Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / a) Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 49 In Italien ansässige Personen unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der italienischen Einkommensteuerpflicht (sog. Welteinkommensprinzip). Als im Sinne des Art. 2 Abs. 2, Abs. 2-bis TUIR[25] in Italien steuerlich ansässig gilt, wer für den überwiegenden Teil des Steuerjahres (183 bzw. 184 Tage) in einer italienischen Gemeinde gemeldet ist, in Italien ...mehr

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Anhang / III. BMF-Schreiben betr. Anwendung des § 2 AStG bei Wohnsitzwechsel nach Österreich

Rz. 7 (BMF-Schreiben v. 15.3.1996, IV C 6 – S 1343 – 1/96, BStBl I 1996, 161.) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 2 AStG bei Wohnsitzwechsel nach Österreich folgendes: § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG Österreich gehört nicht zu den niedrig besteuernden Ländern im Si...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VI. Aufsichtsrats- und Geschäftsführervergütungen

Rz. 73 Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland hält als Grundregel fest, dass Arbeitseinkünfte aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nur im Ansässigkeitsstaat des unselbstständig Erwerbstätigen besteuert werden können. Von dieser Grundregel ausgenommen sind Einkünfte von Personen, die als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer im anderen Vert...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Verrechnungssteuer

Rz. 12 Die mit der deutschen Kapitalertragsteuer vergleichbare Verrechnungssteuer wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinnen sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen beim Leistungsschuldner erhoben. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne beträgt 35 %, auf Leibrenten und Pensionen 15 % und auf sonsti...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 54 Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Ver...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / V. Zinseinkünfte

Rz. 61 Zinsen, die aus dem Vertragsstaat (A) stammen und an eine im Vertragsstaat (B) ansässige Person fließen, die Nutzungsberechtigte ist, sind nach Art. 11 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland im Vertragsstaat (B) zu besteuern. Entscheidend ist hierbei nach h.M. die Rechtsstellung in Bezug auf die Erträge – und nicht die Rechtsstellung im Hinblick auf das Stammrecht, die – z...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 51 Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein deutscher Wohnsitz aufrechterhalten wird. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des sch...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / VI. Einkünfte von Künstlern und Sportlern

Rz. 62 Aufgrund des "Sportler-Erlasses" (siehe hierzu Rdn 16 ff.) ist Österreich ein attraktives Zuwanderungsland insbesondere für Sportler. Nach Art. 17 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland dürfen Einkünfte, die ein im Vertragsstaat (A) ansässiger Künstler oder Sportler aus seiner persönlich ausgeübten Tätigkeit im Vertragsstaat (B) bezieht, in diesem Staat (B) besteuert ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Besteuerung von Kapitalgewinnen aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen

Rz. 55 Das DBA Schweiz/Deutschland folgt in Art. 13 Abs. 3 zunächst dem Grundsatz der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Wohnsitzstaat des Veräußerers. Jedoch bestimmt Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland, dass die bei einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung wesentlicher Beteiligungen[73] erzielten Gewinne auch im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 67 Während § 6 AStG [83] beim Wegzug im Hinblick auf Kapitalgesellschaftsanteile eine Veräußerung fingiert, werden Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung an Kapitalgesellschaftsanteilen nach Art. 13 Abs. 3 DBA Schweiz/Deutschland[84] der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Veräußerers unterworfen. Rz. 68 Jedoch bestimmt Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland für Betei...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / VIII. Renteneinkünfte

Rz. 65 Grundsätzlich hat im Hinblick auf Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen, die ein in Österreich Ansässiger erhält, nach Art. 18 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland Österreich das Besteuerungsrecht.[64] Werden diese Beträge jedoch von der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland gezahlt, verbleibt das Besteuerungsrecht nach Art. 18 Abs. 2 DBA Österreich/Deutsch...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / V. Zinseinkünfte

Rz. 72 Zinseinkünfte, welche fremdvergleichskonform sind, werden gem. Art. 11 DBA Schweiz/Deutschland dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers zur Besteuerung zugewiesen. Dies gilt allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Zinsgläubiger im Quellenstaat keine Betriebsstätte hat, welcher die maßgebliche Forderung tatsächlich zugeschrieben werden kann. In einem solchen Fall wird da...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Kapitalvermögen

Rz. 79 Kapitalvermögen fällt unter den Begriff des sonstigen Vermögens, das nach Art. 8 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland (E) grundsätzlich vom Wohnsitzstaat des Erblassers zu besteuern ist. Das würde bedeuten, dass das auf dem Konto bei einer deutschen Bank befindliche Kapitalvermögen eines Emigranten bei dessen Tod in der Schweiz zu versteuern wäre. Jedoch kann Deutschland na...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VII. Renteneinkünfte

Rz. 76 Für Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen, die ein in der Schweiz Ansässiger für frühere unselbstständige Tätigkeiten erhält, hat nach Art. 18 DBA Schweiz/Deutschland grundsätzlich die Schweiz das Besteuerungsrecht. Werden diese Ruhegehälter jedoch von der Bundesrepublik Deutschland, einem deutschen Bundesland, einer sonstigen deutschen Gebietskörperschaft oder einer an...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / VII. Aufsichtsrats- und Geschäftsführervergütungen

Rz. 64 Nach Art. 16 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland dürfen Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen sowie ähnliche Zahlungen, die ein in Österreich Ansässiger für seine Tätigkeit als Aufsichts- oder Verwaltungsrat einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft erhält, in Deutschland besteuert werden. Im Hinblick auf Geschäftsführer- oder Vorstandsvergütungen, die ein in...mehr

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Anhang / I. BMF-Schreiben betr. Schenkung von Geschäftsbetrieben

Rz. 5 (BMF-Schreiben v. 7.4.1988, IV C 6 – S 1301 Schz – 25/88, DB 1988, 938) Die DBA Schweiz von 1931/59 und von 1978 gelten für Nachlass- und Erbschaftsteuern. Auf Grund des Art. 13 Abs. 2 des DBA 1931/59 und des Art. 12 Abs. 3 DBA 1978 ist mit der eidgenössischen Steuerverwaltung für die Besteuerung von Schenkungen folgende Verständigungsregelung vereinbart worden: Die für...mehr

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Anhang / VII. Erlass betr. Auskünfte deutscher Finanzbehörden ohne Ersuchen im Rechts- und Amtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten (Spontanauskünfte)

Rz. 11 (Senator für Finanzen Bremen, Erlass v. 21.3.2000 – S 1320 – 121.) Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3.2.1999 – IV B 4 – S 1320 – 3/99 – die Grundsätze dargestellt, die für die Amtshilfe gelten, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten. Teil dieses Amtshilfeverkehrs sind Auskün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Besteuerung des Vermögenszuwachses an inländischen Kapitalgesellschaften, § 6 AStG

Rz. 56 § 6 Abs. 1 Ziff. 1 AStG sieht vor, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, mithin also der Wegzug in die Schweiz, einer Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EstG gleichkommt.[75] Die dadurch ausgelöste Besteuerung kann durch das DBA Schweiz/Deutschland nicht reduziert werden...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Anteile/Beteiligungen an deutschen Gesellschaften

Rz. 81 Anteile/Beteiligungen an deutschen Kapital- oder Personengesellschaften, die sich im Privatvermögen des Emigranten befinden, fallen wie das Kapitalvermögen unter den Begriff des sonstigen Vermögens i.S.v. Art. 8 DBA Schweiz/Deutschland (E). Die vorstehenden Ausführungen zum Kapitalvermögen sind daher sinngemäß übertragbar. Rz. 82 Dagegen sind die Anteile/Beteiligungen ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

Rz. 50 Im Rahmen von Wohnsitzverlegungen nach Österreich nach Außerkrafttreten des DBA Österreich/Deutschland (E) gewinnt die erweitert unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht wieder an Bedeutung, da das Besteuerungsrecht nunmehr nicht mehr durch das genannte DBA zugewiesen wird. Für die Dauer von fünf Jahren bleiben Wegzügler nach Österreich damit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Bu...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 60 Gemäß Art. 6 Abs. 3, Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in dem Vertragsstaat zu versteuern, in dem die betreffende Immobilie belegen ist. Befinden sich die vermieteten Objekte des Wegzüglers in Deutschland, liegt das Besteuerungsrecht nach dem DBA Österreich/Deutschland daher bei Deutschland. Deutschland besteuert diese Eink...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / E. Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Österreich

Rz. 67 Das ÖstEStG hält keine allgemeinen unilateralen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bereit. Falls kein DBA angewendet werden kann oder trotz eines anwendbaren DBA eine Doppelbesteuerung eintritt, kann das österreichische BMF innerhalb seines Ermessensrahmens gem. § 48 BAO auf Antrag Ausnahmen von der Besteuerung gewähren. Nach § 48 BAO können zu diesem Zwec...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / II. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Rz. 56 Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie sog. inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielm...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 52 Gemäß Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[55] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschla...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Flat Tax für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, Art. 24-bis TUIR

Rz. 66 Italien hat mit dem Haushaltsgesetz von 2017[40] die sog. Flat Tax für Superreiche eingeführt. Das Gesetz sieht gemäß Art. 24-bis TUIR vor, dass, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, natürliche Personen, die ihren Wohnsitz, ihr Domizil oder ihre Meldeanschrift im Sinne des Art. 2 Abs. 2 TUIR nach Italien verlegen, bei der Versteuerung ihrer ausländischen Einkünfte...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 121 Nach dieser durch das SEStEG vom 13.12.2006[127] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA)[128] oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode)[129] des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / VI. Besteuerung bestimmter Einkünfte nach § 50i EStG

Rz. 130 Auch diese zum 1.1.2017 neu gefasste Vorschrift betrifft die gegenständliche Entstrickung. Die Vorschrift erfasst die Fallgestaltungen, in denen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder – zur Vermeidung der Anwendbarkeit von § 6 AStG – Kapitalgesellschaftsanteile in gewerblich geprägte Personengesellschaften eingelegt wurden. Grund für die Einführung des § 50i ESt...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Rz. 58 Das in Art. 6 DBA Österreich/Deutschland zum Ausdruck kommende Belegenheitsprinzip für laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen hat nach Art. 13 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland auch Bestand im Falle der Veräußerung von Immobilien, sodass das Besteuerungsrecht im Grundsatz stets dem Belegenheitsstaat zusteht. Ist die Immobilie Teil einer Betriebsstätte, so wird s...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 2. Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 3 Natürliche Personen sind in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sobald sie in Deutschland weder Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Die Finanzrechtsprechung stellt jedoch nur geringe Anforderungen an die Erfüllung der beiden Begriffe, so dass ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im steuerlichen Sinne s...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / F. Zusammenarbeit in Steuersachen

Rz. 71 Seit dem 4.10.1954 besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich ein Vertrag über Rechtsschutz und Amtshilfe in Abgabesachen.[69] Die Befugnisse der zuständigen Behörden gehen deutlich weiter, als dies mit anderen Staaten vereinbart ist. U.a. eröffnet der Vertrag die Möglichkeit der Amtshilfe, in bestimmten Fällen auch unmittelbar zwische...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 71 Nach Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Entsprechende Einkünfte gem. § 21 EStG, welche im Zusammenhang mit einer sich in Deutschland befindlichen Immobilie erwirtschaftet werden, besteuert der deutsche Fiskus dabei nach §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG i...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG, und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 48 Falls die natürliche Person nach ihrem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte i.S.v. § 49 Abs. 1 EStG bezieht, bleibt sie mit diesen Einkünften in Deutschland nach § 1 Abs. 4 im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerpflichtig. Auch im Verhältnis zu Österreich als Wohnsitzstaat entstehen hierbei Besteuerungskonflikte, die das DBA Österreich/Deutschland r...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 2. EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache Verder LabTec

Rz. 127 In der Rechtssache Verder LabTec, das auf einen Vorlagebeschluss des FG Düsseldorf[138] hin ergangen ist, hat der EuGH[139] die Besteuerung nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG i.V.m. § 4g EStG insoweit als europarechtskonform erklärt, soweit sie bei Überführung eines Wirtschaftsguts in eine Betriebsstätte in der EU/dem EWR, deren Ergebnisse nach dem entsprechenden DBA von der ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Unbewegliches Vermögen

Rz. 78 Gemäß Art. 5 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland (E) gilt für unbewegliches Vermögen das Belegenheitsprinzip. Unbewegliches Vermögen, das ein Erblasser, der im Zeitpunkt des Todes im Wohnsitzstaat ansässig war, im Belegenheitsstaat besaß, kann entsprechend im Belegenheitsstaat besteuert werden. Die in Deutschland belegene Immobilie einer in die Schweiz emigrierten Person w...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / IV. Erweitert unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG

Rz. 58 Deutschland hat sich in Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland (E) ein mit der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG korrelierendes Besteuerungsrecht für den Fall vorbehalten, dass der Erblasser seinen Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatte, aber vorher eine ständige Wohnstätte in Deutschland besaß, wenn ...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Steuerlicher Vorteil

Rz. 20 Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Rz. 69 Das Recht zur Besteuerung des Veräußerungsgewinnes einer Immobilie wird nach Art. 13 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland dem Staat des Belegenheitsortes zugewiesen. Die durch einer Veräußerung von in Deutschland belegenen Grundstücken entstandenen Gewinne werden gem. §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. f, 15 EStG besteuert, wenn – bei Abwesenheit einer Betriebsstätte oder ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ermittlungsschema nach R 7.1 KStR 2015

Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 7 Abs 1 KStG bezeichnet das zvE als BMG der KSt und definiert es in § 7 Abs 2 KStG als das um die Freibeträge gem §§ 24 und 25 KStG verminderte Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG (s § 7 KStG Tz 3ff). Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Fin-Verw gibt in R 7.1 Abs 1 KStR 2015 der Praxis ein Schema der einzelnen Rechenschritte zur Ermittlung der vd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 3 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ein gewstpfl Übertragungsgewinn ergibt sich in den Fällen des § 11 UmwStG insoweit, als höhere Werte als die Bw anzusetzen sind, weil etwa kein Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertansatz gestellt wird und die spätere Besteuerung der übergehenden stillen Reserven nicht sichergestellt ist (s § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 und 2 UmwSt...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / VII. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

Rz. 133 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG tritt die erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ein, wenn der Erblasser zur Zeit des Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre [148] dauernd im Ausland aufgehalten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Broer, Verlustvorträge von Kö in D – Damoklesschwert für die St-Einnahmen der öff Haushalte, Wirtschaftsdienst 2010, 401; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm –, Ubg 2010, 73; Möhlenbrock, Perspektiven der Verlustnutzung bei Kö und deren AE, Ubg 2010, 256; Neyer, Die Konzernklausel für den Verlustabzug – Problembereiche der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Gewinnausschüttungen

Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Bezüge in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 2013, 111). Der Begriff "Bezüge"...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Reaktion in der Literatur

Rz. 107 Wacker [115] sah in einem weitsichtigen Artikel bereits 2017 in diesem Urteil eine Hinwendung des EuGH zur Gleichbehandlung von gegenständlicher und persönlicher Entstrickung. Die Entwicklung, die im Bereich der gegenständlichen Entstrickung mit den Entscheidungen National Grid Indus [116] (Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften[117]) und Verder LabTec [118] (siehe Rdn...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 5. "Sportler-Erlass"

Rz. 14 Eine weitere Besonderheit, die Österreich insbesondere als Zielstaat von ausländischen Sportlern interessant macht, ist der untechnisch sog. "Sportler-Erlass".[14] Nach § 1 dieser erstmals für das Kalenderjahr 2000 anzuwendenden Verordnung kann auf Antrag die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbstständigen Sportlern pauschal er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr