Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.1 Systematik des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 21 Das steuerliche Einlagekonto stellt das zentrale Instrument zur Feststellung nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen dar. Aufgrund der Bedeutung der Feststellung der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen müssen unbeschränkt stpfl. Körperschaften ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Im Einlagekonto sind sämtliche Einlagen der Gesellschafter in die Kör...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.3 Besserungsschein und steuerliches Einlagekonto

Rz. 52 Fraglich ist, ob auch das Wiederaufleben einer Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern aufgrund eines Besserungsscheins unter die allgemeine Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG fällt oder einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglicht.[1] Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen gegen eine Besserungsabrede, ist die Verbindlichkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.4 Verspätete bzw. unterlassene Bescheinigung

Rz. 200 Gem. § 27 Abs. 5 S. 2 KStG gilt bei einer verspäteten oder unterlassenen Bescheinigung eine fiktive Verwendungsfestschreibung mit 0. Die Regelung zielt darauf ab, Verfahrenssicherheit herzustellen[1] und Verzögerungen bei der Ausstellung von Bescheinigungen zu vermeiden. Maßgebend ist die in der Vorschrift genannte Frist. Danach ist eine Bescheinigung nach Abs. 3 bis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.2 Betriebe gewerblicher Art, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 258 Eine wichtige klarstellende Erweiterung enthält Abs. 7 für Betriebe gewerblicher Art gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG. Betriebe gewerblicher Art sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die insbes. im Bereich der Versorgung (Bereitstellung von Energie, Gas, Wasser etc.) sowie in Form von Betrieben von Hafenanlagen anzutreffen si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.1 Problemstellung

Rz. 188 § 27 Abs. 3 KStG normiert die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung über die Höhe von Leistungen, die aus dem steuerlichen Einlagekonto finanziert worden sind. Als Grundlage für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos für ein Wirtschaftsjahr dient die Steuerbilanz zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs. Wird diese Bilanz zu einem späteren Zeitpunk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.4 Rechtsfolgen und Fiktion (S. 9)

Rz. 303 Rechtsfolge des Abs. 8 ist, dass die bescheinigten Auskehrungen bei der Besteuerung des Anteilseigners als Einlagenrückgewähr behandelt, also in erster Linie von den Anschaffungskosten bzw. dem Buchwert der Beteiligung abgezogen werden. Wurden die Leistungen nicht als Einlagenrückgewähr festgestellt, weil kein Antrag gestellt wurde oder weil die Finanzbehörde die Fes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.2 Ermittlung und Feststellung der Einlagenrückgewähr (S. 2 und 3)

Rz. 287 Ist § 27 Abs. 8 KStG anzuwenden, bestimmt S. 2 der Vorschrift, dass die Einlagenrückgewähr in entsprechender Anwendung der Abs. 1-6 sowie der §§ 28, 29 KStG zu ermitteln ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit insbes. die Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG auch im Verhältnis zu ausl. Körperschaften angewendet wissen. Die Ermittlung und gesonderte Feststellu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG für Konzernabschlusskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten

Konzernabschlusskosten und Gemeinkosten einer Holdinggesellschaft, deren einzige Tätigkeit im Halten einer GmbH-Beteiligung besteht, stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den hieraus erzielten Einnahmen. Das FG entschied, dass – im Gegensatz zu § 3c Abs. 1 EStG – bei § 3c Abs. 2 EStG auch ein nur mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang für das Eingreifen des Abzugsve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Belastungsvergleich

Rz. 4 Belastungsvergleich bei Thesaurierung (bis Vz 2007) in EUR:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Nachversteuerung (Abs. 4)

Rz. 23 Der nicht entnommene Gewinn kann zeitlich unbegrenzt stehen gelassen werden. Das Gesetz sieht keine Nachversteuerung nach einem bestimmten Zeitraum vor (vgl. aber Rz. 23a). Wird der im laufenden Wj. nicht entnommene, nach § 34a EStG besteuerte Gewinn aber in späteren Wj. entnommen, entfällt der Grund für die Begünstigung und es ist eine Nachversteuerung durchzuführen....mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.21 DRS 21 – Kapitalflussrechnung

Rz. 57 DRS 21 wurde vom BMJV am 8.4.2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ersetzt DRS 2. Wichtige Änderungen betreffen: die konkrete Zuordnung von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie Dividenden zu den Tätigkeitsbereichen und die Definition des Finanzmittelfonds. Weiterhin werden parallel die direkte und die indirekte Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätig...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / 6 Besonderheiten bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer sind regelmäßig Arbeitnehmer ihrer GmbH oder UG, sodass auch Ihnen eine Inflationsausgleichsprämie gewährt werden kann. Zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG müssen weitere Vorgaben beachtet werden, damit das Finanzamt die Sonderzahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert. Denn in diesem Fall wäre die steuerfr...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / 6.2 Achtung: Beschluss der Gesellschafterversammlung nötig, falls Dienstverträge keine Regelung beinhalten

Enthält der Dienstvertrag bisher keine gültige Regelung, wonach der Gesellschafter-Geschäftsführer alle steuerfreien Leistungen erhalten kann, kann der Gesellschafter-Geschäftsführer eine abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie nur dann erhalten, wenn die Gesellschafterversammlung zuvor einen entsprechenden Beschluss fasst, der zu protokollieren ist. Ohne Beschluss der Gesel...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG,[1] 2,[2] 9[3] und 10 Buchst. a[4] EStG außer Ansatz. Gleiches gilt für Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu den genannten...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.1 Gemeinsame Regelungen von KStG und GewStG

Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht enthalten Sondervorschriften für die Besteuerung von SE, AG oder KGaA oder einer anderen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 KStG, [1] jeweils mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland, die als Organgesellschaft aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags nach § 291 Abs. 1 AktG [2] ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehme...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.3 Besonderheiten im GewStG

Gewerbesteuerlich gilt die Organgesellschaft fiktiv als Betriebsstätte des Organträgers, was aber nicht dazu führt, dass Organträger und -gesellschaft als einheitliches Unternehmen anzusehen sind.[1] Bei evtl. vorgenommenen Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an der Organgesellschaft[2] ist zu beachten, dass für die Ermittlung der GewSt der beim Organträ...mehr

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Beteiligungen / 2.3.1.1 Beteiligungserträge

Zu den Beteiligungserträgen gehören im Allgemeinen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (Dividende, Ausbeuten und sonstige Bezüge), sog. Dividendengarantien, Gewinnanteile an Personen(handels)gesellschaften, Vorabausschüttungen, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn sowie sonstige Beteiligungserträge, wie z. B. aus stillen Gesellschaften. Ihre Erfassung richtet s...mehr

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Beteiligungen / 2.4.1 Beteiligungen im Betriebsvermögen

Gehören Beteiligungen zu einem Betriebsvermögen, sind die Veräußerungsgewinne oder -verluste bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns grundsätzlich zu berücksichtigen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert, die zu dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehören, sind die Regelungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. ...mehr

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Beteiligungen / 2.3.2 Steuerrecht

Natürliche Personen und Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Allgemein gilt, dass für die steuerliche Gewinnermittlung die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich sind. Zunächst wird von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] ausgegangen. Fällt der Steuerpflichtige unter die gesetzliche Bilanzierungspflicht des § 5 Abs. ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Beteiligung von Körperschaften an einer Mitunternehmerschaft: Ermittlung des verrechenbaren EBITDA und des maßgeblichen Gewinns

Streitig ist, ob bei der Ermittlung des maßgeblichen Gewinns (§ 4h Abs. 3 S. 1 EStG) i.R.d. verrechenbaren EBITDA nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG die von der klagenden Mitunternehmerschaft erzielten Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne (§ 8b KStG) vollständig oder lediglich zu 5 % zu berücksichtigen sind. Das FG entschied: § 4h Abs. 3 S. 1 EStG ist dahin auszulegen, dass be...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20/OECD-Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS-Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automatische...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 4. Genossenschaftliche Rückvergütung gem. § 22 KStG

Bisweilen ist in Social-Media-Kanälen auch die Auffassung anzutreffen, dass durch beinahe willkürliche als Betriebsausgaben abziehbare genossenschaftliche Rückvergütungen die Umgehung einer etwaigen Dividendenbesteuerung erzielt werden kann. Die Rückvergütung i.S.d. § 22 KStG kann bei richtiger Gesetzesanwendung jedoch keinesfalls als steuerfreies aliud für eine Dividende ge...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 3. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei Genossenschaften

Die vGA ist vereinfacht dargestellt das körperschaftsteuerliche Einkommenskorrektiv, wenn eine Körperschaft auf Veranlassung ihres/ihrer Gesellschafter steuerlich wirksame Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen erleidet, oftmals dergestalt, dass Gesellschafter(-Geschäftsführer) oder denen nahestehende Personen überhöhte Vergütungen/Zinsen/Mieten erhalten od...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) Erwirtschaftung im Mitgliedergeschäft

Rückvergütungen müssen zuvor im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sein, § 22 Abs. 1 Satz 1 KStG, so dass im Umkehrschluss ein von der Genossenschaft selbst erwirtschafteter Gewinn im Nebengeschäft immer nur als Dividende ausgeschüttet werden kann. Beraterhinweis Erzielt somit eine als Vermögensvehikel gegründete (Familien-)Genossenschaft Einkünfte aus Vermietung von Gr...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Einzugehen ist hier noch auf die in § 22 KStG gesetzlich verankerte und in R 22 KStR 2022 in 13 Absätzen behandelte Besonderheit der Rückvergütungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, welche insoweit zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Der Gesetzgeber will dabei der Eigenart vo...mehr

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Genossenschaften und deren ... / b) Abweichung des BFH v. 28.10.2015 – I R 10/13 von R 22 KStR 2022 bzgl. der Abgrenzung zu Preisnachlässen

Nach R 22 Abs. 2 Satz 1 und 2 KStR 2022 gehören Preisnachlässe (Rabatte, Boni), die sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern gewährt werden, als "reguläre abziehbare Betriebsausgaben" nicht zu den genossenschaftlichen Rückvergütungen. Der Unterschied zwischen dem gewöhnlichen Preisnachlass und der genossenschaftlichen Rückvergütung besteht nach R 22 Abs. 2 Satz 3 KStR 20...mehr

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Genossenschaften und deren ... / d) Grundsätzliche Berechnung

Die obere Grenze für den Abzug ist nach § 22 Abs. 1 Satz 3 KStG der sich aus dem Mitgliedergeschäft ergebende Gewinn, zu dessen Ermittlung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KStG der Überschuss bei Absatz- und Produktionsgenossenschaften im Verhältnis des Wareneinkaufs bei Mitgliedern zum gesamten Wareneinkauf bzw. ansonsten im Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz aufzute...mehr

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Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 2. Laufende Besteuerung

Wie bei anderen Körperschaften hat die Genossenschaft ihr Einkommen durch Betriebsvermögensvergleich i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG zu versteuern und nach § 23 Abs. 1 EStG einem Steuersatz von 15 % zu unterwerfen, alle Einkünfte sind solche aus Gewerbebetrieb, § 8 Abs. 2 KStG. Da nach § 8 Abs. 1 KStG das Einkommen nach den Vorschriften des KStG und EStG zu ermitteln ist, finden gem....mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 15. Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung (§ 718 BGB)

