Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Rechtliche und wirtschaftliche Doppelbesteuerung

Rz. 19 Ebenso wie sich international-privatrechtliche Probleme stellen können, wenn der Wohnsitzstaat oder die Staatsangehörigkeit der Beteiligten oder der Belegenheitsort des Nachlassvermögens auseinanderfallen und sich daraus in einzelnen Staaten unterschiedliche Erbrechtsfolgen aufgrund eines internationalen Entscheidungsdissenses [21] ergeben können, weil die nationalen V...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung nach nationalem Recht

Rz. 130 Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn in mehreren Staaten Anknüpfungspunkte für die Besteuerung verwirklicht werden, gibt es im Wesentlichen zwei Methoden; zum einen die Freistellungsmethode, zum anderen die Anrechnungsmethode. Rz. 131 Zu der umstrittenen Frage, ob ein beschränkt Steuerpflichtiger eine Optionsmöglichkeit hat, die ausländische Steuer wie eine Na...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / III. Doppelbesteuerung

1. Rechtliche und wirtschaftliche Doppelbesteuerung Rz. 19 Ebenso wie sich international-privatrechtliche Probleme stellen können, wenn der Wohnsitzstaat oder die Staatsangehörigkeit der Beteiligten oder der Belegenheitsort des Nachlassvermögens auseinanderfallen und sich daraus in einzelnen Staaten unterschiedliche Erbrechtsfolgen aufgrund eines internationalen Entscheidungs...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / VIII. Problem der Doppelbesteuerung

1. Allgemeines Rz. 126 Erheben mehrere Staaten aufgrund unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, kann dies dazu führen, dass in mehreren Staaten ein Steuertatbestand erfüllt wird. Durch die lediglich sechs bestehenden Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer[109] mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, Schweiz und...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 23 Soweit sich eine Doppelbesteuerung ergibt, ist zu prüfen, ob und ggf. wie und inwieweit diese vermieden werden kann. Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können sich aus unilateralen und bilateralen Regelungen ergeben. Rz. 24 Unilaterale Regelungen sind nationale Rechtsvorschriften, in denen der Gesetzgeber sein Besteuerungsrecht bei internationalen Sachve...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Doppelbesteuerung wegen unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale

Rz. 127 Zu einer Doppelbesteuerung kommt es auch dann, wenn ein Land wegen des Wohnsitzes eine persönliche Steuerpflicht und ein anderes Land wegen des Belegenheitsortes des Nachlassvermögens eine sachliche Steuerpflicht annimmt. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen, die neben dem inländischen Steuerrecht auch das ausländische nationale Recht betreffen. Rz. ...mehr

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Belgien / X. Doppelbesteuerung und Maßnahmen zu deren Milderung

Rz. 242 Belgien hat lediglich mit Frankreich und Schweden Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftsteuer unterzeichnet. Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen nicht. Rz. 243 Die Konflikte, die meist zwischen der Besteuerung aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers (oder des Erben) einerseits und der Besteuerung aufgrund der Belegenheit des Vermö...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / XI. Doppelbesteuerung

Rz. 312 Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer mit Frankreich, Griechenland und Schweden. Zwischen Spanien und Deutschland gilt indes kein solches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Fällen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Nach Art. 23 spanErbStG kann jedoch bei unbeschränkter spanischer Steuerpflicht die bereits gezahlte un...mehr

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Portugal / 1. Doppelbesteuerung

Rz. 243 Portugal hat mit ca. 79 Staaten (Stand 2024) Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, von denen 78 bereits in Kraft getreten sind, wobei sich diese Abkommen auf Regelungen zur Besteuerung des Einkommens beschränken und die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen nicht erfassen. Gesonderte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften und Schenkunge...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 6. Nachfolgeplanung

Rz. 166 Bei der Nachfolgeplanung sollten – falls dies mit den Plänen des Erblassers (und der Bedachten) vereinbar ist – die unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung berücksichtigt werden. So mag es im Einzelfall beispielsweise sinnvoll sein, rechtzeitig den oder einen deutschen Wohnsitz aufzugeben und in ein Land zu ziehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt. In d...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Allgemeines

Rz. 126 Erheben mehrere Staaten aufgrund unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, kann dies dazu führen, dass in mehreren Staaten ein Steuertatbestand erfüllt wird. Durch die lediglich sechs bestehenden Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer[109] mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, Schweiz und den USA wird ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / b) Anrechnungsmethode, § 21 ErbStG

aa) Allgemeines Rz. 134 Ist ein Fall der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht im Inland gegeben, kommt es bei Sachverhalten mit Auslandsbezug oftmals auch im Ausland zu einer Erbschaftsteuerbelastung, so dass es – soweit kein DBA mit einer Freistellung gegeben ist – zu einer Doppelbesteuerung käme. Mit der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG soll die doppelte Belastung ver...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 5. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 158 Neben den nationalen Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung werden auch bilaterale Verträge geschlossen (DBA). In diesen Verträgen wird meist durch Anrechnung oder Freistellung (unter Progressionsvorbehalt) die Doppelbelastung mit Steuern vermieden. In den DBA wird häufig vereinbart, was von wem besteuert werden darf. Rz. 159 Nach dem Vorstehenden besteht eine...mehr

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Ungarn / III. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 333 Zwischen Ungarn und Deutschland wurde bis heute kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, das auch die Erbschaftsteuer bzw. Erbschaftsgebühr erfasst. Zwischen Ungarn und Österreich hingegen besteht ein Abkommen[291] über die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsteuer; der sachliche Anwendungsbereich dieses Abkommens erfasst sowohl die im ung...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / aa) Allgemeines

Rz. 134 Ist ein Fall der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht im Inland gegeben, kommt es bei Sachverhalten mit Auslandsbezug oftmals auch im Ausland zu einer Erbschaftsteuerbelastung, so dass es – soweit kein DBA mit einer Freistellung gegeben ist – zu einer Doppelbesteuerung käme. Mit der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG soll die doppelte Belastung vermieden bzw. gem...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / cc) Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 136 Eine Anrechnung nach § 21 ErbStG kommt nur bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a) ErbStG) oder erweiterter unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b oder c) ErbStG) im Inland in Betracht. Rz. 137 Die Anrechnungsmethode gilt nicht bei beschränkter (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) oder erweitert beschränkter Erb...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Völkerrecht

Rz. 1 Das internationale Steuerrecht ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Zielvorstellungen der nationalen Gesetzgeber. Einzelne Länder erheben regelmäßig in unterschiedlichem Umfang Steuern zur Erzielung von Einnahmen. Das Recht, Steuern zu erheben, ist Ausfluss der staatlichen Souveränität, die allerdings im Völker- und Europarecht ihre Grenzen findet. Völkerrechtlich...mehr

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Schweiz / 2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter besonderer Berücksichtigung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

Rz. 232 Auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern hat die Schweiz nur gerade mit acht Staaten besondere Abkommen zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Die Abkommen sind mehrheitlich in Anlehnung an das Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgestaltet...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Zielrichtung des internationalen Steuerrechts und Abgrenzung zum IPR

Rz. 11 Die Zielrichtung des internationalen Steuerrechts ist grundverschieden von der des internationalen Privatrechts. Während es bei der Frage des internationalen Steuerrechts um die Frage geht, ob und in welchem Umfang in einzelnen (beteiligten) Staaten eine Besteuerung erfolgen kann bzw. darf, geht es im internationalen Erbrecht als Teil des internationalen Privatrechts ...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Sonstige Steuern

Rz. 154 Neben der IHT kann die auf Wertsteigerungen erhobene Steuer (Capital Gains Tax – CGT), die in Großbritannien grundsätzlich auf alle Vermögenswerte – mit Ausnahme von englischem Geld, Kraftfahrzeugen, Haushaltsgegenständen von geringem Wert und dem als residence genutzten Wohnheim – ohne zeitliche Beschränkung durch bestimmte Spekulationsfristen erhoben wird, eine Rol...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / dd) Belastung mit vergleichbarer Steuer

Rz. 138 Anrechenbar ist nur eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende ausländische Steuer. Es genügt, dass die ausländische Steuer mit der deutschen Steuer vergleichbar ist; die Bezeichnung der ausländischen Steuer ist irrelevant. Entsprechen sich die erhobenen Steuern nicht, kommt es somit ohne weitere Gestaltungsmaßnahmen zu einer Mehrfachbelastung mit Steuern. Ist ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / bb) Antragstellung

Rz. 135 Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag, der noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden kann, bzw. innerhalb der Festsetzungsfrist, falls es sich um nachträglich bekanntgewordene Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) handelt.[111] Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist somit nicht Teil des Erhebungsverfahrens, sondern Teil des Steuerfestsetzungsv...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ff) Berechnung der anzurechnenden Steuer

Rz. 142 Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer ist danach zu differenzieren, ob der Erwerb nur aus Auslandsvermögen oder nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht oder das Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten liegt. Rz. 143 Der Begriff "Auslandsvermögen" ist im Rahmen des § 21 ErbStG nach deutschem Steuerrecht auszulegen. Nicht jeder Vermögensgegenstand, der sich ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ee) Fünfjahreszeitraum

Rz. 141 Weitere Voraussetzung für eine Anrechnung der ausländischen Steuer ist, dass die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen nicht später als fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist (§ 21 Abs. 1 S. 4 ErbStG). Wird der Fünfjahreszeitraum überschritten, ist nach dem Gesetz davon auszugehen, dass es sich nicht ...mehr

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Kroatien / III. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 76 Ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Kroatien nicht. Während aus deutscher Sicht gem. § 21 ErbStG zur unilateralen Vermeidung der Doppelbesteuerung in bestimmten Fällen eine ausländische Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer angerechnet ist, kennt das kroatische Recht keine Anrechnungsmöglichkeit.mehr

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Russische Föderation / F. Erbschaftsteuer

Rz. 97 Die Erbschaftsteuer wurde in Russland zum 1.1.2006 aufgehoben. Es fällt jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Werts des Erbes für Erben der ersten und zweiten Kategorie sowie 0,6 % für sonstige Erben an. Rz. 98 Gemäß Art. 217 Abs. 18 SteuerGB[12] ist der Erwerb von Todes wegen einkommensteuerfrei. Allerdings fällt bei der Veräußerung der Erbschaftsgegenstä...mehr

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Belgien / 3. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 159 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes Einwohner des Königreichs, findet in Belgien eine Besteuerung des Weltnachlasses statt. Die Steuer bezieht sich auf den gesamten Nettowert des Nachlasses, wobei im Ausland belegene Nachlassgegenstände ebenfalls Bestandteil der Bemessungsgrundlage sind.[140]mehr

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Schweden / II. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweden

Rz. 204 Deutschland und Schweden haben am 14.7.1992 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. Die Regelungen über Erbschaft und Schenkungen sind in den Artikeln 24–28 geregelt. Das Abkommen ist trotz der Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Schweden zumindest für deutsche Staatsangehörige sowie für in Schweden wohnende Personen mit Vermögen ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / a) Freistellungsmethode (unter Progressionsvorbehalt)

Rz. 132 Sieht ein Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode vor, verzichtet ein beteiligter Staat auf die Besteuerung bestimmter Vermögensgegenstände, obwohl nach nationalem Recht ein Besteuerungsrecht besteht. Die Besteuerung erfolgt dann allerdings regelmäßig unter Progressionsvorbehalt (§ 19 Abs. 2 ErbStG). Die Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt wa...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / d) Kollision von Anknüpfungsmerkmalen

Rz. 61 Wegen der in den einzelnen Ländern geltenden unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale für die unbeschränkte Steuerpflicht kann es oft zu einer Doppelbesteuerung, aber auch im Einzelfall zur Steuerfreiheit kommen. Dies gilt auch dann, wenn auf die persönlichen Verhältnisse unterschiedlicher Personen abgestellt wird (vgl. dazu bereits das Beispiel oben in Fn 10). Rz. 62 Ste...mehr

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Griechenland / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / 6.6 Besteuerung in der Freistellungsphase

Im Falle einer unwiderruflichen Arbeitsfreistellung findet keine Tätigkeitsausübung statt, sodass nach bisheriger Verwaltungsauffassung grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an den in der Freistellungsphase erzielten Arbeitslöhnen innehat.[1] Einige Staaten legen die bestehenden DBA jedoch dahingehend aus, dass der Arbeitslohn in dem Staat besteuert wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 5.3 Vorlage eines Besteuerungsnachweises

Verwertet ein beschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer seine nichtselbstständige Arbeit im Inland, kann der Lohnsteuerabzug zu einer Doppelbesteuerung führen. In diesem Fall können die Einkünfte aus der Verwertung beim Lohnsteuerabzug außer Ansatz bleiben, wenn der Arbeitnehmer durch eine Bescheinigung des Finanzamts nachweist, dass von diesen Einkünften in dem and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / 10 Flugpersonal

Nach Artikel 15 Abs. 3 OECD-Musterabkommen und der entsprechenden Regelung in den DBA hat Deutschland beim Bordpersonal von Luftfahrtunternehmen, deren Geschäftsleitung sich im Inland befindet, das Besteuerungsrecht. Dies gilt auch, soweit die Tätigkeit nicht im Inland ausgeübt wird. Der ausländische Ansässigkeitsstaat stellt die Einkünfte von seiner Besteuerung frei, wenn e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 1 Besteuerungsrecht bei Arbeitslöhnen

Wird ein Arbeitnehmer für einen inländischen Arbeitgeber im Ausland tätig, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der hierauf entfallende Arbeitslohn beim Lohnsteuerabzug und bei der späteren Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz bleibt, weil das Besteuerungsrecht hierfür ausschließlich dem ausländischen Staat zusteht. Außerdem kann für die ausländischen Lohnbezüg...mehr

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Griechenland / VI. Vermeidung der doppelten Besteuerung der Erbrechte an beweglichen Sachen (Doppelbesteuerungsabkommen)

Rz. 115 Zwischen Deutschland und Griechenland gilt seit 1912 die Konvention über die Besteuerung der Erbrechte an beweglichen Sachen, die der Vermeidung der doppelten Besteuerung der Erbschaften dient. Die Konvention ist im Jahr 1953 wieder in Kraft getreten.[70] Rz. 116 Art. 1 der Konvention bestimmt: "Das in Griechenland befindliche bewegliche Vermögen eines Deutschen, der z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.6 Steuerfreie Lohnersatzleistungen und andere steuerfreie Bezüge

Bestimmte staatliche Leistungen hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Lohnersatzleistungen (Bezüge) auszuzahlen. Sie sind zwar steuerfrei[1], unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung. Deshalb hat der Arbeitgeber solche Leistungen im Lohnkonto aufzuzeichnen: Kurzarbeitergeld, einschließlich des Saison-Kurzarbeitergelds – ...mehr

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Portugal / 2. Erbschaftsteuervermeidung durch Wohnsitzverlegung nach Portugal

Rz. 249 Eine Wohnsitzverlegung nach Portugal zur Vermeidung der Erbschaftsteuer wird in den meisten Fällen keinen praktischen Erfolg haben. Das deutsche Steuerrecht knüpft die persönliche Steuerpflicht nicht nur an die Inländereigenschaft des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes, sondern besteuert den Erwerbsvorgang auch dann, wenn der Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbes Inlän...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 4. Abzug der ausländischen Steuer

Rz. 157 Umstritten ist, ob statt der Anrechnung nach § 21 ErbStG auch ein Abzug der ausländischen Steuer von der inländischen Bemessungsgrundlage als Nachlassverbindlichkeit in Betracht kommt.[118] Dies wäre sinnvoll, wenn die ausländische Steuer wesentlich höher als die inländische Steuer und daher nur teilweise anrechenbar wäre. Bei dem Abzug der ausländischen Steuer würde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbeschränkt steuerpflichti... / Zusammenfassung

Begriff Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte können Doppelbe...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / I. Gesetzliche Grundlage

Rz. 253 Die gesetzliche Grundlage ist das Spanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Ley de impuestos sobre sucesiones y donaciones – spanErbStG) vom 18.12.1987 (in Kraft ab 1.1.1988).[365] Die dazu ergangene Durchführungsverordnung vom 8.11.1991 (Real Decreto Nr. 1629/91) enthält wichtige Einzelregelungen. Wichtige Änderungen – insbesondere für Nichtansässige – hat das...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Hinzurechnungstatbestände

Rz. 278 Der spanische Gesetzgeber hat in Art. 11 spanErbStG im Rahmen widerlegbarer Vermutungen Vermögensgegenstände der Erbmasse im Wege der Fiktion zugerechnet (bienes adicionales), die während eines Zeitraums vor dem Ableben des Erblassers sein Eigentum bildeten, zum Zeitpunkt seines Todes aber nicht mehr zu seinem Vermögen gehörten. Es handelt sich um hinzuzurechnende Ve...mehr

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Polen / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 4 Grenzgänger

Die sich am OECD-Musterabkommen orientierenden abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der einzelnen Länder besagen, dass sich die Besteuerung des Arbeitslohns nach dem Arbeitsortprinzip orientiert, also dem jeweiligen Tätigkeitsstaat obliegt. Dies gilt grundsätzlich auch für Grenzgänger . Das sind Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet des einen Staats arbeiten und im Gre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.8 Nachweispflicht der ausländischen Besteuerung im Veranlagungsverfahren

Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung freigestellt ist, weil das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat oder er die nach den Besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / 9 Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstandsmitglieder

Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit von nicht in Deutschland ansässigen Arbeitnehmern können – soweit es sich nicht um Zahlungen aus öffentlichen Kassen handelt – grundsätzlich nur dann im Inland besteuert werden, wenn die Tätigkeit auch im Inland ausgeübt oder dort verwertet wird bzw. worden ist. Besteuerungsrecht im Inland aufgrund DBA Durch diese Regelung entstanden in Deut...mehr

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Dänemark / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 164 Es gilt das Deutsch-Dänische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 22.11.1995 – in Dänemark am 25.12.1996 in Kraft getreten (Lovtidende C Nr. 158 vom 6.12.1996). Rz. 165 Die Besteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen ist im Einzelnen im Abschnitt III des DBA geregelt:mehr

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr