Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.15 Hinzurechnungsbetrag in der Veranlagung des Stpfl.

Rz. 476 Durch das Feststellungs-FA findet im Feststellungsverfahren keine abschließende Entscheidung über die Hinzurechnungsbesteuerung statt.[1] Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens des im Inland steuerpflichtigen Beteiligten werden die für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung erforderlichen, durch das Feststellungs-FA mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen angesetzt...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.3 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung mehrerer Stpfl. Abs. 1 S. 3)

Rz. 497 Sind an der ausländischen Gesellschaft mehrere unbeschränkt oder beschränkt Stpfl., egal ob unmittelbar oder mittelbar, beteiligt, erfolgt die gesonderte Feststellung ihnen gegenüber nach § 18 Abs. 1 S. 3 AStG einheitlich. § 18 Abs. 1 S. 3 AStG ist lex specialis zu § 179 Abs. 2 S. 2 AO.[1] Rz. 498 Eine gesonderte Feststellung hat aufgrund der Einbeziehung von beschrän...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümper, Neue Organschaftsfalle bei...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2.3 Gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter (§ 183 AO)

Rz. 551 Die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Stpfl. müssen einen gemeinsamen inländischen Empfangsbevollmächtigten benennen, dem der Feststellungsbescheid bekanntzugeben ist (§ 18 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 183 Abs. 1 S. 1 AO).[1] In diesem Falle muss der Inhaltsadressat aus dem Feststellungsbescheid eindeutig erkennbar sein.[2] Rz. 552 Unterlassen die Stpfl. die Ben...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Fiktive Veräußerungen (Nr. 1)

1. die im Verhältnis zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen eine Änderung der Zuordnung nach den §§ 5 bis 11 erforderlich machen oder ... Rz. 3322 [Autor/Stand] Definition nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 BsGaV. § 16 Abs. 1 Nr. 1 BsGaV enthält den ersten Typus der anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehung i.S.d. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und betrifft insbesondere Vorgä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der persönliche Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf die Antragstellung des Stpfl. Durch den Bezug auf § 160 AO ergibt sich die Möglichkeit, zur Definition auch auf andere Vorschriften der AO – da die AO zudem ein allgemeines verfahrensrechtliches Rahmengesetz bildet – abzustellen. Der Begriff des Stpfl. in § 16 AStG ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Nach d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

a) Geschäftsvorfall ... 1. einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorgänge (Geschäftsvorfälle) ... Rz. 2783 [Autor/Stand] Begriff. Der Begriff der Geschäftsbeziehung knüpft seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] nicht mehr an "schuldrechtliche Beziehungen", sondern an "Geschäftsvorfälle" an, die als "einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die Bruttomethode

Tz. 20 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für den Regelungsinhalt des § 15 S 1 Nr 2 KStG (und auch für den des nachträglich wieder eingefügten § 15 S 2 KStG; dazu s Tz 103ff) hat sich die Bezeichnung "Bruttomethode" eingebürgert. Was damit gesagt werden soll, ist Folgendes: Für die Einkommensermittlung der OG gilt, da die OG zwingend eine Kap-Ges sein muss, stets KSt-Recht. Für die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Analyse und Feststellung der Verhältnisse

... sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die dem jeweiligen Geschäftsvorfall zugrunde liegen. a) Vorbemerkung Rz. 563 [Autor/Stand] Kriterienkatalog. Die nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 zu bestimmenden Verhältnisse des zu beurteilenden konzerninternen Geschäftsvorfalls bilden nach § 1 Abs. 3 Satz 3 den Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit des zu untersuchen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1 Überblick

Rz. 51 Für den Übergang von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode bedarf es folgender Voraussetzungen: Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte; Unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünftebezieher (Rechtssubjekt); Zwischeneinkunftscharakter nach §§7 bis 14 AStG und Freistellung der Einkünfte nach DBA. Unerheblichkeit eines möglichen Substanznachweises 3.3.1.1 Einkünfte ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.2 Örtliche Zuständigkeit bei einer Beteiligung im Betriebsvermögen

Rz. 630 Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen gehalten, ist das Betriebs- (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 AO) oder Geschäftsleitungs–FA (§ 20 AO) örtlich zuständig.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO kommt § 18 AO zur Anwendung.[2] Rz. 631–639 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 62 In persönlicher Hinsicht knüpft § 7 Abs. 1 S. 1 AStG an den unbeschränkt Stpfl. als Hinzurechnungssubjekt an. Der Begriff der „unbeschränkten Steuerpflicht“ umfasst sowohl natürliche Personen (gem. § 1 Abs. 1 bis 3 EStG sowie § 1a EStG) als auch juristische Personen gem. § 1 i. V. m. § 3 KStG. Weiterhin sind auch Personengesellschaften erfasst, die gem. § 1a KStG zur ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.5 Einkünfteidentität

Rz. 301 Die der vorgelagerten Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Einkünfte müssen mit den bei dem Stpfl. hinzugerechneten passiven Einkünften identisch sein.[1] Weicht der Passivkatalog des ausländischen Staats von der deutschen Regelung ab, so sind die ausländischen Steuern nur insoweit anrechenbar, als sie auf auch nach § 8 Abs. 1 AStG als passiv eingestufte Einkünft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.2 Fortbestehen der Qualifikation als Zwischengesellschaft

Rz. 107 Die ausländische Gesellschaft verliert aber nicht ihre Qualifikation als Zwischengesellschaft. Lediglich im Rahmen der Einkünfteermittlung sind die Zwischeneinkünfte außer Ansatz zu lassen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Zwischeneinkünfte bereits dem Grunde nach nicht zu ermitteln sind. Vielmehr ist § 9 AStG nachgelagert, d. h. nach Ermittlung der Zwischenein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. "Doppelter" ordentlicher Geschäftsleiter

Rz. 235 [Autor/Stand] Einbeziehung des Vertragspartners. Will man das Kriterium des ordentlichen Geschäftsleiters im Interesse eines einheitlichen Fremdvergleichs im deutschen internationalen Steuerrecht sachgerecht anwenden, so kommt man nicht umhin, auch den Vertragspartner in das Kriterium miteinzubeziehen.[2] Der BFH hat diese Notwendigkeit erkannt und unter Änderung sei...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2 Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 605 Satz 1 betrifft die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung und findet damit nur dann Anwendung, wenn lediglich ein im Inland Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.[1] Für die Zuständigkeit in Fällen der gesonderten und einheitlichen Feststellung enthält Satz 2 eine eigene Aussage (s. Rz. dazu 689 ff.).[2] Rz...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.4 Örtliche Zuständigkeit bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 651 Die örtliche Zuständigkeit bei der Beteiligung eines erweitert beschränkt Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft richtet sich nach § 19 Abs. 2 AO. Insoweit kann auf die entsprechenden Ausführungen in Rz. 640 verwiesen werden.[1] Rz. 652–661 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.6 Freigrenze des § 9 bzw. § 13 AStG

Rz. 265 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens wird lediglich eine verbindliche Entscheidung über die gesellschaftsbezogene (relative) Freigrenze nach § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG getroffen.[1] Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG wird aufgrund der gesellschafterbezogenen (absoluten) Freigrenze abschließend erst im Rahmen der Veranlagung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.4 Höhe der Mindestbelastung (Vergleichsrechnung)

Rz. 139 Das für Zwecke der Ausnahmeregelung erforderliche Mindestbesteuerungsniveau beträgt 30 %. Entspricht die im Ausland zu entrichtende Steuer mindestens 30 % der hypothetischen inländischen Steuer, so kann der Nachweis geführt werden. Bereits ein geringfügiges Unterschreiten der Grenze führt allerdings zu einer Versagung der Ausnahmeregelung und damit zu mitunter deutli...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.2 Rechtsfolge

Rz. 82 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 2 AStG an, die Vermögenswerte, deren Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären, von der ausländischen Gesellschaft dem Erwerb zuzurechnen. Dieses Vermögen entspricht den von § 4 AStG erfassten Vermögenswerten (§ 4 AStG Rz. 87ff.). Die Zurechnung erfolgt ebenfalls anteilig ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Subsidiarität/Erstattungslage und persönliche Tatbestandsvoraussetzungen inkl Herkunftsstaat (Abs 6 S 1, S 2 Nr 1)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem Abs 6 S 2 Nr 1 ist die Erstattung nach Abs 6 ausgeschlossen, "soweit" eine solche "nach anderen Vorschriften vorgesehen" ist (Subsidiarität). Gemeint sind damit namentlich Ansprüche gem § 44a Abs 9 EStG und § 50c EStG (ggf iVm DBA). Das "vorgesehen" bedeutet, dass auf das abstrakte Bestehen abzustellen ist, die Subsidiarität also auch da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (1) Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als "beitragspflichtige Einnahmen" im Sinne des SGB VI ist nur der Teil des Arbeitsentgelts zu erfassen, der die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Insoweit ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die im Rahmen des sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet werden. Rz....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.1 Funktionsweise

Rz. 425 Einkünfte sind niedrig besteuert, wenn die auf sie entfallenden Ertragsteuern einer Belastung von weniger als 15 % entsprechen. Ausreichend ist bereits ein geringfügiges Unterschreiten der Niedrigsteuergrenze. Nur jene nicht-aktiven Einkünfte, die zugleich niedrig besteuert sind, unterfallen der Hinzurechnungsbesteuerung. Eine infolge eines Verlustausgleichs eintrete...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Die Zurechnung erfolgt vorrangig beim Stifter und nachrangig bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten bei unbeschränkter Steuerpflicht. Eine Beschränkung auf natürliche Personen erfolgt nicht, somit sind auch Körperschaftsteuersubjekte von der Vorschrift erfasst.[1] Im Moment der Zurechnung muss die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen[2] (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 48 Das Verhältnis des AStG zum Abkommensrecht wird in § 20 Abs. 1 AStG dahingehend geregelt, dass u. a. die Vorschriften der §§ 7–18 AStG durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) nicht berührt werden. Das AStG normiert einen Treaty Override, d. h. eine Abkommensüberschreibung. Der BFH[1] sieht in dem Treaty Override keinen Verstoß gegen das Grundgese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.3 Gewerbesteuer

Rz. 82 Der § 20 Abs. 2 S 1 Halbs. 1 führt zur Versagung der Freistellung der entsprechenden Betriebsstätteneinkünfte. Für Zwecke der Gewerbesteuer ist entscheidend, ob im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO besteht. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an. Ist dies der Fall, führt § 9 Nr. 3 S. 1 Halbs. 2 bzw. § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 7 S. 8 GewStG zur Fi...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.3 Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte und einheitliche Feststellung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 689 Sind mehrere Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 18 Abs. 2 S. 2 AStG.[1] In diesem Falle ist grundsätzlich das FA örtlich zuständig, das nach Satz 1 für den Stpfl. zuständig ist, dem die höchste Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft zuzuordnen ist. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.2 Verhältnis zur erweitert beschränkten Steuerpflicht gem. § 5 AStG

Rz. 126 Im Sonderfall der erweitert beschränkt Stpfl. gem. § 5 AStG kommt eine originäre Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG nicht in Frage.[1] Rz. 127-130 einstweilen frei491mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.2 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 5 Abs. 3, § 18 Abs. 1)

Rz. 103 Durch den Verweis auf § 18 AStG ergibt sich eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die bei mehreren Beteiligten i. S. d. § 2 AStG einheitlich vorzunehmen ist.[1] Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 5 AStG sind insbesondere die zuzurechnenden Einkünfte und die zuzurechnenden Vermögenswerte.[2] Bejaht man mit der FinVerw aber die Möglichkeit der Anrechnu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 46 Verfassungsrechtliche Bedenken konkret gegen § 4 AStG werden kaum erhoben. Soweit allerdings der in § 4 AStG verankerte Verweis auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein Abstellen auf die Staatsangehörigkeit nach sich zieht, soll sich daraus ein Verfassungsverstoß herleiten lassen, weil auch Angehörige anderer Staaten aus dem In- ins Ausland verz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.1 Antrag

Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA aus dem sich ergibt, das...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.2 Gemeinsame Erklärung/Anzeige von unbeschränkt/beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 1050 Eine gemeinsame Feststellungserklärung bzw. Anzeige von unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl. ist nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG zulässig, wenn eindeutig erkennbar ist, welche Art der Steuerpflicht für den jeweiligen Beteiligten besteht. [1] Sie muss alle für den jeweiligen Beteiligten steuerlich relevanten Angaben v.a. welche Einkünfte be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.5 Betriebsausgaben

Rz. 42 Betriebsausgaben sind im deutschen Ertragsteuerrecht zur Ermittlung von Gewinneinkünften bzw. Gewerbeerträgen zu verorten und in § 4 Abs. 4 EStG legaldefiniert. Danach sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese weite Definition wird eingeschränkt durch § 4 Abs. 5b, Abs. 6 und Abs. 9 EStG, die jeweils spezialgesetzlich anordnen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Ausnahmeregelung: nichtsteuerliche Anforderungen im Ausland (Abs. 3)

(3) Ein Dotationskapital, das den Betrag nach Absatz 2 Satz 2 übersteigt, darf einer ausländischen Betriebsstätte nur zugeordnet werden, soweit nichtsteuerliche Vorschriften des Staates, in dem die Betriebsstätte liegt, dies erfordern. Rz. 3237 [Autor/Stand] Nichtsteuerliche Anforderungen im Ausland. § 13 Abs. 3 BsGaV lässt die Zuordnung eines höheren Dotationskapitals als ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.2 § 7 Abs. 3 Satz 1 AStG

Rz. 442 Zur Definition der nahestehenden Person rekurriert § 7 Abs. 3 S. 1 AStG auf § 1 Abs. 2 AStG. Dem Stpfl. ist eine Person nahestehende Person, wenn zwischen ihr und dem Stpfl. eine wesentliche Beteiligung,[1] ein Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös,[2] ein Beherrschungsverhältnis,[3] Einflussmöglichkeit einer dritten Person sowohl an der Person als auch dem Stpfl. s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.2.1 Einführung des § 5 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 10 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Schon kurz nach ihrer Einführung erfolgte eine grundlegende Anpassung der Norm.[2] Seither erfuhr die Vorschrift keine bedeutenden Anpassungen mehr.[3]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.3 Ausnahme: Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG

Rz. 287 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG besteht für die genannten Gewinne nur dann eine Ausnahme von deren Einordnung als "aktiv", wenn der Gewinn bei der ausländischen Gesellschaft bei unterstellter unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wäre. Die Ausnahme entspricht § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG [1], weshalb auf die dortige Kommentie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwandlungsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschließlich der Genossenschaften und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.6 Eigenhändige Unterschrift / Ausnahme von elektronischer Übermittlung (Abs. 3 S. 6)

Rz. 1085 § 18 Abs. 3 S. 6 AStG i. d. F. des ATADUmsG regelt das Unterschriftenerfordernis. Der Stpfl. oder sein gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 34 AO haben die Feststellungserklärung bzw. Anzeige eigenhändig zu unterschreiben.[1] Eigenhändige Unterschrift setzt die höchstpersönliche Kennzeichnung des Vordrucks mit dem eigenen Namen durch den Stpfl. voraus.[2] § 150 Abs. 3 ...mehr

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Multilaterales Instrument

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Multilaterales Instrument (MLI) ist eine Kurzbezeichnung für das "Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung", das von der > OECD initiiert und von über 100 Staaten zur Modifizierung ihrer Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung unterzeichnet w...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 130 Der Aktivkatalog nennt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ohne an deren Aktivität irgendwelche weiteren Voraussetzungen zu knüpfen. Auch Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor.[1] Einkünfte i. S. v. §§ 13ff. EStG können somit niemals passiv sein und unterliegen ungeachtet ihrer Besteuerung im Ausland nie der Hinzurechnungsbesteuerung.[2] Rz. 131–134 einstweilen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.3 Erklärungspflicht erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 750 Aus dem Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auf § 18 AStG ergibt sich, dass auch erweitert beschränkt Stpfl. i. S. d. § 2 AStG von der Regelung erfasst sind.[1] Die Erklärungspflicht erstreckt sich jedoch nur auf solche Zwischeneinkünfte, die nicht ausländische Einkünften i. S. d. § 34d EStG (§ 5 AStG) sind.[2] Rz. 751–759 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.6 Entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 S. 3 bei steuerfreien passiven Einkünften

Rz. 390 Bei der Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags kommt aufgrund des Verweises in § 12 Abs. 3 AStG auf § 34c Abs. 1 EStG im Ganzen auch dessen Satz 3 mangels eigener Regelung in § 12 AStG zur Anwendung.[1] Nach § 34c Abs. 1 S. 3 EStG sind aus dem Hinzurechnungsbetrag diejenigen passiven Einkünfte herauszurechnen, welche bei der ausländischen Gesellschaft in dem Staat, ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.2 Verhältnis zu § 149 ff. AO

Rz. 100 § 18 Abs. 3 AStG statuiert als einzelgesetzliche Norm eine Erklärungspflicht i. S. d. § 149 Abs. 1 S. 1 AO für die an der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. (s. dazu Rz. 729ff.). Die §§ 149 ff. AO finden daher Anwendung.[1] Rz. 101–109 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Verhältnis zum Außensteuergesetz

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Da Anteile an einer optierenden Pers-Ges Anteile iSd § 17 EStG darstellen, ist auch § 6 AStG zu beachten. GlA s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 92); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 536); s Cordes/Kraft (FR 2021, 401, 406); s Kölbl/Luce (Ubg 2021, 264, 270); s Fuhrmann (NWB 2021, 2356, 2362); s Grotherr (Ubg ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.1 Stiftender Personenkreis

Rz. 60 Bei natürlichen Personen als Stiftende kommt es auf die Unternehmenseigenschaft des Stifters an. Diese kann durch die Unternehmer- oder Mitunternehmereigenschaft begründet sein[1], d. h. eine natürliche Person muss entweder als Einzel- oder Mitunternehmer Gewinneinkünfte beziehen und im Rahmen dieses Unternehmens die ausländische Stiftung begründen. Auch wenn i. d. R....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Rechtslage ab dem 1. Januar 2023

Rz. 238 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ab Beginn der Auszahlungsphase treten bei Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates in der Regel die Folgen der schädlichen Verwendung ein. Eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates liegt vor, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten außerhalb der EU-/EWR-Staaten befindet oder sich der Wohnsitz ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht

Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werden und nur solange rein künstliche,...mehr