Rz. 238 Der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung nach § 718 BGB hat – abweichend von § 721 Abs. 1 und 2 BGB alt – folgenden Regelungsgehalt (wohingegen § 718 BGB alt das Gesellschaftsvermögen geregelt hatte): Der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung haben im Zweifel zum Schluss jedes Kalenderjahrs zu erfolgen“. Rz. 239 Die Auslegungsregel ("im Zweifel") – period...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / I. Gewinnrecht des Kommanditisten (§ 169 HGB)

Rz. 29 Die Regelung des § 169 HGB zum Gewinnrecht des Kommanditisten (Gewinnauszahlung) hat – bei einer Neufassung von Abs. 1 – folgenden Wortlaut: (1) Der Kommanditist kann die Auszahlung des Gewinns nicht fordern, soweit sein Kapitalanteil durch den ihm zugewiesenen Verlust unter den auf die vereinbarte Einlage geleisteten Betrag herabgemindert ist oder durch die Auszahlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich der Regelsteuersätze des § 43a EStG

Rn. 3 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Vorschrift kennt nunmehr nur noch zwei Steuersätze, von denen einer nur bei Leistungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG sowie Gewinnen von BgA ohne Rechtspersönlichkeit und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften, Personenvereinigungen und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 20 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Grundsätzlich wird der volle KapErtr oder der ausgezahlte Betrag ohne jedwede Kürzung um WK, BA, SA und Steuern angesetzt (§ 43a Abs 2 S 1 EStG). Die Neufassung der Vorschrift ab 2018 verzichtet auf den Zusatz "jeden", was nichts ändern soll an dem Normzweck, keinerlei Anrechnung oder Gegenrechnung irgendwelcher Aufwendungen oder Belastungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Körperschaftsteuer

In Klageverfahren gegen einen Körperschaftsteuerbescheid bildet grundsätzlich der strittige Steuerbetrag den Streitwert.[1] Bei verdeckten Gewinnausschüttungen beträgt der Streitwert 30/70 (= 42,85 %) des strittigen Gewinnausschüttungsbetrags.[2] Ab der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Jahr 2001 ist der Streitwert mit 25 % der strittigen Gewinnausschüttung zu bemess...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Feststellungen nach dem KStG

Oft werden neben den Körperschaftsteuerbescheiden auch die Feststellungsbescheide angefochten. Dies könnten z. B. nach dem KStG folgende Feststellungen sein: § 27 KStG: 10 % des streitigen Einlagebetrags. § 36 KStG: 10 % des streitigen Erhöhungs- bzw. Herabsetzungsbetrags. § 37 KStG: Höhe des streitigen Körperschaftsteuerguthabens bzw. 1/6 der streitigen Gewinnausschüttung. § 38...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus varbiabel verzinsten P...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.3 Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (bzw. dem Sonderbetriebsvermögen seiner Gesellschafter) zuzurechnen sind, zählen auch die Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft an das Besitzunternehmen (bzw. an deren Gesellschafter) zu den beim Besitzunternehmen zu erfassenden Einkünften, die dem Teileinkünfteverfah...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung und Kürzungen

§ 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Berücksichtigung des jeweiligen Hinzurechnu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 1 Bilanzierungsfragen

Die zivil- und steuerrechtliche Selbstständigkeit der beiden Unternehmen bringt Folgendes mit sich: Beide ermitteln ihren Gewinn trotz sachlicher und personeller Verflechtung unabhängig (getrennt) voneinander. Grundsätzlich sind das Besitz- und das Betriebsunternehmen nicht zu einer korrespondierenden Bilanzierung verpflichtet.[1] Übernimmt die Betriebsgesellschaft als Pächteri...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 1 EStG

Es stellt sich dann die Frage, ob z. B. bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung eines Gebäudegrundstücks das Besitzunternehmen die Grundstücksaufwendungen voll oder im Hinblick auf das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur zu 60 % abziehen kann. Der BFH[1] hat in Grundsatzentscheidungen in Bezug auf die Anwendung des Teilabzugsverbots bei verschiedenen Fallkonstel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 3.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr