche Preise verlangen/zahlen fremde Dritte regelmäßi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.4 Erstmalige Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995

Tz. 372 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die erstmalige zeitliche Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 enthält das Ges keine besondere Anwendungsregelung. Nach der Grundregel des § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Formvorschriften und Beweislast

Tz. 1041 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für den Abschluss von Darlehensverträgen bestehen grds keine besonderen Formvorschriften. Aus Nachweisgründen ist jedoch in der Praxis unbedingt der Abschluss schriftlicher Verträge zu empfehlen. Dies gilt auch bei Verrechnungskonten, die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geführt werden. Die ob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.4 Umfang der Korrektur bei Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

Tz. 432 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Es kommt häufig vor, dass die Vereinbarung einer Kö mit einem beherrschenden Gesellschafter, mit einer beherrschenden Personengruppe mit gleichgerichteten Interessen oder mit einer dem beherrschenden Gesellschafter nahe stehenden Pers zivilrechtlich nicht wirksam, nicht klar und eindeutig, nicht im Voraus abgeschlossen wurde und/oder nicht ents...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 7 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Zweck des Idealvereins gem. § 21 BGB ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Nach der Satzung muss daher als Hauptzweck ein nicht wirtschaftliches Ziel (Idealziel) angestrebt werden, d. h. dass der Verein nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sein darf. Vereinen dieser Art ist aber nicht jegliche wirtsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.2 Vorzeitiges Ausscheiden des Pensionsberechtigten

Tz. 689 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach dem Urt des BFH v 25.06.2014 (BStBl II 2015, 665) wird ein Versorgungsvertrag nicht tats durchgeführt, wenn ein beherrschender Ges-GF einer GmbH, dem im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr von der GmbH vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits im Alter von 63 Jahren aus dem Unternehmen als G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 Gewinnaufschlag erforderlich

Tz. 116 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zum charakteristischen Verhaltensmerkmal des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters eines Handelsgewerbes gehört das Gewinnstreben als zumindest mitbestimmendes Merkmal, das ein von einem solchen Geschäftsleiter gefordertes Entgelt beinhaltet (s Urt des BFH v 17.02.1993, BStBl II 1993, 457 und s Urt des BFH v 04.12.1996, BFH/NV 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.8 Der Fremdvergleich über die Grenze (Verrechnungspreise)

Tz. 134 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um die Anwendung und Auslegung der Fremdvergleichsgrundsätze vor allem um die Verrechnungspreis-Problematik gedreht; grundlegend s Urt des BFH v 17.10.2001; BStBl II 2004, 171. Hierzu zB s Wassermeyer (DB 2001, 2465); Gosch (StBp 2001, 360); Hoffmann (GmbHR 2001, 1169); Hollatz (NWB F 4, 4625); K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Abgrenzung zwischen Darlehensgewährung und Ausschüttung

Tz. 1046 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Darlehen der Kap-Ges an ihren Gesellschafter sind vor allem die Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich, s Tz 1047) und die Angemessenheit der Verzinsung (s Tz 1065) zu prüfen. Dies gilt auch für Darlehen, die eine Kap-Ges an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers gewährt. Dabei kann es sich auch um eine andere Kap-Ges oder Pers-Ges handeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.2 Schädliche Widerrufsklauseln

Tz. 557 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Schädliche Vorbehalte liegen regelmäßig vor, wenn der Arbeitgeber eine Kürzung nach freiem Belieben vornehmen kann, zB weil ein jederzeitiger Widerruf vorbehalten wird, s R 6a Abs 3 EStR. Eine Schädlichkeit liegt aber auch vor, wenn zwar originär keine Widerrufsmöglichkeit vorliegt, aber die Versorgungszusage bei Eintritt des Versorgungsfall...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.1 Allgemeines

Tz. 909 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Aus der Rspr des BFH (s dazu Tz 919ff) lassen sich bisher nur wenig konkrete Zuordnungsregeln für Geschäftschancen ableiten. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Entscheidung darüber, wem welche Geschäftschance zusteht, immer stark einzelfallbezogen zu prüfen sein wird. In jedem Einzelfall müssen einzelne Indizien gesammelt und gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.4 Eingegangene Risiken

Tz. 1276 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Verlustrisiko umfasst das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kap (Kap-Verlustrisiko) und das Risiko, keinen Gewinnanteil zu erhalten (Ertragsausfallrisiko). IdR ist dieses Risiko auf die Kap-Ges und den stillen Gesellschafter gleichmäßig (also im Beteiligungsverhältnis) verteilt. Die Rspr verlangt deshalb keine Vorabzuweisungen bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.3 Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschaftern

Tz. 1237 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wenn eine Pers-Ges mit ihrer geschäftsführenden Kö rückwirkend eine Sondervergütung für die Geschäftsführung vereinbart, zB eine Gewinntantieme für das abgelaufene Wj, und wird diese Sondervergütung unmittelbar an den die Geschäftsführung tats ausübenden Ges-GF der Kö ausgezahlt, dann ist für diese Sondervergütung das Rückwirkungs- bzw Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Fremdvergleich über Vorteilsausgleich?

Tz. 137 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Erhält die Kö für eine gegenüber ihrem AE erbrachte Leistung ein Entgelt nicht unmittelbar als Geldzahlung, sondern in anderer Form, kann dies zu einem Vorteilsausgleich führen; s H 8.5 II (Vorteilsausgleich) KStH 2015 mwN. Hätte sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auf dieses Austauschgeschäft ebenfalls eingelassen, kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.5 Übersicht

Tz. 795a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Aus den dargestellten Prinzipien ergibt sich für die Behandlung der privaten Kfz-Nutzung bei (beherrschenden) Ges-GF folgende Übersicht:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Vorteilsausgleich bei Darlehensgewährungen

Tz. 1153 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch bei Darlehensgewährungen ist nach allg Grundsätzen (s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 129ff) ein Vorteilsausgleich möglich. Dabei muss allerdings eine rechtliche Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung aus einem gegenseitigen Vertrag bestehen; s H 8.5 II. "Vorteilsausgleich" KStH 2022. Bei beherrschenden Gesellschaftern ist darüber hinaus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Zeitpunkt und Nachweis der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 61c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zum Zeitpunkt, zu dem der Verlustausgleich durchzuführen ist, s Geißelmeier/Bargenda (DStR 2009, 1333, 1339). Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 614) hat der Ausgleich der Verluste im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wj der Kap-Ges zu erfolgen, in dem der Verlust erwirtschaftet wurde, es sei denn, es bestehe eine bindende und vollwertige V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.7 Zusammenfassung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.3 Keine Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG)

Tz. 555 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 6a Abs 1 Nr 2 EStG darf eine Pensionsrückstellung in der St-Bil nur gebildet werden, soweit die Zusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Gewinnabhängige Pensionszusagen, bei denen der Pensionsanspruch von der regelmäßig ungewissen künftigen Gewinnentwicklung abhängt, werden also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.5 Wissen und Kenntnisse

Tz. 924 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 "Was weiß eine GmbH?" – Dies ist eine spannende Frage, wenn es um die Zuordnung von Wissen und Kenntnissen geht. Jedenfalls sieht der BFH die Nutzung von Wissen und Kenntnissen der GmbH als Geschäftschance an; dies kann zu einer vGA führen (s Urt des BFH v 11.06.1996, BFH/NV 1997, 30). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gesellschafter diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.3 Bezugsberechtigung bei nicht gesetzlich Erbberechtigten

Tz. 572 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Hinterbliebenenversorgungen an nichteheliche Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten stellt sich die Frage der notwendigen Präzisierung. Hierzu fordert die Fin-Verw, dass die versorgungsberechtigte Lebenspartnerin/der Lebenspartner in der schriftlich erteilten Zusage namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum genannt wird und der/die Ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Verlusttragung bei mehreren beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 62b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Beteiligung mehrerer jur Pers d öff Rechts an der Kap-Ges vertrat die Fin-Verw zunächst die Rechts-Auff, dass sich die Verlusttragungspflicht grds nach der Beteiligungsquote (und nicht nach dem Verhältnis der Stimmrechte; aA s Pinkos, DStZ 2010, 96) bemesse, dh alle an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts müssten die V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Rechtsfolgen eines begünstigten Dauerverlustgeschäfts

Tz. 64 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Bedeutung der Formulierung, dass "... die Rechtsfolgen einer vGA nicht ... zu ziehen sind..." sinngemäß s Tz 34. Dies betrifft sowohl die Ebene der Kap-Ges als auch diejenige der AE, bei denen insoweit § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG nicht anzuwenden ist (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303, Rn 25, und s Urt des BFH v 11.12.2018, Az:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngröße ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.3 Steuerbefreite BgA

Tz. 293c Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Stbefreite BgA fallen nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG; bei einer nur partiellen StBefreiung bzw einem stpfl wG eines ansonsten st-befreiten BgA unterliegt der Gewinn aus dem stpfl Bereich dem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 38). Im Falle der par...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.2 Darlehen an Schwestergesellschaften

Tz. 1056 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Gewährung eines Darlehens durch eine GmbH an ihre sich in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befindliche SchwGes ist als vGA anzusehen, wenn für die Darlehensgewährung keine Sicherheiten überlassen werden; s Urt des BFH v 08.10.2008 (BStBl II 2011, 62, und s Schr des BMF v 29.03.2011, BStBl I 2011, 277, Rz 31; die in diesem BMF-Schr da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Beziehungen rein tatsächlicher Art

Tz. 509 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Beziehungen rein tats Art sind zB anzusehen die Berufsverbundenheit, das pers Näheverhältnis aufgr jahrelanger pers Zusammenarbeit oder die Verfolgung gemeinsamer Ideale oder Ziele von Gesellschafter und Zuwendungsempfänger. Dabei handelt es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung. Darüber hinaus gibt es sicherlich eine Vielzahl von Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Kriterien für die Angemessenheit der Gesamtausstattung (Übersicht)

Tz. 388 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Angemessenheit der GF-Bezüge ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Unternehmens sowie der Pers und der Leistungen des Ges-GF im Einzelfall zu bestimmen. Im Einzelnen sind vor allem folgende Kriterien maßgebend; s Schr des BMF v 14.10.2002 (BStBl I 2002, 972 Rn 10) Größe des Unternehmens, Ertragssituation der Gesellschaft/Verhältni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Steuerliche Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1160 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die stlichen Vor- und Nachteile einer GmbH & Still sehen wie folgt aus: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. § 15a EStG ist allerdings zu beachten. Die regelmäßig höhere Belastung der beiden Besteuerungsebenen (K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.1 Begriff

Tz. 575 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Überversorgung liegt typisierend dann vor, wenn bei Versorgungsbezügen in Höhe eines festen Betrages (Festbetragszusage) die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der ges Rentenversicherung (und ua anderen Versorgungsansprüchen) 75 % der am Bil-Stichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Bei einer Witwenversorg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Stellungnahme zu § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG

Tz. 68 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die grds Gleichbehandlung der wirtsch Tätigkeit der öff Hand, unabhängig davon, ob sie als BgA oder in einer privatrechtlichen Rechtsform betrieben wird, ist seit langem erklärtes Ziel des Gesetzgebers (s § 4 KStG Tz 250 und s § 4 KStG Tz 270). Auch die Rspr wendet auf das Verhältnis zwischen BgA und seiner Träger-Kö die Grundsätze an, die fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.3 Gruppe 3: Rundfunkanstalten

Tz. 295 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die "Veranstaltung von Werbesendungen" durch inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten und ZDF) bildet unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen der Gruppe 1 einen BgA. Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Hierzu s Tz 349.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.2 Geburts- und Heiratsbeihilfen

