Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abgrenzung zu Art. 15 OECD-MA (Ruhegehalt oder nachträglicher Arbeitslohn)

Art. 18 OECD-MA regelt nur das Besteuerungsrecht für die privaten Ruhegehälter für eine frühere unselbstständige Arbeit i. S. des Art. 15 OECD-MA sowie über die Rückverweisung in Art. 19 Abs. 3 OECD-MA für Ruhegehälter, die aus einem Betrieb gewerblicher Art stammen. Nachzahlungen für Tätigkeiten, die, bezogen auf die Aktivzeit, nicht unter Art. 15 oder 19 Abs. 3 OECD-MA fall...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.10 Österreich

Für private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gezahlt werden, hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.[1] Der Begriff "Rente" ist in Art. 18 Abs. 4 DBA Österreich 2000 definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Ausnahmefall bei Auslandsimmobilien – Besteuerung sowohl im Belegenheitsstaat als auch im Wohnsitzstaat unter Anrechnung der im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern

Nur wenige, allerdings für Auslandsimmobilieninvestitionen bedeutende Staaten, wie die Schweiz und Spanien, sehen die Besteuerung in beiden Staaten unter Anrechnung der Steuern des Belegenheitsstaats auf die deutsche Steuer vor. Dies soll anhand des DBA Schweiz erläutert werden. Vom "Regelfall"[1] unterscheidet sich die Formulierung des DBA nur durch den Umstand, dass das Bes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.8 Pensionskassen der öffentlichen Arbeitgeber

Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind in der Schweiz – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – in der AHV und nach dem BVG (Pensionskassen) obligatorisch (verpflichtend) versichert. Die Schweiz geht von Leistungen aus einem Sondervermögen nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz aus, für die die Schweiz als Kassenstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht (Quellensteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.1 Grundzüge nach dem OECD-MA

Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gehören nicht zu den Ruhegehältern i. S. des Art. 18 OECD-MA (selbst wenn Arbeitgeber Beiträge entrichten), sondern können nach dem OECD-MA nur im Wohnsitzstaat besteuert werden, da es sich um sonstige Bezüge i. S. des Art. 21 OECD-MA handelt. Viele DBA enthalten aber abweichende Regelungen von diesem Wohnsitzprinzip für Deutsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abkommensrechtliche Abgrenzung Dividenden – Zinsen

Für beide Gruppen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Wohnsitzprinzip. Eine Differenzierung ist ausschließlich im Hinblick auf die unterschiedlichen Quellensteuersätze erforderlich. In der deutschen Abkommenspolitik wird für Dividenden dem ausländischen Quellenstaat regelmäßig eine Quellensteuerberechtigung bzgl. Streubesitzdividenden in Höhe von 15 % eingeräumt. Für ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.5 Italien

Für private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.[1] Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip (Art. 19 Abs. 2 und 3 DBA Italien). Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer italienischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland von der Besteuerun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Erstattungsansprüche

DBA-Erstattungsansprüche Die DBA enthalten regelmäßig einen Artikel über die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen, wenn der lokale Steuerabzug über dem DBA-Satz liegt (z. B. Art. 28 DBA/Schweiz). Hiernach ist regelmäßig der Quellensteuerabzug nach dem Recht des Quellenstaates zulässig, bei rechtzeitigem Antrag (zwischen 3 und 5 Jahren) des Steuerpflichtigen ist jedoch ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Veräußerung von Anteilen an Immobilien-Kapitalgesellschaften

Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschland. Sonderregel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Besteuerungsrechte

Ausländische Dividenden- oder Zinseinkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erzielen, unterliegen mit ihrem Bruttobetrag der deutschen Besteuerung (Welteinkommensprinzip). Die DBA schränken das Besteuerungsrecht für natürliche Personen nicht ein. Art. 10 Abs. 1 (für Dividenden) und Art. 11 Abs. 1 (für Zinsen) der deutschen DBA (Nummerierung nach OECD-M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 "Remittance-base"-Klausel

Nach innerstaatlichem Recht einiger Staaten können ausländische Vergütungen von dort ansässigen Personen nur dann der dortigen Besteuerung unterworfen werden, wenn sie vom Ausland dorthin überwiesen ("remitted") oder dort bezogen wurden. Der Quellenstaat gewährt eine Freistellung oder Steuerermäßigung nur, soweit die Vergütungen in den Wohnsitzstaat überwiesen oder dort bezo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.10 Begriff der "Rente"

Der Begriff der Rente wird in Art. 18 Abs. 2, 3 oder 4 der deutschen DBA definiert. Er entspricht dem deutschen Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtung (= Rentenstammrecht) vorliegt, das dem Berechtigten für entweder bestimmte Zeit (Fall der Zeitrente) oder für eine vom Leben einer Person abhängige Zeit (Fall der Leibrente) eingeräumt ist....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.6 Kanada

Nach Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA-Kanada können Leistungen auf Grund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats, die an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Das DBA-Kanada weist somit für diese Zahlungen dem Ansässigkeitsstaat des Bezügeempfängers ein Besteuerungsrecht zu. Das Besteuerungsrecht des ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Investoren haben in den letzten Jahrzehnten über 140 Mrd. EUR in ausländische Immobilien investiert[1]. Hierbei handelt es sich nicht nur um eigengenutzte Immobilien (Ferienwohnungen), sondern wegen des Rückgangs der Kapitalmarktverzinsung im erheblichen Umfang auch um vermietete Wohnungen und Häuser. Bei der steuerlichen Behandlung der Einkünfte sind sowo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.2 Auslegungskonflikt

Entsprechendes gilt, wenn die Rechtsanwender in den Vertragsstaaten Abkommensbestimmungen unterschiedlich auslegen. Praxis-Beispiel Auslegungskonflikt Ein in Deutschland ansässiger Musiker enthält als Mitglied einer Musikband (= GbR) Vergütungen für CD-Aufnahmen, die während einer Konzertreise im anderen Staat entstanden sind. Deutschland betrachtet die Vergütungen als Lizenzg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.1 Spanien

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Finanzverwaltung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland. Es kann sich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die DBA regeln zum einen, welcher Staat das abschließende Besteuerungsrecht hat bzw. in welchem Umfang Quellensteuerrechte bestehen. Dies erfolgt im sog. Zuweisungsartikel (i. d. R. Artikel 6 – 21). Daneben wird im Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24) geregelt, welche Konsequenzen – Steuerfreistellung oder Anrechnung – sich für den Wohnsitzstaat ergeben. Art. 18 DBA (f...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.3 Abweichende deutsche Abkommenspolitik – Förderstaatsklauseln

Nach Artikel 17 Abs. 3 der deutschen Verhandlungsgrundlage vom August 2013[1] können die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Ruhegehälter, ähnlichen Vergütungen oder Renten, die ganz oder teilweise auf Beiträgen beruhen, die in Deutschland länger als 15 Jahre nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gehörten oder steuerlich abziehbar waren oder in anderer Weise begün...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.5 Zweite Reaktion der Finanzverwaltung

Nach der zweiten Verwaltungsanweisung [1] ergibt sich für die einzelnen EU-/EWR-Staaten Folgendes: Fallgruppe 1 Sonderausgabenabzug möglich, da alle in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG n. F. genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Großbritannien & Nordirland, Irland, Litauen, Malta, Niederlande (mögliche Ausnahme: Beschluss vom Staatssecretaris vom 24.03.2014, DGB 2014/144M, Stcrt. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.11.1 Portugiesische Steueranreize

Seit 2009 gibt es in Portugal besondere Steuerbegünstigungen für Empfänger von Altersbezügen, die nach Portugal ziehen und sich bei der portugiesischen Finanzbehörde als sog. residente não habitual („neue Ansässige“) registrieren lassen. Sie wurden mit Gesetzes-Dekret 249/2009 in das portugiesische Einkommensteuerrecht (Art. 16 Abs. 8 bis Abs. 11 des Código do Imposto sobre ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.2 Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat [1] entschieden, dass die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Artikel 45 AEUV (vorher: Artikel 39 EG) der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, nach der die Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträge von in einem EU-Mitgliedstaat tätigen, aber in Deutschland wohnenden Arbeitnehmern, deren Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG in Fällen der doppelten Ansässigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich nur auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht. Ob Deutschland bei einer doppelten Ansässigkeit auch gem. Art. 4 OECD-MA als Ansässigkeitsstaat i. S. d. jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens angesehen wird, ist für die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG unbeachtlich.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.3 Qualifikationskonflikt im engeren Sinn

Dieser liegt vor, wenn die Vertragsstaaten über Art. 3 Abs. 2 OECD-MA Abkommensbegriffe nach dem innerstaatlichen Recht auslegen. Praxis-Beispiel Qualifikationskonflikt – Grundbeispiel Deutschland behandelt Sondervergütungen, die der Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft von der Gesellschaft bezieht (z. B. Zinsen für ein Darlehen) als Unternehmenseinkünfte (...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 BFH-Rechtsprechung zur Frage der partiellen Anwendung

Der BFH hat mit seinem Beschluss v. 19.12.2013[1] Bedenken zur Frage der partiellen Anwendung ausgelöst. Das Verfahren, das zwar nicht den Bereich der Unternehmenseinkünfte sondern die Nichtbesteuerung von Arbeitnehmern betraf, hat ein Grundsatzproblem des § 50d Abs. 9 aufgedeckt: Sachverhalt Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger erzielte in mehreren Streitjahren E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Regelfall: Steuerfreistellung

Die deutschen DBA sehen im sog. Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24 OECD-MA) für originäre Unternehmensgewinne und damit auch für Gewinne aus gewerblich tätigen Personengesellschaften regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Dies gilt auch für die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom August 2013. Für vermögensverwaltende Personengesells...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.13 Spanien

Das DBA-Spanien 2011 (anwendbar ab 1.1.2013) sieht einen ersten Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung vor. Wie auch schon beim DBA a. F. steht das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen – mit Ausnahme der Pensionen aus öffentlichen Kassen – grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu. Für gesetzliche Sozialversicherungsrenten steht dem Kassenstaa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Überblick

Nach Art. 18 der OECD-MA wird das Besteuerungsrecht für "private" Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen wie z. B. Witwen- und Waisenpensionen, die für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit gewährt werden, ausschließlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zugewiesen. Entsprechendes gilt für Renten, wobei der Rentenbegriff in jedem DBA definiert wird. Insbesondere erfolgt hier...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sind folgende DBA-Artikel zu prüfen: unbewegliches Vermögen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Artikel 6 OECD-MDBA Seeschifffahrt, Binnenschifffart und Luftfahrt: Artikel 8 OECD-MDBA Lizenzen: Artikel 12 OECD-MDBA sonstige Einkünfte: Artikel 21 OECD-MDBA Entsprechendes gilt für Veräußerungsgewinne, die in Artikel 13 geregelt sind...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.5 Prüfung des Besteuerungsrechts für Veräußerungsgewinne

Das Besteuerungsrecht für ab 2009 unter § 20 Abs. 2 EStG erfasste Kursgewinne (wie z. B. Aktienverkäufe) ist auf DBA-Ebene wie bisher nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA zu prüfen. Das MA weist in diesen Fällen dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers das Besteuerungsrecht zu. Im Einzelfall ist jedoch das jeweilige DBA zu beachten. Besteuerungsrechte für Quellenstaaten gibt es aber nu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Rechtslage ab 2019

Das Jahressteuergesetz 2018 (formell: Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) schafft die Rechtsgrundlage zur Wahrnehmung der umfassenden Besteuerungsrechte aus den o. g. neuen DBA im EStG. Mit einer Ergänzung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG um einen Doppelbuchst. cc werden e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Betroffene Personen

Unter den betroffenen Personenkreis fällt nicht nur der den Anspruch erarbeitete Arbeitnehmer (Ruhegehaltsempfänger) selbst, sondern auch andere Begünstigte wie z. B. Witwen, Lebenspartner und Waisen. Mit dieser Frage beschäftigt sich z. B. die Konsultationsvereinbarung mit Österreich.[1] Ausgangspunkt: Nach Artikel 19 Abs. 2 DBA Österreich dürfen "Ruhegehälter, die von einem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.5 Arbeitgeber (Zahlungsverpflichtete)

Die Anwendung des Art. 18 des jeweiligen DBA setzt grundsätzlich die Zahlung durch einen sog. privaten Arbeitgeber voraus. Hingegen sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst nur im Kassenstaat steuerpflichtig (i. d. R. Regelung im Art. 19 Abs. 2 DBA). Bei einer früheren Tätigkeit in einem Betrieb gewerblicher Art gilt allerdings im Hinblick auf die Verweisung in Art. 19 A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.14.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Alterseinkünften aus der Türkei

Soweit eine Person in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und daneben auch ansässig i. S. des Art. 4 DBA-Türkei ist, darf Deutschland als Ansässigkeitsstaat gemäß Art. 18 Abs. 1 DBA-Türkei alle Renteneinnahmen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR besteuern. Zu beachten ist hier allerdings, dass die aus den Renteneinnahmen resultierenden Renteneinkünfte nach dem E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Unentgeltliche Nutzung

In der Praxis erfolgt regelmäßig eine unentgeltliche Nutzung des Objekts – ungeachtet der Eigentümerstellung der Objekt-Gesellschaft durch den inländischen Gesellschafter-Geschäftsführer. Dies wird offensichtlich im Ausland nicht aufgegriffen. Der BFH beschäftigte sich im Urteil v. 12.6.2013[1] mit der Frage, ob eine kostenlose Nutzung einer spanischen Ferienwohnung als verde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6.1 Steuervergünstigung

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgte bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Belgien

Leistungen aufgrund des gesetzlichen Sozialversicherungsrechts können nach Art. 19 Abs. 3 DBA-Belgien sowohl im Quellenstaat Belgien als auch im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden. Da der Begriff "aufgrund des Sozialversicherungsrechts" neben der eigentlichen Rentenversicherung auch weitere Leistungen der Sozialversicherung umfassen kann, ist im Einzelfall zu untersu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteuerungsgrundsätze

Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Frankreich. Nach deutschen G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15 USA

Private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für frühere unselbstständige Arbeit sowie (private) Renten, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gezahlt werden, können vorbehaltlich des Art. 19 DBA-USA nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.[1] 7.15.1 Renten Der Begriff "Rente" ist in Art. 18 Abs. 2 Satz 2 DBA-USA definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wese...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.15.1 Renten

Der Begriff "Rente" ist in Art. 18 Abs. 2 Satz 2 DBA-USA definiert. Der Rentenbegriff entspricht im Wesentlichen dem Rentenbegriff des § 22 EStG. Es wird vorausgesetzt, dass eine Verpflichtung (= Rentenstammrecht) vorliegt, das dem Berechtigten entweder für eine bestimmte Zeit (Fall der Zeitrente) oder für eine vom Leben einer Person abhängige Zeit (Fall der Leibrente) einge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.2 Altersvorsorge in der Schweiz

Die Altersvorsorge der Schweiz basiert auf drei Säulen: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber lei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Praktische Bedeutung

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Betriebsstätte passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 % unterli...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.7 Luxemburg

Das DBA Luxemburg wurde im Jahr 2012 mit Wirkung zum 1.1.2014 revidiert. Es enthält eine sog. Förder- bzw. Sozialversicherungsklausel. Probleme ergeben sich aus der unterschiedlichen steuerlichen Konzeption. In Luxemburg unterliegen Aufwendungen für den Aufbau einer Altersvorsorge einem pauschalen Steuersatz von 20 %, da es in Luxemburg eine vorgelagerte Besteuerung von Alter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Besonderheiten der beschränkten Steuerpflicht

Für Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an einen im Ausland ansässigen Rentner hat Deutschland in einzelnen DBA das Besteuerungsrecht (z. B. Art. 14 Abs. 2 Nr. 1 DBA Frankreich). Im Regelfall steht nach den DBA allerdings das Besteuerungsrecht dem ausländischen Wohnsitzstaat zu. Zur Absicherung der nachgelagerten Besteuerung nach dem Alterseinkü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4 Großbritannien

Vorbemerkung: Das DBA Großbritannien n. F. enthält in Art. 32 Abs. 5 eine umfassende Meistbegünstigungsklausel, wobei sich Rentner, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen DBA (1.1.2011) bereits Altersversorgungsbezüge beziehen, auf Dauer für die Zukunft zur Anwendung der Alt- oder Neuregelung entscheiden können. Beachte: Daher ist in allen Fällen vorab zu prüfen, ob un...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.1 Allgemeines

Private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, können vorbehaltlich des Art. 19 DBA Schweiz nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.[1] Zur Klarstellung sind folgende Verständigungsvereinbarungen getroffen worden: Verständigungsvereinbarung zu Abfindungen an Arbeitnehmer, V...mehr