Tz. 824 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zahlt die Kap-Ges an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Heirat oder der Geburt eines Kindes, führt dies dann zu einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Dies gilt selbst dann, wenn solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Tz. 825 Stand: EL ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.2 Einbringungen

Tz. 1515 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Grundsatz stellt eine Einbringung von Vermögen nach §§ 20, 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder nach § 24 UmwStG in eine Pers-Ges durch eine Kö auch dann keine vGA dar, wenn die Einbringung zu Bw oder Zwischenwerten erfolgt. Zwar kommt es in diesem Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zu einer Gewinnrealisierung; es fehlt aber jede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Größe des Unternehmens

Tz. 390 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Hier sind vor allem die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Arbeitnehmer von Bedeutung. Je größer das Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt liegen. Begründet ist dies vor allem in der anspruchsvolleren Aufgabenstellung und Verantwortung. Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird bei einer GmbH mit einem Umsatz vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.4 Betreiben von nicht nach § 4 Abs 6 KStG zusammenfassbaren Tätigkeiten in einer Personengesellschaft

Tz. 327 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 26.06.2019 (Az: VIII R 43/15) kommt die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA auch für Zwecke des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 6 KStG (hierzu s Tz 110ff) in Betracht (hierzu auch s Tz 324e). Sind in einer Pers-Ges mehrere vd (Gewinn- und Verlust-)Tät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.5 Umsatzpacht

Tz. 1334 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Gerade bei der Verpachtung eines ganzen Betriebs an eine Betriebs-GmbH werden oftmals auch umsatzabhängige Pachtzinsen vereinbart. Diese sind – anders als umsatzabhängige GF-Vergütungen – grds zulässig; s Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 366). Demggü dürfte eine Umsatzpacht bei der Überlassung einzelner materieller WG (Grundstücke, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 1

Tz. 296 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Bemessungsgrundlage für den KapSt-Abzug bei BgA der Gruppe 1 (Gewinnermittlung durch BV-Vergleich/Überschreiten der Umsatz- oder Gewinngrenzen) gehören der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn des BgA (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG), die in späteren Zeiträumen erfolgte Auflösung der Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA (s § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.4 Kapitalverzinsung

Tz. 1241 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Hat die Kö keine Vermögenseinlage in die Pers-Ges zu erbringen (Regelfall bei GmbH & Co KG), ist ein Entgelt für ihren Kap-Einsatz bei der Pers-Ges nicht zu gewähren. Die Kö hat die Möglichkeit, ihr Kap anderweitig Ertrag bringend anzulegen und auf diese Weise eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. In diesen Fällen ist die Gewinnverte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3 Die Prüfung der Überversorgung

Tz. 580 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Fin-Verw(s Schr des BMF v 03.11.2004, BStBl I 2004, 1004) nimmt sowohl zu den Anwendungsfällen Stellung und stellt zugleich Prüfungs- und Berechnungsgrenzen auf. Nachfolgend sind diese Grundsätze und die hierzu ergangene Bewertung in der Lit zusammengefasst. Auf die 2. Stufe ("vGA-Prüfung") geht das Schr des BMF allerdings nicht ein. 3.4....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3 Nebenkosten

Tz. 1327 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Eine Vergütung für entstehende Nebenkosten auf die überlassenen WG kann nur dann anerkannt werden, wenn und soweit die Kosten vom Verpächter zu tragen sind. In der Praxis trägt jedoch idR der Pächter die Nebenkosten, sodass sich dann die Nebenkosten nicht nochmals in der Pacht niederschlagen dürfen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.6 Überprüfungszeitpunkt

Tz. 642 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Prüfung der Finanzierbarkeit kann grds nur zum Zeitpunkt der Zusageerteilung und/oder einer wes Zusageänderung erfolgen. Wird eine bestehende Pensionszusage erhöht, können sich dadurch Finanzierungsprobleme auch dann ergeben, wenn die bisherige Zusage problemlos finanzierbar war. Sehr streitig war in der Vergangenheit allerdings vor allem...mehr